专利汇可以提供Verfahren zur Herstellung der nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids werden hergestellt durch Ringschluß von Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder von deren Salzen mit der mindestens etwa äquimolaren Menge SO₃ in Gegenwart eines mit Wasser nicht mischbaren inerten organischen Lösemittels sowie gegebenenfalls auch eines inerten anorganischen Lösemittels,
Hydrolyse des im Falle des Einsatzes einer mehr als äquimolaren Menge SO₃ nach der Ringschlußreaktion als SO₃-Addukt anfallenden
6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids, Reinigung der (abgesonderten) organischen Phase durch Extraktion mit einem geringen Volumen Wasser oder verdünnter wässriger Schwefelsäure, vorzugsweise nur mit Wasser, und Gewinnung der nicht toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids aus der so gereinigten organischen Phase durch Neutralisation mit Basen.
Die genannten Salze fallen hier in außerordentlich reiner Form an; sie sind wertvolle synthetische Süßstoffe. Das Kaliumsalz ist als Acesulfam (K) bekannt.,下面是Verfahren zur Herstellung der nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids专利的具体信息内容。
6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid ist die Verbindung der Formel
Zur Herstellung des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids und dessen nicht-toxischer Salze ist eine Reihe verschiedener Verfahren bekannt; vgl. Angewandte Chemie 85, Heft 22 (1973) S. 965 bis 73, entsprechend International Edition Vol. 12, No. 11 (1973), S. 869-76. Praktisch alle Verfahren gehen von Chlor- oder Fluor-sulfonylisocyanat (XSO₂NCO mit X = Cl oder F) aus. Das Chlor- bzw. Fluor-sulfonylisocyanat wird dann mit Monomethylacetylen, Aceton, Acetessigsäure, Acetessigsäure-tert.-butylester oder Benzylpropenylether (in einer meist mehrstufigen Reaktion) zu Acetoacetamid-N-sulfochlorid bzw. -fluorid umgesetzt, was unter der Einwirkung von Basen (wie z.B. methanolischer KOH) cyclisiert und die entsprechenden Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxa-thiazin-4-on-2,2-dioxids liefert. Aus den Salzen kann das freie Oxathiazinon gewünschtenfalls auf übliche Weise (mit Säuren) erhalten werden.
Ein weiteres Verfahren zur Herstellung der Oxathiazinon-Zwischenstufe Acetoacetamid-N-sulfofluorid geht aus von Amidosulfofluorid H₂NSO₂F, dem partiellen Hydrolyseprodukt des Fluorsulfonylisocyanats (DE-OS 2 453 063). Danach wird das Fluorid der Amidosulfonsäure H₂NSO₂F mit einer etwa äquimolaren Menge des Acetoacetylierungsmittels Diketen in einem inerten organischen Lösungsmittel in Gegenwart eines Amins bei Temperaturen zwischen etwa -30 und 100°C umgesetzt; die Umsetzung verläuft nach folgender Reaktionsgleichung (mit Triethylamin als Amin):
Das Acetoacetamid-N-sulfofluorid wird dann auf übliche Weise mittels einer Base, z.B. mit methanolischer KOH, zum Süßstoff cyclisiert:
Obwohl die bekannten Verfahren z.T. recht befriedigende Ausbeuten an 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid und dessen nicht-toxischen Salzen liefern, (bis zu ca. 85 % d.Th., bezogen auf das Ausgangs-Amidosulfonsäurehalogenid), sind sie wegen der Notwendigkeit des Einsatzes der nicht ganz einfach zugänglichen Ausgangsstoffe Chlor- bzw. Fluorsulfonylisocyanat vor allem für technische Belange noch verbesserungsbedürftig; die Herstellung des Chlor- und Fluor-sulfonylisocyanats erfordert nämlich wegen der z.T. ziemlich unangenehm handzuhabenden Ausgangsmaterialien (HCN, Cl₂, SO₃ und HF) erhebliche Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen. Der Herstellung des Chlor- und Fluor-sulfonylisocyanats liegen folgende Reaktionsgleichungen zugrunde:
HCN + Cl₂ → ClCN + HCl
ClCN + SO₃ → ClSO₂NCO
ClSO₂NCO + HF → FSO₂NCO + HCl
Der Ersatz des Amidosulfofluorids in dem Verfahren gemäß der vorerwähnten DE-OS 24 53 063 etwa durch die wesentlich leichter (z.B. aus NH₃ + SO₃) erhältliche Amidosulfonsäure H₂NSO₃H bzw. deren Salze erschien kaum erfolgversprechend, weil nämlich die Umsetzung des Na-Amidosulfonats H₂NSO₃Na mit Diketen in wässrig-alkalischer Lösung überhaupt kein rein isolierbares Umsetzungsprodukt ergibt. Das bei dieser Umsetzung wohl zumindest mit entstandene 1:1-Addukt konnte vielmehr nur in Form des Kupplungsproduktes mit 4-Nitrophenyldiazoniumchlorid als blaßgelber Farbstoff gewonnen werden; vgl. Ber. 83 (1950), S. 551-558, insbesondere S. 555, letzter Absatz vor der Beschreibung der Versuche und S. 558, letzter Absatz:
Die Acetoacetamid-N-sulfonsäure ist im übrigen ansonsten nur bzw. auch als Zwischenprodukt bei der Zersetzung des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids während des Kochens in wässriger Lösung postuliert worden; vgl. die anfangs zitierte Literatur Angew. Chemie (1973) a.a.O.:
Wegen der insbesondere infolge der Notwendigkeit des Einsatzes nicht ganz einfach zugänglicher Ausgangsstoffe vor allem für die Durchführung in technischem Maßstab nicht ganz befriedigenden Verfahren des Standes der Technik zur Herstellung von 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid und dessen nicht-toxischer Salze bestand somit die Aufgabe, die bekannten Verfahren entsprechend zu verbessern oder ein neues verbessertes Verfahren zu entwickeln.
