Seilbahnanlage mit mindestens einem Förderseil

申请号 EP07450020.8 申请日 2007-02-12 公开(公告)号 EP1878631B1 公开(公告)日 2009-01-14
申请人 Innova Patent GmbH; 发明人 Troy, Günter; Dür, Gerd;
摘要
权利要求 Seilbahnanlage mit mindestens einem in sich geschlossenen Förderseil (1), welches in der Talstation und in der Bergstation über Umlenkscheiben (31 bis 37) geführt ist, mit an das Förderseil (1) ankuppelbaren, mit Laufwerken ausgebildeten Fahrbetriebsmitteln (2), wie Kabinen und Sesseln, und mit in den Stationen vorgesehenen Führungsschienen (41,42,43), längs welcher die vom Förderseil (1) abgekuppelten Fahrbetriebsmittel (2) verfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer der Stationen zwei um zumindest angenähert waagrecht ausgerichtete Achsen verdrehbare Höhenförderräder (61,62) vorgesehen sind, durch welche die Fahrbetriebsmittel (2) zwischen einer in der Station befindlichen oberen Ebene und einer in der Station befindlichen unteren Ebene bewegbar sind und dass in der oberen Ebene und in der unteren Ebene die Führungsschienen (41,42,43) an die Höhenförderräder (61,62) anschließen, wobei die vom Förderseil (1) abgekuppelten Fahrbetriebsmittel (2) in der oberen Ebene der Station längs einer ersten Führungsschiene (41) einem ersten Höhenförderrad (61) zugeführt werden, durch welches sie von der oberen Ebene in die untere Ebene bewegt werden, worauf sie längs der in der unteren Ebene vorgesehenen zweiten Führungsschiene (42) durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich (20) für die Passagiere hindurchbewegt und zum zweiten Höhenförderrad (62) bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückgefördert werden, in welcher sie längs der dritten Führungsschiene (43) zum Förderseil (1) bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden.Seilbahnanlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderseil (1), welches in sich geschlossen ist, mit jeweils einem Paar von sich in gleichen Richtungen bewegenden, gleichlaufenden Trumen (11,12; 13,14) ausgebildet ist, an welche die Fahrbetriebsmittel (2) mittels mindestens eines Paares von Klemmbacken (22) ankuppelbar sind.Seilbahnanlage nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Höhenförderräder (61,62) durch jeweils zwei Räder (61a,61b;62a,62b) gebildet sind, welche sich voneinander in einem Abstand befinden, welcher dem Abstand der zwei einander zugeordneten Trume (11,12; 13,14) des Förderseiles (1) angenähert gleich ist.Seilbahnanlage nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stationen das äußere Trum (11) und das innere Trum (12) eines ersten Paares über mindestens ein Umlenkrad (31,32,33,34; 35,36,37) geführt sind und in das äußere Trum (14) bzw. das innere Trum (13) des zweiten Paares übergehen.Seilbahnanlage nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Umlenkräder (32,33, 36), welche zumindest angenähert vertikal ausgerichtet sind, mit Spanngewichten (30) belastet ist.Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest angenähert vertikal ausgerichteten Höhenförderräder (61,62) mit Tragleisten (71) ausgebildet sind, in welche die Fahrbetriebsmittel (2) einsetzbar sind und welche während der Verdrehung der Höhenförderräder (61, 62) zu deren Bewegung zwischen der oberen und unteren Ebene gegenüber den Höhenförderrädern (61,62) verdrehbar sind.Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Bewegungsbahn der Fahrbetriebsmittel (2) in der unteren Ebene der Station in Draufsicht zwischen dem Bereich der Abkupplung bzw. Ankupplung der Fahrbetriebsmittel (2) vom bzw. an das Förderseil (1) und den beiden Höhenförderrädern (61,62) befindet.Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Höhenförderrädern (61,62) Gruppen von Antriebswalzen (63) zugeordnet sind.Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Ende der zweiten Führungsschiene (42) mittels einer Stelleinrichtung (44) verschwenkbar ist.Verfahren zum Betrieb einer Seilbahnanlage gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Station vom Förderseil (1) abgekuppelten Fahrbetriebsmittel (2), insbesondere Seilbahnkabinen, längs einer ersten Führungsschiene (41) zu einem ersten Höhenförderrad (61) bewegt werden, durch welches sie von einer oberen Ebene der Station in eine untere Ebene der Station bewegt werden, worauf die Fahrbetriebsmittel (2) in der unteren Ebene längs einer zweiten Führungsschiene (42) durch den Ein- und Ausstiegsbereich (20) für die Passagiere hindurchbewegt und anschließend zu einem zweiten Höhenförderrad (62) bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückbewegt werden, in welcher sie längs einer dritten Führungsschiene (43) zum Förderseil (1) bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden.
说明书全文

Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit mindestens einem Förderseil, welches in den Stationen über Umlenkscheiben geführt ist, mit an das Förderseil ankuppelbaren, mit Laufwerken ausgebildeten Fahrbetriebsmitteln, wie Kabinen und Sesseln, und mit in den Stationen vorgesehenen Führungsschienen, längs welcher die vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel in den Stationen durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegbar sind.

Bei bekannten Seilbahnanlagen mit Stationsgebäuden und mit an ein Trag- und Förderseil bzw. an ein Zugseil ankuppelbaren Kabinen befindet sich der Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere in der Regel in einer solchen Ebene, welche über dem das Stationsgebäude umgebende Gelände liegt. Der Grund hierfür besteht darin, dass hierdurch dasjenige Gelände, welches die Stationsgebäude umgibt, für den Betrieb der Seilbahnanlagen nicht benötigt wird, wodurch dieses Gelände als Zugang für die Passagiere, als Straßenfläche, als Parkplatz u.dgl. zur Verfügung steht. Hierfür sind die Stationsgebäude zweigeschoßig ausgebildet, wobei sich im unteren Geschoß eine Zutrittshalle, Montageräume u.dgl. befinden, wogegen sich im oberen Geschoß der Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere befindet.

Diese räumliche Anordnung bedingt es jedoch, dass die Passagiere nur über Stiegen, Aufzüge oder Rampen zu den Ein- bzw. Ausstiegsbereichen der Seilbahnanlagen gelangen. Insoweit als Seilbahnanlagen betroffen sind, welche mit Sesseln für Passagiere mit angeschnallten Skiern ausgebildet sind, müssten dabei für die Skifahrer eigene Zutrittsrampen errichtet werden.

Das Dokument US 5 069 140 A beschreibt ein Stationsgebäude für eine Seilbahnanlage mit einer oberen und einer unteren Ebene, wobei sich in jeder Ebene ein Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich für Passagiere befindet. Dabei werden die Fahrbetriebsmittel mittels schräglaufender oder vertikaler Förderschienen zwischen die obere und die untere Ebene bewegt.

Der gegenständlichen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Seilbahnanlage zu schaffen, bei welcher mindestens eine der Stationen so ausgebildet ist, dass sich der Ein- und Ausstiegsbereich angenähert in der Ebene des das Stationsgebäude umgebenden Geländes befindet, sodass der Ein- und Ausstiegsbereich für jegliche Passagiere ohne Stiegen, Aufzüge, Rampen u.dgl. zugänglich ist und dessen ungeachtet das gesamte das Stationsgebäude umgebende Gelände für jegliche Nutzung verfügbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in mindestens einer der Stationen zwei um zumindest angenähert waagrecht ausgerichtete Achsen verdrehbare Höhenförderräder vorgesehen sind, durch welche die Fahrbetriebsmittel zwischen einer in der Station befindlichen oberen Ebene und einer in der Station befindlichen unteren Ebene bewegbar sind und dass in der oberen Ebene und in der unteren Ebene die Führungsschienen an die Höhenförderräder anschließen, wobei die vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel in der oberen Ebene der Station längs einer ersten Führungsschiene einem ersten Höhenförderrad zugeführt werden, durch welches sie von der oberen Ebene in die untere Ebene bewegt werden, worauf sie längs einer in der unteren Ebene vorgesehenen zweiten Führungsschiene durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegt und zum zweiten Höhenförderrad bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückgefördert werden, in welcher sie längs einer dritten Führungsschiene zum Förderseil bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden.

