Mit einem einspurigen Straßenfahrzeug koppelbares Fluggerät |
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申请号 | EP10014683.6 | 申请日 | 2010-11-17 | 公开(公告)号 | EP2327571B1 | 公开(公告)日 | 2014-05-28 |
申请人 | Farrag, Rainer; | 发明人 | Farrag, Rainer; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Gegenstand der Erfindung ist ein mit einem einspurigen Straßenfahrzeug koppelbares Fluggerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Einspurige Fluggeräte, die aus einem Straßenfahrzeug verwandelbar sind, sind beispielsweise mit dem Gegenstand der Die Flügel sind teleskopierbar ausziehbar, um so die erforderliche Tragfähigkeit des daraus gestalteten Fluggerätes zu erreichen. Die Anordnung von teleskopartig ausziehbaren Flügeln an einem Straßenfahrzeug ist jedoch praktisch nicht verwirklichbar, denn sie haben nicht die erforderliche Tragfähigkeit während des Flugbetriebes, und die Längsführung und Verriegelung der einzelnen Teleskopteile ist so schwierig, dass daraus kein funktionierendes Fluggerät erzeugt werden kann. Weiterer Nachteil ist, dass es keine Kopplung zwischen dem Fluggerät und einem Straßenfahrzeug gibt, weil das Straßenfahrzeug nur als Fluggerät umwandelbar ist, nicht aber mit ihm koppelbar ist. Der Anbau aller Flugteile an das Straßenfahrzeug nach der Überdies ist das Straßenfahrzeug aber auch das als Fluggerät umwandelbare Straßenfahrzeug nicht durch eine Kabine geschützt, sodass der Fahrer vollkommen im Freien sowohl während des Straßenbetriebes als auch während des Flugbetriebes sitzt. Damit ist eine beträchtliche Unfallgefahr gegeben. Aus der genannten Druckschrift ergibt sich auch keine technische Lehre, wie ein Flugantrieb auszusehen hätte, weil ein Flugantrieb bei diesem Straßenfahrzeug überhaupt fehlt. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein solches Fahrzeug nicht flugtauglich ist, zumal auch die Angabe, wie die einzelnen Flugbedienungselemente angeordnet sind, fehlen. Mit dem Gegenstand der Nachteil bei dieser Anordnung ist jedoch wiederum, das Landfahrzeug nur durch Anbau und Umbau von Teilen zu einem Fluggerät umgewandelt werden kann, d. h., das Landfahrzeug führt sämtliche für den Flugbetrieb notwendigen Teile mit sich und sieht keine Kopplung zwischen dem Landfahrzeug und dem Fluggerät vor. Dies ergibt sich auch daraus, dass der gleiche Antriebsmotor für das Straßenfahrzeug auch für den Schubpropeller verwendet wird, was dazu führt, dass nur eine geringe Leistung für den Flugbetrieb möglich ist. Nach den Luftverkehrsvorschriften ist es im Übrigen bedenklich, einen für den Straßenbetrieb ausgelegten Antriebsmotor gleichzeitig auch als Flugmotor zu verwenden, weil für die Verwendung als Flugmotor hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen sind, relativ kurze Wartungsintervalle einzuhalten sind und hochwertige Prüfungen und Überholungen notwendig sind, die für einen Motor eines Straßenfahrzeuges nicht notwendig sind. Mit dem Gegenstand der Die gleiche Kritik gilt im Übrigen auch für die Mit der Offenlegungsschrift Mit der Druckschrift Die gleiche Kritik gilt auch für die Druckschrift Auch die Druckschrift Mit der gattungsbildenden Druckschrift Mit dem Gegenstand der Mit der Druckschrift Mit der Druckschrift Mit der Druckschrift Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein mit einem Straßenfahrzeug koppelbares Fluggerät zu schaffen, welches als leichtes Flugzeug ausgebildet ist und welches im Straßenverkehr besonders gut zu fahren ist und ein dementsprechend geringes Gewicht aufweist. Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet. In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein einspuriges Straßenfahrzeug mit einem Fluggerät koppelbar ist und dass sowohl dem Straßenfahrzeug ein eigener Antriebsmotor als auch dem Fluggerät ein eigener Antriebsmotor zugeordnet sind. Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass aufgrund der Kopplung eines Straßenfahrzeuges mit einem Fluggerät nun erstmals die Möglichkeit besteht, das Straßenfahrzeug alleine auf der Straße zu betreiben, ohne im Wesentlichen die für den Flugbetrieb notwendigen Teile mit sich führen zu müssen. Dies führt dazu, dass ein besonders leichtes und auch leicht zu manövrierendes Straßenfahrzeug geschaffen wird. Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass, das Straßenfahrzeug einspurig ausgebildet ist, d. h., es ist in der Art eines Leichtkraftrades, eines Mopeds oder eines Motorrades ausgebildet. Damit ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass es besonders einfach auf der Straße zu bewegen ist, es kann leicht auch quer in Parklücken eingeparkt werden, weil seine Länge sehr kurz ist. Nach der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, dass dieses Straßenfahrzeug, welches einspurig ausgebildet ist, eine Fahrkabine aufweist, welches dem oberen Teil des Straßenfahrzeuges möglichst umfassend verkleidet und umschließt. Damit ergibt sich der Vorteil, dass zwei Personen in einem einspurigen Straßenfahrzeug voll verkleidet und gegen Witterung geschützt mitfahren können. Diese zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) sitzen dann auf eigenen Sitzen mit Rückenlehne und sind angegurtet, was an und für sich bei einspurigen Straßenfahrzeugen sonst nicht möglich ist. Bei einem solchen einspurigen Straßenfahrzeug besteht die Notwendigkeit im Straßenbetrieb, dass dieses Fahrzeug auch im Stillstand abgestützt werden kann, anderenfalls es umfallen würde. Nachdem bevorzugt die Fahrkabine auch den unteren Teil des Straßenfahrzeuges umgibt, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, das Straßenfahrzeug vor dem Umkippen zu bewahren, wenn es eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit unterschreitet. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung vor, dass in der Bodenseite der Fahrkabine eine Öffnung angebracht ist, durch welche der Fahrer die Möglichkeit hat, sein Bein nach unten auszustrecken und als Stützbein auf der Straße aufzustützen. Wenn jedoch das Straßenfahrzeug eine höhere Geschwindigkeit von beispielsweise mehr als 10 km/h erreicht, sollte möglichst diese Öffnung verschlossen sein. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine in der Bodenseite der Fahrkabine angeordnete und in Längsrichtung des Straßenfahrzeuges verschiebbar ausgebildete Verschlussklappe vor, die beispielsweise in einer Geschwindigkeit von weniger als 10 km/h sich automatisch öffnet und bei einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h sich schließt. Um bei einem Nothalt zu ermöglichen, dass die Verschlussklappe sich schlagartig öffnet, ist es vorgesehen, dass diese federbelastet in der Verschlussstellung gehalten wird, und wenn ein Nothalt eintritt oder ein plötzlicher Geschwindigkeitsabfall eintritt, wird die Federkupplung gelöst, und die Verschlussklappe wird schlagartig in die Offenstellung gefahren. Wichtig bei der Erfindung ist also, dass in der Bodenseite der Fahrkabine eine Öffnung freigebende Verschlussklappe angeordnet ist, die federbelastet in der Schließstellung gehalten wird und die unter Federlast schlagartig in die Offenstellung gefahren werden kann. Dieses Fahren in die Offenstellung kann unter dem Einfluss von Sensoren oder anderen Auslösemechanismen geschehen. Zur vorliegenden Erfindung bleibt es offen, ob bei dem einspurigen Straßenfahrzeug ein Vorder- oder Hinterradantrieb mit dem des Straßenfahrzeuges zugeordneten Antriebsmotor erfolgt. Es wird selbstverständlich bevorzugt ein Hinterradantrieb verwendet, wie er bei Motorrädern oder Kleinkrafträdern üblich ist, wobei für den besseren Straßenkomfort eine Hinterradschwinge für das Hinterrad vorgesehen ist, die gefedert und mit einem Stoßdämpfer versehen ist, um einen möglichst angenehmen Fahreindruck zu erzeugen. Das Vorderrad ist in an sich bekannter Weise über Stoßdämpfer abgestützt, abgefedert und lenkbar ausgebildet. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Fahrkabine möglichst vollflächig abgedeckt ist und demzufolge auch bodenseitig geschlossen ist, wobei - entsprechend der vorhergehenden Beschreibung - bodenseitig lediglich eine Verschlussklappe vorhanden ist und ansonsten der Boden des Straßenfahrzeuges geschlossen ist. Um ein Ein- und Aussteigen der Passagiere zu ermöglichen, ist es vorgesehen, dass die Fahrkabine ein oder mehrere Einstiegstüren aufweist, wobei diese Türen in beliebiger Weise geöffnet und geschlossen werden können. Es kann hierbei eine Schwenkachse vorgesehen sein, die parallel zur Längsachse des Straßenfahrzeuges ausgerichtet ist, um insgesamt den oberen Teil der Fahrkabine seitlich abzuklappen und den Innenraum des Straßenfahrzeuges zugänglich zu machen. Ebenso können in der Art von Schmetterlingstüren nunmehr zwei Türen links und rechts an der Fahrkabine angesetzt sein und nach oben um jeweils eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar sein. Es gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Innenraum der Fahrkabine für den Ein- und Ausstieg der Passagiere zugänglich zu machen. Für die Ausbildung des Fluggerätes gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung kann das Fluggerät einen Schubpropeller aufweisen, der von einem eigenen Flugantrieb angetrieben wird. Dieser Flugantrieb kann entweder ein Kolben-Verbrennungsmotor sein, ein Drehkolbenmotor oder auch eine Strahlturbine. Ebenso können sämtliche Hybridantriebe verwendet werden. Bei der Kopplung zwischen dem Straßenfahrzeug und dem Fluggerät ist wichtig, dass die Kopplung besonders einfach und sicher erfolgt. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass das Fluggerät an seinem vorderen freien Ende eine Koppelvorrichtung aufweist, welche geeignet ist, mit bestimmten Teilen des Straßenfahrzeuges festgekoppelt und verbunden zu werden. Auf die Einzelheiten dieser Koppelvorrichtung wird anhand des speziellen Beschreibungsteiles eingegangen werden. In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass das Fluggerät, welches als Drehflügler ausgebildet ist, d. h. es hat einen Drehflügel, der nicht angetrieben ist und der lediglich durch den Fahrtwind und den Vorschub sich dreht. Auch hier ist eine Luftschraube vorhanden, die als Schubschraube ausgebildet ist und der ein geeigneter Flugantrieb zugeordnet ist. In einer dritten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass das Fluggerät als Hubschrauber ausgebildet ist, der einen angetriebenen Rotor aufweist, in Verbindung mit einem gleichfalls angetriebenen Heckrotor. Vorteil der Erfindung ist, dass nun ein Straßenfahrzeug, welches gut für die Straße ausgebildet ist, weil es leicht ist und leicht manövrierbar ist, mit einem beliebigen Fluggerät gekoppelt werden kann. Es besteht der Vorteil, dass nicht ein einziges Fluggerät dem Straßenfahrzeug zugeordnet werden kann, sondern das Straßenfahrzeug kann mit verschiedenartigen Typen von Fluggeräten gekoppelt werden. Diese Typen wurden oben stehend beschrieben. Das Straßenfahrzeug muss also keine für den Flug notwendigen Teile mit sich führen und die für den Flugbetrieb notwendigen Teile sind alle im Fluggerät integriert, einschließlich Steuerknüppel und Gashebel, die nach dem Ankoppeln des Fluggerätes an das Straßenfahrzeug so in dem Straßenfahrzeug integriert werden, dass der Fahrer des Straßenfahrzeuges nun leicht diese Bedienungselemente bedienen kann. Für den Flugbetrieb notwendige Fluginstrumente werden in dem Straßenfahrzeug angeordnet und über eine elektrische Verbindungseinrichtung mit dem Fluggerät gekoppelt, sobald dieses mit dem Straßenfahrzeug verbunden ist. Auf diese Weise werden alle Flugdaten an einem geeigneten Monitor im Straßenfahrzeug angezeigt und können über bestimmte Bedienungselemente bedient