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Mittel zur Verbesserung spezifischer Eigenschaften des Blutes

阅读:643发布:2021-11-25

专利汇可以提供Mittel zur Verbesserung spezifischer Eigenschaften des Blutes专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft Zusammensetzungen zur Verbesse­rung der Eigenschaften des Blutes, die folgende Kompo­nenten enthalten:

(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,
(b) eine oder mehrere Komponente(n) aus der Gruppe Ex­trakte oder Konzentrate des Knoblauchs, Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren und/oder deren Ester und gegebenenfalls
(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.

Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung derarti­ger Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaf­ten des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Peripherie der Augen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums sowie zur Senkung der Lipidwerte des Blu­tes und/oder zur Senkung des Blutdruckes, wobei man eine Gesamttagesdosis

(a) an Vitamin E von zwischen 400 und 1800 mg, bevor­zugt zwischen 500 und 1500 mg, und
(b) an Extrakten oder Konzentraten oder Pulvern des Knoblauchs zwischen 200 und 2000 mg, bevorzugt zwi­schen 300 und 1000 mg, vorsieht.,下面是Mittel zur Verbesserung spezifischer Eigenschaften des Blutes专利的具体信息内容。

1. Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes, enthaltend(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,(b) eine oder mehrere Komponente(n) aus der Gruppe Ex­trakte oder Konzentrate des Knoblauchs, Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren und/oder deren Ester und gegebenenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.2. Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes, enthaltend(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,(b) Knoblaucholmazerate und/oder Knoblaucholextrakte und/oder Knoblauchpulver und gegebenenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.3. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 2, enthaltend pro Verabreichungseinheit(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in Gesamtmengen von 200 bis 1200 mg, bevorzugt von 300 bis 900 mg,(b) Knoblauchölmazerate und/oder Knoblauchölextrakte und/oder Knoblauchpulver in Gesamtmengen von 100 bis 800 mg, bevorzugt von 150 bis 500 mg, und gege­benenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.4. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 bs 3, enthaltend Vitamin E in Form des freien α-Tocopherols oder in Form der α-Tocopherol-Ester natürlicher oder synthetischer Herkunft.5. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge­kennzeichnet, daß sie in Form von Kapseln oder in flüs­siger Form verabreicht werden.6. Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes, enthaltend(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,(b) Zwiebelöl und/oder Zwiebelolextrakte und/oder Zwie­belpulver und gegebenenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.7. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 6, enthaltend pro Verabreichungseinheit(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in Gesamtmengen von 75 bis 1200 mg, bevorzugt von 300 bis 900 mg,(b) Zwiebelöl und/oder Zwiebelölextrakte und/oder Zwie­belpulver in Gesamtmengen von 100 bis 800 mg, be­vorzugt von 150 bis 500 mg, und gegebenenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.8. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1, 6 und 7, enthal­tend Vitamin E in Form des freien α-Tocopherols oder in Form der α-Tocopherol-Ester natürlicher oder syntheti­scher Herkunft.9. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 6 bis 8, da­durch gekennzeichnet, daß sie in Form von Kapseln oder in flüssiger Form verabreicht werden.10. Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes, enthaltend(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,(b) ein oder mehrere Fischöle und/oder mehrfach unge­sättigte Fettsäuren und/oder deren Ester, und gege­benenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.11. Zusammensetzungen nach Anspruch 10, enthaltend als Fischöle Lebertranöl und/oder Lachsöl, insbesondere mit einem hohen Anteil an Omega-3-Fettsäure.12. Zusammensetzungen nach Anspruch 10, enthaltend als mehr­fach ungesättigte Fettsäuren oder deren Ester Linolsäu­re und/oder Linolöl.13. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 10 bis 12, enthaltend pro Verabreichungseinheit(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in Gesamtmengen von 75 bis 1200 mg, bevorzugt von 100 bis 900 mg,(b) ein oder mehrere Fischöle und/oder mehrfach unge­sättigte Fettsäuren und/oder deren Ester in Gesamt­mengen von 100 bis 800 mg, bevorzugt von 200 bis 500 mg, und gegebenenfalls(c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.14. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 10 bis 13, ent­haltend Vitamin E in Form des freien α-Tocopherols oder in Form der α-Tocopherol-Ester natürlicher oder synthe­tischer Herkunft.15. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 10 bis 14, da­durch gekennzeichnet, daß sie in Form von Kapseln oder in flüssiger Form verabreicht werden.16. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 bis 15, enthaltend als physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe ein oder mehrere pflanzliche Öle und/oder ein oder mehrere Emulgatoren.17. Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 6 bis 15, ent­haltend pro Verabreichungseinheit(a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in Gesamtmengen von 75 bis 300 mg,(b) eine oder mehrere Komponente(n) aus der Gruppe Zwiebelöl, Fischöl, Lachsöl und Lebertranöl in Ge­samtmengen von 200 bis 500 mg und(c) ein oder mehrere pflanzliche(s) Öl(e) und/oder Le­cithin natürlicher oder synthetischer Herkunft.18. Verwendung der Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 bis 5 zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Peripherie der Au­gen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Gesamttagesdosis(a) an Vitamin E von zwischen 400 und 1800 mg, bevor­zugt zwischen 500 und 1500 mg, und(b) an Extrakten oder Konzentraten oder Pulvern des Knoblauchs zwischen 200 und 2000 mg, bevorzugt zwi­schen 300 und 1000 mg, vorsieht.19. Verwendung der Zusammensetzungen nach Ansprüchen 1 und 6 bis 17 zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Peripherie der Augen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Gesamttagesdosis(a) an Vitamin E von mindestens 400 mg, bevorzugt zwi­schen 500 und 1500 mg, besonders bevorzugt zwischen 600 und 1000 mg, und(b) an einer oder mehreren Komponenten aus der Gruppe Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren und deren Ester zwischen 200 und 4000 mg, bevorzugt zwischen 300 und 2000 mg, vorsieht.20. Verwendung der Zusammensetzungen nach Ansprüchen 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß man die Zusammensetzun­gen zur Senkung der Lipidwerte des Blutes und/oder zur Senkung des Blutdrucks vorsieht.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Mittel, mit dem spezifische Eigenschaften des Blutes, insbesondere des menschlichen Blutes, gezielt verbessert werden können. Die Erfindung betrifft insbesondere solche Mittel zur Verbesserung spezifischer Bluteigenschaften, die Vitamin E in hohen Dosen neben solchen Komponenten enthalten, die aus Fet­ten und Ölen von marinen Lebewesen, aus Zwiebeln (Alli­um cepa) oder aus Knoblauch (Allium sativum) gewonnen werden konnen.

