Vorrichtung zum Transport von Personen |
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申请号 | EP86111608.5 | 申请日 | 1986-08-22 | 公开(公告)号 | EP0223930A2 | 公开(公告)日 | 1987-06-03 |
申请人 | Hespe & Woelm GmbH & Co. KG; | 发明人 | Fabian, Klaus; | ||||
摘要 | Eine Vorrichtung zum Transport von Personen mit einem auf Rollen (14, 24) verfahrbaren und in jeder Stellung arretierbaren Sitz (1), wobei die Rollen (14, 24) in zwei an einer Wand (19) befestigten Schienen (16, 25) gleiten, soll möglichst einfach, platzsparend und kostengünstig sein und ein selbständiges und sicheres Überwinden von Hindernissen ermöglichen. Der Sitz (1) soll speziell dem Transport von Behinderten dienen, die Schienen aus einer Tragschiene (25) und einer Stützschiene (16) bestehen, der Sitz (1) an seiner Rückenlehne (7) oben Laufrollen (24) haben, die auf einer diese unterfangenden Tragfläche der Tragschiene (25) abrollen können und der Sitz (1) soll an seiner Rückenlehne (7) unten Stützrollen (14) haben, die auf einer diese seitlich abstützenden Stützfläche der Stützschiene (16) abrollen können. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Personen mit einem auf Rollen verfahrbaren und in jeder Stellung arretierbaren Sitz, wobei die Rollen zwei an einer Wand befestigten Schienen gleiten. Behinderte Personen benutzen für die selbständige Fortbewegung vielfach vierrädrige Rollstühle, deren Vorderräder drehbar um vertikale Achsen gelagerte Radachsen haben und deren Hinterräder außen unlaufende Ringe zur manuellen Fortbewegung tragen. Die vorbekannten Rollstühle sind lediglich zur Fortbewegung auf ebenem Untergrund geeignet. Hundernisse wie Bürgersteige, Treppenstufen, Rampen usw. können von einem Rollstuhlfahrer meist nicht aus eigener Kraft überwunden werden. Im Wohn-, Klinik- und Reabilitationsbereich ist der Behinderte vielfach gänzlich auf sich selbst gestellt. Gerade in diesen Bereichen ist der Rollstuhl aber wegen gehäuft auftretender Hindernisse oder zu geringen Bewegungsspielraumes vielfach unbrauchbar. Besonders im sanitären Bereich ist der Behinderte deshalb auf Fremdhilfe angewiesen. Aus der DE-OS 26 41 005 ist eine Vorrichtung zum Transport von Personen in Rettungswagen mit einem entlang einer Führungsbahn verfahrbaren Sitz bekannt. Die Führungsbahn verläuft entlang der Krankentrage und weist Gleitschienen auf, in denen der Sitz auf Rollen gleitet. Es ist vorgesehen, daß der Sitz in allen Stellungen arreitierbar ist. Bei der bekannten Vorrichtung ist es nachteilig, daß die Führungsbahn Platz beansprucht und den begehbaren Bereich einschränkt. Darüber hinaus ist für die Führungsbahn eine besondere Stützkonstruktion erforderlich. Aus der DE-PS 31 31 935 ist eine Vorrichtung zum Aufnehmen von Behinderten in Personenverkehrsmittel bekannt, bei der oberhalb einer Aufnahmeöffnung des Verkehrsmittels eine Fahrschiene angeordnet ist, in die Rollstühle an einem Gleithänger einhängbar sind. Diese Vorrichtung dient vornehmlich der Überwindung von Höhenunterschieden. Bei einer ebenen Bewegung des Behinderten erhöht sie die Stabilität und Sicherheit des Rollstuhles. Sie ist folglich relativ aufwendig und bei beengten Platzverhältnissen nicht einsetzbar. Aus der DE-PS 33 20 281 ist ein bremsbarer Wagen für eine an Decken verlegbare Laufschiene bekannt, mit dem Behinderten eine selbständige Fortbewegung im Inneren von Häusern möglich ist. Hierzu ist es erforderlich, daß sich der Behinderte an eine dreh- oder schwenkbare Öse einhängt und den Wagen manuell antreibt. Hierbei ist das Unfallrisiko besonders groß, zumal sich die behinderte Person im sanitären Bereich zur Durchführung ihrer Verrichtungen vom Wagen lösen muß. Schließlich ist es nachteilig, daß die Laufschienen zur Überwindung von Türrahmen von der Decke abgehängt werden müssen. Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Transport von Personen zu schaffen, die einfach, kostengünstig und platzsparend ist und der Person eine selbsttätige und sichere Fortbewegung gestattet. Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der Sitz zum Transport von Behinderten dient, daß die Schienen aus einer Tragschiene und einer Stützschiene bestehen, daß der Sitz an seiner Rückenlehne oben Laufrollen hat, die auf einer diese unterfangenden Tragfläche der Tragschiene abrollen können und daß der Sitz an seiner Rückenlehne unten Stützrollen hat, die auf einer diese seitlich abstützende Stützfläche der Stützschiene abrollen können. Diese Vorrichtung zum Transport von Behinderten hat die Vorteile,daß sie den Behinderten sicher bei seiner Bewegung führt, wobei dieser beide Hände zur Fortbewegung einsetzen kann. Sie kann innerhalb von Häusern an Wänden, aber auch an freistehenden Stützen montiert werden. Besondere Vorteile ergeben sich im sanitären Bereich, da der Behinderte dort unter erheblich vermindertem Unfallrisiko beispielsweise unter einer Dusche Platz nehmen kann. Hindernisse wie eine Duschschüssel oder eine Badewannenwand werden hierbei einfach überfahren. Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Rückenlehne fest mit dem Gehäuse eines Laufwagens bzw. den Gehäusen von Stützwagen verbunden ist, in die Achsen eingesetzt sind, die beidseitig Laufrollen bzw. Stützrollen tragen. Laufwagen, Stützwagen und Sitz können unabhängig voneinander vormontiert werden und bilden austauschfähige Einzelteile. Die symmetrische Belastung der Achsen über die beidseitigen Laufrollen bzw. Stützrollen ist mechanisch besonders günstig. Bei einer weiteren Ausgestaltung kann der Laufwagen mit Querrollen auf diese seitlich abstützenden Seitenflächen der Tragschiene abrollen. Die Querrollen sind auf Achsstummeln gelagert, die senkrecht zu den Achsen der Laufrollen aus dem Gehäuse herausragen. Hierdurch können die seitlichen Stützkräfte vom Laufwagen reibungsarm in die Tragschiene eingeleitet werden, wodurch die Bewegungsarbeit verringert wird. Bei einer weiterer Ausgestaltung ist der Laufwagen in eine kastenförmige Tragschiene mit einem unteren Längsschlitz eingesetzt, wobei die Laufrollen auf an den Längsschlitz angrenzenden, einander gegenüberliegenden Flächen abrollen können. Die Stützwagen sind in eine kastenförmige Stützschiene mit einem seitlichen Längsschlitz eingesetzt, wobei die Stützrollen auf der dem Längsschlitz gegenüberliegenden Bodenfläche der Stützschiene abrollen können. Hierzu können bereits im Handel befindliche Laufschienensysteme verwendet werden. Be festigungssysteme und Verlegungsgeräte stehen ebenfalls zur Verfügung. Diese Anordnung der Tragschienen und Stützschienen ist insbesondere im sanitären Bereich vorzuziehen, da sie Wasseransammlungen in der