Fahrzeug-Innenausbau

申请号 EP88113289.8 申请日 1988-08-17 公开(公告)号 EP0311771A1 公开(公告)日 1989-04-19
申请人 INVENTIO AG; 发明人 Perzl, Leopold; Zortea, August; Anderegg, Kurt, Dipl.-Ing. ETH.;
摘要 Die Erfindung ist eine vom Wagenkasten konstruktiv getrennte Montageeinheit für den Fahrzeug-Innenausbau von Eisenbahnpersonenwagen, insbesondere Doppelstockwagen, bestehend aus vier vorfabrizierten Funktionseinheiten (12-15) mit den Funktionen Kabelkanal (12), Beleuchtung (13), Gepäckablage (14), Rollo (15) und Innenverkleidung (9). Träger der vier Funktionseinheiten sind vier entsprechend ausgebildete Alu-Strangpressprofile (18-22). Die Vorfabrikation der Funktionseinheiten erfolgt ausserhalb des Wagenkastens (1) in einem hierzu speziell eingerichteten Werkstattbereich und umfasst die Arbeitsgänge mechanische Bearbeitung, Oberflächenbehandlung, Montage der Bauteile, Vorverdrahtung und Funktionsprüfung. Die einbaufertigen Funktionseinheiten (12-15) werden in bestimmter Reihenfolge im Wagenkasten (1) zu einer die genannten Funktionen enthaltenden Montageeinheit (7) ein- und zusammengebaut. Die Befestigung der Funktionseinheiten (12-15) erfolgt einerseits zum Teil an den im Wagenkasten (1) fest montierten C-Schienen (17) mittels Schraubverbindung und andererseits zum Teil mittels an den Profilen ausgebildeten, gekrümmten Feder/Nut-Verbindungen (20.3,18.10,20.12,22.10). Die Funktionseinheiten weisen, abhängig von Funktion und Fabrikation, verschiedene Längen auf. Beim längsseitigen Aneinanderreihen gleicher Funktionseinheiten (12-15) garantieren stirnseitig eingesetzte Passstifte für absatzfreie Übergänge.
权利要求 1. Fahrzeug-Innenausbau, insbesondere von Eisenbahnpersonenwagen in ein oder zweistöckiger Ausführung,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Fahrzeug-Innenausbau vom Wagenkasten (1) konstruktiv getrennt aus einer Anzahl ausserhalb des Fahrzeuges fertig vorfabrizierten Funktionseinheiten (12, 13, 14, 15) besteht, welche im Wagenkasten zu einer grösseren, mindestens zwei der Funktionen Beleuchtung (13), Lautsprecher (11), Kabelkanal (12), Rollo (15), Gepäckablage (14), Teilabdeckung (9), Aufhängearmaturen (22.8) enthaltenden Montageeinheit (7) zusammenfügbar und im Wagenkasten (1) an vorhandenen Fixpunkten (17.1, 17.2) befestigbar ist.
2. Fahrzeug-Innenausbau nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Funktionseinheit (12, 13, 14, 15) ein in Längsrichtung aus mindestens zwei Teilstücken bestehendes Profil (18, 20, 21, 22) als Träger von Bauteilen (12.1, 13.1, 15.1) aufweist.
3. Fahrzeug-Innenausbau nach Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes Profil (18) Befestigungsmittel (18.21, 23, 24) zur Befestigung am Wagenkasten (1) aufweist, während die restlichen Profile (20, 21, 22) mindestens je ein Befestigungsmittel (20.42, 22.10) zur Befestigung an einem der benachbarten Profile (18, 20, 21, 22) besitzen.
4. Fahrzeug-Innenausbau nach Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens zwei Profile (18, 20, 22) sphärisch gekrümmte Nuten und Federn (20.3, 18.10, 20.12, 22.10) aufweisen, mittels welchen diese Profile (18, 20.2) durch eine Einhänge- und nachfolgende Drehbewegung, in der Art eines trennbaren Scharniers zusammengefügt, zueinander eine formschlüssige Verbindung bilden.
5. Fahrzeug-Innenausbau nach Ansprüchen 1 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Befestigungsmittel der gemäss einer bestimmten Einbaureihenfolge letzten Funktionseinheit (15) nebst der formschlüssigen Verbindung mit einer benachbarten Funktionseinheit (20) ein durch eine Montagebohrung (22.6) zugänglicher Dreh-Schnellverschluss (22.7) ist.
6. Fahrzeug-Innenausbau nach Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Profile (18, 20, 21, 22) vorzugsweise stranggepresste Alu-Profile mit mindestens einer eine Verkleidungsoberfläche (9) des Wageninnenausbaues bildenden Oberflächenseite (21.1, 20.11, 22.1) sind.
7. Fahrzeug-Innenausbau nach Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei mindestens zwei benachbarten Teilstücken eines Profiles (18, 20) mindestens eine aus Passstift und Passöffnung bestehende, einen absatzfreien Übergang bildende Stossverbindung (18.14, 18,5, 20.7, 20.8) vorgesehen ist.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft den Fahrzeug-Innenausbau, insbesondere von Eisenbahnpersonenwagen in ein- oder zweistöckiger Ausführung.