Der Einfluß von Vitamin E bzw. Tocopherol und seinen Derivaten auf charakteristische Eigenschaften des Blu­tes ist seit längerer Zeit bekannt. Im Gegensatz zu immer wieder auftretenden Vermutungen, daß Vitamin E auch schon in kleinen Dosen eine signifikante physiolo­gische Wirksamkeit entfalte, ist es inzwischen wissen­schaftlich erwiesen, daß Vitamin E eine signifikante pharmakologische Wirkung erst dann zeigt, wenn es in Tagesdosen von über 600 mg verabreicht wird. Die EP-A-0 204 987 des Anmelders beschreibt Mittel zur Verbesse­rung der Eigenschaften des Blutes, die 400 mg Tocophe­rol oder Ester des Tocopherols pro Verabreichungsein­heit enthalten, wobei mindestens zwei derartige Verab­reichungseinheiten pro Tag aufgenommen werden müssen. Das auf diesem Wege zugeführte Vitamin E bewirkt eine deutliche Verbesserung der Erythrozytenflexibilität, wobei in der genannten Druckschrift ein synergistischer Effekt des Vitamin E und der gleichzeitig verabreichten durchblutungsfördernden und/oder gefäßerweiternden Mit­tel beschrieben wird. Die verbesserten Eigenschaften des Blutes eines Patienten, dem Tagesdosen von 600 bis 800 mg Vitamin E zusammen mit durchblutungsfördernden und/oder gefäßerweiternden Mitteln verabreicht wurden, bewirken eine Stärkung der Immunabwehr, eine Verbesse­rung der Durchblutung der Peripherie der Augen, des Mittelohrs, des Herzens und des Cerebrums, was auf die günstigen Fließeigenschaften des Blutes zurückgeführt wird.

Zwiebeln und Knoblauch wird schon seit altersher eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben. Schon seit Jahrtausenden sind Knoblauch und Zwiebel Bestandteile der Volksmedizin. Untersuchungen aus jüngerer Zeit zei­gen auch, daß die aus Knoblauch und Zwiebeln extrahier­ten Öle Blutplättchen am Zusammenballen hindern. Dies soll bewirken, daß der Genuß der Knollen gegen Schlag­anfall, Thrombose und Arteriosklerose schützt. Dafür werden die Inhaltsstoffe der beiden Knollen verantwort­lich gemacht. Außerdem ist es bekannt, daß Knoblauch bei einer Dosierung von 1800 mg und mehr pro Tag die Eigenschaft hat, die Blutlipid-Werte zu senken. Insbe­sondere wurde eine cholesterin- und triglyceride-sen­kende Wirkung nachgewiesen. Seit langer Zeit ist es außerdem bekannt und gehört zu den überlieferten Kennt­nissen der Volksmedizin, die inzwischen auch wissen­schaftlich bestätigt wurden, daß sowohl Knoblauch als auch Zwiebeln Wirkstoffe enthalten, die die Eigenschaf­ten milder Antibiotika haben. Derartige Wirkstoffe wur­den mittlerweile als Antiseptika bzw. Bacteriostatika schon in hohen Verdünnungen bestätigt.

Überraschend wurde nun gefunden, daß die gemeinsame Verabreichung von Wirkstoffen des Knoblauchs mit Vita­min E zu einer synergistischen Verstärkung der Wirkung der Einzelkomponenten führt. Ebenfalls überraschend sind Ergebnisse, mit denen bestätigt werden kann, daß auch die in Zwiebeln enthaltenen Wirkstoffe in ihren Eigenschaften durch Vitamin E synergistisch verstärkt werden, wenn dieses in Tagesdosen über 400 mg verab­reicht wird.

