Verfahren zum Herstellen eines Isoliercontainers

申请号 EP89120335.8 申请日 1989-11-02 公开(公告)号 EP0367275A1 公开(公告)日 1990-05-09
申请人 GRAAFF Gesellschaft mit beschränkter Haftung; 发明人 Dörpmund, Willi;
摘要 Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen eines Isoliercontainers im Bereich der Längskante zwischen Containerboden und einer Containerseitenwand, wobei sowohl Boden als auch Seitenwand eine Sandwichkonstruktion mit Deckplatten und zwischen den Deckplatten befindlichen, mit beiden Deckplatten verbundenem Starrschaum sind.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Boden (1) als auch die Seitenwand (10) derart ausgeschäumte Sandwichplatten sind, daß die Deckplatten (2,3 bzw. 11,12) über den Starrschaumbereich hinausragen, daß die inneren Deckplatten (3,11) von Boden und Seitenwand einerseits und die äußeren Deckplatten (2,12) von Boden und Seiten­wand andererseits miteinander fest verbunden werden und daß daran anschließend der einteilige, von den Starrschaum­bereichen von Boden und Seitenwand sowie den Deckplatten begrenzte Hohlraum vollständig und in einem Arbeitsgang mit einem Schaumstoff ausgeschäumt wird, dessen Komponenten und Herstellungsbedingungen denen der Starrschäume von Boden und Seitenwand entsprechen, so daß die Starrschaum­komponenten im Aufschäumen eine Verbindung mit den Starr­schäumen von Boden und Seitenwand sowie deren Deckplatten eingehen (Fig. 3). Die Erfindung zeigt auch ein Bodenlängs­profil, das einen besonders steifen Anschluß einer Seiten­wand eines Containers an dessen Bodenplatte ermöglicht.
权利要求 1. Verfahren zum Herstellen eines Isoliercontainers im Be­reich der Längskante zwischen Containerboden und einer Containerseitenwand, wobei sowohl Boden als auch Seiten­wand eine Sandwichkonstruktion mit Deckplatten und zwi­schen den Deckplatten befindlichen, mit beiden Deckplatten verbundenem Starrschaum sind, dadurch gekennzeichnet, daß
sowohl der Boden (1) als auch die Seitenwand (10) derart ausgeschäumte Sandwichplatten sind, daß die Deckplatten (2,3 bzw. 11,12) über den Starrschaumbereich hinausragen, daß die inneren Deckplatten (3,11) von Boden und Seiten­wand einerseits und die äußeren Deckplatten (2,12) von Boden und Seitenwand andererseits miteinander fest ver­bunden werden und daß daran anschließend der einteilige, von den Starrschaumbereichen von Boden und Seitenwand sowie den Deckplatten begrenzte Hohlraum vollständig und in einem Arbeitsgang mit einem Schaumstoff ausge­schäumt wird, dessen Komponenten und Herstellungsbe­dingungen denen der Starrschäume von Boden und Seiten­wand entsprechen, so daß die Starrschaumkomponenten im Aufschäumen eine Verbindung mit den Starrschäumen von Boden und Seitenwand sowie deren Deckplatten eingehen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Starrschaumkörper (4) des Bodens (1) gebildet wird zwischen der oberen Deckplatte (3) und der unteren Deck­platte (2), die eine Wellplatte mit in Längsrichtung des Bodens aufeinanderfolgenden Wellen mit trapezförmigem Querschnitt ist, wobei der zum Boden gehörende Teil des nach dem Zusammensetzen von Boden und Seitenwand auszu­schäumenden Hohlraumes von einem nur für das Schäumen des Bodens eingesetzten, aus dem Boden herausnehmbaren Formbalken (8) zumindest teilweise ausgefüllt ist.3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatten (2,3) des Bodens (1) für den Ausschäum­vorgang in einer Haltepresse in der Position gehalten sind, in der der Boden nach dem Ausschäumvorgang mit der ausgeschäumten Seitenwand (10) verbunden wird und der nach dem Herausnehmen des Formbalkens (8) zunächst noch bestehende Hohlraum ausgeschäumt wird.4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Starrschaum (4) des Bodens (1) zwischen ebenen Deckplatten in einer Schaumform gebildet wird und der Boden bei Gelegenheit seiner Verbindung mit der Seiten­wand auf in Bodenquerrichtung verlaufenden, in Boden­längsrichtung mit vorgegebenen Abständen parallel zu­einander aufeinanderfolgenden Bodenquerträgern aufge­setzt und mit diesen verbunden wird, worauf die Ver­bindung mit der Seitenwand (10) erfolgt oder, umgekehrt, zunächst der Boden mit der Seitenwand verbunden wird, anschließend der Übergangsbereich ausgeschäumt wird und daran anschließend der Container mit seiner Bodenplatte auf Bodenquerträger aufgesetzt wird.5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Verbindung zwischen den inneren Deckplatten (11,12) von Boden und Seitenwand (1,10) durch nut- und federartig in Eingriff stehende Profile (7,16) erfolgt, wobei eines (7) dieser in Längsrichtung der Kante zwischen Boden und Seitenwand (1,10) verlaufen­den Strangprofile der inneren Deckplatte (3) des Bodens (1), das andere Strangprofil (16) dieser in Längsrichtung der Kante zwischen Boden und Seitenwand verlaufenden Strang­profile der inneren Deckplatte (11) der Seitenwand (10) zugeordnet ist.6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Nut bzw. Feder (7 bzw. 16) am Ende je eines Flansches (6,15) angeordnet sind, der senkrecht zur jeweiligen Deckplatte (3 bzw. 11) gerichtet ist.7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch ge­kennzeichnet, daß die Verbindung zwischen den äußeren Deckplatten (2,12) von Boden und Seitenwand (1,10) durch angesetzte Randprofile (9,10) erfolgt, von denen eines (9) mit den Querträgern bzw. der Wellplatte das andere (10) mit der äußeren Deckplatte (12) der Seitenwand (10) ver­bunden ist und die sich mit parallelen Profilteilen (9a, 14c) überdecken, um an den Enden der Überdeckung miteinander verschweißt (Schweißnaht 17) zu werden.8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Randprofil (14) der Seitenwand (10) im wesentlichen ein Wickelprofil mit am einen Schenkel (14b) angesetzten Flansch (14c) zur Verbindung mit dem anderen Randprofil (9) ist.9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Randprofil (9) des Bodens (1) im wesentlichen ein Hutprofil mit ungleich langen vertikalen Schenkeln (9a,9c) ist, wobei der längere Schenkel (9a) etwa am unteren Ende der Wellplatte bzw. der Querträger endet und um die Länge des anderen Schenkels (9c) in den Be­reich zwischen den Bodendeckplatten (2,3) hineinragt, der seinerseits mit einem abgebogenen Flansch (9d) auf den Oberseiten der Querträger bzw. des Wellbleches auf­liegt, wobei beide Schenkel an ihren äußeren Enden mit den Querträgern bzw. dem Wellblech verschweißt sind.10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der kürzere Schenkel (9c) schräg zum längeren Schenkel (9a) verläuft, so daß der Abstand zwischen den oberen, durch den Profilsteg (9e) miteinander verbundenen Schenkelenden kleiner ist als der Abstand zwischen dem mit der Oberseite der Querträger bzw. des Well­bleches verbundenen Ende des kürzeren Schenkels und dem längeren Schenkel.11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Deckplatte (2) des Bodens (1) auf dem abge­bogenen Flansch (9d) des kürzeren Schenkels (9c) des Hutprofiles (9) über einen Abdichtungsflansch und einen Dichtungsstreifen abgestützt ist, wenn einzelne Querträger den Boden tragen.12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekenn­zeichnet durch das Anlegen zumindest eines Füllstückes (8′) mit einer dem Schaumdruck entgegenwirkenden Anpreß­druck an die obere Deckplatte (3) des Bodens (1) im Bereich des nachträglich auszuschäumenden Hohlraumes.13. Endprofil zur seitlichen Begrenzung der Bodenplatte eines Eisenbahnwagens, gekennzeichnet durch - bezogen auf den Einbauzustand - einen ersten vertikal vor der Längsseite der Bodenplatte (2) liegenden Stegabschnitt (100a, 100b) mit Mitteln zum Befestigen an der Platte derart, daß er unten mit der Platte bzw. deren seitlicher Unterkante zumindest etwa abschließt, mit seinem oberen Ende deutlich über die an die Oberkante der Platte reicht und am oberen Ende in einen zweiten, horizontalen Stegabschnitt (100c;100E) übergeht, um an dem dem erstgenannten vertikalen Stegab­schnitt abgekehrten Ende in einen dritten wiederum vertikalen Stegabschnitt mit Mitteln zum Befestigen an der Außen­seite einer Seitenwand eines Eisenbahnwagens überzugehen, wobei die Länge des zweiten Stegabschnittes zumindest etwa der Breite der Seitenwand entspricht.14. Endprofil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch seine ein­teilige Ausführung als biegesteifes Strangguß- oder Abkant­profil, bei dem der erste, vertikale Stegabschnitt deutlich über die seitliche Oberkante der Platte hinausragt.15. Endprofil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch seine zwei­teilige Ausführung mit einem ersten, winkelförmigen Strang­guß- oder Abkantteilprofil (100A), das den dritten, vertikalen Stegabschnitt (100k) zur Befestigung an der Seitenwand und den zweiten, horizontalen Stegabschnitt (100E) zum Befestigen an der Platte (2) einschließt und mit einem zweiten, leisten- oder plattenförmigen Teilprofil (100B) zum Befestigen an der Platte (2).16. Endprofil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite, horizontale Stegabschnitt (100E) des ersten Teilprofils (100A) und das obere Ende des zweiten Teil­profils (100B) im Bereich der seitlichen Oberkante der Platte (2) zusammenstoßen und dort miteinander verbunden sind.17. Endprofil nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teilprofil (100B) mit seiner Oberkante deut­lich über die seitliche Oberkante der Platte (2) hinausgeführt und dort mit dem zweiten, horizontalen Stegabschnitt (100E) des ersten Teilprofils (100A) verbunden ist und der zweite, horizontale Stegabschnitt (100E) des ersten Teilprofils (100A) zur Oberseite der Platte (2) hin abgeknickt ist, nach der Knickstelle noch auf der Oberseite der Platte (2) verläuft und in diesem Bereich Mittel zum Befestigen auf dieser Platte (2) aufweist.18. Endprofil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen erstem, vertikalen Stegabschnitt (100a) und zweitem, horizontalem Stegabschnitt (100E) durch mehrere Blechstützen (107) ausgesteift ist, die auf die Länge des Endprofils verteilt und mit erstem und zweitem Stegabschnitt verbunden sind.19. Endprofil nach Anspruch 14 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, vertikale Stegabschnitt (100a) an seinem unteren Ende abgekantet ist derart, daß das abgekantete Ende in der horizontalen Ebene der seitlichen Unterkante der Platte (2) von dieser weg gerichtet verläuft.20. Endprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch seine Zuordnung zu einer wellenförmigen Bodenplatte, deren Wellen in Längsrichtung der Bodenplatte aufeinander­folgen.21. Endprofil nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch ge­kennzeichnet, daß der zweite, horizontale Stegabschnitt als Auflage für ein Futterstück während des Ausschäumens einer vorzugsweise wellenförmigen Bodenplatte gemäß An­ spruch 8 ausgebildet ist, wobei Mittel vorgesehen sind, um das Futterstück auch auf seiner Oberseite abzustützen, vorzugsweise in der Form eines auf der Bodenplatte abge­stützten Fußbodens.22. Verwendung eines Endprofils nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 9 bei einem Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 12.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Isoliercontainers gemäß dem Gattungsbegriff des Patent­anspruchs 1.

