Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug, mit einer Reibungsbremse und Verfahren zu dessen Betrieb

申请号 EP13190121.7 申请日 2013-10-24 公开(公告)号 EP2727781A1 公开(公告)日 2014-05-07
申请人 Lubricant Consult GmbH; 发明人 Zschächner, Wolfgang; Engelke, Heiko;
摘要 Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (1), insbesondere Schienenfahrzeug, aufweisend wenigstens eine Reibungsbremse (30) mit wenigstens einem mit einem Rad (20) des Fahrzeugs (1) rotierbaren Radreibpartner (31), wenigstens einem mit dem Fahrzeug (1) verbundenen Bremsreibpartner (32), und wenigstens einer Andruckeinrichtung (33), welche vorgesehen ist, um diesen Radreibpartner (31) und diesen Bremsreibpartner (32), insbesondere zum Abbremsen dieses Rades (20), in eine Reibverbindung zu bringen, wobei diese Reibungsbremse (30) eine Zuführeinrichtung (40) aufweist, mittels welcher ein Friktionsmittel (50) an einem Kontaktbereich (35) zwischen diesem Radreibpartner (31) und diesem Bremsreibpartner (32), insbesondere fließend oder sprühend, aufbringbar ist.
权利要求 Fahrzeug (1), insbesondere Schienenfahrzeug, aufweisend wenigstens eine Reibungsbremse (30) mit- wenigstens einem mit einem Rad (20) des Fahrzeugs (1) rotierbaren Radreibpartner (31),- wenigstens einem mit dem Fahrzeug (1) verbundenen Bremsreibpartner (32), und- wenigstens einer Andruckeinrichtung (33), welche vorgesehen ist, um diesen Radreibpartner (31) und diesen Bremsreibpartner (32) zum Abbremsen dieses Rades (20) in eine Reibverbindung zu bringen,
wobei
diese Reibungsbremse (30) eine Zuführeinrichtung (40) aufweist, mittels welcher ein Friktionsmittel (50) an einem Kontaktbereich (35) zwischen diesem Radreibpartner (31) und diesem Bremsreibpartner (32), insbesondere fließend oder sprühend, aufbringbar ist.
Fahrzeug (1) gemäß Anspruch 1, wobei
dieses Friktionsmittel (50) eine Vielzahl von Wirkpartikeln (51) mit wenigstens einem metallischen Material zur Beeinflussung der Entstehung von Schwingungen bei Kontakt zwischen diesem Radreibpartner (31) und diesem Bremsreibpartner (32) und wenigstens ein Trägermaterial (52) zur Aufnahme dieser Wirkpartikel (51) aufweist.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
wenigstens ein metallisches Material dieser Wirkpartikel (51) aus einer Gruppe ausgewählt ist, die Aluminium, Calcium, Beryllium, Eisen, Kupfer, Zink, und Zinn sowie Legierungen bzw. Mischungen mit wenigstens zwei dieser Materialien enthält.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
das Friktionsmittel wenigstens ein hochviskoses Trägermaterial (52) zur Aufnahme von Wirkpartikeln (51) aufweist, das insbesondere aus einer Gruppe ausgewählt ist, die- mehrwertige Alkohole wie Glycerin oder Polyglycole,- Polyethylenglykol,- Polypropylenglycol,- Gele wie Kieselgel, und- Mischungen mit wenigstens zwei dieser Materialien
enthält.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Friktionsmittel wenigstens ein niedrigviskoses Trägermaterial (52) zur Beeinflussung der Aufbringbarkeit des Friktionsmittels (51) aufweist, das insbesondere aus einer Gruppe ausgewählt ist, die- einwertige Alkohole wie Methanol, Ethanol, Propanol oder Butanol,- mehrwertige Alkohole wie Glycol,- Wasser,- pflanzliche Öl wie Sojaöl oder Leinöl,- Silikonöle,- Mischungen mit wenigstens zwei dieser Materialien
enthält.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Friktionsmittel (50) im Wesentlichen die rheologischen Eigenschaften eines nicht-newtonschen Fluids und/oder eines viskoelastischen Gels aufweist.Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
das Friktionsmittel (50) metallische Wirkpartikel (51) aufweist, deren Härte kleiner als die Härte der durch die Andruckeinrichtung (33), insbesondere beim Abbremsen dieses Rades (20), in Reibverbindung gebrachten Oberflächen (36,37) von Radreibpartner (31) und Bremsreibpartner (32) ist.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
das Friktionsmittel (50) metallische Wirkpartikel (51) aus Aluminium und/oder Kupfer sowie einen silikatischen Verdicker (52) und wenigstens eine ungesättigte Fettsäure (52) aufweist, wobei insbesondere wenigstens die Hälfte des Volumens des Friktionsmittels (50) von dieser ungesättigten Fettsäure eingenommen wird, und insbesondere wenigstens ein Viertel von diesen metallischen Wirkpartikeln (51).
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
das Friktionsmittel (50) eine Konsistenz von kleiner als 445 x 0,1 mm aufweist.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
diese Reibungsbremse (30) als Klotzbremse, Scheibenbremse oder Trommelbremse ausgebildet ist.
Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
mittels dieser Zuführeinrichtung (40) beabstandet von dem Kontaktbereich (35) Friktionsmittel (50) auf einen kontaktierbaren Bereich (37) dieses Bremsreibpartners (32) oder auf einen kontaktierbaren Bereich (36) dieses Radreibpartners (31) aufbringbar ist, insbesondere in einem geöffneten Zustand dieser Reibungsbremse (30).
Zuführeinrichtung (40) zur Verwendung in einem Fahrzeug (1) gemäß einem der vorherigen Ansprüche, wobei
die Zuführeinrichtung (40) wenigstens einen Friktionsmittelspender (41) zur Bereitstellung von Friktionsmittel (50) und wenigstens einen Friktionsmittelapplikator (42) zum wenigstens mittelbaren Aufbringen von Friktionsmittel (50) auf einen Kontaktbereich (35) zwischen dem Radreibpartner (31) und dem Bremsreibpartner (32) dieses Rades (20) aufweist.
Zuführeinrichtung (40) gemäß dem vorherigen Anspruch, wobei
die Zuführeinrichtung (40) wenigstens zwei mit demselben Friktionsmittelspender (41) verbundene Friktionsmittelapplikatoren (42) aufweist, und wobei mittels jedem dieser Friktionsmittelapplikatoren (42) an einer anderen dieser Reibungsbremsen (30) eines oder verschiedener Räder (20) Friktionsmittel (50) aufbringbar ist.
Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs (1), insbesondere Schienenfahrzeugs, wobei- die metallischen Wirkpartikel (51) eines Friktionsmittels (50) in einem Trägermaterial (52) dieses Friktionsmittels (50) gleichmäßig verteilt werden, und- dieses Friktionsmittel (50) aus einem Friktionsmittelspender (41) einer fahrzeugfesten Zuführeinrichtung (40) eines Fahrzeugs (1) gefördert wird, und- dieses Friktionsmittel (50) mittels eines Friktionsmittelapplikators (42) dieser Zuführeinrichtung (40) wenigstens mittelbar auf einen Kontaktbereich (35) zwischen einem Radreibpartner (31) und einem Bremsreibpartner (32) einer Reibungsbremse (30) dieses Fahrzeugs (1) aufgebracht wird, und- mittels einer Andruckeinrichtung (33) des Fahrzeugs (1) dieser Radreibpartner (31) und dieser Bremsreibpartner (32), insbesondere zum Abbremsen eines Rades (20) des Fahrzeugs (1), in eine Reibverbindung gebracht werden.Verfahren gemäß dem vorherigen Anspruch, wobei
dieses Friktionsmittel (50) mittels Aufsprühen und/oder Fließen an diesen Kontaktbereich (35) aufgebracht wird.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer Reibungsbremse, welches insbesondere als Schienenfahrzeug ausgestaltet ist. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs.