Laufschiene verhindert. Bei einer weiteren Ausführungsform hat ein Laufwagen bzw. Stützwagen eine Bremse, mit einer in die Tragschiene bzw. Stützschiene eingesetzten Bremsplatte, die an einer senkrecht zur Bewegungsrichtung der Laufrollen bzw. Stützrollen durch den Längsschlitz laufwagen- bzw. stützwagenfest geführten Bremsstange befestigt und entgegen der Kraft einer Feder gegen seitlich an den Längsschlitz grenzende Flanken preßbar ist, mit einem Bremschebel, der drehbar auf der Bremsstange gelagert ist und sich über Exzenterscheiben an einer Gegenfläche abstützt. Hierdurch ist es möglich, die Vorrichtung bei der Fortbewegung abzubremsen bzw. anschließend festzustellen. Dies gestattet eine erhöhte Sicherheit beim Transport und bei der Benutzung der festgestellten Vorrichtung. Die Vorrichtung kann weiterhin an einem bequem erreichbaren Ort arretiert werden, wenn sie einmal nicht benutzt werden sollte. Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Exzenterscheiben am Außenumfang abschnittsweise ausgewölbt und abgeflacht. Diese Gestaltung der Exzenterscheiben ermöglicht sowohl eine Beeinflussung der Bremskraft, als auch ein Feststellen der Bremse. Schließlich ist bei einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der Sitz in Wandnähe drehbar gelagert und bis zu einem Anschlag ausklappbar ist. Hierdurch ist es möglich, die Vorrichtung platzsparend und unauffällig unterzubringen. Sie kann beispielsweise hinter einem Schrank oder einem Verschlag versteckt werden. Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugeehörigen Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung zum Transport von Behinderten schematisch dargestellt ist. In den Zeichnungen zeigen:
In der Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Transport von Behinderten dargestellt, die einen Sitz 1 mit Sitzrahmen 2 hat, der mit Sitzpolstern 3, 4 abgepolstert ist. Der Sitzrahmen 2 ist wandseitig mit Grundplatten 5, 6 versehen, an deren oberen Enden eine Rückenlehne 7 angeflanscht ist. Die Rückenlehne 7 ist mit einem Rückenpolster 8 abgepolstert. Der Sitzrahmen 2 und die Rückenlehne 7 werden vorzugsweise aus einem nichtrostenden Rohrmaterial gefertigt, beispielsweise aus Aluminium- bzw. Edelstahlrohr. Die Sitzpolster 3, 4 und die Rückenpolster 8 werden bevorzugt aus einem wasserabweisenden Kunststoff angefertigt. Zur Stabilisierung sind der Sitzrahmen 2 und die Rückenlehne 7 untereinander mit einer Strebe 9 verbunden. An die Grundplatten 5, 6 sind die Gehäuse 10, 11 der Stützwagen 12, 13 angeschweißt, deren Stützrollen 14 beidseitig auf in die Gehäuse 10, 11 eingesteckte Achsen 15 gelagert sind. Die Stützwagen 12, 13 laufen in einer Stützschiene 16, die einseitig mit einem Längsschlitz 17 versehen und mit Muffen 18 an der Wand 19 befestigt ist. Am oberen Querholm 20 der Rückenlehne 7 ist das rechtwinklig abgewinkelte Gehäuse 21 eines Laufwagens 22 angeflanscht, das auf durchgesteckten Achsen 23 Laufrollen 24 trägt. Der Laufwagen 22 läuft in einer kastenförmigen Tragschiene 25, die zur Durchführung des Gehäuses 21 mit unteren Längsschlitzen 26 versehen sind. Die Laufrollen 24 rollen auf an den Längsschlitz 26 angrenzenden, einander gegenüberliegenden Flanken der Tragschiene 25 ab. Die Tragschienen 25 werden mit Muffen 27 und Winkeln 28 an der Wand 19 