Bei einem solchen Isoliercontainer handelt es sich insbesondere um einen Großcontainer genormter Abmessungen, der aufgrund dieser Abmessungen die Form eines liegenden Quaders hat und aufgrund der genormten Abmessungen mit anderen, entsprechenden Containern in einer Ebene z.B. auf dem Deck eines Schiffes zusammengestellt und/­oder gestapelt werden kann.

Solche Container, die zum Transport verderblicher Waren bestimmt sind, werden im allgemeinen doppelwandig ausgeführt, wobei zwischen Deckplatten eine Isolierschicht eingeschäumt ist, die neben der Isolierfunktion die Aufgabe hat, die Deckplatten zu versteifen, so daß eine starre Sandwichkonstruktion geringen Gewichtes vor­liegt.

Bei der Fertigung werden Seitenwände, Dach und Boden des Con­tainers separat gefertigt, indem je zwei Deckplatten durch Rand­profile in einem vorgegebenen Abstand voneinander gehalten wer­den, diese hohle Doppelwandplatte in eine Schaumform eingegeben wird und in die bis auf Entgasungsöffnungen fluiddichte Hohl­platte die Schaumkomponenten eingebracht werden, um aufzuschäumen und am Ende des Schäumprozesses den Hohlraum zwischen Deckplatten und Randprofilen vollständig und homogen auszufüllen. Nach dem Erstarren des Schaumes zu einem starren, mit den Deckplatten und den Randprofilen verbundenen Schaumkörper liegt eine gut isolierende, gut zu handhabende und starre Platte vor.

Die Randprofile dieser einzelnen Platten sind so ausgebildet, daß Seitenwand-, Boden- und Deckplatten zu einem Container zu­sammengefügt werden können, wobei insbesondere zumindest eine Stirnwand als zu öffnende und zu schließende, im allgemeinen zweiteilige Türeinheit ausgebildet ist.

Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Verfahren, mit dem aufgabegemäß bei einer solchen Konstruktion der Boden und eine Seitenwand an der gemeinsamen Kante so zusammengefügt werden können, daß in diesem Bereich keine Temperaturbrücken entstehen, eine gute Steifigkeit gewährleistet ist und schließ­lich diese Verbindung mit geringem Aufwand unter weitgehender Verwendung der Methode hergestellt werden kann, die auch für die Fertigung der Platten selbst angewendet wird, die als Boden und Seitenwand zur Anwendung kommt.

