LIFTANLAGE

申请号 EP05811231.9 申请日 2005-10-13 公开(公告)号 EP1817219B1 公开(公告)日 2012-12-05
申请人 Josef Wiegand GMBH & CO. KG; 发明人 WIEGAND, Josef;
摘要
权利要求 Liftanlage, insbesondere Standseilbahn, insbesondere zum Transport von Sportlern mit ihrem Sportgerät von einer Talstation (3) unterhalb eines Hanges zu einer Bergstation (4) oberhalb des Hanges, wobei die Liftanlage einen bodennah im Kreis verlegten Schienenkreis (2) aufweist, auf dem mehrere Schlitten (9) im Umlauf geführt sind, wobei der Abschnitt der Schienen (5) zwischen der Talstation (3) und der Bergstation (4) eine Förderstrecke (18) mit einem externen Antrieb für die Schlitten (9) bildet und der darauf folgende Abschnitt der Schienen (5) zwischen der Bergstation (4) und der Talstation (3) eine Rücklaufstrecke (21) bildet, auf der die Schlitten (9) unter dem Einfluss der Schwerkraft frei rollend von der Bergstation (4) zur Talstation (3) zurück gelangen, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rücklaufstrecke (21) Wirbelstrombremsen (24) installiert sind, die selbsttätig die Geschwindigkeit der Schlitten (9) regeln, wobei die Permanentmagnete (28) der Wirbelstrombremsen (24) zur selbsttätigen Regelung der Geschwindigkeit auf der Talfahrt derart mittels einer Federlagerung (29) gehalten sind, dass sich bei steigender Bremsleistung der Zug auf die Federlagerung (29) verstärkt, wodurch die Permanentmagnete (28) tiefer eintauchen und die Bremskraft erhöht wird, und dass bei nachlassender Bremsleistung die Federlagerung (29) die Permanentmagnete (28) wieder hoch zieht, wodurch die Bremskraft reduziert wird.Liftanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor den Stationen (3, 4) jeweils in Fahrtrichtung abschüssige Pufferzonen (19, 22) gebildet sind.Liftanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitten (9) auf der einen Seite einen Eintrittsbereich und auf der anderen Seite einen Austrittsbereich haben und dass Sitze (14) so angeordnet sind, dass die Personen mit angeschnallten Skiern quer zur Fahrtrichtung sitzen.Liftanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitze (14) Klappsitze sind.Liftanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitze (14) so ausgerichtet und die Schienen (5) so verlegt sind, dass die zu befördernden Personen Blick auf den Sportbereich haben.Liftanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (5) in einer Acht verlegt sind.Liftanlage nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitze (25) in Fahrtrichtung ausgerichtet sind und der Schlitten (9) mit einer Box (26) zur Aufnahme von Sportgeräten versehen ist.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Liftanlage, insbesondere Standseilbahn, insbesondere zum Transport von Sportlern mit ihrem Sportgerät von einer Talstation unterhalb eines Hanges zu einer Bergstation oberhalb eines Hanges, wobei die Liftanlage einen bodennah im Kreis verlegten Schienenkreis aufweist, auf dem mehrere Schlitten im Umlauf geführt sind, wobei der Abschnitt der Schienen zwischen der Talstation und der Bergstation eine Förderstrecke mit einem externen Antrieb für die Schlitten bildet und der darauf folgende Abschnitt der Schienen zwischen der Bergstation und der Talstation eine Rücklaufstrecke bildet, auf der die Schlitten unter dem Einfluss der Schwerkraft frei rollend von der Bergstation zur Talstation zurück gelangen.

Liftanlagen sind in vielfältigen Formen bekannt. Bei der einfachsten Art handelt es sich um einen sogenannten Schlepplift für Skisportler, bei dem die Sportler auf den Skiern stehend von einer zwischen die Beine genommenen Schleppstange gezogen werden. Die Schleppstangen hängen an einem kontinuierlich umlaufenden Drahtseil, so dass sie ständig in Bewegung sind. Der Ein- und Ausstieg bereitet daher einigen Sportlern Schwierigkeiten. Außerdem muss der Sportler darauf achten, dass seine auf dem Boden gleitenden Skier nicht aus der Spur laufen, während er hochgezogen wird. Der Schlepplift kann auch nur von Skifahrern benutzt werden. Insbesondere die Ausstiegsstelle am Berg ist in gewisser Weise gefährlich, da durch die losgelassenen Schleppbügel eine verletzungsgefahr für zuvor ausgestiegene Benutzer besteht.