Zur Lösung dieser Aufgabe wurde bereits vorgeschlagen das Verfahrens gemäß DE-OS 2 453 063 hauptsächlich in der Weise zu modifizieren, daß man das Amidosulfofluorid in dem bekannten Verfahren durch Salze der Amidosulfonsäure ersetzt und das erhaltene Acetoacetylierungsprodukt nachfolgend mittels SO₃ zum Ring schließt (EP-Patentanmeldung Nr. 85 102 885.2 - Veröffentlichungsnummer 0155634 - mit Priorität der deutschen Anmeldung P 34 10 439.9 vom 22.3.1984 - HOE 84/F 064).
Die zuletzt genannte Patentanmeldung bezieht sich speziell auf ein Verfahren zur Herstellung von 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid und dessen nicht-toxischen Salzen durch
und daß man das hier in der Säureform anfallende Produkt dann
gegebenenfalls noch in einer Stufe c) mit einer Base neutralisiert.
Als dem Verfahren zugrundeliegenden Reaktionsgleichungen sind in der vorerwähnten Patentanmeldung angegeben (mit Diketen als Acetoacetylierungsmittel)
In diesem Reaktionsschema ist Stufe b) mit einer gegenüber dem Acetoacetamid-N-Sulfonat äquimolaren SO₃-Menge dargestellt. Bevorzugt wird jedoch ein SO₃-Überschuß verwendet. Dabei entsteht ein in seiner chemischen Struktur noch nicht genau bekanntes Zwischenprodukt, das jedoch möglicherweise ein SO₃-Addukt des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids - nachfolgend als "SO₃-Addukt" bezeichnet - darstellt, welches dann noch hydrolysiert werden muß. In diesem Falle besteht die vorerwähnte Reaktionsstufe b) also aus 2 Teilstufen, nämlich
Die Ringschlußreaktion (b1) wird nach der vorerwähnten Patentanmeldung bei Temperaturen zwischen etwa -70 und +175°C, vorzugsweise zwischen etwa -40 und +10°C, durchgeführt; die Reaktionszeiten liegen zwischen etwa 1 und 10 Stunden.
Die Hydrolyse (b2) erfolgt nach der Ringschlußreaktion durch Zugabe von Wasser oder Eis.
Die Aufarbeitung geschieht dann auf übliche Weise; näher wird die Aufarbeitung jedoch nur für den bevorzugten Fall der Verwendung von Methylenchlorid als Reaktionsmedium erläutert. In diesem Fall bilden sich nach der Hydrolyse 2 Phasen, wobei sich das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid hauptsächlich in die organische Phase begibt. Die noch in der wässrigen Schwefelsäure befindlichen Anteile können durch Extraktion mit einem (mit Wasser nicht mischbaren) organischen Lösungsmittel wie z.B. mit Methylenchlorid oder einem organischen Ester gewonnen werden.
Oder man destilliert nach der Zugabe von Wasser das Reaktionslösemittel ab und extrahiert das in der Raktionsschwefelsäure zurückbleibende 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid mit einem besser geeigneten organischen Lösemittel.
Die vereinigten organischen Phasen werden z.B. mit Na₂SO₄ getrocknet und eingeengt. Bei der Extraktion gegebenenfalls mitgerissene Schwefelsäure kann man durch gezielte Zugabe wässriger Lauge zur organischen Phase entfernen. Falls die Gewinnung des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids beabsichtigt ist, wird es zweckmäßig noch auf übliche Weise gereinigt (vorzugsweise durch Umkristallisation). Die Ausbeute liegt zwischen etwa 70 und 95 % d.Th., bezogen auf das Acetoactamid-N-sulfonat (bzw. die freie Säure).
Wenn jedoch die Gewinnung eines nicht-toxischen Salzes des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids beabsichtigt ist, folgt noch die Neutralisationsstufe c). Dazu wird die in Stufe b) in der Säureform anfallende Oxathiazinon-Verbindung auf übliche Weise mit einer entsprechenden Base neutralisiert. Zu diesem Zweck werden beispielsweise die am Ende der Stufe b) vereinigten, getrockneten und eingeengten organischen Phasen in geeigneten organischen Lösungsmitteln, wie z.B. Alkoholen, Ketonen, Estern oder Ethern oder auch in Wasser mit einer entsprechenden Base - vorzugsweise mit einer Kaliumbase wie z.B. KOH, KHCO₃, K₂CO₃, K-Alkoholate etc., neutralisiert. Oder die Oxathiazinon-Verbindung wird aus der gereinigten organischen Extraktionsphase (Stufe b) mit wässriger Kaliumbase direkt extraktiv neutralisiert. Das Oxathiazinon-Salz fällt dann, gegebenenfalls nach Einengen der Lösung, in kristalliner Form aus und kann zur Reinigung noch umkristallisiert werden. Die Neutralisationsstufe verläuft mit praktisch 100 %iger Ausbeute.
