SPANNEINRICHTUNG FÜR FÖRDERSEILE VON SEILBAHNEN UND SCHLEPPLIFTEN

申请号 EP82900329.0 申请日 1982-01-27 公开(公告)号 EP0070289A1 公开(公告)日 1983-01-26
申请人 KONRAD DOPPELMAYR & SOHN MASCHINENFABRIK; 发明人 NEJEZ, Josef;
摘要 Dispositif tendeur pour cable de traction (3) de funiculaire et monte-charge a traction avec un agencement de mesure (7) de la force de tension du cable (3) et un dispositif de reglage pour la mise en action du dispositif tendeur ou l'agencement de mesure (7) couple avec le dispositif de reglage (9) est situe dans la station opposee (6) (station avec le dispositif moteur fixe ou station avec la roue de changement de direction).
权利要求
P atent an spr ü che
1. Spanneinrichtung für Förderseile von Seilbahnen und Schleppliften mit einer Meßeinrichtung für die Kraft, mit der das Förderseil gespannt wird, und einer Regeleinrichtung für den Antrieb der Spanneinrichtung, wobei der Antrieb der Spanneinrichtung durch die Regeleinrichtung derart betätigt wird, daß die Grundspannkraft im Förderseil konstant gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) für die Spannkraft in der Gegenstation (Station mit der festen Antriebs- oder Umlenkscheibe) (6) angeordnet ist.
2. Spanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) über die Regeleinrichtung (9) den elektromotorischen Antrieb einer Spannseilwinde (5) für das Förderseil (3) steuert.
3. Spanneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet, daß die Bergstation als Spannstation (1) und die Talstation als Gegenstation (6) ausgebildet ist, wobei der Antrieb des Förderseils (3) in der bergseitigen Spannstation (1) erfolgt.
4. Spanneinriσhtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Talstation als Spannstation (1) und die Bergstation als Gegenstation (6) ausgebildet ist, wobei der Antrieb des Förderseils (3) in der Talstation erfolgt.
说明书全文

Spanneinrichtung für Förderseile von Seilbahnen und Schleppliften

Die Erfindung bezieht sich auf eine Spanneinrichtung für Förderseile von Seilbahnen und Schleppliften mit einer Meßeinrichtung für die Kraft, mit der das Förderseil gespannt wird, und einer Regeleinrichtung für den Antrieb der Spanneinriσhtung, wobei der Antrieb der Spanneinrichturig durch die Regeleinrichtung derart betätigt wird, daß die GrundSpannkraft im Förderseil konstant gehalten wird.

Charakteristik des bekannten Standes der Technik

Es sind Spanneinrichtungen mit einer elektromotorisch angetriebenen Seilwinde für ein Spannseil bekannt geworden, bei denen die Messung der Kraft, mit der das

Förderseil gespannt wird, durch Messung der Seilspannkraft im Spannseil erfolgt. Durch diese Anordnung der Kraftmeßeinrichtung ist es bei einer Spanneinrichtung der eingangs genannten Art ebenso wie bei einer Gewichtsspanneinrichtung und bei einer hydraulischen

Spanneinrichtung der bekannten Bauart nur möglich, die Grundspannkraft im Förderseil in der Spannstation, also in der Station mit beweglicher Antriebs- bzw. Umlenkscheibe konstant zu halten.

Aufgabe der Erfindung

Es erscheint wünschenswert, eine Spanneinrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, die Grundspannkraft im Förderseil in der Gegenstation der Spannstation, also in der Station mit fester Antriebs- oder Umlenkscheibe konstant zu halten. Darlegung des Wesens der Erfindung

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Meßeinrichtung für die Spannkraft in der Gegenstation (Station mit der festen Antriebs- oder Umlenksσheibe) angeordnet ist.

Diese Anordnung unterscheidet sich grundsätzlich von bisher bekannten Spanneinrichtungen dadurch, daß in der Spannstation das Förderseil durch die Spanneinrichtung mit einer veränderlichen, vom Belastungszustand der Seilbahn bzw. des Schleppliftes abhängigen Spannkraft gespannt wird.

Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, daß jene Station, in der aus Gründen der Seilbemessung (Verlauf der Seilspannkräfte, Größe und Ort des Auftretens von größter und kleinster Seilspannkraft) die Grundspannkraft des Förderseiles konstant gehalten werden soll, mit einer festen Antriebs- oder Umlenkscheibe ausgeführt werden kann. Dies kann beispielsweise bei Sesselbahnen mit Scheibenausstieg ein betriebliches Erfordernis, zmindest aber ein betrieblicher Vorteil, zB bei Sesselbahnen mit Scheibeneinstieg, sein. Ebenso können konstruktive oder topographische Gegebenheiten, beispielsweise eine für eine Spannstation im Hinblick auf den erforderliche Spannweg zu geringe Größe eines Stationsstandortes, die Anwendung der erfindungsgemäßen Spanneinrichtung vorteilhaft erscheinen lassen.

Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist dadurch gegeben, daß in jener Station, in der aus Gründen der Seilbemessung die GrundSpannkraft des Förderseiles konstant gehalten werden soll, keine Energieversorgung für eine

Spanneinrichtung der eingangs genannten Art erforderlich ist. Besondere Bedeutung erlangt die Erfindung dann, wenn die Bergstation als Spannstation und die Talstation als Gegenstation ausgebildet ist, wobei der Antrieb des Förderseils in der Bergstation erfolgt. In diesem Fall kann durch die erfindungsgeraäße Anordnung der Meßeinrichtung in der talseitigen Gegenstation der seilbahntechnisσh günstige bekannte Fall simuliert werden, wonach der Antrieb in der Bergstation bei fester Antriebsscheibe und die Seilspannung in der Talstation mit Hilfe einer Gewichtsspanneinrichtung erfolgt. Dabei wird aber der für den Einstieg in der Talstation gegebene Nachteil der beweglichen Umlenkscheibe in der Talstation vermieden. Außerdem sind die aufwendigen bzw. das Landschaftsbild störenden baulichen Maßnahmen für die Gewichtsspanneinrichtung entbehrlich.

Wesentliche Vorteile kann die Erfindung auch dann erlangen, wenn die Talstation als Spannstation und die Bergstation als Gegenstation ausgebildet ist, wobei der Antrieb des Förderseils in der Talstation erfolgt. Dies entspricht der herkömmlichen, von Verlauf der

Seilspannkräfte her ebenfalls günstigen Anordnung des Antriebs in der Talstation über eine feste Antriebsscheibe und der Seilspannung in der Bergstation mit Hilfe einer beweglichen Umlenkscheibe und einer Gewichtsspanneinrichtung. Seilbahntechnisch ist dieser Fall insbesondere bei Berg- und Talfδrderung von Vorteil. Die erfindungsgemäße Realisierung dieses Falles durch Anordnung der Meßeinrichtung in der bergseitigen Gegenstation bringt jedoch den zusätzlichen Vorteil einer festen Umlenkscheibe in der Bergstation, was insbesondere die Möglichkeit zur Nutzung eines kleinen bergseitigen Stationsstandortes bietet.

Vorteile hinsichtlich der Bemessung der Rollenbatterien der Stützen im talnahen Bereich der Seilbahnanlage können durch den weiteren Fall erzielt werden, wonach die Bergstation als Spannstation und die Talstation als Gegenstation ausgebildet ist, der Antrieb des Förderseils aber in der Talstation erfolgt.

Die Seilspannung kann zweckmäßig mit Hilfe einer Seilwinde erfolgen, deren elektrischer Antriebsmotor von der Regeleinrichtung gesteuert wird. Der Vorteil einer Windenspannung liegt in dem innerhalb weiter Grenzen frei wählbaren Spannweg, während eine hydraulische Spanneinrichtung mit einer engeren Hubbegrenzung behaftet ist. Außerdem arbeitet der Motor einer Spannseilwinde im Aussetzbetrieb, ist also nicht dauernd belastet, im Gegensatz zu der üblicherweise dauernd in Betrieb befindlichen Hydraulikpumpe einer hydraulischen Spanneinrichtung. Trotzdem ist die Erfindung nicht auf eine Spannvorrichtung mit Spannseilwinde beschränkt, sondern umfaßt zB auch hydraulische Spanneinrichtungen.

