Schutzwand für Verkehrswege

申请号 EP11173091.7 申请日 2011-07-07 公开(公告)号 EP2543766B1 公开(公告)日 2017-03-29
申请人 Wittfeld GmbH; Zingelmann, Jochen; Glasner, Gerd; 发明人 Zingelmann, Jochen; Glasner, Gerd;
摘要
权利要求 Schutzwand für Verkehrswege, insbesondere Lärmschutzwand für Schienenverkehrswege, mit- einer Mehrzahl von Wandelementen (22), die in einer Gebrauchsposition im Wesentlichen aufrechtstehend und damit in einer zu einer Horizontalebene winkligen, insbesondere im Wesentlichen rechtwinkligen Ausrichtung längs eines Verkehrsweges positionierbar sind, und- einer Verschwenkkonstruktion (26,26',28) zum Verschwenken des jeweiligen Wandelements (22) aus der Gebrauchsposition in eine Ruheposition,- wobei jede Verschwenkkonstruktion (26,26',28) mindestens zwei jeweils um eine Verschwenkachse (52) schwenkbare Tragarme (38) aufweist,- wobei jedes Wandelement (22) an den Tragarmen (38) relativ zu diesen um Drehachsen (44) drehbar gelagert ist und- wobei die Dreh- und Verschwenkachsen (44,52) parallel zueinander sowie relativ zur Horizontalebene in dem Positionierwinkel verlaufen, unter dem das Wandelement (22) in der Gebrauchsposition relativ zur Horizontalebene ausgerichtet ist,dadurch gekennzeichnet,
dass die Seitenenden (68,68') der Wandelemente (22) komplementär sind,- wobei sie angeschrägt sind oder im Wesentlichen Z-förmige Verläufe aufweisen, so dass sich die einander zugewandten Seitenenden (68,68') benachbarter Wandelemente (22) überlappen und so dass sich ein Wandelement (22) aus den beiden benachbarten Wandelementen (22) herausschwenken lässt.
Schutzwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandelement (22) im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist und dass die Drehachsen (44) sowie die Verschwenkachsen (52) im Wesentlichen vertikal verlaufen.Schutzwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Tragarm (38) einen die Drehachse (44) für das Wandelement (22) definierenden oder bildenden ersten Tragarmabschnitt (40) und einen mit diesem verbundenen sowie winklig zu diesem verlaufenden zweiten Tragarmabschnitt (42) aufweist und dass jeder Tragarm (38) an seinem zweiten Tragarmabschnitt (42) mit Abstand zum ersten Tragarmabschnitt (40) um die Verschwenkachse (52) schwenkbar gelagert ist.Schutzwand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Tragarmabschnitt (42) rechtwinklig, spitzwinklig oder stumpfwinklig zum ersten Tragarmabschnitt (40) verläuft.Schutzwand nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Tragarmabschnitte (40,42) eines Tragarms (38) eine Tragarmebene (74) aufspannen und dass die Tragarmabschnitte (40,42) in der Gebrauchsposition des Wandelements unter Erstreckung der Tragarmebene (74) im Wesentlichen parallel, im Wesentlichen rechtwinklig oder spitzwinklig zum Wandelement (22) verlaufen.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandelement (22) eine sich längs des Verkehrsweges erstreckende Breite aufweist und dass die Breite des Wandelements (22) durch Um-, Ab- oder Wegklappen, Wegnehmen, Verschieben oder durch auf andere Weise erfolgendes Wegbewegen eines Seitenendabschnitts verringerbar ist.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Wandelement (22) ein zwischen benachbarten Drehachsen (44) angeordneter Abschnitt entfernbar ist.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandelement (22) eine einem Untergrund zugewandte und/oder auf diesem ruhende Unterkante (76) aufweist und dass jeder Tragarm (38) im Bereich seiner zur Verschwenkung um die Verschwenkachse (52) vorgesehenen Lagerstelle unterhalb der Unterkante (76) des Wandelements (22) angeordnet ist.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass für die Drehachsen (44) und für die Verschwenkachsen (52) Dreh- bzw. Schwenklager vorgesehen sind und dass zumindest eines der Drehlager und/oder zumindest eines der Schwenklager feststellbar ist.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehung des Wandelements (22) um die Drehachsen (44) und/oder die Verschwenkung der Tragarme (38) um die Verschwenkachsen (52) automatisch erfolgt.Schutzwand nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem der Drehlager (46) und/oder in mindestens einem der Schwenklager (48) eine Drehantriebseinheit angeordnet ist oder an dem mindestens einen betreffenden Lager angreift.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandelement (22) eine sich längs des Verkehrsweges erstreckende, durch gegenüberliegende Seitenenden definierte Breite aufweist und dass die beiden Seitenenden - im Horizontalschnitt durch das Wandelement (22) betrachtet - komplementäre, im Wesentlichen Z-förmige Versprünge aufweisen.Schutzwand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Wandelemente (22) auf Stoß aneinander liegen oder mit Spiel nebeneinanderliegend angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Schutzwand für Verkehrswege zum Schutz derselben vor beispielsweise (Seiten-)Wind, Wildwechsel und/oder Zugang durch Unbefugte. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Lärmschutzwand für Verkehrswege und insbesondere für Schienenverkehrswege.

