Kessel für ein Silofahrzeug |
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申请号 | EP07022934.9 | 申请日 | 2007-11-27 | 公开(公告)号 | EP2045124B1 | 公开(公告)日 | 2011-04-27 |
申请人 | Feldbinder Spezialfahrzeugwerke GmbH; | 发明人 | Beckmann, Jan-Dirk; Feldbinder, Otto; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Kessel für ein Silofahrzeug, der einen zylindrischen Behälter und einen Auslass im Bodenbereich des Kessels umfasst. Als Silofahrzeug wird im Allgemeinen ein Fahrzeug bezeichnet, das einen Kessel bzw. Behälter aufweist, der zum Transport von rieselfähigem Schüttgut, wie beispielsweise Zucker, Kunststoffgranulat, Mehl, Getreide, Futtermittel, Zement oder Kohlenstaub, ausgebildet ist. Bei einem Silofahrzeug kann es sich bspw. um einen Lastkraftwagen, einen Sattelschlepperauflieger oder auch einen Eisenbahnwaggon handeln. Zur Entleerung der Kessel weisen diese in ihrem unteren Bodenbereich in der Regel einen Auslass auf. Durch einen solchen auch häufig als Euter bezeichneten Auslauftrichter kann das transportierte Schüttgut aufgrund der Schwerkraft oder unter Zuhilfenahme von Druckluft aus dem Kessel ausgelassen werden. Die Kessel selber sind im Allgemeinen als zylindrische Behälter ausgebildet, um den hohen Innendruckbelastungen während der Entladung standhalten und gleichzeitig die Wandungen des Behälters möglichst dünn ausbilden zu können. Bei derartigen Kesseln kann es häufig vorkommen, dass im Bodenbereich des zylindrischen Behälters, insbesondere in denjenigen Bereichen, die entfernt vom Auslass angeordnet sind, selbst bei Durchführung einer Druckluftentleerung, Reste des Transportgutes im Behälter verbleiben. Dies ist zum einen unwirtschaftlich, da dadurch durch den Transport eine Schüttguteinbuße im Hinblick auf die Gesamtschüttgutmenge entsteht. Zum anderen wird dadurch die Häufigkeit von notwendigen Reinigungen des Kessels erhöht, was nachteilig ist, da diese aufwendig und kostspielig sind und der Kessel während des häufig sehr langwierigen Reinigungsvorganges nicht eingesetzt werden kann. Ferner kann auch der Entladevorgang selbst, nach Abhängigkeit der Eigenschaften des zu transportie renden Schüttgutes, bei dieser Bauart relativ lange (teilweise mehr als eine Stunde) dauern. Um diesen Nachteilen zu begegnen, wurden in der Vergangenheit Kessel in der so genannten Bananenform, bzw. Kessel mit V-förmig geknicktem Behälter eingesetzt. Bei diesen Bauarten bildet der Auslass die tiefste Stelle des Behälters und befindet sich im Knickbereich der V-Form. Bei symmetrisch ausgebildetem Kessel ist der Auslass somit mittig angeordnet. Hierdurch wird erreicht, dass sich in Längsrichtung betrachtet von den Endbereichen bis zum Auslass jeweils eine Neigung in Bezug auf die Längsachse des Behälters bzw. eine Horizontalachse einstellt. Somit kann das Transportgut entlang der Schräge zum Auslass gleiten und wird durch die Schwerkraft zu diesem gedrängt. Insgesamt wird die Entleerungseffektivität dadurch verbessert. Nachteilig ist allerdings, dass bei der Bananenform bzw. dem V-förmig geknickten Behälter der Laderaum insgesamt verkleinert wird. Dies liegt darin begründet, dass der obere Bereich des Behälters weiterhin in der Art eines Zylinders geradlinig ausgebildet ist und die Gesamthöhe der Silofahrzeuge aufgrund gesetzlicher bzw. verkehrstechnischer Vorgaben nicht erhöht werden kann. Dadurch läuft der Behälter bei dieser Bauform in seinen Endbereichen kegelstumpfförmig zusammen und ist nicht mehr zylindrisch ausgebildet. Mit anderen Worten verringert sich der Innenraumdurchmesser des Behälters je weiter man sich dem Endbereich