Es ist bekannt, für den rationellen Bau und Innenausbau von Eisenbahnwagen, insbesondere Personenwagen, Strangpressprofile zu verwenden, welche so ausgebildet sind, dass sie sowohl tragende Funktion ausüben wie auch in der Lage sind, Bauteile für den Innenausbau aufzunehmen. Es ist allgemein üblich, diese Profile so auszubilden, dass sich Kanäle, C-Schienen und Kammern für die Aufnahme von Bauteilen ergeben. Die Offenlegungsschrift DE 34 06 609 A1 zeigt eine Konstruktion, bei welcher ein Dachlängsträger in Form eines Strangpressprofiles so ausgebildet ist, dass er mit einer Seite die Aussenkontur und -Fläche bildet, Hohlräume mit Versteifungseffekt aufweist, Kanäle für Kabelstränge und Druckluftrohre, C-Schienen, Führungen, Anschläge und Kammern für die Aufnahme von mechanischen und elektrischen Bauteilen besitzt sowie Ansatzpunkte für die Innenverkleidung bzw. für Abdeckungen aufweist.

Der Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, dass der Einbau der Bauteile bei den knappen Platzverhältnissen und der dadurch gegebenen, nur bedingt guten Zugänglichkeit erschwert wird, wodurch der Aufwand für den Innenausbau immer noch relativ gross ist. Ferner sind Schnappdeckel und grosse, gut sichtbare Fugen nicht sehr vandalensicher und können auch ästhetisch nicht befriedigen.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für den Innenausbau von Fahrzeugen eine bessere Gestaltung zu finden und den Aufwand generell zu reduzieren.

Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen gekennzeichnete Erfindung gelöst.

Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, dass vorerst eine konstruktive Trennung von Wagenkörper und Innenausbau erfolgt, die technischen Möglichkeiten von Strangpressprofilen besser ausgenützt und mehr technische Funktionen zentral zusammengefasst werden. Daraus folgt, dass mehrere entsprechend ausgebildete Strangpressprofile Träger von Funktionseinheiten sind, welche durch ihre Ausbildung im einzelnen das Anschrauben verschiedener Bauteile ermöglichen, durch gekrümmte Nut-Federverbindung im Wagenkasten formschlüssig zusammengefügt werden, mit einem Teil ihrer Aussenfläche die Verkleidungsfläche im Bereich Seitenwand-Decke bilden und an den mit dem Wagenkörper fest verbundenen C-Schienen angeschraubt werden können. Fluchtgenaues und absatzfreies Aneinanderreihen in Längsrichtung wird durch entsprechend stirnseitig plazierte Passstifte und -Bohrungen bei einem Teil der Profile garantiert.

