Sessel für Sessellift

申请号 EP09450167.3 申请日 2009-09-10 公开(公告)号 EP2174850A1 公开(公告)日 2010-04-14
申请人 Innova Patent GmbH; 发明人 Sutter, Josef;
摘要 Am Boden des Einstiegsbereichs einer Station des Sesselliftes sind Bahnen (8) angeordnet, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze (4) des Sessels (1) verlaufen und die im Wesentlichen gleich breit sind, wie die korrespondierenden Sitze (4). Der Sitzteil (5) und/oder die Rückenlehne (6) eines Sitzes (4) unterscheidet sich hinsichtlich der graphischen Gestaltung von dem Sitzteil (5) und/oder Rückenlehne (6) eines benachbart angeordneten Sitzes (4). Somit wird den Fahrgästen, insbesondere Kindern, verdeutlicht, wie die Sitzeinteilung am Sessel (1) herstellerseitig gedacht ist und wo man sich im Einstiegsbereich positionieren muss, um richtig auf einem herannahenden Sitz (4) zum Sitzen zu kommen.
Wenn die graphische Gestaltung der Bahnen (8) gleich ist wie die graphische Gestaltung des korrespondierenden Sitzes (4), so wird der Effekt des erfindungsgemäßen Sessels (1) nun durch die eindeutige optische Zuordnung von Bahn (8) und Sitz (4) verstärkt.
权利要求 Sessellift mit wenigstens zwei Stationen mit einem Eintiegs- und einem Ausstiegsbereich, wobei zwischen den Stationen mit einem Seil verbundene Sessel (1) mit wenigstens zwei Sitzen (4) fahrbar sind und wobei am Boden des Einstiegsbereiches Bahnen (8) angeordnet sind, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze (4) eines Sessels (1) verlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Bahn (8) hinsichtlich der graphischen Gestaltung von einer benachbart angeordneten Bahn (8) unterscheidet.Sessellift nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnen (8) im Wesentlichen gleich breit sind, wie die korrespondierenden Sitze (4).Sessellift nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnen (8) einen Mittelstreifen aufweisen.Sessellift nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnen (8) Förderbänder sind.Sessellift nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine von einer benachbart angeordneten Bahn (8) unterscheidende graphische Gestaltung wenigstens teilweise über die Oberseite der Bahn (8) erstreckt.Sessellift nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich hinsichtlich der graphischen Gestaltung von einer benachbart angeordneten Bahn (8) unterscheidende Bahnen (8) unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufweisen.Sessel eines Sesselliftes nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit wenigstens zwei Sitzen (4) mit einem Sitzteil (5) und einer Rückenlehne (6), dadurch gekennzeichnet, dass sich der Sitzteil (5) und/oder die Rückenlehne (6) hinsichtlich der graphischen Gestaltung von einem benachbart angeordneten Sitzteil (5) und/oder Rückenlehne (6) unterscheidet.Sessel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine von einem benachbart angeordneten Sitzteil (5) und/oder Rückenlehne (6) unterscheidende graphische Gestaltung wenigstens teilweise über die Oberseite des Sitzteils (5) und/oder der Rückenlehne (6) erstreckt.Sessel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die graphische Gestaltung des Sitzteils (5) und der Rückenlehne (6) eines Sitzes (4) gleich ist.Sessel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die graphischen Gestaltungen des Sitzteils (5) und der Rückenlehne (6) eines Sitzes (4) ähnlich oder einander zuordenbar sind.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die graphische Ausgestaltung des Sitzteils (5) und/oder der Rückenlehne (6) des Sitzes (4) und der korrespondierenden Bahn (8) gleich ist.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die graphischen Gestaltungen des Sitzteils (5) und/oder der Rückenlehne (6) eines Sitzes (4) und einer korrespondierenden Bahn (8) ähnlich oder einander zuordenbar sind.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Sessel (1) einen Schutzbügel (2) aufweist, an dem Sicherungsteile, insbesondere Schutzblenden (3), angeordnet sind, die sich in der geschlossenen Position des Schutzbügels (2) in Richtung zur Mitte der Vorderkante des jeweiligen Sitzteils (5) hin erstrecken.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Fußstütze aufweist, die mittels eines Trägerrohres am Schutzbügel (2) angeordnet ist, wobei sich das Trägerrohr im Mittelbereich vor dem Sitz (4) vom Schutzbügel (2) nach unten zur Fußstütze erstreckt.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Sitzteilen (5) über die Oberseite der Sitzteile (5) ragende Trennelemente (7) angeordnet sind.Sessel nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (5) im Bereich seiner Vorderkante einen mittigen Bereich aufweist, der sich hinsichtlich seiner graphischen Gestaltung von den seitlich daneben angeordneten Bereichen unterscheidet.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Sessellift mit wenigstens zwei Stationen mit einem Eintiegs- und einem Ausstiegsbereich, wobei zwischen den Stationen mit einem Seil verbundene Sessel mit wenigstens zwei Sitzen fahrbar sind und wobei am Boden des Einstiegsbereiches Bahnen angeordnet sind, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze eines Sessels verlaufen.

Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Sessel eines Sesselliftes mit wenigstens zwei Sitzen mit einem Sitzteil und einer Rückenlehne.

Sessellifte weisen in einer Station einen Ausstiegs- und einen Einstiegsbereich für die zu transportierenden Fahrgäste auf. Wenn ein Sessel in eine Station einfährt, durchfährt er zuerst den Ausstiegsbereich und danach den Einstiegsbereich. Zwischen Ausstiegs- und Einstiegsbereich kann gegebenenfalls ein Umlenkbereich vorgesehen sein, um die Fahrtrichtung des Sessels zu ändern.

Es ist bekannt, im Einstiegsbereich wenigstens ein Förderband vorzusehen, das in Fahrtrichtung des Sessels angetrieben ist.

Sessel für Sessellifte weisen mindestens einen Sitz, meist bis zu acht oder mehr, beispielsweise zehn, nebeneinander liegende Sitze auf. Beim Einstiegsbereich besteht die Gefahr, dass sich ein Fahrgast beim Hinsetzen nicht richtig auf dem Sessel positioniert und sich zumindest vorerst auf einen Übergangsbereich von einem Sitz zu einem anderen setzt. Problematisch ist dabei einerseits, dass sich der benachbarte Fahrgast dann auch nicht richtig positionieren kann. Dieses Problem ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Fahrgast sich auf einem äußeren (Rand-)Sitz des Sessels setzen will und ihm/ihr keine ausreichende Sitzfläche mehr zur Verfügung steht. Problematisch ist anderseits auch, dass bei unkorrekter Sitzposition eben diese korrigiert werden muss. Dieses Problem ist insbesondere dann kritisch, wenn der Fahrgast erneut aufsteht und sein Gewicht nach vorne verlagert. In den genannten Fällen kann es zu Stürzen oder anderen Unfällen kommen. Neben der direkten Verletzungsgefahr ist auch zu beachten, dass bei laufendem Betrieb des Sesselliftes erneut ein Sessel herannaht, was zu einer erneuten Gefahrensituation führt, wenn eine gestürzte Person in der Fahrbahn des Sessels am Boden liegt.

Aus der DE 101 34 180 A1 sind Sessellifte bekannt, bei denen am Boden des Einstiegsbereiches Bahnen angeordnet sind, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze eines Sessels verlaufen und durch Streifen optisch voneinander abgegrenzt sind. Weiters sind Bahnen im Einstiegsbereich von Sesselliften bekannt, die einen Mittelstreifen aufweisen. Nachteilig bei derartigen Bahnen ist, dass sie ein hohes Risiko mit sich bringen, falsch interpretiert zu werden, da nicht eindeutig hervorgeht, welche Information dem Fahrgast übermittelt werden soll. Für einen Fahrgast ist es nicht ersichtlich, ob ein Streifen ein zwischen seinen Füßen verlaufender Mittelstreifen sein soll oder ob der Streifen eine Bahn optisch abgegrenzt, innerhalb derer sich der Fahrgast befinden soll.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Sessellift und einen Sessel für einen solchen Sessellift zur Verfügung zu stellen, mit denen ein korrektes Positionieren eines Fahrgastes beim Hinsetzen auf dem Sessel unterstützt wird und Gefahren beim Einsteigen in den Sessel verringert werden.

Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einem Sessellift, welcher die Merkmale des Anspruches 1 aufweist.