Der durch Verkehrsfahrzeuge verursachte Lärm kann nur bedingt vermieden werden, es sei denn, dass man auf derartige Verkehrsfahrzeuge gänzlich verzichtet. Neben geräuscharmen Ausstattungen der Fahrzeuge stehen daher Maßnahmen im Fokus, die den entstandenen Lärm durch Dämmung an der Ausbreitung oder durch Dämpfung an der Entstehung hindern.

Insbesondere im Schienenverkehr werden in letzter Zeit vermehrt Anstrengungen unternommen, die Schallemissionen zu reduzieren bzw. den Luftschall daran zu hindern, sich unkontrolliert auszubreiten. Zu diesem Zweck ist es (wie bei Straßen) bekannt, längs der Schienenverkehrswege Lärmschutzwände zu errichten. Dabei hat sich als für die Bauhöhe der Lärmschutzwände vorteilhaft herausgestellt, wenn man die Lärmschutzwand so nah wie möglich an dem Schienenverkehrsweg, also an den Gleisen, anordnet. Derartige auch als niedrige Lärmschutzwände bezeichnete Konstruktionen sind grundsätzlich bekannt. Sie weisen beispielsweise Höhen von unter 1 m auf.

Je näher die Schallschutzwand an dem Verkehrsweg angeordnet wird, umso mehr besteht das Bedürfnis, die Lärmschutzwand zur Durchführung von beispielsweise Wartungs- bzw. Ausbesserungsmaßnahmen temporär entfernen zu können. Die diesbezüglichen im Stand der Technik bekannten Vorschläge sehen um horizontale Achsen schwenkbare Lärmschutzwände vor (siehe z.B. AT-U-7753, AT-B-372435, DE-A-41 00 881, DE-A-196 34 023).

In EP-B-0 085 765 ist eine von dem Verkehrsweg wegfahrbare Lärmschutzwand nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 beschrieben. Ferner sind im Stand der Technik Lärmschutzwände mit veränderbaren Höhen (siehe beispielsweise DE-T-695 19 176, DE-A-199 08 558, JP-A-2010-229782) oder verschwenkbaren Teilen (siehe beispielsweise EP-B-0 919 668, EP-A-2 037 043, DE-C-38 09 063) bekannt.

Die aus den vorstehend genannten Schriften bekannten niedrigen Lärmschutzwände haben sich leider in der Praxis bisher noch nicht durchgesetzt. Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Schutzwand für Verkehrswege zu schaffen, die bei einer denkbar einfachen Konstruktion eine ebenfalls einfach zu vollführende Wegbewegbarkeit vom Schienenweg aufweist.

Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Schallschutzwand für Verkehrswege, insbesondere eine Lärmschutzwand für Schienenverkehrswege vorgeschlagen, die versehen ist mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Merkmale einzelner Ausgestaltungen der Erfindung sind jeweils in den Unteransprüchen angegeben.

Das Wandelement wird unter Beibehaltung seiner Ausrichtung im Raum aus der Gebrauchsposition in die Ruheposition verschwenkt. Damit bedarf es eines Anhebens o.dgl. Krafteinwirkungen auf das Wandelement nicht, um dieses aus seiner Gebrauchsposition in die Ruheposition zu verschwenken. Die Verschwenkung des Wandelements unter Beibehaltung seiner Ausrichtung im Raum erfolgt "parallelogrammartig", indem das Wandelement an den Tragarmen relativ zu diesen um Drehachsen drehbar gelagert sind, die parallel zu den Verschwenkachsen, um die die Tragarme verschwenkbar sind, verlaufen. Sämtliche Dreh- und Verschwenkachsen verlaufen überdies parallel zur Ausrichtung des Wandelements im Raum.