Hinsichtlich der weiteren Verfahrensdetails wird auf die ausführliche Beschreibung in der genannten Patentanmeldung verwiesen.
Das Verfahren geht von einfach zugänglichen und wohlfeilen Ausgangsstoffen aus und ist außerordentlich einfach durchführbar. Die Ausbeuten des Gesamtverfahrens liegen zwischen etwa 65 und 95 % d.Th., bezogen auf das Ausgangs-Amidosulfonat.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens wurde auch vorgeschlagen, sowohl die Ringschlußreaktion (b1) als auch die Hydrolyse (b2) in kurzen bis sehr kurzen Zeiten (ca. 10 Minuten bis herab in den Bereich von Sekunden und Sekundenbruchteilen) durchzuführen (Patentanmeldung P 35 27 070.5 vom 29.7.1985 - HOE 85/F 134). Die praktische Ausführung geschieht vorzugsweise in Vorrichtungen, welche für die Durchführung derartiger schnell und unter Wärmeentwicklung ablaufender Reaktionen geeignet und bekannt sind (Dünnschicht-, Fallfilm-, Sprühreaktoren, Rohrreaktoren mit und ohne Einbauten, etc). Die Aufarbeitung des Reaktionsgemisches erfolgt wie in der zuvor genannten Patentanmeldung beschrieben. Durch diese "Kurzzeitvariante" läßt sich die technische Durchführung und insbesondere die Raum-Zeit-Ausbeute des Verfahrens erheblich verbessern.
Schließlich wurde auch schon vorgeschlagen, anstelle der Stufen a) und b) des Verfahrens der vorerwähnten EP-Patentanmeldung Nr. 85 102 885.2 Acetoacetamid mit der mindestens etwa 2-molaren Menge SO₃, gegebenenfalls in einem inerten anorganischen oder organischen Lösungsmittel, umzusetzen (DE-Patentanmeldung P 34 10 440.2 vom 22.3.1984 - HOE 84/F 065). Hierbei entsteht in einem Schritt wahrscheinlich zuerst aus einem Mol Acetoacetamid und einem Mol SO₃ Acetoacetamid-N-sulfonsäure, die dann mit einem weiteren Mol SO₃ zum 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid cyclisiert entsprechend dem folgenden Reaktionsschema:
Mit überschüssigem SO₃ entsteht auch hier das "SO₃-Addukt", das zwecks Freisetzung des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids noch hydrolysiert werden muß. Die Aufarbeitung des hydrolysierten Ansatzes sowie gegebenenfalls die Überführung des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids in dessen nicht-toxische Salze geschieht im Prinzip in der gleichen Weise wie dies in der vorerwähnten EP-Patentanmeldung Nr. 85 102 885.2 beschrieben ist. Die Ausbeuteangaben für das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid liegen zwischen etwa 30 und 90 % d.Th., bezogen auf das Ausgangs-Acetoacetamid.
Nach allen drei vorerwähnten Patentanmeldungen wird das bei der Hydrolyse des "SO₃-Addukts" in Freiheit gesetzte 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid aus der organischen Phase gewonnen, welche sich bei Verwendung eines (mit Wasser nicht mischbaren) organischen Reaktionslösemittels nach dem Wasserzusatz bildet und/oder welche bei der Extraktion der Reaktionsschwefelsäure mit organischen Lösemitteln entsteht. Das so gewonnene 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid sowie auch die daraus gegebenenfalls durch Umsetzung mit entsprechenden Basen erhaltenen nicht-toxischen Salze sind jedoch nicht immer von der erforderlichen Reinheit, so daß oft noch verschiedene - mit zusätzlichem Aufwand sowie auch mit Substanzverlusten verbundene - Reinigungsoperationen - vorzugsweise Umkristallisation(en) - notwendig sind.
Die in der EP-Patentanmeldung Nr. 85102885.2 erwähnte Möglichkeit der Gewinnung der Oxathiazinon-Verbindung aus der gereinigten organischen Extraktionsphase durch extraktive Neutralisation mit einer wässrigen Kaliumbase ist dort insbesondere in Beispiel 11 näher erläutert. Dort wird für die Reinigung der organischen Extraktionsphase zwecks Neutralisation von mitgerissener Schwefelsäure wässrige Lauge verwendet.
In weiterer Ausbildung der vorerwähnten Verfahren wurde nun gefunden, daß man durchweg reinere Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids erhält, wenn man die - wie vorstehend beschrieben erhaltene - organische Phase vor ihrer weiteren Aufarbeitung durch Extraktion mit einem geringeren Volumen Wasser oder verdünnter wässriger Schwefelsäure, wobei Wasser bevorzugt ist, reinigt.