Weiters wird diese Aufgabe mit einem Sessel gelöst, welcher die Merkmale des Anspruches 7 aufweist.

Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.

Der erfindungsgemäße Sessellift ist dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Bahn hinsichtlich der graphischen Gestaltung von einer benachbart angeordneten Bahn unterscheidet. Somit wird den Fahrgästen, insbesondere Kindern, eindeutig verdeutlicht, wie die Sitzeinteilung am Sessel herstellerseitig gedacht ist und wo man sich im Einstiegsbereich positionieren muss, um richtig auf einem herannahenden Sitz zum Sitzen zu kommen. Die Gefahr der Falschinterpretation der im Einstiegsbereich vorgesehenen Streifen ist behoben. Diese gesteigerte Erkennbarkeit ist vor allem deshalb von Vorteil, da sie ein Hinsetzen in die richtige Position auf einem Sitz des Sessels unterstützt. Der Vorteil solcher Bahnen ist also, dass dem Fahrgast im Einstiegsbereich am Boden eindeutig angezeigt wird, ob er in Bezug auf einen herannahenden Sitz richtig steht.

Die korrekte Positionierung des Fahrgastes auf dem Sessel ist ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit im Einstiegsbereich der Station und während der gesamten Fahrt von einer Station in eine andere, da die herstellerseitig vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen auf eine ordnungsgemäße Sitzposition hin ausgerichtet sind bzw. bei ordnungsgemäßer Sitzposition am effektivsten wirken.

Mit dem erfindungsgemäßen Sessellift werden nicht nur die eingangs genannten Gefahren im Einstiegsbereich vermieden, sondern ebenfalls Gefahren, die beim Schließen des Schutzbügels im Anschluss an den Einstiegsbereich auf Grund von unkorrekter Sitzposition auftreten können. Eine derartige Gefahr ist beispielsweise, dass eine am Schutzbügel angeordnete Schutzblende, die sich in geschlossener Position des Schutzbügels zwischen den Oberschenkeln des Fahrgastes befinden sollte, beim Schließen des Schutzbügels auf einen Oberschenkel drückt.

Außerdem besteht unabhängig davon, ob eine Schutzblende vorhanden ist oder nicht, die Gefahr, dass sein Bein von einem Trägerrohr einer Fußstütze eingeklemmt wird, das sich zwischen den Beinen eines Fahrgastes oder zwischen zwei Sitzen nach unten erstreckt. Wenn der erfindungsgemäße Sessel mit Trennelementen zwischen den Sitzteilen und gegebenenfalls am äußeren Rand eines außen liegenden Sitzes ausgestattet ist, die über die Oberseite der Sitzteile ragen, so bietet die farbliche Kennzeichnung der Bahnen den weiteren Vorteil, dass bereits beim Hinsetzen auf einen Sitz eine Kollision mit den Trennelementen vermieden werden kann.

Das Vermeiden von Gefahrensituationen an sich für Fahrgäste ist im Einsatzgebiet der Erfindung von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder transportiert werden, da (potentielle) Gefahrensituationen insbesondere bei Kindern zu unvorhersehbaren Reaktionen führen können. Mit dem erfindungsgemäßen Sessel und dem erfindungsgemäßen Sessellift können Kinder mit oder ohne (erwachsene) Begleitperson sicher transportiert werden.

In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die graphisch unterschiedlichen Bahnen im Wesentlichen gleich breit wie die korrespondierenden Sitze.

Im Rahmen der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Bahnen einen zusätzlichen Mittelstreifen aufweisen.

Im Rahmen der Erfindung können die Bahnen Förderbänder sein.

In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich eine von einer benachbart angeordneten Bahn unterscheidende graphische Gestaltung vollflächig über die Oberseite der Bahn. Alternativ oder zusätzlich dazu können auch graphische Gestaltungen vorgesehen sein, die sich nur teilweise, beispielsweise mittig angeordnet, über eine gewisse Länge einer Bahn erstrecken.

In einer einfachen Ausführungsform der Erfindung ist die Bahn in einer Farbe ausgeführt, wogegen die benachbarte Bahn in einer anderen, ausreichend unterschiedlichen Farbe ausgeführt ist. Alternativ oder zusätzlich dazu können auch Bahnen vorgesehen sein, die mehrfarbige Muster aufweisen, die sich ganz (z.B. ein vollflächiges Karomuster) oder nur teilweise (z.B. eine vorzugsweise mittig angeordnete Graphik) über die Fläche einer Bahn erstrecken. Beispielsweise sind auf den Bahnen Graphiken, wie Bilder, Symbole, Muster, Logos, z.B. Firmenlogos, Maskottchen, Comic-Figuren, oder dergleichen, vorgesehen.