Zweckmäßigerweise ist das Wandelement an den Tragarmen höhenpositionierbar, was auch für die Tragarme relativ zu den Verschwenklagern gilt. Hierdurch lässt sich das Wandelement in seiner Höhe (in gewissen Grenzen) anpassen.

Auf Grund der baulichen Gegebenheiten beidseitig eines Schienenverkehrsweges mit Schotterbett ist es leider nur mit großem Aufwand möglich, die Tragkonstruktion direkt dort, wo sich die Lärmschutzwand befindet, zu gründen. Wesentlich einfacher lässt sich die Tragkonstruktion im Bereich des sogenannten Randweges beidseitig eines Schotterbetts eines Schienenverkehrsweges realisieren. Insoweit von Vorteil also ist es, wenn jeder Tragarm einen die Drehachse für das Wandelement definierenden oder bildenden ersten Tragarmabschnitt und einen mit diesem verbundenen sowie winklig zu diesem verlaufenden zweiten Tragarmabschnitt aufweist und wenn jeder Tragarm an seinem zweiten Tragarmabschnitt mit Abstand zum ersten Tragarmabschnitt um die Verschwenkachse schwenkbar gelagert ist. Die beiden Tragarmabschnitte jedes Tragarms können dabei rechtwinklig, spitzwinklig oder stumpfwinklig zueinander verlaufen.

Die beiden Tragarmabschnitte eines Tragarms spannen eine Tragarmebene auf, innerhalb derer sich der Tragarm erstreckt. Die Tragarme können nun bei Betrachtung der Gebrauchsposition des Wandelements derart angeordnet sein, dass ihre Tragarmebenen unter Erstreckung im Wesentlichen parallel, im Wesentlichen rechtwinklig oder spitzwinklig zum Wandelement verlaufen. Im Falle der Gründung der Verschwenkkonstruktion, d.h. der Lagerung der Tragarme längs des Randweges ist es zweckmäßig, wenn die Tragarmebenen in der Gebrauchsposition des Wandelements rechtwinklig zu dessen Erstreckung verlaufen, was dem Wandelement in seiner Gebrauchsposition eine höhere Stabilität verleiht.

Wie bereits oben erwähnt, wird eine Schutzwand für Verkehrswege aus einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten Wandelementen aufgebaut. Dabei kann die erfindungsgemäß vorgesehene Verschwenkbarkeit des Wandelements um mehrere (im allgemeinen zwei) im Wesentlichen vertikale Achsen insoweit problematisch sein, als sich ein Wandelement, das sich zwischen zwei benachbarten Wandelementen befindet, nicht so ohne weiteres verschwenken lässt, da sich beim Verschwenken die einander zugewandten Seitenenden benachbarter Wandelemente berühren können. Diesbezüglich vorteilhaft ist es, wenn die Tragarme in der Gebrauchsposition der Wandelement (d.h. also dann, wenn diese nebeneinander angeordnet sind) derart angeordnet sind, dass die Tragarmebenen im Wesentlichen parallel oder unter einem denkbar kleinen Winkel zur Erstreckung des Wandelements verlaufen. Dann nämlich bewegt sich ein herausschwenkbares Wandelement aus seiner Gebrauchsposition heraus nicht mehr in Richtung auf das benachbarte Wandelement sondern im Wesentlichen quer dazu, lässt sich also zwischen zwei beidseitig angeordneten Wandelementen herausschwenken.

Die Gründung für die Verschwenklager der Tragarme kann bei der zuvor beschriebenen Variante der Erfindung unterhalb des Schotterbetts und nahe zu den Gleisen bzw. allgemein nahe zu dem Verkehrsweg angeordnet sein. Im Falle eines Schotterbetts zweckmäßig ist es, wenn die Verschwenklager an den Enden von sich über den Seitenbereich eines Schotterbetts erstreckende Stützen angeordnet sind, die ihrerseits z.B. im Randwegbereich oder weiter weg außerhalb des Schotterbetts angeordnet sind.

Bei einer beispielsweise rechtwinkligen Ausrichtung der Tragarmebenen relativ zum Wandelement in dessen Gebrauchsposition lässt sich ein Herausschwenken eines Wandelements dadurch erleichtern, dass das Wandelement in seiner Breite verringerbar ist, was bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung durch Um-, Ab- oder Wegklappen, Wegnehmen, Verschieben oder durch auf andere Weise erfolgendes Wegbewegen eines seitlichen Endabschnitts des Wandelements erfolgen kann. Wenn mehrere nebeneinander angeordnete Wandelemente erfindungsgemäß weggeschwenkt werden sollen, so reicht es aus, dass lediglich das erste Wandelement auf die zuvor beschriebene Weise "verkürzt" wird. Wenn erst das erste Wandelement weggeschwenkt ist, so lassen sich die benachbarten weiteren Wandelemente sukzessive wegschwenken.

