Seilbahnanlage mit mindestens einem Förderseil |
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申请号 | EP07450020.8 | 申请日 | 2007-02-12 | 公开(公告)号 | EP1878631B1 | 公开(公告)日 | 2009-01-14 |
申请人 | Innova Patent GmbH; | 发明人 | Troy, Günter; Dür, Gerd; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit mindestens einem Förderseil, welches in den Stationen über Umlenkscheiben geführt ist, mit an das Förderseil ankuppelbaren, mit Laufwerken ausgebildeten Fahrbetriebsmitteln, wie Kabinen und Sesseln, und mit in den Stationen vorgesehenen Führungsschienen, längs welcher die vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel in den Stationen durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegbar sind. Bei bekannten Seilbahnanlagen mit Stationsgebäuden und mit an ein Trag- und Förderseil bzw. an ein Zugseil ankuppelbaren Kabinen befindet sich der Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere in der Regel in einer solchen Ebene, welche über dem das Stationsgebäude umgebende Gelände liegt. Der Grund hierfür besteht darin, dass hierdurch dasjenige Gelände, welches die Stationsgebäude umgibt, für den Betrieb der Seilbahnanlagen nicht benötigt wird, wodurch dieses Gelände als Zugang für die Passagiere, als Straßenfläche, als Parkplatz u.dgl. zur Verfügung steht. Hierfür sind die Stationsgebäude zweigeschoßig ausgebildet, wobei sich im unteren Geschoß eine Zutrittshalle, Montageräume u.dgl. befinden, wogegen sich im oberen Geschoß der Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere befindet. Diese räumliche Anordnung bedingt es jedoch, dass die Passagiere nur über Stiegen, Aufzüge oder Rampen zu den Ein- bzw. Ausstiegsbereichen der Seilbahnanlagen gelangen. Insoweit als Seilbahnanlagen betroffen sind, welche mit Sesseln für Passagiere mit angeschnallten Skiern ausgebildet sind, müssten dabei für die Skifahrer eigene Zutrittsrampen errichtet werden. Das Dokument Der gegenständlichen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Seilbahnanlage zu schaffen, bei welcher mindestens eine der Stationen so ausgebildet ist, dass sich der Ein- und Ausstiegsbereich angenähert in der Ebene des das Stationsgebäude umgebenden Geländes befindet, sodass der Ein- und Ausstiegsbereich für jegliche Passagiere ohne Stiegen, Aufzüge, Rampen u.dgl. zugänglich ist und dessen ungeachtet das gesamte das Stationsgebäude umgebende Gelände für jegliche Nutzung verfügbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in mindestens einer der Stationen zwei um zumindest angenähert waagrecht ausgerichtete Achsen verdrehbare Höhenförderräder vorgesehen sind, durch welche die Fahrbetriebsmittel zwischen einer in der Station befindlichen oberen Ebene und einer in der Station befindlichen unteren Ebene bewegbar sind und dass in der oberen Ebene und in der unteren Ebene die Führungsschienen an die Höhenförderräder anschließen, wobei die vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel in der oberen Ebene der Station längs einer ersten Führungsschiene einem ersten Höhenförderrad zugeführt werden, durch welches sie von der oberen Ebene in die untere Ebene bewegt werden, worauf sie längs einer in der unteren Ebene vorgesehenen zweiten Führungsschiene durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegt und zum zweiten Höhenförderrad bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückgefördert werden, in welcher sie längs einer dritten Führungsschiene zum Förderseil bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden. Vorzugsweise ist das Förderseil, welches in sich geschlossen ist, mit jeweils einem Paar von sich in gleichen Richtungen bewegenden, gleichlaufenden Trumen ausgebildet, an welche die Fahrbetriebsmittel mittels mindestens eines Paares von Klemmbacken ankuppelbar sind. Weiters sind vorzugsweise