Überfahreinrichtung für ein Schienenfahrzeug zum Transport von Strassenfahrzeugen zur Überbrückung des Zwischenraums zwischen zwei gekuppelten Schienenfahrzeugen |
|||||||
申请号 | EP92106572.8 | 申请日 | 1992-04-16 | 公开(公告)号 | EP0516950A1 | 公开(公告)日 | 1992-12-09 |
申请人 | Linke-Hofmann-Busch Waggon-Fahrzeug- Maschinen GmbH; | 发明人 | Hahne, Jochen; Schönberger, Peter; | ||||
摘要 | Um bei einer Überfahreinrichtung für Schienenfahrzeuge zum Transport von Straßenfahrzeugen die Forderungen der Autoindustrie im Hinblick auf eine maximal überfahrbare Spaltbreite auf der Fahrspur und im Hinblick auf bahntechnische Erfordernisse nach behinderungsfreier Gewährleistung der maximal zulässigen Einfederungstiefe der Puffer des Puffersystems zwischen zwei gekuppelten Schienenfahrzeugen auch bei Verwendung von gegenüberliegenden UIC-Normalpuffern gerecht zu werden, ist auf jedem Puffer eine Überfahrkonsole (2) angeordnet, die auf dem gegen die Kraft einer Feder längsverschieblichen Pufferstößel (10) abgestützt und befestigt. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Überfahreinrichtung für ein Schienenfahrzeug zum Transport von Straßenfahrzeugen zur Überbrückung des Zwischenraums zwischen zwei gekuppelten Schienenfahrzeugen. Aus der Zeitschrift D1= - ETR 34 (1985), Heft 7/8 Seite 540 bis 542 "Entwicklungstendenzen ... in der Güterwagentechnik der Deutschen Bundesbahn", P. Molle - ist es bekannt, an den Stirnseiten von Flachwagen der Bauart Samms 695 über die gesamte Fahrzeugbreite Stirnwandklappen anzuordnen, die bei Bedarf abschwenkbar und als Überfahreinrichtung für Straßenfahrzeuge verwendbar sind. Aus der D2= - Eisenbahningenieur 40 (1989) 4, Seite 180 "Die Weiterentwicklung der Niederflurwagen "Rollende Landstraße/Autobahn", H. Tandetzki - ist es bekannt, für kurzgekuppelte Schienenfahrzeuge als Überfahreinrichtung stirnseitig an den Stirnflächen einzelne Überfahrklappen im Bereich der Fahrspur der Räder oder Straßenfahrzeuge üblicher Bauart anzuordnen. Es sind Überfahreinrichtungen mit zwei einzelnen Überfahrklappen im Bereich der Fahrspuren je Fahrzeugende und mit nur einer einzelnen Überfahrklappe auf einer Fahrspurseite bekannt. Bei der letztgenannten Ausführung ist die Überfahrklappe eines Fahrzeugendes diagonal versetzt zur Überfahrklappe des anderen Fahrzeugendes angeordnet und die zum Überfahren notwendige zweite Überfahrklappe je Fahrzeugende wird vom benachbarten gekuppelten Schienenfahrzeug abgeklappt. Die Überfahreinrichtungen nach der D1 und D2 haben den Nachteil, daß sie bedienungsbedürftig sind und im Fahrbetrieb nicht in abgeschwenkter Lage verbleiben können. Fehlbedienungen führen im Fahrbetrieb in der Regel zur Zerstörung der Überfahreinrichtung. Auch sind diese Überfahreinrichtungen erheblichem Verschleiß unterworfen und verursachen erhebliche Betätigungsgeräusche beim Verschwenken und Benutzungsgeräusche beim Überfahren. Weiter ist es bekannt, bei kurzgekuppelten Schienenfahrzeugen im Bereich der Fahrzeugspur je Stirnseite des Schienenfahrzeugs am kurzgekuppelten Ende ein- oder beidseitig Überfahrkonsolen anzuordnen. Aus der DE-OS 29 443 814 ist beispielsweise eine derartige Überfahreinrichtung bekannt, bei der an den Enden von zwei kurzgekuppelten Flachwagen die Kurzpuffer im Bereich der Fahrzeugspur angeordnet sind, wobei über Kurzpuffern fahrzeugfeste Konsolen angeordnet sind, die in axialer Richtung der Kurzpuffer den ungefederten Bereich der Kurzpuffer überdecken. Für gekuppelte Schienenfahrzeuge mit gegenüberliegenden UIC-Normalpuffer und damit mit normalem Pufferhub ist diese Anordnung nicht zum Überbrücken des Zwischenraums geeignet, da einerseits der verbleibende Zwischenraum aus überfahrtechnischen Gründen nicht größer als 150 mm ausfallen darf, andererseits aber von einer maximalen Einfederung der Puffer je Fahrzeugseite in der Größe von 105 mm, d. h. eine Verkleinerung des Abstands der gekuppelten Schienenfahrzeuge in der Größe bis 210 mm berücksichtigt werden muß. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Überfahreinrichtung zu schaffen, die für die beiden unterschiedlichen Betriebszustände Fahrbetrieb im Zugverband und Überfahrbetrieb zum Be- und Entladen nicht bedienungsbedürftig ausgebildet ist und die den Forderungen der Autoindustrie im Hinblick auf eine maximal zulässige Spaltbreite auf der Fahrspur der Übergangseinrichtung zwischen zwei gekuppelten Schienenfahrzeugen und den bahntechnischen Erfordernissen nach behinderungsfreier Gewährleistung der maximal zulässigen Einfederungstiefe der Puffer des Puffersystems zwischen den beiden gekuppelten Schienenfahrzeugen auch bei Verwendung von gegenüberliegenden UIC-Normalpuffern mit einem Gesamthub von 210 mm gerecht werden. Zur Lösung dieser Aufgabe ist die gattungsgemäße Abstützvorrichtung, wie im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegeben, auszubilden. Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen beansprucht. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung näher beschrieben. Dabei wird auch auf die in den Unteransprüchen gekennzeichneten vorteilbaften Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
Die erfindungsgemäße Überfahreinrichtung gemäß Fig. 1 bis 3 weist an jedem Puffer 1 eine Überfahrkonsole 2 auf, die auf dem gegen die Kraft einer Feder längsverschieblichen Pufferstößel 1a abgestützt und befestigt ist. Die Überfahrkonsole 2 erstreckt sich oberhalb des Pufferstößels 1a über die gesamte Länge des Pufferstößels 1a bis zum Pufferteller 3, mindestens aber bereichsweise über dem Pufferstößel 1a. Die Abstützung und Befestigung der Überfahrkonsole 2 auf dem Pufferstößel 1a erfolgt form- und/oder kraftschlüssig. Der Puffer 1 weist eine Drehsicherung (Paßfeder 4) auf, die in Längsrichtung angeordnet ist und ein Verdrehen des Pufferstößels 1a gegen die an der Pufferkonsole 5 befestigte Pufferhülse 1b verhindert. Um am UIC-Normalpuffer keine Änderungen bzw. zusätzlichen Eingriffe vornehmen zu müssen, z. B. Stützelemente oder Schweißnähte direkt am Mantel des Pufferstößels 1a vorzusehen, ist im Ausführungsbeispiel die Überfahrkonsole 2 mittels mindestens eines Spannbandes 6, das um den Umfang des Pufferstößels 1a gelegt ist, an diesem befestigt. Im oberen Bereich trägt das Spannband 6 einen Stützsteg 7, der quer zur Überfahrkonsole 2 angeordnet ist und diese von unten in vertikaler Richtung abstützt. Der Stützsteg 7 weist eine Ausnehmung 8 auf, in die die Paßfeder 4 greift, womit ein Verdrehen des Stützstegs 7 auf dem Pufferstößel 1a durch Formschluß verhindert wird. An dem dem Pufferteller 3 zugewandten Ende ist an der Überfahrkonsole 2 ein sich in Längsrichtung der Überfahrkonsole 2 erstreckender Steg 9 befestigt, der sich gegen Längsverschiebungen zum einen an der dem Pufferteller 3 zugewandten Stirnseite der Paßfeder 4 und zum anderen an der Innenseite des Puffertellers 3 abgestützt. Bei einer anderen Lösung für die Festlegung der Überfahrkonsole 2 weist die Überfahrkonsole 2 an ihrer Unterseite einen Steg 9a auf, der sich gegen Längsverschiebungen auf beiden Stirnseiten der Paßfeder 4 abstützt. Es ist vorteilhaft, das Spannband 6 zur besseren Montage geteilt auszubilden und mittels lösbarer Befestigungen (Schrauben 10) zu spannen bzw. zu verbinden. Um die Überfahrkonsole 2 gegen Biegemomente aus dem Überfahren zu sichern, ist bei Verwendung eines Stützstegs 7 und eines Spannbandes 6 eine entsprechend stabile Dimensionierung erforderlich. Im Ausführungsbeispiel sind bei entsprechend leichterer Bauausführung der einzelnen Bauteile drei Stützstege 7 mit jeweils einem Spannband 6 vorgesehen. Die Überfahrkonsole 2 überragt vorteilhaft den Pufferstößel 1a in Richtung auf die Pufferkonsole 5 und ist in Richtung auf die Mantelfläche der Pufferhülse 1b abgewinkelt. Die Überfahrkonsole 2 kann in Richtung auf die Pufferkonsole 5 bis auf den für den maximalen, bauartgemäß zugelassenen Hub der Pufferfedern freizuhaltenden Bereich an die Pufferkonsole 5 herangeführt sein. Falls die Pufferkonsole 5 im Bereich der Querschnittsfläche der Überfahrkonsole 2 entsprechende Durchbrüche und Freiräume im Untergestell aufweist, ist auch eine Längenabmessung der Überfahrkonsole 2 zulässig, die innerhalb des Bereichs des Federhubes der Pufferfeder liegt. Zur Verringerung des Zwischenraums zwischen der Überfahrkonsole 2 und dem Ladeboden 11 des Schienenfahrzeugs ist im Bereich der Überfahrkonsole 2 stirnseitig eine fahrzeugfeste, die Stirnseite des Ladebodens 11 überragende Konsole 12 angeordnet, die geringfügig höhenversetzt und zweckmäßig berührungsfrei zur Ebene der Überfahrkonsole 2 angeordnet sind und die einen Zwischenraum zwischen Überfahrkonsole 2 und Ladeboden 10 in jeder Verschiebelage des Pufferstößels 1a überbrücken.
|