Die pharmakologische Bedeutung von aus marinen Lebewe­sen gewonnenen Fetten und Ölen ist ebenfalls seit lan­ger Zeit bekannt. Dies ist nicht nur auf den hohen Ge­halt an physiologisch wertvollen, ungesättigten Fett­säuren bzw. Estern derartiger hochungesättigter Fett­säuren zurückzuführen, sondern auch darauf, daß die aus marinen Lebewesen gewonnenen Fette und Öle vergleichs­weise große Mengen an fettlöslichen Vitaminen, insbe­sondere an Vitamin A und Vitamin D, enthalten. Die Ver­abreichung von Lebertran stellt beispielsweise die Ver­sorgung des kindlichen Körpers mit den genannten Vita­minen und ungesättigten Fettsäuren bzw. Estern derarti­ger Fettsäuren sicher. Zum Erreichen eines bestimmten therapeutischen Zieles, beispielsweise der ausreichen­den Versorgung des Körpers mit den angegebenen Vitami­nen, war eine Tagesdosis an Lebertran oder vergleichba­ren Fischölen in der Größenordnung von 30 g oder mehr einzuhalten, die unter Umständen auf mehrere Verabrei­chungseinheiten verteilt werden konnte. Überraschend wurde nun gefunden, daß die Tagesdosis auf eine Menge von 10 bis 15% des oben angegebenen Wertes reduziert werden kann, wenn man Lebertran oder Fischöle enthal­tende Zusammensetzungen zusammen mit Vitamin E verab­reicht. Es kann eine Mengenreduktion bis zu 40% er­reicht werden. Überraschend war es weiterhin, daß auch die Vitamin E-Tagesdosen in derartigen Zusammensetzun­gen reduziert werden können und dabei die bekannten therapeutischen Wirkungen des Vitamin E synergistisch verstärkt werden.

Die Erfindung betrifft Zusammensetzungen zur Verbesse­rung der Eigenschaften des Blutes, die folgende Kompo­nenten enthalten:

  • (a) Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch akti­ven Derivate in hoher Dosierung,
  • (b) eine oder mehrere Komponenten aus der Gruppe Extrak­te oder Konzentrate des Knoblauchs, Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach unge­sättigte Fettsäuren oder deren Ester und gegebenen­falls
  • (c) weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.

Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung derarti­ger Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaf­ten des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Peripherie der Augen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums, die dadurch gekennzeichnet ist, daß man eine Gesamttagesdosis an Vitamin E von mehr als 400 mg, vorzugsweise zwischen 400 und 1800 mg und an Extrakten oder Konzentraten oder Pulvern des Knoblauchs zwischen 200 und 2000 mg bzw. an einer oder mehreren Komponenten aus der Gruppe Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren oder de­ren Ester zwischen 200 und 4000 mg vorsieht.

Eine der essentiellen Komponenten der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist Vitamin E, das als solches oder in Form seiner physiologisch aktiven Derivate oder auch in Form einer Mischung von Vitamin E und eines der phy­siologisch aktiven Derivate in hoher Dosierung einge­setzt werden kann. Neben dem freien α-Tocopherol, das die üblicherweise physiologisch aktive Form des freien Vitamin E ist, oder auch zusammen mit diesem, können also beispielsweise in bevorzugten Ausführungsformen α-Tocopherol-Ester natürlicher oder synthetischer Her­kunft verwendet werden. Darin ist die freie Hydroxy­gruppe des α-Tocopherols mit physiologisch verträgli­chen Carbonsäuren verestert. Derartige Ester können sich beispielsweise von Essigsäure (α-Tocopherolacetat) oder Bernsteinsäure (α-Tocopherolsuccinat) ableiten.

Es sind jedoch auch Ester des freien α-Tocopherols mit anderen Carbonsäuren denkbar, sofern sie physiologisch verträgliche Verbindungen sind. Das freie α-Tocopherol kann sowohl in der D-Form als auch als DL-α-Tocopherol eingesetzt werden.

Als zweite essentielle Komponente enthalten die erfin­dungsgemäßen Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes eine oder mehrere Komponenten aus der Gruppe Extrakte oder Konzentrate des Knoblauchs, Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren oder deren Ester.

Unter Extrakten oder Konzentraten des Knoblauchs werden dabei solche, gegebenenfalls nach bekannten Methoden herstellbaren, heute jedoch auch käuflich erhältlichen Zubereitungen des Knoblauchs verstanden, in denen die wesentlichen Wirkstoffe dieser Knolle enthalten sind. Insbesondere werden darunter im Sinne der vorliegenden Erfindung Knoblauchölmazerate, Knoblauchölextrakte oder auch Knoblauchpulver verstanden. Derartige Mazerate, Extrakte bzw. Pulver werden nach aus dem Stand der Tech­nik bekannten Methoden hergestellt. Die Herstellverfah­ren bedurfen daher an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterung. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes enthalten also neben Vitamin E in bevorzugten Ausführungsformen Knoblauchölmazerate und/oder Knoblauchölextrakte und/­oder Knoblauchpulver.

Weiter bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsge­mäßen Zusammensetzungen bestehen darin, daß diese Vita­min E in hoher Dosierung enthalten. Darunter werden solche Vitamin E-Mengen verstanden, die deutlich über den bisher in derartigen Verabreichungseinheiten ent­haltenen Vitamin E-Mengen liegen und üblicherweise mindestens 200 mg Vitamin E pro Verabreichungseinheit betragen. Diese Tatsache ist eine Folge der Erkenntnis, daß die in der Vergangenheit hin und wieder eingesetz­ten geringen Mengen von ca. 40 mg Vitamin E pro Verab­reichungseinheit wegen der zu niedrigen Dosierung völ­lig wirkungslos sind, da die überwiegende Menge des Vitamin E - sofern es oral verabreicht wird - durch die Magensäure zerstört wird und dadurch seine Wirksamkeit verliert. Dies wurde beispielsweise von A. Vogelsang in "Angiology 21, 275-279 (1970)" experimentell verifi­ziert. Nur eine Gesamttagesdosis von mindestens 400 mg Vitamin E wurde schon in der Vergangenheit als Unter­grenze der wirksamen Vitamin E-Tagesdosis angesehen.

