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Verfahren zum Abstellen von Wageneinheiten auf einem Rangiergleis einer Gleisanlage, eine Gleisanlage mit einem Rangiergleis und eine Einrichtung zur Spitzensicherung für ein Rangiergleis einer Gleisanlage

申请号 EP98250310.4 申请日 1998-09-04 公开(公告)号 EP0913308A1 公开(公告)日 1999-05-06
申请人 SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT; 发明人 Talke, Ulrich, Dr.; Hein, Carsten, Dr.;
摘要 Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem Wageneinheiten mit sehr geringem Aufwand auf einem Rangiergleis einer Gleisanlage abgestellt werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren, bei dem nacheinander Wageneinheiten von einem Zuführungsgleis (3) über eine Weiche (7) auf ein Rangiergleis (5) gefahren und unter Weiterschieben der zuvor abgestellten Wageneinheiten jeweils in Weichennähe abgestellt werden, mit einem an einem im Bereich einer vorbestimmten Stelle (13) auf dem Rangiergleis (5) angebrachten Signalgeber (11) ein Betätigungssignal (St) für eine im Bereich der Weiche (7) vorgesehene Signaleinrichtung (9) erzeugt wird, wenn beim Weiterschieben der abgestellten Wageneinheiten die zuerst abgestellte Wageneinheit die vorbestimmte Stelle passiert, und bei betätigter Signaleinrichtung (9) das Anstellen der Wageneinheiten auf dem Rangiergleis (5) beendet wird.
权利要求 Verfahren zum Abstellen von Wageneinheiten auf einem Rangiergleis (5) einer Gleisanlage (1), die ein Zuführungsgleis (3), mindestens eine mit dem Zuführungsgleis (3) verbundene Weiche (7) und das von der mindestens einen Weiche (7) abgehende Rangiergleis (5) aufweist, wobei bei dem Verfahren- nacheinander Wageneinheiten von dem Zuführungsgleis (3) über die Weiche (7) auf das Rangiergleis (5) gefahren und unter Weiterschieben der zuvor abgestellten Wageneinheiten jeweils in Weichennähe abgestellt werden,- mit einem im Bereich einer vorbestimmten Stelle (13) auf dem Rangiergleis (5) angebrachten Signalgeber (11,75) ein Betätigungssignal (St) für eine im Bereich der Weiche (7) vorgesehene Signaleinrichtung (9,70) erzeugt wird, wenn beim Weiterschieben der abgestellten Wageneinheiten die zuerst abgestellte Wageneinheit die vorbestimmte Stelle (13) passiert, und- bei betätigter Signaleinrichtung (9,70) das Abstellen der Wageneinheiten auf dem Rangiergleis (5) beendet wird.Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß- spätestens beim Feststellen eines unkontrollierten Vorbeirollens der zuerst abgestellten Wageneinheit an der vorbestimmten Stelle eine in Fahrtrichtung kurz vor dem Signalgeber (75) angeordnete Gleisbremse (95) betätigt wird.
Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß- mit einem in Fahrtrichtung hinter der Gleisbremse (95) in einem maximal dem kleinsten inneren Achsenabstand der abzustellenden Wageneinheiten entsprechenden Abstand angeordneten und vor dem einen Signalgeber (75) angebrachten weiteren Signalgeber (90) ein Warnsignal (W) für die Signaleinrichtung (70) erzeugt wird,- wenn die erste Achse der zuerst abgestellten Wageneinheit diesen weiteren Signalgeber (90) passiert.
Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß- als Signalgeber (75,90) Schienenkontakte oder Radsensoren verwendet werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß- als der eine Signalgeber (75) eine Achszähleinrichtung verwendet wird, die das Betätigungssignal (St) abgibt, wenn sich Achsen in ihrem Bereich befinden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß- als der eine Signalgeber (75) und als der weitere Signalgeber (90) eine einzige Achszähleinrichtung verwendet wird, die das Warnsignal (W) abgibt, wenn ihr Zählerstand von Null auf Eins springt, und die das Betätigungssignal (ST) abgibt, wenn sich ihr Zählerstand um Eins vermindert.
Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß- als Signaleinrichtung (9) eine Einrichtung verwendet wird, die bei Vorliegen des einen Betätigungssignals (St) ein Lichtsignal und bei Vorliegen des Warnsignals ein weiteres Lichtsignal abgibt.
Gleisanlage (1) mit einem Zuführungsgleis (3), mindestens einer mit dem Zuführungsgleis (3) verbundenen Weiche (7) und einem von der mindestens einen Weiche (7) abgehenden Rangiergleis (5), wobei bei der Gleisanlage (1)- im Bereich der mindestens einen Weiche (7) eine Signaleinrichtung (9) vorgesehen ist und- auf dem Rangiergleis (5) hinter der Signaleinrichtung (9) im Bereich einer vorbestimmten Stelle (13) ein Signalgeber (11) angebracht ist, der beim Vorbeifahren einer Wageneinheit ein Betätigungssignal (St) an die Signaleinrichtung (9) abgibt.Gleisanlage nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß- in Fahrtrichtung vor dem Signalgeber eine Gleisbremse angebracht ist.
Gleisanlage nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß- in Fahrtrichtung vor dem einen Signalgeber und in einem maximal dem kleinsten inneren Achsenabstand der abzustellenden Wageneinheiten entsprechenden Abstand hinter der Gleisbremse ein weiterer Signalgeber angeordnet ist.
Gleisanlage nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß- die Signalgeber (11,75,90) Schienenkontakte oder Radsensoren sind.
Gleisanlage nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß- der eine Signalgeber (11) eine Achszähleinrichtung ist, die das Betätigungssignal (St) abgibt, wenn sich Achsen in ihrem Bereich befinden.
Gleisanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß- der eine Signalgeber (75) und der weitere Signalgeber (90) durch eine einzige Achszähleinrichtung gebildet sind, die das Warnsignal (W) abgibt, wenn ihr Zählerstand von Null auf Eins springt, und die das Betätigungssignal (ST) abgibt, wenn sich ihr Zählerstand um Eins vermindert.
Gleisanlage nach einem der Ansprüche 8 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß- die Signaleinrichtung (11) eine Lichtsignaleinrichtung ist, die bei vorliegendem Betätigungssignal (St) ein Lichtsignal und bei vorliegendem Warnsignal (St) ein weiteres Lichtsignal abgibt.
Einrichtung zur Spitzensicherung für ein Rangiergleis einer Gleisanlage mit- einem im Bereich einer vorbestimmten Stelle des Rangiergleises angebrachten Signalgeber, der beim Vorbeifahren einer Wageneinheit ein Betätigungssignal (ST) an eine mit ihm verbundene Signaleinrichtung (9) abgibt,- einem in Fahrtrichtung vor dem Signalgeber angeordneten weiteren mit der Signaleinrichtung (9) verbundenen Signalgeber, der ein Warnsignal (W) für die Signaleinrichtung(9) erzeugt, wenn ihn eine Wageneinheit passiert, und- einer vor diesem weiteren Signalgeber angeordneten Gleisbremse zum Sichern einer ersten auf dem Gleis abgestellten Wageneinheit gegen unkontrolliertes Weiterrollen an der vorbestimmten Stelle vorbei,- wobei die beiden Signalgeber und die Gleisbremse derart angeordnet sind, daß- der Abstand zwischen den beiden Signalgebern mindestens so groß ist wie die längste auf dem Rangiergleis abzustellende Wageneinheit und- der Abstand zwischen dem weiteren Signalgeber und der Gleisbremse maximal so groß ist wie der kleinste innere Achsenabstand der auf dem Rangiergleis abzustellenden Wageneinheit.
说明书全文

Verfahren zum Abstellen von Wageneinheiten auf einem Rangiergleis einer Gleisanlage, eine Gleisanlage mit einem Rangiergleis und eine Einrichtung zur Spitzensicherung für ein Rangiergleis einer Gleisanlage

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem Wageneinheiten auf einem Rangiergleis einer Gleisanlage mit geringem Aufwand abgestellt werden können.

Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Abstellen von Wageneinheiten auf einem Rangiergleis einer Gleisanlage, die ein Zuführungsgleis, mindestens eine mit dem Zuführungsgleis verbundene Weiche und das von der mindestens einen Weiche abgehende Rangiergleis aufweist, wobei bei dem Verfahren nacheinander Wageneinheiten von dem Zuführungsgleis über die Weiche auf das Rangiergleis gefahren und unter Weiterschieben der zuvor abgestellten Wageneinheiten jeweils in Weichennähe abgestellt werden, mit einem im Bereich einer vorbestimmten Stelle auf dem Rangiergleis angebrachten Signalgeber ein Betätigungssignal für eine im Bereich der Weiche vorgesehene Signaleinrichtung erzeugt wird, wenn beim Weiterschieben der abgestellten Wageneinheiten die zuerst abgestellte Wageneinheit die vorbestimmte Stelle passiert, und bei betätigter Signaleinrichtung das Abstellen der Wageneinheiten auf dem Rangiergleis beendet wird. Bei der Signaleinrichtung kann es sich beispielsweise um eine optische und/oder akustische Anzeige handeln.

Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß sich die Fahrwege beim Abstellen von Wageneinheiten reduzieren lassen, weil jede Wageneinheit immer direkt hinter der Weiche, also am Anfang des Rangiergleises, auf dem Rangiergleis abgestellt werden kann; dabei führt zwar jedes Abstellen einer weiteren Wageneinheit dazu, daß die bereits auf dem Rangiergleis stehenden Wageneinheiten um die Länge der jeweils neu hinzukommenden Wageneinheit in Fahrtrichtung verschoben werden, jedoch wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren durch die Signaleinrichtung rechtzeitig angezeigt, daß die erste auf dem Rangiergleis abgestellte Wageneinheit bereits an die vorbestimmte Stelle geschoben wurde und daß somit keine weiteren Wageneinheiten mehr auf dem Rangiergleis Platz haben. Handelt es sich bei der vorbestimmten Stelle um eine Gefahrenstelle, dann können also trotz dieser Gefahrenstelle auf dem Rangiergleis die Wageneinheiten sehr sicher abgestellt werden, weil die Gefahrenstelle durch den Signalgeber im Bereich der Gefahrenstelle und der mit dem Signalgeber verbundenen Signaleinrichtung sehr gut abgesichert ist; konkret wird mit der Signaleinrichtung angezeigt, daß keine weiteren Wageneinheiten mehr auf das Rangiergleis geschoben werden dürfen, da sonst eine bereits auf dem Rangiergleis befindliche Wageneinheit - und zwar die in Fahrtrichtung gesehen erste - in die Gefahrenstelle gelangen würde. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist darin zu sehen, daß aufgrund des Signalgebers und der Signaleinrichtung über das Lokrangierpersonal hinaus kein Bahnpersonal zur Absicherung der Gefahrenstelle, also zur Spitzensicherung, mehr erforderlich ist.

Um ein unkontrolliertes Vorbeirollen der ersten auf dem Rangiergleis abgestellten Wageneinheit an der vorbestimmten Stelle zu verbinden, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn vor dem Anstellen der ersten Wageneinheit bzw. direkt danach eine in Fahrtrichtung kurz vor dem Signalgeber angeordnete Gleisbremse betätigt wird, die ein unkontrolliertes Vorbeirollen - beispielsweise aufgrund eines Gefälles im Rangiergleis - der zuerst abgestellten Wageneinheit an der vorbestimmten Stelle verhindert. Beispielsweise kann hierfür in Fahrtrichtung vor der Gleisbremse ein Gleiskontakt angebracht sein, der das Vorbeirollen der ersten Wageneinheit feststellt und daraufhin ein Steuersignal zur Betätigung der Gleisbremse an diese abgibt.