Die Vorfabrikation der Funktionseinheiten ausserhalb des Wagenkastens im mit entsprechenden Fabrikationsmitteln ausgerüsteten Werkstattbereich beinhaltet die mechanische Bearbeitung der Profile in Form von ablängen, Löcher bohren und Aussparungen herausarbeiten; ferner den Einbau der Komponenten, die lokale Vorverdrahtung und die Funktionsprüfung. Die Oberflächenbehandlung (Schutz- und Farbbeschichtung) wird ebenfalls in dieser Phase vorgenommen.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Wartung der Funktionseinheiten im Betrieb aufgrund entsprechender Konstruktionsmerkmale durch gute Zugänglichkeit und leichte Auswechselbarkeit stark erleichtert wird. Durch die Kombination der Funktionen Beleuchtung, Lautsprecher, Rollo, Gepäckablage, Kabelkanal und Teilabdeckung in einer einzigen, aus mehreren vorfabrizierten Funktionseinheiten bestehenden Montageeinheit, ergeben sich weitere Einsparungen infolge vereinfachter Verkabelung und Deckenverkleidung.

In der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches im folgenden näher erläutert wird. Es zeigen:

  • Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Eisenbahnpersonenwagen in zweistöckiger Ausführung,
  • Fig. 2 einen Querschnitt durch eine zusammengefügte und eingebaute Montageeinheit.

In der Fig. 1 ist mit 1 ein zweistöckiger Wagenkasten bezeichnet, welcher Böden 2, Decken 3, Wände 4 mit Fenstern 5 und Fahrgastsitze 6 aufweist. Oberhalb der Fenster 5 sind in Wagenlängsrichtung Montageeinheiten 7 angeordnet. Mit 8 sind Gepäckablagen, mit 9 Verkleidungsflächen, mit 10 Lichtaustrittsöffnungen und mit 11 Lautsprecheröffnungen bezeichnet.

Die Montageeinheit 7 besteht gemäss Fig. 2 aus Funktionseinheiten 12, 13, 14, 15, wobei 12 ein Kabelkanal, 13 eine Beleuchtung, 14 eine Gepäckablage und 15 ein Rollo ist. 16 ist ein winkelförmig abgekantetes Halteprofil, dessen einer Schenkel 16.1 eine Abkröpfung 16.11 und dessen anderer Schenkel 16.2 eine U-förmige Abkröpfung 16.21 aufweist. Das Halteprofil ist über die Abkröpfung 16.11 mit der Decke 3 und über den Steg der Abkröpfung 16.21 an der Wand 4 des Wagenkastens 1 lösbar befestigt. Eine erste C-Schiene 17.1 ist am an dem Schenkel 16.1 angrenzenden Ende des Schenkels 16.2 und eine zweite C-Schiene 17.2 am waagrechten Ende der Abkröpfung 16.21 des Halteprofils 16 mit nach dem Boden weisender Öffnung befestigt.

Der Kabelkanal 12 besteht aus einem U-förmigen Profil 18, dessen schräg nach oben ragender Schenkel 18.1 eine im Fahrgastraum sichtbare Oberfläche 18.11, eine rückseitige Verstärkungsrippe 18.12 und am oberen Ende eine nach rechts offene Nut 18.13 für das Einfügen der Deckenverkleidungsplatte 19 aufweist. Der über dem senkrechten Mittelsteg 18.6 waagrecht nach rechts abgewinkelte Zwischensteg 18.2 weist eine Querbohrung 18.21 auf. Der Zwischensteg 18.2 ist linksseitig mit einer nach oben gerichteten, am Ende wulstartig verdichteten Nase 18.22 abgeschlossen. Der L-förmige Fussteil des Profiles 18 ist als sphärisch nach oben gekrümmte Nase 18.3 ausgebildet. Der eigentliche Kabelkanal 12 wird mit dem, zusammen mit dem Mittelsteg 18.6 ein U-formenden Schenkel 18.4 gebildet, dessen oberes Ende eine nach innen wulstförmige Verdickung 18.41 ist. Das Profil weist ferner am oberen Ende des Schenkels 18.1 einen ersten dreiviertelkreisförmigen Kanal 18.4 und am unteren Ende des Mittelsteges 18.6 einen zweiten dreiviertelkreisförmigen Kanal 18.5 für die Aufnahme von Passstiften auf.