Die besonders bevorzugten Zusammensetzungen auf Knob­lauch-Basis gemäß der Erfindung enthalten pro Verabrei­chungseinheit Vitamin E und/oder eines seiner physiolo­gisch aktiven Derivate in Gesamtmengen von 200 bis 1200 mg, besonders bevorzugt von 300 bis 900 mg, und Knob­lauchölmazerate und/oder Knoblauchölextrakte und/oder Knoblauchpulver in Gesamtmengen von 100 bis 800 mg, bevorzugt von 150 bis 500 mg.

Neben den oben genannten essentiellen Komponenten Vita­min E in hoher Dosierung und knoblauchhaltige Komponen­te(n) können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen gegebenenfalls zusätzlich noch weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe enthal­ten. Dies können in derartigen Zusammensetzungen sonst übliche Stoffe sein. Bevorzugt werden ein oder mehrere pflanzliche Öle und/oder ein oder mehrere Emulgatoren. Deren genaue Natur wird weiter unten erläutert.

Es entspricht einer weiteren bevorzugten Ausführungs­form der Erfindung, daß die Vitamin E- und die Knob­lauch-Komponente(n) enthaltenden Zusammensetzungen in Form von Kapseln verabreicht werden. Es wird weiterhin erfindungsgemäß bevorzugt, daß pro Tag mindestens zwei Verabreichungseinheiten, im speziellen Fall also zwei Kapseln, einzunehmen sind, um die Mindestaufnahme an Vitamin E bzw. Knoblauchkomponente(n) sicherzustellen. Höhere Dosierungen, also die Aufnahme von mehr als zwei Verabreichungseinheiten bzw. speziell Kapseln, sind ebenfalls möglich. Dies bringt jedoch - bis auf die Aufnahme größerer Mengen und damit die Sicherstellung des therapeutischen Effektes - keine zusätzlichen Vor­teile.

Es ist jedoch auch möglich, die erfindungsgemäßen Zu­sammensetzungen in flüssiger Form zu verabreichen. Dies kann beispielsweise in Form von Tropfen geschehen. Da­bei ist sicherzustellen, daß die oben angegebenen Dosie­rungen eingehalten werden. Die Verabreichung von Trop­fen kann besonders sinnvoll sein, wenn Patienten mit Schluckbeschwerden die Kapseln nicht einnehmen können.

Mit den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit dem oben angegebenen Gehalt an Vitamin E und/oder einem seiner physiologisch aktiven Derivate und an einer oder mehreren, Knoblauchwirkstoffe enthaltenden Komponenten lassen sich die charakteristischen Blutwerte deutlich verbessern. So wird die Blutviskosität bei Einhaltung der angegebenen Mengen schon wesentlich stärker erhöht, als dies bei Präparaten aus dem Stand der Technik der Fall war, bei denen Knoblauch-Tagesdosierungen von 1800 mg nur eine Verbesserung der Blutviskositäts-Werte im Bereich von unter 1% erbrachten. Zudem werden die Li­pid-Werte des Blutes wesentlich stärker erniedrigt, als dies mit Präparaten aus dem Stand der Technik der Fall war.

Es entspricht einer weiteren Ausführungsform der Erfin­dung, daß die Zusammensetzungen zur Verbesserung der Ei­genschaften des Blutes Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch aktiven Derivate in hoher Dosierung, Zwie­belöl und/oder Zwiebelölextrakte und/oder Zwiebelpulver und gegebenenfalls weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe enthalten. Mit Vor­teil werden die Zusammensetzung so komponiert, daß sie pro Verabreichungseinheit Vitamin E und/oder eines sei­ner physiologisch aktiven Derivate in Gesamtmengen von 75 bis 1200 mg, bevorzugt Von 300 bis 900 mg, Zwiebelöl und/oder Zwiebelölextrakte und/oder Zwiebelpulver in Gesamtmengen von 100 bis 800 mg, bevorzugt von 150 bis 500 mg, und gegebenenfalls weitere physiologisch ver­trägliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe enthalten.

Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist darauf gerichtet, daß erfindungsgemäße Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch aktiven Derivate in hoher Dosierung, ein oder mehrere Fischöle und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren und/oder deren Ester und gegebenenfalls weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe enthalten. Auch hier­in bedeutet der Terminus "hohe Dosierung" des Vitamin E, daß pro einzelner Verabreichungseinheit üblicherwei­se mindestens 200 mg Vitamin E enthalten sind, so daß - ­bei einer bevorzugten Verabreichung von zwei Verabrei­chungseinheiten pro Tag - eine Mindest-Tagesdosis an Vitamin E von 400 mg erreicht werden kann.

