Rasselkörper

阅读:900发布:2023-10-06

专利汇可以提供Rasselkörper专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft einen Rasselkörper (1), wie er beispielsweise als Spielzeug für Kinder bekannt ist. Der mit einer Handhabe (Griff 3) versehene Rasselkörper (1) kann durch wenigstens eine verschließbare Öffnung (8,10) hindurch bedarfsweise mit granulatartigen Kleinteilen befüllt werden, die zusammen mit dem klangfähigen Hohl­körper (2) des Rasselkörpers den gewünschten Rasseleffekt ergeben. Der Hohlkörper (2) weist Befestigungselemente auf, die zusammen mit an Werbeträgern (12. 13) befindlichen Befestigungselementen (14) Befestigung von Werbeträgern (12, 13) am Rasselkörper (1) ermöglichen.,下面是Rasselkörper专利的具体信息内容。

1. Rasselkörper, gekennzeichnet durch einen aus Kunststoff, Metall oder Holz bestehenden, klangfähigen Hohlkörper (2) in Form einer Kugel, einer Walze, eines Würfels, eines Ellipsoides oder dgl., dem eine mit dem Hohlkörper (2) verbundene oder verbindbare Handhabe (Griff 3), vor­zugsweise in Form eines Stieles, zugeordnet ist, und der mit granulatartigen oder ähnlichen Kleinteilen befüllbar ist, die zusammen mit dem Hohlkörper (2) bei Hin- und Herbewegung des Rasselkörpers (1) den Rassel­effekt bewirken.2. Rasselkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Hohlkörper (2) abnehmbare Handhabe (Griff 3) zum Befüllen des Hohlkörpers (2) mit den erwähnten Kleinteilen geeignete Öffnungen des Hohlkörpers (2) verschließt.3. Rasselkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Hohlkörper (2) mindestens ein stopfen- oder deckel­artiger Verschluß (9 bzw. Gewindezapfen 11) vorgesehen ist zum Verschließen einer bzw. mehrerer am Hohl­körper (2) vorgesehene, zum Befüllen mit den erwähnten Kleinteilen vorgesehener Öffnungen (8 bzw. 10).4. Rasselkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (2) mit den einen von zwei mit­einander korrespondierenden Befestigungselementen versehen ist, während an zur Befestigung am Hohlkörper (2) vorgesehenen Werbeträgern oder dgl. (12 bzw. 13) die anderen dieser Befestigungselemente vorgesehen sind.5. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente nach Druckknopfart aus­gebildet sind.6. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente nach Art eines Klett­verschlusses ausgebildet sind.7. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente nach Art einer Schraub­verbindung ausgebildet sind.8. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente als Klemmstift und Steck­öffnung ausgebildet sind, vorzugsweise unter Aus­nutzung des Effektes der Selbsthemmung.9. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Werbeträger an den Hohlkörper anhängbar sind.10. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper ebene oder gewölbte Flächenbereiche aufweist, auf die Werbeträger aufklebbar sind.11. Rasselkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Oberfläche des Hohlkörpers (2) dem äußeren Kantenverlauf und der Dicke der Werbeträger (13) ent­sprechende Vertiefungen (15) vorgesehen sind, so daß am oder auf den Hohlkörper montierte Werbeträger (13) nicht über benachbarte Flächenbereiche hinausragen.12. Rasselkörper nach einem oder mehreren der vorher­gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (2) mehrere Teil-Hohlräume (6,7) aufweist zur Aufnahme mehrerer, ggfs. unterschiedlich beschaffener Kleinteilemengen.13. Rasselkörper nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper aus mindestens zwei Teil-Hohlkörpern besteht, die mittels Schrauben, Steckverschlüssen oder dgl. mit­einander verbindbar sind.14. Rasselkörper nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Griff und dem Hohlkörper ein in gewissem Maß elastisches Verbindungsstück vorgesehen ist (Bereich 16).15. Rasselkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück aus Gummi oder einem gummi­artigen Material besteht.16. Rasselkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück im wesentlichen aus einer kurzen Federspirale besteht.17. Rasselkörper nach einem oder mehreren der vorher­gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens teilweise durchscheinend oder durchsichtig ausgebildete Hohlkörper mit einer Innenbeleuchtung (Glühlampe) versehen ist, zu deren Stromversorgung eine Batterie im Griff oder am Boden des Hohlkörpers in der Nähe des Griffes einsetzbar ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Rasselkörper, wie er insbesondere als Spielzeug für Kinder von seiner grundsätzlichen Wirkungs­weise her seit langem bekannt ist.