Der Lösung der Aufgabe dienen die Merkmale der Patentansprüche und die dadurch gekennzeichnete Erfindung wird nachfolgend anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbei­spiele beschrieben. In der Zeichnung zeigen:

  • Fig. 1 den Bereich der unteren Kante zwischen Boden und einer Seitenwand eines Isolier­containers im Querschnitt, wobei zur Her­stellung der Verbindung zwischen Boden und Seitenwand das erfindungsgemäße Ver­fahren in einer ersten Ausführungsform zur Anwendung kommt,
  • Fig. 2 in einer entsprechenden Darstellung eine entsprechende Kantenverbindung, wobei jedoch das erfindungsgemäße Ver­fahren in einer zweiten Ausführungsform zur Anwendung kommt,
  • Fig. 3 in einer wiederum entsprechenden Dar­stellung den erwähnten Kantenbereich mit einem Teil der Vorrichtung, die für das erfindungsgemäße Verfahren in seinen beiden Ausführungsformen zur Anwendung kommt,
  • Fig. 4,5,6 unterschiedliche Ausgestaltungen eines Randprofiles, wie es im be­sonderen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, darüber hinaus aber auch allgemein als be­sonders steifes Randprofil für die Bodenplatte eines Eisenbahnwagens Verwendung finden kann, insbesondere zum winkelsteifen Anschluß einer Seitenwand an eine Bodenplatte.

Die beiden Ausführungsformen der Erfindung tragen dem Umstand Rechnung, daß es die hier vorausgesetzten Container in zwei Varianten gibt. Bei der ersten Variante ist die untere der beiden Deckplatten des Containerbodens derart als Wellplatte ausgebildet, daß eine Vielzahl von Wellen in Bodenquerrich­tung verlaufen und in Bodenlängsrichtung aufeinanderfolgen, wobei jede Welle im Querschnitt trapezförmig ist mit der breiteren Trapezseite unten und der schmaleren Trapezseite oben, wobei diese Breitenverhältnisse in den Rinnen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wellen selbstredend umgekehrt sind (Fig. 1). Diese Bodenplatte hat eine sehr große Biegesteifigkeit aus sich selbst heraus, zusätzliche Versteifungen sind an sich entbehrlich. Bei der anderen Variante ist die untere Deckplatte des Bodens glatt und die damit gegenüber der anderen Variante geringere Steifigkeit wird dadurch kompensiert, daß der Container mit der Bodenunterseite auf Querträger aufgesetzt und mit diesen verbunden wird (Fig. 2). Die in Bodenlängs­richtung aufeinanderfolgenden Querträger sind vorzugs­weise parallel zueinander verlaufende I-Profile.

Bei beiden Varianten ist die obere Deckplatte im allge­meinen mit Längsprofilen 5 versehen, um das Ladegut in einem gewissen Abstand über dem eigentlichen Boden anzuordnen und eine Luftzirkulation zwischen Ladegut und eigentlichem Containerboden zu ermöglichen.

Die Erfindung wird zunächst anhand der ersten Variante mit gewellter unterer Deckplatte des Containerbodens erläutert (Fig. 1). Dabei, wie auch bei der anderen Variante und wie allgemein üblich, findet als Material der Deckplatten sowohl beim Boden als auch bei der Seitenwand Bleche Verwen­dung. Die zur Bildung des Starrschaumes einzubringenden Komponenten sind für die Erfindung ohne Belang und allge­mein bekannt, wobei als Bedingung hier lediglich von Inte­resse ist, daß sowohl in der Seitenwand als auch im Boden als auch im erfindungsgemäß zu behandelnden Übergangsbe­reich zwischen Dach und Seitenwand gleiche Schaumkomponen­ten Anwendung finden, um einen durchgehend gleichen Schaum­körper zu haben. Generell gesprochen handelt es sich dabei um einen Polyurethanschaum.

Der Boden 1 besteht nun aus der unteren Deckplatte 2, der oberen Deckplatte 3 und dem zwischen beiden angeordneten Starrschaumkörper 4. Die untere Deckplatte ist ein Trapez­wellblech, dessen Querschnitt Q verkleinert in die Dar­stellung der unteren Deckplatte 2 eingezeichnet ist (Fig. 1). Die Wellen der unteren Deckplatte verlaufen in Bodenquer­richtung und folgen in Bodenlängsrichtung aufeinander. Der Querschnitt jeder Welle ist trapezförmig mit der kleineren Seite a oben und der größeren Seite b unten, in den Wellen­tälern c selbstredend umgekehrt.

