Verfahren zum gerichteten Abgleiten oder Abfahren von Hanggelände |
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申请号 | EP01117888.6 | 申请日 | 2001-07-23 | 公开(公告)号 | EP1346756A1 | 公开(公告)日 | 2003-09-24 |
申请人 | Ermer, Josef; | 发明人 | Ermer, Josef; | ||||
摘要 | Gemäß einem Verfahren zum gerichteten Abgleiten oder Abfahren von Hanggeländen entlang einer vorbestimmten Streckenführung, ist zu sicheren, einfachen und kraftsparenden Abgleit- und Abfahrvorgängen die Anordnung einer Fahrrinne oder einer Schienenstrecke als Gleit- oder Fahrbahn zwischen einer Berg- und einer Talstation vorgesehen, auf die als Sitzelemente dienende Rollenschlitten bzw. Rutschschlitten durch Hangabtriebskraft selbsttätig längsbewegt und nachfolgend über eine weitere Fahrrinne oder Schienenstrecke zwischen der Tal- und Bergstation durch Motorkraft in die Bergstation rückgefördert werden. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum gerichteten Abgleiten oder Abfahren von Hanggeländen entlang einer vorbestimten Streckenführung. Es ist bekannt vermittels Schlitten auf Hanggeländen mit unbestimmter Streckenführung abzugleiten oder abzufahren. Abgesehen davon, daß diese Vorgänge durch Auffahren auf Streckenhindernissen, z.B. Bäumen od.dgl. unfallträchtig sind, bedürfen sie zu Lenkvorgängen oder Geschwindigkeitsveränderungen auch einen großen Kraftaufwand, der von ungeübten oder schwächlichen Personen, z.B. Kindern nur schwierig aufzubringen ist. Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gesetzt Maßnahmen zu schaffen, die die Abgleit- und Abfahrvorgänge an Hanggeländen sicherer, einfacher und kraftsparender ermöglichen. Nach der Erfindung ist dies erreicht durch die Anordnung einer Fahrrinne oder einer Schienenstrecke als Gleitoder Fahrbahn zwischen einer Berg- und einer Talstation, auf die als Sitzelemente dienende Rollenschlitten bzw. Rutschschlitten durch Hangabtriebskraft selbsttätig längsbewegt und nachfolgend über eine weitere Fahrrinne oder Schienenstrecke zwischen der Tal- und Bergstation durch Motorkraft in die Bergstation rückbefördert werden. Gemäß den Verfahrensschritten erfolgt das Abgleiten oder Abfahren entlang vorbestimmter sicherer Bahnen in der Art einer Rodelbahn, wobei eine reproduzierbare Wiederholung der Abgleit- oder Abfahrbewegungen durch die für die Benutzer mühelose Rückführung der Schlitten in die Bergstation bewirkt wird. Vorteilhaft sind Fahrrinnen bzw. Schienenstreckenverbindungen zwischen den Talstationen und den Bergstationen sowohl für die Abwärtsbewegungen als auch für die Rückförderung der Schlitten geschaffen, wodurch die Benutzer zu wiederholten Fahr- und Rutschvorgängen auf ihren Schlitten verbleiben können, was den Fahr- und Rutschanreiz fördert. Weitere Ausbildungen der Erfindung sind durch die in den Ansprüchen 2 bis 20 erwähnten Verfahrensvorgängen verdeutlicht. So finden, z.B. nach dem Verfahren bevorzugt im Querschnitt muldenförmig gestaltete Fahrrinnen, insbesondere aus einer Anzahl aneinandergefügten, gradlinig oder bogenförmig gestalteten Fahrrinnenabschnitten Anwendung, die gegebenfalls als Laufflächen für die Rollenschlitten innenseitig streifenförmige Ausformungen oder Absetzungen aufweisen. Die zweckmäßig durch einen Eisenwerkstoff oder einem legierten Eisenwerkstoff gebildeten Schienenstrecken können aus Sicherheitsgründen zu beiden Längsseiten mit Fangnetzen oder anderweitigen Begrenzungen versehen sein. Weiter können in der Strecke, bevorzugt im Bereich des talseitigen Endes von Fahrrinne bzw. Schienenstrecke, Bremsstreifen vorgesehen sein, die als Widerlager für an den Schlitten ausgebildeten Bremsklötzen od.dgl. dienen, die durch