Die Erfindung wird in Bezug auf Schienenfahrzeuge zur Personenbeförderung wie Fernzüge, Nahverkehrszüge, Trambahnen, U-Bahnen, Standseilbahnen und Jahrmarktsbahnen, beschrieben. Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug kann allerdings auch ein anderes Schienenfahrzeug, insbesondere zum Güter- oder Förderguttransport, sein. Insbesondere ist die Erfindung zum Einsatz in Triebköpfen, Triebwagen, Lokomotiven und/oder nicht angetriebenen Waggons von oben genannten Schienenfahrzeugen geeignet und vorgesehen.

Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug kann ebenso ein Straßenfahrzeug wie Fahrrad, Motorrad, Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, oder ein beliebiges anderes Fahrzeug mit einer Reibungsbremse sein.

In vielen Betriebssituationen solcher Fahrzeuge ist die Geräuschentwicklung durch Reibungsbremsen für die Insassen des Fahrzeugs und/oder für Personen, welche sich in der Umgebung des Fahrzeuges aufhalten, wie Passanten, Anwohner oder, beispielweise am Bahnsteig, wartende Personen, störend.

Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug, mit einer Reibungsbremse zur Verfügung zu stellen, sowie ein Verfahren zu dessen Betrieb.

Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Anspruch 12 stellt eine Zuführeinrichtung zur Verwendung in einem solchen Fahrzeug unter Schutz, Anspruch 14 ein Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs. Zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.

Das erfindungsgemäße Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug, weist wenigstens eine Reibungsbremse mit wenigstens einem mit einem Rad des Fahrzeugs rotierbaren Radreibpartner, wenigstens einem mit dem Fahrzeug verbundenen Bremsreibpartner, und wenigstens einer Andruckeinrichtung auf, welche vorgesehen ist, um diesen Radreibpartner und diesen Bremsreibpartner zum Abbremsen dieses Rades in eine Reibverbindung zu bringen, wobei diese Reibungsbremse eine Zuführeinrichtung aufweist, mittels welcher ein Friktionsmittel an einem Kontaktbereich zwischen diesem Radreibpartner und diesem Bremsreibpartner, insbesondere fließend oder sprühend, aufbringbar ist.

Insbesondere kann ein pastöses, gelartiges, solartiges oder flüssiges Friktionsmittel mittels dieser Zuführeinrichtung pur oder mit oder mittels einem Treibmittel wie luftbasiertem Gas oder wasserbasierter Flüssigkeit aufgebracht werden. Als Treibmittel kann auch ein Wassersprühstrahl mit Reinigerzusatz oder ein Öl-Luftgemisch verwendet werden.

Insbesondere kann dieses Friktionsmittel an dem Kontaktbereich zwischen Radreibpartner und Bremsreibpartner mittelbar oder unmittelbar aufbringbar sein.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise die Entstehung von Geräuschen reduziert werden und gezielt die Lautstärke bzw. die Frequenz dieser Geräusche beeinflusst werden.