Erfindungsgegenstand ist daher ein Verfahren zur Herstellung der nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids durch Ringschluß eines Acetoacetamid-Derivates und Neutralisation mit Basen; das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
- daß man als Acetoacetamid-Derivat Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder deren Salze - gelöst in einem mit Wasser nicht mischbaren inerten organischen Lösemittelverwendet,
- daß man den Ringschluß durch die Einwirkung der mindestens etwa äquimolaren Menge SO₃ - gegebenenfalls in gleicher Weise gelöst in einem mit Wasser nicht mischbaren inerten organischen Lösemittel oder auch in einem inerten anorganischen Lösemittel - durchführt,
- daß man im Falle des Einsatzes einer mehr als äquimolaren Menge SO₃ das nach der Ringschlußreaktion als SO₃-Addukt anfallende 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid hydrolysiert,
- daß man die vorliegende oder bei der Hydrolyse sich absondernde organische Phase durch Extraktion mit einem geringeren Volumen Wasser oder verdünnter wässriger Schwefelsäure - vorzugsweise nur mit Wasser - reinigt
- und daß man aus der so gereinigten organischen Phase die nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids durch Neutralisation mit Basen gewinnt.
Das glatte Gelingen des Ringschlusses der Acetoacetamid-N-sulfonsäure und von deren Salzen mit SO₃ ist sehr überraschend, weil die unter Ringschluß erfolgende Wasser- bzw. Basen-Abspaltung nämlich mit anderen Wasser- bzw Basen-abspaltenden Mitteln wie z.B. P₂O₅, Acetanhydrid, Trifluoressigsäureanhydrid, Thionylchlorid etc. nicht oder jedenfalls praktisch nicht gelingt, wie bereits in der vorerwähnten EP-Patentanmeldung Nr. 85 102 885.2 anhand eines Vergleichsbeispiels (mit P₂O₅) gezeigt werden konnte.
Außerdem ist überraschend, daß die nach dem Verfahren erhaltenen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids in außerordentlich reiner Form (Reinheitsgrad durchweg über 99 %) anfallen, weil durchaus nicht ohne weiteres zu erwarten war, daß durch eine einfache Extraktion der organischen Phase mit Wasser oder mit verdünnter wässriger Schwefelsäure praktisch alle störenden Verunreinigungen entfernt werden.
Die Herstellung der Ausgangs-Acetoacetamid-N-sulfonsäure und von deren Salzen erfolgt bevorzugt nach Stufe a) des Verfahrens der vorerwähnten EP-Patentanmeldung Nr. 85 102 885.2 durch Umsetzung der Li- oder Ammonium-Salze der Amidosulfonsäure mit Diketen in inerten organischen Lösungsmitteln. Hierbei werden Lösungen der Li- und Ammonium-Salze der Acetoacetamid-N-sulfonsäure erhalten, welche als solche direkt für die Ringschlußreaktion mit SO₃ eingesetzt werden können.
Für die genannte Ringschlußreaktion können natürlich auch andere Salze der Acetoacetamid-N-sulfonsäure - insbesondere Alkali- und Erdalkalisalze - verwendet werden. Der Einsatz der freien Acetoacetamid-N-sulfonsäure bringt gegenüber den Salzen kaum Vorteile.
Wie die Salze, so kann auch die freie Acetoacetamid-N-sulfonsäure gleich in der entsprechenden Lösung wie sie bei der Herstellung anfällt, für die Ringschlußreaktion eingesetzt werden. Als Lösung wie sie bei der Herstellung anfällt, kann auch die Lösung der beim Verfahren der DE-Patentanmeldung P 34 10 440.2 (HOE 84/F 065) wohl intermediär gebildeten freien Acetoacetamid-N-sulfonsäure betrachtet werden.
Als inerte organische Lösemittel für die Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder für deren Salze kommen zweckmäßig aus der Reihe der in den vorerwähnten Patentanmeldungen aufgeführten inerten organischen Lösemittel diejenigen infrage, welche mit Wasser nicht mischbar sind; d.s.
halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe, vorzugsweise mit bis zu 4 C-Atomen wie z.B. Methylenchlorid, Chloroform, 1,2-Dichlorethan, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen, Trichlor-fluorethylen etc.;
Kohlensäureester mit niederen aliphatischen Alkoholen, vorzugsweise mit Methanol oder Ethanol;
Nitroalkane, vorzugsweise mit bis zu 4 C-Atomen, inbesondere Nitromethan; und
alkylsubstituierte Pyridine, vorzugsweise Collidin, etc.
Die organischen Lösemittel können sowohl einzeln als auch in Mischung eingesetzt werden.
Besonders bevorzugte Lösemittel sind halogenierte aliphatische Kohlenwassersoffe, insbesondere Methylenchlorid.
Die Konzentration der Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder von deren Salzen im inerten Lösemittel ist nicht kritisch, wird aber einerseits begrenzt durch die Löslichkeit, andererseits durch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, da bei hoher Verdünnung viele Lösemittel nachher wieder abgetrennt und aufgearbeitet werden muß. Im allegemeinen sind Konzentrationen zwischen etwa 0,1 und 2 Mol Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder von deren Salzen pro Liter zweckmäßig.