Eine Alternative zum Entfernen eines Seitenendabschnitts des Wandelements stellt das Entfernen eines Mittelabschnitts des Wandelements, der zwischen zwei benachbarten Tragarmdrehachsen angeordnet ist, dar. Wenn dann der Mittelabschnitt entfernt ist, lassen sich die restlichen Teile des Wandelements (einzeln) verschwenken, so dass ein Freiraum innerhalb der Schutzwand geschaffen ist, womit, wie oben beschrieben, die benachbarten Wandelemente sukzessive weggeschwenkt werden können.

Jedes Wandelement einer Lärmschutzwand kann jeweils mindestens ein entfernbares Teilelement aufweisen. Alternativ können derartige Wandelemente auch lediglich vereinzelt in einer Lärmschutzwand verbaut sein, während die restlichen Wandelemente der Lärmschutzwand insoweit nicht verkürzbar sind.

Um ein Wandelement auf die erfindungsgemäße Art und Weise über mehr als 90° z.B. um 360° oder zumindest um 180° parallelogrammartig um die Verschwenkachsen der Tragarmkonstruktion aus der Grundposition in eine Ruheposition verschwenken zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Unterkante des Wandelements oberhalb der Lagerstelle für die Verschwenkachse jedes Tragarms verläuft.

Die Stabilisierung des Wandelements in seiner Gebrauchsposition kann beispielsweise durch Feststellen der Dreh- bzw. Schwenklager realisiert werden. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, wenn sich die Wegbewegung des Wandelements nicht nur manuell (oder mit Hilfe von Hilfsmitteln wie Bau-Maschinen o.dgl.) sondern automatisch realisieren lässt. Diesbezüglich kann es zweckmäßig sein, den Schwenk-/Drehantrieb direkt in einem der Lager oder in mehreren der Lager jeweils einen Schwenk-/Drehantrieb vorzusehen oder aber über einen motorisch bewegbaren Verstellarm o.dgl. auf die Tragkonstruktion und/oder das Wandelement zum Zwecke von dessen Bewegung einzuwirken.

Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Seitenenden der Wandelemente komplementär sind, wobei sie angeschrägt sind oder im Wesentlichen Z-förmige Verläufe aufweisen, so dass sich die einander zugewandten Seitenenden benachbarter Wandelemente überlappen und so dass sich ein Wandelemente aus den beiden benachbarten Wandelementen herausschwenken lassen.

Wie bereits oben dargelegt können benachbarte Wandelemente auf Stoß aneinander liegen oder mit Spiel nebeneinanderliegend angeordnet sein.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Im Einzelnen zeigen dabei:

