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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Presslingen aus zerkleinerten Produktionsruckständen und Abfällen

阅读:350发布:2022-10-26

专利汇可以提供Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Presslingen aus zerkleinerten Produktionsruckständen und Abfällen专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Es handelt sich um ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung von Preßlingen insbesondere aus naturfeuchter Biomasse, Die Preßlinge sollen lagerfähig sein und als Biobrennstoff verwendbar sein. In der Vorrichtung, die z.B. wenigstens aus einem Häcksler und wenigstens einer Schneckenpresse besteht, wird die aufgegebene Biomasse auf eine bestimmte Teilchengröße zerkleinert. Das Zerkleinerungsgut wird mit einem nicht oxidierten plastischen mikrokristallinen Wachs (Recyclingwachs) innig vermischt, ehe es über die Schneckenpresse in einen Verdichtungsraum gepreßt wird um wenigstens einen Preßling zu bilden. Bei Biomassen mit relativ hohen Feuchtigkeitsgehalten, insbesondere naturfeuchten Biomassen, wird zur Bindung der Feuchte ein mit dem mikrokristallinen Wachs verträgliches anorganisches Adsorptionsmittel, insbesondere Natrium- oder Kaliumaluminiumsilikat, vor der Wachsbeimengung zugemischt.,下面是Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Presslingen aus zerkleinerten Produktionsruckständen und Abfällen专利的具体信息内容。

1. Verfahren zur Erzeugung von lagerfähigen Preßlingen, wie Briketts,,Cobs oder Pellets, insbesondere als Biobrennstoff, vorwiegend aus naturfeuchten land-, forst- und gartenwirtschaftlichen Reststoffen und/oder aus entsprechend verwertbaren Haus- und Gewerbemüllbestandteilen durch Zerkleinerung der Rest- bzw. Müllbestandteile und durch anschließende Verdichtung des Zerkleinerungsgutes zu den Preßlingen, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zerkleinerungsgut nicht oxidisches mikrokristallines Wachs (Mikrowachs) feinverteilt zugemischt wird und daß in Abhängigkeit von dem Feuchtigkeitsgehalt des Zerkleinerungsgutes vorher ein mit dem Mikrowachs verträgliches Adsorptionsmittel feinverteilt beigemengt wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrowachs plastische bzw. weiche Eigenschaften aufweist und dementsprechend relativ höhere Anteile an verzweigten und alicychischen Kohlenwasserstoffen besitzt.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrowachs Recyclingwachs (Formerei-Recyclingwachs) ist.4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrowachs in flüssiger Form über Sprühdüsen dem Zerkleinerungsgut zugemischt wird.5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel eine dreidimensionale netzartige Kristallstruktur besitzt, die ein Molekularsieb bildet, wobei die Durchmesser der Hohlräume größer als die Moleküldurchmesser der zu adsorbierenden Feuchtigkeit, jedoch im wesentlichen kleiner als die Moleküldurchmesser der in der Luft hauptsächlich enthaltenen Gase (Sauerstoff, Stickstoff) sind.6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel ein Metall-Aluminium-Silikat ist. 47. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Aluminium-Silikat ein Kalium- oder Natrium-0 Aluminium-Silikat mit Porengrößen zwischen 3 bis 10 A, 0 insbesondere 3 oder 4 A ist.8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Aluminium-Silikat als Pulver zugegeben wird.9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zerkleinerung des zu verarbeitenden Gutes wenigstens ein Häcksler oder Hammer- bzw. Schlagmühle vorgesehen ist, der bzw. die innerhalb eines Gehäuses oberhalb wenigstens einer Schneckenpresse angeordnet ist.10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Ende der Schneckenpresse in einem erweiterten Gehäuseteile gelagert ist, das trichterförmig an ein verengtes Gehäuseteil anschließt, in das das vordere Ende der Schneckenpresse mit geringem Spiel eingreift und das innenseitig mit Leisten bestückt ist, die über den inneren Umfang des verengten Gehäuseteiles gleichmäßig verteilt in geringem Abstand aufeinanderfolgen und Schneidkanten aufweisen, die den freien Innenraum des verengten Gehäuseteiles bestimmen, an das koaxial ein rohrförmiger Verdichtungsraum anschließt.11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser und/oder der Abstand der Schneckengänge der Schneckenpresse in Preßrichtung vom hinteren zum vorderen Ende abnehmen.12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Auswurfende des Verdichtungsraumes von einer in Schließrichtung durch Federkraft belasteten, sich bei einem bestimmten Preßdruck öffnenden Klappe verschlossen ist.13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verdichtungsraum Teil eines drehbaren Trommelgehäuses mit mehreren gleichartigen Verdichtungsräumen ist.14. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zugabe des Flüssigwachses wenigstens eine Sprühvorrichtung in dem Raum zwischen der Zerkleinerungsvorrichtung und der Verdichtungsvorrichtung vorgesehen ist und daß gegebenenfalls eine zweite Sprühvorrichtung zur Zugabe des Adsorptionsmittels ·vorgesehen ist, die in Förderrichtung des Zerkleinerungsgutes der ersten Sprühvorrichtung vorgeschaltet ist.15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Häcksler bzw. die Hammer- oder Schlagmühle in Verbindung mit wenigstens einer Schneckenpresse und einem Verdichtungsraum eine Baueinheit bilden.16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden Sprühvorrichtungen wenigstens eine fluidische Oszillator- Düse ohne bewegliche Teile aufweist.17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Sprühvorrichtung zum Versprühen von pulverförmigen Adsorptionsmittel wenigstens eine Oszillator-Düse zur Abgabe eines oszillierenden Luftstrahles abgibt und daß unmittelbar vor und oberhalb des Ausganges der Oszillator- Düse wenigstens eine Dosiervorrichtung zur Abgabe des Adsorptionsmittels im freien Fall vorgesehen ist.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Erzeugung von Preßlingen, wie Briketts, Cobs oder Pellets von gewählter Festigkeit, insbesondere als Biobrennstoff und/ oder Biokompost (Torfersatz), vorwiegend aus naturfeuchten land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Reststoffen oder aus entsprechend verwertbaren Gewerbemüllbestandteilen.

