Klappenanordnung für ein Schienenfahrzeug, insbesondere für einen Hochgeschwindigkeitszug |
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申请号 | EP10090001.8 | 申请日 | 2010-01-14 | 公开(公告)号 | EP2208655A1 | 公开(公告)日 | 2010-07-21 |
申请人 | Bombardier Transportation GmbH; | 发明人 | von Loh, Armin; Scharf, Steffen; Hartung, Heiko; Gürtler, Christian; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft eine Klappenanordnung (5) für ein Schienenfahrzeug, insbesondere für einen Hochgeschwindigkeitszug, wobei die Klappenanordnung bewegliche Elemente (7, 8, 9) aufweist, die in einem geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden und eine im Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs angeordnete Kupplungsvorrichtung (56) abdecken und die in einem geöffneten Zustand einen Gebrauch der Kupplungsvorrichtung (56) ermöglichen. Die Klappenanordnung weist drei der beweglichen Elemente (7, 8, 9) auf, wobei ein erstes (7) der beweglichen Elemente (7, 8, 9) in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr horizontal verlaufende Grenzlinie zu dem zweiten (8) und dritten (9) beweglichen Element aufweist und wobei das zweite (8) und dritte (9) bewegliche Element in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr vertikal verlaufende Grenzlinie zueinander aufweisen. |
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权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Klappenanordnung für ein Schienenfahrzeug, insbesondere für einen Hochgeschwindigkeitszug, wobei die Klappenanordnung bewegliche Elemente aufweist, die in einem geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden und eine im Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs angeordnete Kupplungsvorrichtung abdecken. In einem geöffneten Zustand ermöglichen die beweglichen Elemente einen Gebrauch der Kupplungsvorrichtung. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Kuppeln eines Schienenfahrzeugs, insbesondere eines Hochgeschwindigkeitszuges, mit einem anderen Schienenfahrzeug, wobei eine im Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs angeordnete Kupplungsvorrichtung zunächst in einem geschlossenen Zustand durch eine Klappenanordnung abgedeckt ist und wobei bewegliche Elemente der Klappenanordnung in einen geöffneten Zustand gebracht werden, in dem die Kupplungsvorrichtung gebraucht wird. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Klappenanordnung für ein Schienenfahrzeug, insbesondere für einen Hochgeschwindigkeitszug, wobei bewegliche Elemente der Klappenanordnung bereitgestellt werden, die in einem geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden und eine im Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs angeordnete Kupplungsvorrichtung abdecken und die in einem geöffneten Zustand einen Gebrauch der Kupplungsvorrichtung ermöglichen. Die Erfindung umfasst auch ein Schienenfahrzeug mit einer derartigen Klappenanordnung. Insbesondere bei Hochgeschwindigkeitszügen, d.h. Schienenfahrzeugen und Schienenfahrzeug-Zugverbänden, die Höchstgeschwindigkeiten von 200 km/h und mehr erreichen, richtet sich die Formgestaltung des Bugs und Hecks nach aerodynamischen Kriterien. Insbesondere um einen Zugverband bilden zu können, weisen die Fahrzeuge jedoch meist eine Kupplungsvorrichtung auf, die von einer Klappenanordnung abgedeckt wird, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Am Bug befindet sich die Klappenanordnung vorne vor der Kupplungsvorrichtung, so dass die Klappe oder die Klappen einen für die Aerodynamik besonders wichtigen Teil der Außenoberfläche bilden. Z.B. beim ICE-3 der Deutschen Bahn AG weist die Bugklappenanorcfnung zwei bewegliche