Das SO₃ kann sowohl in fester oder flüssiger Form als auch durch Einkondensation von SO₃-Dampf zugegeben werden. Bevorzugt ist jedoch der Zusatz in gelöster Form, und zwar gelöst in einem mit Wasser nicht mischbaren inerten organischen Lösemittel oder auch in einem inerten anorganischen Lösemittel.
Als mit Wasser nicht mischbare inerte organische Lösemittel kommen im Prinzip die gleichen in Frage, welche auch für die Lösung der Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder von deren Salzen verwendet werden.
Als inerte anorganische Lösemittel können beispielsweise konzentrierte Schwefelsäure oder flüssiges SO₂ eingesetzt werden. Auch die Menge des für das SO₃ eingesetzten inerten Lösemittels ist im Prinzip nicht kritisch. Wenn ein Lösemittel eingesetzt wird, soll lediglich eine ausreichende Lösung des SO₃ gewährleistet sein; nach oben ist die Menge des Lösemittels von Wirtschaftlichkeitserwägungen begrenzt. Günstige Konzentrationen liegen bei etwa 5 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise etwa 15 bis 30 Gew.-% SO₃.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird sowohl für die Acetoacetamid-N-sulfonsäure bzw. deren Salze als auch für das SO₃ das gleiche inerte Lösemittel, vorzugsweise aus der Gruppe der halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffe, insbesondere nur Methylenchlorid, verwendet.
Das Molverhältnis von Acetoacetamid-N-sulfonsäure bzw. -sulfonat:SO₃ kann zwar etwa 1:1 sein, bevorzugt ist aber ein bis zu etwa 20-facher SO₃-Überschuß, vorzugsweise ein etwa 3- bis 10-facher, insbesondere etwa 4- bis 7-facher molarer Überschuß.
Die Durchführung der Ringschlußreaktion erfolgt ansonsten im Prinzip in der gleichen Weise und unter den gleichen Be dingungen wie dies in den vorerwähnten 3 Patentanmeldungen beschrieben ist.
Wenn die Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder deren Salze und das SO₃ in äquimolarer Menge eingesetzt werden, entsteht - wie aus den anfangs wiedergegebenen Reaktionsschemata ersichtlich ist - kein "SO₃-Addukt". Eine Hydrolyse ist daher in diesem Fall nicht erforderlich.
Im Falle des Einsatzes der Ausgangsverbindungen - gelöst in inerten organischen Lösungsmitteln - stellt der Reaktionsansatz dann die organische Phase dar, welche ohne weitere Trennoperationen oder gegebenenfalls nach Abtrennung ausgefallener Salze, gleich der erfingungsgemäßen Weiterverarbeitung zugeführt werden kann.
Wenn das Ausgangs-SO₃ gelöst in einem inerten anorganischen Lösemittel wie z.B. in konz. Schwefelsäure eingesetzt wird, muß nach beendeter Ringschlußreaktion die organische Phase entsprechend abgetrennt werden.
Im bevorzugten Fall des Einsatzes von Acetoacetamid-N-sulfonsäure oder von deren Salzen und SO₃ im Molverhältnis 1: mehr als 1 entsteht bei der Ringschlußreaktion ein "SO₃-Addukt", aus dem das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid durch Hydrolyse freigesetzt werden muß. Die Hydrolyse erfolgt durch Zugabe von Wasser oder Eis, zweckmäßig in einer - im Verhältnis zum angewandten SO₃-Überschuß - etwa 2- bis 6-fachen molaren Menge.
Nach der Hydrolyse liegt dann ein 2- oder (wenn bereits 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid ausgefallen ist) 3-Phasengemisch vor. Das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid befindet sich im wesentlichen gelöst in der organischen und in der Schwefelsäurephase. Die organische Phase wird dann abgetrennt.
Vorzugsweise wird die wässrig-schwefelsaure Phase - zusammen mit gegebenenfalls ausgefallenem 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid - noch mit einem mit Wasser nicht mischbaren inerten organischen Lösungsmittel -insbesondere dem gleichen, in dem auch die Ringschlußreaktion durchgeführt wurde - extrahiert und mit der vorher abgetrennten organischen Phase vereinigt.
Falls das für die Ringschlußreaktion verwendete inerte organische Lösungsmittel etwa durch Verdampfung gemäß der "Kurzzeitvariante" nach Patentanmeldung P 35 27 050.5 (HOE 85/F 134) bereits entfernt ist, befindet sich das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid hauptsächlich gelöst nur in der Schwefelsäurephase. In diesem Fall müßte das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid mit einem inerten organischen Lösungsmittel der vorher beschriebenen Art für die erfindungsgemäße Aufarbeitung wieder möglichst vollständig extrahiert werden.
Die von der wässrig-schwefelsauren Phase abgetrennte organische Phase bzw. die entsprechenden vereinigten organischen Phasen werden sodann durch Extraktion mit einem geringeren Volumen Wasser oder verdünnter wässriger Schwefelsäure gereinigt; bevorzugt ist die Reinigung nur mit Wasser. Wenn für die Reinigung verdünnte wässrige Schwefelsäure verwendet wird, ist solche einer Konzentration zwischen etwa 2 und 20 % bevorzugt.
