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Verfahren zur Herstellung kristalliner Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids

阅读:538发布:2021-12-03

专利汇可以提供Verfahren zur Herstellung kristalliner Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Kristalline Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids werden hergestellt durch Umsetzung von Amidosulfofluorid H 2 NSO 2 F mit Diketen
in Gegenwart von anorganischen Basen, vorzugsweise von Alkalicarbonaten und/oder- hydrogencarbonaten, insbesondere von Kaliumcarbonat,
in einem inerten organischen Lösungsmittel.
Die Salze können mit weiterer Base, z.B. mit methanolischer KOH, zu Salzen des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4on-2,2-dioxids weiter verarbeitet werden; insbesondere das Kaliumsalz besitz als Süßstoff ("Acesulfam") Bedeutung.,下面是Verfahren zur Herstellung kristalliner Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids专利的具体信息内容。

1. Verfahren zur Herstellung kristalliner Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids durch Umsetzung von Amidosulfofluorid H2NS02F mit Diketen,in Gegenwart von Basenin einem inerten organischen Lösungsmittel,
dadurch gekennzeichnet, daß man als Basen anorganische Basen verwendet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als anorganische Basen Alkalicarbonate und/oder -hydrogencarbonate, insbesondere Kaliumcarbonat, verwendet.3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die anorganischen Basen in einer Menge von mindestens etwa 1 Grammäquivalent, vorzugsweise einem Überschuß bis zu etwa 20 %, insbesondere nur bis zu etwa 10 %, bezogen auf ein Mol Amidosulfofluorid, verwendet.4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man das Diketen in mindestens etwa äquimolarer Menge, vorzugsweise in einem bis zu etwa 30 Mol-%igen Überschuß, insbesondere einem Überschuß zwischen etwa 10 und 20 Mol-%, bezogen auf das Amidosulfofluorid, verwendet.5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis4, dadurch gekennzeichnet, daß man als inerte organische Lösungsmittel aliphatische Ketone, Ether, Nitrile, Carbonsäureamide, Sulfoxide und/oder Sulfore verwendet.6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als inerte organische Lösungsmittel Aceton, Acetonitril und/oder Dimethylformamid, insbesondere Aceton, verwendet.7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man die Umsetzung bei Temperaturen zwischen etwa -30 und +100°C, vorzugsweise zwischen etwa -20 und +50°C, insbesondere zwischen etwa -10 und +30°C, durchführt.
说明书全文

Acetoacetamid-N-sulfofluorid ist die Verbindung der Formel

Infolge des aciden Wasserstoffs am Stickstoffatom ist die Verbindung zur Salzbildung (mit Basen) befähigt. Die Salze - wie z.B. das Triethylammoniumsalz - sind hauptsächlich Zwischenprodukte, insbesondere zur Herstellung der nicht-toxischen Salze des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxids, welche wegen ihres z.T. intensiven Süßgeschmacks als Süßstoffe auf dem Nahrungsmittelsektor verwendet werden können. Unter den nicht-toxischen Salzen des 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxa- thiazin-4-on-2,2-dioxids ist das Kaliumsalz ("Acesulfam K" oder auch nur "Aeesulfam") von besonderer Bedeutung. Etwa ausgehend von dem Triethylammoniumsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids kommt man zu dem Süßstoff Acesulfam durch Umsetzung mit 2 Äquivalenten einer Kaliumbase wie z.B. KOH, vorzugsweise in methanolischer oder wäßriger Lösung:

Es ist bekannt, die Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids mit organischen N-Basen

durch Umsetzung von Amidosulfofluorid H2NS02F mit demindestens etwa äquimolaren Menge Diketen in Gegenwart von mindestens einem Grammäquivalent einer organischen Stickstoffbase pro Mol Amidosulfofluorid gqf.inieineminerten organischen Lösungsmittel bei Temperaturen zwischen etwa -30 und +100°C, vorzugsweise zwischen etwa -20 und +50°C, insbesondere zwischen etwa -10 und +30°C, umzusetzen (DE-OS 24 53 063).