Klappen auf, die durch Drehung jeweils um eine vertikale Drehachse geöffnet werden können, um die Kupplungsvorrichtung für den Gebrauch freizugeben. Da die Kupplungsvorrichtung während des Gebrauchs, d.h. während das Schienenfahrzeug mit einem anderen Schienenfahrzeug gekuppelt ist, über einen verhältnismäßig großen Winkelbereich verschwenkbar sein muss, erstrecken sich die Bugklappen insbesondere in horizontaler Richtung, aber auch in vertikaler Richtung über einen großen Bereich des Bugs (oder bei entgegengesetzter Fahrtrichtung des Hecks). Die Klappen bilden daher keinen ebenen, sondern vielmehr einen meist stark gekrümmten Teil der Außenoberfläche des Schienenfahrzeugs, wenn sie sich in dem geschlossenen Zustand befinden. Dies erschwert andererseits eine Konstruktion, die das Öffnen ermöglicht, d.h. eine Bewegung der Klappen in den geöffneten Zustand erlaubt. Wenn die Kupplungsvorrichtung freiliegt, müssen die Bugklappen im Bugraum untergebracht werden können. Dabei sollte die Bewegungsvorrichtung zum Bewegen der Bugklappen robust sein, um bei den teils rauen Einsatzbedingungen dauerhaft zuverlässig zu funktionieren. Anforderungen an das Aufprallverhalten bei einem Zusammenstoß mit anderen Schienenfahrzeugen oder sonstigen Hindernissen erschweren die Konstruktion zusätzlich. So sollen z.B. bei zukünftigen Hochgeschwindigkeitszügen mehrere Stoßabsorber im Bugraum untergebracht werden, die jeweils für eine Absorption von Stößen bei einem bestimmten Stoßereignis (z.B. Aufprall auf einen Güterzug) ausgelegt sind. Um Platz im Bugraum zu schaffen, ist bereits vorgeschlagen worden, die Kupplungsvorrichtung in Fahrtrichtung verfahrbar auszugestalten, so dass sie für den Gebrauch in Fahrtrichtung ausgefahren werden kann. Kosten und Gewicht können jedoch gespart werden, wenn die Kupplungsvorrichtung nicht verfahrbar ist. Auch ist die Zuverlässigkeit einer nicht verfahrbaren Kupplungsvorrichtung größer. Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schienenfahrzeug, eine Klappenanordnung für ein Schienenfahrzeug, ein Verfahren zum Kuppeln eines Schienenfahrzeugs und ein Verfahren zum Herstellen einer Klappenanordnung anzugeben, die den Einsatz einer robusten Bewegungsmechanik zum Öffnen der Bugklappen bei geringem Platzbedarf für das Öffnen der Bugklappen ermöglichen. Dabei soll möglichst eine Kupplungsvorrichtung eingesetzt werden können, die nicht in Fahrtrichtung verfahrbar ist. Außerdem soll möglichst Platz für Stoßabsorber verbleiben, die in der Höhe und in dem Abstand von Puffern für Güterzugwagons angeordnet sind. Es wird vorgeschlagen, dass die Klappenanordnung drei bewegliche Elemente aufweist, die in dem geschlossenen Zustand einen Teil (insbesondere jedes Element einen separaten Teil) der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden und eine im Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs angeordnete Kupplungsvorrichtung abdecken und die in einem geöffneten Zustand einen Gebrauch der Kupplungsvorrichtung ermöglichen. Eines der beweglichen Elemente (im Folgenden: das erste bewegliche Element) weist eine ungefähr horizontal verlaufende Grenzlinie zu den anderen beiden beweglichen Elementen (im Folgenden: zweites und drittes bewegliches Element) auf. Das zweite und dritte bewegliche Element weisen in dem geschlossenen Zustand der Klappenanordnung eine ungefähr vertikal verlaufende Grenzlinie zueinander auf. Anders ausgedrückt besitzt die dreiteilige (d.h. aus zumindest drei beweglichen Elementen bestehende) Klappenanordnung sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Teilung, wenn sie in dem geschlossenen Zustand betrachtet wird, d.h. zwei