SCHIENENGEBUNDENER GÜTERWAGEN

申请号 EP02727370.5 申请日 2002-03-07 公开(公告)号 EP1368219A1 公开(公告)日 2003-12-10
申请人 Feldbinder & Beckmann Fahrzeugbau GmbH & Co. KG; 发明人 BECKMANN, Jan-Dirk; FELDBINDER, Otto;
摘要 The aim of the invention is to improve the capacity utilisation of a railway goods wagon for bulk goods. To achieve this the container above the bogie (10a, 10b) has at least one additional chamber (K1, K7), whose floor comprises a discharge outlet (11a, 11b) in the vicinity of the bogie.
权利要求
Ansprüche
1. Schienengebundener Güterwagen (100) für Schüttgut, enthaltend ein
Fahrgestell (15) mit mindestens 2 Einzelachsen oder einem Drehgestell (10a, 10b) sowie einen Behälter (16), welcher mindestens einen Bodenauslass (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter über dem Drehgestell (10a, 10b) mindestens eine Zusatzkammer (K1 , K7) aufweist, die einen Bodenauslass (11a, 11b) im Bereich des Drehgestells hat.
Güterwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenauslass (11a, 11 b) der Zusatzkammer (K1 , K7) oberhalb des Drehgestells (10a, 10b) angeordnet ist.
3. Güterwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bodenauslass der Zusatzkammer durch das Drehgestell hindurch geführt ist.
4. Güterwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenauslässe (11a, 11b, 12) konusförmig ausgebildet sind.
Güterwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (15) einen umlaufenden Unterbau (13) aufweist, welcher mit dem Behälter (16) verbunden ist.
6. Güterwagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau aus einem gegen die Behälterwand gerichteten Stützblech (13) besteht.
说明书全文

Beschreibung

Schienengebundener Güterwagen

Technisches Gebiet

Die Erfindung betrifft einen schienengebundenen Güterwagen für Schüttgut, enthaltend ein Fahrgestell mit mindestens 2 Einzelachsen oder einem Drehgestell sowie einen Behälter, welcher mindestens einen Bodenauslass aufweist.

Stand der Technik

Ein schienengebundener Güterwagen für Schüttgut der eingangs genannten Art ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 73 44 758 bekannt. Die Bodenfläche des Behälters eines solchen Güterwagens ist in Form aneinander gereihter Konen ausgebildet, welche jeweils an ihrer nach unten weisenden Spitze eine verschließbare Öffnung haben und somit einen Bodenauslass bilden. Die Konusform ist erforderlich, damit nach Öffnen des Bodenauslasses das Schüttgut unter Wirkung der Schwerkraft vollständig aus dem Behälter herausströmt. Am Anfang und Ende des Fahrgestells befindet sich jeweils ein Drehgestell mit Rädern. Die Bodenauslässe des Behälters liegen etwa auf der Höhe dieser Drehgestelle und zwischen vorderem und hinteren Drehgestell. Bei dieser Anordnung bleibt der Raum über den Drehgestellen im wesentlichen ungenutzt, da die Behälterwand von den beiden außen gelegenen Bodenauslässen mit mindestens einem solchen Neigungswinkel nach oben verlaufen muß, daß dieser das Fließen des Schüttgutes noch garantiert.

Hinsichtlich der Lagerung eines kesseiförmigen Behälters auf dem Fahrgestell eines Güterwagens zeigt die DE 41 32 047 A1 ein kompliziert aufgebautes Fahrgestell, welches aus zwei begrenzt gegeneinander längsverschiebbaren Teilen besteht, wobei jedes der Teile in einem begrenzten Kontaktbereich mit dem Behälter verschweißt ist. Weiterhin sind aus der DE 40 37 014 C2, der DE 16 05 105 C3 und dem Gebrauchsmuster G 87 05 085.4 Kesselwagen bekannt, bei denen ein zylindrischer Kessel über nach oben zum Kessel weisende und vom Fahrgestell ausgehende Stützbleche getragen wird. Die Stützbleche sind jeweils nur abschnittsweise mit den Wänden des Kessels verbunden. Dabei kann es an den Ecken der Verbindungen leicht zu Spannungsspitzen kommen, welche nach einem längeren Zeitraum zu Rissen und anderen Schäden führen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verbindung zwischen den Stützblechen und dem Behälter geschweißt ist und der Behälter aus einem weniger festen Material wie Aluminium hergestellt ist.