20 ist ein kastenförmiges Profil der Funktionseinheit Beleuchtung. Ein grosser Hohlraum 20.2 ist abgegrenzt durch einen oberen waagrechten Steg 20.3, eine um ca. 45° schräg nach unten rechts verlaufende Verstärkungsrippe 20.22, eine schräg nach unten links verlaufende Wand 20.1 mit einer sichtbaren Oberfläche 20.11 und einer linken in der Mitte leicht nach aussen geknickten Wand 20.4, welche senkrecht nach oben in den waagrechten Steg 20.3 mündet. In der rechten oberen Ecke des Hohlraumes 20.2 ist ein C-schienenförmiger Kanal 20.23 mit Öffnung nach unten, leicht schräg nach rechts, ausgeformt. Ein kleiner dreieckiger Hohlraum 20.5 ist abgegrenzt durch die Verstärkungsrippe 20.22, dem leicht schräg nach oben fortgesetzten Ende des Steges 20.3 und einer Wand 20.6. Der waagrechte Steg 20.3 überragt das rechtwinklig von unten her einmündende Ende der Wand 20.4 nach links und endet mit einer kurzen rechtwinklig nach unten geformten Nase 20.31. Der nach links herausragende Teil des Steges 20.3 weist eine Querbohrung 20.33 auf. Eine weitere Querbohrung 20.34 mündet in den Hohlraum 20.2. Die Wand 20.4 hat am oberen Ende der unteren Hälfte nach links aussen einen C-schienenförmigen Kanal 22.41 ausgeformt, dessen Öffnung im Winkel von ca. 30° von der Waagrechten nach links unten weist. Die linke untere Ecke des Profiles 20 weist eine sphärisch gekrümmte, nach links offene Nut 20.42 auf. Die, den dreieckigen Hohlraum begrenzende äussere Seitenwand 20.6 hat in diesem Bereich einen nach aussen geöffneten C-schienenförmigen Kanal 20.61 eingeformt. Das Profil 20 weist ferner in der rechten oberen Ecke ein die sphärisch gekrümmte Nase 18.3 umschliessendes, hakenförmiges, nach unten ein offenes U bildendes Ende 20.32 auf. Zwischen dem Ansatz des hakenförmigen Endes 20.32 und der oberen Seitenflanke des C-schienenförmigen Kanals 20.61 ist eine nach oben offene Nut 20.62 eingeformt. Auf der Aussenseite der rechten, die Nut 20.62 bildenden Seitenwand, ist ein erster dreiviertelkreisförmiger Kanal 20.7 und in der Ecke zwischen der unteren Aussenseite des C-schienenförmigen Kanals 20.61 und dem unteren Teil der linken Seitenwand 20.4 ein zweiter dreiviertelkreisförmiger Kanal 20.8 eingeformt, ebenfalls für die Aufnahme von Passstiften.

Ein hochkant angeordnetes Profil 21 hat eine sichtbare glatte Oberfläche 21.1, welche im unteren Teil über eine Rundung absatzfrei in die Oberfläche 20.11 des Profiles 20 übergeht. Am unteren dickeren Teil des Profiles 21 ist ein nach der sichtbaren Oberfläche hin offener rechteckiger Kanal 21.2 eingeformt. Je eine Rille 21.21 in den Seitenflanken des Kanals 21.2 dienen einer hier nicht näher beschriebenen Einpresstechnik eines Trägerholmes 21.7. Die Trägerholme 21.7 haben an ihrem anderen Ende ein dreieckiges, an den Ecken abgerundetes Randprofil 21.8 aufgepresst. Der mittlere, dünne Teil des Profiles 21 weist eine Querbohrung 21.5 auf und in der oberen Stirnfläche ist ein schwalbenschwanzförmiger Kanal 21.4 für die Aufnahme eines Dichtlippenprofiles 21.6 eingelassen. Am oberen Teil der Rückseite des Profiles 21 befindet sich eine zuerst waagrecht links herausragende und am Ende nach unten gerichtete Nase 21.5, welche in die Nut 20.62 des Profiles 20 eingreift. Das Profil 22 hat eine sichtbare Oberfläche 22.1 mit einer Querbohrung 22.6 und einem nach dem Wagenboden hin gebogenen, am Ende verdickten Schenkel 22.2. Der Schenkel 22.2 überragt den dünnen Profilteil zusätzlich mit einer Nase 22.21 nach oben. In der Nase 22.21 ist eine weitere Querbohrung 22.9 vorhanden. Das dem Schenkel 22.2 gegenüberliegende Ende des Profiles 22 ist eine sphärisch gekrümmte Nase 22.10. Ein auf der Rückseite, am gleichen Ende sich befindlicher C-schienenförmiger Kanal 22.3 ist in einem Winkel von ca. 45° zur rückseitigen Profiloberfläche hin geöffnet.