der Elemente sind nebeneinander angeordnet und diese beiden Elemente sowie das erste Element sind übereinander angeordnet. Bevorzugt wird dabei, dass sich das erste bewegliche Element oberhalb der beiden anderen beweglichen Elemente befindet. Der umgekehrte Fall ist jedoch insbesondere bei bestimmten Gestaltungen des Bugs oder Hecks des Schienenfahrzeugs ebenfalls möglich. Bisher sind aus dem Stand der Technik zweiteilige Bugklappenanorcinungen bekannt, wobei die Teilung vertikal war, so dass die beiden Klappen um eine etwa vertikal verlaufende Drehachse gedreht werden konnten. Vereinzelt wurden aber auch einteilige, nach oben und gleichzeitig nach hinten in den Bug hinein bewegbare Bugklappen vorgeschlagen, wie beispielsweise bei dem in Norwegen betriebenen FT/XT/IC, die jedoch wegen der Größe der Bugklappe mit einer komplexen Bewegungsmechanik ausgestattet werden mussten. Mit der vorliegenden Erfindung werden diese beiden Lösungsansätze kombiniert. Aufgrund der dreiteiligen Ausführung fallen bei gleicher Bugklappenöffnungsgröße die einzelnen Teile jedoch kleiner aus und können daher mit einfacher ausgeführter Bewegungsmechanik geöffnet und geschlossen werden. Außerdem benötigen sie weniger Platz. Dies betrifft insbesondere ihre Abmessung senkrecht zum Verlauf der Oberfläche, die im geschlossenen Zustand die Außenoberfläche bildet. Anders ausgedrückt kann bei geringeren Abweichungen der einzelnen beweglichen Elemente von der im Idealfall Platz sparenden ebenen Form dennoch eine im geschlossenen Zustand insgesamt gekrümmte Formgestaltung des Bugs oder Hecks erreicht werden. Vorteilhafterweise sind das zweite und das dritte bewegliche Element, welche im geschlossenen Zustand eine ungefähr vertikal verlaufende Grenzlinie aufweisen, etwa gleich groß und bezüglich der Grenzlinie etwa spiegelsymmetrisch ausgestaltet. Die etwa horizontal verlaufende Grenzlinie zwischen einerseits dem ersten beweglichen Element und andererseits dem zweiten und dritten beweglichen Element kann vorzugsweise etwa an dem in Fahrtrichtung am weitesten vorne liegenden Punkt bzw. am weitesten vorne liegenden Bereich des Bugs verlaufen, wenn sich die Klappenanordnung in dem geschlossenen Zustand befindet. Entsprechendes gilt bei umgekehrter Fahrtrichtung für das Heck. Eine solche Teilung hat den Vorteil, dass die einzelnen Elemente verhältnismäßig wenig gekrümmt sind. Die Dreiteiligkeit, d.h. das Vorhandensein von drei beweglichen Elementen der Klappenanordnung, schließt nicht aus, dass die Klappenanordnung weitere Elemente aufweist, die im geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden. Z.B. könnte zumindest eines der beweglichen Elemente aus zwei oder mehr Teilelementen bestehen, die jedoch in der Regel beim Öffnen und Schließen der Klappenanordnung gemeinsam ohne oder mit geringer Relativbewegung zueinander bewegt werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Klappenanordnung ein separates Element aufweisen, welches in dem geschlossenen Zustand an zumindest einem der drei beweglichen Elemente befestigt ist. Ein solches zusätzliches Element kann z.B. eine Revisionsklappe sein, die es einem Servicetechniker ermöglicht, in das Innere des Bugs hineinzusehen, ohne die drei beweglichen Elemente bewegen zu müssen. Wenn es auch nicht bevorzugt wird, so wäre es dennoch möglich, dass ein zusätzliches Element der Klappenanordnung (z.B. an dem Ort, wo im geschlossenen Zustand die horizontal verlaufende Grenzlinie und die vertikal verlaufende Grenzlinie bzw. ihre Verlängerungen aufeinandertreffen) abnehmbar ist, um z. B. die Klappenanordnung manuell betätigen zu können. Das erste bewegliche Element