Transportplattform

申请号 EP11006124.9 申请日 2011-07-26 公开(公告)号 EP2412598A1 公开(公告)日 2012-02-01
申请人 Eiffage Rail GmbH; 发明人 Husberg, Harald; Frölich, Sascha; Lindackers, Dietmar;
摘要 Eine Transportplattform, die kostengünstig in Herstellung, Wartung und Transport ist, wird erfindungsgemäß dadurch realisiert, dass mit einer Befestigungsvorrichtung, einem Grundkörper und wenigstens zwei Laufschienen für einen Portalkran, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform auf einem Transportmedium in Form eines Standardgüterwagens vorgesehen ist und die Laufschienen in Längsrichtung an der Außenseite des Grundkörpers angeordnet sind.
权利要求 Transportplattform (1) für Gleisbaumaterial (2) mit einer Befestigungsvorrichtung, einem Grundkörper (3) und wenigstens zwei Laufschienen (4) für einen Portalkran, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform (1) auf einem Transportmedium (5) in Form eines Standardgüterwagens vorgesehen ist und die Laufschienen (4) in Längsrichtung an der Außenseite des Grundkörpers (3) angeordnet sind.Transportplattform (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform (1) an einer Containerverriegelung des Transportmediums (5) geeignet ist.Transportplattform (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Ende des Grundkörpers (3) wenigstens eine Runge (8) angeordnet ist.Transportplattform (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Runge (8) in eine Ladungssicherungsposition und in eine Transportposition verbringbar ist.Transportplattform (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Grundkörpers (3) wenigstens eine derartige Aussparung (9) vorgesehen ist, dass beim Stapeln zweier Transportplattformen (1) die Runge (8) der unteren Transportplattform (1) von der Aussparung (9) der oberen Transportplattform (1) aufnehmbar ist.Transportplattform (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Ende wenigstens einer Laufschiene (4) eine Überfahrbrücke (1) angeordnet ist.Transportplattform (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundkörper (3) Ladungssicherungseinrichtungen ausgebildet sind.Transportplattform (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladungssicherungseinrichtungen durch Gurtwickler (11) gebildet werden.Transportplattform (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurtwickler (11) an den Außenseiten des Grundkörpers (3) angeordnet sind und die Gurte (12) der Gurtwickler (11) zwischen den Außenseiten des Grundkörpers (3) und den Laufschienen (4) verlaufen.Transportplattform (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) eine Stahlträgerkonstruktion ist, wobei die Stahlträgerkonstruktion im Wesentlichen aus wenigstens zwei Längsträgern (13) und einer Mehrzahl von Querverbindern (14) besteht.Transportplattform (1) nach den Ansprüchen 4 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Runge (8) aus der Ladungssicherungsposition in die Transportposition klappbar ist und in der Transportposition beim Stapeln zweier Transportplättformen (1) die Runge (8) der unteren Transportplattform (1) von einem Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern (14) des Grundkörpers (3) der oberen Transportplattform (1) aufnehmbar ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Transportplattform für Gleisbaumaterial. Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Wagen für den Gleisbau und die Gleissanierung bekannt. Derartige Gleisbaugroßgeräte, wie z. B. Gleis- und Weichenstopfmaschinen, Schotterverteil- und Planiermaschinen, Schwellenverlegegeräte und Transportwagen für Gleisbaumaterial, wie beispielsweise Schwellen und Schienen, zeichnen sich in der Regel durch eine Hohe Spezialisierung auf ihren Einsatzzweck aus und sind in der Herstellung - wie andere Produkte des Sondermaschinenbaus auch - dementsprechend kostenintensiv.