Wie bereits erläutert, werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Wageneinheiten unter Weiterschieben der zuvor abgestellten Wageneinheiten stets jeweils in Weichennähe abgestellt; um zu verhindern, daß die zuerst abgestellte Wageneinheit bei diesem Weiterschieben sozusagen unbemerkt durch die aktivierte Gleisbremse hindurchgeschoben wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß mit einem in Fahrtrichtung hinter der Gleisbremse in einem maximal dem kleinsten inneren Achsenabstand der abzustellenden Wageneinheiten entsprechenden Abstand angeordneten und vor dem einen Signalgeber angebrachten weiteren Signalgeber ein Warnsignal für die Signaleinrichtung erzeugt wird, wenn die erste Achse der zuerst abgestellten Wageneinheit diesen weiteren Signalgeber passiert. Bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem Bahnpersonal durch die Signaleinrichtung also zusätzlich angezeigt, daß die erste Achse der ersten Wageneinheit die Gleisbremse aufgrund des Weiterschiebens bereits verlassen hat, die zweite Achse jedoch noch nicht; dies bedeutet, daß das Bahnpersonal - falls noch weitere Wageneinheiten auf dem Rangiergleis abgestellt werden sollen - geeignete Maßnahmen treffen muß, um zu vermeiden, daß die erste Wageneinheit beim weiteren Anstellen weiterer Wageneinheiten vollkommen aus der Gleisbremse herausgeschoben wird und dann womöglich unkontrolliert in Richtung auf die vorbestimmte Stelle weiterrollt. Eine geeignete Maßnahme, um dies zu verhindern, kann beispielsweise darin bestehen, die erste Ablaufeinheit mit den anderen bereits abgestellten Wageneinheiten fest zu verkuppeln, wodurch sichergestellt wird, daß sich stets solange noch eine Achse dieser so gebildeten Wagenkolonne in der Gleisbremse befindet, bis die erste Achse der zuerst abgestellten Wageneinheit aufgrund des Weiterschiebens auch die vorbestimmte Stelle und damit den einen Signalgeber passiert hat, was wiederum durch die Signaleinrichtung angezeigt wird. Wenn die beiden Signalgeber einen Abstand aufweisen, der mindestens so groß ist wie die längste möglicherweise abzustellende Wageneinheit lang ist, so ist sichergestellt, daß stets noch eine Wageneinheit auf das Rangiergleis paßt, so lange die Signaleinrichtung nicht mit einem Betätigungs- oder Warnsignal beaufschlagt ist, also sozusagen auf grün" steht, d. h. eine optische oder akustische Meldung zur Freigabe zum Abstellen von Wageneinheiten auf dem Rangiergleis abgibt.

Besonders kostengünstige Signalgeber sind beispielsweise Schienenkontakte, so daß es als vorteilhaft angesehen wird, wenn als Signalgeber Schienenkontakte oder Radsensoren verwendet werden.

Als vorteilhaft wird es ebenfalls angesehen, wenn als der eine Signalgeber eine Achszähleinrichtung verwendet wird, die das Betätigungssignal abgibt, wenn sich Achsen in ihrem Bereich befinden, da mit einer Achszähleinrichtung als Signalgeber im Unterschied zu einem Schienenkontakt ein Gefahrenbereich nicht nur als besetzt gemeldet werden kann, sondern darüber hinaus auch wieder freigegeben werden kann; denn mit einer Achszähleinrichtung ist jederzeit feststellbar, ob sich eine Wagenachse und damit eine Wageneinheit in deren zugeordneten Meßbereich befindet.