In einer besonders bevorzugten Ausführungsform unterscheidet sich der Sitzteil und/oder die Rückenlehne hinsichtlich der graphischen Gestaltung von einem benachbart angeordneten Sitzteil und/oder von einer benachbart angeordneten Rückenlehne. Somit wird den Fahrgästen, insbesondere Kindern, die Sitzeinteilung am Sessel verdeutlicht.

Vorzugsweise ist die graphische Gestaltung eines Sitzes einheitlich, d.h. die graphische Gestaltung des Sitzteils und der Rückenlehne des Sitzes sind gleich. Alternativ oder zusätzlich dazu können die graphischen Gestaltungen von Sitzteil und Rückenlehne eines Sitzes ähnlich oder einander zuordenbar sein. Beispielsweise sind auf dem Sitzteil und auf der Rückenlehne eines Sitzes ähnliche oder zusammengehörende Graphiken, wie Bilder, Symbole, Muster, Logos, z.B. Firmenlogos, Maskottchen, Comic-Figuren, oder dergleichen, vorgesehen. Zusammengehörende Graphiken, die einander zuordenbar aber weder gleich noch ähnlich sind, können beispielsweise zwei Comicfiguren sein, die sich zwar optisch unterscheiden, die jedoch miteinander in Verbindung gebracht werden.

Wenn die graphische Ausgestaltung der Bahn, gleich ist wie die graphische Gestaltung des Sitzteils und/oder der Rückenlehne des korrespondierenden Sitzes, so wird der Effekt des erfindungsgemäßen Sessels nun durch die eindeutige optische Zuordnung von Bahn und Sitz verstärkt. Dies kann auch erreicht werden, indem die graphischen Gestaltungen einer Bahn und des Sitzteils und/oder der Rückenlehne eines Sitzes ähnlich oder einander zuordenbar sind.

Eine graphische Gestaltung eines Sitzteils und/oder einer Rückenlehne und/oder einer Bahn kann auf einem Träger angeordnet sein, der lösbar oder unlösbar mit dem Sitzteil und/oder der Rückenlehne und/oder der Bahn verbunden, wie z.B. verklebt, ist. Eine graphische Gestaltung kann alternativ dazu auch direkt durch den Sitzteil und/oder der Rückenlehne und/oder der Bahn, z.B. durch eine Oberflächenstruktur, die sich erkennbar von der Oberflächenstruktur des daneben angeordneten Sitzteils und/oder der Rückenlehne und/oder der Bahn unterscheidet, gebildet sein.

Der erfindungsgemäße Sessel kann mit oder ohne Schutzhaube ausgeführt sein.

Um insbesondere Kindern einen Anreiz zu bieten, sich auf einem Sitz derart hinzusetzen, dass ein Sicherungsteil zwischen den Oberschenkeln positioniert werden kann, ist in einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass wenigstens ein Sitzteil im Bereich seiner Vorderkante einen mittigen Bereich aufweist, der sich hinsichtlich seiner graphischen Gestaltung von den seitlich daneben angeordneten Bereichen unterscheidet.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen, in welchen eine bevorzugte Ausführungsform dargestellt ist.

Es zeigt: Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sessels und Fig. 2 den Sessel aus Fig. 1 in einem Einstiegsbereich.

In der Fig. 1 ist ein Sessel 1 eines Sesselliftes mit einem Schutzbügel 2 mit Schutzblenden 3 dargestellt, der an sich wie im Stand der Technik üblich ausgeführt sein kann. Es wird daher nur allgemein erwähnt, dass der Schutzbügel 2 an einem Rahmen 4 angeordnet ist, der über ein Gelenk mit einer Tragstange verbunden ist, an deren oberen Ende eine Klemmeinrichtung zum Befestigen des Sessels 1 an ein Förderseil angebracht ist. Die Erfindung ist unabhängig davon auch für andere Bauformen von Sesseln, insbesondere kuppelbare Sessel, verwendbar.

