SIGNALISIERUNGSEINRICHTUNG FÜR EIN SCHIENENFAHRZEUG |
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申请号 | EP12713935.0 | 申请日 | 2012-03-29 | 公开(公告)号 | EP2694352B1 | 公开(公告)日 | 2018-02-21 |
申请人 | Siemens AG Österreich; | 发明人 | KOLLMANN, Martin; MOSER, Gerhard; STEINER, Andreas; CHMELAR, Werner; GSCHWANTNER, Antony; SPRENGNAGEL, Albin; STENITZER, Peter; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Signalisierungseinrichtung für ein Schienenfahrzeug. Passagierschienenfahrzeuge zeigen an den Außenflächen für die Fahrgäste wichtige Informationen an. Insbesondere im Nahverkehr (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn) ist es wesentlich, dass die Fahrgäste diese Informationen rasch und eindeutig erkennen können. Eine der wichtigsten Informationen ist die Liniensignalisierung an Bahnsteigen mit gemischtem Betrieb mehrerer Linien. Üblicherweise wird dazu ein Signalisierungssystem an der Frontmaske des Schienenfahrzeugs eingesetzt, welches die Linie, gegebenenfalls das Fahrziel oder besondere Betriebszustände (beispielsweise eine Leerfahrt) als Text anzeigt. Andere Informationen betreffen den Status der Passagiertüren. Es ist derzeit einem Fahrgast nicht möglich festzustellen, ob ein Verkehrsmittel unmittelbar abfahren wird oder noch genügend Zeit zum Erreichen des Einstiegs verbleibt. Passagiere, welche diese Information nicht besitzen könnten zu übertriebener Eile veranlasst sein und trotzdem ihr Verkehrsmittel nicht erreichen. Diese Situation bewirkt eine erhöhte Unfallgefahr am Bahnsteig, bzw. im Einstiegsbereich sowie damit verbundene Verletzungsgefahr. Weiters sind Passagiere, welche ihr Verkehrsmittel trotz Eile nicht mehr erreichen, enttäuscht und könnten versucht sein in Zukunft andere Verkehrsmittel zu benutzen. Einfache bekannte Lösungen für dieses Problem sehen Türstatusleuchten im Umfeld der Tür oder in Türbedienungsvorrichtungen integrierte Leuchten vor. Diese Leuchten werden erfahrungsgemäß von den Passagieren schlecht wahrgenommen und können den gewünschten Zweck nicht hinreichend erfüllen. Die Dokumente Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Signalisierungseinrichtung und eine zugehörige Steuereinrichtung zur Signalisierung anzugeben, welche eine auch aus größerer Entfernung gut erkennbare Signalisierung von Fahrzeugzuständen gewährleisten. Die Aufgabe wird durch eine Signalisierungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand untergeordneter Ansprüche. Dem Grundgedanken der Erfindung nach wird eine Signalisierungseinrichtung für ein Schienenfahrzeug beschrieben, welche mindestens ein Leuchtmittel und eine Steuereinrichtung umfasst wobei das mindestens eine Leuchtmittel und die Steuereinrichtung so eingerichtet und ansteuerbar sind um mindestens zwei unterschiedliche Lichtverteilungsmuster zu erzeugen wobei diese Lichtverteilungsmuster durch eine Scheibe der Außenverglasung an die Umgebung des Schienenfahrzeugs abgestrahlt werden und wobei das eine Leuchtmittel Licht an einer Kante der Scheibe der Außenverglasung in die Scheibe einkoppelt und das Licht an einer Störstelle in der Scheibe streut und im Bereich dieser Störstelle normal zur Scheibenebene austritt. Dadurch ist der Vorteil erzielbar, bestimmte Betriebszustände an die Umgebung des Schienenfahrzeugs signalisieren zu können, wobei eine gute Erkennbarkeit gegeben ist. Eine Ausführungsform der Erfindung sieht die Anordnung der leuchtenden Bereiche (Lichtverteilungsmuster) in einer (Glas)Scheibe eines Türblatts vor. Mittels Variation dieses Lichtverteilungsmusters kann das unmittelbar bevorstehende Schließen der Tür angezeigt werden, wobei diese Anzeige direkt im Sichtbereich eines zusteigenden Passagiers, erfolgt. Solcherart ist sichergestellt, dass herannahende Passagiere die Abfahrbereitschaft des Verkehrsmittels unmittelbar dem Lichtverteilungsmuster entnehmen können. Insbesondere ist es für die Passagiere nicht erforderlich, bahnsteigseitig oder nicht in unmittelbarer Nähe der Türöffnung angeordnete Signalisierungseinrichtungen zu beachten, sondern sie können dem Verkehrsmittel unmittelbar ansehen ob ein weiterer, gegebenenfalls beschleunigter Zugang sinnvoll ist. Damit ist der Vorteil erzielbar, den Passagierkomfort steigern zu können, da der Passagier seine Wege am Bahnsteig optimiert planen kann und Enttäuschungen aufgrund des Nichterreichens des Verkehrsmittels unmittelbar vor Abfahrt vermieden werden kann. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, die Anordnung der Lichtverteilungsmuster so zu gestalten, dass sie auch vom Inneren des Schienenfahrzeugs sichtbar sind. Dadurch ist der Vorteil erzielbar, dass auch aussteigende Passagiere über das unmittelbar bevorstehende Schließen der Türen informiert werden. Als Lichtverteilungsmuster sind beliebige Geometrien bzw. Formen der lichtabgebenden Oberfläche geeignet, wobei diese jedenfalls im Sichtbereich der einsteigenden Passagiere anzuordnen sind. Besonders vorteilhaft ist es, das Lichtverteilungsmuster am Rand der Scheibe eines Türblatts anzuordnen. Die einzelnen Lichtverteilungsmuster können durch jeweils unterschiedliche Leuchtstärken (Modulation der Leuchtstärke, Ein/Aus-Schalten), unterschiedliche Lichtfarben (stufig oder stufenlos wechselnde Lichtfarben) oder unterschiedliche geometrische Anordnungen der jeweils leuchtenden Scheibenbereiche realisiert sein. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht Lichtverteilungsmuster vor, die in ihrem Ablauf den Eindruck eines geometrischen Farbwechsels bieten. Beispielsweise mittels eines Leuchtbalkens, welcher vom Ausgangszustand "grün leuchtend" an einem Ende einen Farbwechsel in die Farbe rot aufweist. Dieser Farbwechsel auf rot setzt sich zeitlich abfolgend über die gesamte Länge des Leuchtbalkens fort bis der Endzustand "rot leuchtend" eintritt. Es ist eine unbegrenzte Vielzahl an Lichtverteilungsmustern und Farbwechsel sowie Geschwindigkeiten dieser Wechsel möglich. Erfindungsgemäß ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, welche die einzelnen Leuchtmittel des Signalisierungssystems steuert wobei die Leuchtstärke und ggf. Lichtfarbe der Leuchtmittel einzeln oder in Gruppen gesteuert werden. Die Steuereinrichtung weist Signaleingänge auf, über welche der Steuereinrichtung von der Fahrzeugelektronik die zu erzeugenden Lichtverteilungsmuster vorgegeben werden, wobei die Auswahl der Lichtverteilungsmuster in Abhängigkeit von bestimmten Betriebszuständen des Fahrzeugs gesteuert wird. Typische Betriebszustände, welche zu jeweils unterschiedlichen Lichtverteilungsmustern führen sind "Tür offen", "Tür vor Schließbeginn", "Tür im Schließvorgang", "Tür geschlossen", Türstörung", etc. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht den Einsatz an der Schienenfahrzeugfront (Frontmaske) vor. An dieser Stelle sind üblicherweise Scheinwerfer, Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger (bei Straßenbahnen), Linien- und Fahrzielanzeigen vorgesehen. Mit gegenständlicher Erfindung gelingt es, einem Schienenfahrzeug ein spezifisches, markantes Erscheinungsbild zu geben, welches es dem Passagier erleichtert die jeweilige Linie schon aus größerer Entfernung erkennen zu können. Beispielsweise kann mittels dieser Signalisierungseinrichtung ein farbig leuchtender Bereich der Fahrzeugmaske geschaffen werden, dessen Lichtfarbe einfach geändert werden kann. Ein solcherart ausgerüstetes Fahrzeug kann sehr einfach für verschiedene Linien (mit jeweils anderer zugewiesener Farbe) eingesetzt werden. Mit Lösungen gemäß dem Stand der Technik (Leuchten mit Farbfiltern) sind im Gegensatz dazu Umbauarbeiten erforderlich. Zur Erzeugung der Lichtverteilungsmuster sind Leuchtmittel vorgesehen. Eine Ausführungsform sieht die Anordnung der Leuchtmittel an der dem Lichtaustritt gegenüberliegenden Seite der Scheibe der Außenverglasung vor, wobei das von den Leuchtmitteln abgegebene Licht entweder direkt oder über eine Streuscheibe aus der Scheibe austritt. Eine