nähert. Hierdurch wird der Laderaum gegenüber der ausschließlich zylindrischen Ausbildung signifikant verkleinert. Ferner ist ein derartiger, bananenförmiger Behälter sehr viel komplexer und aufwendiger herstellbar als ein zylindrischer Behälter, wodurch die Herstellungskosten insgesamt erhöht werden. Die Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kessel für ein Silofahrzeug anzugeben, der möglichst einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist, eine effektive Entladung ermöglicht und einen möglichst großen Laderaum bietet. Diese Aufgabe wird mit einem Kessel für ein Silofahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Kerngedanke der Erfindung ist es demnach, bei einem herkömmlichen, zylindrisch ausgebildeten Behälter mit einem Auslass im Bodenbereich des Kessels zwei Einsatzböden zum Einsetzen in den Behälter vorzusehen. Der Begriff "Einsatzboden" bezeichnet dabei ein Element zum Einbringen bzw. Einsetzen in den Behälter, das zumindest in Teilbereichen als Innenboden des Lagerraums im Inneren des Behälters dient. Ein Einsatzboden ist somit zur Aufnahme bzw. Auflage von Schüttgut ausgebildet. Er ersetzt somit zumindest in Teilbereichen den eigentlichen Behälterboden bzgl. seiner Auflage- bzw. Aufnahmefunktion. Die Einsatzböden sind ferner derart auszubilden, dass jeweils ein erster Endbereich der Einsatzböden dem Auslass zugeordnet ist und die Einsatzböden vom ersten Endbereich zu einem gegenüberliegend angeordneten, zweiten Endbereich jeweils durchgehend eine Neigung mit Bezug auf die Längsachse des Behälters aufweisen. Da Behälter von Kesseln von Silofahrzeugen im Allgemeinen entlang einer Horizontalachse ausgerichtet sind, weisen die eingesetzten Einsatzböden somit im Regelfall eine Neigung bzgl. einer Horizontalachse auf und bilden somit eine schräge Fläche bzw. schiefe Ebene, an der entlang das Schüttgut beim Entladevorgang aufgrund von Schwerkraft gleiten kann. Der erste Endbereich der Einsatzböden ist dem Auslass zuzuordnen, d. h., in dessen Nähe bzw. benachbart hierzu derart anzuordnen, dass das Schüttgut vom ersten Endbereich der Einsatzböden direkt in den Auslass rieseln kann. Der erste Endbereich der Einsatzböden bildet somit zweckmäßigerweise den am tiefsten gelegenen Bereich der Einsatzböden in Bezug auf eine Vertikalachse bzw. die Höhe des Behälters. Vorteilhafterweise verlaufen die Einsatzböden jeweils von einem Endbereich des Behälters bis hin zum Auslass, so dass sich vom Auslass aus gesehen hinter und unter den Einsatzböden kein Transportgut sammeln kann. Somit würden die dem ersten Endbereich gegenüber liegenden zweiten Endbereiche der Einsatzböden jeweils an einem Behälterendbereich anliegen. Zweckmäßigerweise liegen die Einsatzböden auch in ihrem Seitenbereich an der Wandung des Behälters an, so dass von dort kein Schüttgut unter die Einsatzböden rieseln kann. Dadurch, dass zwei Einsatzböden vorgesehen werden, wird die Laderaumoptimierung weiter verbessert. Insbesondere ist es bei dieser Ausführungsform zweckmäßig, den Auslass im mittleren Bereich des Kessels anzuordnen. Die Einsatzböden verlaufen jeweils in einer Seitenbetrachtung bzw. in einer Längsschnittbetrachtung vom Auslass schräg nach oben zu den Endbereichen des Behälters. Somit ergibt sich in der Seitenansicht ein V-förmiges Profil der beiden Einsatzböden, wobei jeder Boden einen V-Schenkel bildet. Ferner sind die beiden Einsatzböden in ihren ersten Endbereichen miteinander durch Verschweißung fest verbunden. Hierdurch wird die Stabilität des Kessels weiter verbessert. Die beiden ersten Endbereiche der beiden Einsatzböden