Als Fischöle kommen eine Vielzahl von flüssigen Fetten und Ölen in Frage, wie man sie aus marinen Lebewesen durch Auspressen, Extrahieren oder ähnliche, aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren gewinnen kann. Typisch fur derartige Fischöle ist die Kettenlängenver­teilung: Es finden sich überwiegend langkettige, das heißt mehr als 16 C-Atome aufweisende Fettsäure-Reste. Ein zusätzliches charakteristisches Merkmal ist darin zu sehen, daß ein hoher Anteil ungesättigter, üblicher­weise mehrfach ungesättigter Fettsäure-Reste zu finden ist. Letztere machen mitunter mehr als 50%, bezogen auf die Gesamtzahl aller Alkylreste im jeweiligen Öl, aus. Anstelle von einem oder mehreren Fischölen oder auch zusammen mit diesen können jedoch auch eine oder mehre­re mehrfach ungesättigte Fettsäuren und/oder deren Ester als essentielle Komponente in den erfindungsge­mäßen Zusammensetzungen enthalten sein. Zwar ist die Verwendung aller physiologisch verwertbaren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren in den erfindungsgemäßen Zu­sammensetzungen möglich, es werden jedoch auch von die­sen Verbindungen diejenigen bevorzugt, die im Ketten­langenbereich von C₁₆ im Alkylrest oder höher liegen, wobei auch hier die mehrfach ungesättigten Fettsäuren und ihre Ester bevorzugt werden. Als Ester kommen sol­che mit niederen Alkoholen wie Methanol oder Ethanol oder auch mit Diolen und Polyolen in Frage.

Mit Vorteil enthalten die erfindungsgemäßen Zusammen­setzungen als Fischöle Lebertranöl und/oder Lachsöl, insbesondere Lachsöl mit einem hohen Anteil an Omega-­3-Fettsaure. Von den mehrfach ungesattigten Fettsäuren oder deren Estern sind Linolsäure und deren Ester bzw. Linolöl besonders bevorzugt.

Entsprechend einer weiteren, besonders bevorzugten Aus­führungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammen­setzungen pro Verabreichungseinheit Vitamin E und/oder eines seiner physiologisch aktiven Derivate in Gesamt­mengen von 75 bis 1200 mg, bevorzugt von 100 bis 900 mg und ein oder mehrere Fischöle und/oder mehrfach unge­sättigte Fettsäuren und/oder deren Ester in Gesamtmen­gen von 100 bis 800 mg, bevorzugt von 200 bis 500 mg, und gegebenenfalls weitere physiologisch verträgliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe.

In derartigen Zusammensetzungen ist - wie auch in den Knoblauch enthaltenden Zusammensetzungen gemäß der Er­findung - die Verwendung von Vitamin E in Form des freien α-Tocopherols möglich. Dieses kann sowohl in der D-Form als auch in der DL-Form eingesetzt werden. Ande­rerseits werden von der vorliegenden Erfindung ebenfalls solche Zusammensetzungen umfaßt, die Vitamin E in Form der α-Tocopherol-Ester natürlicher oder synthetischer Herkunft enthalten. Physiologisch verträgliche Ester des α-Tocopherols sind beispielsweise das Acetat und das Succinat. Neben diesen sind jedoch auch Ester des α-Tocopherols mit anderen Carbonsäuren verwendbar.

Es entspricht einer bevorzugten Ausführungsform auch der Zwiebel-Komponenten bzw. Fischöle und/oder mehrfach ungesättigten Fettsäuren oder deren Ester enthaltenden Zusammensetzungen, daß sie in Form von Kapseln verab­reicht werden. Solche Kapseln bringen erhebliche Vor­teile bei der Verabreichung der erfindungsgemäßen Zu­sammensetzungen. Es ist auch in diesem Fall zu empfeh­len, daß mindestens zwei Verabreichungseinheiten, also im speziellen Fall zwei Kapseln, pro Tag verabreicht werden, die erfindungsgemäß hoch dosiertes Vitamin E und weitere Komponenten aus der Gruppe Zwiebelkomponen­ten, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren oder deren Ester enthalten. Mit der Verabreichung von minde­stens zwei Kapseln wird weitgehend sichergestellt, daß die Mindest-Tagesdosis sowohl an Vitamin E als auch an den weiteren Komponenten erreicht wird.

Es ist auch hier möglich, die erfindungsgemäßen Zusam­mensetzungen in flüssiger Form zu verabreichen. Dies kann beispielsweise in Form von Tropfen geschehen. Da­bei ist sicherzustellen, daß die oben angegebenen Dosie­rungen eingehalten werden. Die Verabreichung von Trop­fen kann besonders sinnvoll sein, wenn Patienten mit Schluckbeschwerden die Kapseln nicht einnehmen können.

Wie oben auch schon für die Knoblauch enthaltenden Zu­sammensetzungen gemäß der Erfindung angegeben, können auch die danach beschriebenen Zusammensetzungen zusätz­liche, physiologisch vertragliche Trägerstoffe und/oder Hilfsstoffe enthalten. Als solche können beispielsweise ein oder mehrere pflanzliche Öle und/oder ein oder meh­rere Emulgatoren genannt werden. Die pflanzlichen ole können beispielsweise aus der Gruppe Sojaöl, Rüböl, Leinsamenöl, Sonnenblumenöl, Olivenöl oder ähnlicher, physiologisch verträglicher Öle stammen. Bevorzugt wer­den Ruböl und Sojaöl verwendet.