werden. Durch die Vollverkleidung des Straßenfahrzeuges entfällt eine Helmpflicht für die Passagiere, weil diese geschützt in der Fahrkabine sind. Weiterhin besteht der Vorteil, dass nun mit einem Straßenfahrzeug zu einem beliebigen Flugplatz gefahren werden kann und an diesem Flugplatz ein dort vorrätig gehaltenes Fluggerät gemietet werden kann, was mit dem Straßenfahrzeug koppelbar ist. Auf diese Weise wird ein universell verwendbares und ständig für die Benutzung des Fahrers geeignetes Straßenfahrzeug vorgeschlagen, welches nach Belieben mit verschiedenen Fluggeräten gekoppelt werden kann. Ein solches Kombinationsfluggerät, welches aus einem Straßenfahrzeug und aus einem Fluggerät besteht, ist auch für militärische Zwecke sehr gut geeignet, weil mit diesem sehr leichten Fluggerät an entfernten Stellen gelandet werden kann, dann der Flugteil abgekoppelt wird und mit dem leichtgängigen Straßenfahrzeug weiter operiert werden kann. Das Straßenfahrzeug kann auch mit Waffen bestückt werden. Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander. Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor. Es zeigen:
Die Erfindung ist ein einspuriges Fahrzeug mit einer weitgehend geschlossenen Kabine, das auch bei schlechtem Wetter gefahren werden kann. Der Boden im vorderen Bereich ist offen, sodass der Fahrer mit den Beinen das Fahrzeug in stehender Position stützen kann. Fahrer und Beifahrer sitzen hintereinander, angegurtet auf Sitzen mit Rückenlehnen in der Kabine (Helmpflicht entfällt). Damit können auch Kinder (im Kindersitz) befördert werden. Die für den Straßenverkehr erforderlichen Instrumente sind im Fahrzeug installiert. Das Fahrzeug kann mit Fluginstrumenten nachgerüstet werden, sodass es auch nach dem Ankoppeln mit einem Fluggerät zum Fliegen geeignet ist. Das Höhenleitwerk verbindet im hinteren Bereich die 2 Seitenleitwerke, die mittels 2 Verbindungsholmen mit den Tragflächen verbunden sind. Ein Fahrwerk ist unter beiden Tragflächen für Landung und Bodenmanöver installiert, eine Luftschraube wird am Triebwerk, falls notwendig, installiert. 2 Andockseitenholme verbinden die Tragflächen mit dem Antriebsraum und beinhalten alle Flugsteuerhebel. Andockseiten decken die Seitenöffnungen am Fahrzeug ab und sorgen dafür, dass das Fluggerät und das Fahrzeug miteinander fest verbunden sind. In der In der einspurigen Ausbildung des Straßenfahrzeuges ergibt sich nämlich der Vorteil, dass ein besonders leichtes Straßenfahrzeug geschaffen wird, welches demzufolge geeignet ist, mit einem leichten Fluggerät gekoppelt zu werden, sodass es in der Ultraleichtklasse nach EU-Vorschriften betrieben werden kann. Eine solche EU-Vorschrift sieht gegenwärtig vor, dass ein Abfluggewicht von 472 kg nicht überschritten werden darf, und durch die Ausbildung des Straßenfahrzeuges als einspuriges Fahrzeug und ein besonders leichtes Fluggerät 25 wird diese Anforderung erfüllt. In den USA gelten die "Sport Pilot Category" und die "Light Sport Aircraft" Regeln. Durch Erfüllung dieser Anforderung ergibt sich nämlich der weitere Vorteil, dass ein solches Fluggerät sehr leicht geflogen werden kann, dass für den Betrieb des Straßenfahrzeuges lediglich ein Motorradführerschein oder ein PKW-Führerschein benötigt wird und dass für den Betrieb als Flugapparat eine erschwerte Tauglichkeitsprüfung, wie sie sonst für Sportflugzeuge notwendig ist, nicht erforderlich ist. Das Straßenfahrzeug 1 weist im Wesentlichen eine Fahrkabine 2 auf, wobei eine Tür 6 mit Verkleidung vorhanden ist, die in jeder beliebigen Stellung geöffnet und geschlossen werden kann. Es ist nicht näher dargestellt, welche Schwenkachsen und welche Türantriebe für die Tür 6 erforderlich sind, um die Tür zu öffnen und zu schließen. Im Innenraum der Fahrkabine 2 ist jedenfalls Platz für den Fahrer 4 und einen dahinter sitzenden Beifahrer 5. Die Fahrkabine 2 weist üblicherweise eine