Dadurch kann auch vorteilhafterweise der Kontaktbereich zwischen den Reibpartnern der Reibungsbremse gekühlt werden.

Unter einem Laufwerk eines Fahrzeuges im Sinne der Erfindung ist insbesondere eine Einrichtung zu verstehen, in welcher die Einzelräder und/oder Radachsen des Schienenfahrzeuges um ihre Abrollrichtung drehbar gelagert sind. Häufig ist ein solches Laufwerk um eine Hochachse des Schienenfahrzeugs drehbar gelagert, insbesondere um eine Kurvenfahrt von Schienenfahrzeugen mit wenigstens zwei solchen Laufwerken zu unterstützen.

Im Sinne der Erfindung ist unter einer Reibungsbremse des Fahrzeugs insbesondere eine Bremseinrichtung zu verstehen, mittels welcher ein Rad, und damit mittelbar das zugehörige Fahrzeug, durch eine Reibverbindung abbremsbar ist. Dieses Abbremsen kann durch eine Reibverbindung zwischen einem mit dem Rad rotierbaren, insbesondere damit drehfest verbundenen, Radreibpartner und einem wenigstens drehfest am Fahrzeug oder am Schienenfahrzeug angeordneten Bremsreibpartner, erfolgen, wenn mittels einer Andruckeinrichtung ein Anpressdruck zwischen einem Radreibpartner und einem Bremsreibpartner aufgebracht wird.

Radreibpartner und Rad können im Sinne der Erfindung insbesondere auch integral ausgebildet sein. Insbesondere kann ein Rad, vorzugsweise eine Radlauffläche dieses Rades, als Radreibpartner einer Reibungsbremse im Sinne der Erfindung ausgebildet sein.

Unter einem Kontaktbereich ist im Sinne der Erfindung insbesondere ein Bereich zu verstehen, welcher durch die Fläche definiert ist, auf welcher sich ein Radreibpartner und ein Bremsreibpartner beim Abbremsen berühren.

Unter einer Zuführeinrichtung ist im Sinne der Erfindung insbesondere eine Einrichtung zu verstehen, mittels welcher ein Friktionsmittel aus einem Friktionsmittelspender, insbesondere über eine Friktionsmittelleitung, zu einem Friktionsmittelapplikator förderbar ist, und von dort aus an einem Kontaktbereich aufbringbar ist.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist dieses Friktionsmittel eine Vielzahl von Wirkpartikeln mit wenigstens einem metallischen Material zur Beeinflussung der Entstehung von Schwingungen bei Kontakt zwischen diesem Radreibpartner und diesem Bremsreibpartner und wenigstens ein Trägermaterial zur Aufnahme dieser Wirkpartikel auf.

Durch eine Verwendung metallischer Wirkpartikel kann insbesondere vorteilhafterweise die Entstehung von Schwingungen, welche im Bereich des menschlichen Gehörs liegen, bezüglich deren Amplitude bzw. Lautstärke reduziert werden und/oder bezüglich deren Frequenz beeinflusst werden, insbesondere derart, dass sie nicht mehr im Bereich des menschlichen Gehörs liegen.

Unter Wirkpartikeln sind im Sinne der Erfindung insbesondere Partikel zu verstehen, welche in alle Richtungen einen Durchmesser zwischen 0,5 Mikrometern und 200 Mikrometern aufweisen. Bevorzugt sind diese Wirkpartikel als Plättchen ausgebildet, wobei ein Anteil, insbesondere der überwiegende Anteil, dieser Plättchen sich in drei Richtungen, welche ein kartesisches Koordinatensystem aufspannen, 0,5-10 Mikrometer (Höhe) bzw. 1-100 Mikrometer (Breite) bzw. 10-200 Mikrometer (Länge), besonders bevorzugt 0,5-5 Mikrometer (Höhe) bzw. 1-20 Mikrometer (Breite) bzw. 20-100 Mikrometer (Länge), erstreckt.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist wenigstens ein metallisches Material dieser Wirkpartikel aus einer Gruppe ausgewählt, die Aluminium, Eisen, Kupfer, Zink und Zinn enthält, sowie Legierungen bzw. Mischungen mit oder aus wenigstens zwei dieser Materialien.

Auch eine Verwendung von Calcium oder Beryllium kann vorgesehen sein, ebenso eine Verwendung von Magnesium.

Auch falls und insoweit einzelne metallische Elemente im vorherigen Absatz als reine Stoffe beschrieben sind, versteht sich die Angabe eines Metalls vorliegend insbesondere als so umfassend, dass auch alle Legierungen und Mischungen mit diesem Metall als Hauptbestandteil darin inbegriffen sind.

Durch eine Auswahl von Wirkpartikeln aus dieser Gruppe kann insbesondere vorteilhafterweise eine Zusammenstellung von Wirkpartikeln erreicht werden, welche auf bestimmte Anwendungsfälle angepasst ist.

Solche Anwendungsfälle können sich insbesondere durch unterschiedliche Werte für Parameter zur Witterung wie Einsatztemperatur oder Feuchtigkeit unterscheiden, aber auch durch unterschiedliche Werkstoffe eines Radreibpartners und/oder eines Bremsreibpartners.