Auch als Emulgatoren kommen eine Vielzahl von Verbin­dungen natürlicher oder synthetischer Herkunft in Fra­ge, die allein oder auch zu mehreren als Emulgator ver­wendet werden können. Bevorzugte Beispiele derartiger Emulgatoren sind Lecithin pflanzlicher (Sojalecithin) bzw. tierischer (Eilecithin) Herkunft sowie auch ande­re, eine Emulsion stabilisierende Phospholipide. Derar­tige Emulgatoren werden in Mengen von 50 bis 500 mg pro Verabreichungseinheit verwendet. Die Emulgatormenge unterliegt jedoch nur geringfügigen Beschränkungen, da es hinsichtlich der Emulgatormenge sehr auf das jewei­lige zu emulgierende System ankommt. Als limitierender Faktor wird nur die Forderung angesehen, daß die Zusam­mensetzungen gemäß der Erfindung vollständig und mög­lichst feinteilig emulgiert sein müssen.

Eine beispielhafte und derzeit als bevorzugt anzusehen­de Zusammensetzung gemäß der Erfindung enthält pro Ver­abreichungseinheit Vitamin E und/oder eines seiner phy­siologisch aktiven Derivate in Gesamtmengen von 75 bis 300 mg, eine oder mehrere Komponente(n) aus der Gruppe Zwiebelöl, Fischöl, Lachsöl und Lebertranöl in Gesamt­mengen von 200 bis 500 mg und ein oder mehrere pflanz­liche Öle und/oder Lecithin natürlicher oder syntheti­scher Herkunft. Wenn auch für die genannten Zusammen­ setzungen die Kapselform vorteilhafter und damit auch bevorzugt ist, ist es doch möglich, auch andere Verab­reichungsformen zuzubereiten. Beispielsweise sind Dra­gees oder Tabletten zu nennen, die den Vorteil hätten, daß dann sowohl das Vitamin E als auch die weiteren essentiellen Komponenten in Pulver- bzw. fester Form verwendet werden können. Auch bei der Herstellung der­artiger Zubereitungen werden die üblichen Hilfsstoffe und Träger verwendet. Zusätze von geringen Mengen der oben genannten Emulgatoren begünstigen die Resorption und Verarbeitung.

Die Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen erfolgt in aus dem Stand der Technik bekannter Weise. Diese kann darin bestehen, daß die einzelnen Komponen­ten, sofern sie pulverartige Konsistenz haben, in übli­chen Pulvermischern miteinander vermischt werden und anschließend mit Hilfe der oben genannten Trägerstoffe bzw. Hilfsstoffe in die Form gebracht werden, in der man sie verabreichen möchte. Beispielsweise können die entsprechenden pulverförmigen Komponenten dann mit Ölen und Emulgatoren vermischt werden und die entstehenden ölig-zähen Flüssigkeiten in Kapseln üblicher Zusammen­setzung eingebracht werden. Es ist jedoch auch möglich, aus festen bzw. pulverförmigen Komponenten-Mischungen mit Hilfe üblicher Trägerstoffe oder Hilfsstoffe Tablet­ten zu pressen und diese - sofern erwünscht - mit einer üblichen Dragierschicht zu versehen.

Entsprechend erfolgt die Verarbeitung öliger Komponen­ten dadurch, daß Vitamin E bzw. seine Derivate mit den öligen Komponenten innig vermischt werden und diese dann in übliche Kapseln eingebracht werden. Dadurch werden gut handhabbare und eine bestimmte Dosis aller Komponenten enthaltende Verabreichungseinheiten herge­stellt, die es ermöglichen, genau zu überwachen bzw. anzugeben, wieviel einzelne Verabreichungseinheiten eingenommen werden müssen, um die Mindest-Tagesdosis der oben näher beschriebenen Wirkstoffe zu erreichen.

Von der Erfindung umfaßt ist ebenfalls die Verwendung der oben näher beschriebenen, Knoblauch enthaltenden Zusammensetzungen zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Pe­ripherie der Augen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums. Bei der Verwendung der genannten Zusam­mensetzungen wird erfindungsgemäß eine Gesamttagesdosis an Vitamin E zwischen 400 und 1800 mg, bevorzugt zwi­schen 500 und 1500 mg, und an Extrakten der Konzen­traten oder Pulvern des Knoblauchs zwischen 200 und 2000 mg, bevorzugt zwischen 300 und 1000 mg, vorgese­hen.

Von der Erfindung ebenfalls umfaßt ist die Verwendung der Zusammensetzungen, die Zwiebeln enthaltende Kompo­nenten, Fischöl(e) und/oder mehrfach ungesättigte Fett­säuren und/oder deren Ester enthalten, zur Verbesserung der Eigenschaften des Blutes bzw. zur Förderung der Durchblutung der Peripherie der Augen, des Mittelohres, des Herzens und des Cerebrums. bei der Verwendung der­artiger Zusammensetzungen wird eine Gesamttagesdosis an Vitamin E von mindestens 400 mg, bevorzugt zwischen 500 und 1500 mg, besonders bevorzugt zwischen 600 und 1000 mg, und an einer oder mehreren Komponenten aus der Grup­pe Extrakte oder Konzentrate der Zwiebel, Fischöle und mehrfach ungesättigte Fettsäuren oder deren Ester zwi­schen 200 und 4000 mg, bevorzugt zwischen 300 und 2000 mg, vorgesehen. Eine höhere Dosierung ist selbstver­ständlich möglich.

