ANLAGE ZUR BEFÖRDERUNG VON PERSONEN |
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申请号 | EP14799652.4 | 申请日 | 2014-10-16 | 公开(公告)号 | EP2925585B1 | 公开(公告)日 | 2016-09-28 |
申请人 | Innova Patent GmbH; | 发明人 | LUGER, Peter; MORITZHUBER, Johannes; DÜR, Gerd; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Anlage zur Beförderung von Personen bzw. von Gütern gemäß den im Oberbegriff von Anspruch 1 definierten Merkmalen. Zur Beförderung von Personen sind Seilbahnanlagen bekannt. Es sind dies Anlagen, bei welchen Seilbahnfahrzeuge, z.B. Seilbahnkabinen, längs mindestens eines Tragseiles verfahren werden, wobei sie mittels eines Zugseiles bewegt werden oder bei welchen die Seilbahnfahrzeuge an einem Förderseil befestigt sind bzw. an ein Förderseil ankuppelbar sind. Es sind dies auch Anlagen mit Seilbahnfahrzeugen, welche längs einer festen Fahrbahn, z.B. längs Fahrschienen, mittels Zugseilen bewegt werden. Bei sämtlichen derartigen Seilbahnanlagen besteht die Schwierigkeit, dass die Fahrstrecken deshalb zumindest nahezu geradlinig sein müssen, da die Führung der Zugseile um Kurven große technische Schwierigkeiten bedingt. Seilbahnanlagen, bei welchen die Seilbahnfahrzeuge längs Tragseilen bzw. mittels Förderseilen verfahren werden, sind deshalb vorteilhaft, da die Tragseile bzw. die Förderseile über Stützen geführt werden, wodurch eine Beförderung von Personen auch bei schwierigen topografischen Verhältnissen in einfacher Weise ermöglicht wird. Anlagen zur Beförderung von Personen mit Seilbahnfahrzeugen, welche mit einem Antriebsmotor versehen sind, durch welchen sie längs Fahrbahnen, insbesondere längs Fahrschienen, verfahrbar sind, sind deshalb vorteilhaft, da die Fahrstrecken mit Kurven ausgebildet sein können, ohne dass hierdurch bei der Bewegung der Seilbahnfahrzeuge technische Schwierigkeiten bedingt werden. Aus der Der gegenständlichen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zur Beförderung von Personen zu schaffen, durch welche einerseits die Vorteile der bekannten Anlagen zur Beförderung von Personen gewährleistet und andererseits deren Nachteile vermieden werden. Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 erzielt. Vorzugsweise ist die mindestens eine anschließende Fahrbahn für das Tragfahrzeug durch mindestens eine Fahrschiene oder mindestens einen Fahrbalken gebildet. Weiters kann das Tragfahrzeug mit mindestens zwei Paaren von Laufrollen und gegebenenfalls mit Paaren von Führungsrollen ausgebildet sein. Vorzugsweise ist das Tragfahrzeug mit einem Traggestell für das Fahrwerk des Seilbahnfahrzeuges ausgebildet, auf welchem das Fahrwerk des Seilbahnfahrzeuges verriegelbar ist. Hierfür können die Tragfahrzeug und das Seilbahnfahrzeug mit mindestens einer Verriegelungseinrichtung zur Befestigung des Fahrwerkes des Seilbahnfahrzeuges auf dem Tragfahrzeug ausgebildet sein. Vorzugsweise weist die Verriegelungseinrichtung zwei Klemmbacken auf. Dabei können eine feste und eine bewegliche Klemmbacke vorgesehen sein, wobei die bewegliche Klemmbacke mittels eines Klemmhebels entgegen der Wirkung einer Rückstellkraft, vorzugsweise einer Druckfeder, von der Schließstellung in die Offenstellung bewegbar ist. Hierbei kann der Klemmhebel mit einer Steuerrolle ausgebildet sein, welcher in der Übergabestation eine Steuerschienc zugeordnet ist. Weiters kann das Fahrwerk des Seilbahnfahrzeuges mit mindestens einem Verriegelungsbolzen