Eine Unterabteilung der Schlepplifte sind Schlittenlifte. Hier wird statt des Schleppbügels für Skifahrer ein Transportschlitten fest mit dem Federzug des Schleppgerätes verbunden. In der Talstation hält dann ein Helfer diesen Schlitten solange am Boden fest, bis der Fahrgast aufgesprungen ist und dann von dem Schleppgerät in der Schneespur bergauf gezogen wird und dabei seinen eigenen Schlitten hinterherzieht. Dieses System ist personalaufwändig, hat eine geringe Förderkapazität und bedarf einer intensiven Pflege der Schleppspur. Die Fahrgäste müssen eine gewisse Behändigkeit mitbringen, und das ganze System funktioniert nur bei ausreichender Schneelage.

Standseilbahnen verkehren im Pendelbetrieb mit einem oder zwei Fahrbetriebsmitteln auf Schienen. Durch den Pendelverkehr ist die Förderleistung, insbesondere auf längeren Strecken, immer wesentlich geringer als bei einem Umlaufsystem. Große Kabinen, um höhere Förderleistungen zu erreichen, erfordern einen sehr hohen Aufwand bei dem Schienenstrang.

Bei sogenannten Sesselliften hängen die Sessel mit den Fahrgästen an einem umlaufenden Seil hoch in der Luft. Dies erfordert einen sehr hohen Sicherheitsaufwand mit entsprechend hohen Investitionen. Das Ein- und Aussteigen erfolgt immer in bewegte Sessel und eine Kurvengängigkeit ist nur mit sehr hohem technischen Aufwand zu erreichen. Kabinenbahnen funktionieren nach dem gleichen Prinzip, auch hier befinden sich die Fahrgäste oben in der Luft, so dass ein Teil der Bevölkerung sich solchen Bahnen nicht anvertraut.

Auch bei Pendelkabinenbahnen befinden sich die Fahrgäste hoch in der Luft. Eine Kurvengängigkeit ist nicht möglich.

Alle Liftarten mit hochgeführtem Seil und Masten greifen erheblich in das Landschaftsbild ein und werden daher oftmals nicht genehmigt.

Auf der anderen Seite gibt es so genannte Sommerrodelbahnen, bei denen Schlitten, in denen die Benutzer sitzen, auf Schienen von einer Talstation einen Hang hinauf gezogen werden und sodann auf einer sich mäandernd verlaufenden Rücklaufstrecke sportlich schnell den Hang wieder hinunterfahren, wobei die Schlitten mit einem Bremssystem ausgestattet sind, das es dem jeweiligen Benutzer ermöglicht, die Geschwindigkeit seines Schlittens während der Talfahrt zu bestimmen. Zurück an der Talstation, steigt der Benutzer wieder aus, um neuen Fahrern Platz zu machen.

Zum Stand der Technik ist die EP 1 346 756 zu nennen, die eine Anlage zeigt, bei der zwischen einer Berg- und einer Talstation sowohl eine erste Schienenstrecke für die schwerkraftgetriebene Abfahrt von Schlitten zur Talstation als auch eine zweite Schienenstrecke zum motorgetriebenen Rücktransport der Schlitten vorgesehen ist.

Eine solche Liftanlage ermöglicht es z. B. Sportlern, an einer Bergstation auszusteigen, um anschließend auf ihrem Sportgerät (Ski, Rodelschlitten oder dgl.) den Hang hinunter zu fahren.

Die EP 1 026 061 A1 beschreibt eine umlaufende Bahn mit einer Berg- und einer Talstrecke sowie mit einer Berg- und Talstation, wobei die Wagen der Bahn auf der geraden Bergstrecke zur Bergstation hinaufgezogen werden und auf der kurvigen Talstrecke zur Talstation zurückkehren. Wirbelstrombremsen vor den Kurven der Talstrecke sorgen dafür, dass die Wagen mit einer nicht zu hohen Geschwindigkeit in die Kurve einfahren.