Windschutzscheibe 3 auf, und im vorderen Bereich ist ein Vorderlicht 21 angeordnet und im hinteren Teil ein Rücklicht 20. Die Fahrkabine 2 sitzt auf einem Fahrwerk 7 eines einspurigen Fahrzeuges auf, welches bevorzugt als Leichtkraftrad oder als Motorrad ausgebildet ist. In an sich bekannter Weise weist dieses Fahrwerk 7 ein über eine Vorderradschwinge abgefedertes Vorderrad 8 auf, welches lenkbar ist, und im hinteren Teil ein Hinterrad 9, welches über einen Motor 12 angetrieben ist und eine Hinterradschwinge 10 mit einem Stoßdämpfer 11 aufweist. Wichtig ist bei der Ausbildung des Straßenfahrzeuges 1 als einspuriges Fahrzeug, dass der Fahrer 4 die Möglichkeit hat, bei der Unterschreitung einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit das Straßenfahrzeug auf der Straße zu stabilisieren, dass es nicht umfällt. Es könnten zwar Stützräder vorgesehen werden, aber derartige Stützräder sind schwierig zu betätigen und vergrößern das Gewicht des Fahrzeuges, was nicht für alle Betriebszustände günstig, weil bei Schräglagen des Straßenfahrzeuges 1 möglicherweise das Stützrad an der schrägen Seite nicht ausgefahren werden kann. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung vor, dass an der Bodenseite der Fahrkabine 2 mindestens eine Verschlusskappe 13 angeordnet ist, die federbelastet in Schließstellung gehalten wird und die in Richtung der Längsachse des Fahrzeuges in den Pfeilrichtungen 17 verschiebbar ausgebildet ist. Dabei ist diese Verschlusskappe 13 auf einer Schiene 16 verschiebbar geführt, wobei beispielsweise der Verschiebeantrieb über einen Seilzug und eine Feder erfolgt. Der Betätigung der Verschlusskappe 13 wird also in Sobald eine gewisse Geschwindigkeit überschritten wird, wird die Verschlusskappe 13 durch den Motor und den Seilzug in die Schließstellung gebracht, wie dies in der Sobald jedoch das Straßenfahrzeug 1 eine gewisse Mindestgeschwindigkeit unterschreitet oder ein Nothalt eintritt, löst ein Sensor der Verschlusskappe 13 aus, die damit unter der Last einer Feder schlagartig in die Offenstellung gefahren wird. Auf diese Weise hat der Fahrer 4 immer die Möglichkeit, rechtzeitig sein Bein auf die Fahrbahn zu bringen, um das Straßenfahrzeug 1 vor dem Abkippen zu bewahren. Selbstverständlich ist die Beschreibung, dass der Fahrer 4 sein Bein 15 auf die Straße bringt, um das Straßenfahrzeug vor dem Abkippen zu bewahren, nur beispielhaft zu verstehen. In einer anderen Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass statt des Beins 15 des Fahrers 4 ein elektromagnetischer Stützfuß, ein Teleskopfuß oder ein anderes mechanisches Abstützelement auf die Straßenoberfläche gebracht wird, um das Straßenfahrzeug 1 vor dem Abkippen zu bewahren. Die Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Flugantrieb 35 als Kolben-Verbrennungsmotor ausgebildet. Stattdessen kann natürlich auch ein Drehkolbenmotor oder ein Elektromotor oder ein Strahlantrieb oder ein Turbogrobantrieb verwendet werden. Allgemein kann also die Luftschraube 36 durch eine Turbine ersetzt sein. Wichtig an dem Fluggerät 25 ist sein leichter Aufbau, wie es sich aus den Abbildungen 2, 2.1 und 2.2 ergibt. Es weist eine vordere Koppelvorrichtung 26 auf, die aus zwei parallelen Koppelhörnern 27 besteht, die parallel und im gegenseitigen Abstand zueinander angeordnet sind, wie dies die Ferner sind weitere Koppelflächen 19 an der Rückseite der Fahrkabine 2 ausgebildet, um auch die übrigen Teile der Koppelvorrichtung 26 an der Rückseite der Fahrkabine 2 ankoppeln zu können. Zum Koppelmechanismus wird noch in Bezug auf die In An der Unterseite der Flugzeugholme 38 ist jeweils ein Stützrad 37 und die Flugzeugholme 38 erstrecken sich nach hinten und bilden dort das Heckleitwerk 39 zusammen mit dem Höhenleitwerk 40 und den Seitenleitwerken 41 aus. Die Koppelvorrichtung 26 weist im Übrigen neben den parallel miteinander verlaufenden