Vorzugsweise ist das Förderseil, welches in sich geschlossen ist, mit jeweils einem Paar von sich in gleichen Richtungen bewegenden, gleichlaufenden Trumen ausgebildet, an welche die Fahrbetriebsmittel mittels mindestens eines Paares von Klemmbacken ankuppelbar sind.

Weiters sind vorzugsweise die beiden Höhenförderräder durch jeweils zwei Räder gebildet, welche sich voneinander in einem Abstand befinden, welcher dem Abstand der jeweils zwei einander zugeordneten Trume des Förderseiles angenähert gleich ist. Dabei können in den Stationen das äußere Trum und das innere Trum eines ersten Paares des Förderseiles über mindestens ein Umlenkrad geführt sein und in das äußere Trum bzw. das innere Trum des zweiten Paares des Förderseiles übergehen. Vorzugsweise ist ein Teil der Umlenkräder, welche zumindest angenähert vertikal ausgerichtet sind, mit einem Spanngewicht belastet.

Nach einer weiters bevorzugten Ausführungsform sind die zumindest angenähert vertikal ausgerichteten Höhenförderräder mit Tragleisten ausgebildet, in welche die Klemmen der Fahrbetriebsmittel einsetzbar sind und welche während der Verdrehung der Höhenförderräder zu deren Bewegung zwischen der oberen und unteren Ebene gegenüber den Höhenförderrädern verdrehbar sind. Weiters befindet sich vorzugsweise die Bewegungsbahn der Fahrbetriebsmittel in der unteren Ebene der Station in Draufsicht zwischen dem Bereich der Abkupplung bzw. Ankupplung der Fahrbetriebsmittel vom bzw. an das Förderseil und den beiden Höhenförderrädern. Zudem können den beiden Höhenförderrädern Gruppen von Antriebswalzen zugeordnet sein.

Nach einem bevorzugten Verfahren zum Betrieb einer erfindungsgemäßen Seilbahnanlage werden die in einer Station vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel, insbesondere Seilbahnkabinen, längs einer ersten Führungsschiene zu einem ersten Höhenförderrad bewegt, durch welches sie von einer oberen Ebene der Station in eine untere Ebene der Station bewegt werden, worauf die Fahrbetriebsmittel in der unteren Ebene längs einer zweiten Führungsschiene durch den Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegt und anschließend zu einem zweiten Höhenförderrad bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückbewegt werden, in welcher sie längs einer dritten Führungsschiene zum Förderseil bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden.

Vorzugsweise ist das vordere Ende der zweiten Führungsschiene mittels einer Stelleinrichtung verschwenkbar.

Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:

Fig.1
eine Station einer erfindungsgemäße Seilbahnanlage mit den zwei Höhenförderrädern, in Seitenansicht nach der Linie I-I der Fig.1a;

Fig.1a
die Station gemäß Fig.1, in Draufsicht;

Fig.2
die Seilführung in dieser Station, in Richtung des Pfeiles A der Fig.1a gesehen;

die Fig.3, 3a und 3b
eines der Höhenförderräder, in drei unterschiedlichen Betriebsstellungen, in Seitenansicht und in gegenüber Fig.1 vergrößertem Maßstab;

die Fig.4 und 4a
Details des Höhenförderrades gemäß den Fig.3, 3a und 3b, sowie

die Fig.5 und 5a
das Höhenförderrad gemäß den Fig.3, 3a und 3b mit einer von diesem getragenen Seilbahnkabine, in zwei Betriebsstellungen und in Stirnansicht.