  • Fig. 1 schematisch eine Querschnittsansicht eines zweigleisigen Schienenweges mit beidseitig angeordneter niedriger Lärmschutzwand,
  • Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Wandelements einer der Lärmschutzwände gemäß Fig. 1 in seiner Gebrauchsposition, also in seiner zum Schienenweg nächstgelegenen Position,
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Wandelements im weggeschwenkten Zustand (Parkposition),
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf mehrere nebeneinander angeordnete verschwenkbare Wandelemente, welche nicht Teil der Erfindung sind.
  • Fig. 5 die Situation aus Fig.4 nach dem Verkürzen eines Wandelements und dessen anschließendes Verschwenken,
  • Fig. 6 die Situation raus Fig.4 und 5 nach dem Verschwenken des benachbarten zweiten Wandelements,
  • Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Wandelements, angeordnet in einer Aneinanderreihung von Wandelementen und mit herausnehmbarem Mittelteil, welches Ausführungsbeispiel nicht Teil der Erfindung ist.
  • Fig. 8 die Situation aus Fig.7 nach dem Entfernen des Mittelteils des besagten Wandelements und dem Verschwenken der verbleibenden beiden Wandelementteile,
  • Fig. 9 eine Anordnung von verschwenkbaren Wandelemente nach Art von Fischgräten, welche Anordnung nicht Teil der Erfindung ist.
  • Fig. 10 ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel für Wandelemente mit angeschrägten Seitenenden, die demzufolge im Horizontalschnitt einen annähernd parallelogrammartigen Grundriss (Außenkontur) aufweisen,
  • Fig. 11 ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel der Konstruktion von Wandelementen mit im Wesentlichen Z-förmigem Seitenendabschnittverlauf (in Draufsicht betrachtet),
  • Fig. 12 ein zusätzliches Ausführungsbeispiel des Aufbaus einer Wand mit zwei Wandelementen mit im Wesentlichen Z-förmigen einander zugewandten Seitenendabschnittverläufen (in der Draufsicht betrachtet),
  • Fig. 13 eine Rückansicht auf eine Wand mit Wandelementen gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
  • Fig. 14 eine Draufsicht auf eine Aufeinanderfolge von nebeneinander angeordneten Wandelementen, welche Wandelemente nicht Teil der Erfindung sind,
  • Fig. 15 eine Draufsicht auf die Wand gemäß Fig. 14 mit einem verschwenkten Wandelement,
  • Fig. 16 ein zur Ausgestaltung des Wandelements gemäß den Fign. 13 bis 15 alternatives Ausführungsbeispiel mit Andeutung der Verschwenkposition, welches Ausführungsbeispiel nicht Teil der Erfindung ist,
  • Fig. 17 ein zum Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 ähnliches Ausführungsbeispiel von eine Schallwand bildenden Wandelementen,
  • Fig. 18 in Draufsicht eine Lärmschutzwand mit Wandelementen, von denen eines schräggestellt ist, welche Lärmschutzwand nicht Teil der Erfindung ist,
  • Fign. 19 und 20 in Draufsicht eine Lärmschutzwand mit aufeinanderfolgend angeordneten Wandelementen, von denen eines sich durch Verkürzung eines Tragarms bzw. beider Tragarme schrägstellen bzw. zurückversetzen lässt, um dann verschwenkt zu werden bzw. um die benachbarten Wandelemente verschwenken zu können, welche Lärmschutzwand nicht Teil der Erfindung ist, und
  • Fig. 21 eine Konstruktion eines zusammenklappbaren Wandelements innerhalb einer Aufeinanderfolge von nebeneinander angeordneten Wandelementen, um Freiraum für eine Verschwenkung der benachbarten Wandelemente zu schaffen, welche Konstruktion nicht Teil der Erfindung ist.

Fig. 1 zeigt einen sogenannten zweigleisigen Regelquerschnitt, also einen Querschnitt eines zweigleisigen Schienenverkehrsweges 10 mit Gleisen 12,14, die in einem Schotterkörper 16 angeordnet sind. Beidseitig des zweigleisigen Schienenverkehrsweges 10 befinden sich niedrige Lärmschutzwände 18,20, die jeweils aus einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten Wandelementen 22,24 bestehen, welche über jeweilige Verschwenkkonstruktionen 26,28 gehalten sind. Diese Verschwenkkonstruktionen 26,28 sind längs der sogenannten Randwege 30,32 beidseitig des Schotterkörpers 16 in Bodenfundamenten 34,36 verankert. Eine perspektivische Darstellung eines Wandelements 22,24 mit zugehöriger Verschwenkkonstruktion 26,28 ist in den Fign. 2 und 3 gezeigt.

Wie anhand der Fign. 2 und 3 zu erkennen ist, weist die Verschwenkkonstruktion 26 des Wandelements 22 zwei Tragarme 38 auf, die in diesem Ausführungsbeispiel jeweils rechtwinklig zueinander verlaufende erste und zweite Tragarmabschnitte 40,42 umfassen. Jeder erste Tragarmabschnitt 40 definiert eine vertikale Drehachse 44, um die das Wandelement 22 verdrehbar an der Verschwenkkonstruktion 26 gelagert ist. Hierzu ist das Wandelement 22 mit den Tragarmen 38 jeweils über Drehlager 46 mechanisch verbunden, wie dies in den Fign. 2 und 3 angedeutet ist. Die zweiten Tragarmabschnitte 42 enden an Schwenklagern 48, die in diesem Ausführungsbeispiel als äußere Rohrhülsen 50, die starr mit den Tragarmen 38 verbunden sind, und aus den Fundamenten 34 aufragenden Rohren 51 bestehen und eine Verschwenkachse 52 definieren, die parallel zu den Drehachsen 44 der Drehlager 46 verlaufen.