Die Erfindung beruht auf dem Problem, die Anlage so einzurichten, dass sie möglichst störungsfrei arbeitet und mit wenig Beaufsichtigungspersonal auskommt. Außerdem sollen zu hohe Geschwindigkeiten auf der Abfahrt vermieden werden, die z. B. zu einem Entgleisen der Schlitten führen könnten, so dass eine möglichst sichere Talfahrt sowohl mit als auch ohne Personen möglich ist.

Die Erfindung löst dieses Problem dadurch, dass auf der Rücklaufstrecke Wirbelstrombremsen installiert sind, die selbsttätig die Geschwindigkeit der Schlitten regeln, wobei die Permanentmagnete der Wirbelstrombremsen zur selbsttätigen Regelung der Geschwindigkeit auf der Talfahrt derart mittels einer Federlagerung gehalten sind, dass sich bei steigender Bremsleistung der Zug auf die Federlagerung verstärkt, wodurch die Permanentmagnete tiefer eintauchen und die Bremskraft erhöht wird, und dass bei nachlassender Bremsleistung die Federlagerung die Permanentmagnete wieder hoch zieht, wodurch die Bremskraft reduziert wird.

Die Anlage dient somit vorwiegend dem Transport von Sportlern zu einer Bergstation. Insofern gleicht sie den oben erwähnten Liftanlagen. Die Transportmittel (Schleppstange, Sessel, Kabine) hängen aber nicht an einem Drahtseil, sondern werden auf einem durchgehenden Schienenkreis geführt. Solche Kreise können recht einfach verlegt und an die jeweils vorliegende Hangform angepasst werden. Für den genannten Zweck sollte die Rücklaufstrecke auf einem in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten möglichst kurzen Weg verlegt werden, um eine rasche Rückführung der Schlitten zur Talstation zu erreichen.

Frei rollend bedeutet, dass die Schlitten lediglich unter der Einwirkung der Schwerkraft stehen und nicht wie bei der Bergfahrt mit einem externen Antrieb z. B. über ein Seil oder eine Kette gekoppelt sind.

Zur Lösung des Problems sieht die Erfindung weiterhin vor, dass insbesondere vor kritischen Stellen externe Bremsen an der Rücklaufstrecke installiert sind.

Dazu sind auf der Rücklaufstrecke Wirbelstrombremsen installiert, die selbsttätig die Geschwindigkeit der Schlitten regeln, wobei die Permanentmagnete der Wirbelstrombremsen zur selbsttätigen Regelung der Geschwindigkeit auf der Talfahrt derart mittels einer Federlagerung gehalten sind, dass sich bei steigender Bremsleistung der Zug auf die Federlagerung verstärkt, wodurch die Permanentmagnete tiefer eintauchen und die Bremskraft erhöht wird, und dass bei nachlassender Bremsleistung die Federlagerung die Permanentmagnete wieder hoch zieht, wodurch die Bremskraft reduziert wird.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung durch externe Bremsen soll es auch ermöglichen, dass die Rücklaufstrecke zur Talbeförderung von Personen genutzt werden kann. Da dabei die Beförderung, nicht aber das Vergnügen, wie z. B. bei einer Sommerrodelbahn, im Vordergrund steht, begrenzen die Bremsen die Geschwindigkeit der Schlitten auf eine Geschwindigkeit, die bei den Fahrgästen keine Angstgefühle auslöst. Auch ist keine individuelle, durch die Fahrgäste betätigbare Bremse, wie bei Sommerrodelbahnen, vorgesehen.

Wenn auch die Rücklaufstrecke zur Personenbeförderung eingerichtet ist, lässt sich die Anlage sowohl im winterbetrieb als auch im Sommerbetrieb wirtschaftlich nutzen. Im Winter dient die Talstation als Zusteigebahnhof für Wintersportler, es findet lediglich ein Transport von Personen und ihrer Ausrüstung bergauf statt. Im Sommerbetrieb kann die Anlage z. B. Wandersportler auch talwärts bringen oder Rundfahrten durchführen, die entweder an der Berg- oder der Talstation als Zusteigebahnhof beginnen.

Die Konstruktion hat weiterhin den Vorteil, dass die Schlitten in der Tal- und Bergstation jeweils angehalten werden, so dass der Ein- und Ausstieg unproblematisch im Stillstand erfolgt. Als externen Antrieb für die Schlitten haben sich Seilzuganlagen bewährt. Für solche Anlagen ist der Begriff Standseilbahn im Umlaufsystem gebräuchlich. Durch eine kurvengängige Konstruktion der Seilklemmen, mit denen die Schlitten an das Zugseil der seilzuganlage ankoppeln, können sowohl Rechts- als auch Linkskurven befahren werden.