Angaben von Werten einer dynamischen Viskosität eines bestimmten Materials oder Materialgemischs beziehen sich vorliegend insbesondere auf einen Temperaturbereich, der die auftretenden Umgebungstemperaturen und/oder Betriebstemperaturen beim Betrieb eines Schienenfahrzeugs im Sinne der Erfindung beinhaltet, vorzugsweise sind Viskositätswerte derart angegeben, dass sie bei mindestens einer Temperatur in einem Temperaturbereich zwischen -20°C und +30°C vorliegen, bevorzugt bei 25°C.

Insbesondere sind Werte dynamischer Viskositäten vorliegend bei im Wesentlichen identischen Temperaturverhältnissen aller zu vergleichenden Werte in Relation zueinander zu betrachten.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist das Friktionsmittel wenigstens ein hochviskoses Trägermaterial, insbesondere mit einer dynamischen Viskosität von mindestens 100 mPa*s bzw. einer Konsistenz von kleiner 445 x 0,1 mm, zur Aufnahme von Wirkpartikeln auf. Insbesondere ist das hochviskose Trägermaterial aus einer Gruppe ausgewählt, die mehrwertige Alkohole wie Glycerin oder Polyglycole, insbesondere Polyethylenglykol oder Polypropylenglycol, Gele wie Kieselgel, insbesondere silikatische Verdicker wie Bentonit, und Mischungen aus wenigstens zwei dieser Materialien enthält.

Durch die Beimengung eines hochviskosen Trägermaterials zu dem Friktionsmittel kann insbesondere vorteilhafterweise eine homogene und/oder gleichmäßige Verteilung der metallischen Wirkpartikel in dem Friktionsmittel sichergestellt werden. Insbesondere kann auch sichergestellt werden, dass eine homogene und/oder gleichmäßige Verteilung der metallischen Wirkpartikel über einen längeren Zeitraum, insbesondere wenigstens ein Jahr oder zwei oder mehrere Jahre, erhalten bleibt.

Vorzugsweise können metallische Wirkpartikel mittels eines Homogenisierungsverfahrens mit Walzenstühlen und/oder anderen geeigneten Blendingvorrichtungen in ein hochviskoses Trägermaterial einarbeitbar sein.

Unter einem hochviskosen Trägermaterial sind vorliegend insbesondere Stoffe oder Stoffgemische mit einer dynamischen Viskosität zu verstehen, welche wenigstens 100 mPa*s, vorzugsweise wenigstens 120 mPa*s, besonders bevorzugt 150 mPa*s beträgt. Auch Stoffe oder Stoffgemische mit einer wesentlich höheren dreistelligen oder vierstelligen dynamischen Viskosität (in mPa*s) können im Sinne der Erfindung als hochviskoses Trägermaterial verwendet werden.

Zur Verwendung als hochviskose Trägermaterialien sind insbesondere solche Materialien geeignet und vorgesehen, welche unter den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs im Sinne der Erfindung nicht oder schwer brennbar, nicht oder wenig schmierend, biologisch schnell abbaubar und/oder ungiftig sind. Diese Kriterien gelten analog insbesondere auch für die bei einem verdampfen und/oder verbrennen des entsprechenden Materials entstehenden Rückstände.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist das Friktionsmittel wenigstens ein niedrigviskoses Trägermaterial, insbesondere mit einer dynamischen Viskosität von weniger als 100 mPa*s, zur Beeinflussung der Aufbringbarkeit des Friktionsmittels auf. Insbesondere ist das niedrigviskose Trägermaterial aus einer Gruppe ausgewählt, die einwertige Alkohole wie Methanol, Ethanol, Propanol oder Butanol, mehrwertige Alkohole wie Glycol, ungesättigte Fettsäuren, Triester, Propylencarbonat, Wasser, pflanzliche Öle wie Sojaöl oder Leinöl, Silikonöle und Mischungen aus wenigstens zwei dieser Materialien enthält.

Insbesondere kann durch die Beimengung eines niedrigviskosen Trägermaterials zu dem Friktionsmittel eine Beeinflussung eines Aufbringverhaltens, insbesondere eines Fließ- und/oder Sprühverhaltens, des Friktionsmittels erreicht werden, welche insbesondere eine Anpassung an verschiedene Betriebsbedingungen ermöglicht.

Unter einem niedrigviskosen Trägermaterial sind vorliegend insbesondere Stoffe oder Stoffgemische mit einer dynamischen Viskosität zu verstehen, welche weniger als 100 mPa*s, vorzugsweise weniger als 50 mPa*s, besonders bevorzugt weniger als 10 mPa*s, beträgt.

Zur Verwendung als niedrigviskose Trägermaterialien sind insbesondere solche Materialien geeignet und vorgesehen, welche unter den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs im Sinne der Erfindung nicht oder schwer brennbar, nicht oder wenig schmierend, biologisch schnell abbaubar und/oder ungiftig sind. Diese Kriterien gelten analog insbesondere auch für die bei einem verdampfen und/oder verbrennen des entsprechenden Materials entstehenden Rückstände.

Vorzugsweise ist das niedrigviskose Trägermaterial geeignet, mit einem hochviskosen Trägermaterial derart vermischt zu werden, dass ein gemischtes Trägermaterial mit einer homogenen Viskosität entsteht. Der Wert dieser Viskosität ergibt sich vorzugsweise insbesondere aus dem Wert der Viskosität des hochviskosen Trägermaterials, dem Wert der Viskosität des niedrigviskosen Trägermaterials und aus dem Mischverhältnis der beiden Trägermaterialien.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist das Friktionsmittel im Wesentlichen die rheologischen Eigenschaften eines nicht-newtonschen Fluids und/oder eines viskoelastischen Gels auf.