Beispielsweise bei Verwendung von Triethylamin als organischer N-Base verläuft die Umsetzung nach folgendem Reaktionsschema:

Die nach diesem Verfahren erhältlichen Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids mit organischen N-Basen fallen meist als nicht-kristalline bräunliche Verbindungen von öliger Konsistenz - und nur in Ausnahmefällen in fester, kristalliner Form - an. Von den 12 Ausführungsbeispielen der DE-OS 24 53 063 wird nur in einem einzigen Fall (Beispiel 12) vom Erhalt eines festen, kristallinen Produkts (Tetramethylethylendiaminsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids) berichtet.

Da die Entstehung nicht-kristalliner öliger Produkte praktisch immer einen gewissen Nachteil darstellt, bestand die Aufgabe, ausschließlich kristalline Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids herzustellen.

Diese Aufgabe konnte erfindungsgemäß hauptsächlich durch den Ersatz der organischen N-Basen in dem Verfahren gemäß DE-OS 24 53 063 durch anorganische Basen gelöst werden.

Erfindungsgegenstand ist daher ein Verfahren zur Herstellung kristalliner Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids durch Umsetzung von Amidosulfofluorid mit Diketen in Gegenwart von Basen in einem inerten organischen Lösungsmittel; das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß man als Basen anorganische Basen verwendet.

Bevorzugte anorganische Basen sind die Carbonate und Hydrogencarbonate der Alkalimetalle (Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Cäsium), wobei Kaliumcarbonat und Kaliumhydrogencarbonat - vor allem Kaliumcarbonat - besonders bevorzugt sind. Die Menge an einzusetzender anorganischer Base beträgt vorteilhaft mindestens etwa 1 Grammäquivalent pro Mol Amidosulfofluorid. Vorzugsweise arbeitet man jedoch mit einem Basenüberschuß bis zu etwa 20 %, insbesondere nur bis zu etwa 10 %. Im allgemeinen ist es zweckmäßig und ausreichend, die Menge an anorganischer Base so zu bemessen, daß das erfindungsgemäße Reaktionsgemisch nach beendeter Umsetzung einen pH-Wert von mindestens = 7 aufweist, gemessen mit feuchtem pH-Indikatorpapier.

Nach dem Verfahren werden ausschließlich feste kristalline Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids in Ausbeuten durchweg zwischen etwa 85 und 95 % d.Th., bezogen auf Amidosulfofluorid, erhalten. Ein besonderer Vorteil gegenüber dem Verfahren der vorerwähnten DE-OS 24 53 063 besteht auch in dem Einsatz der (gegenüber den organischen N-Basen) einfacheren und billigeren anorganischen Basen. Wenn schließlich - ausgehend von Amidosulfofluorid - etwa der Süßstoff Acesulfam hergestellt wird, werden über das erfindungsgemäße Verfahren pro Mol Amidosalfofluorid an Basen insgesamt etwa 2 (oder nur wenig mehrals 2) Grammäquivalente einer Kaliumbase benötigt, während über das Verfahren der DE-OS 24 53 063 mindestens ein Grammäquivalent einer organischen Stickstoffbase und mindestens etwa 2 Äquivalente einer Kaliumbase erforderlich sind, wobei die organische Stickstoffbase in einem zusätzlichen Verfahrensschritt wieder zurückgewonnen werden muß.

Der Erhalt der festen kristallinen Salze des Acetamido-N-sulfofluorids in glatter Reaktion mit hohen Ausbeuten ist sehr überraschend, weil normalerweise die Salze organischer N-Basen (Ammoniumsalze) und anorganische Salze - insbesondere Alkalisalze - mit der jeweils gleichen anionischen Salzkomponente von gleicher physikalischer Konsistenz sind. Außerdem war der glatte und schnelle Reaktionsverlauf auch deswegen unerwartet, weil sich die erfindungsgemäß verwendeten anorganischen Basen in dem organischen Reaktionsmedium kaum lösen (heterogene Reaktion!).

Die erfindungsgemäße Reaktion verläuft - analog der Reaktion gemäß DE-OS 24 53 063 - nach folgendem Reaktionsschema (mit Kaliumcarbonat als anorganischer Base):

Die Menge des eingesetzten Diketens soll (im Verhältnis zu dem Reaktionspartner Amidosulfofluorid) mindestens etwa äquimolar sein. Bevorzugt ist der Einsatz eines bis zu etwa 30 Mol-%igen Überschusses, insbesondere eines Überschusses zwischen etwa 10 und 20 Mol-S. Höhere als etwa 30 Mol-Sige Überschüsse sind möglich, bringen aber keinen Vorteil.

