NOTFALLASSISTENZ OHNE AKTIVIERTE QUERFÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG |
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申请号 | EP14723076.7 | 申请日 | 2014-05-09 | 公开(公告)号 | EP3003768B1 | 公开(公告)日 | 2018-10-31 |
申请人 | Volkswagen Aktiengesellschaft; | 发明人 | EIGEL, Thomas; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überführen eines ohne aktivierte Querführungsunterstützung fahrenden Fahrzeugs in einen Fahrzustand mit vermindertem Kollisionsfolgenrisiko bei einem Notfall des Fahrers, also eine Notfallassistenz, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein entsprechendes Notfallassistenzsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7. Im Bereich der aktiven Sicherheit eines Kraftfahrzeugs sind heutige Fahrerassistenzsysteme bereits in der Lage Fahraufgaben des Fahrers eines Kraftfahrzeugs wahrzunehmen und teilautomatisierte Fahrfunktionen auszuführen. Dies manifestiert sich in den Beispielen adaptive Geschwindigkeitsregelung (Adaptive Cruise Control), Spurhalteassistent bzw. Querführungsunterstützung (Lane Assist, Heading Control). Allerdings sind diese Fahrassistenzsysteme kaum auf einen teilweisen oder gesamten Ausfall des Fahrers des Kraftfahrzeugs ausgelegt. Ein derartiger Fahrerausfall zum Ausführen der ihm obliegenden Fahrfunktionen kann beispielsweise durch eine Übermüdung oder ein plötzlich einsetzendes gesundheitliches Problem des Fahrers bedingt sein. Übermüdung führt oftmals zu einem Sekundenschlaf und damit verbundenen kurzfristigen Verlust der Fahrzeugkontrolle. Gesundheitliche Probleme bedeuten ein körperliches Unvermögen des Fahrers zum Führen des Kraftfahrzeugs und können beispielsweise ein plötzlicher Herzinfarkt sein. Derartige Situationen führen oftmals zu gravierenden Unfällen, insbesondere wenn das Fahrzeug sich mit einer hohen Geschwindigkeit auf einer Autobahn oder einer autobahnähnlichen Straße bewegt. Die Druckschrift Ebenso beschreibt die Veröffentlichung Da sich die oben genannten unfallauslösenden Situationen auch im Rahmen gesundheitlicher Probleme, insbesondere Herz- und Kreislaufstörungen älterer Menschen, manifestieren, wurde vom BMFT (Bundesministerium für Bildung und Forschung) das Projekt SmartSenior ins Leben gerufen, welches den Zweck hat technische Maßnahmen zur Beibehaltung der Teilnahme von Senioren am gewohnten Leben zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projekts wurde ein Nothalteassistent zum abgesicherten Anhalten eines Fahrzeugs bei plötzlicher Fahrunfähigkeit des Fahrzeugführers entwickelt. Die Veröffentlichung Die Druckschrift Die Druckschrift Die Druckschrift Die Druckschrift Die Druckschrift Ziel des Nothalteassistenten bleibt die Überführung des Fahrzeugs in einen sicheren Zustand, d.h. in den Stillstand, wobei der Nothalteassistent hier ausschließlich für den Einsatz auf Autobahnen und autobahnähnlichen Landstraßen konzipiert ist. In diesem Fall ist der sichere Zustand des Fahrzeugs im Idealfall durch einen Stillstand auf dem Pannenstreifen gegeben, wobei zum Erreichen des Pannenstreifens der Nothalteassistent gegebenenfalls Spurwechsel vornehmen muss. Der automatisierte Nothalt auf einen Pannenstreifen erfordert neben einer zuverlässigen Spurführung und Längsführung, die durch das ACC und Lane-Assist bewerkstelligt werden, die Möglichkeit eines abgesicherten Spurwechsels. Dazu muss der Nothalteassistent mit einer komplexen umfelderfassenden Sensorik ausgerüstet sein, um Objekte im 360°-Umfeld des Fahrzeugs zu erfassen und zu tracken. Ferner wird zur Positionsbestimmung eine präzise digitale Karte benötigt. Ist aber beispielsweise die Verkehrsdichte so hoch, dass sich ein Spurwechsel als zu schwierig gestaltet, so wird das Fahrzeug innerhalb