Es handelt sich also vorzugsweise um ein Energierückgewinnungsverfahren und -vorrichtung, aus brennbaren land-, garten- und forstwirtschaftlichen Produktionsrückständen oder aus ausgesuchten, problemlos verbrennbaren Abfällen von Haus- und Gewerbebetrieben.

Es sind Verfahren und Vorrichtungen zur Erzeugung von Biobrennstoffen in der Gestalt von lagerfähigen Briketts, Cobs oder Pellets bekannt geworden. Trotz des weltweiten großen Anfalls von als Brennstoff nutzbaren Reststoffen vor allem aus der Land-, Garten- und Forstwirtschaft (z.B. Sträucher, Äste, Baumrinden, Reben, Getreidestroh, Laub, Obst- und Gemüsestände, Unkraut, Gräser usw.) haben sich die bekannt gewordenen Verfahren und Vorrichtungen zur Brikettierung und Pelletierung von Biomassen aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzen können.

  • 1. Bekannte Anlagen zum Brikettieren und Pelletieren von Biomasse arbeiten mit derart hohen Energiekosten, daß die hergestellten Biobrennstoffe mit den herkömmlichen Brennstoffen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig sind. Das liegt unter anderem auch daran, daß die bekannten Anlagen als Großanlagen konzipiert sind, so daß die zu verarbeitende Biomasse über größere Transportwege von vielen verschiedenen Orten, wo sie in unterschiedlichen Mengen anfällt, erst herangeschaftt werden muß, um die Großanlagen voll auslasten zu können.
  • 2. Die bekannten Anlagen arbeiten auch deswegen unwirtschaftlich, weil ein erheblicher Energieaufwand notwenidg ist, um die naturfeuchten Biomassen mit bis zu ca. 40 bis 50 % Wassergehalt auf ca. 10 bis 15 % Wassergehalt zu trocknen. Derartige energieaufwendige Trocknungsverfahren sind bei den bekannten Vorrichtungen aber erforderlich, weil ohne diese lagerfähige Briketts, Cobs oder Pellets nicht herstellbar sind.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens der eingangs genannten Art anzugeben, wodurch erstmals ein neuer Weg aufgezeigt wird, naturfeuchte Biomassen auch mit kleineren Aggregaten wirtschaftlich zu Briketts, Cobs oder Pellets verarbeiten zu können. Die erfindungsgemäae Vorrichtung soll damit konstruktiv besonders einfach ausgebildet und mit weitgehend geringem Energieaufwand betreibbar sein. Sie soll gegebenenfalls auch mobil konzipierbar sein, um sie möglichst nahe an den Ort heranbringen zu können, wo die Biomasse angefallen ist. Trotz Verarbeitung auch von naturfeuchter Biomasse soll erfindungsgemäß eine energieaufwendige Vortrocknung nicht notwendig sein, um weitgehend unbegrenzt lagerfähige Briketts, Cobs oder Pellets herstellen zu können, die mit herkömmlichen Brennstoffen wirtschaftlich konkurrenzfähig sind.