Am Längsrand ist die obere Deckplatte 3, die auf der Ober­seite die parallel in Bodenlängsrichtung verlaufende T-Pro­file 5 aufweist, mit einem nach oben gerichteten Flansch 6 versehen, dessen Endkante eine offene Rinne 7 bildet. Das Ausschäumen des Bodens zwischen seinen Deckplatten erfolgt nach Einlegen der Deckplatten 2 und 3 in eine Form, die ein Ausbeulen der Deckplatten unter dem Schaumdruck ver­hindert und deren Wand, an der die obere Deckplatte 3 an­liegt, generell mit A bezeichnet ist. Vorzugsweise erfolgt das Ausschäumen des Bodens am Ort des Zusammenbaus mit der Seitenwand und in der zusammenbaugerechten Position. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird jedoch der auszuschäu­mende Hohlraum zwischen den Deckplatten zumindest an dem der Seitenwand zugekehrten Ende nicht durch ein dauerhaft einge­bautes Randprofil verschlossen, mit dem der Schaum wie mit den Deckplatten eine Verbindung eingeht und das dem Anschluß des Bodens an der Seitenwand dient. Es wird vielmehr aus­schließlich für den Schaumprozeß zwischen den Deckplatten ein Formbalken 8 als zeitweiliger Verschluß eingelegt (Fig. 3), der sich über zwei Stützbalken 8′, 8˝ von der Höhe der Profile 5 an der der oberen Deckplatte 3 zugehöri­gen Wand der Schäumform A abstützt. Mit seiner Unterseite liegt der Formbalken 8 auf einem Bodenlangträger, Boden­randprofil bzw. Hutprofil 9 auf. Formbalken und Profil 9 verhindern einen Austritt des sich im Aufschäumen der Bodenplatte ausbildenden Schaumes an dem der Seitenwand zugekehrten Ende des Bodens und zwischen oberer und unterer Deckplatte. Dieser Formbalken 8 ist also nicht Teil des Bodens sondern Teil der mehrteiligen Schäumvor­richtung A. Nach dem Erstarren des Schaumes zu dem mit den Deckplatten 2 und 3 verbundenen Starrschaumkörpers 4 wird der Formbalken 8 ausgebaut, die Stirnseite des Schaum­körpers 4 liegt frei zwischen den Deckplatten. Entsprechen­des gilt für die Beilagen (Stützbalken) 8′, 8˝.

Das Bodenrandprofil 9 ist lediglich mit der unteren Deck­platte 2 verbunden und an diese angeschweißt worden, ehe der Boden ausgeschäumt wurde (Bildung des Schaumkörpers 4). Dieses Randprofil ist ein unsymmetrisches strangförmiges Hutprofil, dessen einer, vertikal verlaufender Schenkel 9a mit einem unteren horizontalen Endflansch 9b zumindest etwa in der unteren Bodenebene liegt, oben deutlich über die Oberseite der unteren Deckplatte 2 hinausgeführt ist und dessen anderer Schenkel 9c, den Profilquerschnitt nach unten erweiternd, schräg nach dem Bodeninneren verläuft. Dieser Schenkel 9c endet vorzugsweise in einem horizontalen Endflansch 9d, der mit den oberen Wellenflächen a der unte­ren Deckplatte 2 verschweißt ist. Bis zur Oberseite 9e des Hutprofiles 9 mit ungleich langen Schenkeln ist die Boden­platte zur Seite hin dauerhaft verschlossen und der Ver­schluß im darüberliegenden Bereich während des Schäumvor­ganges erfolgt durch den schon erwähnten Formbalken 8 und in diesem Bereich ist der Schaumkörper nach dem Ausbau des Formbalkens frei zugänglich, wobei dieser Teil der Stirnseite des Schaumkörpers gegenüber dem darunterliegenden Teil und den Deckplatten etwas zurückversetzt ist, etwa bis an das freie Ende des Flansches 9d, um beim noch zu beschreibenden Verbinden mit der Seitenwand eine gute Schaumanbindung zu erhalten, wie sie erfindungswesentlich ist.

Zur Einbringung der Schaumkomponenten in den Bereich zwi­schen oberer und unterer Deckplatte bei der Herstellung zunächst der Bodenplatte weist der Langträger 9 in dem Steg 9a in den Bereichen der Wellentäler der Bodenplatte 1 Einlaßöffnungen 9g auf, wobei für eine angemessene Entlüf­tung während des Schäumvorganges zu sorgen ist. Der besseren Abstützung des Formbalkens 8 an der Schäumform A bei der Herstellung der Bodenplatte dienen die bereits erwähnten Beilagen 8′ und 8˝, wobei auf die Beilage 8˝ gegebenen­falls verzichtet werden kann.

Unabhängig von der beschriebenen Fertigung des Bodens 1 er­folgt in entsprechender Weise die Fertigung der Seitenwand 10. Sie besteht zunächst aus der inneren Deckplatte 11 sowie der dieser gegenüber beabstandeten äußeren Deckplatte 12. Beide Deckplatten 11 und 12 werden in eine stützende Schäumform eingelegt und in der für den Boden beschriebenen, allgemein üblichen Weise ausgeschäumt, wiederum aber mit dem Unter­schied, daß zumindest an dem dem Boden 1 zugekehrten Rand der Verschluß des ursprünglichen Hohlraumes nicht durch ein fest eingebautes Randprofil, sondern durch einen Formbalken erfolgt, der wie der Formbalken 8 nach dem Erhärten des Schaumkörpers 13 entfernt wird.