Aufdrücken auf die Fahrrinne oder Schienenstrecke die Abgleit- oder Fahrgeschwindigkeit verändern, insbesondere zu beenden erlauben. Die Bremselemente sind zweckmäßig dabei durch einen einzigen in den Schlitten, z.B. mittig ausgebildeten oder durch je einen an den Längsseiten der Schlitten angeordneten Bremshebel betätigbar. Vorteilhaft sind ferner, die Schienen der Schienenstrecke mit wahlweise veränderlichem Abstand zueinander in der Schienenstrecke anzuordnen, wodurch wahlweise Schlitten und Strecken größerer oder kleinerer Bauausführung zum Einsatz kommen können, bzw. die Stabilität der Fahr- und Rutschbewegungen veränderlich ist. Nach weiterem Verfahren können schließlich die Rollen- bzw. Rutschschlitten einfach durch ein motorich längsbewegbares flexibles oder knickbares Zugmittel, z.B. Seil, Kette od.dgl. zwischen der Tal- und Bergstation rückbefördert werden, welches sich bevorzugt jeweils selbsttätig in die Schlitten in den Bereichen der Talstation anklinkt und der Bergstation selbsttätig aushängt. Die Anordnung einer Rücklaufsperre im Bereich der Bergstation sichert die Schlitten gegen unbeabsichtigte und ungewollte Abwärtsbewegungen auf der Rückförderstrecke. Ein weiterer Anreiz zu Fahr- und Rutschvorgängen läßt sich erzielen, wenn die Fahrrinne oder die Schienenstrecke durch Stufenabschnitte ergänzt wird. Eine alternative Ausgestaltung des Verfahrens läßt sich desweiteren dadurch erreichen, wenn die Rollen- und Rutschschlitten durch als Sitzgelegenheit für die Benutzer dienende Mattenkörper gebildet werden. Es versteht sich, daß die Rollen- und Rutschschlitten beliebig einoder zweisitzig gestaltet und mit Rückenlehnen und Sicherheitsgurten versehen sein können. Gemäß dem Verfahren ist ferner vorgesehen, Rutschschlitten an steileren Hanggeländen, etwa bei Neigungen zwischen 12% und 60% in Anwendung zu bringen. Die Rutschschlitten können dabei auf Kufen gegebenenfalls kombiniert mit zwei Rädern in der Fahrrinne oder der Schienenstrecke bewegbar sein, während bei geringerer Neigung des Hanggeländes, etwa zwischen 5% und 40%, bevorzugt 10%, die Rollenschlitten mit vier Gummiräder bestückt sein können, durch die sich höhere Abfahrgeschwindigkeiten erzielen lassen, die jedoch vorzugsweise durch den Einbau von selbsttätig wirkenden Bremsen, innerhalb einer vorbestimmten Höchstgeschwindigkeit, begrenzbar sind. Wie die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht wird, zeigen die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele. Hierin bedeuten:
In den Figuren ist mit 1 eine auf einem Hanggelände zwischen einer Bergstation 2 und einer Talstation 3 installierte Fahrrinne aus legiertem Eisenwerkstoff bezeichnet, die Bögen 4 und Gradabschnitte 5 aufweist. Die Fahrrinne 1 ist im Bereich der Talstation 3 durch einen Fahrrinnenabschnit 1' mit einer weiteren Fahrrinne 6 verbunden, die sich zwischen der Talstation 3 und der Bergstation 2 erstreckt. Die beiden Fahrrinnen 1 und 6 sind in der Talstation und Bergstation miteinander verbunden, wodurch die Fahrrinnen 1 und 6 einen in sich geschlossenen Kreislauf bilden. Die Fig. 2 zeigt ein Teilstück einer Fahrrinne 1. Die Abbildung läßt erkennen, daß die Fahrrinne 1 durch aneinandergefügte Rinnenabschnitte 1'' gebildet ist, wobei sich einander folgende Rinnenabschnitte 1'' zur Vermeidung von Störungen talseitig überlappen. Die Fig. 3 zeigt eine beispielsweise Ausbildung eines Schlittens 8. Der Schlitten 8 weist im Fahrgestell 9 mit Räder 10 sowie eine durch das Fahrgestell 9 getragene Verkleidung 11 auf. Mit 12 ist eine Sitzfläche und mit 13 eine Rückenlehne in der Verkleidung 1 bezeichnet, während 14 ein Bremshebel ist. |