Das erfindungsgemäß Verfahren und die zugehörige Vorrichtung soll damit die Herstellung von Biobrennstoffen ermöglichen, die problemlos lagerfähig und umweltfreundlich verbrennbar sind.

Die vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen nach der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.

Die Erfindung wird lediglich anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die in einer Zeichnung nur schematisch dargestellt sind. Hierin zeigt bzw. zeigen

  • Figur la und lb einen Längsschnitt durch eine stationäre Biomassen-Zerkleinerungs-und Verdichtungsanlage gemäß der Erfindung;
  • Figur 2 einen Querschnitt gemäß A - A in Fig. la
  • Figur 3 einen Längsschnitt durch eine weitere Biomassen-Zerkleinerungs-und Verdichtungsanlage ähnlich der nach Fig. la und lb;
  • Figur 4 eine in den Zerkleinerungs- und Verdichtungsanlagen nach Fig. la und lb oder Fig. 3 verwendbare Preßschnecke;
  • Figur 5 einen Schnitt entsprechend A - A in Fig. la durch eine erfindungsgemäße Verdichtungsanlage ähnlich der nach Fig. la und lb mit einer Zusatzeinrichtung zur dosierten Zugabe von Bindemittel.

Figur la und lb zeigen auf zwei Blättern gemeinsam einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Biomassenzerkleinerungs- und Verdichtungsanlage als eine Baueinheit mit einem die Zerkleinerungs- und die Verdichtungsanlage umfassenden gemeinsamen Gehäuse mit einer Einwurfklappe 1, die am Einwurfende eines Aufgabetrichters für die rohe, unzerkleinerte Biomasse verschwenkbar angebracht ist. Innerhalb des Aufgabetrichters befinden sich zwei Förder-oder Aufgaberollen 2, über die die aufgegebene Biomasse einem an sich bekannten Häcksler bzw. einer Hammer- oder Schlagmühle zugeführt wird, die aus einem Rotor 3 mit am Umfang schwenkbar gelagerten Schlägern oder Hämmern 3' bestehen, welche mit mehreren im Trommelgehäuse 1' für den Rotor 3 radial nach innen vorstehenden Schlagleisten 3" zusammenwirken. Im offenen Boden des Trommelgehäuses l' befindet sich ein Sieb 4, dessen Maschen- bzw. Lochweiten die Größe des Zerkleinerungsgutes bestimmen, das durch das Sieb 4 hindurch in den Gehäuseraum 1" unterhalb des Häckslers bzw. der Hammer- oder Schlägermühle fällt. Dieser Gehäuseraum 1" besitzt im Beispielsfalle einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt mit einer etwa waagerechten Bodenfläche, einer an das eine Ende des Rotorgehäusebodens anschließenden etwa senkrechten Stirnfläche und einer an das andere Ende des Rotorgehäusebodens angrenzenden Schrägfläche. Auf diese Weise schließt der Gehäuseraum 1" trichterförmig an einen zylindrischen oder in Austrittsrichtung leicht konischen Gehäuseraum1"' an, der innenseitig mit achsparallelen metallischen Leisten 11 versehen ist, die über den Umfang des Gehäuseraumes mit geringem Abstand aufeinanderfolgen und die messerartige Schneidkanten aufweisen, die den freien zylindrischen oder leicht konischen Gehäuseraum 1"' begrenzen, der damit ein sogenanntes Messerrohr im Anschluß an das Trichtergehäuse 1" bildet. An das Messerrohr 1"' schließt eine Trommel 13 mit mehreren z.B. vier zylindrischen Verdichtungskammern 13' an, die über den Trommelumfang gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Durch Drehen der Trommel 13 um ihre Achse 13" in einem Trommelgehäuse mittels eines Antriebes 13"', werden die Verdichtungskammern 13' der Trommel 13 nacheinander vor die Austrittsöffnung des Messerrohres 1"' gedreht. Wenn sich eine Verdichtungskammer 13' koaxial vor dem Messerrohr 11"' befindet, liegt eine andere mit einem Preßling gefüllte Kammer vor einer nicht gezeigten Auswurfvorrichtung, die den Preßling aus der Verdichtungskammer durch eine Öffnung im Trommelgehäuse herausschiebt. Die Verdichtungskammern 13' weisen dabei einen etwas kleineren Durchmesser als der freie Durchmesser des Messerrohres 1"' auf. Zum Anschluß des Messerrohres 1" ' mit dem größeren Innenraumdurchmesser an eine Verdichtungskammer 13' mit einem kleineren Innenraumdurchmesser ist am Austrittsende des Messerrohres 1"' ein konischer Zwischenring 12 vorgesehen. Am Boden des Trommelgehäuses befindet sich gegenüber dem Austrittszentrum des Messerrohres 1"' ein Druckschalter 9, der bei einem bestimmten Preßdruck der Biomasse in der Kammer 13 ein elektrisches Signal zur Steuerung des Antriebes 13"' abgibt, der daraufhin die Trommel 13 weiterdreht, um eine leere Verdichtungskammer vor das Messerrohr 1"' zu drehen.