Die bodennahe Verlegung der Schienen kann relativ leicht verwirklicht werden. Es brauchen daher keine Masten und dergleichen aufgestellt zu werden. Da wegen der bodennahen Verlegung auch keine Absturzgefahr besteht, ist der Kontrollaufwand gegenüber Anlagen mit auf Masten geführten Drahtseilen gering. Außer in den Stationen sind keine Betonfundamente notwendig.

Die Erfindung besteht somit darin, dass die Schlitten unter Einwirkung der Schwerkraft zu Tal gelangen, wobei zur Geschwindigkeitsbegrenzung vorzugsweise eine automatisch wirkende Abbremsung vorgesehen ist. Diese besteht zum Beispiel aus mindestens einem Paar Permanentmagneten, die mittig über einer bestehenden Kupferschiene angeordnet sind. Dabei können entweder die Kupferschiene am Schlitten und die Permanentmagnete an ausgewählten Bereichen der Schienen oder die Permanentmagnete am Schlitten und die Kupferschiene an ausgewählten Bereichen der Schienen angeordnet sein. Durch eine gefederte Lagerung tauchen die Permanentmagnete je nach Gefälle unterschiedlich tief über die Kupferschiene ein. So reguliert diese Aufhängung selbsttätig die Geschwindigkeit auf der Talstrecke. Je nach Eintauchtiefe können die Schlitten wesentlich schneller als die Seilgeschwindigkeit talwärts befördert werden, um so die Kapazität zu erhöhen. Es ist auch eine Kombination von Seilführung und Wirbelstrombremse möglich, um die Sicherheit zu erhöhen. Zusätzlich können noch Fliehkraftbremsen in die Laufräder eingebaut werden.

Bei einer solchen Ausrüstung kann die Anlage auch zum Bergabtransport für Menschen und Material genutzt werden.

Berg- und Talstation sind so ausgelegt, dass die Schlitten zum Be- bzw. Aussteigen angehalten werden. Dazu ist es notwendig, Pufferzonen vor den Stationen vorzusehen, in denen die Schlitten gelöst vom externen Antrieb zurückgestaut werden. Diese können im einfachsten Fall dadurch realisiert werden, dass die Schienen im Bereich der pufferzonen leicht abschüssig verlegt sind, so dass, wenn ein Schlitten die Station verlässt, der nächste Schlitten automatisch nachrollt. Je nach örtlichen Anforderungen können auch Fördersysteme eingebaut werden.

Vor allem für Skifahrer ist es äußerst umständlich, für jede Bergfahrt die Skier von den Schuhen zu lösen. Es wäre daher vorteilhaft, wenn die Skifahrer mit ihren Skiern die Schlitten besteigen könnten. Um dies zu realisieren, sieht die Erfindung vor, dass die Schlitten seitlich auf der einen Seite einen bis zum Schlittenboden reichenden Eintrittsbereich und auf der anderen Seite einen ebenfalls bis zum Schlittenboden reichenden Aus-, trittsbereich haben und die Sitze so angeordnet sind, dass der Sportler quer zur Fahrtrichtung sitzt. Vorzugsweise ist der Sitz als Klappsitz ausgebildet. Durch diesen können die Sportler mit den Skiern quer zur Fahrtrichtung in den Schlitten hineinlaufen, den nun hinter ihnen befindlichen Klappsitz herunterklappen und sich setzen. Zum Aussteigen verlässt der Sportler den Schlitten auf der anderen Seite, wobei der Klappsitz von selbst in die senkrechte Position zurückklappt und den Durchgang zwischen dem Ein- und Ausstieg freimacht.

Die Bergstrecke kann nun so verlegt werden, dass sie entlang der Skipiste verläuft, so dass die transportierten Personen auf die Skipiste schauen und den anderen Sportlern bei der Abfahrt zusehen können. Um bei dieser Art von Einstieg zu vermeiden, dass die Skifahrer beim Zugang zur Talstation oder beim Verlassen der Bergstation die Schienen kreuzen müssen, ist vorgesehen, dass die Schienen in einer Acht verlegt sind, wobei die Talstation in der einen Schleife der Acht und die Bergstation in der anderen Schleife der Acht angeordnet ist.