Bei dem Wandelement 22 soll es sich zweckmäßigerweise um ein Schallschutzelement handeln, das demzufolge einen entsprechenden Aufbau aufweist. Im Ausführungsbeispiel weist das Wandelement 22 einen im Wesentlichen dreilagigen Aufbau auf und umfasst an seiner dem Gleis 14 abgewandten Rückseite aus Versteifungsgründen ein Trapezblech 54 oder eine andere geformte bzw. versteifte Tragebene. Vor diesem Trapezblech 54 befindet sich z.B. eine Blechwanne 56, in der, dem Trapezblech benachbart, eine Gummimatte 58 aus beispielsweise Granulat angeordnet ist. Vor der Gummimatte 58 befindet sich eine Schicht 60 aus beispielsweise geschreddertem EPDM, das insbesondere unter Druck mit einem Polyurethan-Kleber zu Matten verpresst worden ist. Die dem Gleis 14 zugewandte Vorderseite 62 der EPDM-Schicht ist mit Höckern oder Vorsprüngen o.dgl. 64 versehen, die eine regelmäßige oder unregelmäßige Struktur aufweisen können.

Wie anhand eines Vergleichs der Fign. 2 und 3 zu erkennen, lässt sich das Wandelement 22 unter Beibehaltung seiner (in diesem Ausführungsbeispiel vertikalen) Ausrichtung im Raum längs einer geschlossenen Bahn bzw. längs eines Bahnabschnitts verschwenken und damit vom Gleis 14 aus der Gebrauchsposition gemäß Fig. 2 in eine Ruheposition gemäß beispielsweise Fig. 3 wegbewegen. Hierbei dreht sich das Wandelement 22 um die Drehachsen 44 relativ zu den Tragarmen 38, die ihrerseits um die Verschwenkachsen 52 verschwenkbar sind. Insgesamt ergibt sich damit eine parallelogrammartige Verschwenkbewegung des Wandelements 22.

In den Fign. 4 bis 6, welche nicht Teil der Erfindung sind, ist gezeigt, wie beispielsweise aus einem Bereich der Schallschutzwand 18 ein Wandelement heraus bewegt werden kann. Gemäß Fig. 4 ist dabei eines der Wandelemente, nämlich das Wandelement 22' mit einem herausnehmbaren Seitenendteil 66 versehen. Bei Entnahme dieses Seitenendteils 66 ergibt sich ein Freiraum zwischen dem verbleibenden Rest des Wandelements 22' und dem benachbarten Wandelement 22, so dass sich der verbleibende Rest des Wandelements 22' so, wie in Fig. 5 angedeutet, wegschwenken lässt. Danach lassen sich dann die benachbarten Wandelemente 22 sukzessive wegschwenken, wie in Fig. 6 angedeutet.

Eine alternative Möglichkeit, bei auf Stoß aneinanderliegenden Wandelementen 22 den erforderlichen Freiraum zum Verschwenken der Wandelemente 22 zu realisieren, ist in den Fign. 7 und 8 gezeigt, welche auch nicht Teil der Erfindung sind. Eines der Wandelemente 22 ist speziell konstruiert; in diesem Ausführungsbeispiel ist es das Wandelement 22", das ein herausnehmbares Mittelteil 66" aufweist. Nach Herausnahme dieses Mittelteils 66" lassen sich die verbleibenden Teile des Wandelements 22" so, wie beispielsweise in Fig. 8 gezeigt, verschwenken. Alsdann können die benachbarten Wandelemente 22 verschwenkt und somit vom Gleis wegbewegt werden.

In Fig. 9 welche nicht Teil der Erfindung ist, ist eine weitere alternative Anordnung benachbarter Wandelemente 22 gezeigt, die, wie in den vorherigen Figuren, jeweils eine Verschwenkkonstruktion 26 aufweisen. Gemäß Fig. 9 sind die benachbarten Wandelemente 22 um ihre Dickenerstreckung schräggestellt, verlaufen also nach Art von Fischgräten und überlappen sich. Jedes Wandelement 22 kann ausgehend von der Gebrauchsposition gemäß Fig. 9 vom Gleis 14 weggeschwenkt werden.

Fig. 10 zeigt eine erfindungsgemäße Konstellation, bei der die Seitenenden 68 der Wandelement 22 angeschrägt sind, und zwar komplementär zueinander, so dass sich die einander zugewandten Seitenenden 68 benachbarter Wandelemente 22 überlappen. Durch entsprechende Ausgestaltung der Anschrägungen (beispielsweise durch komplementäre konvexe und konkave Krümmungen, wie in Fig. 10 gezeigt) lässt sich dann ein Wandelement 22 aus den beiden benachbarten Wandelementen 22 herausschwenken.