ausgebildet sein, welcher mit den am Tragfahrzeug befindlichen Klemmbacken zusammenwirkt. Das Tragfahrzeug kann mit einem Kraftstoffmotor oder mit einem Elektromotor ausgebildet sein, wobei der Elektromotor über längs der Fahrbahnen angeordnete Stromschienen gespeist wird. Zudem kann das Tragfahrzeug induktiv antreibbar sein. Eine erfindungsgemäße Anlage zur Beförderung von Personen ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Wie dies aus den Bei der Übergabestation 2 schließen an die Tragseile 3, 3a auf Stützen 4a befindliche Fahrbahnen 6, 6a an, längs welcher mit Antriebsmotoren ausgebildete Tragfahrzeuge 7 für die Seilbahnfahrzeuge 5 verfahrbar sind. Da die Tragfahrzeuge 7 nicht mittels Zugseilen sondern mittels der auf diesen befindlichen Antriebsmotoren verfahren werden, brauchen die Fahrbahnen 6, 6a nicht geradlinig zu verlaufen. Vielmehr können die Fahrbahnen 6, 6a mit Kurven ausgebildet sein. Die Fahrbahnen 6, 6a können sich entweder bis zu einer weiteren Übergabestation, an welcher wieder Paare von Tragseilen 3, 3a anschließen oder bis zu einer zweiten Endstation erstrecken. Es können dabei beliebig viele derartige Abschnitte von Paaren von Tragseilen 3, 3a und Fahrbahnen 6, 6a vorgesehen sein. Die Tragseile 3, 3a sind in denjenigen Abschnitten vorgesehen, in welchen die Fahrstrecken geradlinig verlaufen. Sobald jedoch insbesondere aufgrund der topografischen Verhältnisse in der Streckenführung Krümmungen erforderlich sind, sind Abschnitte mit gekrümmten Fahrbahnen 6, 6a vorgesehen. Der Betrieb einer derartigen Anlage zur Beförderung von Personen ist wie folgt: In der Endstation 1 werden die Kabinen der in dieser befindlichen Seilbahnzeuge 5 von Passagieren betreten oder verlassen. Hierauf werden die Seilbahnfahrzeuge 5 mittels des Zugseiles 31 längs der Tragseile 3 zur Übergabestation 2 verfahren. In der Übergabestation 2 werden die Seilbahnfahrzeuge 5 auf ein dort befindliches Tragfahrzeug 7 übergeben. Hierauf wird dieses Tragfahrzeug 7 mit dem an diesem befestigten Seilbahnfahrzeug 5 längs der Fahrbahn 6 entweder zu einer weiteren Übergabestation oder zu einer zweiten Endstation verfahren. Von der zweiten Endstation werden die Seilbahnfahrzeuge 5 längs der Fahrbahn 6a und der Tragseile 3a zur ersten Endstation 1 zurückverfahren. Wie dies aus den In In In In der Folge wird der Antrieb des Tragfahrzeuges 7 eingeschaltet, wodurch dieses mit dem Seilbahnfahrzeug 5 längs der Fahrschienen 61 verfahren wird, wie dies in In den Die Fahrbahnen 6, 6a befinden sich auf Tragbalken 41 von Stützen 4a. Jede der Fahrbahnen 6, 6a weist ein Paar von Fahrschienen 61, 61a auf, längs welcher die Tragfahrzeuge 7 verfahrbar sind. Auf den Tragfahrzeugen 7 befindet sich das Fahrwerk 51 eines Seilbahnfahrzeuges 5. An das Fahrwerk 51 ist eine Tragstange 52 angelenkt, an welcher die Kabine 50 befestigt ist. Die Fahrwerke 51 sind mit vier Paaren von Laufrädern 53 ausgebildet, welche auf Wippen 54 gelagert sind. Anhand der An das Fahrwerk 51 ist die Tragstange 52 angelenkt, an deren unterem Ende die - in dieser Zeichnung nicht dargestellte - Kabine 50 befestigt ist. Das Fahrwerk 51 ist mit vier Paaren von Laufrädern 53 ausgebildet, mittels welcher das Seilbahnfahrzeug 5 längs der Tragseile 3, 3a verfahrbar ist. Das Fahrwerk 51 ist weiters mit Klemmbacken 55 ausgebildet, mittels welcher das Fahrwerk 51 an das den beiden Paaren von Tragseilen 3, 3a zugeordnete Zugseil 