Transportplattform |
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申请号 | EP11006124.9 | 申请日 | 2011-07-26 | 公开(公告)号 | EP2412598A1 | 公开(公告)日 | 2012-02-01 |
申请人 | Eiffage Rail GmbH; | 发明人 | Husberg, Harald; Frölich, Sascha; Lindackers, Dietmar; | ||||
摘要 | Eine Transportplattform, die kostengünstig in Herstellung, Wartung und Transport ist, wird erfindungsgemäß dadurch realisiert, dass mit einer Befestigungsvorrichtung, einem Grundkörper und wenigstens zwei Laufschienen für einen Portalkran, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform auf einem Transportmedium in Form eines Standardgüterwagens vorgesehen ist und die Laufschienen in Längsrichtung an der Außenseite des Grundkörpers angeordnet sind. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Transportplattform für Gleisbaumaterial. Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Wagen für den Gleisbau und die Gleissanierung bekannt. Derartige Gleisbaugroßgeräte, wie z. B. Gleis- und Weichenstopfmaschinen, Schotterverteil- und Planiermaschinen, Schwellenverlegegeräte und Transportwagen für Gleisbaumaterial, wie beispielsweise Schwellen und Schienen, zeichnen sich in der Regel durch eine Hohe Spezialisierung auf ihren Einsatzzweck aus und sind in der Herstellung - wie andere Produkte des Sondermaschinenbaus auch - dementsprechend kostenintensiv. Auch Betrieb und Instandhaltung von Gleisbaugroßgeräten sind mit hohen Kosten verbunden, u. a. weil hier umfangreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Nach § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung dürfen neue Fahrzeuge erst in Betrieb genommen werden, wenn sie abgenommen worden sind. Darüber hinaus sind Fahrzeuge planmäßig wiederkehrend zu untersuchen, wobei eine Untersuchung regulär mindestens alle sechs Jahre durchzuführen ist. Über die Untersuchungen der Fahrzeuge sind Nachweise zu führen. Die für Abnahme und Untersuchungen der Fahrzeuge regelmäßig anfallenden Kosten machen einen wesentlichen Teil der Betriebskosten der Fahrzeuge aus. Insbesondere die Radsätze von Eisenbahnfahrzeugen weisen einen hohen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand auf. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Lagerung von zeitweilig nicht eingesetzten Fahrzeugen, da hierfür teils erhebliche Gleisaufstellungen vorgehalten werden müssen. Aus der Damit ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Transportplattform anzugeben, die kostengünstig in Herstellung, Wartung und Transport ist. Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe ist gelöst durch eine Transportplattform für Gleisbaumaterial mit einer Befestigungsvorrichtung, einem Grundkörper und wenigstens zwei Laufschienen für einen Portalkran, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform auf einem Transportmedium in Form eines Standardgüterwagens vorgesehen ist und die Laufschienen in Längsrichtung an der Außenseite des Grundkörpers angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Transportplattform hat den Vorteil, dass nunmehr die Transportplattform unabhängig von dem Transportmedium hergestellt, gewartet, gelagert und transportiert werden kann. Bisher aus dem Stand der Technik bekannte Transportwagen für Gleisbaumaterial wiesen stets eine einstückige oder aber auf eine Anwendung spezialisierte Ausführung auf. D. h. das Transportmedium und die Transportplattform waren integrale Bestandteile des Transportwagens und wurden nicht einmal begrifflich unterschieden. Der Grundkörper der Transportplattform bildet nun den strukturellen Unterbau der Transportplattform, auf dem die Ladung ruht, und stellt über die Befestigungsvorrichtung eine stabile und bei Bedarf lösbare Verbindung mit dem Transportmedium her. An dem Grundkörper sind die wesentlichen funktionalen Bestandteile der Transportplattform befestigt. Beispielsweise sind in Längsrichtung an den beiden Außenseiten des Grundkörpers die Laufschienen für einen Portalkran angeordnet. Über diese Schienen kann ein Portalkran fahren und je nach Bedarf Gleisbaumaterial von der Transportplattform aufnehmen oder auf der Transportplattform ablegen. Die Längsrichtung entspricht hierbei der Fahrtrichtung der Transportplattform, wenn diese auf einem Transportmedium aufgesetzt ist. Erfindungsgemäß ergibt sich nun der Vorteil, dass die Transportplattform mittels der Befestigungsvorrichtung auf verschiedenen Transportmedien befestigt und mit diesen transportiert werden kann. Als Transportmedium kommen insbesondere Standardgüterwagen, wie z. B. Flachwagen oder Containerwagen in Frage. Die Verwendung von Standardgüterwagen bietet wiederum einen enormen Kostenvorteil, da diese aufgrund der im Vergleich mit Transportwagen hohen Stückzahlen kostengünstiger in der Produktion sind und beispielsweise nur dann, wenn die Transportplattform eingesetzt werden soll, preiswert gernietet werden können. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von verschiedenartigen Standardgüterwagen, insbesondere auch mit unterschiedlichen Spurweiten, die, bei gegebener Kompatibilität mit der Befestigungsvorrichtung der Transportplattform, bedarfsspezifisch eingesetzt werden können. Des Weiteren eignet sich die erfindungsgemäße Transportplattform auch für den Transport auf anderen Transportmedien, wie beispielsweise einem LKW. Zusätzlich ergeben sich noch veränderte Wartungsanforderungen an die Transportplattform im Vergleich zu einem Transportwagen, da nunmehr die Transportplattform unabhängig von dem Transportmedium gewartet werden kann. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Befestigungsvorrichtung zur Befestigung der Transportplattform an einer Containerverriegelung des Transportmediums geeignet ist. Die Befestigbarkeit an Containerverriegelungen ermöglicht eine standardisierte, formschlüssige und sichere Verbindung zwischen der Transportplattform und dem Transportmedium. Aufgrund der weltweiten Verbreitung und Standardisierung insbesondere von ISO-Containern und z. B. Twistlock-Containerverriegelungen ergibt sich prinzipiell auch eine weltweite Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäßen Transportplattform. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass an wenigstens einem Ende des Grundkörpers wenigstens eine Runge angeordnet ist. Durch vorzugsweise eine Mehrzahl von Rungen, z. B. durch zwei Rungen am vorderen Ende und zwei Rungen am hinteren Ende der Transportplattform, kann die Ladung der Transportplattform effektiv gesichert werden. Die Anzahl der vorzusehenden Rungen hängt hierbei von der Art der Ladung und von einer eventuellen weiteren Sicherung der Ladung ab. Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Runge in eine Ladungssicherungsposition und in eine Transportposition verbringbar ist. Durch die Verbringbarkeit der einen oder der mehreren Rungen in eine Ladungssicherungsposition und in eine Transportposition lassen sich mehrere Transportplattformen platzsparend übereinander stapeln. Hierdurch ist es möglich, mehrere Transportplattformen, deren Rungen sich in der Transportposition befinden, auf einer einzelnen Einheit eines Transportmediums zu transportieren. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an der Unterseite des Grundkörpers wenigstens eine derartige Aussparung vorgesehen ist, dass beim Stapeln zweier Transportplattformen die Runge der unteren Transportplattform von der Aussparung der oberen Transportplattform aufnehmbar ist. Transportplattformen mit dieser Ausgestaltung lassen sich äußerst platzsparend stapeln, insbesondere ergibt sich eine besonders geringe Stapelhöhe. Hierdurch verringern sich die Kosten für Transport und Lagerung der Transportplattformen. Darüber hinaus sind die Transportplattformen durch die Aufnahme der Runge einer unteren Transportplattform in eine Aussparung der oberen Transportplattform zusätzlich zu den ohnehin üblichen Sicherungsmaßnahmen vor einem Verrutschen der Transportplattformen gegeneinander gesichert. Hierbei kann es auch vorteilhaft, sein die Rungen leicht versetzt zueinander zu stapeln, falls nur hierdurch die Aufnahme einer Runge einer unteren Transportplattform in die Aussparung einer oberen Transportplattform möglich sein sollte. Im Rahmen der Erfindung hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, an wenigstens einem Ende wenigstens einer Laufschiene eine Überfahrbrücke anzuordnen. Ganz besonders bevorzugt ist an beiden Enden der Transportplattform jeweils an allen auf der rechten Seite oder der linken Seite angebrachten Laufschienen jeweils eine Überfahrbrücke angeordnet. Durch eine derartige Anordnung der Überfahrbrücken ist gewährleistet, dass eine beliebige Anzahl von Transportplattformen miteinander verbunden werden kann und ein oder mehrere Portalkräne entlang der mit den Überfahrbrücken verbundenen Laufschienen über die gesamte Länge der verbundenen Transportplattformen verfahrbar sind. Des Weiteren ist an jedem Ende einer Laufschiene, an dem keine Überfahrbrücke angeordnet ist, ein Gleitstück angeordnet. Dieses Gleitstück wirkt bei der Verbindung zweier Laufschienen mit der Überfahrbrücke zusammen und gewährleistet so eine sichere Verfahrbarkeit eines Portalkrans von einer Laufschiene auf die nächste Laufschiene. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an dem Grundkörper Ladungssicherungseinrichtungen ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Ladungssicherungseinrichtungen durch Gurtwickler gebildet. Durch das Vorsehen von Ladungssicherungseinrichtungen, wie z. B. Ketten oder Gurten, insbesondere auch in Kombination mit Rungen, lässt sich die Ladung der Transportplattform ausreichend sichern. Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Gurtwickler an den Außenseiten des Grundkörpers angeordnet sind und die Gurte der Gurtwickler zwischen den Außenseiten des Grundkörpers und den Laufschienen verlaufen. Diese bevorzugte Anordnung der Gurtwickler ermöglicht, dass ein Portalkran entlang der Laufschienen verfahrbar ist, ohne dass die zur Sicherung der Ladung vorgesehenen Gurtwickler gelöst werden müssen. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Grundkörper eine Stahlträgerkonstruktion ist, wobei die Stahlträgerkonstruktion im Wesentlichen aus wenigstens zwei Längsträgern und einer Mehrzahl von Querverbindern besteht. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Runge aus der Ladungssicherungsposition in die Transportposition klappbar ist und in der Transportposition beim Stapeln zweier Transportplattformen die Runge der unteren Transportplattform von einem Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern des Grundkörpers der oberen Transportplattform aufnehmbar ist. Auch diese Ausgestaltung der Transportplattform ermöglicht ein platzsparendes Stapeln, insbesondere mit einer besonders geringen Stapelhöhe. Ebenfalls ergeben sich hierdurch verringerte Kosten für Transport und Lagerung der Transportplattformen. Ebenso sichert die Aufnahme der Runge einer unteren Transportplattform in den Zwischenraum zwischen zwei Querverbindern des Grundkörpers einer oberen Transportplattform zusätzlich zu den ohnehin üblichen Sicherungsmaßnahmen vor einem Verrutschen der Transportplattformen gegeneinander. Im Einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Transportplattform auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche sowie auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt:
Aus der An beiden Enden der Transportplattform 1 sind Rungen 8 angeordnet, die in einer aufrechten Ladungssicherungsposition zur Sicherung der Ladung gegen Verrutschen in Längsrichtung dienen. Die Rungen 8 können aus ihrer vertikalen Ladungssicherungsposition in eine horizontale Transportposition geklappt werden. An der Unterseite des Grundkörpers 3 sind derartige Aussparungen 9, wie in Die Laufschienen 4 der Transportplattform 1 weisen jeweils an einem Ende eine Überfahrbrücke 10 auf. Mit den Überfahrbrücken 10 und dem Gegenstück Gleitstück 17 können die Laufschienen 4 zweier aneinander gekoppelter Transportplattformen 1 miteinander verbunden werden. Auf diese Weise kann ein Portalkran über die gesamte Länge der aneinander gekoppelten Transportplattformen 1 auf den Laufschienen 4 fahren. An dem Grundkörper 3 der Transportplattform 1 sind des Weiteren Ladungssicherungseinrichtungen ausgebildet. Im vorliegenden Fall werden die Ladungssicherungseinrichtungen durch Gurtwickler 11 gebildet. Mittels dieser Gurtwickler 11 ist das Gleisbaumaterial 2 auf der Transportplattform 1 vor einem Verrutschen gesichert. Die Gurte 12 der Gurtwickler 11 verlaufen hierbei insbesondere zwischen den Laufschienen 4 und der Außenseite des Grundkörpers 3. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Portalkran auch bei gesicherter Ladung ungehindert über die gesamte Länge der Transportplattform 1 verfahrbar ist. In der In Aus der
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