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ENERGIEVERZEHREINRICHTUNG FÜR DIE STIRNSEITE VON SCHIENENFAHRZEUGEN

申请号 EP02745097.2 申请日 2002-05-28 公开(公告)号 EP1390245A1 公开(公告)日 2004-02-25
申请人 Voith Turbo Scharfenberg GmbH & Co. KG; 发明人 HEINISCH, Andreas; JÄDE, Eckhard; RIENECK, Frank;
摘要 The invention relates to an energy absorption device for the front face of rail vehicles. The aim of the invention is to reduce in particular the adjustment and balancing work between the vehicle manufacturers and the suppliers of the energy absorption device and couplings (3), in addition to reducing the construction and/or quality risks. To achieve this, the energy absorption device has a base support (1), whose front region bears all the elements provided for energy absorption and which is fixed as a compact, complete pre-assembled module in the defined interface junction on the underframe (9).
权利要求
Patentansprüche
1 . Energieverzehreinrichtung für die Stirnseite von Schienenfahrzeugen auf- weisend einen Grundträger (1 ), der alle vorgesehenen Elemente zum
Energieverzehr im Stirnbereich trägt und der als kompaktes, vormontierbares Modul insgesamt im definierten Schnittstellenbereich am Untergestell (9) des Schienenfahrzeuges befestigt ist.
2. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass am Grundträger (1 ) über ein Kupplungslager (8) die Fahrzeugkupplung (3) befestigt ist.
3. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn- zeichnet, dass am Grundträger (1 ) an beiden Seiten seitliche Energieverzehrelemente (4) angeordnet sind.
4. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Energieverzehrelemente (4) regenerativ ausgebil- det sind.
5. Energieverzehreinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Energieverzehrelemente (4) durch einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Stoßbügel (6) ver- bunden sind.
6. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoßbügel (6) in der horizontalen Kupplungsebene angeordnet ist.
7. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoßbügel (6) außer Funktion in Ruhelage verbringbar ist, insbesondere durch manuelles Abnehmen oder durch Verschwenken nach oben oder unten.
8. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbringen des Stoßbügels (6) in und aus der Ruhelage manuell, automatisiert oder durch Hilfsenergie unterstützt ausgebildet ist.
9. Energieverzehreinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugkupplung (3) hinter den Stoßbügel (6) innerhalb des stirnseitigen Fahrzeugprofils zurücksetzbar ausgebildet ist, insbesondere durch Verschwenken, Einschieben, Einknicken oder dgl..
10. Energieverzehreinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundfräger (1 ) als statisch tragendes Element im Untergestell (9) des Schienenfahrzeuges vorgesehen und eingebunden ist.
说明书全文

Energieverzehreinrichtung für die Stirnseite von Schienenfahrzeugen

Die Erfindung betrifft eine Energieverzehreinrichtung für die Stirnseite von Schienenfahrzeugen.

Aus der DE 195 02 21 7 AI ist es z. B. bekannt, im Untergestelibereich von Schienenfahrzeugen mehrstufige Energieverzehreinrichtungen anzuordnen. Diese weisen eine reversible Energieverzehreinrichtung als Primärstufe auf, die als Elastomer- Patrone im Schaft einer Mittelpufferkupplung integriert ist und die die im Fahr- und Rangierbetrieb auftretenden Stoßkräfte absorbieren soll. Der Schaft selbst kann über ein Elastomerfedergelenk (elastischer/reversibler Ener- gieverzehr) und ggf. über Abreißelemente (unelastischer/irreversibler Energieverzehr durch Deformationsenergie) am Untergestell befestigt sein.

Eine zweite, sekundäre Energieverzehreinrichtung zur Absorbierung von aus überhöhten Auflaufstößen sich ergebenden Stoßenergien ist in Gestalt von zwei Seitenpuffern, ggf. mit Kletterschutzelementen am äußeren Rand der Stirnseite angeordnet.

Eine weitere Energieverzehreinrichtung für Schienenfahrzeuge ist z. B. aus der EP 0 858 937 A2 bekannt, bei der nach Erschöpfen der Energieaufnahmefähigkeit einer primären, reversibel arbeitenden Energieverzehreinrichtung am Kupplungsschaft einer Mittelpufferkupplung eine zweite Energieverzehreinrichtung über ein Krafteinleitungselement, zB einen zurückgesetzten Puffer, den weiteren Stoß- und Energieabbau bewirkt. Die vorgenannten Energieverzehreinrichtungen werden bisher individuell für jedes Fahrzeug entwickelt und angepasst und als Einzelelemente in das Fahrzeug integriert. Es ergeben sich somit eine Vielzahl von Schnittstellen zum Fahrzeug, einhergehend mit hohem Abstimmungs- und Anpassaufwand bei vielfältigen technischen Risiken. Eine starre, zufallsbedingte Schnittstellenvorgabe erzwingt häufig umständliche oder unwirtschaftliche Lösungen. Selbst bei gleichartigen Konstruktionsprinzipien führt dies bei jedem neuen Auftrag zu einem neuen Produkt mit hohen Einmalkosten in der Entwicklung, zu Zusatzkosten in der Beschaffung sowie Lagerhaltung, zu Anlaufkosten im Betrieb, regelmäßig zu neuen technischen Risiken und zu erheblichen Qualitätsrisiken.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Energieverzehreinrichtung zu schaffen, die den Anpass- und Abstimmungsaufwand zwischen Fahrzeughersteller und Energieverzehreinrichtungs- bzw. Kupplungslieferant als auch die Konstruktions- und/oder Qualitätsrisiken vermindert.

Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 beanspruchte Energieverzehreinrichtung gelöst.

Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Durch die modulare Bauweise der Energieverzehreinrichtung wird der Trend zu Plattformfahrzeugen mit unterschiedlichem Frontdesign in der Schienenfahr- zeugindustrie optimal unterstützt und eine schnelle Einbau- und Austauschbarkeit sichergestellt. Durch erhebliche Reduzierung der Schnittstellen und dem weitgehenden Einsatz von geprüften, leistungsangepassten aber dennoch fahrzeugunabhängigen Standard- Komponenten wird eine Minimierung der technischen und wirtschaftlichen Risiken erzielt. Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt

Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Energieverzehr- einrichtung.

Die erfindungsgemäße Energieverzehreinrichtung ist über einen Grundträger 1 an der Stirnseite von Schienenfahrzeugen befestigt. Der Grundträger 1 enthält und trägt alle vorgesehenen Elemente der Energieverzehreinrichtung und ist als kompaktes, vormontiertes Modul am Untergestell 9 im Schnittstellenbereich des Schienenfahrzeuges befestigt. In der senkrechten Mittellängsebene des Grundträgers 1 bzw. des Schienenfahrzeuges ist auch eine Kupplung 3, als Mittelkupplung oder Mittelpufferkupplung ausgebildet, über ein Kupplungslager 8 befestigt, das im Wesentlichen die notwendigen horizontalen Auslenkungen si- cherstellt, aber im Regelfall auch die im Betrieb auftretenden vertikalen und kar- danischen Auslenkungen elastisch abstützt (Elastomerfedergelenk).

Zu beiden Seiten des Grundträgers 1 ist je ein seitliches Energieverzehrelement 4 angeordnet, die vorzugsweise regenerativ ausgebildet sind. Die Energieverzeh- relemente 4 sind durch Halter 5 seitlich am Grundträger 1 befestigt und durch einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Stoßbügel ό miteinander verbunden. Die Anbindung der Energieverzehrelemente 4 an den Stoßbügel 6 erfolgt über je einen Adapter 7.

Der Stoßbügel 6 ist im Ausführungsbeispiel Fig. l oberhalb der horizontalen Kupplungsebene angeordnet, kann jedoch auch in der horizontalen Kupplungsebene vorgesehen werden.

Für Bauarten gemäß dem Ausführungsbeispiel ist der Stoßbügel 6 über die Ad- apter 7 im Regelfall fest mit den seitlichen Energieverzehrelementen 4 verbun- den. Die Kupplung 3 ist hinter den Stoßbügel 6 innerhalb des Fahrzeugprofils zurücksetzbar ausgebildet. Das Zurücksetzen der Kupplung 3 kann insbesondere durch manuelles oder automatisiertes Verschwenken, Einschieben oder Einknik- ken der Kupplungsstange in einem Gelenk 2 erfolgen und ist oft aus Sicher- heitsgründen für das freie, ungekuppelte Ende eines Schienenfahrzeuges 1 , insbesondere für Straßenbahnen, die mindestens teilweise den Fahrweg mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen, gefordert bzw. erwünscht. Zur stirnseitigen Abdeckung des Freiraums im Kupplungsbereich unter dem Stoßbügel ό kann eine zusätzliche Kupplungsklappe vorgesehen werden. Die Kupplungsklappe kann zB manuell abnehmbar oder manuell oder automatisiert verschwenkbar ausgebildet sein.

Für Bauarten, bei denen der Stoßbügel 6 in der horizontalen Kupplungsebene angeordnet ist, ist der Stoßbügel 6 außer Funktion in Ruhelage bringbar, insbe- sondere durch manuelles Abnehmen oder durch Verschwenken nach unten oder oben. Das Entfernen des Stoßbügels 6 aus der horizontalen Kupplungsebene ist erforderlich, um die Kupplung 3 aus der Ruhelage in die Gebrauchslage verbringen zu können, wenn die Stirnseite des betreffenden Schienenfahrzeuges kuppelbereit gemacht werden soll.

Das Verbringen des Stoßbügels 6 in Ruhelage und das Verbringen der Kupplung 3 in Gebrauchslage erfolgt automatisiert (zB mittels E- Motor), manuell oder durch Hilfsenergie (zB Gasdruckfeder) unterstützt.

Der Grundträger 1 mit der Energieverzehreinrichtung und der Kupplung 3 kann als vormontierbares, komplettes Energieverzehr- und Kupplungsmodul über eine definierte, einheitliche Schnittstelle am Untergestell 9 des Schienenfahrzeuges befestigt werden. Der Grundträger 1 kann als statisch tragendes Element im Untergestell 9 des Schienenfahrzeuges vorgesehen und eingebunden werden.

Bezugsziffern

1. Grundträger 2. Gelenk

3. Kupplung

4. Energieverzehrelement

5. Halter

6. Stoßbügel 7. Adapter

8. Kupplungslager

9. Untergestell

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