31 anklemmbar ist. Die beiden Klemmbacken 55 werden durch Steuerrollen 56, welcher unter Wirkung von Druckfedern 57 stehen, in ihre geschlossene Stellung gebracht, wodurch das Fahrwerk 51 an das Zugseil 31 ankuppelbar ist. Die Fahrschienen 61, 61a sind mittels voneinander im Abstand befindlichen Tragblechen 62 an jeweils sich längs der Fahrbahnen 6, 6a erstreckenden Tragrohren 63 befestigt. Die Tragrohre 63 sind an den Tragbalken 41 befestigt. Jedes Tragfahrzeug 7 ist mit einem Fahrgestell 71 ausgebildet, an welchem mehrere Paare von Laufrollen 72, von Führungsrollen 73, welche um zumindest angenähert waagrecht ausgerichtete Achsen verdrehbar sind, und von Führungsrollen 74, welche um zumindest vertikal ausgerichtete Achsen verdrehbar sind, gelagert sind. Die Laufrollen 72 rollen auf der Oberseite der Fahrschienen 61, 61a ab. Die Führungsrollen 73 und 74 rollen auf horizontalen und vertikalen Anlageflächen der Fahrschienen 61, 61a ab, wodurch das Tragfahrzeug 7 längs der Fahrbahnen 6, 6a geführt ist. Jedes Tragfahrzeug 7 ist mit einem Traggestell 75 ausgebildet, auf welchem das Fahrwerk 51 des Seilbahnfahrzeuges 5 zur Auflage gebracht wird. Das Fahrwerk 51 ist auf dem Tragfahrzeug 7 durch zwei Verriegelungseinrichtungen 8 befestigt. Wie dies insbesondere aus Sobald das Fahrwerk 51 am Tragfahrzeug 7 in Position gebracht wurde, sodass sich der Verriegelungsbolzen 83 zwischen den beiden in ihrer Offenstellung befindlichen Klemmbacken 81 und 82 befindet, wird die bewegliche Klemmbacke 81, sobald die Steuerrolle 85 die Steuerschiene 80 verlassen hat, durch die Druckfeder 86 in ihre Schließstellung gebracht, wodurch das Fahrwerk 51 am Tragfahrzeug 7 verriegelt wird. Bei der Einfahrt eines Seilbahnfahrzeuges 5 in eine Übergabestation 2 wird das Seilbahnfahrzeug 5 vom Zugseil 31 abgekuppelt und wird dessen Fahrwerk 51 längs der Führungsschienen 21 mittels der Förderreifen 22 zu einem in der Übergabestation 2 befindlichen Tragfahrzeug 7 hinbewegt und auf diesem abgesetzt. Hierauf wird das Seilbahnfahrzeug 5 mittels der beiden Verriegelungseinrichtungen 8 am Tragfahrzeug 7 befestigt. In weiterer Folge wird das Seilbahnfahrzeug 5 mittels des Tragfahrzeuges 7 längs des Paares der Fahrschienen 61 zu einer zweiten Endstation bzw. zu einer weiteren Übergabestation verfahren. In der weiteren Übergabestation wird das Seilbahnfahrzeug 5 vom Tragfahrzeug 7 entriegelt, weiters mittels der Förderreifen 22 längs der Führungsschienen 21 zu einem weiteren Paar von Tragseilen 3 bewegt, dort an ein weiteres Zugseil 31 angekuppelt und längs der Tragseile 3 zu einer weiteren Station verfahren. Längs der Fahrschienen 61a und der Tragseile 3a werden die Tragfahrzeuge 7 und die Seilbahnfahrzeuge 5 zur Übergabestation 2 und zur Endstation 1 zurückverfahren. Der Antrieb der Tragfahrzeuge 7 erfolgt mittels Kraftstoffmotoren oder mittels Elektromotoren. Hierfür können längs der Fahrbahnen 6, 6a Stromschienen vorgesehen sein, über welche die Elektromotoren gespeist werden. Zudem kann ein induktiver Antrieb der Tragfahrzeuge 7 vorgesehen sein. Mittels einer derartigen Kombination von durch Tragseilen 3, 3a und Fahrbahnen 6, 6a gebildeten Anlage zur Beförderung von Personen können die Fahrstrecken deshalb an die gegebenen topografischen Verhältnissen angepasst werden, da die Fahrbahnen 6, 6a nicht geradlinig verlaufen müssen, sondern mit gekrümmten Bereichen ausgebildet sein können. |