Genauso einfach und damit vorteilhaft läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren durchführen, wenn als der eine Signalgeber und als der weitere Signalgeber eine einzige Achszähleinrichtung verwendet wird, die das Warnsignal abgibt, wenn ihr Zählerstand von Null auf Eins springt, und die das Betätigungssignal abgibt, wenn sich ihr Zählerstand um Eins vermindert.

Um dem Bahnpersonal bzw. einem Lokrangierführer beim Abstellen von Wageneinheiten deutlich zu signalisieren, daß die erste Achse der zuerst abgestellten Wageneinheit durch die Gleisbremse hindurch geschoben wurde oder aber daß diese Wageneinheit die vorbestimmte Stelle passiert hat, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn als Signaleinrichtung eine Einrichtung verwendet wird, die bei Vorliegen des einen Betätigungssignals ein Lichtsignal und bei Vorliegen des Warnsignals ein weiteres Lichtsignal abgibt. Bei dieser Signaleinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Art Ampel handeln, die bei fehlendem Betätigungs- und Warnsignal grünes Licht, bei Vorliegen des Warnsignals gelbes Licht und bei Vorliegen des Betätigungssignals rotes Licht abgibt; bei gelbem Licht wird dem Bahnpersonal dann signalisiert, daß Maßnahmen wie das bereits erläuterte Zusammenkuppeln der Wageneinheiten zu treffen sind, falls noch weitere Wageneinheiten auf dem Rangiergleis abgestellt werden sollen.

Der Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, eine Gleisanlage anzugeben, auf der sich mit geringem Aufwand unter Einsatz einfacher technischer Mittel Wageneinheiten abstellen lassen.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Gleisanlage mit einem Zuführungsgleis, mindestens einer mit dem Zuführungsgleis verbundenen Weiche und einem von der mindestens einen Weiche abgehenden Rangiergleis, wobei bei der Gleisanlage im Bereich der mindestens einen Weiche eine Signaleinrichtung vorgesehen ist und auf dem Rangiergleis hinter der Signaleinrichtung im Bereich einer vorbestimmten Stelle ein Signalgeber angebracht ist, der beim Vorbeifahren einer Wageneinheit ein Betätigungssignal an die Signaleinrichtung abgibt.

Der Vorteil der erfindungsgemäßen Gleisanlage besteht darin, daß das jeweilige Rangiergleis lediglich mit einem Signalgeber und einer mit diesem verbundenen Signaleinrichtung ausgestattet sein muß, um mit geringem personellen Aufwand Wageneinheiten gezielt in bezug auf eine vorbestimmte Stelle abstellen zu können.

Um zu verhindern, daß die erste auf dem Rangiergleis abgestellte Wageneinheit beispielsweise aufgrund eines Gefälles ein Rangiergleis unkontrolliert an der vorbestimmten Stelle vorbeirollen kann, ist gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Gleisanlage vorgesehen, daß in Fahrtrichtung vor dem Signalgeber eine Gleisbremse angebracht ist, die im betätigten Zustand ein unkontrolliertes Vorbeirollen einer auf dem Rangiergleis abgestellten Wageneinheit an der vorbestimmten Stelle verhindert.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Gleisanlage ist vorgesehen, daß in Fahrtrichtung vor dem einen Signalgeber und in einem maximal dem kleinsten inneren Achsenabstand der abzustellenden Wageneinheiten entsprechenden Abstand hinter der Gleisbremse ein weiterer Signalgeber angeordnet ist, der ein Warnsignal für die Signaleinrichtung erzeugt, wenn ihn die erste Achse der zuerst abgestellten Wageneinheit passiert. Die Vorteile dieser Anordnung lassen sich den Ausführungen zu dem erfindungsgemäßen Verfahren entnehmen und sollen deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Gleisanlage gemäß den Patentansprüchen 11 bis 14 sind in den zugehörigen Unteransprüchen beschrieben. Diese Ausgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, daß kostengünstige und erprobte Komponenten eingesetzt werden.