weitere Ausführungsform sieht die Anordnung der Leuchtmittel an der dem Lichtaustritt gegenüberliegenden Seite der Scheibe der Außenverglasung vor, wobei das von den Leuchtmitteln abgegebene Licht vor dem Eintritt in die Scheibe an einer reflektierenden Fläche reflektiert wird. Dadurch ist der Vorteil erzielbar, die Leuchtmittel für den Betrachter unsichtbar anzuordnen, sodass ein deutlich gleichmäßigeres Erscheinungsbild des leuchtenden Teils der Scheibenoberfläche gewährleistet ist und Blendung verringert bzw. vermieden wird. Eine weitere Ausführungsform sieht die Einkopplung des Lichts mittels eines Lichtleiters vor. Dabei wird das Licht in dem Lichtleiter geführt und an einer als Streuscheibe ausgebildeten Begrenzungsfläche des Lichtleiters gestreut. Das solcherart gestreute Licht dringt im Wesentlichen normal zu Scheibenoberfläche in die Scheibe ein, durchdringt diese und tritt an der gegenüberliegenden Scheibenoberfläche aus. Dadurch sind Lichtverteilungsmuster erzielbar, welche keine für den Betrachter erkennbaren Lichtquellen aufweisen und eignen sich somit für hohe gestalterische Ansprüche. Eine weitere Ausführungsform sieht die Einkopplung des Lichts in der Scheibenebene in die Scheibe selbst vor. Eine solcherart als Lichtleiter herangezogene Scheibe gibt normal zur Scheibenoberfläche kein Licht ab, da dieses an der Scheibenoberfläche in das Scheibeninnere zurück reflektiert wird. Erfindungsgemäß werden in dieser Ausführungsform an bestimmten Stellen Störstellen in das Scheibenmaterial eingebracht, an welchen das Licht gestreut wird. Dieses gestreute Licht wird teilweise mit einem steileren Winkel als der Grenzwinkel der Totalreflexion an die Scheibenoberfläche geleitet und tritt infolgedessen aus der Scheibe aus. Dadurch sind Lichtverteilungsmuster erzielbar, welche ohne erkennbare Lichtquellen an beliebigen Stellen einer Scheibenoberfläche erzeugbar sind, was sich für besonders hohe gestalterische Ansprüche eignet. Die Störstellen in dem Scheibenmaterial können beispielsweise mittels eines Laserstrahls an den gewünschten Stellen in die Scheibe eingebracht werden. Alternativ ist das Zusammensetzen einer Scheibe aus Teilscheiben möglich, wobei die Verbindungsflächen (z. B. mittels Aufrauens) die erforderlichen streuenden Eigenschaften aufweisen. Als Leuchtmittel sind alle für Schienenfahrzeuge gebräuchlichen elektrischen Leuchtmittel einsetzbar. Insbesondere ist der Einsatz von lichtemittierenden Dioden (LED) vorteilhaft, da diese sehr kompakte und effiziente Leuchtmittel darstellen. Mittels LED ist die Veränderung der Lichtfarbe möglich, einerseits durch das Anordnen von LED unterschiedlicher Lichtfarbe und das geeignete Ansteuern, andererseits durch den Einsatz von LED mit elektrisch einstellbarer Lichtfarbe. Der Einsatz von organischen lichtemittierenden Dioden (OLED) ist vorteilhaft, da mittels OLED besonders flache Leuchtmittel aufbaubar sind. Gegenständliches Signalisierungssystem kann auch als Ersatz konventioneller Rückleuchten eingesetzt werden, wodurch besonders anspruchsvoll geformte Fahrzeugenden ermöglicht werden. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, anstelle des Abstrahlens von Licht über eine Scheibe der Außenverglasung, Licht über die Innenverglasung abzustrahlen. Als Innenverglasungen werden jene Glasflächen bezeichnet, welche im Innenraum des Schienenfahrzeugs angeordnet sind. Beispielsweise zählen Trennwände mit Glasfüllung, Durchgangstüren mit Glasfüllung, Eingangsbereichsabtrennungen mit Glasfüllung etc. zu diesen Innenverglasungen. Die erfindungsgemäße Signalisierungseinrichtung ist auch an diesen Innenverglasungen einsetzbar. Alle eingangs angeführten Möglichkeiten zur Einkopplung von Licht in die Scheibe sind auch bei der Anwendung an einer Innenverglasung anwendbar. Dadurch ist der Vorteil erzielbar, dass eine optisch ansprechende Lichtgestaltung insbesondere der Eingangsbereiche erzielt werden kann. Besonders vorteilhaft ist es, das unmittelbar