Mit dem Gegenstand der vorliegenden Anmeldung soll nun ein Rasselkörper geschaffen werden, der zur Benutzung im wesentlichen durch Jugendliche und Erwachsene bei Massen­veranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, vorgesehen ist. Der Rasselkörper soll während des Gebrauches sicher in der Hand gehalten werden können und darüberhinaus insbesondere die Möglichkeit bieten, wenigstens auf einem großen Teil der freiliegenden Oberfläche Werbung oder Werbeträger jedweder Art anbringen zu können.

Ein im Hinblick auf die vorgenannten Möglichkeiten gestalteter Rasselkörper kennzeichnet sich nach dem Anspruch 1 durch einen aus Kunststoff, Metall oder Holz bestehenden, klangfähigen Hohlkörper in Form einer Kugel, einer Walze, eines Würfels, eines Ellipsoides oder dgl., dem eine mit dem Hohlkörper verbundene oder verbindbare Handhabe, vorzugsweise in Form eines Stieles, zugeordnet ist, und der mit granulatartigen oder ähnlichen Kleinteilen befüll­bar ist, die zusammen mit dem Hohlkörper bei Hin- und Herbewegung des Rasselkörpers den Rasseleffekt bewirken.

In bevorzugter weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Rasselkörpers ist es nach Anspruch 2 vorteilhaft, daß die vom Hohlkörper abnehmbare Handhabe zum Befüllen des Hohl­körpers mit den erwähnten Kleinteilen geeignete Öffnungen des Hohlkörpers verschließt. Dies eröffnet einerseits die Möglichkeit, Menge und Art der den Rasseleffekt erzeugenden Kleinteile bedarfsweise selbst variieren zu können und erlaubt andererseits auch eine kostengünstige Herstellung und Vermarktung, da der Rasselkörper durch den End­verbraucher funktionsfähig montiert werden kann.

Neben der Möglichkeit, die der Anspruch 2 eröffnet, ist es zum Befüllen des Hohlkörpers mit den erwähnten Kleinteilen entsprechend dem Vorschlag nach Anspruch 3 auch möglich, daß am Hohlkörper mindestens ein stopfen- oder deckel­artiger Verschluß vorgesehen ist zum Verschließen einer bzw. mehrerer am Hohlkörper vorgesehener, zum Befüllen mit den erwähnten Kleinteilen vorgesehener Öffnungen.

In weiterer Ausgestaltung des Rasselkörpers ist es nach Anspruch 4 möglich, daß der Hohlkörper mit den einen von zwei korrespondierenden Befestigungselementen versehen ist, während an zur Befestigung am Hohlkörper vorgesehenen Werbeträgern die anderen dieser Befestigungselemente vor­gesehen sind. Die Befestigungselemente können dabei ent­sprechend dem Vorschlag nach Anspruch 5 nach Druckknopfart ausgebildet sein oder, wie Anspruch 6 angibt, nach Art eines Klettverschlusses.

Schließlich ist es auch gemäß Anspruch 7 möglich, daß die Befestigungselemente nach Art einer Schraubverbindung aus­gebildet sind.

Weitere zweckmäßige oder vorteilhafte Ergänzungen und Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Rasselkörpers sind in den Unteransprüchen 8 bis 17 angegeben.

Im Hinblick auf die nach Anspruch 4 grundsätzlich vor­gesehene Möglichkeit, Werbeträger am erfindungsgemäßen Rasselkörper anzubringen, ist es in Weiterbildung dieses Gedankens entsprechend dem Vorschlag nach Anspruch 8 zweckmäßig, daß in der Oberfläche des Hohlkörpers dem äußeren Kantenverlauf und der Dicke der Werbeträger ent­sprechende Vertiefungen vorgesehen sind, so daß am oder auf den Hohlkörper montierte Werbeträger nicht über benachbarte Flächenbereiche hinausragen.