Eine weitere Lösung der oben angegebenen Aufgabe besteht in einer Einrichtung zur Spitzensicherung für ein Rangiergleis einer Gleisanlage mit einem im Bereich einer vorbestimmten Stelle des Rangiergleises angebrachten Signalgeber, der beim Vorbeifahren einer Wageneinheit ein Betätigungssignal an eine mit ihm verbundene Signaleinrichtung abgibt, einem in Fahrtrichtung vor dem Signalgeber angeordneten weiteren mit der Signaleinrichtung verbundenen Signalgeber, der ein Warnsignal für die Signaleinrichtung erzeugt, wenn ihn eine Wageneinheit passiert, und einer vor diesem weiteren Signalgeber angeordneten Gleisbremse zum Sichern einer ersten auf dem Gleis abgestellten Wageneinheit gegen unkontrolliertes Weiterrollen an der vorbestimmten Stelle vorbei, wobei die beiden Signalgeber und die Gleisbremse derart angeordnet sind, daß der Abstand zwischen den beiden Signalgebern mindestens so groß ist wie die längste auf dem Rangiergleis abzustellende Wageneinheit und der Abstand zwischen dem weiteren Signalgeber und der Gleisbremse maximal so groß ist wie der kleinste innere Achsenabstand der auf dem Rangiergleis abzustellenden Wageneinheit.

Hinsichtlich der wesentlichen Vorteile der erfindungsgemäßen Einrichtung gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend.

Zur Erläuterung der Erfindung sind in einer Figur 1 und in einer Figur 2 Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Gleisanlage dargestellt, mit der sich das erfindungsgemäße Verfahren zum Abstellen von Wageneinheiten durchführen läßt. Ein Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Einrichtung zur Spitzensicherung ist im Zusammenhang mit Figur 2 erläutert.

Die Figur 1 zeigt eine Gleisanlage 1 mit einem Zuführungsgleis 3 und einem Rangiergleis 5, das über eine Weiche 7 mit dem Zuführungsgleis 3 verbunden ist. Im Bereich der Weiche 7 ist eine Signaleinrichtung 9 beispielsweise in Form einer Lichtsignaleinrichtung vorgesehen, die mit einem Signalgeber 11 auf dem Rangiergleis 5 über eine Signalleitung verbunden ist. Der Signalgeber 11 weist einen vorgegebenen Abstand zu einer Gefahrenstelle 13 als vorbestimmte Stelle auf dem Rangiergleis 5 auf. Bei der Gefahrenstelle 13 kann es sich beispielsweise um einen Bahnübergang oder um eine weitere Weiche - wie in der Figur 1 gezeigt - handeln, oder auch um einen Prellbock; in diesem Fall handelt es sich bei dem Rangiergleis 5 um ein Abstell- oder Ausziehgleis.

In der Figur 1 sind weitere Rangiergleise 5' mit weiteren Signalgebern 11' und weiteren Signaleinrichtungen 9' dargestellt; diese gehören ebenfalls zu der Gleisanlage 1.

Auf dem Rangiergleis 5 lassen sich Wageneinheiten in der Weise abstellen, daß die jeweils abzustellende Wageneinheit immer direkt hinter der Weiche 7 auf dem Rangiergleis 5 abgestellt wird. Die bereits zuvor auf dem Rangiergleis 5 abgestellten Wageneinheiten werden dabei von der jeweils neu hinzukommenden Wageneinheit jeweils um die Länge dieser neuen Wageneinheit in Richtung der Gefahrenstelle 13 nach vorn verschoben. Fährt bei diesem Verschieben eine Wageneinheit - dies ist dann natürlich die erste der Wageneinheiten, die auf dem Rangiergleis 5 abgestellt wurde - an dem Signalgeber 11 vorbei, so erzeugt dieser Signalgeber 11 ein Betätigungssignal St und überträgt es zur Signaleinrichtung 9. Dadurch wird die Signaleinrichtung 9 betätigt, woraufhin sie ein entsprechendes Lichtsignal abgibt. Dieses Lichtsignal signalisiert also, daß das Rangiergleis 5 voll ist und keine weiteren Ablaufeinheiten mehr auf das Rangiergleis 5 geschoben werden dürfen, weil sonst die erste" der auf dem Rangiergleis 5 abgestellten Wageneinheiten in die Gefahrenstelle 13 geschoben werden würde.