Die einzelnen Funktionseinheiten werden wie folgt fabriziert und montiert:

Das Profil 18 des Kabelkanals wird abgelängt, beispielsweise auf Wagenabteilslänge, die Querlöcher 18.21 werden gebohrt und es wird die (sichtbare) Oberfläche 18.11 behandelt. Die eigentliche Vormontage besteht im Einlegen eines Kabelbündels 12.1 im Kabelkanal 12. Die Montage im Wageninnern erfolgt mittels einer Schraube 24 und einer Mutterplatte 23 an der C-Schiene 17.1. Beim längsseitigen Zusammenfügen weiterer Kabelkanäle werden, zwecks absatzfreier Übergänge, einseitig Passstifte in die dreiviertelkreisförmigen Kanäle 18.14 und 18.5 eingelegt. Das Einfügen der Deckenverkleidungsplatte 19 in die Nut 18.13 kann zusammen mit der Kabelkanalmontage oder eventuell später erfolgen.

Das Profil 20 der Beleuchtung 13 wird auf ein bestimmtes Rastermass abgelängt und mit den Querlöchern 20.33 und 20.34 versehen. An vorgegebenen Positionen wird je ein Supportblech 22.4 beim C-schienenförmigen Kanal 20.41 an das Profil 20 angeschraubt. Dann werden ferner die Lichtaustrittsöffnungen und die Lautsprecheröffnungen herausgearbeitet. Eine Oberflächenbehandlung beendet die Bearbeitungsphase. Die Beleuchtung 13, bestehend aus einem Reflektorgehäuse 13.1, einem Vorschaltgerät 13.3 und einer Fluoreszenzröhre 13.2 wird im Hohlraum 20.2 am C-schienenförmigen Kanal 20.23 festgeschraubt. Ein in Fig. 2 nicht sichtbarer Lautsprecher 11 wird auf gleiche Art eingebaut. Das Anbringen einer transparenten Abdeckung für die Lichtaustrittsöffnung und einer z.B. lochgerasterten Abdeckung der Lautsprecheröffnung beenden die mechanische Montagearbeit. Die beim Montieren von Beleuchtung 13 und Lautsprecher 11 durch eine Querbohrung 20.34 herausgeführten elektrischen Anschlussleitungen werden auf eine Klemme 20.13 geführt und dort angeschlossen. Nach erfolgter Funktionsprüfung ist die Funktionseinheit Beleuchtung einbaubereit. Beim Einbau im Wageninnern wird die Funktionseinheit Beleuchtung mit dem hakenförmigen Ende 20.32 des Profiles 20 an der sphärisch gekrümmten Nase 18.3 des Profiles 18 angehängt und die elektrische Verbindung zwischen Klemme 20.13 und Kabel 12.1 hergestellt. Dann wird die Funktionseinheit eingeschwenkt bis zum Anschlagen an der C-Schiene 17.2 und längs zusammengeschoben, wobei eingesetzte Passstifte in den dreiviertelkreisförmigen Kanälen 20.7 und 20.8 einen absatzfreien Übergang von einer Funktionseinheit zur nächsten ergeben. Durch die Bohrung 20.33 erfolgt dann noch die Verschraubung mit dem Wagenkasten 1 via C-Schiene 17.2 und Halteprofil 16.