Die Sitze können aber auch in Fahrtrichtung ausgerichtet sein. Dies ist zum Beispiel insbesondere dann interessant, wenn mit dem Lift eine winterrodelbahn versorgt werden soll. Die Schlitten können dann gleichzeitig mit einer Box zur Aufnahme der Rodelschlitten versehen sein. Diese Schlitten können jeweils von einer Seite bestiegen und verlassen werden. In diesem Fall ist der Schienenkreis kreuzungsfrei.

Im Folgenden soll anhand zweier Ausführungsbeispiele die Erfindung näher erläutert werden. Das erste Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine auf Schienen basierende Liftanlage im Zusammenhang mit einer Skipiste. Dazu zeigt

Fig. 1
einen Verlageplan der Schienen,

Fig. 2
eine Seitenansicht eines Teilstücks der Schienen mit einer Seitenansicht eines sich darauf befindenden Schlittens,

Fig. 3
einen Querschnitt durch die Schienen und den Schlitten,

Fig. 4
eine Draufsicht auf den Schlitten.

Das weitere Ausführungsbeispiel zeigt eine auf Schienen basierende Liftanlage für eine Rodelpiste. Dazu zeigt

Fig. 5
den Verlageplan der Schienen,

Fig. 6
eine perspektivische Darstellung eines Schienenabschnittes mit einem sich darauf befindlichen Schlitten,

Fig. 7
einen Querschnitt durch den Schlitten und

Fig. 8
eine Draufsicht auf den Schlitten.

Außerdem zeigen:

Fig. 9
eine Wirbelstrombremseinrichtung auf der Rücklaufstrecke, wobei deren Magnete in der oberen Position mit geringer Bremskraft dargestellt sind, und

Figur 10
eine wirbelstrombremseinrichtung gemäß Fig. 9, wobei deren Magnete in der untersten Position mit hoher Bremskraft dargestellt sind.

Es wird zunächst auf die Figuren 1 bis 4 Bezug genommen. Die Liftanlage ist als Ganzes mit 1 bezeichnet. Sie besteht aus einem Schienenkreis 2, der hier in einer Acht verlegt ist. An der einen Schleife des Schienenkreises 2 befindet sich die Talstation 3, an der anderen Schleife die Bergstation 4.

Wie insbesondere den Fig. 2 und 3 entnommen werden kann, sind die Schienen 5 des Schienenkreises 2 bodennah verlegt, also auf nur leicht erhöhten Pratzen 6. Die Schienen 5 bestehen aus parallel verlaufenden, an Querträgern 7 befestigten Rohren, wobei die Querträger 7 mit den in Abständen aufgestellten Pratzen 6 verschraubt sind. Die Pratzenhöhe kann eingestellt werden, so dass die Schienen 5 auch bei einem sehr unebenen Boden kontinuierlich fallend bzw. steigend verlegt werden können. Die einzelnen Pratzen 6 sind über Längsstreben 8 (siehe Figur 2) miteinander verbunden und bilden so eine steife Basis für die Schienen 5. Die Schlitten 9 sind mit paarweise angeordneten Lauf- und Führungsrollen 10, 10' versehen, die auf bzw. seitlich außen an den Schienen 5 entlang laufen. Um ein Entgleisen zu verhindern, sind die Schienen außerdem von Backen 11 untergriffen.

Der Körper 12 eines Schlittens 9 besteht aus einem flachen Boden, auf dem mehrere hintereinander angeordnete Abteile 13 ausgebildet sind, die jeweils von der einen Seite betreten und von der anderen Seite verlassen werden können. In den Abtrennungen zwischen den Abteilen 13 sind Sitze 14 klappbar gehalten. Wie gut der Figur 3 zu entnehmen ist, tritt der Skifahrer von der einen Seite in ein Abteil 13 ein, klappt den Sitz 14 in das Abteil 13 hinein und setzt sich darauf. Die Skier brauchen nicht abgeschnallt zu werden, sie verbleiben vielmehr an den Füßen und ragen in der Sitzposition etwas über die Abteilbreite hinaus (siehe Figur 4).