Insbesondere kann dadurch eine vorbestimmte Einstellung eines Aufbringverhaltens, insbesondere eines Fließ- und/oder Sprühverhaltens, des Friktionsmittels erreicht werden, welche insbesondere eine Anpassung an verschiedene Betriebsbedingungen ermöglicht.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist das Friktionsmittel metallische Wirkpartikel auf, deren Härte kleiner ist als die Härte der durch die Andruckeinrichtung, insbesondere beim Abbremsen dieses Rades, in Reibverbindung gebrachten Oberflächen von Radreibpartner und Bremsreibpartner. Insbesondere ist diese bevorzugte Weiterbildung zum Einsatz bei Reibungsbremsen vorgesehen, welche an keinem oder nur an einem von Radreibpartner und Bremsreibpartner einen Reibbelag zum Eingehen der Reibverbindung der Reibungsbremse aufweisen.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise ein Verschleiß der Oberflächen von Rad- und/oder Bremsreibpartner reduziert werden.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist das Friktionsmittel metallische Wirkpartikel auf, deren Härte gleich oder größer ist als die Härte der durch die Andruckeinrichtung, insbesondere beim Abbremsen dieses Rades, in Reibverbindung gebrachten Oberflächen von Radreibpartner und Bremsreibpartner. Insbesondere ist diese bevorzugte Weiterbildung zum Einsatz bei Reibungsbremsen vorgesehen, welche an Radreibpartner und Bremsreibpartner jeweils einen Reibbelag zum Eingehen der Reibverbindung der Reibungsbremse aufweisen.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise die Entstehung von Geräuschen bezüglich einer Amplitude bzw. Lautstärke dieser Geräusche reduziert und/oder bezüglich einer Frequenz dieser Geräusche beeinflusst werden.

Unter in Reibverbindung gebrachten Oberflächen von Radreibpartner und Bremsreibpartner sind vorliegend insbesondere die kontaktierbaren Flächen von Radreibpartner und Bremsreibpartner zu verstehen.

Die für den Vergleich der Härten der metallischen Wirkpartikel und der Oberflächen von Radreibpartner und Bremsreibpartner herangezogenen Werte sind vorzugsweise alle mittels eines Härtemessverfahrens ermittelt, welches einen Vergleich der ermittelten Werte zulässt. Besonders bevorzugt sind jeweils alle Härtemesswerte mittels einem der Verfahren zur Messung der Härte nach Martens, Rockwell, Brinell, Vickers, Shore oder Mohs ermittelt.

Insbesondere um vorteilhafterweise ein kostengünstiges und/oder zuverlässiges und/oder einfaches Aufbringen des Friktionsmittels bereitstellen zu können, weist das Friktionsmittel gemäß einer bevorzugten Weiterbildung metallische Wirkpartikel aus Aluminium und/oder Kupfer sowie einen silikatischen Verdicker und wenigstens eine ungesättigte Fettsäure auf, wobei insbesondere wenigstens die Hälfte des Volumens des Friktionsmittel von dieser ungesättigten Fettsäure eingenommen wird, und insbesondere wenigstens ein Viertel von diesen metallischen Wirkpartikeln.

Vorzugsweise weist das Friktionsmittel sowohl Wirkpartikel aus einer Aluminiumlegierung als auch Wirkpartikel aus einer Kupferlegierung auf. Im Sinne dieser bevorzugten Weiterbildung kann das Friktionsmittel aber zusätzlich oder alternativ auch Wirkpartikel mit einer Legierung oder Verbindung mit Aluminium und Kupfer aufweisen.

Um insbesondere vorteilhafterweise eine dauerhafte, gleichmäßige Verteilung von metallischen Wirkpartikeln in dem Trägermaterial des Friktionsmittels zu erreichen, weist das Friktionsmittel gemäß einer bevorzugten Weiterbildung eine dynamische Viskosität von mehr als 100, vorzugsweise mehr als 120, besonders bevorzugt mehr als 150, mPa*s auf.

Im Sinne dieser bevorzugten Weiterbildung bezieht sich der Parameter dynamische Viskosität insbesondere auf eine Gesamtviskosität eines Friktionsmittels, welches ein hochviskoses Trägermaterial, ein niedrigviskoses Trägermaterial und/oder metallische Wirkpartikel aufweist.

Neben der dynamischen Viskosität wird in der praktischen Anwendung häufig die mittels eines Walkpenetrationstests ermittelte Konsistenz zur Ermittlung der Steifigkeit von Schmierstoffen bzw. Friktionsmitteln herangezogen.

Bei einem Walkpenetrationstest nach DIN ISO 2137 wird ein Kegel mit genormten Abmaßen auf das vorgewalkte Friktionsmittel (Temperatur 25°C) aufgesetzt und anschließend aus seiner Halterung gelöst, um senkrecht fünf Sekunden lang in das Friktionsmittel einzudringen. Der Wert für die Konsistenz ergibt sich aus der dabei erreichten Eindringtiefe in Vielfachen von 0,1mm.

Eine Eindringtiefe von 400-430 x 0,1 mm entspricht gemäß einer Skala des National Lubricating Grease Institute (NLGI) einer Konsistenzklasse von "00". Höhere Werte der Eindringtiefe stehen für weichere bzw. flüssigere Friktionsmittel, niedrigere Werte für härtere bzw. festere Friktionsmittel.