der aktuellen Fahrspur bis in den Stillstand abgebremst. Bei diesem Nothalt innerhalb der eigenen Spur auf einer Autobahn oder einer autobahnähnlichen Landstraße soll zwar der rückwärtige Verkehr berücksichtigt werden, bei den auf einer Autobahn üblichen Geschwindigkeiten kann es aufgrund der hohen Relativgeschwindigkeit zwischen dem stehenden Fahrzeug und dem nachfolgenden Verkehr zu Auffahrunfällen mit hohem Energieeintrag in das stehende Fahrzeug kommen, was zu schweren Kollisionsfolgen führen kann. Ferner ist bei dem bekannten Nothaltesystem eine aufwendige Notfallerkennungssensorik und Umfeldsensorik notwendig. Die Druckschrift Bei den bekannten Nothalteassistenten ist einerseits die Anforderungen an die benötigte komplexe Sensorik sehr hoch und anderseits besteht bei einem Anhaltevorgang bis zu einem Stillstand des Fahrzeugs außerhalb eines sicheren Stand- oder Pannenstreifens die Gefahr von Auffahrunfällen mit hohem Energieeintrag. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, wobei ein mit hoher Geschwindigkeit ohne aktivierter Querführung fahrendes Fahrzeug bei einem vermuteten Notfall des Fahrers ohne komplexe Sensorik in einen Fahrzustand mit vermindertem Kollisionsfolgenrisiko überführt wird. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Das erfindungsgemäße Verfahren zum Überführen eines mit nicht aktivierter Querführungsunterstützung fahrenden Fahrzeugs in einen Fahrzustand mit vermindertem Kollisionsfolgenrisiko, wobei die Geschwindigkeit des Fahrzeugs größer als eine vorgegebene Grenzgeschwindigkeit ist, weist die folgenden Schritte auf:
Als einziges und maßgebliches Auslösekriterium für die Durchführung der Notfallassistenz wird auf das Erkennen einer Hands-Off-Situation abgestellt, die allerdings einige Zeit, beispielsweise maximal ca. 10 Sekunden, in Anspruch nimmt. Ist während dieser Phase keine Querführungsunterstützung aktiviert, so wird das Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fahrspur während der Hands-Off-Phase bei einem Ausfall des Fahrers verlassen. Um dies zu verhindern, wird auch bei deaktivierter Querführungsunterstützung während der Hands-Off-Phase ein das Fahrzeug auf die Fahrspur zurückbringendes Moment auf die Lenkung geschaltet, wenn ein Verlassen des Fahrzeugs von der Fahrspur erkannt wird. Dadurch wird vorteilhafterweise der Hands-Off-Erkennung ausreichend Zeit zum sicheren Erkennen einer Hands-off-Situation gegeben. Dabei erfolgt während der Eskalationsphase eine Querführung des Fahrzeugs derart, dass als Funktion der Fahrzeuggeschwindigkeit ein Abkommen des Fahrzeugs von dem aktuellen Fahrspur gerade verhindert wird, indem der Eingriffszeitpunkt der Querführung so gewählt wird, dass das Fahrzeug die Fahrspur gerade nicht verlässt und entlang einer Fahrtrajektorie der Eskalationsphase zwischen den linken und rechten Markierungen der Fahrspur hin und her pendelt. Durch das Pendeln des Fahrzeugs zwischen den beidseitigen Markierungen seiner aktuellen Fahrspur wird einerseits den Fahrer, falls er fahrfähig ist, oder der mögliche Beifahrer zu einer Reaktion provoziert und anderseits der umgebende Verkehr auf eine mögliche Komplikation hingewiesen und gewarnt. Vorzugsweise wird in der Eingriffsphase die Warnungseskalation intensiviert, indem zumindest die Querführung des Fahrzeugs durch ein ruckartiges Querprofil weiter beeinträchtigt wird, wobei das Fahrzeug weiterhin auf der aktuellen Fahrspur gehalten wird. Auf diese Weise wird in der Eingriffsphase verstärkt versucht eine Reaktion des Fahrers oder eines eventuellen Beifahrers zu provozieren. Ferner wird durch diese unorthodoxe Fahrweise dem Fahrzeugumfeld deutlich signalisiert, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt; es