Beschreibung der Zeichnungsfiguren

Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.

Fig. 1 zeigt in schematischer Form in Draufsicht eine Seilbahn- oder Schleppliftanlage zur Veranschaulichung des erfindungsgeraäßen Lösungsprinzips;

Fig. 2 und 3 zeigen zwei verschiedene Sesselliftanlagen in Seitenansicht, ebenfalls schematisch vereinfacht, zur Veranschaulichung von zwei bevorzugten Ausführungslösungen.

Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen

In der Spannstation 1 ist die in Längsrichtung der Seilbahn bzw. des Schleppliftes bewegliche Antriebs- oder Umlenkscheibe 2 für das Förderseil 3 über ein Spannseil 4 mit einer elektromotorisch angetriebenen Seilwinde 5 verbunden. Mittels einer in der Gegenstation 6 angeordneten Kraftmeßeinrichtung 7 wird die Spannkraft im Förderseil an der festen Antriebs- oder Ümlenkscheibe 8 gemessen. Mit Hilfe einer Regeleinrichtung 9 wird die Seilwinde in der Spannstation dahingehend betätigt, daß die Grundspannkraft des Förderseiles an der festen Antriebs- oder Umlenkscheibe der Gegenstation konstant gehalten wird.

die elektronische Regeleinrichtung 9 besteht im wesentlichen aus einem Verstärker, der die Signale von der Meßeinrichtung verstärkt und einem Servorelais, welches den Sollwert und Istwert der Spannkraft vergleicht und über eine Zeitstufe die Schütze des Windenmotors (zB 4 bis 5 sek) verzögert ansteuert. Außerdem kann zusätzlich zur eigentlichen Regeleinrichtung eine Sicherheitsabschaltvorrichtung vorgesehen sein, durch die die Anlage bei bestimmten Abweichungen der Spannkraft vom Nennwert abschaltet, zB bei Abweichungen von ± 15 %.

Die Kraftmessung in der Kraftmeßeinrichtung 7 kann zB mit Hilfe von an der Achse der Umlenkscheibe 8 angeordneten Dehnungsmeßstreifen, oder anderen Widerstandsgebern bzw. mit kapazitiven oder induktiven Gebern erfolgen.

Eine seilbahntechnisch besonders günstige Anwendung des erfindungsgemäßen Lösungsprinzips auf einen Sessellift veranschaulicht Fig. 2. In diesem Fall ist die Bergstation als Spannstation 1 mit beweglicher Antriebsscheibe 2 ausgebildet. Der Antriebsmotor 10 des Förderseils 3 ist ebenfalls in der Bergstation angeordnet. Die Talstation ist als Gegenstation 6 mit fester Umlenkscheibe 8 vorgesehen. Die Seilspannung in der Bergstation erfolgt durch das Spannseil 4 mit Hilfe der Seilwinde 5. Der Elektromotor 11 der Seilwinde 5 wird durch die Regeleinrichtung 9 geschaltet, die mit der Kraftmeßeinrichtung in der Gegenstation 6 in Verbindung steht.

Ein weiteres seilbahntechnisch insbesondere bei Berg- und Talförderung günstiges Anwendungsbeispiel zeigt

Fig. 3. In diesem Fall ist die Talstation eines Sessellifts als Spannstation 1 ausgeführt. Auch der Antrieb des Förderseils 3 erfolgt in der Talstation, und zwar mit Hilfe des Antriebsmotors 10, der die bewegliche Antriebsscheibe 2 antreibt. Für die Seilspannung in der Talstation ist wiederum ein Spannseil 4 mit Seilwinde 5 vorgesehen, die vom Elektromotor 11 betrieben wird. Die Schaltung des Elektromotors erfolgt über die Regeleinrichtung, die mit der Meßeinrichtung 7 für die Spannkraf des Förderseils 3 in Verbindung steht, wobei die Meßeinrichtung 7 in der Bergstation angeordnet ist, die als Gegenstation 6 mit fester ümlenkscheibe 8 ausgebildet ist.

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