Innerhalb des Trichtergehäuses 1" ist eine Preßschnecke 10 drehbar gelagert, deren Achse im Beispielsfalle etwa parallel zur im wesentlichen horizontalen Bodenfläche des Trichtergehäuses l" verläuft.

Es ist klar, daß die Erfindung nicht auf eine derartige Lage der Preßschnecke und ihre Anordnung gegenüber der Gehäusebodenfläche beschränkt ist. Ein vorderer Abschnitt der Preßschnecke 10 greift in das Messerrohr 1"' ein, wobei das vordere Ende der Preßschnecke mit dem Austrittsende des Messerrohres 1"' im wesentlichen abschließt. Die Preßschnecke 10 wird über ein Getriebe 7 von einem Motor 6 angetrieben, der bei einer stationären Anlage z.B. ein Elektromotor ist, dessen Drehzahl stufenlos regelbar bzw. einstellbar ist.

Der äußere Durchmesser des in dem Messerrohr 1"' liegenden vorderen Abschnittes der Preßschnecke 10 ist wenig kleiner als der von den Schneidkanten der Messerleisten 11 begrenzte freie Innenraum des Messerrohres 1"', so daß die vorderen Gewindegänge der sich drehenden Preßschnecke 10 innerhalb des Messerrohres 1"' mit den feststehenden Schneidkanten der Messerleisten 11 scherenartig zusammenwirken.

Um die Konstruktion der kombinierten Zerkleinerungs-und Verdichtungsanlage vor allem für naturfeuchte Biomassen so einfach wie möglich zu gestalten, sind die Messerleisten 11 achsparallel verlegt. Es ist klar, daß die Messerbalken innerhalb des Messerrohres auch schräg zur Achse oder schraubenlinig verlegt sein können und zwar gegensinnig zum Drehsinn der Preßschneckke 10.

Der Durchmesser und/oder der Abstand der Schneckengänge der Preßschnecke nimmt in Förderrichtung der Preßschnecke von ihrem hinteren zu ihrem vorderen Ende ab. Wie für ein Ausführungsbeispiel in Fig. 4 näher gezeigt ist, verringern sich die Durchmesser der hinteren vier Gewindegänge von 350 mm auf 100 mm, wobei diese vier Gewindegänge von einem gedachten konusförmigen Mantel tangiert sind. Außer den Durchmessern verringern sich bei den hinteren vier Gewindegängen die Abstände zwischen den Gewindegängen von 300 mm über 250mm auf 150mm. Die anschließenden vorderen sechs Gewindegänge besitzen dagegen den gleichen Durchmesser und nur die Abstände und damit die Steigungen der Gewindegänge ändern sich. So ist im Beispielsfalle der Abstand zwischen dem vierten und dem fünften Gewindegang mit 80 mm,zwischen dem fünften und sechsten Gewindegang mit 70 mm,zwischen dem sechsten und siebten Gewindegang einerseits und dem siebten und achten Gewindegang andererseits jeweils mit 60 mm und zwischen dem achten und neunten Gewindegang einerseits und dem neunten und zehnten Gewindegang andererseits jeweils mit 50 mm gewählt. Im Beispielsfalle greifen die vorderen 5 Gewindegänge mit gleichen Durchmessern in das zylindrische Messerrohr 1"' ein.

Es ist klar, daß die Erfindung nicht auf derartige Ausbildungen der Preßschnecke 10 und des ihr angepaßten Messerrohres 1"' beschränkt ist. Insbesondere kann sich das Messerrohr auch zum Austrittsende hin konisch verjüngen. Entsprechend verjüngen sich dann auch die Durcbmesser der Gewindegänge des in das Messerrohr eingreifenden vorderen Abschnittes der Preßschnecke 10.