An der äußeren Deckplatte 12 und zwar an deren unterem Rand ist ein im wesentlichen winkelförmiges Randprofil 14 ange­setzt, dessen längerer, vertikaler Schenkel 14a mit der äußeren Deckplatte 12 der Seitenwand verbunden ist und dessen anderer, kürzerer Schenkel 14b von außen her auf den Schen­ kel 9a gerichtet ist (Einbauzustand), ohne den Bereich zwi­schen den Deckplatten 11 und 12 zu verschließen. Am freien Ende weist der Schenkel 14b einen nach unten gerichteten Flansch 14c auf, der dem Anschluß der äußeren Deckplatte 12 der Seitenwand 10 an der Bodenplatte nach der Herstellung von Bodenplatte und Seitenwand in der beschriebenen Weise dient.

Dem Anschluß der inneren Deckplatte 11 am Boden dient ein horizontal abgewinkelter Flansch 15, der am Ende eine Feder 16 aufweist, die zum Zusammenbau von Seitenwand 10 und Boden 1 in die Nut 7 eingeführt wird. Zur zusätzlichen Sicherung ist die Feder 16 geschlitzt, um den Rand der Nut 7 zu umgreifen. Der Starrschaumstützkörper 13 der Seitenwand endet etwa zwi­schen den Rändern der Deckplatten 11 und 12, über die die Randprofile 14 und 15 als Teile der Seitenwand hinausragen, wobei beide Randprofile als ursprünglich separate Randpro­file an die Deckplatten angesetzt sind.

Nachdem Seitenwand 10 und Boden 1 in der beschriebenen Weise als seitlich offene Sandwichplatten (Deckplatten mit stützen­dem Starrschaumkörper) hergestellt sind, werden sie nach Aus­bau des Formbalkens 8 und der Beilagen 8′, 8˝ zusammengebaut, indem die Federleiste 16 in die Nutleiste 7 eingesetzt wird, der Endflansch 14c spiellos an dem Schenkel 9a anliegt und Endflansch 14c und Schenkel 9a miteinander verschweißt wer­den (Schweißnaht 17). Nunmehr wird der verbliebene Hohl­raum zwischen der Stirnseite des Schaumstoffstützkörpers 13 und der Teilstirnfläche des Schaumstoffstützkörpers 4, den der Formbalken 8 und die Beilage 18′ bei der Herstellung der Bodenplatte sowie die entsprechenden Teile bei der Her­stellung der Seitenwand eingenommen haben, ausgeschäumt. Die Schaumstoffkomponenten können über Einlaßöffnungen 19 im horizontalen Abschnitt 14b des Profiles 14 eingebracht werden, die auf die Länge des Profiles 14 verteilt sind, während die Entlüftung über Öffnungen 20 erfolgt, die auf die Länge des Flansches 15 der Deckplatte 11 bzw. eines entsprechenden Randprofiles verteilt sind.

Auf diese Weise sind Boden und Seitenwand in rationeller Weise unabhängig voneinander zu fertigen, am Ende der Herstellung des Containers liegt aber eine in Seitenwand und Boden ein­stückige Stützschicht vor, weil der Schaum im ursprünglichen Hohlraum zwischen dem Stützkörper der Seitenwand und dem des Bodens mit diesen Stützkörpern eine innige Verbindung eingeht.

Wie bei der nachfolgend zu beschreibenden Ausführungsform gemäß Fig. 2 kann bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 das Hutprofil 9 im oberen Teil eine abweichende Form haben, in­dem beispielsweise der schräg verlaufende Schenkel 9c in einem Übergangsbogen an den vertikalen Schenkel 9a anschließt und ohne Endflansch 9d an die Oberseite der Wellplatte 2 anschließt, wie es in Fig. 1 durch den unterbrochenen Linien­zug 9f angedeutet ist.