Koppelhörnern 27 eine untere Koppelwanne 31 auf, wie dies in der Wichtig ist, dass an der Oberseite der Koppelvorrichtung 26 der Gashebel 29 und der Steuerknüppel 28 angeordnet sind und dass beim Ankoppeln diese Bedienungselemente in die Fahrgastkabine hineinragen und gemäß In Gemäß Die hintere Kopplung wird bevorzugt über zwei einander gegenüberliegende Kupplungen 43 getätigt, wobei der eine Kupplungsteil an dem Straßenfahrzeug und der andere Kupplungsteil an dem Motorenteil 34 angeordnet ist. Nach erfolgter Kopplung der beiden Teile wird gemäß Hierbei kann es offen bleiben, ob für einen Start noch der Antrieb des Hinterrades 9 des Straßenfahrzeuges 1 benutzt wird oder ob der Antrieb außer Kraft gesetzt wird. Ebenso kann es vorgesehen sein, dass die gesamte Heckschwinge mit dem Hinterrad 9 in dem Betrieb als Leichtflugzeug hochgeklappt wird, um das Hinterrad außer Eingriff mit dem Erdboden zu bringen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel werden dann nur das Hauptfahrwerk 32 mit den Rädern 33 die Abstützung gegenüber dem Erdboden übernehmen, wobei vom Straßenfahrzeug lediglich lastübertragend das Vorderrad 8 verwendet wird. Ebenso ist es möglich, das Hauptfahrwerk 32 mit den Rädern 33 hochschwenkbar und absenkbar auszugestalten, wie es bei Flugzeugen an sich bekannt ist. Die Kopplung eines Straßenfahrzeuges mit auf dem Erdboden abgesenkten Vorderrad 8 und dem Hinterrad 9 und einem heb- und senkbaren Hauptfahrwerk 32 hat den weiteren Vorteil, dass bei Versagen des Hubantriebs des Hauptfahrwerkes 32 dennoch das Leichtflugzeug 45 sicher gelandet werden kann, weil das Vorderrad 8 und das Hinterrad 9 die entsprechende Abstützung gegenüber der Landebahn übernehmen. Vorteil des Fluggerätes 25 ist, dass es getrennt von dem Straßenfahrzeug gelagert und aufbewahrt werden kann, wobei gemäß Anhand der Gemäß Als alternative Ausführungsform kann das Fluggerät auch als Hubschrauber 50 ausgebildet sein, wobei über einen Antriebsmotor 35 angetriebener Rotor 48 so gesehen ist, dem ein ebenfalls angetriebener Heckrotor 49 angeordnet ist. Wichtig bei allen Ausführungsformen ist, dass ein besonders leichtes Luftfahrzeug geschaffen wird, welches mit leicht zu erhaltenen Flugscheinen betrieben werden kann, ohne dass es einer großen Flugprüfung bedarf, und deshalb sind solche Fluggeräte für eine Vielzahl von Personen verwendbar. Solche leichten Fluggeräte sind deshalb nicht nur für militärische und private Zwecke einsetzbar, sondern auch für Polizeiaufgaben, für Überwachungsaufgaben und für alle anderen Aufgaben, für die an und für sich Leichtflugzeuge geeignet sind. Hier bei der Erfindung besteht jedoch der Vorteil, dass die Trennung zwischen dem Straßenfahrzeug 1 und dem Fluggerät 25 dazu führt, dass ein Straßenfahrzeug 1 mit einem beliebigen anderen Fluggerät gekoppelt werden kann, was bisher nicht bekannt war. Ein solches kombiniertes Straßenfahrzeug mit einem Fluggerät ist auch für Mondeinsätze gut geeignet, denn das Fluggerät kann an einer geeigneten Stelle gelandet werden, dann wird das Fluggerät abgekoppelt und mit dem Straßenfahrzeug wird zum Ort des Einsatzes gefahren. Nach erfolgtem Einsatz wird das Straßenfahrzeug wieder zurück zu dem abgestellten Fluggerät gefahren, dort gekoppelt und kann wieder gestartet werden. Aus diesem Grund kann das leicht manövrierbare Straßenfahrzeug an sehr eng begrenzte Einsatzgebiete gebracht werden, z. B. Tunnels und dergleichen, die mit einem herkömmlichen Fluggerät überhaupt nicht erreichbar sind. In diesem Fall (Tunneleinsatz) wird das Fluggerät außerhalb des Tunnels gelandet, es erfolgt dann eine Entkopplung zwischen Straßenfahrzeug und Fluggerät, und das Straßenfahrzeug kann in dem eng begrenzten Einsatzraum hineingefahren werden und auch wieder herausfahren, was mit herkömmlichen Leichtflugzeugen bisher nicht möglich war.
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