In den Fig.1 und 2 ist eine Talstation bzw. eine Bergstation einer Seilbahnanlage dargestellt, welche ein sich geschlossenes Trag- und Förderseil 1 zur Förderung von Kabinen 2 zwischen der Talstation und der Bergstation aufweist, wobei das Trag- und Förderseil 1 mit zwei Paaren von sich jeweils in gleichen Richtungen bewegenden Trumen 11 und 12 bzw. 13 und 14 ausgebildet ist. Die einzelnen Seilbahnkabinen 2 sind mittels mindestens eines Klemmenpaares an die sich in gleicher Richtung bewegenden Trume 11 und 12 bzw. 13 und 14 des Trag- und Förderseiles 1 ankuppelbar. Weiters sind die Seilbahnkabinen 2 mit Laufwerken ausgebildet.

In der Station ist das Trum 11 des Trag- und Förderseiles 1 über eine vertikal ausgerichtete erste Umlenkscheibe 31 nach unten abgeführt und über zwei weitere vertikal ausgerichtete Umlenkscheiben 32 und 33, welche zur ersten Umlenkscheibe 31 quer ausgerichtet sind, geführt, worauf es über eine parallel zur ersten Umlenkscheibe 31 angeordnete vierte Umlenkscheibe 34 geführt ist und in der Folge in das Trum 14 übergeht. Das Trum 12 ist über eine fünfte Umlenkscheibe 35 gleichfalls vertikal nach unten geführt, weiters über eine sechste Umlenkscheibe 36 und anschließend über eine parallel zur fünften Umlenkscheibe 35 ausgerichtete siebente Umlenkscheibe 37 geführt, worauf es in das Trum 13 übergeht. Die Gruppe der Umlenkscheiben 32, 33 und 36 ist mit einem Spanngewicht 30 ausgebildet, durch welches das Trag- und Förderseil 1 gespannt wird.

Die Station ist mit einer oberen Ebene und mit einer unteren Ebene ausgebildet. In der oberen Ebene der Station sind in Fortsetzung der beiden Trume 11 und 12 des Trag- und Förderseiles 1 zwei Tragleisten einer ersten Führungsschiene 41 vorgesehen, welcher Gruppen von Verzögerungsrädern 50 und Förderrädern 51 zugeordnet sind, mittels welcher die Seilbahnkabinen 2 in der oberen Ebene der Station längs der ersten Führungsschiene 41 zu einem ersten Höhenförderrad 61 bewegt werden, welches sich an dem der Einfahrt in die Station abgewandten Ende derselben befindet. Mittels dieses Höhenförderrades 61 werden die Seilbahnkabinen 2 von der oberen Ebene, in welcher sie in die Station hineinbewegt werden, in die untere Ebene, in welcher sie von den Passagieren bestiegen bzw. verlassen werden, bewegt. In der unteren Ebene der Station schließt an das Höhenförderrad 61 eine durch zwei Tragleisten gebildete zweite Führungsschiene 42 mit dieser zugeordneten Förderrädern 52 an, mittels welcher die Seilbahnkabinen 2 durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 20 für die Passagiere hindurchbewegt werden. Hierauf werden die Seilbahnkabinen 2 längs der zweiten Führungsschiene 42 zu einem zweiten Höhenförderrad 62 bewegt, durch welches sie wieder in die obere Ebene der Seilbahnstation angehoben werden. In dieser schließt an das zweite Höhenförderrad 62 eine zwei Tragleisten aufweisende dritte Führungsschiene 43 an, welcher weitere Förderräder 53 und in weiterer Folge Beschleunigungsräder 54 zugeordnet sind. Bei der Ausfahrt aus der Seilbahnstation sind der dritten Führungsschiene 43 die Seiltrume 13 und 14 des Trag- und Förderseiles 1 zugeordnet.

