Eisenbahngüterwagen, insbesondere Flachwagen, mit je einem in den Endbereichen des Untergestells angeordneten Fahrwerk |
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申请号 | EP93710010.5 | 申请日 | 1993-05-22 | 公开(公告)号 | EP0584039B1 | 公开(公告)日 | 1995-09-20 |
申请人 | Linke-Hofmann-Busch GmbH; | 发明人 | Asche, Günter; Hahne, Jochen, Dipl.-Ing.; Beier, Günter, Dipl.-Ing.; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Eisenbahngüterwagen, insbesondere Flachwagen, mit je einem in den Endbereichen des Untergestells angeordneten Fahrwerk. Aus der DE-AS 22 45 594 ist es beispielsweise bekannt, artgleiche Eisenbahngüterwagen miteinander zu kuppeln und als Ganzzug zum Transport von in der Regel gleichen Gütern einzusetzen. Die einzelnen Eisenbahngüterwagen sind dabei mit Untergestell, Aufbau und an jeder Seite mit einer Zug- und Stoßeinrichtung versehen, derart, daß die Eisenbahngüterwagen auch in einen gemischten, üblichen Zugverband einstellbar sind. Aus der DE-OS 38 01 117 ist eine Zugeinheit mit durchgehend tiefliegendem Wagenboden, insbesondere für den Transport von Straßenlastfahrzeugen bekannt, die aus mindestens einem endseitig eines Untergestells mit Drehgestellen versehenen Eisenbahngüterwagen, der für eine stirnseitige Be- und Entladung ausgeführt ist, und aus mindestens einem weiteren Wagen besteht, wobei sämtliche Wagen der Zugeinheit miteinander kurzgekuppelt sind. Ein aus einem End- und einem Aufliegerwagen gebildetes Wagenpaar ist über eine Kurzkupplung unter Verwendung tiefliegender Puffer mit einem zweiten Paar zu einer Zugeinheit kuppelbar. Da dieser bekannte Zugverband aus unterschiedlich ausgebildeten Eisenbahngüterwagen gebildet ist, es sind Endwagen, Aufliegerwagen und wahlweise zusätzlich Aufliegerbrücken vorgesehen, ist die universelle Verwendbarkeit des einzelnen Eisenbahngüterwagens, d. h. insbesondere die beliebige Einstellbarkeit und Trennbarkeit im Zugverband, eingeschränkt, da die kürzeste, bildbare Einheit aus einem Endwagen und einem Aufliegerwagen besteht und der Aufliegerwagen mangels eines eigenen Fahrwerks an der Aufliegerseite nicht eigenständig verwendbar ist. Auch der Endwagen ist nicht eigenständig verwendbar, da an der Aufliegerseite ein Fahrwerk in Jakobs-Anordnung und damit keine UIC-Kupplungsschnittstelle vorgesehen ist. An den freien Enden des Endwagens und des Aufliegerwagens sind verschwenkbare Kopfstücke mit Zug- und Stoßvorrichtungen zur stirnseitigen Beladung vorgesehen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Eisenbahngüterwagen, insbesondere Flachwagen, derart auszubilden, daß dieser leicht und wirtschaftlich ausgebildet ist und innerhalb eines Zugverbandes universell sowohl als Endwagen als auch als Mittelwagen einsetzbar ist und an jedem Wagenende eine übliche UIC-Kupplungsschnittstelle bedarfsweise zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Ansprüchen 2 bis 5 angegeben. In Anspruch 6 ist ein aus erfindungsgemäß ausgebildeten Güterwagen gebildeter Zugverband gekennzeichnet. Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels mit Bezug auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
Der Eisenbahngüterwagen weist ein Untergestell 1 auf, das in beiden Endbereichen in der senkrechten Längsmittelebene ein Aufnahmelager 2 aufweist. Die Aufnahmelager 3 sind in gleichem Abstand zur zugeordneten Stirnseite des Untergestells 1 angeordnet. Am Aufnahmelager 2 ist wahlweise eine Kuppelstange 3 oder eine Pufferkonsole 4 lösbar befestigbar und abstützbar. In Fig. 1 ist der freie Endbereich des Eisenbahngüterwagens mit montierter Pufferkonsole 4 mit Zug- und Stoßeinrichtung 5, hier mit zwei Puffern und UIC-Hakenkupplung, dargestellt. Die Pufferkonsole 4 stellt somit auch eine UIC-Kupplungsschnittstelle zum Ankuppeln an Antriebseinheiten oder Wagen mit UIC-Standardkupplungen zur Verfügung. Die Pufferkonsole 4 weist einen Konsolenträger 6 und an jeder Längsseite einen Stützträger 7 auf. Die Stützträger 7 überragen den Konsolträger 6 in Richtung auf die Mittelquerebene des Untergestells 1 und sind mit Abstand zum Konsolträger 6 am Untergestell 1 in einem Stützlager 8 abgestützt. Um vertikale Momente abstützen zu können, sind zwischen der Pufferkonsole 4 und dem Untergestell 1 an der Trennebene vier Rasteinrichtungen 9 zugeordnet, von denen mindestens zwei in verschiedenen Querebenen des Untergestells 1 angeordnet sind. Zweckmäßig ist je eine Rasteinrichtung 9 an den Stützlagern 8 und zwei Rasteinrichtungen 9 in der Trennebene/Anlageebene zwischen Konsolenträger 6 und der Stirnseite des Untergestells 1 angeordnet. In Fig. 2 sind die Endbereiche zweier miteinander gekuppelter Giltervagen dargestellt. Die Kuppelstange 3 verbindet die beiden Eisenbahngüterwagen über die Aufnahmelager 2. Die Stirnseiten der Untergestelle 1 weisen an den zugewandten Enden keine Pufferkonsole 4 auf und werden durch die Kuppelstange 3 auf Abstand gehalten. Für bestimmte Einsatzfälle, z. B. Reduzierung der die Ladung erreichende Stoßenergie, ist es gegebenenfalls zweckmäßig, die an sich starre Kuppelstange 3 mit einer einfachen Zug- und Stoßeinrichtung zu versehen. Die Trennung zweier Güterwagen erfolgt durch einseitiges Lösen der Verbindung in dem Aufnahmelager 2 eines Güterwagens. Entweder verbleibt die Kuppelstange 3 an einem Wagenende oder sie wird durch Lösen der zweiten Verbindung im Aufnahmelager 2 des zweiten Güterwagens ganz entfernt. Zweckmäßig kann die Kuppelstange 3 auch in einer Trennstelle auftrennbar ausgebildet sein. Die Trennstelle ist zweckmäßig in der Mitte der Kuppelstange 3 angeordnet, da die universelle Einsetzbarkeit bei gleichen Wagenenden größer ist und nicht erst durch zusätzlichen Arbeitsaufwand erzeugt werden muß. Ein sinnvoller Zugverband besteht aus mindestens zwei vorstehend beschriebenen Eisenbahngüterwagen, wobei die Endwagen des Zugverbandes an ihren freien Enden mit der lösbar befestigten Pufferkonsole 4 versehen sind und die einander zugekehrten Enden der Endwagen und der ggf. weiteren Mittelwagen mittels Kuppelstange 3 verbunden sind. |