In den Trichterraum 1" zwischen dem Rotorgehäuse 1 für den Häcksler oder die Hammermühle und dem Messerrohr 1"' ragt dicht unterhalb des Siebes 4 das Austrittsende 20' eines Austragsrohres 20, über das erforderlichenfalls ein pulverförmiges Adsorptionsmittel aus einem Vorratsbehälter 14 unmittelbar vor die Austrittsöffnung einer Düse 19 durch Schwerkraft rieselt bzw. sickert, die zur gleichmäßigen Verteilung des Adsorptionsmittels in dem Trichterraum 1" einen oszillierenden Luftstrahl abgibt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Austragen und Verteilen bzw. Versprühen des Adsorptionsmittels ist mehr im einzelnen aus dem Schnitt in Fig. 2 ersichtlich.

Vor dem Austrittsende 20' des Austragrohres 20 ist eine Einstellvorrichtung 18 angeordnet, mit der ventilartig die Austrittsmenge des pulverförmigen Adsorptionsmittels eingestellt bzw. auch völlig abgestellt werden kann, z.B. wenn der Feuchtigkeitsgehalt der von der Hammermühle zerkleinerten Biomasse kleiner 20% ist.

Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, als Düse 19 eine an sich bekannte fluidische Oszillatordüse ohne bewegliche Teile zu verwenden, die einen mit hoher Frequenz in einer Ebene oder in einem kegelförmigen Raum hin- und herschwingenden Luftstrahl abgibt. Die Austrittsöffnung des Bindemittelaustragrohres liegt dicht oberhalb der Schwingebene des Luftstrahles.

Hierfür geeignete fluidische Oszillatoren sind z.B. durch die Europäische Patentanmeldung Nr. 80900579.6 und die französische Patentanmeldung Nr. 7834593 bekannt geworden. Die notwendige Druckluft zum Betrieb der fluidischen Oszillatordüse 19 kann z.B. von einem Ventilator 17 erzeugt werden, der von der Antriebswelle des Häckslers oder der Hammermühle 3 angetrieben wird, die in Lagerblöcken 15 außerhalb des Rotorgehäuses 1' gelagert ist und über ein Getriebe 16 von einem nicht dargestellten Motor angetrieben wird. Der Ventilator 17 befindet sich in einer an das Rotorgehäuse 1' angrenzenden kammer 17',die über einen Luftführungskanal 17" an die rückseitige Eintrittsöffnung der fluidischen Oszillatordüse 19 angeschlossen ist. Der Rotor des Häckslers bzw. der Hammermühle wird mit hoher Drehgeschwindigkeit angetrieben, die ausreicht, die aufgegebene auch naturfeuchte Biomasse auf die gewünschte Teilchengröße zu zerschlagen. Durch den Ventilator werden daher zum Betrieb der Düse ausreichende Druckluftmengen zur Verfügung gestellt, so daß eine separate Kompressoreinrichtung zur Erzeugung der Druckluft für eine oder mehrere fluidische Oszillatordüsen nicht erforderlich ist.

Es ist klar, daß an die Austrittsöffnung des Luftführungskanals 17" mehrere fluidische Oszillatordüsen parallel angeschlossen sein können. Diese Düsen können neben- und/oder untereinander angeordnet sein.

Es kann weiterhin vorteilhaft sein, die Austrittsöffnung der Oszillatordüse derart zur Austrittsöffnung des Austragrohres 20 anzuordnen, daß der aus der Oszillatordüse austretende Luftstrahl das Bindemittel ejektorartig nach Art einer Strahlpumpe aus dem Rohr 20 absaugt.

Die Erfindung ist nicht auf die Lage und Anordnung einer oder mehrerer-Düsen 19 nahe unterhalb des Siebes 4 des Häckslers oder der Hammermühle beschränkt.

Einer oder mehreren Düsen kann ein Austragsrohr 20 zugeordnet sein. Es kann aber auch bei mehreren Düsen jeder Düse ein paralleles Austragsrohr 20 zugeordnet sein.

Ziel ist es in jedem Fall, das pulverförmige Adsorptionsmittel möglichst gleichmäßig dicht unterhalb des Siebes 4 zu verteilen, um es an den feuchten Oberflächen der zerkleinerten Biomasse zur Anlagerung zu bringen.