Die Anordnung gemäß Fig. 2 unterscheidet sich von der Anord­nung nach Fig. 1 insoweit, als der Boden 1 eine untere bzw. äußere ebene Deckplatte 21 aufweist, wo bei der Anordnung nach Fig. 1 die Wellplatte 2 vorgesehen ist. Diese untere Deckplatte 21 endet in einem Abdichtungsflansch 22, der über den dabei notwendigen horizontalen Flansch 9d des Endprofiles 9 hinweggeführt ist und sich auf diesem über einen Dichtstrei­fen 23 abstützt. Flansch 9d, Abdichtungsflansch 22 und Dicht­streifen 23 verlaufen über die gesamte Länge des Containers bzw. Bodens 1, so daß der Bereich zwischen den Deckplatten 3, 21 im unteren Teil bis zum schrägen Flansch 9c des Endprofiles 9, im oberen Teil, bedingt durch den während des Schäumvorganges eingesetzten Formbalken 8, bis etwa in die Ebene 24 vom Stütz­schaumkörper 4 ausgefüllt ist. Auch hierbei weist die Boden­platte kein eigenes Endprofil auf, sie ist im Bereich der Fläche 24 durch den Formbalken nur während des Ausschäumens verschlossen und nach der Verbindung mit der in der vorbe­schriebenen Weise hergestellten Seitenwand offen, so daß wie in der vorbeschriebenen Weise der nach dem Zusammenbau von Bodenplatte und Seitenwand verbleibende Hohlraum ausgeschäumt werden kann, Einfüll- und Belüftungsöffnugnen sind nicht dar­gestellt bis auf die Einfüllöffnungen 19 und die Entlüftungs­öffnungen 20 für das Ausschäumen des Übergangshohlraumes. Der verbliebene Hohlraum im Übergangsbereich vom Boden 1 zur Seitenwand 10 wird, wie im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben, abschließend ausgeschäumt.

Dann wird die Baugruppe auf die Querträger 25 aufgesetzt, die I-Querschnitt haben und wie sie als Querschnitte Q in den Steg des Querträgers 25 eingezeichnet sind. Die Querträger 25 wer­den an ihren Enden mit dem vertikalen Flansch 9a des Endpro­files 9 verschweißt. Beim Ausschäumen des Hohlraumes im Über­gangsbereich zwischen Boden 1 und Seitenwand 10 wird wieder gemäß Fig. 3 ein Füllstück 8˝ Anwendung finden und es sind hierfür Einfüllöffnungen 19 zur Einbringung der Schaumkompo­nenten im Randprofil 14 und Entlüftungsöffnungen 20 im Rand­profil 15 vorgesehen.

Bei der im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß Fig. 1 bis 3 verwendeten Endprofil 9 ist der steife Kopf dadurch gebildet, daß der vertikale Stegabschnitt 9a am unteren Ende zumindest etwa mit der Unterseite der Bodenplatte 1 abschließt und dort einen nach außen gerich­teten Flansch 9b aufweist, während der Stegabschnitt 9a mit seinem oberen Ende deutlich über die Oberseite der unteren Deckplatte 2 der Bodenplatte 1 hinaus verlängert ist und sich am oberen Ende im horizontalen Abschnitt 9e fortsetzt und dann wieder schräg nach unten zur Oberseite der unteren Deckplatte 2 der Bodenplatte 1 verläuft (Abschnitt 9c), um schließlich gegebenenfalls in dem horizontalen Abschnitt 9d zu enden (ausgezogener Linienzug 9c, 9d), der auf der Ober­seite der unteren Deckplatte der Bodenplatte aufliegt und mit dieser verbunden ist, wobei jedoch auch der letzte, hori­zontale Abschnitt 9d entfallen kann, wenn das untere Ende des Stegabschnittes 9c mit der Oberseite der unteren Deck­platte 2 der Bodenplatte 1 verbunden ist (unterbrochener Linienzug 9f). Ersichtlich liegt mit dem an der Bodenplatte angesetzten Profil 9 ein besonders biegesteifes Endprofil vor, an dessen in sich steifen Kopf oberhalb der unteren Deckplatte 2 der Bodenplatte 1 mittels des Randprofils 14 die Seitenwand 10 anschließbar ist. Die Lösung ist insoweit unabhängig von der Ausgestaltung der Bodenplatte und der Seitenwand ein besonders günstiges, weil steifes, Anschluß­element für die Seitenwand an die Bodenplatte, eine beson­ders steife Verbindung zwischen Bodenplatte und Seitenwand.

Abwandlungen dieser Ausgestaltung des Endprofiles sind in Fig. 4 bis 6 dargestellt, wobei, wie erwähnt, das in Rede stehende Profil, bisher mit dem Bezugszeichen 9, das Bezugs­zeichen 100 trägt.

In den Figuren 5 und 6 sind in Ergänzung der Ausführungs­formen des Endprofils bzw. Bodenlangträgers 9 gemäß Fig. 1 bis 3 verschiedene Ausgestaltungen dieses End- bzw. Hutpro­files bzw. Bodenlangträgers 9 dargestellt, wie sie in be­sonders zweckmäßiger Weise im Zusammenhang mit dem erfin­dungsgemäßen Verfahren Anwendung finden können, darüber hinaus aber auch ganz allgemein als Bodenlangträger bzw. Endprofil zur seitlichen Begrenzung der Bodenplatte eines Eisenbahnwagens, weshalb in den Figuren 4 bis 6 dieses Bauteil in seiner Gesamtheit das Bezugszeichen 100 trägt. Fig. 4 ist eine weniger zweckmäßige Vergleichslösung. Auch wird in diesem Zusammenhang nur die Platte 2 als Bodenplatte angesprochen, weil es auf die Bodenplatte 1 in der Form ge­mäß Fig. 1 bis 3 mit oberer Deckplatte 3, unterer Deckplatte 2 und Stützkörper 4 nicht ankommt, obwohl diese Ausgestaltung auch bei Fig. 4 bis 6 vorgesehen ist, um den Vorteil der Ent­lastung der Verbindung 105 zeigen zu können.