Als inerte organische Lösungsmittel kommen praktisch alle organischen Lösungsmittel in Betracht, welche mit den Ausgangs- und Endstoffen (einschließlich den anorganischen Basen) nicht in unerwünschter Weise reagieren. Folgende organische Lösungsmittel sind als hier beispielhaft in Frage kommend zu nennen:

  • Niedere aliphatische Ketone, vorzugsweise mit 3 bis 6 C-Atomen, wie z.B. Aeeton, Methylethylketon etc.; aliphatische Ether, vorzugsweise cyclische aliphatische Ether mit 4 bis 5 C-Atomen wie z.B. Tetrahydrofuran, Dioxan etc.;
  • N-alkylsubstituierte Amide niederer aliphatischer Carbonsäuren, vorzugsweise solche mit bis zu insgesamt 7 C-Atomen wie z.B. Dimethylformamid;
  • aliphatische Sulfoxide, vorzugsweise Dimethylsulfoxid und aliphatische Sulfone, vorzugsweise Sulfolan.

Besonders bevorzugte Lösungsmittel aus der vorstehenden Aufzählung sind aus Gründen der Reaktionsführung solche, deren Siedepunkte im Bereich der gewünschten Reaktionstemperatur liegen; dies sind hier hauptsächlich Aceton, Acetonitril und Dimethylformamid, vor allem Aceton.

Die Lösungsmittel können sowohl einzeln als auch in Mischung eingesetzt werden.

Das Mengenverhältnis von Reaktions-Ausgangsstoffen zu Lösungsmittel kann in weiten Grenzen variieren; im allgemeinen liegt das Gewichtsverhältnis bei etwa 1:(2-20).

Die Reaktionstemperatur liegt praktisch im gleichen Bereich wie auch diejenige des Verfahrens gemäß DE-OS 24 53 063; d.s. also Temperaturen im allgemeinen zwischen etwa -30 und +100°C, vorzugsweise zwischen etwa -20 and +50°C, insbesondere zwischen etwa -10 und +30°C.

Das Verfahren wird normalerweise bei Atmosphärendruck durchgeführt.

Die Reaktionszeit kann innerhalb weiter Grenzen schwanken; sie liegt im allgemeinen zwischen etwa 0,5 und 12 Stunden.

Das erfindungsgemäße Verfahren wird beispielsweise so durchgeführt, daß man die anorganische Base in dem inerten organischen Lösungsmittel bei Raumtemperatur oder darunter vorlegt. Unter guter Durchmischung gibt man zunächst das Amidosulfofluorid und dann das Diketen in der Weise zu, daß die Reaktionstemperatur auf dem gewünschten Wert gehalten werden kann. Man rührt das Reaktionsgemisch anschließend, gegebenenfalls unter Erhöhung der Temperatur, weiter, bis die charakteristischen IR-Banden des Diketens bei 5.2 und 5.3 µ im Umsetzungprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Die entstandenen Salze des Acetoacetamid-N-sulfofluorids mit der eingesetzten anorganischen Base fallen als farblose kristalline Produkte an.

Zur Charakterisierung der Reaktionsprodukte dienen z.B.

  • a) die IR-Spektren, die mit Spektren authentischen Materials (hergestellt aus Acetoacetamid-N-sulfofluorid und der entsprechenden anorganischen Base) verglichen werden, und
  • b) die Überführung der Produkte in den Süßstoff Acesulfam mittels 1 Mol methanolischer KOH.

Die letztere Reaktion wird bevorzugt zur Ausbeutebestimmung herangezogen.

Gewünschtenfalls ist natürlich aus den verfahrensgemäß erhaltenen Salzen auch das freie Acetoacetamid-N-sulfofluorid auf übliche Weise herstellbar, z.B. durch Ansäuern der Salze mit kalter Salzsäure und Isolierung des erhaltenen Acetoacetamid-N-sulfofluorids durch Extraktion, z.B. mittels Essigsäureethylester.

Die nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung nun näher erläutern.