stoßen somit aneinander und werden in diesem Stoßbereich miteinander verbunden. Weiterhin ist der Auslass ebenfalls im Stoß- bzw. Verbindungsbereich anzuordnen, da dies den tiefsten Punkt für die beiden Einsatzböden darstellt. Auch ist im Bodenbereich des Behälters eine Ausnehmung vorgesehen, durch die hindurch die beiden ersten Endbereiche der zwei Einsatzböden nach außen ragen. Der Auslass ist somit außerhalb des eigentlichen Behälterinnenraums, nämlich im Verbindungsbereich der beiden Einsatzböden, der sich entsprechend außerhalb des Behälters befindet, anzuordnen. Vorteilhaft ist hierbei, dass der zur Lagerung bzw. zum Transport von Schüttgut zur Verfügung stehende Innenraum des Kessels insgesamt vergrößert wird, ohne dass die Form des Behälters selbst verändert werden muss. Die Einsatzböden ragen also vom Innenraum des Behälters durch die Ausnehmung aus diesem hervor und vergrößert somit insgesamt den Lagerraum. Zweckmäßigerweise sind die Einsatzböden bzw. der Behälter im Bereich der Ausnehmung derart auszubilden, dass sich insgesamt ein geschlossener Kessel ergibt und nur der Auslass eine Öffnung nach außen zur Entleerung des Schüttgutes darstellt. Diese Vergrößerung des Lagerraums nach unten ist insbesondere deswegen zweckmäßig, da dort im Falle von Sattelschlepperauflegern zwischen den Achsen, bzw. im Falle von Eisenbahnwaggons zwischen den Spurrädern genügend Platz für die Ausweitung des Kesselinnenraums verbleibt. Im oberen oder seitlichen Bereich wäre eine derartige Ausdehnung des Kesselinnenraums hingegen aufgrund von Breiten- und Höhenbeschränkungen des Silofahrzeuges nicht möglich. Die Ausnehmung ist in einer Draufsicht rechteckig ausgebildet und im mittleren Bodenbereich des Behälters vorgesehen. Vorteilhaft ist bei der vorliegenden Erfindung, dass zum einen durch die schräg eingesetzten Einsatzböden der Entleerungsvorgang verbessert bzw. effektiver wird. Weiterhin kann trotzdem ein herkömmlicher, zylindrischer Behälter eingesetzt werden, der am einfachsten und kostengünstigsten herzustellen ist. Schließlich wird der zur Verfügung stehende Laderaum, im Vergleich zur Bananenform bzw. zum V-förmig geknickten Behälter, weniger stark gegenüber dem klassischen, zylindrischen Behälter ohne Einsatzböden reduziert. Zwar kann der Bereich unterhalb der Einsatzböden, d. h. zwischen Behälterboden und Unterseite der Einsatzböden, im Regelfall nicht zur Lagerung von Schüttgut verwendet werden, jedoch wird hierdurch der Laderaum weniger stark reduziert als bei der Bananenform, da der Behälter an sich weiterhin zylindrisch ausgebildet ist und nicht kegelstumpfförmig zu seinen Endbereichen zusammenläuft. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Zweckmäßiger Weise sind die Einsatzböden fest im Behälter eingebaut. Hierfür bietet es sich insbesondere an, die Einsatzböden mit dem Behälter zu verschweißen. Die Behälterwandungen bestehen häufig aus Metall, insbesondere aus Aluminiumknetlegierungen. Für eine Verschweißung von Einsatzböden mit Behälterwandung ist es daher zweckmäßig, die Einsatzböden zumindest teilweise ebenfalls aus einem Metall auszubilden. Grundsätzlich können die Einsatzböden aber aus jedem aus dem Stand der Technik bekannten und hierfür geeigneten Material hergestellt sein. Durch die feste Verbindung von Einsatzböden und Behälter wird eine Fixierung in einer optimalen Position der Einsatzböden erreicht und ein Verrutschen oder dergleichen ist ausgeschlossen. Zweckmäßigerweise sind die Einsatzböden bzgl. ihrer Anordnung und Ausgestaltung entlang der Längsachse des Behälters auszurichten. Mit anderen Worten