Das Volumenverhältnis der organischen Phase zur wässrigen bzw. wässrig-schwefelsauren Extraktionsphase liegt im allgemeinen bei etwa (20-5):1. Auch mit wesentlich geringeren Wassermengen kann jedoch oft noch eine effektvolle Reinigung erzielt werden.
Die Extraktion erfolgt im einfachsten Fall durch Rühren der beiden Phasen in einem Rührkolben oder einem Rührkessel; als spezielle Vorrichtungen kommen im Prinzip alle technischen Extraktionsapparate in Frage wie z.B. Mixer-Settler-Apparaturen, Siebbodenkolonnen, Füllkörperkolonnen, Karr-Kolonnen etc. Auch Mischelemente wie z.B. statische Mischer können zur Intensivierung des Kontakts der Extraktionsphasen herangezogen werden.
Die Extraktion kann sowohl diskontinuierlich als auch kontinuierlich durchgeführt werden.
Der Anteil an extrahiertem 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxthiazin-4-on-2,2-dioxid liegt im allgemeinen je nach der eingesetzten Wassermenge zwischen etwa 2 und 30 (Gew.)-%. Für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtverfahrens ist es von Bedeutung, die Wasserphase (mit den relativ geringen Mengen an extrahiertem 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid) wieder in die Hydrolyse des "SO₃-Addukts" zurückzuführen. Dies kann sowohl chargenweise als auch kontinuierlich erfolgen.
Aus der gereinigten organischen Phase bzw. den gereinigten vereinigten organischen Phasen werden die nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids durch Neutralisation mit Basen gewonnen. Als Basen kommen hier diejenigen mit nicht-toxischen Kationen in Frage. Bevorzugt sind Kaliumbasen (Lösungen von KOH, KHCO₃, K₂CO₃ etc.), insbesondere KOH.
Die Neutralisation des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids und die Gewinnung von dessen nicht-toxischen Salzen aus der das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid enthaltenden gereinigten organischen Phase geschieht mit Vorteil z.B. durch Eindampfen der organischen Phase, Aufnahme des Rückstandes in Wasser oder einem niederen aliphatischen Alkohol, Neutralisation mit wässriger oder wässrig-alkoholischer Base und Kristallisation aus dieser Lösung,
oder etwa auch durch intensiven Kontakt der gereinigten organischen Phase bzw. der entsprechenden vereinigten organischen Phasen mit wässriger Lauge. Der intensive Kontakt erfolgt im allgemeinen nach Art und Weise einer Extraktion nach den hierfür üblichen Verfahren in den üblichen Vorrichtungen, wie sie bereits voranstehend beschrieben wurden. Auch Mischelemente wie z.B. statische Mischer können hier verwendet werden.
Bei der Neutralisation wird im allgemeinen so viel Base zugesetzt, bis die wässrig-alkoholische bzw. die nur wässrige Phase einen pH-Wert von etwa 5 bis 12, vorzugsweise etwa 8 bis 11 erreicht. Aus der wässrig-alkoholischen bzw. nur wässrigen Phase wird das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid-Salz dann auf übliche Weise (durch Kristallisation) gewonnen.
Wenn man für die Neutralisation beim intensiven Kontakt der gereinigten organischen Phasen mit wässrigen Basen z.B. verdünnte wässrige KOH einer Konzentration zwischen etwa 1 und 10 %, vorzugsweise etwa 4 bis 8 %, verwendet, erfolgt die Salzgewinnung nach der Abtrennung der wässrigen Phase durch deren Einengung und Abkühlung, wobei kristallines Acesulfam K ausfällt, das normalerweise nach dem Trocknen einen Reingehalt von über 99,5 % aufweist. Der Rest (ca. 0,5 %) ist Kaliumsulfat.
Wenn man die Neutralisation mit konzentrierterer wässriger KOH - d.h. Kalilauge einer Konzentration zwischen etwa 10 und 50 %, vorzugsweise zwischen etwa 20 und 35 % - durchführt, kristallisiert ein Teil des gebildeten Acesulfam K gleich während des intensiven Kontakts der Kalilauge mit der entsprechenden gereinigten organischen Phase direkt aus. Auch dieses Produkt besitzt einen Reinheitsgrad von normalerweise über 99,5 %. Durch Einengen und gegebenenfalls Abkühlung der wässrigen Lösung wird das weitere Acesulfam K gewonnen.