gehalten. Aus der Fig. 2 ist die Anordnung der Stützwagen 12, 13 an den Seiten des Sitzrahmens 2 und des Laufwagens 22 am Querholm 20 der Rückenlehne 7 besser ersichtlich. Der Laufwagen 22 hat außer den Laufrollen 24 noch Querrollen 29, die auf Achsstummeln 30 befestigt sind, welche senkrecht zu den Achsen 23 der Laufrollen 24 angeordnet sind. Die Querrollen 30 nehmen in den Laufwagen 22 eingeleitete Seitenkräfte auf und ermöglichen eine reibungsarme Bewegung des Laufwagens 22. In der Darstellung der Fig. 3 ist eine Bremse 31 gezeigt, die in den Stützwagen 12 integriert ist. Die Bremse 31 besteht aus einer senkrecht an das Gehäuse 10 des Stützwagens 12 angeschweißten Hülse 32, in der eine Bremsstange 33 geführt ist. Die Funktion der Bremse 31 kann besser anhand der vergrößerten Darstellungen der Fig. 4 und Fig. 5 verstanden werden. Die Bremsstange 33 ist unten mit einer Bremsplatte 34 versehen, an die über einen Teller 35 eine am Ende der Bremsstange 33 abgestützte Feder angreift. Das Ende der Bremsstange 33 ist mit der Bremsplatte 34 in die Stützschiene 16 eingesetzt. Am oberen Ende der Bremsstange 33 ist ein Bremschebel 37 auf einem Bolzen 38 drehbar gelagert. Der Bremshebel trägt beidseitig an die Bremsstange 33 angrenzende Exzenterscheiben 39, die auf einer Gegenfläche 40 der Hülse 32 abgestützt sind. Die Exzenterscheiben haben an ihrem Außenumfang eine Wölbfläche 41 und eine ebene Planfläche 42. Beim Verdrehen des Bremshebels 37 in der in Fig. 4 eingetragenen Pfeilrichtung wird der Bolzen 38 von der Gegenfläche 40 wegbewegt und die Bremsstange 33 mit der Bremsplatte 34 nach oben bewegt. Sobald die Bremsplatte 34 auf den an den Schlitz 17 der Stützschienen 16 angrenzenden Flanken aufliegt, setzt die Bremswirkung ein. Infolge der sich bei weiterer Aufwärtsbewegung der Bremsstange 33 erhöhenden Vorspannung der Feder 36 kann die Bremskraft dosiert werden. Wird der Bremschebel 37 in der in Fig. 5 eingetragenen Pfeilrichtung bewegt, so wird schließlich die Feststellposition der Bremse erreicht, wenn die Planfläche 42 der Exzenterscheibe 39 auf der Gegenfläche 40 aufliegt. In dieser Stellung ist der Bremshebel 37 infolge der Vorspannung der Feder 36 arretiert. Ein ständiges Schleifen der Bremsplatte 34 an den Flanken der Stützschiene 16 bei losgelöster Bremse kann verhindert werden, wenn in die Hülse 32 eine nicht dargestellte Rückstellfeder eingesetzt wird, welche die Bremsstange 33 stets in die Stützschiene 16 hineinschiebt. In den Fig. 6 bis 8 ist eine bevorzugte Verwendung der Vorrichtung in einem Duschraum 43 für Behinderte dargestellt. An einer Seitenwand 44 sind die Tragschiene 25 und die Stützschiene 16 verankert. Auf dem Sitz 1 befindet sich eine Person 45, die bereits über der Duschschüssel 46 und unter dem Brausekopf 47 Platz genommen hat. Der Sitz 1 ist innerhalb des Duschraums 43 in den in Fig. 7 eingezeichneten Pfeilrichtungen verfahrbar, so daß behinderte Personen im Trockenen auf diesem Platz nehmen können und durch manuelle Fortbewegung das von der Duschschüssel 46 gebildete Hindernis bequem überwinden können. Wie in der Draufsicht der Fig. 8 gezeigt, kann der Sitz 1 so bemessen werden, daß sich eine behinderte Person mit seiner Hilfe mittig unter einen Brausekopf 47 bewegen kann.
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