Die Gleisanlage 1 mit dem Signalgeber 11 und der Signaleinrichtung 9 ermöglicht also ein sehr sicheres Abstellen von Ablaufeinheiten, obwohl die Gefahrenstelle 13 nicht durch Personal gesichert ist.

Falls es sich bei dem Signalgeber 11 um einen mit Gleiskontakten ausgerüsteten Achszählkreis handelt, so kann dieser beispielsweise derart ausgebildet sein, daß der Detektionsabschnitt des Achszählkreises und damit der Abstand der Gleiskontakte des Achszählkreises größer ist als der größte bei den Wageneinheiten auftretende Achsabstand, damit die Wageneinheiten im Bereich der Gefahrenstelle 13 besonders sicher erfaßt werden können.

Die Figur 2 zeigt eine Gleisanlage 50 mit einem Zuführungsgleis 55 und einem Rangiergleis 60, das über eine Weiche 65 mit dem Zuführungsgleis 55 verbunden ist. Im Bereich der Weiche 65 ist eine Signaleinrichtung 70 beispielsweise in Form einer Lichtsignaleinrichtung vorgesehen, die mit einem Signalgeber 75 auf dem Rangiergleis 60 über eine Signalleitung 80 verbunden ist. Der Signalgeber 75 ist im Bereich einer Gefahrenstelle 85 als vorbestimmte Stelle auf dem Rangiergleis 60 angebracht. Bei der Gefahrenstelle 85 kann es sich beispielsweise um eine weitere Weiche oder auch um einen Prellbock handeln. In einem Abstand A vor dem Signalgeber 75 ist ein weiterer Signalgeber 90 angeordnet, dem wiederum in einem Abstand B eine Gleisbremse 95 vorgeordnet ist; die Bemessung der Abstände A und B wird im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gleisanlage erläutert. Der weitere Signalgeber 90 ist mit der Signaleinrichtung 70 über eine weitere Signalleitung 100 verbunden.

Auf dem Rangiergleis 60 lassen sich Wageneinheiten in der gleichen Weise abstellen, wie es bereits im Zusammenhang mit der Figur 1 erläutert wurde, d. h. daß die jeweils abzustellende Wageneinheit immer direkt hinter der Weiche 65 auf dem Rangiergleis 60 abgestellt wird. Die bereits zuvor auf dem Rangiergleis 60 abgestellten Wageneinheiten werden dabei von der jeweils neu hinzukommenden Wageneinheit jeweils um die Länge dieser neuen Wageneinheit in Richtung auf die Gefahrenstelle 85 nach vorn verschoben.

Im Unterschied zu der Gleisanlage gemäß Figur 1 ist bei der Gleisanlage gemäß Figur 2 die Gleisbremse 95 vorgesehen, die vor dem Abstellen oder kurz nach dem Abstellen der ersten Wageneinheit aktiviert wird; in jedem Fall muß die Gleisbremse 95 aktiviert sein, bevor sie von der ersten Wageneinheit - beispielsweise durch ein unkontrolliertes Weiterrollen dieser ersten Wageneinheit aufgrund eines Gefälles in dem Rangiergleis 60 - erreicht werden kann. Das Aktivieren der Gleisbremse 95 kann beispielsweise von einem vor der Gleisbrems 95 angebrachten Schienenkontakt durchgeführt werden, der das Passieren der ersten Wageneinheit detektiert und daraufhin an die Gleisbremse 95 ein Signal zur Betätigung der Gleisbremse 95 abgibt.