erfolgt also eine deutliche Warnung an das Fahrzeugumfeld. Weiter bevorzugt werden in der Eingriffsphase Bremsrucke zur Warnungseskalation eingesetzt. Diese Bremsrucke sollen zu einer Reaktion seitens des Fahrers oder des Beifahrers stimulieren. Auch hier haben die Bremsrucke den zusätzlichen Effekt einer Warnung an das Fahrzeugumfeld. Schließlich können in der Eingriffsphase die akustische und/oder optische Warnung intensiviert werden, um den Fahrer zu einer Reaktion zu veranlassen. Ferner kann in der Eingriffsphase die Warnblinkanlage aktiviert werden, um eine weitere direkte Warnung an das Fahrzeugumfeld zu erzeugen. Weiter bevorzugt werden mit dem Erreichen der Grenz- oder Notfallgeschwindigkeit, die insbesondere 60 km/h beträgt, alle Längs- und Querführungen sowie alle Warnungen deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt muss daher mit einem Unfall des Fahrzeugs gerechnet werden, dessen Folgen aufgrund der für eine Autobahn oder autobahnähnlichen Straße niedrigen Notfallgeschwindigkeit nicht lebensbedrohlich sein dürften, insbesondere da bei einem Notfall des Fahrers die Geschwindigkeit weiter abnimmt und das Fahrzeug in absehbarer Zeit aufgrund mangelnder Lenkaktivität die Fahrbahn verlassen wird. Es ist auch möglich, dass die Grenzgeschwindigkeit durch die Geschwindigkeit Null gebildet wird, d.h. das Fahrzeug in den Stillstand in der Eingriffsphase abgebremst und folglich in seiner Fahrspur stehen bleiben wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung, welche zur Durchführung des im Vorangegangenen beschriebenen Verfahrens zum Überführen eines mit Querführungsunterstützung fahrenden Fahrzeugs in einen Fahrzustand mit vermindertem Kollisionsfolgenrisiko dient, umfasst
Vorzugsweise führt der Notfallassistent nach einer positiven Hands-Off-Erkennung die Warnungseskalation in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Phasen durch, nämlich insbesondere einer Eskalationsphase und einer nachfolgenden Eingriffsphase, wobei in der Eskalationsphase Warnungen an den Fahrer bzw. den Beifahrer in verstärktem Maße erzeugt werden, während in der Eingriffsphase neben einer weiteren Eskalation der Warnungen zusätzlich Eingriffe in das Fahrgeschehen vorgenommen werden. Diese Eingriffe können Bremseingriffe und Querführungseingriffe sein. Ferner sind Eingriffe in den Antriebsstrang möglich, um das Fahrzeug zu verlangsamen. Nach erfolglosem Ablauf der Eingriffsphase und mit dem Erreichen einer Grenzgeschwindigkeit deaktiviert der Notfallassistent die Längs- und Querführung und sämtliche Warnungen. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt
In einer ersten Phase P1 bewegt sich ein Fahrzeug 1 auf einer Fahrspur 2 beispielsweise einer Autobahn oder einer autobahnähnlichen Straße, welche mit Markierungen 3 gegenüber benachbarten Fahrspuren abgegrenzt ist. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ist in dieser Phase höher als die oben genannte Notfallgeschwindigkeit oder vorgegebene Grenzgeschwindigkeit. Beispielsweise kann die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit im Falle einer Autobahn ca. 150 km/h betragen, wobei die bevorzugte Notfallgeschwindigkeit bei 60 km/h liegt. In dieser Phase P1 ist der Fahrer fahrtüchtig und das Fahrzeug 1 bewegt sich entlang einer Fahrtrajektorie 4, wobei das Fahrzeug 1 vom Fahrer mittig auf seiner Fahrspur 2 gehalten wird. Eine Längsführung, wie beispielsweise ACC, kann dabei aktiv oder inaktiv sein. In der zweiten Phase P2, der Hands-Off-Phase, detektiert eine Hands-Off-Einrichtung, dass der Fahrer des Fahrzeugs 1 das Lenkrad nicht mehr ergriffen hat. Nach der Zeitspanne, die üblicherweise maximal 10 Sekunden betragen kann, erfolgt eine Hands-Off-Warnung durch