Es ist von Vorteil die beiden voranstehend beschriebenen Neutralisationsstufen so durchzuführen, daß der intensive Kontakt der wässrigen Base mit der organischen Phase sehr rasch - vorzugsweise in Zeiten von etwa 1 sec bis 60 sec., insbesondere von etwa 2 bis 10 sec. - erfolgt. Dies hat eine Steigerung der Raum-Zeit-Ausbeute dieser Stufe zur Folge. Als Vorrichtungen hierfür kommen z.B. Dünnschichtreaktoren, Fallfilmreaktoren oder Mischelemente in Betracht.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Neutralisation des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids besteht darin, daß man aus der diese Verbindung enthaltenden (gereinigten) organischen Phase das organische Lösungsmittel unter gleichzeitiger Zugabe von Wasser verdampft und die dabei erhaltene wässrige Lösung des 6-Mehtyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids mit einer Base, vorzugsweise mit einer Kaliumbase, insbesondere mit KOH, neutralisiert. Diese Ausführungsform funktioniert aber nur, wenn die entsprechende organische Phase Lösemittel mit Siedepunkten unter 100°C (bei Normaldruck) enthält, da andernfalls noch das zudosierte Wasser gleich mit verdampfen würde. Bevorzugte Vorrichtungen für diese Ausführungsform sind Geräte zur schnellen Verdampfung, wie z.B. Dünnschichtverdampfer oder Fallfilmverdampfer.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß man zur Neutralisation des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids aus der diese Verbindung enthaltenden (gereinigten) organischen Phase das organische Lösemittel unter gleichzeitiger Zugabe einer wässrigen Base, vorzugsweise einer wässrigen Kaliumbase, insbesondere von wässriger KOH, verdampft. Auch diese Ausführungsform funktioniert nur, wenn die organischen Lösemittel Siedepunkte unter 100°C (bei Normaldruck) aufweisen. Bevorzugte Vorrichtungen für diese Ausführungsform sind ebenfalls Geräte zur schnellen Verdampfung, wie z.B. Dünnschichtverdampfer oder Fallfilmver dampfer. Es resultiert hier eine erhitzte wässrige Lösung, aus der beim Abkühlen sowie gegebenenfalls Eindampfen das 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4on-2,2-dioxid-Salz auskristallisiert.
Bei allen voranstehenden Ausführungsformen der Neutralisation können Ausbeuten (= Isolierungsgrad) von durchweg etwa 80 - 90 %, bezogen auf das vor der Neutralisation in der organischen Phase vorhandene 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid, erreicht werden. Falls gewünscht, kann die Ausbeute durch zusätzliches Eindampfen der nach Abtrennen des Acesulfams K anfallenden wässrigen Phasen noch gesteigert werden. Bezogen auf die Ausgangs-Acetoacetamid-N-sulfonsäure bzw. -sulfonate liegen die Ausbeuten um den Faktor der Reaktionsausbeute niedriger.
Für extreme Reinheitsforderungen kann das Acesulfam K noch zusätzlich aus Wasser umkristallisiert werden, gegebenenfalls in Gegenwart von Aktivkohlen.
Die folgenden Beispiele sollen der weiteren Erläuterung der Erfindung dienen. In den Beispielen wird 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid mit "ASH", dessen Kaliumsalz mit "ASK" abgekürzt.
97,1 g (1,0 Mol) Amidosulfonsäure wurden in 1,0 l Methylenchlorid suspendiert. Unter Rühren wurden 106 g (1,05 Mol) Triethylamin zugefügt, wobei die Amidosulfonsäure als Triethylammoniumsalz in Lösung ging. Nach Zugabe von 6 g (0,1 Mol) Eisessig wurden unter Rühren bei einer Innentemperatur von 15°C 93,8 g (1,08 Mol) 97 %iges Diketen innerhalb von 1 Stunde eingetropft. Nach HPLC (= Hochdruckflüssig-Chromatographie)-Analyse lag die Ausbeute an Acetoacetamid-N-sulfonat bei 90 %. Die so erhaltene Lösung wurde direkt für die weitere Umsetzung eingesetzt.
In einem Rundkolben mit Stickstoff-Überlagerung wurden 400 ml einer 15 %igen Lösung von SO₃ in CH₂Cl₂ vorgelegt. Bei einer Innentemperatur von -30°C (Isopropanol/Trockeneis-Kühlung: -40 bis -50°C) wurden unter Rühren innerhalb von 25 Min. 1850 ml der SO₃/CH₂Cl₂-Lösung (15 %ig) und gleichzeitig die oben beschriebene Lösung von Acetoacetamid-N-sulfonat in CH₂Cl₂ zugetropft.
Zur Hydrolyse wurden unter starker Außenkühlung, beginnend bei -30°C, innerhalb von ca. 30 Min. 500 ml Wasser eingetropft. Die Temperatur stieg hierbei rasch von -30°C auf 0°C an; später wurde sie bei 0 bis +5°C gehalten.
Bei 5°C wurde die organische Phase abgetrennt und die wässrige, schwefelsaure Phase noch zweimal mit je 1,0 l CH₂Cl₂ extrahiert. Es wurde eine Lösung von 132 g ASH in 5,0 l Methylenchlorid (= 1,9 %ige Lösung) erhalten. Ausbeute: 81 % (bezogen auf Amidosulfonsäure).
2,5 l dieser ASH/Methylenchlorid-Lösung wurden 2 Stunden lang mit 250 ml Wasser gerührt. Die organische Phase wurde dann im Vakuum eingedampft. Der Rückstand wurde in derselben Gewichtsmenge Methanol gelöst und danach mit 20 %iger KOH/Methanol auf pH 8 - 10 gebracht (= KOH/Methanol-Fällung). Nach Abfiltrieren und Trocknen wurden 69,5 g ASK isoliert (Ausbeute: 85 %, bezogen auf 66 g eingesetztes ASH).