Zurück zur Figur 1 : In der Tal- und Bergstation 3, 4 ist der Schienenkreis 2 mit einer Einstiegs- bzw. Ausstiegsplattform 15, 16 versehen, die sich jeweils außerhalb des Kreises befindet. Ein oder zwei Schlitten 9 fahren in den Bereich der in Bezug zur Fahrtrichtung rechts liegenden Einstiegsplattform 15 hinein, werden dort angehalten und können nun wie oben erläutert von den Skifahrern leicht betreten werden, da sich der Boden des Schlittens 9 bündig an die Plattform anschließt. Sobald die Skifahrer sich gesetzt haben und ein Sicherungsbügel heruntergeklappt ist, werden die Schlitten 9 freigegeben, rollen über eine leichte Gefällestrecke 17 zur Förderstrecke 18 und werden dort von einem Seilzugsystem 23 erfasst. Solche Seilzugsysteme sind in vielfältigen Ausführungen bekannt und brauchen daher hier nicht näher erläutert zu werden. Auf der Förderstrecke 18 werden die Schlitten 9 von dem Seilzugsystem 23 nach oben gezogen, wobei sie sich an deren Ende selbsttätig von dem Seilzugsystem 23 lösen und dann unmittelbar vor der Bergstation 4 in eine leicht abschüssige Pufferzone 19 zur Bergstation 4 rollen. Die Ausstiegsplattform 16 befindet sich nun in Fahrtrichtung gesehen links der Schlitten, so dass die Skifahrer die Schlitten über die Ausstiegsplattform 16 verlassen können, ohne sich umdrehen zu müssen. Die leeren Schlitten gelangen nun über einen weiteren, leicht abschüssigen Bereich 20 zur Rücklaufstrecke 21, wo sie zurück über eine Pufferzone 22 zur Talstation 3 gelangen.

In der Rücklaufstrecke 21 ist eine aufrecht stehende Kupferschiene 27 installiert, über der auf der Unterseite des Schlittens mindestens ein Paar Permanentmagnete 28 federnd aufgehängt sind. Durch die Dicke der Kupferschiene 27, den Spalt zwischen den Magneten 28 und die Eintauchtiefe kann praktisch jede Geschwindigkeit, und zwar unterschiedlich auf den verschiedenen Streckenabschnitten, erzielt werden. Da sich bei steigender Bremsleistung der Zug auf die Federlagerung 29 verstärkt, tauchen die Permanentmagnete 28 tiefer ein und erhöhen dadurch die Bremskraft. Bei nachlassender Bremsleistung ziehen die Federn die Permanentmagnete 28 wieder hoch und reduzieren die Bremskraft. Auf diese Weise wird eine selbstregelnde Geschwindigkeitskontrolle erzielt. Figur 9 zeigt die Magnete in der oberen Position mit geringer Bremskraft, Figur 10 zeigt die Magnete in der untersten Position mit hoher Bremskraft.

Die Ausführung der Liftanlage gemäß den Fig. 5 bis 8 entspricht weitgehend der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4, so dass im Folgenden lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll.

Der Verlauf der Schienen in Figur 5 ist kreuzungsfrei. Dies ist deswegen möglich, weil der Schlitten 9 nur auf einer Seite betreten und verlassen werden kann und zwar jeweils nach außen bezogen auf den Schienenkreis, so dass weder zum Ein- noch zum Aussteigen die Schienen überquert werden müssen. Die Schienen selbst sind ansonsten gleichartig aufgebaut. Der Schlitten 9 besitzt allerdings zwei in Fahrtrichtung zeigende feststehende Sitze 25, hinter denen in einer Box 26 die mitzunehmenden Sportgeräte, wie Schlitten oder Snowboards, untergebracht werden können.

Bezugszeichenliste

1
Liftanlage

2
Schienenkreis

3
Talstation.

4
Bergstation

5
Schienen

6
Pratzen

7
Querträger

8
Längsstrebe

9
Schlitten

10
Führungsrolle

10'
Führungsrolle

11
Backen

12
Körper

13
Abteil

14
Sitz

15
Einstiegsplattform

16
Ausstiegsplattform

17
Gefällstrecke

18
Förderstrecke

19
Pufferzone

20
abschüssiger Bereich

21
Rücklaufstrecke

22
Pufferzone

23
Seilzugsystem

24
Wirbelstrombremse

25
Sitz

26
Box

27
Kupferschiene

28
Permanentmagnet

29
Federlagerung

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