Das Austragsrohr 20 kann auch in der Ventilatorkammer 17' enden, so daß das pulverförmige Bindemittel dosiert unmittelbar in die Ventilatorkammer 17' abgegeben wird. In diesem Falle wird ein Luft-Pulvergemisch über den Luftführungskanal 17" an eine oder mehrere Oszillatordüsen 19 abgegeben. In einem solchen Falle werden vorzugsweise an sich bekannte Oszillatordüsen verwendet, die keine Rückführungskanäle besitzen. Zweckmäßigerweise wird man dabei Oszillatordüsen aus einem Material, wie z.B. Teflon, verwenden bzw. ihre inneren Kammerräume mit einem solchen Material beschichten, daß innerhalb der Düsen keine Pulverteilchen hängen bleiben können.

Die Erfindung ist im übrigen nicht auf den Austrag bzw. das Versprühen von Adsorptionsmitteln unterhalb des Siebes 4 beschränkt. So kann das Adsorptionsmittel teilweise oder ganz auch dem Rotorgehäuse des Häckslers bzw. der Hammermühle zugegeben werden.

Das Adsorptionsmittel,-z.B. Natrium- oder Kalium-Aluminium-Silikat, dient dazu die Feuchte in Biomassen zu binden, insbesondere,wenn diese einen Feuchtigkeitsgehalt von über 25% aufweisen. Naturfeuchte,nicht vorgetrocknete Biomassen haben Feuchtigkeitsgehalte von über 40%.

Handelt es sich also um Biomassen mit einer relativ hohen Feuchtigkeit von über 25 %, ist es notwendig außer nicht oxidiertem mikrokristallinem Wachs auch Adsorptionsmittel zuzugeben. Dabei ist es wichtig, die Vorrichtung zur feinen Verteilung des Adsorptionsmittels derart anzuordnen, daß es zeitlich vor dem mikrokristallinen Wachs mit der zerkleinerten Oberfläche der Biomasse in Kontakt kommt. Die Zugabe von Adsorptionsmittel erübrigt sich vor allem dann, wenn die Biomasse z.B. an der Luft vorgetrocknet ist und nur noch eine Restfeuchte von weniger als 25 %, vorzugsweise weniger als 15 % Feuchtigkeit aufweist, was von der Art der Biomasse bzw. dem Biomassengemisch abhängt.

Die Zugabe von flüssigem nicht oxidiertem mikrokristallinem Wachs erfolgt so, daß fein verteilte Wachströpfchen im wesentlichen erst mit der zerkleinerten Biomasse in Berührung kommen, wenn vorher an der Oberfläche der Biomasse das Adsorptionsmittel angelagert ist. Anderenfalls würde das mikrökristalline Wachs die feuchte Oberfläche der zerkleinerten Biomasse vor dem Zutritt des Adsorptionsmittels abschirmen,und die Wirkung des Adsorptionsmittels zur Bindung der überschüssigen Feuchte würde im wesentlichen nicht eintreten können. Ist die Zugabe von Adsorptionsmittel nicht erforderlich, so kann die hierfür vorgesehene Zugabevorrichtung für das flüssige Mikrowachs dienen. Um in ein- und derselben erfindungsgemäßen Vorrichtung sowohl naturfeuchte Biomassen als auch vorgetrocknete Biomassen verarbeiten zu können, sind getrennte Vorrichtungen zum Austrag von Adsorptionsmittel und nicht oxidierentem mikrokristallinem Wachs erforderlich. Zweckmäßig wird ein Behälter 14" zur Aufnahme von flüssigem Wachs über eine nicht dargestellte Pumpe an eine oder mehrere Sprühdüsen 19' angeschlossen, die mit deutlichen Abstand von der oder den Sprühdüsen 19 z.B. nahe dem Trichtergehäuse 1" ungeordnet sind.

In Fig. 3 ist eine weitere Zerkle-inerungs- und Verdichtungseinheit ähnlich der nach den Fig. la und lb dargestellt, in der die Preßschnecke 10 nicht waagrecht, sondern im wesentlichen senkrecht angeordnet ist. Außerdem ist die Verdichtungstrommel 13 nach Fig. lb durch eine einzelne Verdichtungskammer 13' ersetzt, deren vorderer Austritt durch eine Klappe 13" verschließbar ist, die durch eine mechanische Federkraft in ihrer Schließstellung gehalten wird und die beim Erreichen des gewählten Preßdruckes des von der Preßschnecke 10 in die Verdichtungskammer 13' abgegebenen Preßlings geöffnet wird. An der Klappe 13" befindet sich ein Seil 21, mit dem die Klappe 13" über eine Seilzugvorrichtung 22 in die Schließstellung zurückbewegt wird. Statt einer Düse 19 in Fig. la und 2 sind in der Ausführung nach Fig. 3 vier Düsen 19 vorhanden.. Die Federkraft wird durch eine oder mehrere Federn aufgebracht, die bei der Bewegung der Klappe 13" aus ihrer Schließ- in ihre Öffnungsstellung und umgekehrt über eine nicht dargestellte Totpunktlage schwenken.