Darstellung der Erfindung, Aufgabe. Lösung. Vorteile

Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe der Erfindung, einen schienengebundenen Güterwagen für Schüttgut bereitzustellen, welcher eine verbesserte Kapazitätsausnutzung aufweist. Vorzugsweise soll auch die Verbindung des Behälters mit dem Fahrgestell stabiler ausgebildet sein.

Diese Aufgabe wird durch einen Güterwagen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.

Der schienengebundene Güterwagen für Schüttgut enthält ein Fahrgestell mit mindestens 2 Einzelachsen oder einem Drehgestell, vorzugsweise mit je einem Drehgestell an den beiden Enden des Fahrgestelles. Weiterhin enthält er einen Behälter für das Schüttgut, wobei der Behälter mindestens einen Bodenauslass aufweist. Der Güterwagen ist dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Behälter über dem Drehgestell beziehungsweise den Drehgestellen mindestens eine Zusatzkammer aufweist, welche einen Bodenauslass im Bereich des Drehgestells hat.

Bei dem erfindungsgemäßen Güterwagen wird somit auch der Raum über den Drehgestellen für die Lagerung von Schüttgut genutzt, indem der Behälter in dem entsprechenden Raum durch eine Zusatzkammer fortgesetzt wird. Die Entleerung dieser Zusatzkammer wird dadurch sichergestellt, daß sie einen Bo- denauslass hat, der in Bezug auf die Wagenlängsachse im Bereich des Drehgestelles liegt.

Gemäß einer ersten Ausgestaltung kann der Bodenauslass der Zusatzkammer dabei oberhalb des Drehgestells angeordnet sein. Im Unterschied hierzu sind die übrigen Bodenauslässe des Behälters typischerweise auf derselben Höhe wie die Drehgestelle angeordnet, um das Behältervolumen zu maximieren. Aufgrund der demgegenüber höheren Anordnung des Bodenauslasses der Zusatzkammer kann in der Zusatzkammer etwas weniger Volumen untergebracht werden als in den "normalen" Kammern. Dessen ungeachtet entsteht ein erheblicher Raumgewinn dadurch, daß der Bereich über den Drehgestellen nutzbar gemacht wird.

Desweiteren kann der Bodenauslass der Zusatzkammer so eingerichtet werden, dass er durch das Drehgestell hindurch führt. In diesem Falle endet er auf etwa derselben Höhe wie die "normalen" Boderiauslässe der übrigen Kammern, so daß das Volumen der Zusatzkammer maximiert wird. Dazu muß gegebenenfalls die Konstruktion des Drehgestells so abgewandelt werden, daß sie einen Freiraum für die Zusatzkammer beziehungsweise deren Bodenauslass läßt. Bei einem zweiachsigen Drehgestell wird dabei der Bodenauslass typischerweise zwischen den beiden Achsen angeordnet.

Vorzugsweise sind die an dem Behälter des Güterwagens vorgesehenen Bodenauslässe konusförmig ausgebildet, so daß sie das in dem Behälter enthaltene Schüttgut trichterförmig zur jeweiligen Öffnung hin führen. Die Konen benachbarter Bodenauslässe stoßen dabei typischerweise aneinander, damit der gesamte Boden des Behälters aus geneigten Wänden besteht und somit bei geöffneten Bodenauslässen das gesamte Schüttgut vollständig aus dem Behälter herausfließt.

Eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Güterwagens betrifft die Lagerung des Behälters auf dem Fahrgestell. Gemäß dieser Weiterbildung weist das Fahrgestell einen umlaufenden Unterbau auf, welcher mit dem Behälter verbunden, vorzugsweise verschweißt ist. Wichtig ist, daß der Unterbau entlang einer geschlossenen Linie mit dem Behälter verbunden ist, so daß an keiner Stelle ein Anfang oder ein Ende der Verbindung vorhanden ist, wo sich mechanische Spannungsspitzen ausbilden könnten. Eine derartige umlaufende Verbindung des Unterbaus mit dem Behälter weist daher eine hohe Belastbarkeit und eine lange Lebensdauer auf.

Der genannte Unterbau wird vorzugsweise durch ein Stützblech gebildet, welches vom Fahrgestell ausgehend in Richtung der Behälterwand weist und als geschlossenes Band einmal um den Behälter umläuft.