Auch Betrieb und Instandhaltung von Gleisbaugroßgeräten sind mit hohen Kosten verbunden, u. a. weil hier umfangreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Nach § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung dürfen neue Fahrzeuge erst in Betrieb genommen werden, wenn sie abgenommen worden sind. Darüber hinaus sind Fahrzeuge planmäßig wiederkehrend zu untersuchen, wobei eine Untersuchung regulär mindestens alle sechs Jahre durchzuführen ist. Über die Untersuchungen der Fahrzeuge sind Nachweise zu führen. Die für Abnahme und Untersuchungen der Fahrzeuge regelmäßig anfallenden Kosten machen einen wesentlichen Teil der Betriebskosten der Fahrzeuge aus. Insbesondere die Radsätze von Eisenbahnfahrzeugen weisen einen hohen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand auf. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Lagerung von zeitweilig nicht eingesetzten Fahrzeugen, da hierfür teils erhebliche Gleisaufstellungen vorgehalten werden müssen.

Aus der DE 20 2006 017 884 U1 ist beispielsweise ein Güterwagon mit Portalschienen zum Transport von Schwellen bekannt. Hier ist auf einem Achsfahrgestell, in das die Räder eingespannt sind, federn ein Trägerrahmen für Gleisbaumaterial montiert. Das Achsfahrgestell und der Trägerrahmen bilden eine bauliche Einheit und sind insoweit speziell aufeinander zugeschnittene Komponenten des Sondermaschinenbaus mit den zuvor beschriebenen Nachteilen. Das gleiche gilt auch für den Wagonaufsatz und das Wagongestell gemäß der WO 20041005103.

Damit ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Transportplattform anzugeben, die kostengünstig in Herstellung, Wartung und Transport ist.

Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe ist gelöst durch eine Transportplattform für Gleisbaumaterial mit einer Befestigungsvorrichtung, einem Grundkörper und wenigstens zwei Laufschienen für einen Portalkran, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform auf einem Transportmedium in Form eines Standardgüterwagens vorgesehen ist und die Laufschienen in Längsrichtung an der Außenseite des Grundkörpers angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Transportplattform hat den Vorteil, dass nunmehr die Transportplattform unabhängig von dem Transportmedium hergestellt, gewartet, gelagert und transportiert werden kann. Bisher aus dem Stand der Technik bekannte Transportwagen für Gleisbaumaterial wiesen stets eine einstückige oder aber auf eine Anwendung spezialisierte Ausführung auf. D. h. das Transportmedium und die Transportplattform waren integrale Bestandteile des Transportwagens und wurden nicht einmal begrifflich unterschieden. Der Grundkörper der Transportplattform bildet nun den strukturellen Unterbau der Transportplattform, auf dem die Ladung ruht, und stellt über die Befestigungsvorrichtung eine stabile und bei Bedarf lösbare Verbindung mit dem Transportmedium her. An dem Grundkörper sind die wesentlichen funktionalen Bestandteile der Transportplattform befestigt. Beispielsweise sind in Längsrichtung an den beiden Außenseiten des Grundkörpers die Laufschienen für einen Portalkran angeordnet. Über diese Schienen kann ein Portalkran fahren und je nach Bedarf Gleisbaumaterial von der Transportplattform aufnehmen oder auf der Transportplattform ablegen. Die Längsrichtung entspricht hierbei der Fahrtrichtung der Transportplattform, wenn diese auf einem Transportmedium aufgesetzt ist.

Erfindungsgemäß ergibt sich nun der Vorteil, dass die Transportplattform mittels der Befestigungsvorrichtung auf verschiedenen Transportmedien befestigt und mit diesen transportiert werden kann. Als Transportmedium kommen insbesondere Standardgüterwagen, wie z. B. Flachwagen oder Containerwagen in Frage. Die Verwendung von Standardgüterwagen bietet wiederum einen enormen Kostenvorteil, da diese aufgrund der im Vergleich mit Transportwagen hohen Stückzahlen kostengünstiger in der Produktion sind und beispielsweise nur dann, wenn die Transportplattform eingesetzt werden soll, preiswert gernietet werden können.

Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von verschiedenartigen Standardgüterwagen, insbesondere auch mit unterschiedlichen Spurweiten, die, bei gegebener Kompatibilität mit der Befestigungsvorrichtung der Transportplattform, bedarfsspezifisch eingesetzt werden können. Des Weiteren eignet sich die erfindungsgemäße Transportplattform auch für den Transport auf anderen Transportmedien, wie beispielsweise einem LKW. Zusätzlich ergeben sich noch veränderte Wartungsanforderungen an die Transportplattform im Vergleich zu einem Transportwagen, da nunmehr die Transportplattform unabhängig von dem Transportmedium gewartet werden kann.

Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform an einer Containerverriegelung des Transportmediums geeignet ist. Die Befestigbarkeit an Containerverriegelungen ermöglicht eine standardisierte, formschlüssige und sichere Verbindung zwischen der Transportplattform und dem Transportmedium. Aufgrund der weltweiten Verbreitung und Standardisierung insbesondere von ISO-Containern und z. B. Twistlock-Containerverriegelungen ergibt sich prinzipiell auch eine weltweite Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäßen Transportplattform.

Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass an wenigstens einem Ende des Grundkörpers wenigstens eine Runge angeordnet ist. Durch vorzugsweise eine Mehrzahl von Rungen, z. B. durch zwei Rungen am vorderen Ende und zwei Rungen am hinteren Ende der Transportplattform, kann die Ladung der Transportplattform effektiv gesichert werden. Die Anzahl der vorzusehenden Rungen hängt hierbei von der Art der Ladung und von einer eventuellen weiteren Sicherung der Ladung ab.

Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Runge in eine Ladungssicherungsposition und in eine Transportposition verbringbar ist. Durch die Verbringbarkeit der einen oder der mehreren Rungen in eine Ladungssicherungsposition und in eine Transportposition lassen sich mehrere Transportplattformen platzsparend übereinander stapeln. Hierdurch ist es möglich, mehrere Transportplattformen, deren Rungen sich in der Transportposition befinden, auf einer einzelnen Einheit eines Transportmediums zu transportieren.

Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an der Unterseite des Grundkörpers wenigstens eine derartige Aussparung vorgesehen ist, dass beim Stapeln zweier Transportplattformen die Runge der unteren Transportplattform von der Aussparung der oberen Transportplattform aufnehmbar ist. Transportplattformen mit dieser Ausgestaltung lassen sich äußerst platzsparend stapeln, insbesondere ergibt sich eine besonders geringe Stapelhöhe. Hierdurch verringern sich die Kosten für Transport und Lagerung der Transportplattformen. Darüber hinaus sind die Transportplattformen durch die Aufnahme der Runge einer unteren Transportplattform in eine Aussparung der oberen Transportplattform zusätzlich zu den ohnehin üblichen Sicherungsmaßnahmen vor einem Verrutschen der Transportplattformen gegeneinander gesichert. Hierbei kann es auch vorteilhaft, sein die Rungen leicht versetzt zueinander zu stapeln, falls nur hierdurch die Aufnahme einer Runge einer unteren Transportplattform in die Aussparung einer oberen Transportplattform möglich sein sollte.

Im Rahmen der Erfindung hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, an wenigstens einem Ende wenigstens einer Laufschiene eine Überfahrbrücke anzuordnen. Ganz besonders bevorzugt ist an beiden Enden der Transportplattform jeweils an allen auf der rechten Seite oder der linken Seite angebrachten Laufschienen jeweils eine Überfahrbrücke angeordnet. Durch eine derartige Anordnung der Überfahrbrücken ist gewährleistet, dass eine beliebige Anzahl von Transportplattformen miteinander verbunden werden kann und ein oder mehrere Portalkräne entlang der mit den Überfahrbrücken verbundenen Laufschienen über die gesamte Länge der verbundenen Transportplattformen verfahrbar sind. Des Weiteren ist an jedem Ende einer Laufschiene, an dem keine Überfahrbrücke angeordnet ist, ein Gleitstück angeordnet. Dieses Gleitstück wirkt bei der Verbindung zweier Laufschienen mit der Überfahrbrücke zusammen und gewährleistet so eine sichere Verfahrbarkeit eines Portalkrans von einer Laufschiene auf die nächste Laufschiene.

Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an dem Grundkörper Ladungssicherungseinrichtungen ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Ladungssicherungseinrichtungen durch Gurtwickler gebildet. Durch das Vorsehen von Ladungssicherungseinrichtungen, wie z. B. Ketten oder Gurten, insbesondere auch in Kombination mit Rungen, lässt sich die Ladung der Transportplattform ausreichend sichern.

Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Gurtwickler an den Außenseiten des Grundkörpers angeordnet sind und die Gurte der Gurtwickler zwischen den Außenseiten des Grundkörpers und den Laufschienen verlaufen. Diese bevorzugte Anordnung der Gurtwickler ermöglicht, dass ein Portalkran entlang der Laufschienen verfahrbar ist, ohne dass die zur Sicherung der Ladung vorgesehenen Gurtwickler gelöst werden müssen.

Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Grundkörper eine Stahlträgerkonstruktion ist, wobei die Stahlträgerkonstruktion im Wesentlichen aus wenigstens zwei Längsträgern und einer Mehrzahl von Querverbindern besteht. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Runge aus der Ladungssicherungsposition in die Transportposition klappbar ist und in der Transportposition beim Stapeln zweier Transportplattformen die Runge der unteren Transportplattform von einem Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern des Grundkörpers der oberen Transportplattform aufnehmbar ist. Auch diese Ausgestaltung der Transportplattform ermöglicht ein platzsparendes Stapeln, insbesondere mit einer besonders geringen Stapelhöhe. Ebenfalls ergeben sich hierdurch verringerte Kosten für Transport und Lagerung der Transportplattformen. Ebenso sichert die Aufnahme der Runge einer unteren Transportplattform in den Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern des Grundkörpers einer oberen Transportplattform zusätzlich zu den ohnehin üblichen Sicherungsmaßnahmen vor einem Verrutschen der Transportplattformen gegeneinander.

Im Einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Transportplattform auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche sowie auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen.

In der Zeichnung zeigt:

Fig. 1
schematisch die erfindungsgemäße Transportplattform mit aufgebrachter Ladung auf einem Containertragwagen gemäß eines bevorzugten Ausführungsbeispiels,

Fig. 2
schematisch eine Detailaufnahme der Unterseite eines Endes der erfindungsgemäßen Transportplattform gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels,

Fig. 3
die erfindungsgemäße Transportplattform der Fig. 1 ohne Ladung und Containertragwagen und

Fig.
4 schematisch einen Teil eines einzelnen Containertragwagens ohne Transportplattform.

Aus der Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Transportplattform 1 für Gleisbaumaterial 2 ersichtlich. Das Gleisbaumaterial 2, mit dem die Transportplattform 1 beladen ist, besteht in diesem Fall aus Eisenbahnschwellen. Die Transportplattform 1 weist eine in der Fig. 1 nicht dargestellte an der Unterseite eines Grundkörpers 3 angeordnete Befestigungsvorrichtung auf. An beiden Seiten des Grundkörpers 3 ist jeweils eine Laufschiene 4 für einen Portalkran angeordnet. Über die Befestigungsvorrichtung ist der Grundkörper 3 der Transportplattform 1 auf einem Transportmedium 5 befestigt, welches hier ein Containertragwagen ist. Die nicht dargestellte Befestigungsvorrichtung der Transportplattform 1 greift formschlüssig in die Containerverriegelung 6 des Transportmediums 5 ein. An dem Transportmedium 5 sind weitere Containerverriegelungen 7 angeordnet, die heruntergeklappt sind und bei dem abgebildeten Ausführungsbeispiel der Transportplattform 1 nicht verwendet werden.

An beiden Enden der Transportplattform 1 sind Rungen 8 angeordnet, die in einer aufrechten Ladungssicherungsposition zur Sicherung der Ladung gegen Verrutschen in Längsrichtung dienen. Die Rungen 8 können aus ihrer vertikalen Ladungssicherungsposition in eine horizontale Transportposition geklappt werden.

An der Unterseite des Grundkörpers 3 sind derartige Aussparungen 9, wie in Fig. 2 dargestellt, vorgesehen, so dass beim Stapeln zweier Transportplattformen 1 die Rungen 8 der unteren Transportplattform 1 von den Aussparungen 9 der oberen Transportplattform 1 aufgenommen werden.