Um insbesondere vorteilhafterweise eine dauerhafte, gleichmäßige Verteilung von metallischen Wirkpartikeln in dem Trägermaterial des Friktionsmittels zu erreichen, weist das Friktionsmittel gemäß einer bevorzugten Weiterbildung eine Konsistenz von kleiner als 445 x 0,1mm, insbesondere zwischen 400 x 0,1mm und 430 x 0,1mm, auf (gemäß Walkpenetrationstest nach DIN ISO 2137).

Insbesondere, um vorteilhafterweise ein in verschiedenen Einsatzbereichen einsetzbares Fahrzeug bereitstellen zu können, ist diese Reibungsbremse gemäß einer bevorzugten Weiterbildung als Klotzbremse, Scheibenbremse oder Trommelbremse ausgebildet. Eine Keilbremse ist im Sinne der Erfindung insbesondere auch als Klotzbremse zu verstehen.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist mittels dieser Zuführeinrichtung beabstandet von dem Kontaktbereich Friktionsmittel auf einen kontaktierbaren Bereich dieses Bremsreibpartners oder auf einen kontaktierbaren Bereich dieses Radreibpartners aufbringbar, insbesondere in einem geöffneten Zustand dieser Reibungsbremse.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise erreicht werden, dass Friktionsmittel auch mittelbar aufbringbar ist, vorzugsweise wenn der (direkte) Kontaktbereich zwischen dem Bremsreibpartner und dem Radreibpartner zeitweise oder immer schwer oder nicht zugänglich ist.

Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist eine Zuführeinrichtung zur Verwendung in einem Fahrzeug wenigstens einen Friktionsmittelspender zur Bereitstellung von Friktionsmittel und wenigstens einen Friktionsmittelapplikator zum wenigstens mittelbaren Aufbringen von Friktionsmittel auf einen Kontaktbereich zwischen dem Radreibpartner und dem Bremsreibpartner dieses Rades auf.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise eine einfache und schnelle Möglichkeit der Versorgung einer Zuführeinrichtung mit Friktionsmittel ermöglicht werden.

Vorzugsweise ist der Friktionsmittelspender als wechselbare Kartusche ausgebildet. Der Friktionsmittelapplikator kann im Sinne dieses Aspektes der Erfindung als mit der wechselbaren Kartusche auswechselbar ausgebildet sein. Ebenso kann der Friktionsmittelapplikator als Aufbringkopf, insbesondere Sprüh- oder Fließkopf, fahrzeugfest ausgebildet sein und eine Schnittstelle mit dem Friktionsmittelspender aufweisen.

Insbesondere, um eine kostengünstige Zuführeinrichtung für mehrere Bremsen bereitzustellen, weist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung die Zuführeinrichtung wenigstens zwei mit demselben Friktionsmittelspender verbundene Friktionsmittelapplikatoren auf. Mittels jedem dieser Friktionsmittelapplikatoren ist an einer anderen dieser Reibungsbremsen eines oder verschiedener dieser Räder Friktionsmittel aufbringbar.

Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb eines Fahrzeugs, insbesondere Schienenfahrzeugs, werden die metallischen Wirkpartikel eines Friktionsmittels in einem Trägermaterial dieses Friktionsmittels gleichmäßig bzw. homogen verteilt.

Dieses Friktionsmittel wird aus einem Friktionsmittelspender einer fahrzeugfesten Zuführeinrichtung eines Fahrzeugs gefördert.

Dieses Friktionsmittel wird mittels eines Friktionsmittelapplikators dieser Zuführeinrichtung wenigstens mittelbar auf einen Kontaktbereich zwischen einem Radreibpartner und einem Bremsreibpartner einer Reibungsbremse dieses Fahrzeugs aufgebracht.

Mittels einer Andruckeinrichtung des Fahrzeugs werden dieser Radreibpartner und dieser Bremsreibpartner, insbesondere zum Abbremsen eines Rades des Fahrzeugs, in eine Reibverbindung gebracht.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise die Entstehung von Geräuschen bezüglich einer Amplitude bzw. Lautstärke dieser Geräusche reduziert und/oder bezüglich einer Frequenz dieser Geräusche beeinflusst werden.

Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird dieses Friktionsmittel mittels Aufsprühen und/oder Fließen an diesen Kontaktbereich aufgebracht.

Dadurch kann insbesondere vorteilhafterweise der Kontaktbereich zwischen den Reibpartnern der Reibungsbremse gekühlt werden.

Beispielhafte Ausführungen eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs ergeben sich aus den nachfolgenden Beschreibungen in Zusammenhang mit den Figuren. Dabei zeigt im einzelnen - teilweise schematisch:

Fig. 1:
einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs mit einer beispielhaften Ausführung einer Zuführeinrichtung in einer Seitenansicht;

Fig. 2:
einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs mit einer beispielhaften Ausführung einer als Scheibenbremse ausgeführten Reibungsbremse in einer durch die in Fig. 1 eingezeichnete Ebene A-A verlaufenden Schnittansicht;

Fig 3:
eine beispielhafte Ausführung eines Laufwerks eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs mit als Trommelbremsen ausgeführten Reibungsbremsen in einer durch die in Fig. 1 eingezeichnete Ebene B-B verlaufenden Schnittansicht;

Fig. 4:
einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs mit einer beispielhaften Ausführung einer als Klotzbremse ausgebildeten Reibungsbremse in einer Seitenansicht; und

Fig. 5:
eine beispielhafte Ausführung eines erfindungsgemäßen Friktionsmittels in einer REM-Aufnahme.

Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt eines Schienenfahrzeugs 1 mit einer beispielhaften Ausführung einer erfindungsgemäßen Zuführeinrichtung 40 in einer Seitenansicht. Das Schienenfahrzeug 1 ist in dieser beispielhaften Ausführung als Waggon mit Triebkopf eines Fernverkehrszugs zur Personenbeförderung ausgebildet. Es bewegt sich in Richtung des in Fig. 1 eingezeichneten gestrichelten Pfeils vorwärts.

Zur Fortbewegung weist das Schienenfahrzeug 1 ein Laufwerk 10 mit vier Rädern 20.1, 20.2 (und zwei in Fig. 1 nicht dargestellte Räder 20.3, 20.4, siehe Fig. 3) auf, sowie ein weiteres, in Figur 1 nicht dargestelltes Laufwerk, auf. Dem Schienenfahrzeug 1 können weitere Waggons angekoppelt sein. Die Räder 20.1 und 20.2 des Laufwerks 10 rollen auf einer Schiene 2 ab, wobei sie Antriebskräfte des Schienenfahrzeugs 1 rotierend auf diese Schiene 2 übertragen können.

Zum Abbremsen des Schienenfahrzeugs 1 weist in dieser beispielhaften Ausführung jedes Rad 20 des Laufwerks 10 eine in Fig. 1 nicht dargestellte Reibungsbremse 30 auf, welche als Scheibenbremse (siehe Fig. 2), Trommelbremse (siehe Fig. 3) oder Klotzbremse (siehe Fig. 4) ausgebildet sein kann.

Fig. 2 und Fig. 3 zeigen unterschiedliche Ausführungsbeispiele, wobei sich diese beiden Ausführungsbeispiel voneinander insbesondere in der Art der verwendeten Reibungsbremsen unterscheiden. Um ein besseres Verständnis der Schnittansichten in den beiden Fig. 2 und 3 zu ermöglichen, sind in Fig. 1, welche keine Reibungsbremse selbst (bzw. nur eine Zuführeinrichtung 40 einer Reibungsbremse) zeigt, die Schnittebenen A-A bzw. B-B eingezeichnet.

Die in den Fig. 2-4 gezeigten Reibpartner sind aufgrund der deutlicheren, schematischen Darstellung ohne Reibbeläge dargestellt. Gleichwohl sind die die in den Fig. 2-4 beschriebenen Ausführungsbeispiele so zu verstehen, dass auch Reibpartner vorgesehen sein können, welche einen Reibbelag aufweisen, insbesondere an beiden Reibpartnern.

Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs 1 mit einer beispielhaften Ausführung einer als Scheibenbremse ausgeführten Reibungsbremse 30 in einer durch die in Fig. 1 eingezeichnete Ebene A-A verlaufenden Schnittansicht.

Die Scheibenbremse 30 weist einen Radreibpartner 31 und zwei als Bremsscheiben ausgebildete Bremsreibpartner 32a und 32b auf. Insbesondere, um einen Bremsvorgang einzuleiten, sind die beiden Bremsreibpartner 32a, 32b dazu eingerichtet, mittels einer Andruckeinrichtung 33, beispielsweise eines pneumatischen oder hydraulischen Aktors, aufeinander zu bewegt zu werden.

Wenn die beiden Bremsreibpartner 32a bzw. 32b auf ihrer jeweiligen Seite den Radreibpartner 31 berühren, können sie im jeweiligen Kontaktbereich 35a bzw. 35b zwischen Radreibpartner 31 und Bremsreibpartner 32a bzw. 32b eine Normalkraft und damit einen Anpressdruck aufbringen, welcher, insbesondere mittels Reibung, ein Abbremsen des Radreibpartner 31 zur Folge hat. Damit wird auch das Rad 20 und das Schienenfahrzeug 1 abgebremst.

Bei solchen Bremsvorgängen entstehen häufig Geräusche, wie beispielsweise lautes Kreischen oder Quietschen, aber auch andere Schwingungen. Mittels der Zuführeinrichtung 40 kann das Auftreten solcher Geräusche und/oder anderer Schwingungen reduziert werden.

Am Laufwerk 10 ist ein Friktionsmittelspender 41 angeordnet, welcher entweder kontinuierlich oder auf Basis von Steuersignalen Friktionsmittel 50 über eine Friktionsmittelleitung 43 zu einem Friktionsmittelapplikator 42 fördert.

Mittels dem Friktionsmittelapplikator 42 wird das Friktionsmittel 50 an den Kontaktbereichen 35a und 35b aufgebracht. Dabei bildet sich jeweils ein Film von Friktionsmittel 50.

Das Friktionsmittel 50 kann zeitlich abgestimmt mit einem Bremsvorgang, aber auch zeitlich unabhängig von Bremsvorgängen, aufgebracht werden.

Fig. 3 zeigt eine beispielhafte Ausführung eines Laufwerks 10 eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs 1 mit als Trommelbremsen ausgeführten Reibungsbremsen 30 in einer durch die in Fig. 1 eingezeichnete Ebene B-B verlaufenden Schnittansicht.