Beispiel 1:

76 g (0,55 Mol) Kaliumcarbonat-Pulver wurden in 500 ml Aceton bei 0°C vorgelegt. Nach der Zugabe von 57,8 ml (1 Mol) Amidosulfofluorid wurden 84,3 ml (1,1 Mol) Diketen innerhalb 15 Minuten zugetropft. Anschließend wurde 30 Minuten bei 0°C nachgerührt; dann wurde die Temperatur auf maximal 30°C ansteigen gelassen. Nach ca. 30 Minuten war die exotherme Reaktion und nach weiteren 60 Minuten die C02-Entwicklung beendet (IR-spektroskopisches Fehlen der charakteristischen Banden des Diketens bei 5.2 und 5.3 µ). Das entstandene Kaliumsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids field als farbloses kristallines Pulver an, wurde abgesaugt und mit wenig Aceton gewaschen. Es war in allen Eigenschaften identisch mit authentischem Material, das aus Acetoacetamid-N-sulfofluorid und Kaliumcarbonat hergestellt wurde.

Zur Ausbeutebestimmung wurde das erhaltene Kaliumsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids mit 1 Äqu. 4- bis 6-molarer methanolischer KOH-Lösung verrührt und so in den Süßstoff 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid-Kaliumsalz überführt.

Die Ausbeute betrug 93 I (d.Th.).

Beispiel 2:

110,1g (1.1 Mol) Kaliumhydrogencarbonat-Pulver wurden in 500 ml Acetonitril bei 0°C vorgelegt. Nach der Zugabe von 57.8 ml (1 Mol) Amidosulfofluorid wurden 84.3 ml (1,1 Mol) Diketen innerhalb 15 Minuten zugetropft. Die weitere Reaktionsführung, Aufarbeitung und Ausbeutebestimmung erfolgte analog Beispiel 1.

Ausbeute 89 % (d.Th.).

Beispiel 3:

76 g (0,55 Mol) Kaliumcarbonat-Pulver wurden in 300 ml Dimethylformamid bei 0°C vorgelegt. Nach der Zugabe von 57,8 ml (1 Mol) Amidosulfofluorid wurden 84,3 ml (1,1 Mol) Diketen innerhalb 15 Minuten zugetropft. Anschließend wurde 30 Minuten bei 0°C und dann 90 Minuten bei maximal 30°C nachgerührt. Nach der Zugabe von 500 ml Aceton wurde das Kaliumsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids abgesaugt und mit wenig Aceton nachgewaschen. Die Charakterisierung und Ausbeutebestimmung erfolgte wie in Beispiel 1.

Ausbeute 90 % (d.Th.)

Beispiel 4:

58,3 g (0,55 Mol) Natriumcarbonat-Pulver wurden in 500 ml Aceton bei 0°C vorgelegt. Nach der Zugabe von 57,8 ml (1 Mol) Amidosulfofluorid wurden 84,3 ml (1,1 Mol) Diketen innerhalb 15 Minuten zugetropft. Anschließend wurde 30 Minuten bei 0°C und dann 90 Minuten bei maximal 30°C nachgerührt. Nach der Zugabe von 500 ml Diethylether wurde das Natriumsalz des Acetoacetamid-N-sulfofluorids abgesaugt. Die Umsetzung mit 1 Äqu. 4- bis 6-molarer methanolischer KOH-Lösung lieferte das Kaliumsalz des Süßstoffs, das geringe Mengen Natriumsalz des Süßstoff enthielt. Daher wurde zur Ausbeutebestimmung das Salzgemisch in wenig Wasser gelöst, mit konzentrierter Salzsäure auf pH 1 gestellt und die Süßstoffsäure 6-Methyl-3,4-dihydro-1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid mit Ethylacetat extrahiert.

Ausbeute 84 %.

Beispiel 5:

40,6g (0,55 Mol) Lithiumcarbonat-Pulver wurden in 500 ml Aceton bei 0°C vorgelegt. Nach der Zugabe von 57,8 ml (1 Mol) Amidosulfofluorid wurden 84,3 ml (1,1 Mol) Diketen innerhalb 15 Minuten zugetropft. Die weitere Reaktionsführung, Aufarbeitung und Ausbeutebestimmung erfolgte analog Beispiel 4.

Ausbeute 86 % (d.Th.)

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