Zur besonderen Anordnung der Schneckenpresse gegenüber dem Häcksler bzw. der Hammer- oder Schlagmühle wird auf die Ansprüche in Verbindung mit der Zeichnung verwiesen.

Fig. 5 zeigt noch einen Querschnitt entsprechend Fig. 2 mit einem gegenüber Fig. 2 abgewandten Vorratsbehälter 14 zur Aufnahme von pulverförmigen Adsorptionsmittel, das über ein Austragsrohr 20 entsprechend Fig. 2 vor wenigstens eine Oszillatordüse 19 ausge- tragen wird.

Anders als in Fig. 2 befindet sich in dem Behälter 14 eine mit mehreren seitlichen Rührflügeln versehene Rührvorrichtung, die das Adsorptionsmittel aufgelockert hält und die für einen gleichmäßigen Eintritt des Adsorptionsmittels in das Austragsrohr 20 sorgt. Die Rührvorrichtung wird z.B. über einen Riemenantrieb und ein Getriebe von der Rotorwelle des Häckslers bzw. der Hammermühle angetrieben. Statt der Rührvorrichtung 14' kann auch eine entsprechend angetriebene Rüttelvorrichtung vorgesehen sein, die das pulverförmige Adsorptionsmittel in dem Behälter 14 durchrüttelt, damit es gleichmäßig durch das Rohr 20 fließt.

Entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung wie folgt:

  • Unzerkleinerte, rohe Biomasse wird in den Häcksler bzw. in die Hammermühle 3 eingebracht, die die Biomasse zerschlägt, bis sie durch das Sieb 4 in das Trichtergehäuse 1" fällt. Hier befindet sich wenigstens eine vorzugsweise fluidische Oszillator- düse zum feinen Verteilen bzw. Versprühen von Adsorptionsmittel, wie vorstehend beschrieben. Wesentlich ist dabei,daB das Adsorptionsmittel derart fein verteilt abgegeben wird, daß eine gleichmäßige und intensive Durchmischung der zerkleinerten Biomasse mit dem Adsorptionsmittel erfolgt, bevor das nicht oxidierte mikrokristalline Wachs als Bindemittel zugemischt wird.

Das Adsorptionsmittel besitzt vorteilhafterweise eine dreidimensionale netzartige Kristallstruktur, die ein Molekularsieb bildet, wobei die Durchmesser der Hohlräume größer als die Moleküldurchmesser der zu adsorbierenden Hydrosubstanzen, insbesondere Wasser, jedoch im wesentlichen kleiner als die Molekulardurchmesser der in der Luft hauptsächlich enthaltenden Gase (Sauerstoff, Stickstoff) sind.

Vorzugsweise besteht das Adsorptionsmittel aus einem Kalium- oder Natriumsilikat mit Porengrößen zwischen 3 bis 10 Å, insbesondere 3 oder 4 A. Ein Kalium-0 Aluminium-Silikat mit Porengrößen von 3 A ist unter dem Handelsnamen Sylosiv A3 im Handel. Ein Natrium- Aluminium-Silikat mit Porengrößen von 10 Å unter dem Handelsnamen Sylosiv A10 in Pulverform erhältlich.

Die Herstellung dieser Stoffe erfolgt z.B. durch Umsetzung wässriger Natrium-Aluminat- und Natrium-Silikatlösung. Entsprechende Wahl des stöchiometrischen Verhältnisse der Reaktanten sowie der Reaktionstemperatur bestimmen die Porengröße der dreidimensionalen netzartigen Kristallstruktur.

Das nach der Herstellung noch vorhandene Kristallwasser wird durch Aktivierung bei hoher Temperatur aus den Kristallhohlräumen entfernt, die somit zur erneuten Adsorption von Feuchtigkeit (Wasser) aus dem zerkleinerten Gut zur Verfügung steht. Wegen des ausgeprägten polaren Charakters wird Wasser besonders stark von Natrium- und Kalium-Aluminium-Silikat adsorbiert. Auch bei sehr niedrigen Feuchtigkeitswerten oder Wasserdampfpartialdrücken kann Natrium-oder Kalium-Aluminium-Silikat mehr als 15 % seines Gewichtes an Wasser festhalten. Diese hohe Adsorptionskapazität unterscheidet Natrium- oder Kalium-Aluminium-Silikat von anderen Adsorptionsmitteln wie z.B. Kieselgel.