ist zum Öffnen und Schließen der Klappenanordnung vorzugsweise um eine etwa horizontal verlaufende Drehachse drehbar. Um die Drehbewegung zu bewirken, kann z.B. eine hydraulisch oder pneumatisch betätigbare Kolben-/Zylindereinheit vorgesehen sein, welche vom Fahrzeugführer bedienbar ist. Auf ein Ausführungsbeispiel wird noch näher eingegangen. Alternativ oder zusätzlich können das zweite und dritte bewegliche Element zum Öffnen und Schließen der Klappenanordnung jeweils um eine etwa vertikal verlaufende Drehachse drehbar sein, wobei es sich bevorzugter Maßen um dieselbe Drehachse handelt. Wiederum kann die Kolben-/Zylindereinheit oder eine andere Einheit die Drehbewegung bewirken. Die Außenränder der beweglichen Elemente grenzen im geschlossenen Zustand der Klappenanordnung in der Regel an feststehende Teile der Außenhülle des Schienenfahrzeugs an. Außerdem haben die beweglichen Elemente eine nicht vernachlässigbar kleine Dicke, insbesondere um als Bugklappenanordnung den mechanischen Belastungen (Stöße und Luftwiderstand vor allem bei hohen Fahrgeschwindigkeiten) standhalten zu können. Wenn (wie bei den zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen) die beweglichen Elemente lediglich durch eine Drehbewegung um eine Drehachse in die geöffnete Stellung und wieder zurück in die geschlossene Stellung gebracht werden sollen, sind die Außenränder der beweglichen Elemente vorzugsweise abgefast, d.h. der jeweilige Rand verläuft nicht senkrecht, sondern schräg zur Außenoberfläche des Elements. Alternativ oder zusätzlich sind auch die Ränder der im geschlossenen Zustand gegenüberstehenden Ränder der feststehenden Teile der Außenhülle abgefast. Insbesondere bei einem Hochgeschwindigkeitszug können die drei beweglichen Elemente in dem geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche des Schienenfahrzeugs bilden, der in einer vertikal verlaufenden Ebene, die sich in Fahrtrichtung des Schienenfahrzeugs erstreckt, einen Verlauf aufweist, welcher ausgehend von einem in Fahrtrichtung am weitesten vorstehenden Punkt sowohl nach oben als auch nach unten zurückweicht. In anderen Worten bilden die drei beweglichen Elemente in dem geschlossenen Zustand zumindest einen Bereich des in Fahrtrichtung vorspringenden Bugs (oder nach hinten zurückspringenden Hecks, wobei "zurückspringen" nicht als stufenartige Formgestaltung zu verstehen ist, sondern die für Hochgeschwindigkeitszüge bekannten gekrümmten Konturen mit einschließt). Das zweite und dritte bewegliche Element können sich in dem geöffneten Zustand jeweils zwischen einerseits einem Stoßabsorber zum Aufnehmen von kinetischer Energie beim Aufprall des Schienenfahrzeugs und andererseits einer Außenhülle des Schienenfahrzeugs befinden. Dies ist möglich, da aufgrund der dreiteiligen Ausführungsform wenig Platz für das zweite und dritte bewegliche Element benötigt wird. Konkreter handelt es sich bei der Außenhülle um einen Bereich, der unten und/oder seitlich rechts oder links den Bug oder das Heck des Schienenfahrzeugs begrenzt. Wie bereits eingangs erwähnt, umfasst die Erfindung auch ein Schienenfahrzeug mit der Klappenanordnung in einer der hier beschriebenen Ausgestaltungen. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Kuppeln eines Schienenfahrzeugs, insbesondere eines Hochgeschwindigkeitszuges, wie eingangs erwähnt, wobei zum Öffnen des Bugs oder Hecks drei bewegliche Elemente der Klappenanordnung bewegt werden, die in dem geschlossenen Zustand einen Teil der Außenoberfläche am Bug oder Heck des Schienenfahrzeugs bilden, wobei ein erstes der beweglichen Elemente in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr horizontal verlaufende Grenzlinie zu dem zweiten und dritten beweglichen Element aufweist und wobei das zweite und dritte bewegliche Element in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr vertikal verlaufende Grenzlinie zueinander aufweisen. Das erste bewegliche Element kann zum Öffnen und Schließen der Klappenanordnung um eine etwa horizontal verlaufende Drehachse gedreht werden. Alternativ oder zusätzlich können das zweite und dritte bewegliche Element zum Öffnen und Schließen der Klappenanordnung jeweils um eine etwa vertikal verlaufende Drehachse gedreht werden, wobei die beiden Drehachsen auch dieselbe Drehachse sein können. Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich aus der Beschreibung der Klappenanordnung. Außerdem gehört zum Umfang der Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Klappenanordnung für ein Schienenfahrzeug, wie eingangs erwähnt. Drei bewegliche Elemente werden derart angeordnet, dass ein erstes der beweglichen Elemente in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr horizontal verlaufende Grenzlinie zu dem zweiten und dritten beweglichen Element aufweist und dass das zweite und dritte bewegliche Element in dem geschlossenen Zustand eine ungefähr vertikal verlaufende Grenzlinie zueinander aufweisen. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Die einzelnen Figuren der Zeichnung zeigen:
Aus Die Grenzlinien müssen im Allgemeinen, d.h. bei anderen Ausführungsformen der Erfindung, nicht durchgehend horizontal bzw. vertikal verlaufen. Vielmehr können z.B. lediglich Abschnitte der Grenzlinien horizontal oder vertikal verlaufen. Auch müssen die Grenzlinien oder die Abschnitte nicht exakt horizontal bzw. vertikal verlaufen. So ist z.B. auch eine in Wellenform oder zickzackförmig verlaufende Grenzlinie möglich. Die Klappen 7-9 können aus demselben Material hergestellt werden, das auch für die Herstellung der anderen Bereiche der Außenhülle des Schienenfahrzeugs verwendet wird, z.B. Blech oder faserverstärkter Kunststoff. Es ist jedoch auch möglich, für die Bugklappen andere Materialien als für den übrigen Teil der Außenhülle zu verwenden. Durch die Verwendung von Kunststoffmaterialien kann gegenüber Blechen Gewicht gespart werden, wodurch die Bewegungsmechanik, einschließlich der entsprechenden Antriebseinrichtungen, entlastet wird. Anders als in dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel kann die ungefähr horizontal verlaufende Grenzlinie die Bugklappenanordnung in einem anderen Höhenverhältnis teilen. In dem anhand der Sowohl die obere Klappe 7 als auch die beiden unteren Klappen 8, 9 weisen eine konvexe Form auf, wobei die Krümmungsradien stellenweise sehr klein sind und an anderen Stellen der Außenoberfläche deutlich größer sind, wie z.B. aus Die Außenkontur der einzelnen Platten muss jedoch nicht in allen Außenoberflächenbereichen konvex sein. Insbesondere könnten die unteren Bugklappen in der Nähe ihres unteren Randes aus aerodynamischen Gründen einen konkaven Außenoberflächenbereich haben. Im Folgenden wird auf die Bewegungsmechanik und die Antriebseinrichtungen eingegangen, die eine Bewegung der Bewegungsmechanik und damit der Klappen 7, 8, 9 ermöglichen. Dadurch können die Klappen 7-9 aus der in Aus Die Drehbewegung zum Drehen der oberen Klappe 7 um die Drehachse 11 wird von einer Kolben-/Zylindereinheit 12 bewirkt (z.B. Der Zylinder 17 der Einheit 12 ist ebenfalls über eine gelenkige Verbindung 18 mit horizontaler Drehachse mit einem bügelartigen Klappenträger 19 verbunden. Die Gewichtskraft der Klappe 7 und die weiteren auf die Klappe wirkenden Kräfte, insbesondere bei Fahrt mit hoher