Besonders bevorzugt ist die Verwendung der genannten Zusammensetzungen zur Senkung der Lipidwerte des Blutes und/oder zur Senkung des Blutdrucks. Die überraschende synergistische Wirkung der Vitamin E-Komponente(n) ei­nerseits und der Komponente(n) andererseits aus der Gruppe Knoblauch oder Zwiebeln enthaltende Komponenten, Fischöle und Fettsäuren bzw. deren Ester führt dazu, daß die Mengen an einzelkomponenten deutlich reduziert werden können, ohne daß ein Wirkungsverlust in irgend­einer Weise auftritt. Vielmehr werden bei den angegebe­nen Dosierungen deutliche Verbesserungen der charakte­ristischen Eigenschaften des Blutes, insbesondere der Erythrozytenflexibilität, sowie auch eine deutliche Absenkung der Lipidwerte bzw. Blutdruckwerte des Blutes beobachtet.

Ein ebenfalls überraschendes Ergebnis der vorliegenden Erfindung, das heißt der Verwendung der oben genannten Zusammensetzungen, ist darin zu sehen, daß die Zugabe von Lecithin als Emulgator zu den beiden anderen Wirk­stoffen, das heißt zu der Vitamin E-Komponente und der Knoblauch-, Zwiebel-, Fischöl- oder Fett-Komponente, die charakteristischen Eigenschaften des Blutes noch günstiger beeinflußt. Dabei werden besonders vorteil­hafte Ergebnisse erzielt, wenn man Lecithin-Präparate mit einem erhöhten Phospholipid-Gehalt, verglichen mit natürlichen, pflanzlichen oder tierischen Phospholipi­den, verwendet.

Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele näher erläutert, wobei Rezepturen für einzelne Zusam­mensetzungen gemäß der Erfindung angegeben werden.

Beispiel 1

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



370 mg Knoblauchölmazerat auf Basis Ruböl (Volumenver­hältnis 1:1);

400 mg DL-α-Tocopherolacetat.



Es wird empfohlen, zweimal täglich eine Kapsel (über den Tag verteilt) einzunehmen.

Beispiel 2

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



200 mg Knoblauchölmazerat auf Basis Ruböl (Volumenver­hältnis 1:1);

200 mg DL-α-Tocopherolacetat;

250 mg Sojalecithin (Phospholipidgehalt ca. 60%).



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln über den Tag verteilt einzunehmen.

Beispiel 3

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



300 mg Knoblauchölmazerat auf Basis Ruböl (Volumenver­hältnis 1:1);

400 mg D-α-Tocopherol-Konzentrat.

Beispiel 4

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



200 mg Knoblauchölmazerat auf Basis Ruböl (Volumenver­hältnis 1:1);

200 mg D-α-Tocopherol-Konzentrat (1000 i.u./1 g); 200 mg Sojalecithin (Phospholipidgehalt ca. 54%).



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln über den Tag verteilt einzunehmen.

Beispiel 5

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



150 mg Bulbus alli sativi sicc. (Erg 8);

200 mg DL-α-Tocopherolacetat;

100 mg Ruböl oder Sojaöl.



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln über den Tag verteilt einzunehmen.

Beispiel 6

Es wurden Dragees hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



100 mg Bulbus alli sativi sicc. (Erg B6);

120 mg Vitamin E-Succinat.



Es wird empfohlen, dreimal zwei Dragees über den Tag verteilt einzunehmen.

Beispiel 7

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Fischöl;

135 mg Vitamin E DL-α-Tocopherolacetat.

Es wird empfohlen, dreimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 8

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Fischöl;

200 mg Vitamin E;

50 mg Sojaöl.



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 9

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:

400 mg Lachsöl;

135 mg Vitamin E D-α-Tocopherol-Konzentrat;

50 mg Rüböl.



Es wird empfohlen, dreimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 10

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:

500 mg Lebertranöl (Oleum jecoris);

400 mg DL-α-Tocopherolacetat;

70 mg Sojaöl.



Es wird empfohlen, zweimal täglich eine Kapsel einzu­nehmen.

Beispiel 11

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



300 mg Lebertranöl (Oleum jecoris);

200 mg D-α-Tocopherol-Konzentrat;

150 mg Sojaöl.



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 12

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Lachsöl mit hohem Anteil an Omega-3-Fettsäure;

135 mg Vitamin E;

6 mg Tween 80.



Es wird empfohlen, dreimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 13

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



250 mg Zwiebelöl;

200 mg Vitamin E;

50 mg Sojaöl.



Es wird empfohlen, zweimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 14

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Linolöl;

135 mg Vitamin E;

65 mg Sojaöl.



Es wird empfohlen, dreimal zwei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 15

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



300 mg Lachsöl;

75 mg Vitamin E.



Es wird empfohlen, dreimal drei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 16

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Lachsöl;

75 mg Vitamin E.



Es wird empfohlen, dreimal drei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 17

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



200 mg Lebertranöl (Oleum jecoris);

75 mg Vitamin E.



Es wird empfohlen, dreimal drei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 18

Es wurden Kapseln hergestellt, die folgende Komponenten enthielten:



400 mg Linolöl;

75 mg Vitamin E.



Es wird empfohlen, dreimal drei Kapseln täglich einzu­nehmen.