In Fig. 11 ist ein Wandelement 22 gezeigt, dessen Seitenenden 68' komplementäre, im Wesentlichen Z-förmige Verläufe aufweisen. Dadurch überlappen sich benachbarte Wandelemente 22 unter Bildung einer im Wesentlichen Z-förmigen Fuge 70. Bezogen auf die Konstruktion des Wandelements gemäß den Fign. 1 bis 3 kann beispielsweise die Blechwanne 56 gegenüber dem Trapezblech 54 seitlich versetzt angeordnet sein. Auch bei der Anordnung gemäß Fig. 11 ist es nun möglich, ein Wandelement 22 aus dem Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Wandelementen 22 herauszuschwenken.

Fig. 12 zeigt eine weitere Variante einer Lärmschutzwand 18, bei der das erste herauszuschwenkende Wandelement 22"' an seinen Seitenenden 68"' von den benachbarten Wandelementen 23 überlappt wird, und zwar an der dem Gleis 14 zugewandten Vorderseite 62. Nach dem Herausschwenken des Wandelements 22'" lassen sich die benachbarten Wandelemente 23 und anschließend die weiteren benachbarten Wandelemente 22, die wiederum ausgestaltet sein können, wie weiter oben anhand der Fign. 4 bis 8 gezeigt, wegschwenken.

Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen erstreckt sich jeder Tragarm 38 in der Gebrauchsposition des Wandelements 22 in einer Tragarmebene 74, die rechtwinklig zum Wandelement 22 verläuft (siehe beispielsweise Fig. 4). Dabei kann die Unterkante 76 des Wandelements 22 (siehe die Fign. 2 und 3) durchaus oberhalb des oberen Endes (Oberkante) 78 der Schwenklager 48 angeordnet sein. Bei dieser Konstruktion ist dann eine Wegbewegung des Wandelements 22 um im Wesentlichen die Länge des zweiten Tragarmabschnitts 42 durch 90°-Verdrehung der Tragarme 38 um ihre Verschwenkachsen 52 möglich. Ein Gummilappen 80 an der Unterkante 76 des Wandelements 22 kann dabei in der Grundposition des Wandelements 22 an dem Schotterkörper 16 anliegen und damit einen gegebenenfalls vorhandenen Spalt verschließen (siehe auch Fig. 2).

In den Fign. 13 bis 15 wird nachfolgend noch auf eine weitere alternative Ausgestaltung der Verschwenkkonstruktion 26' eines Wandelements 22 eingegangen, welche Ausgestaltung nicht Teil der Erfindung ist. Die Grundung der Verschwenkkonstruktion 26' ist hierbei nicht mehr durch Fundamente 34 im Randweg 30 (wie in den Fign. 1 und 3 gezeigt) sondern durch Fundamente 34 nahe dem Gleis 14 realisiert. In der Gebrauchsposition des Wandelements 22 gemäß Fig. 13 liegt dabei jeder der Tragarme 38 im Wesentlichen an der Rückseite des Wandelements 22 an bzw. verläuft nahe zu dieser Rückseite (siehe Fig. 14). Die Unterkante 76 des Wandelements 22 befindet sich oberhalb des oberen Endes 78 der Schwenklager 48. Damit kann das Wandelement 22 ausgehend von seiner Gebrauchsposition gemäß Fig. 15 über die Schwenklager 48 hinweg weggeschwenkt werden. Gemäß Fig. 16 können die nach dem Ausführungsbeispiel der Fign. 13 bis 15 nahe dem Gleis 14 angeordneten Schwenklager 48 an den Enden 82 von Stützarmen 84 angeordnet sein. Die Stützarme 84 sind außerhalb des Schotterkörpers 16 z.B. im Bereich des Randweges 30 im Boden verankert und damit gegrundet (siehe Fundamente 34 in Fig. 16).

Fig. 17 zeigt fischgrätenartig schräggestellte und einander geringfügig überlappende oder miteinander fluchtend angeordnete Wandelemente 22, die alternierend verschieden lange Tragarme 38,38' aufweisen. Durch die unterschiedlich langen Tragarme 38,38' können die Fundamente 34 längs einer parallel zum Gleis 14 verlaufenden Linie angeordnet werden, und zwar unter Schrägstellung der Wandelemente 22 in deren Gebrauchsposition. Dies ist verschieden von der Ausgestaltung gemäß Fig. 9, bei der die Fundamente 34 wechselweise näher bzw. weiter weg vom Gleis 14 angeordnet sind. Durch die Konstruktion gemäß Fig. 17 lassen sich sämtliche Fundamente 34 beispielsweise im Randweg anordnen.