Wie dies weiters aus Fig.1a ersichtlich ist, sind die beiden Höhenförderräder 61 und 62 durch jeweils zwei voneinander im Abstand befindliche Räder 61a, 61b bzw. 62a, 62b, welche miteinander über Achsen 61c bzw. 62c starr verbunden sind, gebildet.

Aus Fig.2 ist die Führung der Seiltrume 11 und 12 bzw. 13 und 14 über die Umlenkscheiben 31 bis 37 ersichtlich. Durch die durch diese Umlenkscheiben bewirkte Führung des Förderseiles 1 werden die Trume 11 und 12 einerseits und die Trume 13 und 14 andererseits jeweils in der gleichen Richtung, nämlich in die Station hinein bzw. aus der Station heraus, bewegt, wodurch an diese Paare der Trume die an diese angeklemmten Seilbahnkabinen 2 von einer ersten Station zu einer zweiten Station gefördert werden.

Bei der Einfahrt in eine Station werden die Seilbahnkabinen 2 vom Trag- und Förderseil 1 abgekuppelt und werden sie mittels der Verzögerungsräder 50 und der Förderräder 51 längs der ersten Führungsschiene 41 zum ersten Höhenförderrad 61, welches im Gegenuhrzeigersinn verdreht wird, bewegt. Hierauf werden die Seilbahnkabinen 2 mittels des ersten Höhenförderrades 61 in die untere Ebene bewegt, in welcher sie mittels der Förderräder 52 längs der zweiten Führungsschiene 42 durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 20 für die Passagiere hindurchbewegt werden. In weiterer Folge gelangen die Seilbahnkabinen 2 zum zweiten Höhenförderrad 62, welches im Uhrzeigersinn verdreht wird und durch welches die Seilbahnkabinen 2 von der unteren Ebene in die obere Ebene hochgefördert werden. In der oberen Ebene werden die Seilbahnkabinen 2 mittels der Förderräder 53 längs der dritten Führungsschiene 43 wieder zum Trag- und Förderseil 1 hinbewegt. Mittels der Beschleunigungsräder 54 werden die Seilbahnkabinen 2 auf die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 gebracht, worauf sie an die Trume 13 und 14 des Förderseiles 1 angekuppelt werden.

Aus der Fig.3 ist diejenige Betriebsstellung ersichtlich, in welche eine längs der ersten Führungsschiene 41 zugeführte Seilbahnkabine 2 vom ersten Höhenförderrad 61 übernommen wird. Bei der Übernahme einer Seilbahnkabine 2 läuft eine am Höhenförderrad 61 befindliche Tragleiste 71 von unten her in die geöffneten Seilklemmen dieser Seilbahnkabine 2 ein, wodurch die Seilbahnkabine 2 mittels des ersten Höhenförderrades 61 aus der ersten Führungsschiene 41 ausgehoben wird. Wie dies weiters aus Fig.3 ersichtlich ist, sind die vorderen Enden 42a der beiden Tragleisten der Führungsschiene 42 gegenüber dieser mittels einer Stelleinrichtung 44 längs einer schräg verlaufenden Achse 45 zueinander und nach oben verschwenkbar.

Sobald sich, wie dies in Fig.3a dargesellt ist, die am ersten Höhenförderrad 61 befindliche Seilbahnkabine 2 der Führungsschiene 42 annähert, werden die vorderen Enden 42a der Führungsschiene 42 hochgeschwenkt, wobei sich die Seilbahnkabine 2 an diesen vorbeibewegt. In der Folge werden die vorderen Enden 42a der Führungsschiene 42 wieder in die Ebene der Führungsschiene 42 zurückverstellt.

Sobald die Seilbahnkabine 2 in die untere Ebene gelangt ist, wie dies in Fig.3b dargestellt ist, gelangen die Laufwerke der Seilbahnkabine 2 auf die zweite Führungsschiene 42, längs welcher die Seilbahnkabine 2 durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 20 für die Passagiere hindurchbewegt wird.