Nach dem Ablängen, Bohren und Oberflächenbehandeln des Profiles 21 der Gepäckablage 14 wird das Dichtlippenprofil 21.6 eingezogen, werden die Holme 21.7 in den Kanal 21.2 eingepresst, die Kanal-Zwischenräume zwischen den Holmen abgedeckt und wird das Randprofil 21.8 auf die herausragenden Holmenden aufgepresst. Der Einbau erfolgt durch Einhängen der Nase 21.5 in die Nut 20.62, Anschmiegen des Dichtlippenprofils 21.6 am Schenkel 18.1 des Profiles 18, Anschlagen mit dem unteren Teil an Profil 20 und abschliessendem Verschrauben mit Profil 21 beim C-schienenförmigen Kanal 20.61.

Ablängen des Profiles 22 für das Rollo 15 auf Fensterrastermass und bohren der Querlöcher 22.6 und 22.9 sind die mechanischen Bearbeitungsoperationen. Nach erfolgter Oberflächenbehandlung wird die Rolloarmatur, bestehend aus einer Rollotrommel 15.1, einem Trägersupport 22.5 mit einem Schnellverschluss 22.7 und einer Rollo-Zuggriffleiste 15.2 am C-schienenförmigen Kanal 22.3 mit dem Profil 22 verschraubt. Ein Aufhängehaken 22.8 wird an der Nase 22.21 angehängt und bei der Bohrung 22.9 mit dieser verschraubt oder vernietet. Beim Einbau des Rollos wird vorerst ein Stück Rollostoff von der Trommel abgerollt, dann die Rollo-Zuggriffleiste mit etwas Rollostoff in die Rille beim Fenster 5 eingefädelt, dann das Profil 22 mit der sphärisch gekrümmten Nase 22.3 in die ebenso gekrümmte Nut 20.42 des Profiles 20 hineingeschoben, die ganze Funktionseinheit bis zum mechanischen Anschlag nach oben geschwenkt und mittels dem Dreh-Schnellverschluss 22.7 via Montagebohrung 22.7 in ihrer Endlage fixiert.

Gemäss Figur 2 weisen die Profile 18, 20, 21, 22 jene Formen auf, wie sie bei ihrer Anwendung im Unterdeck gebraucht werden. Bei ihrer Anwendung in den Oberdeckeinbauten weisen die Profile 18, 20, 21, 22 die gleichen Funktionen und Merkmale auf, können aber, aufgrund der veränderten Wagenkasten-Innenkontur entsprechend angepasste Querschnittsformen aufweisen.

Beim Profil 20 kann die den Hohlraum 20.2 abgrenzende Wand 20.1 mit der sichtbaren Oberfläche 20.11 wegfallen, und es kann die sichtbare Oberfläche mit den eingebauten Bauteilen (Beleuchtung, Lautsprecher) gebildet werden. Es können, zwecks Versteifung, zusätzlich Verstärkungsrippen vorgesehen werden.

Das Halteprofil 16 kann auch mit einer unlösbaren oder bedingt lösbaren Verbindung (kleben, schweissen, nieten) am Wagenkasten 1 befestigt werden. Der Kabelkanal 12 kann unterteilt sein und eine entfernbare Abdeckung aufweisen.

Die Profile 18, 20, 21, 22 können aus irgendeinem Werkstoff bestehen. Es ist möglich, die Anzahl der Funktionseinheiten zu verkleinern oder zu vergrössern. In diesem Sinne wäre eine Erweiterung mit einer Klima- und Lüftungsfunktion zu verstehen. Den Funktionseinheiten können bei entsprechender Ausbildung noch andere, bzw. zusätzliche Aufgaben zugeordnet werden, wie z.B. optische Signale, Hydraulik- und Luftinstallationen, mechanische Aggregate und zusätzliche Wagenkastenversteifung. Das Prinzip der Erfindung ist auch für Strassen-, Wasser-, Luft- und Raumfahrzeuge anwendbar.

QQ群二维码
意见反馈