Kurze Beschreibung der Zeichnung

Im folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Figur beispielhaft erläutert. Die einzige Figur zeigt in einer Seitenansicht einen erfindungsgemäßen schienengebundenen Güterwagen 100 für Schüttgut.

Bester Weg zur Ausführung der Erfindung

Der Güterwagen besteht aus einem Fahrgestell 15 mit einem darauf befindlichen Behälter 16. Das Fahrgestell 15 weist an seinem vorderen und hinteren Ende jeweils ein zweiachsiges Drehgestell 10a beziehungsweise 10b auf, über welches es auf den Schienen (nicht dargestellt) geführt wird.

Der Behälter 16 hat an seiner Unterseite fünf konusförmige Bodenauslässe 12, deren Öffnungen in vertikaler Richtung etwa auf Höhe der Drehgestelle 10a, 10b liegen. Die Auslaufkonen stoßen aneinander und bilden vertikal über sich jeweils eine Konuskammer K2, K3, K4, K5 und K6 aus.

Bei bekannten Güterwagen hat der Behälter 16 nur die genannten Konuskammern K2, K3, K4, K5 und K6, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass ihre Bodenauslässe 12 in Richtung der Wagenlängsachse gesehen zwischen den beiden Drehgestellen 10a und 10b liegen. Die Länge des gesamten Behälters wird somit wesentlich durch den Abstand der Drehgestelle begrenzt. Da die Neigungswinkel der Auslaufkonen, insbesondere der äußeren Auslaufkonen K2 und K6 nicht zu flach sein dürfen, damit das Schüttgut abrutschen kann, und da das Blech der äußeren Konen K2 und K6 an den Drehgestellen 10a bezie- hungsweise 10b vorbei geführt werden muß, bleibt der Raum über den Drehgestellen bei herkömmlichen Güterwagen im Wesentlichen ungenutzt.

Um demgegenüber die Kapazität des Güterwagens zu steigern, ist der Behälter 16 erfindungsgemäß durch zwei Zusatzkammern K1 und K7 an seinen beiden Enden fortgesetzt. Diese Zusatzkammern K1 und K7 haben ähnlich wie die "normalen" Kammern K2 - K6 einen konusförmigen Bodenauslass 11a beziehungsweise 11b, so daß sie vollständig von Schüttgut entleert werden können. Anders als bei den "normalen" Konen liegen die Auslässe 11a, 11b jedoch horizontal im Bereich der und vertikal oberhalb der jeweiligen Drehgestelle 10a beziehungsweise 10b.

Durch die Zusatzkammern K1 und K7 läßt sich auch der Raum über den Drehgestellen nutzen und somit die Kapazität des Behälters 16 erhöhen. Dabei ist gleichzeitig gewährleistet, dass der Behälter 16 einen durch einschlägige Regelwerke vorgeschriebenen Mindestabstand D zu den Puffern des Güterwagens 100 einhält. Über diesen vorgeschriebenen Abstand hinaus wird jedoch kein wertvoller Laderaum verschenkt.

Ein weiterer Vorteil des in der Figur dargestellten Güterwagens 100 besteht in der Art der Lagerung des Behälters 16 auf dem Fahrgestell 15. Diese Lagerung erfolgt über einen Unterbau in Form von Stützblechen 13, welche vom Fahrgestell 15 aus nach oben in Richtung des Behälters 16 abstehen. Die Stützbleche 13 bilden dabei ein einmal um den Behälter 16 umlaufendes, geschlossenes Band. An ihrer Kontaktlinie sind der Behälter 16 und die Stützbleche 13 miteinander verschweißt. Anders als bei bekannten Konstruktionen, bei denen Stützbleche nur abschnittsweise an der Behälterwand anliegen, ist die so entstehende Schweißnaht 14 geschlossen umlaufend. Dies verhindert, daß an Nahtenden Spannungsspitzen auftreten. Kesselwagen mit konventionellem Design sind insbesondere in Aluminiumausführung aufgrund derartiger Spannungsspitzen sehr empfindlich gegenüber Rissen im Unterbau durch Dauerbelastung. Demgegenüber ist die vorgeschlagene umlaufende Lagerung und Verschweißung des Behälters mit den Stützblechen erheblich robuster und langlebiger. Bezugszeichen:

100 Güterwagen

10a, 10b Drehgestell

11a, 11b, 12 Bodenauslass

13 Stützblech

14 Schweißnaht

15 Fahrgestell

16 Behälter

K1 , K7 Zusatzkammer

K2 - K6 Konuskammer

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