In dieser beispielhaften Ausführung ist ein Laufwerk 10 mit vier Rädern 20.1, 20.2, 20.3 bzw. 20.4 dargestellt, wobei diese Räder mittels der Trommelbremsen 30.1, 30.2, 30.3 bzw. 30.4 abbremsbar sind.

Mittels der Zuführeinrichtung 40 ist Friktionsmittel 50.1, 50.2, 50.3, 50.4 an die Kontaktbereiche zwischen den Radreibpartnern 31.1,31.2,31.3 bzw. 31.4 und den Bremsreibpartnern 32.1,32.2,32.3 bzw. 32.4 der Trommelbremsen 30.1, 30.2, 30.3 bzw. 30.4 aufbringbar.

Die Zuführeinrichtung 40 weist für alle vier Friktionsmittelapplikatoren 42.1, 42.2, 42.3 und 42.4 einen gemeinsamen, zentral an dem Laufwerk 10 angeordneten, Friktionsmittelspender 41 auf. Dadurch ist eine Einsparung an Kosten und/oder Gewicht der Zuführeinrichtung 40 zu erreichen.

Die Friktionsmittelleitungen 43.1 und 43.3 zur Versorgung der Friktionsmittelapplikatoren 42.1 und 42.3 zweigen separat von dem Friktionsmittelspender 41 ab. Die Friktionsmittelleitungen 43.2 und 43.4 zur Versorgung der Friktionsmittelapplikatoren 42.2 und 42.4 sind an dem Ausgang vom Friktionsmittelspender 41 integral ausgebildet und verzweigen sich erst stromabwärts.

In einer Weiterbildung dieser beispielhaften Ausführung ist eine Anordnung des Friktionsmittelspenders 41 seitlich an dem Laufwerk 10 vorgesehen, um eine erleichterte Zugänglichkeit bei einem Austausch des Friktionsmittelspenders sicherzustellen.

Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Schienenfahrzeugs 1 mit einer beispielhaften Ausführung einer als Klotzbremse ausgebildeten Reibungsbremse 30 in einer Seitenansicht.

An dem Rad 20 ist eine Klotzbremse 30 derart angeordnet, dass die mit der Schiene 2 in Kontakt stehende Lauffläche des Rades 20 als Radreibpartner 31 der Klotzbremse 30 ausgebildet ist. Der Bremsreibpartner 32 ist durch einen keilförmigen Klotz ausgebildet.

Mittels der Zuführeinrichtung 40 kann Friktionsmittel 50 dem Kontaktbereich 35 zwischen Radreibpartner 31 und Bremsreibpartner 32 zugeführt werden.

In dieser beispielhaften Ausführung ist eine mittelbare Zuführung zu dem Kontaktbereich 35 vorgesehen. Das Friktionsmittel 50 wird mittels des Friktionsmittelapplikators 42 an einer, von dem Kontaktbereich 35 beabstandeten Stelle der kontaktierbaren Fläche 36 des Bremsreibpartner 31 aufgebracht. Der Transport des Friktionsmittels 50 zu dem Kontaktbereich 35 und damit zu der kontaktierbaren Fläche 37 des Bremsreibpartners 32 erfolgt mittels der Rotation des Rades 20 entgegen dem Uhrzeigersinn (bei Bewegung des Schienenfahrzeugs 1 in linke Blattrichtung, sprich Vorwärtsfahrt).

Dadurch kann insbesondere eine Anordnung des Friktionsmittelapplikators 42 der Zuführeinrichtung 40 an ungünstigen und/oder schwer zugänglichen Einbaupositionen vermieden werden.

Fig. 5 zeigt eine beispielhafte Ausführung eines erfindungsgemäßen Friktionsmittels 50 in einer REM-Aufnahme. Das Trägermaterial 52 setzt weist in dieser beispielhaften Ausführung ungesättigte Fettsäuren, einen silikatischen Verdicker und Propylencarbonat auf, wobei alle Komponenten des Trägermaterials 52 homogen miteinander vermischt sind.

In dem Trägermaterial 52 sind metallische Wirkpartikel 51 unterschiedlicher Größe zwischen 0,5 und 200 Mikrometer homogen verteilt angeordnet, welche insbesondere im ungeförderten Zustand beispielsweise in einer Spenderkartusche, aufgrund der hohen Viskosität des als nicht-newtonsches Fluid vorliegenden Trägermaterials 52 im Wesentlichen ihre Position beibehalten.

In Figur 5 sind verschiedene Messwert der REM-Aufnahme für die Länge einzelner metallischer Wirkpartikel 51 eingetragen. Der Begriff Länge, wie er für Figur 5 verwendet wird, entspricht nicht der Verwendung des Begriffs Länge im allgemeinen Teil der Beschreibung, und kann hier sowohl Länge als auch Breite als auch Höhe bedeuten.

Bezugszeichenliste

1
Schienenfahrzeug

2
Schiene

10
Laufwerk

20
Rad des Laufwerks

30
Reibungsbremse

31
Radreibpartner

32
Bremsreibpartner

33
Andruckeinrichtung

35
Kontaktbereich zwischen Radreibpartner und Bremsreibpartner

36
kontaktierbare Fläche des Radreibpartners

37
kontaktierbare Fläche des Bremsreibpartners

40
Zuführeinrichtung

41
Friktionsmittelspender

42
Friktionsmittelapplikator

43
Friktionsmittelleitung

50
Friktionsmittel

51
metallische Wirkpartikel

52
Trägermaterial

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