Fig. 18 zeigt in Draufsicht ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Wandelemente "stumpf" aneinanderliegend angeordnet sind. Von Zeit zu Zeit und damit in gewissen Abständen weist die Lärmschutzwand ein schräggestelltes Wandelement 22 auf, das beispielsweise eine Schwenkkonstruktion mit unterschiedlich langen Tragarmen 38,38', wie in Fig. 17 gezeigt, aufweist. Das schrägstehende Wandelement 22 lässt sich nun verschwenken und gibt damit den nötigen Raum frei, damit die benachbarten Wandelemente verschwenkt werden können.

Alternativ zur Ausgestaltung gemäß Fig. 18 könnte man den gleichen Effekt auch dadurch realisieren, dass eines der Wandelemente 22 - vom Gleis 14 aus betrachtet - hinter seinen benachbarten Wandelementen und deren einander zugewandten Seitenränder überlappend angeordnet ist. Dieses Wandelement lässt sich dann verschwenken, woraufhin die benachbarten und alle weiteren Wandelemente sukzessive verschwenkt werden können.

Fign. 19 und 20 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer Lärmschutzwand, bei der eines der Wandelemente 22 der Aufeinanderfolge von Wandelementen mindestens einen verkürzbaren Tragarm 38 aufweist. Insbesondere kann das betreffende Wandelement zwei verkürzbare Tragarme aufweisen. Durch mindestens einen verkürzbaren Tragarm lässt sich das betreffende Wandelement so, wie in Fig. 9 gezeigt, schrägstellen, um dann aus dem "Verbund" von Wandelementen 22 herausgeschwenkt werden zu können, woraufhin dann ausreichend Freiraum besteht, so dass beginnend mit den benachbarten Wandelementen 22 sämtliche weiteren aufeinanderfolgenden Wandelemente verschwenkt werden können. Wenn das zurücksetzbare Wandelement zwei verkürzbare Tragarme aufweist, so könnte es zunächst - vom Gleis 14 aus betrachtet - nach außen parallel verschoben werden (Fig. 20), um dann verschwenkt zu werden bzw. um dann die benachbarten Wandelemente zu verschwenken.

Fig. 21 schließlich zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein Wandelement 22 zweigeteilt und mit einem Scharnier versehen ist. Die Scharnierachse verläuft vertikal, wobei das Wandelement 22 in zwei im Wesentlichen gleich große Teile unterteilt ist. Durch diese Konstruktion lässt sich das Wandelement 22 bedingt "zusammenklappen", so wie es in Fig. 21 angedeutet ist. Damit lassen sich dann anschließend die benachbarten Wandelemente 22 verschwenken, da nun ausreichend Platz für diese Wandelemente gegeben ist.

Die Ausführungsbeispiele aus Figuren 14 bis 21 sind auch nicht Teil der Erfindung.

Das Wandelement kann neben der zuvor genannten, in verschiedenen Versionen und Ausgestaltungen beschriebenen Verschwenkkonstruktion noch weitere Merkmale aufweisen, wie sie an sich bei Lärmschutz-Wandelementen für insbesondere Schienenwege bekannt sind. So könnte das Wandelement mit verschließbaren (Tür-)Öffnungen, Übersteighilfen, insbesondere in Form von in das Wandelement eingebrachten Steigmulden, und/oder Kleintierklappen bzw. -öffnungen aufweisen.

BEZUGSZEICHENLISTE

10
Schienenverkehrsweg

12
Gleis

14
Gleis

16
Schotterkörper

18
Lärmschutzwände

20
Lärmschutzwände

22
Wandelement

22'
Wandelement

22"
Wandelement

22"'
Wandelement

23
Wandelement

24
Wandelement

26
Verschwenkkonstruktion

26'
Verschwenkkonstruktion

28
Verschwenkkonstruktion

30
Randweg

32
Randweg

34
Bodenfundament

36
Bodenfundament

38
Tragarm

38'
Tragarme

40
erste Tragarmabschnitte des Tragarms

42
zweite Tragarmabschnitte des Tragarms

44
Drehachsen am Wandelement 22

46
Drehlager

48
Schwenklager eines Tragarms

50
Rohrhülse eines Schwenklagers

51
Rohr eines Schwenklagers

52
Verschwenkachse eines Tragarms

54
Trapezblech

56
Blechwanne

58
Gummimatte

60
schallabsorbierende Schicht

62
Vorderseite

66
Seitenendteil eines Wandelements

66"
Mittelteil eines Wandelements

68
Seitenende eines Wandelements

68'
Seitenende eines Wandelements

68'"
Seitenende eines Wandelements

70
Fuge zwischen benachbarten Wandelementen

74
Tragarmebene

76
Unterkante des Wandelements

78
oberes Ende/Oberkante eines Schwenklagers

80
Gummilappen

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