2,5 l der wie vorstehend beschrieben hergestellten 1,9 %igen ASH/Methylenchlorid-Lösung wurden ohne weitere Reinigungsoperationen im Vakuum eingedampft. Der Rückstand wurde in derselben Gewichtsmenge Methanol gelöst und danach mit 20 %iger KOH/Methanol auf pH 8 bis 10 gebracht. Nach Abfiltrieren und Trocknen wurden 96,5 g Roh-ASK isoliert (Ausbeute: 98 %, bezogen auf 66 g eingesetztes ASH), das zu 83 % aus ASK bestand mit einem K₂SO₄-Gehalt von 8,8 % (bezogen auf ASK)
Für die Ringschlußreaktion wurde jeweils 1/10 der Menge der Einsatzprodukte wie in Beispiel 1 beschrieben eingesetzt. Die anfallende ASH/Methylenchlorid-Lösung (500 ml) wurde dann jeweils mit 50 ml Wasser 2 Stunden lang gerührt. Die hierbei anfallende Wasserphase wurde dann für die Hydrolyse des nächsten Versuchs eingesetzt.
Nach 10 Versuchen mit 9 Rückführungen der Wasserphase wurden durch KOH/Methanol-Fällung (siehe Beispiel 1) die in Tabelle 1 zusammengestellten ASK-Proben isoliert.
5,0 l der nach Beispiel 1 hergestellten 1,9 %igen ASH/Methylenchlorid-Lösung wurden 2 Stunden lang mit 500 ml Wasser gerührt. Die organische Phase (112 g ASH enthaltend) wurde abgetrennt und mit 600 g 7 %iger Kalilauge 1,5 Stunden lang gerührt. Anschließend wurde die wässrige Phase abgetrennt. Von dieser Lösung wurden im Vakuum (60 mbar) 490 g Wasser abdestilliert. Nach Abkühlen des Rückstandes auf 0°C, Abfiltrieren und Trocknen wurden 115,7 g ASK isoliert.
Ausbeute: 84 % (bezogen auf 112 g ASH).
Nach weiterem Eindampfen der Kristallisationsmutterlauge wurden weitere 13,0 g ASK isoliert.
Ausbeute: 9% (bezogen auf 112 g ASH).
5,0 l der nach Beispiel 1 hergestellten ASH/Methylenchlorid-Lösung wurden 2 Stunden lang mit 500 ml Wasser gerührt. Die organische Phase (= 112 g ASH) wurde abgetrennt und 0,5 Stunden lang mit 144,0 g 30 %iger KOH gerührt. Anschließend wurde das Reaktionsgemisch filtriert. Nach dem Trocknen wurden 112,8 g ASK erhalten.
Ausbeute: 81,5 % (bezogen auf 112 g ASH).
Die Apparatur bestand aus einem handelsüblichen Labordünnschichtverdampfer mit einer effektiven Länge von 22 cm und einer effektiven Fläche von 160 cm², der als Dünnfilmreaktor betrieben wurde. In diesen Reaktor wurden 2,5 l der wie in Beispiel 4 mit Wasser behandelten ASH/Methylenchlorid-Lösung und gleichzeitig 65,4 g 30 %ige KOH innerhalb von einer Stunde eingepumpt (Rotordrehzahl ca 800 UpM). Mittels einer Saugnutsche wurde aus dem den Reaktor verlassenden Reaktionsgemisch kontinuierlich das entstandene ASK abfiltirert. Nach Trocknen erhielt man 56,1 g ASK.
Ausbeute: 81 % (bezogen auf 56 g ASH).
Aus dem Totvolumen des Reaktors und den Volumenströmen der Einsatzprodukte errechnet sich eine mittlere Verweilzeit von 2,5 sec.
Die Apparatur bestand aus einem handelsüblichen Labordünnschichtverdampfer mit einer effektiven Länge von 22 cm und einer effektiven Fläche von 160 cm². Bei einer Temperatur des Heizmantels von 115°C wurden 5,0 l/h einer wie in Beispiel 3 mit 500 ml Wasser behandelten ASH/CH₂Cl₂-Lösung ( 112 g ASH) und gleichzeitig 180 g Wasser/h in den Verdampfer fließen gelassen. Die aus dem Verdampfer ablaufende ca. 60 %ige ASH/Wasser-Lösung wurde nach Abkühlen auf Raumtemperatur mit 78,5 g 50 %iger Kalilauge unter Rühren neutralisiert. Nach Abkühlen auf 0°C wurden 110,7 g ASK isoliert.
Ausbeute: 80 % (bezogen auf 112 g ASH).
Nach weiterem Eindampfen der Kristallisations-Mutterlauge wurden nochmals 12,0 g ASK isoliert. Ausbeute: 9 % (bezogen auf 112 g ASH).
In dieselbe Apparatur wie in Beispiel 6 wurden bei einer Temperatur des Heizmediums von 115°C 5,0 l/h der gleichen ASH/CH₂Cl₂-Lösung wie in Beispiel 6 und gleichzeitig 250 g 16 %ige Kalilauge eingespeist. Aus dem Verdampfer lief eine homogene wässrige ASK-Lösung ab (T = 105°C). Nach Abkühlen dieser Lösung auf 0°C wurde das auskristallisierte ASK abfiltriert und im Vakuum getrocknet.
Ausbeute: 127,2 g (92 %). (bezogen auf 112 g ASH).
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