Zum Variieren des Klanges der mit dem Rasselkörper er­zeugbaren Geräusche kann nach Anspruch 9 der Hohlkörper schließlich mehrere Teil-Hohlräume aufweisen zur Aufnahme mehrerer, ggfs. unterschiedlich beschaffener Kleinteile­mengen.

Anhand der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert:

Die Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Rasselkörper 1, der aus einem Hohlkörper 2 und einem am einen Ende des Hohlkörpers zu an diesem befestigten bzw. befestigbaren Griff 3 besteht. Der im Fall der Darstellung in der Zeich­nung ellipsoidförmig gestaltete Hohlkörper 2 besteht beispielsweise aus Kunststoff und weist eine äußere Wandung 4 auf. Der von der Wandung 4 insgesamt ein­geschlossene Raum ist durch eine mit der äußeren Wandung 4 fest verbundene innere Wandung 5 in Teil-Räume 6 und 7 aufgeteilt. Der Teil-Raum 6 ist zum Befüllen mit geeigneten Kleinteilen über eine Öffnung 8 zugänglich, die mittels eines in diesem Fall scheibenartigen Verschlusses 9, zweck­mäßig mit Schraubgewinde,verschließbar ist. Der Teil-Raum 7 ist zum Befüllen mit Kleinteilen über eine Öffnung 10 zu­gänglich, die mit dem betreffenden, mit Gewindezapfen 11 versehenen Ende des Griffes 3 verschließbar ist.

In dem mit 16 bezeichneten Bereich kann der Griff 3 über ein aus Gummi oder gummiartigem Material bestehendes Verbindungsstück mit dem den Gewindezapfen 11 tragenden Ende verbunden sein, so daß sich zwischen Griff 3 und Hohlkörper 2 eine schwingungsfähige mechanische Ver­bindung ergibt. Ein derartiges Verbindungsstück kann beispielsweise aus einem vorgefertigten Schwingmetall-­Element gebildet sein.

Auf dem Hohlkörper 2 sind nicht näher dargestellte Befesti­gungsmöglichkeiten für Werbeträger 12, 13 vorgesehen. Diese Befestigungsmöglichkeiten können nach Art eines Druckknopfes, nach Art eines Klettverschlusses oder nach Art einer Schraub­verbindung ausgeführt sein. Beispielsweise kann der Werbe­träger 12 oder ein entsprechendes Emblem auf der Ober­fläche des Hohlkörpers 2 mittels Klettverschluß befestigt sein. Selbstverständlich kann ein Werbeträger oder Emblem aber auch durch einfaches Kleben befestigt sein.

Der Werbeträger bzw. das Emblem 13 ist im Fall der Dar­stellung in der Zeichnung nur beispielsweise mittels einen relativ flachen Kopf aufweisenden Schraubenbolzen 14 an der Gehäusewandung 4 des Hohlkörpers 2 befestigt. Zweck­mäßig ist dabei, daß der Werbeträger bzw. das Emblem 13 einer entsprechenden Vertiefung 15 in der Oberfläche des Hohlkörpers 2 liegt, so daß der Werbeträger nicht über benachbarte Flächenbereiche des Hohlkörpers hinausragt.

Unabhängig von der jeweils bestehenden äußeren Gesamtform des Rasselkörpers ist es ferner möglich, daß der Rasselkörper entsprechend dem Vorschlag nach Anspruch 10 aus mehreren Teil-Hohlkörpern besteht, die mittels Schrauben, Steck­verschlüssen oder dgl. miteinander verbindbar sind. Selbst­verständlich bilden die miteinander verbundenen Teil-­Hohlkörper dann ein geschlossenes, vorherbestimmtes Gesamt­bild.

Schließlich ist es möglich, den Hohlkörper 2 wenigstens teilweise durchsichtig oder durchscheinend auszuführen und mit einer Innenbeleuchtung in Form einer Glühlampe auszustatten, für deren Stromversorgung eine Batterie im Fuße des Hohlkörpers oder im Griff einsetzbar ist.

Selbstverständlich kann dem erfindungsgemäßen Rasselkörper außer der nur beispielsweisen Darstellung in der Zeichnung noch eine Vielzahl anderer äußerer Formen gegeben werden, ohne daß dies irgendeinen Einfluß auf die Benutzung des Erfindungsgedankens hätte.

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