Die Übernahme einer Seilbahnkabine von der zweiten Führungsschiene 42 durch das zweite Höhenförderrad 62 und die Übergabe der Seilbahnkabine 2 an die dritte Führungsschiene 43 erfolgen in analoger Weise.

Wie dies aus den Fig.4 und 4a ersichtlich ist, sind die Tragleisten 71 an den Höhenförderrädern 61, 62 um eine horizontale Achse 72 verdrehbar gelagert und ist ihnen mindestens eine Antriebskette 73 zugeordnet, welche über eine feststehende Lagerhülse 74 der Höhenförderräder 61, 62 gelegt ist. Hierdurch wird bei der Verdrehung der Höhenförderräder 61, 62 die Welle 72 so verdreht, dass die Tragleisten 71 immer in der horizontalen Stellung verbleiben. Hierdurch ist gewährleistet, dass die von den Höhenförderrädern 61, 62 getragenen Seilbahnkabinen 2 unabhängig von der Drehstellung der Höhenförderräder 61, 62 immer in der vertikal ausgerichteten Stellung verbleiben.

Aus diesen Darstellungen ist weiters ersichtlich, dass den Höhenförderrädern 61, 62 vier mit Antriebsmotoren 64 ausgebildete Antriebswalzen 63 zugeordnet sind.

Aus den Fig.5 und 5a sind weiters die Laufwerke 21 und die Klemmbacken 22 der Seilbahnkabinen 2 ersichtlich. Weiters ist daraus ersichtlich, dass auf jeder Welle 72 ein Traghebel 7 um eine quer zur Welle 72 ausgerichtete Achse 75 gelagert ist, wobei sich die Tragleisten 71 am oberen Ende des Traghebels 7 befinden und am unteren Ende desselben eine Steuerrolle 76 vorgesehen ist. Weiters ist im Bereich der unteren Ebene der Seilbahnstation den Steuerrollen 76 jeweils eine Steuerschiene 77 zugeordnet.

Sofern die Stellhebel 7 nicht durch die Steuerschienen 77 gesteuert sind, befinden sie sich in der aus der Fig. 5 ersichtlichen Lage, bei welcher die Tragleisten 71 zueinander geschwenkt sind und sich voneinander im Abstand der Klemmbacken 22 befinden. Hierdurch können sich die Tragleisten 71 von unten her in die geöffneten Klemmbacken 22 hinein bzw. aus diesen heraus bewegen, wodurch die Seilbahnkabinen 2 durch die Höhenförderräder 61 bzw. 62 von den Führungsschienen 41, 42 und 43 abgehoben bzw. auf diese abgesetzt werden können. Um jedoch in der unteren Ebene der Seilbahnstation zu verhindern, dass die Traghebel 7 mit den Seilbahnkabinen 2 kollidieren, sind sie, wie dies aus Fig.5a ersichtlich ist, mittels der Steuerschienen 77 auseinander geschwenkt.

Derartige Höhenförderräder können sowohl bei einer solchen Seilbahnanlage, welche mit einem Trag- und Förderseil für die Fahrbetriebsmittel versehen ist, als auch bei einer solchen Seilbahnanlage, bei welcher feste Tragseile und bewegliche Zugseile für die Förderung der Fahrbetriebsmittel vorgesehen sind, verwendet werden. Unter einem Förderseil gemäß den Patentansprüchen ist entweder ein Trag- und Förderseil oder ein Zugseil zu verstehen.

Die Fahrbetriebsmittel 2, welche über die Strecke mit einer Geschwindigkeit von etwa 6 m/sec bewegt werden, werden in der Station und insbesondere im Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich mit einer Geschwindigkeit von etwa 0,3 m/sec bewegt.

Dadurch, dass die Fahrbetriebsmittel sowohl in der oberen Ebene der Station als auch in der unteren Ebene der Station zwischen dem Ein- bzw. Ausfahrtsbereich in die bzw. aus der Station und den Höhenförderrädern in gegenläufigen Richtungen gefördert werden, ist die Anlage in ihrem Aufbau sehr platzsparend.

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