die beiden Höhenförderräder durch jeweils zwei Räder gebildet, welche sich voneinander in einem Abstand befinden, welcher dem Abstand der jeweils zwei einander zugeordneten Trume des Förderseiles angenähert gleich ist. Dabei können in den Stationen das äußere Trum und das innere Trum eines ersten Paares des Förderseiles über mindestens ein Umlenkrad geführt sein und in das äußere Trum bzw. das innere Trum des zweiten Paares des Förderseiles übergehen. Vorzugsweise ist ein Teil der Umlenkräder, welche zumindest angenähert vertikal ausgerichtet sind, mit einem Spanngewicht belastet. Nach einer weiters bevorzugten Ausführungsform sind die zumindest angenähert vertikal ausgerichteten Höhenförderräder mit Tragleisten ausgebildet, in welche die Klemmen der Fahrbetriebsmittel einsetzbar sind und welche während der Verdrehung der Höhenförderräder zu deren Bewegung zwischen der oberen und unteren Ebene gegenüber den Höhenförderrädern verdrehbar sind. Weiters befindet sich vorzugsweise die Bewegungsbahn der Fahrbetriebsmittel in der unteren Ebene der Station in Draufsicht zwischen dem Bereich der Abkupplung bzw. Ankupplung der Fahrbetriebsmittel vom bzw. an das Förderseil und den beiden Höhenförderrädern. Zudem können den beiden Höhenförderrädern Gruppen von Antriebswalzen zugeordnet sein. Nach einem bevorzugten Verfahren zum Betrieb einer erfindungsgemäßen Seilbahnanlage werden die in einer Station vom Förderseil abgekuppelten Fahrbetriebsmittel, insbesondere Seilbahnkabinen, längs einer ersten Führungsschiene zu einem ersten Höhenförderrad bewegt, durch welches sie von einer oberen Ebene der Station in eine untere Ebene der Station bewegt werden, worauf die Fahrbetriebsmittel in der unteren Ebene längs einer zweiten Führungsschiene durch den Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere hindurchbewegt und anschließend zu einem zweiten Höhenförderrad bewegt werden, durch welches sie in die obere Ebene zurückbewegt werden, in welcher sie längs einer dritten Führungsschiene zum Förderseil bewegt und in der Folge an dieses angekuppelt werden. Vorzugsweise ist das vordere Ende der zweiten Führungsschiene mittels einer Stelleinrichtung verschwenkbar. Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
In den In der Station ist das Trum 11 des Trag- und Förderseiles 1 über eine vertikal ausgerichtete erste Umlenkscheibe 31 nach unten abgeführt und über zwei weitere vertikal ausgerichtete Umlenkscheiben 32 und 33, welche zur ersten Umlenkscheibe 31 quer ausgerichtet sind, geführt, worauf es über eine parallel zur ersten Umlenkscheibe 31 angeordnete vierte Umlenkscheibe 34 geführt ist und in der Folge in das Trum 14 übergeht. Das Trum 12 ist über eine fünfte Umlenkscheibe 35 gleichfalls vertikal nach unten geführt, weiters über eine sechste Umlenkscheibe 36 und anschließend über eine parallel zur fünften Umlenkscheibe 35 ausgerichtete siebente Umlenkscheibe 37 geführt, worauf es in das Trum 13 übergeht. Die Gruppe der Umlenkscheiben 32, 33 und 36 ist mit einem Spanngewicht 30 ausgebildet, durch welches das Trag- und Förderseil 1 gespannt wird. Die Station ist mit einer oberen Ebene und mit einer unteren Ebene ausgebildet. In der oberen Ebene der Station sind in Fortsetzung der beiden Trume 11 und 12 des Trag- und Förderseiles 1 zwei Tragleisten einer ersten Führungsschiene 41 vorgesehen, welcher Gruppen von Verzögerungsrädern 50 und Förderrädern 51 zugeordnet sind, mittels welcher die Seilbahnkabinen 2 in der oberen Ebene der Station längs der ersten Führungsschiene 41 zu einem ersten Höhenförderrad 61 bewegt werden, welches sich an dem der Einfahrt in die Station abgewandten Ende derselben befindet. Mittels dieses Höhenförderrades 61 werden die Seilbahnkabinen 2 von der oberen Ebene, in welcher sie in die Station