sind die Einsatzböden zweckmäßigerweise länglich gestaltet und verlaufen in Richtung ihrer längsten Ausdehnung im Wesentlichen entlang der Längsachse. Hierdurch kann eine optimale Raumnutzung des Innenraums des Kessels geschaffen werden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Einsatzböden in einer Querschnittsbetrachtung im Bezug auf die Horizontalachse zumindest teilweise eine Neigung auf. Mit anderen Worten weisen die Einsatzböden, zusätzlich zur Längsneigung, auch eine Querneigung bzw. ein Quergefälle auf. Vorteilhaft ist hierbei, dass das Schüttgut nicht nur in Längsrichtung der Einsatzböden, sondern auch in Querrichtung per Schwerkraft beim Entladevorgang bewegt werden kann. In Querrichtung wird das Schüttgut in einer Querschnittsbetrachtung zum tiefsten Punkt der Einsatzböden durch die Schwerkraft gedrängt. Vorzugsweise sollte dieser tiefste Punkt auf einer parallelen zur Längsachse des Kessels liegen, die ebenfalls durch den Auslass läuft. Dadurch wird die Effizienz des Ladevorgangs bzgl. einer vollständigen Entladung und der Entladegeschwindigkeit weiter verbessert. Grundsätzlich können die Einsatzböden im Querschnitt bei der soeben beschriebenen Ausführungsform jede beliebige, geeignete Form aufweisen. Bspw. ist bei einem mittig angeordneten Auslass eine V-Form denkbar. Bevorzugterweise weisen die Einsatzböden in einer Querschnittsbetrachtung ein bogenförmiges Profil auf. Vorteilhafterweise ist der Radius dieser Bogenform größer als der Radius des zylindrischen Behälters. Vorteilhaft ist hierbei, dass derart ausgebildete Einsatzböden fest im Behälter anliegen und zwischen der Kante der Ausnehmung im Bodenbereich des Behälters und den Einsatzböden keine Lücke oder dergleichen verbleibt, durch die Schüttgut ungewollt aus dem Kessel austreten könnte. Zweckmäßigerweise ist der Auslass bei der Verwendung derartiger Einsatzböden in Querrichtung des Kessels mittig anzuordnen. Durch das Längs- und Quergefälle dieser Einsatzböden wird das Schüttgut direkt zum Auslass hingeleitet und es sind keine Stau- oder Ablagebereiche vorhanden, an denen sich Schüttgut permanent ablagern kann. Bevorzugterweise sind die Einsatzböden mit Bezug auf die Längsachse des Behälters unter einem Winkel von 20°bis 45°, bevorzugt 30° bis 40°, besonders bevorzugt 35°, geneigt ausgebildet. Es hat sich gezeigt, dass sich bei derartigen Neigungswinkeln eine besonders gute Balance zwischen effizienter Entleerung und optimiertem Laderaum einstellt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind an den Einsatzböden Mittel zum Auflockern des Transportgutes vorgesehen. Hierdurch kann der Entladevorgang weiter verbessert werden. Die Mittel sind zweckmäßigerweise auf der dem Laderaum zugewandten Seite der Einsatzböden, d. h. auf der Oberseite, vorzusehen. Durch die Mittel zum Auflockern wird die Haftung des rieselfähigen Schüttgutes an der Oberfläche der Einsatzböden verringert und somit die Wahrscheinlichkeit, dass Schüttgut im Kessel verbleibt, weiter reduziert. Grundsätzlich kann als Mittel zum Auflockern jedes hierfür geeignete Mittel vorgesehen sein. Bevorzugt werden die Mittel zum Auflockern des Transportgutes durch eine Vielzahl von Druckluftschläuchen gebildet, die auf der Oberfläche der Einsatzböden angeordnet sind. Durch ein kurzzeitiges, wiederholtes Einlassen von Druckluft in die Schläuche werden diese kurzzeitig aufgeblasen, wodurch das sich darauf befindende Schüttgut aufgelockert, bzw. nach oben geschleudert wird und sich insgesamt die Adhäsionskräfte, die auf das Schüttgut wirken, reduzieren. Ferner wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Hiernach wird bei einem Verfahren zum Herstellen eines Kessels für ein Silofahrzeug in der Wandung eines zylinderförmigen Behälters in einem mittleren Bereich eine Ausnehmung eingeschnitten, in das Innere des Zylinders werden zwei Einsatzböden, die entlang ihrer Längsachse jeweils im Wesentlichen geradlinig verlaufen, derart eingesetzt, dass jeweils ein Endbereich eines der Einsatzböden durch die Ausnehmung hindurch nach außen ragt. Ferner werden die Einsatzböden mittels Verschweißung mit der Behälterwand und in ihren aus der Ausnehmung herausragenden Endbereichen miteinander verbunden. Schließlich wird in einem letzten Schritt im Verbindungsbereich zwischen den beiden Einsatzböden ein Kesselauslass vorgesehen, durch den das in den Kessel aufzunehmende Schüttgut wieder aus dem Kessel zum Entladen herausgelassen werden kann. Hierdurch wird ein Kessel geschaffen, der einen relativ großen Ladebereich aufweist, auf einem einfach herzustellenden, zylindrischen Behälter basiert und trotzdem gute Entladeeigenschaften aufweist. Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen schematisch
Die Ins Innere des Behälters 10 sind zwei Einsatzböden 13 eingesetzt, die in den Darstellungen in Ebenfalls im Verbindungsbereich der beiden Einsatzböden 13 ist ein Auslass 14 für den Kessel 100 vorgesehen, durch den das im Kessel 100 gelagerte Schüttgut während des Entladevorgangs entnommen werden kann. Die Einsatzböden 13 sind jeweils gegenüber der Längsachse 101 des Behälters 10 geneigt angeordnet. Der Neigungswinkel wird durch die Winkel α illustriert. Da die ersten Endbereiche 133 der Einsatzböden 13 jeweils im Bodenbereich 11 des Kessels 100 angeordnet sind und an ihren freien Enden, dort wo der Auslass 14 angeordnet ist, den tiefsten Punkt des Kessels 100 bilden, sind die zweiten, gegenüberliegend angeordneten Endbereiche 134 der Böden 13 entsprechend höher angeordnet. Durch die Längsneigung der Böden 13 wird somit eine schiefe Ebene für das Schüttgut im Inneren des Behälters 10 vorgesehen, an der entlang das Schüttgut zum Auslass 14 rieseln kann. Durch die Vorsehung einer Ausnehmung 12 und das Einsetzen der ersten Endbereiche 133 der Böden 13 in dieser Ausnehmung 12 vergrößert sich das nutzbare Volumen des Kessels 100. Einzig die zwischen Bodenbereich 132 der Böden 13 und untere Wandung des Behälters 10 verbleibenden Bereiche 102 können nicht zur Lagerung von Schüttgut verwendet werden. Vorliegend beträgt der Winkel α ca. 30°. Grundsätzlich ist dieser Neigungswinkel α jedoch variierbar und hängt insbesondere von den Eigenschaften des zu befördernden Schüttgutes (bspw. Konsistenz, Adhäsionsfähigkeit, etc.) ab. Grundsätzlich gilt, dass je größer der Winkel α ist, desto größer ist die Schwerkraftkomponente, die auf die einzelnen Partikel des Schüttgutes wirkt. Gleichzeitig gilt, dass je kleiner der Neigungswinkel α ist, desto größer ist der nutzbare Lagerraum. Oberhalb der beiden miteinander verbundenen ersten Endbereiche 133 der Einsatzböden 13 ist zur Schließung des Kessels 100 ein dreieckförmiges Wandungsstück 16 beidseitig eingesetzt. Das Wandungsstück 16 ist eben ausgebildet, damit die Bereite des Kessels 100 insgesamt nicht über die Breite des zylindrischen Behälters 10 hinausgeht. Dies wäre aus verkehrstechnischer Sicht ungünstig. Da das Wandungsstück 16 eben ausgebildet ist und demnach eher dazu neigt, durch die bei vollem Kessel 100 auftretenden Innendruckkräfte verformt zu werden, sind zwischen den beiden Wandungsstücken 16 Zugstreben 17 angeordnet. Die Die
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