Nicht oxidierte mikrokristalline Wachse sind bekanntlich reine Kohlenwasserstoffe mineralischen Ursprungs. Im deutlichen Unterschied zu Paraffinen sind diese Wachse durch eine besonders feinkristalline Struktur gekennzeichnet. Man unterscheidet Mikrohartwachse und plastische bzw. weiche Mikrowachse. Die plastischen bzw. weichen Mikrowachse sind weniger kristallin als die Paraffine aber auch als die Mikrohartwachse. Der Grund hierfür ist der höhere Gehalt an verzweigten und alicylischen Kohlenwasserstoffen.

Es sind verschiedenartige Mikrowachse auf dem Markt erhältlich, die im Erstarrungspunkt, Härte, Viskosität und Klebrigkeit differieren. Erfindungsgemäß werden plastische bzw. weiche Mikrowachse bevorzugt. Ein Mikrowachs mit einem Erstarrungspunkt von 72 - 75°C einem Tropfpunkt bei 76 - 80°C und einer Penetrationszahl bei 25° (DIN 51 579) von 23 - 28 ist für die erfindungsgemäßen Zwecke gut geeignet. Es wird unter der Bezeichnung S-355 von der Firma Georg Schütz GmbH, 6370 Oberursel vertrieben. Es ist klar, daß die Erfindung nicht auf die Verwendung dieses plastischen Mikrowachses beschränkt ist.

Klebrig-plastische Mikrowachse werden bekanntlich vorzugsweise oder in Abmischung mit geeigneten Additiven als sogenannte "Kaschierwachse" eingesetzt, während trocken-plastische Mikrowachstypen für Beschichtungszwecke Verwendung finden . Weitere bekannte Einsatzgebiete von plastischen Mikrowachsen sind Licht-Schutzwachse für die Gummiindustrie, Korrosionsschutzmittel, Isolationsmittel für elektrische und elektronische Bauteile, Inprägnierungsmittel, Kosmetik, Dentalwachse, Kerzenherstellung, Bleistifte, Putzmittel, Schmelzkleber, Formwachse aus der Formereibranche etc.

Wesentlich ist, daß die nicht oxidierten Mikrowachse einschließlich der erfindungsgemäß besonders vorteilhaft verwendbaren plastischen bzw. relativ weichen Mikrowachse, wie z.B. das vorstehend angegebene plastische Mikrowachs S-355,die Anforderungen nach der Empfehlung XXV des Bundesgesundheitsamtes erfüllen, also für die Umwelt völlig unproblematisch sind.

Die in der Industrie für die verschiedensten Zwecke, insbesondere in der Formereibranche verwendeten nicht oxidierten Mikrowachse müssen nach ihrem Gebrauch als Abfallwachse mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden. Es hat sich nun herausgestellt, daß solche Abfallwachse als Recycling-Wachse nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendbar sind. Solche Wachse werden aufgeschmolzen und gegebenenfalls vor ihrem Einsatz als Bindemittel für zerkleinerte Biomassen mittels einfacher Filter gereinigt.

Wesentlich ist für das erfindungsgemäße Verfahren, daß die nicht oxidierten plastischen oder weichen Mikrowachse in Kombination mit anorganischen Adsorptionsmitteln, insbesondere Kalium- oder Natriumaluminiumsilikat gut verträglich sind. Auf diese Weise kann der Verbrauch an Mikrowachs auch bei naturfeuchten'Biomassen mit hohen Feuchtigkeits- anteilen überraschend niedrig gehalten werden.

Aufgrund des relativ niedrigen Erstarrungspunktes der plastischen bzw. weichen Mikrowachse sind die erfindungsgemäßen Preßlinge aus zerkleinerten Biomassen bereits beim Verlassen der Preßvorrichtung fest und unzerbrechlich. Die Lagerung der Preßlinge auch im Freien ist praktisch unbegrenzt, da sie keine Feuchtigkeit aufnehmen. Die Preßlinge sind daher besonders formstabil. Überraschend war, daß diese Ergebnisse auch mit relativ geringen Zugabemengen an Mikrowachs auch mit naturfeuchten Biomassen ohne vorherige Trocknung erreichbar sind.

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