zumindest eine akustische Warnung, die in Reagiert der Fahrer des Fahrzeugs 1 nicht auf die Hands-Off-Warnhinweise 6 der zweiten Phase P2, so kann dies bedeuten, dass der Fahrer absichtlich freihändig fährt, um die automatische Fahrmöglichkeit der Querführung auszutesten. Dies ist zu unterbinden. Die durch die Hands-Off-Erkennung detektierten fehlenden Lenkeingriffe können aber auch bedeuten, dass der Fahrer des Fahrzeugs 1 nicht fahrtüchtig ist. Dies kann ursächlich durch einen medizinischen Notfall oder durch ein Einschlafen des Fahrers, beispielsweise aufgrund einer Übermüdung, hervorgerufen sein. In der dritten Phase P3, der Eskalationsphase, soll daher unabhängig von dem Grund der fehlenden Lenkaktivität der Versuch unternommen werden, den Fahrer zu reaktivieren oder den Beifahrer zu aktivieren. Dazu wird mit dem Eintreten in die dritte Phase P3 eine erste Stufe der Warnungseskalation durchgeführt, wobei der im Hintergrund in der Eskalationsphase P3 aktivierte Notfallassistent bewirkt, dass weiterhin eine Querführungsunterstützung des Fahrzeugs 1 durchgeführt wird, allerdings erfolgt der Eingriff der Querführung zu einem späteren Zeitpunkt im Vergleich zu dem normalen Verhalten der Querführung. Dabei ist der Eingriffszeitpunkt so gewählt, dass das Fahrzeug 1 den Fahrstreifen oder Fahrspur 2 gerade nicht verlässt und sozusagen zwischen den linken und rechten Markierungen 3 der Fahrspur 2 entlang einer Fahrtrajektorie 7 der dritten Phase P3 hin und her pendelt. Für den Fahrer des Fahrzeugs 1, der beispielsweise kurzfristig eingeschlafen war oder die Grenzen der Technik ausloten möchte, wird auf diese Weise das Fahren unkomfortabel gestaltet. Weiterhin ist dies ein Hinweis darauf, dass er die Fahrverantwortung wieder übernehmen muss. Sollte der Fahrer weiter inaktiv bleiben, was eine Fahruntüchtigkeit wahrscheinlicher werden lässt, so ist dies auch ein dringender Hinweis an einen möglichen Beifahrer nun aktiv zu werden, indem dieser beispielsweise in die Lenkung eingreift oder eine sonstige Maßnahme ergreift. Zeigt der Fahrer des Fahrzeugs 1 weiterhin keine Reaktion, so geht das Verfahren über in die vierte Phase P4, die Eingriffsphase, in der einerseits die Warnungseskalation intensiviert wird und andererseits eine Reduktion der Fahrzeuggeschwindigkeit durch einen entsprechenden Eingriff in die Steuerung des Fahrzeugs 1 bewirkt wird. Mit anderen Worten, der Notfallassistent agiert nun im Vordergrund. Die weitere Warnungseskalation kann durch eine dauerhafte akustische Warnung bewirkt werden, wie dies in Mit dem Erreichen der Notfallgeschwindigkeit, die vorzugsweise 60 km/h beträgt, wird die fünfte Phase P5 des Verfahrensablaufs erreicht, in der unter der Voraussetzung einer unkritischen Verkehrssituation die Längs- und Querführungen sowie alle Warnungen deaktiviert werden. Dabei bedeutet eine unkritische Verkehrssituation, dass der weitere Straßenverlauf keine kritische Krümmung aufweist und dass keine kritische Annäherung an ein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird. Zwar scheint es auf den ersten Blick, dass das Fahrzeug in der fünften Phase P5 mehr oder weniger sich selbst überlassen wird, allerdings ist ein Unfall des Fahrzeugs bei der genannten Notfallgeschwindigkeit in seinen Folgen überschaubar. Ferner ist ein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug aufgrund der Relativgeschwindigkeit weniger gravierend als wenn das Fahrzeug in den Stillstand gebracht worden wäre. Aufgrund des Ergebnisses der Hands-Off-Erkennung 23 erzeugt der Notfallassistent 20 geeignete Warnungen 25 akustischer, optischer und/oder haptischer Natur und führt Lenkeingriffe 26, Bremseingriffe 27 und Eingriffe in den Antriebsstrang 28 durch. |