Weiters wird allgemein erwähnt, dass der Sessel 1 wenigstens zwei Sitze 4, in der Ausführungsform gemäß Fig. 1 acht Sitze, mit einem Sitzteil 5 und einer Rückenlehne 6 aufweist. Die Schutzblenden 3 befinden sich in geschlossener Position des Schutzbügels 2 im mittigen Bereich der Sitzteile 5 im Bereich ihrer Vorderkante und bei korrekter Position eines Fahrgastes zwischen den Oberschenkeln.

Mit Hilfe eines geschlossenen und umlaufenden Förderseils werden die Sessel 1 von einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Talstation, gegebenenfalls über eine oder mehrere Zwischenstationen, zu einer Bergstation und wieder zurück gefördert. Die Sessel 1 können dabei entweder mit einer Klemmvorrichtung in den Stationen vom Förderseil abgekuppelt und wieder an dieses angekuppelt werden. Es ist aber auch möglich, die Sessel 1 fix an das Förderseil zu klemmen.

In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform unterscheiden sich die Sitze 4, der jeweilige Sitzteil 5 und die jeweilige Rückenlehne 6, hinsichtlich ihrer graphischen Gestaltung von einem benachbart angeordneten Sitz 4. Die graphische Gestaltung des Sitzteils 5 und der Rückenlehne 6 eines Sitzes 4 ist dabei jeweils gleich. In dem gezeigten Sessel 1 sind die Sitze 4 jeweils abwechselnd gemustert und nicht gemustert. Da Farbkontraste das optische Unterscheiden der Sitze 4 verstärkt sind die Sitze 4 jeweils abwechselnd hell und dunkel.

Zur weiteren Unterstützung einer ordnungsgemäßen Sitzposition sind Trennelemente 7 zwischen den Sitzteilen 5 angeordnet. Die Trennelemente 7 ragen über die Oberseite der Sitzteile 5 hinaus. Somit trennen sie die Sitzteile 5 nicht nur optisch voneinander sondern bewirken ebenfalls, dass ein Fahrgast es spürt, wenn er/sie auf einem Übergangsbereich von einem Sitz 4 zu einem anderen sitzt.

In Fig. 2 ist der Sessel 1 aus Fig. 1 im Einstiegsbereich einer Station eines Sesselliftes ersichtlich. Am Boden des Einstiegsbereiches sind Bahnen 8 angeordnet, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze 4 des Sessels 1 verlaufen. Die Bahnen 8 sind optisch voneinander abgegrenzte Bahnen 8, die im Wesentlichen gleich breit sind, wie die korrespondierenden Sitze 4. Die graphische Gestaltung jeder Bahn 8 entspricht der graphischen Gestaltung des korrespondierenden Sitzes 4. Bei dieser Ausführungsform ist es für einen Fahrgast besonders gut erkennbar, wo man sich im Einstiegsbereich positionieren muss, um richtig auf einem Sitz 4 zum Sitzen zu kommen. Bevorzugt sind die Bahnen 8 auf einem Förderband angebracht.

Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt beschrieben werden:

Am Boden des Einstiegsbereichs einer Station des Sesselliftes sind Bahnen 8 angeordnet, die unterhalb und gemäß der Bewegungsbahn der Sitze 4 des Sessels 1 verlaufen und die im Wesentlichen gleich breit sind, wie die korrespondierenden Sitze 4. Der Sitzteil 5 und/oder die Rückenlehne 6 eines Sitzes 4 unterscheidet sich hinsichtlich der graphischen Gestaltung von dem Sitzteil 5 und/oder Rückenlehne 6 eines benachbart angeordneten Sitzes 4. Somit wird den Fahrgästen, insbesondere Kindern, verdeutlicht, wie die Sitzeinteilung am Sessel 1 herstellerseitig gedacht ist und wo man sich im Einstiegsbereich positionieren muss, um richtig auf einem herannahenden Sitz 4 zum Sitzen zu kommen.

Wenn die graphische Gestaltung der Bahnen 8 gleich ist wie die graphische Gestaltung des korrespondierenden Sitzes 4, so wird der Effekt des erfindungsgemäßen Sessels 1 nun durch die eindeutige optische Zuordnung von Bahn 8 und Sitz 4 verstärkt.

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