Wie bereits erläutert, werden beim Abstellen der Wageneinheiten die zuvor abgestellten Wageneinheiten in Richtung auf die Gefahrenstelle 85 und in Richtung auf die Gleisbremse 95 verschoben. Wird bei diesem Verschieben die erste Wageneinheit aus dem Bereich der Gleisbremse 95 heraus und anschließend an dem weiteren Signalgeber 90 vorbeigeschoben, so erzeugt dieser ein Warnsignal W und überträgt es zur Signaleinrichtung 70. Daraufhin gibt die Signaleinrichtung 9 ein dem Warnsignal entsprechendes Lichtsignal ab, beispielsweise ein gelbes Licht. Dieses gelbe Lichtsignal signalisiert also, daß die erste Achse der ersten Wageneinheit die Gleisbremse 95 verlassen hat. Dies ist prinzipiell noch nicht gefährlich, da ja noch die zweite - ggf. noch weitere Achsen - der ersten Wageneinheit in der Gleisbremse 95 stehen muß, sofern der weitere Abstand B zwischen dem weiteren Signalgeber 90 und der Gleisbremse 95 kleiner ist als der Achsenabstand der ersten Wageneinheit; aus diesem Grund ist der weitere Abstand B grundsätzlich derart zu dimensionieren, daß er kleiner als der kleinste Abstand der möglicherweise auf dem Rangiergleis 60 abzustellenden Wageneinheiten ist.

Sollen auf dem Rangiergleis 60 nach dem Erscheinen des gelben Lichts noch weitere Ablaufeinheiten abgestellt werden, müssen von dem Bahnpersonal Maßnahmen getroffen werden, die verhindern, daß auch die zweite bzw. alle anderen Achsen dieser ersten Wageneinheit aus dem Rangiergleis 60 herausgeschoben werden; denn in einem solchen Fall wäre die erste Wageneinheit ungebremst und damit auch unkontrolliert und könnte u. U. zu der Gefahrenstelle 85 weiterrollen. Eine geeignete Maßnahme könnte beispielsweise darin bestehen, die erste Wageneinheit mit anderen oder auch mit allen anderen abgestellten Wageneinheiten zusammenzukuppeln, was nämlich sicherstellen würde, daß sich stets noch eine Achse dieser neu gebildeten Wagenkolonne in dem Bereich der Gleisbremse aufhält.

Nach einem solchen Zusammenkuppeln kann dann mit dem Abstellen weiterer Wageneinheiten fortgefahren werden, bis die erste Wageneinheit den einen Signalgeber 75 passiert und damit in den Gefahrenbereich 85 eindringt; in diesem Fall erzeugt der eine Signalgeber 75 ein Betätigungssignal ST und überträgt dieses zu der Signaleinrichtung 70, die daraufhin ein deutlich erkennbares rotes Lichtsignal abgibt. Dieses rote Lichtsignal macht das Bahnpersonal darauf aufmerksam, daß keine weiteren Wageneinheiten mehr auf dem Rangiergleis abgestellt werden dürfen, da dort kein Platz mehr frei ist.

Der Signalgeber 75 und der weitere Signalgeber 90 können Schienenkontakte sein, die einen Achszählkreis 105 bilden, der das Warnsignal W erzeugt, wenn der Zählerstand des Achszählkreises von Null auf Eins springt, und der das Betätigungssignal ST erzeugt, wenn der Zählerstand um Eins vermindert wird.

Die beiden Signalgeber 75 und 90, die Gleisbremse 95 sowie die Signaleinrichtung 70 bilden eine Einrichtung zur Spitzensicherung für ein Rangiergleis einer Gleisanlage, die eine Spitzensicherung durch Bahnpersonal überflüssig macht. Solche Einrichtungen zur Spitzensicherung können auf dem Rangiergleis 60 auch mehrfach hintereinander angeordnet sein; dies ist in der Figur 2 jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.

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