hineinbewegt werden, in die untere Ebene, in welcher sie von den Passagieren bestiegen bzw. verlassen werden, bewegt. In der unteren Ebene der Station schließt an das Höhenförderrad 61 eine durch zwei Tragleisten gebildete zweite Führungsschiene 42 mit dieser zugeordneten Förderrädern 52 an, mittels welcher die Seilbahnkabinen 2 durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 20 für die Passagiere hindurchbewegt werden. Hierauf werden die Seilbahnkabinen 2 längs der zweiten Führungsschiene 42 zu einem zweiten Höhenförderrad 62 bewegt, durch welches sie wieder in die obere Ebene der Seilbahnstation angehoben werden. In dieser schließt an das zweite Höhenförderrad 62 eine zwei Tragleisten aufweisende dritte Führungsschiene 43 an, welcher weitere Förderräder 53 und in weiterer Folge Beschleunigungsräder 54 zugeordnet sind. Bei der Ausfahrt aus der Seilbahnstation sind der dritten Führungsschiene 43 die Seiltrume 13 und 14 des Trag- und Förderseiles 1 zugeordnet. Wie dies weiters aus Aus Bei der Einfahrt in eine Station werden die Seilbahnkabinen 2 vom Trag- und Förderseil 1 abgekuppelt und werden sie mittels der Verzögerungsräder 50 und der Förderräder 51 längs der ersten Führungsschiene 41 zum ersten Höhenförderrad 61, welches im Gegenuhrzeigersinn verdreht wird, bewegt. Hierauf werden die Seilbahnkabinen 2 mittels des ersten Höhenförderrades 61 in die untere Ebene bewegt, in welcher sie mittels der Förderräder 52 längs der zweiten Führungsschiene 42 durch den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 20 für die Passagiere hindurchbewegt werden. In weiterer Folge gelangen die Seilbahnkabinen 2 zum zweiten Höhenförderrad 62, welches im Uhrzeigersinn verdreht wird und durch welches die Seilbahnkabinen 2 von der unteren Ebene in die obere Ebene hochgefördert werden. In der oberen Ebene werden die Seilbahnkabinen 2 mittels der Förderräder 53 längs der dritten Führungsschiene 43 wieder zum Trag- und Förderseil 1 hinbewegt. Mittels der Beschleunigungsräder 54 werden die Seilbahnkabinen 2 auf die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 gebracht, worauf sie an die Trume 13 und 14 des Förderseiles 1 angekuppelt werden. Aus der Sobald sich, wie dies in Sobald die Seilbahnkabine 2 in die untere Ebene gelangt ist, wie dies in Die Übernahme einer Seilbahnkabine von der zweiten Führungsschiene 42 durch das zweite Höhenförderrad 62 und die Übergabe der Seilbahnkabine 2 an die dritte Führungsschiene 43 erfolgen in analoger Weise. Wie dies aus den Aus diesen Darstellungen ist weiters ersichtlich, dass den Höhenförderrädern 61, 62 vier mit Antriebsmotoren 64 ausgebildete Antriebswalzen 63 zugeordnet sind. Aus den Sofern die Stellhebel 7 nicht durch die Steuerschienen 77 gesteuert sind, befinden sie sich in der aus der Derartige Höhenförderräder können sowohl bei einer solchen Seilbahnanlage, welche mit einem Trag- und Förderseil für die Fahrbetriebsmittel versehen ist, als auch bei einer solchen Seilbahnanlage, bei welcher feste Tragseile und bewegliche Zugseile für die Förderung der Fahrbetriebsmittel vorgesehen sind, verwendet werden. Unter einem Förderseil gemäß den Patentansprüchen ist entweder ein Trag- und Förderseil oder ein Zugseil zu verstehen. Die Fahrbetriebsmittel 2, welche über die Strecke mit einer Geschwindigkeit von etwa 6 m/sec bewegt werden, werden in der Station und insbesondere im Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich mit einer Geschwindigkeit von etwa 0,3 m/sec bewegt. Dadurch, dass die Fahrbetriebsmittel sowohl in der oberen Ebene der Station als auch in der unteren Ebene der Station zwischen dem Ein- bzw. Ausfahrtsbereich in die bzw. aus der Station und den Höhenförderrädern in gegenläufigen Richtungen gefördert werden, ist die Anlage in ihrem Aufbau sehr platzsparend. |