Die Laufschienen 4 der Transportplattform 1 weisen jeweils an einem Ende eine Überfahrbrücke 10 auf. Mit den Überfahrbrücken 10 und dem Gegenstück Gleitstück 17 können die Laufschienen 4 zweier aneinander gekoppelter Transportplattformen 1 miteinander verbunden werden. Auf diese Weise kann ein Portalkran über die gesamte Länge der aneinander gekoppelten Transportplattformen 1 auf den Laufschienen 4 fahren.

An dem Grundkörper 3 der Transportplattform 1 sind des Weiteren Ladungssicherungseinrichtungen ausgebildet. Im vorliegenden Fall werden die Ladungssicherungseinrichtungen durch Gurtwickler 11 gebildet. Mittels dieser Gurtwickler 11 ist das Gleisbaumaterial 2 auf der Transportplattform 1 vor einem Verrutschen gesichert. Die Gurte 12 der Gurtwickler 11 verlaufen hierbei insbesondere zwischen den Laufschienen 4 und der Außenseite des Grundkörpers 3. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Portalkran auch bei gesicherter Ladung ungehindert über die gesamte Länge der Transportplattform 1 verfahrbar ist.

In der Fig. 2 ist die Unterseite der Transportplattform 1 im Bereich eines Endes der Transportplattform 1 dargestellt. Deutlich zu erkennen ist, dass der Grundkörper 3 der Transportplattform 1 eine Stahlträgerkonstruktion ist, die im Wesentlichen aus zwei Längsträgern 13 und einer Mehrzahl von Querverbindern 14 besteht. Befinden sich nun die Rungen 8 in der Transportposition, wie z. B. die rechte Runge 8 der beiden Rungen 8 der Fig. 2, so werden die Rungen 8 einer unteren Transportplattform 1 beim Stapeln zweier Transportplattformen 1 von der Aussparung 9 einer oberen Transportplattform 1 aufgenommen. In der Fig. 2 stellt der Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern 14 des Grundkörpers 3 der Transportplattform 1 eine derartige Aussparung 9 dar.

In Fig. 3 ist die erfindungsgemäße Transportplattform 1 mit in der Ladungssicherungsposition befindlichen Rungen 8 in ihrer Gesamtheit dargestellt. An beiden Außenseiten des Grundkörpers 3 sind Laufschienen 4 angeordnet. An einem Ende jeder Laufschiene 4 befindet sich eine Überfahrbrücke 10. Zur Sicherung einer nicht dargestellten Ladung sind Gurtwickler 11 vorgesehen, die an der Außenseite des Grundkörpers 3 angeordnet sind.

Aus der Fig. 4 ist ein Transportmedium 5 ersichtlich, hier insbesondere ein Containertragwagen. Deutlich zu erkennen sind die Containerverriegelungen 6 des Transportmediums 5, in die eine nicht dargestellte Befestigungsvorrichtung einer Transportplattform 1 formschlüssig eingreifen kann. Ebenso sind weitere Containerverriegelungen 7 ausgebildet, die in eine Ruheposition heruntergeklappt sind. An der Oberseite der Containerverriegelungen 6 sind Rastzapfen 15 ausgebildet, die mit der Befestigungsvorrichtung einer Transportplattform 1 zusammenwirken und so eine sichere Verbindung einer Transportplattform 1 mit dem Transportmedium 5 ermöglichen. In der Fig. 2 ist die Befestigungsvorrichtung, mit der die Rastzapfen 15 zusammenwirken, in Form von Rastzapfenaufnahmen 16 ausgebildet.

Bezugszeichenliste

1
Transportplattform

2
Gleisbaumaterial

3
Grundkörper

4
Laufschienen

5
Transportmediums

6
Containerveniegelungen

7
überzählige Containerverriegelungen

8
Rungen

9
Aussparungen

10
Überfahrbrücke

11
Gurtwickler

12
Gurte

13
Längsträger

14
Querverbinder

15
Rastzapfen

16
Rastzapfenaufnahmen

17
Gleitstück

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