Beispiel 19

Voruntersuchungen mit hochdosiertem Vitamin E hatten ergeben, daß durch diese Substanz eine signifikante Zunahme der Erythrozyten-Flexibilität bei Gesunden in­duziert wird. Es sollte nun geprüft werden, in welchem Maße dies auch durch eine kombinierte Therapie von Vi­tamin E und Knoblauchölmazerat (1:1) zu erreichen sei. Dazu wurden zehn freiwillige männliche Probanden im Durchschnittsalter von 30 (23 bis 39) Jahren unter­sucht, die folgenden Kriterien entsprachen: keine kli­nisch-anamnestischen Zeichen von Krankheit, normales Routinelabor, keine Einnahme von weiteren Medikamenten vor oder während der Studie, Konstanthaltung möglichst aller Lebensgewohnheiten während des Untersuchungszeit­raumes.

Blutentnahmen erfolgten vor Therapiebeginn und nach zweiwöchiger oraler Medikation von zweimal einer Kapsel mit 400 mg Vitamin E und 370 mg Knoblauchölmazerat (1:1) täglich zu den Mahlzeiten. Als Vergleich wurde der gleichen Gruppe später dreimal eine Kapsel "Knob­lauch Sanhelios", 270 mg-Kapseln (1:1), zu den Mahlzei­ten gegeben.

Folgende Parameter wurden bestimmt:

  • 1. Blutviskosität bei 37°C im LS 30 (Contraves) Rota­tionsviskometer mit D 95; 2,4; 0,7; s⁻¹ (1)

    • a) nativ
    • b) bei einem standardisierten Hämatokrit von 45%
  • 2. Plasmaviskosität im Kapillarviskometer bei 37°C (2)
  • 3. Erythrozyten-Flexibilität in einem Filtrationssy­stem (3)
  • 4. Erythrozyten-Aggregation in einem Aggregometer (My­renne) (4)
  • 5. Hämatokrit mit einer Mikrohämatokrit-Zentrifuge (Heraeus Christ)
  • 6. kleines Blutbild (TOA Counter)
  • 7. Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS) nach Westergren
  • 8. Triglyceride
  • 9. Gesamtcholesterol
  • 10. LDL

Es wurde Blut wie folgt entnommen: Der Proband lag min­destens 10 Minuten. Der Oberarm wurde mit 40 mmHg ge­staut, mit einer 20 G Nadel wurde eine Vena cubitalis punktiert, der Stau wurde gelöst und ca 1 Minute lang abgewartet, dann wurde Blut unter sanftem Zug entnommen und sogleich mit Heparin (12,5 U/ml) antikoaguliert.

Die statistische Auswertung erfolgte nach dem nicht­parametrischen Verfahren von Wilcoxon und Wilcox fur gepaarte Stichproben.

Ergebnisse:

  • A.0: Knoblauchölmazerat 1:1 (Sanhelios), 270 mg-Kap­seln, dreimal eine Kapsel täglich zu den Mahlzei­ten. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 aufgeführt.
  • A.1: Hämorheologie: Keine Veränderung
  • A.2: Lipidstoffwechsel: Alle drei gemessenen Parameter zeigen eine Senkung, davon sind Triglyzeride und LDH statistisch signifikant.
  • B.0: Vitamin E, DL-α-Tocopherolacetat 400 mg + 370 mg Knoblauchölmazerat 1:1, zweimal eine Kapsel täg­lich zu den Mahlzeiten. Tabelle 2 zeigt die Ergeb­nisse.
  • B.1: Hämorheologie: Eine Senkung von Blutviskosität, gemessen bei Standard-Hämatokrit, Plasmaviskositat und Erythrozyten-Flexibilität ist zu beobachten, davon sind die Senkung der Blutviskosität und die Verbesserung der Erythrozyten-Flexibilität stati­stisch signifikant.
  • B.2: Lipidstoffwechsel: Alle drei gemessenen Parameter (Triglyzeride, Gesamtcholesterin und LDL-Choleste­rin) zeigen eine Senkung, was bei LDL das Signifi­kantniveau erreicht.

Es ist zu bemerken, daß alle drei Parameter des Lipid­stoffwechsels bei beiden Versuchen eine Senkung zeigen. Bei den Versuchen mit Knoblauchölmazerat allein fällt die Senkung der Triglyzeride signifikant aus; die Aus­gangswerte waren hier höher als bei der Kombination.

Die Werte der Triglyzeride bei

Die Endwerte nach der einnahme sind bei beiden Versu­chen identisch.

Ergebnis:

Die Verbesserung der normalen Erythrozyten-Flexibilität und Blutviskosität ist als Verbesserung der Blutfluidi­tät zu deuten. Insbesondere in der Mikrozirkulation könnte diesem Befund Bedeutung zukommen. Es ist denk­bar, daß bei pathologischen Ausgangswerten dieser Ef­fekt quantitativ deutlicher ausfällt. Durch die Einnah­me von Vitamin E allein (2 × 400 mg täglich) wurde in einer früheren Arbeit gezeigt, daß eine signifikante Verbesserung der Erythrozyten-Flexibilität stattgefun­den hat. Der Zusatz von Knoblauchölmazerat zu Vitamin E zeigt zusätzlich eine signifikante Senkung der Blutvis­kosität. Eine zusätzliche Verbesserung der Blutfluidi­tät durch die Einnahme der Kombination gegenüber Vita­min E allein ist daher zu erwarten.

die lipidsenkende Wirkung von Knoblauch wurde durch den Zusatz von Vitamin E nicht negativ beeinträchtigt.

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