Wesentlich ist, daß das Endprofil einen biegesteifen Kopf bildet, der einen optimalen, d.h. sehr biegesteifen Anschluß der Seitenwand 10 an die Bodenplatte ermöglicht, außer der im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren guten Auflage für einen Formbalken 8 beim Schäumvorgang.

Bei der Lösung nach Fig. 4 weist das Endprofil den verti­kalen Stegabschnitt 100a auf, der unten in der Ebene der Unterseite der Platte 2 endet und den nach außen gerichte­ten Flansch 100b trägt, während er oben deutlich über die Oberseite der Platte 2 hinausragt, nach außen und oben abgewinkelt ist (Abschnitte 100c, 100d) und im oberen Be­reich an die Seitenwand 10 angeschlossen ist. Diese Lösung gibt nur ein gutes Ergebnis, in Verbindung mit einer wei­teren Abstützung 105 der Seitenwand 10 auf ihrer Innenseite sowie einer weiteren Winkelschiene 106, die z.B. unter Zwischenlage eines Klebestreifens mit dem vertikalen Steg 100a in dessen oberem Bereich verbunden ist.

Bei der Lösung nach Fig. 5 ist die Verbindung 105 entlastet und die Winkelschiene 106 entfällt, indem das Profil 100 im Winkel zwischen vertikalem Stegabschnitt 100a und dem hori­ zontalen Stegabschnitt 100c durch Bleche 107 ausgesteift ist, die auf die Länge des Endprofils 100 verteilt, diesem fest zugeordnet sind, indem sie mit den Stegabschnitten 100a und 10°C verschweißt sind.

Bei der Lösung nach Fig. 6 ist die Ausgestaltung des Endpro­fils der Ausgestaltung gemäß Fig. 2 angenähert, indem das zweiteilige Profil 100 aus dem Winkelteilprofil 100A und dem platten- oder leistförmigen Teilprofil 100B besteht. Das winkelförmige Teilprofil 100A hat den vertikalen Stegteil 100k zum Anschluß an der Seitenwand 10 und den im wesentlichen horizontalen Stegteil 100E zum Anschluß an der Oberseite der Platte 2, der seinerseits nochmals in sich versteift ist, indem zwei höhenversetzte horizontale Abschnitte 100e′ und 100e˝ durch einen schräg verlaufenden Abschnitt 100e‴ miteinander verbunden sind. An dem horizontalen Stegteil 100E ist zwischen seinen Enden im Bereich des äußeren horizontalen Abschnittes 100e′ das vertikale Teilprofil 100B angesetzt, das ein Längsblech und mit der Stirnseite der unteren Deckplatte der Bodenplatte verbunden ist. Auch hier ist die weitere Abstützung 105 deutlich wegen der Steifigkeit des Endprofils 100 entlastet, wie es bei dem Endprofil 9 gemäß Fig. 1 bis 3 sowie dem Endprofil 100 der Fig. 5 der Fall ist, bei der Lösung gemäß Fig. 4 jedoch nur in Verbindung mit dem Profil 106, das an dieser Stelle häufig störend ist. Die Lösung gemäß Fig. 6 ist wie die Lösung nach Fig. 1 bis 3 zweiteilig. Bei der Lösung nach Fig. 1 bis 3 ist das Teilprofil 14 Teil der Seitenwand, das Teilprofil 9 Teil der Bodenplatte. Bei der Lösung nach Fig. 6 sind sowohl das Teilprofil 100A als auch das Teilprofil 100B zunächst der Bodenplatte zugeordnet, obwohl auch andere Zuordnungen möglich sind, so daß diese Art der Aufteilung eine gute Ecksteifigkeit aber auch größere Flexibilität verspricht.

Wenn im Zusammenhang mit dem Ausschäumen auf Einlaßöffnungen für die Schaumkomponenten und Entlüftungsöffnungen hingewie­sen wurde, so handelt es sich um Teile bekannter Techniken, die in ebenfalls bekannter Weise abgewandelt werden können. Hierzu gehört es beispielsweise, nur eine Reihe aufeinander­folgender Öffnungen im Bereich des oberen oder unteren Randes des auszuschäumenden Hohlraumes vorzusehen und die Öffnungen einer solchen Reihe in der Reihe fortschreitend als Einlaß­öffnungen und als Entlüftungsöffnungen zu benutzen.

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