Geschwindigkeit, werden daher über den Klappenträger 19, die Drehmechanik 20, welche die Drehbeweglichkeit um die Drehachse 11 ermöglicht, und den Träger 15 auf die tragende Konstruktion des Schienenfahrzeugs abgeleitet. Um die Klappe 7 stabil an dem Klappenträger 19 zu befestigen, weist jeder Schenkel 23a, 23b des Klappenträgers 19 eine gabelartige Verzweigung 21a, 21 b auf, über die der Schenkel 23 mit einer Strebe 22a, 22b verbunden ist, welcher an der Klappe 7 befestigt ist (siehe z.B. Der Bügel 24 des Klappenträgers 19 ist vorzugsweise der Form der Klappe 7 an ihrer innenseitigen Oberfläche angepasst, so dass die aus Ein bügelartiger Klappenträger für das erste bewegliche Element der dreiteiligen Klappenanordnung kann nicht nur bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel eingesetzt werden. Allgemeiner formuliert kann bei Ausführungsformen der Erfindung ein beweglicher, insbesondere um eine Drehachse drehbeweglicher Klappenträger vorgesehen sein, der zwei Schenkel aufweist, die über einen bügelförmigen Verbindungsbereich miteinander verbunden sind. Insbesondere kann der bügelförmige Verbindungsbereich vollflächig oder an zahlreichen Stellen mit der zu tragenden Klappe verbunden sein. Insbesondere am in Fahrtrichtung vorne liegenden Ende des erwähnten Trägers (im Ausführungsbeispiel Träger 15), welcher auch die drehbewegliche Verbindung 20 zu dem bügelförmigen Klappenträger 19 trägt, kann sich die vertikal verlaufende Drehachse 39 für die unteren beiden Klappen 8, 9 befinden (siehe z.B. Die gabelförmigen Tragkonstruktionen 40 können z. B. durch eine zumindest teilweise in dem Träger 15 untergebrachte Kolben-/Zylindereinheit 63 um die Drehachse 39 gedreht werden ( Die Die Stoßabsorber 152 befinden sich in dem geöffneten Zustand der Klappenanordnung oberhalb der oberen Klappe 7, d.h. das erste bewegliche Element der Klappenanordnung befindet sich zwischen dem Träger der Kupplungsvorrichtung und den oberen Stoßabsorbern 152, wie z.B. Um das erste bewegliche Element aus dem geschlossenen Zustand in den offenen Zustand zu bringen, kann insbesondere eine Drehbewegung um eine ungefähr horizontal verlaufende Drehachse (im Ausführungsbeispiel Drehachse 11) ausgeführt werden, die die Klappe um einen Winkel im Winkelbereich von 40° bis 100°dreht, im Ausführungsbeispiel ca. 65°. Abhängig von der Gestaltung der Außenhülle des Schienenfahrzeugs im Bugbereich bzw. Heckbereich kann jedoch auch ein anderer Drehwinkel gewählt werden, um einerseits die ausreichende Bugklappenöffnungsgröße zu erreichen und andererseits das erste bewegliche Element in eine geeignete Lage im geöffneten Zustand zu bringen. Das zweite und dritte bewegliche Element kann durch Drehbewegung, wie z.B. Auch in Bezug auf das zweite und dritte bewegliche Element sind andere Gestaltungen möglich, bei denen abhängig von der Form des Bugs und der im Bug untergebrachten Bauteile (wie Kupplung, Stoßabsorber, Bewegungsmechanik usw.) die beweglichen Elemente in andere Zwischenräume zwischen den Bauteilen und/oder der Außenhülle in den offenen Zustand gebracht werden. Die Vorteile der Erfindung können wie folgt zusammengefasst werden:
Bei der in dieser Beschreibung genannten Kupplungsvorrichtung handelt es sich insbesondere um die so genannte Mittelpufferkupplung, d.h. um die Kupplungsvorrichtung, die klassischerweise bei Wagons und Lokomotiven zwischen den Stoßpuffern angeordnet war. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Schienenfahrzeug mit der erfindungsgemäßen Klappenanordnung derartige Stoßpuffer aufweisen muss. Vielmehr wird insbesondere bei Hochgeschwindigkeitszügen auf derartige Stoßpuffer verzichtet. |