bevorstehende Schließen der Türen auch an diesen Innenverglasungen in Türnähe anzuzeigen, wobei bei Außenverglasungen möglichen Lichtverteilungsmuster auch an Innenverglasungen eingesetzt werden können. Innenverglasungen sind häufig eingefasst, sodass die Glaskante abgedeckt ist. Bei solchen Innenverglasungen können die oben beschriebenen Maßnahmen zur Erzeugung von Lichtverteilungsmustern eingesetzt werden. Insbesondere ist das Aufrauen der Scheibenoberfläche (z.B. mittels Sandstrahlen oder Ätzen) zur Lichtauskopplung an bestimmten Stellen der Scheibenoberfläche vorteilhaft. Bei Innenverglasungen, welche nicht eingefasst sind, bei welchen also zumindest eine Glaskante offenliegt, kann diese offenliegende Glaskante zur Abstrahlung von Licht genutzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft, da bei der Lichtabstrahlung über eine Glaskante besonders viel Licht ausgekoppelt werden kann und sich diese Art der Lichtabstrahlung auch für allgemeine Beleuchtungszwecke eignet. Beispielsweise kann eine vor der lichtabstrahlenden Glaskante angeordnete Haltestange solcherart beleuchtet werden, was deren Sichtbarkeit erhöht. Ebenfalls kann diese Art der Lichtabstrahlung, wie auch die Abstrahlung an der Scheibenoberfläche auch für den Einsatz als Notlicht vorgesehen werden. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die jeweilige Erkennungsfarbe einer bestimmten Linie auch an den Türblättern einzusetzen. Dabei werden die Leuchten in den Türblättern so gesteuert, dass sie Licht in der Erkennungsfarbe der jeweiligen Linie abstrahlen. Dies ist insbesondere an Bahnsteigen vorteilhaft, an welchen Züge unterschiedlicher Linien halten, da dadurch die Passagiere sehr deutlich und in unmittelbarer Einstiegsnähe die momentan haltende Linie erkennen können. Besonders vorteilhaft ist es, sowohl die Lichtfarbe der Frontmaskenbeleuchtung als auch die Lichtfarbe der Leuchtbänder in den Türblättern gemeinsam so zu wählen das sie der Erkennungsfarbe der jeweiligen Linie entspricht. Weiters kann dadurch ein Zug auf unterschiedlichen Linien eingesetzt werden, ohne dass dafür irgendwelche Umbauarbeiten erforderliche wären. Diese Abhängigkeit der Lichtfarbe von der jeweiligen Linie in welcher das Schienenfahrzeug eingesetzt wird kann zusätzlich von Farbwechseln und geometrisch unterschiedlichen, zeitlich aufeinanderfolgenden Lichtverteilungsmustern unterstützt sein. Es zeigen beispielhaft:
Eine Signalisierungseinrichtung 1 umfasst eine Steuereinrichtung 3 und mindestens eine Leuchte 14. Jede Leuchte 14 ist elektrisch mit der Steuereinrichtung 3 verbunden, die Lichtabgabe jeder Leuchte wird von der Steuereinrichtung 3 gesteuert. Dabei kann die Leuchtstärke und gegebenenfalls die Lichtfarbe jeder Leuchte 14 entweder einzeln oder gemeinsam mit weiteren Leuchten 14 gesteuert werden. Die Steuereinrichtung 3 weist eine elektrische Energiezufuhr (in. Die Streuscheibe 8 und der lichtundurchlässige Bereich 9 sind nur optional vorzusehen. Es ist ein Türblatt 5 mit einer Signalisierungseinrichtung dargestellt, wobei die Signalisierungseinrichtung in Form eines Lichtbandes vorgesehen ist, welches die Glasfüllung 4 des Türblatts 5 umschließt. Andere Ausführungsformen, bei welchen dieses Lichtband die Glasfüllung 4 nicht vollständig umschließt sind ebenso möglich. Weiters ist gegenständliche Erfindung auch für Türblätter 5 ohne Glasfüllung 4 einsetzbar. Dieses Ausführungsbeispiel eignet sich für mehrere Arten der Signalisierung. Beispielsweise kann eine Reduktion des beleuchteten Teils des Lichtbandes vorgenommen werden, sodass bei Öffnungsbeginn das gesamte Leuchtband erleuchtet ist und über den Zeitraum des Offenstehens der leuchtende Teil des Leuchtbands verkleinert wird, sodass bei dem Schließen der Tür kein Teil des Leuchtbandes mehr leuchtet. Ebenso ist eine Unterstützung der Signalisierungswirkung durch den Einsatz wechselnder Lichtfarben möglich. Bei der in
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