Felge für ein Kraftfahrzeug

申请号 EP92119664.8 申请日 1992-11-19 公开(公告)号 EP0552436B1 公开(公告)日 1996-01-17
申请人 Dr.Ing.h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft; 发明人 Stach, Jens;
摘要
权利要求 Felge für ein Kraftfahrzeug mit einer mehrere radiale Hohlspeichen umfassenden Radschüssel (2), die in einem Kokillenwerkzeug hergestellt wird und mit einem Felgenbett verbunden ist, wobei die Radschüssel (2) mit einem aus einem umgeformten Teil bestehenden Felgenbett über eine Reibschweißung im Bereich eines Felgenhornes verbunden ist und die Radschüssel (2) an einer Innenseite mindestens eine als Kreisring umlaufende ebene Schweißfläche aufweist, die korrespondierend zu einer weiteren gegenüberstehenden ebenen Schweißfläche des Felgenbettes angeordnet ist und im Hohlraum (6) der Speiche (5) jeweils eine sich radial etwa von der Radmittenachse (12) nach außen erstreckende Verstärkungsrippe (7) angeordnet ist, die zwei gegenüberliegende Wandungen (10 und 11) des Hohlraumes (6) miteinander verbindet.Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (6) im Querschnitt etwa rechteckförmig ausgebildet ist und die Breite (b) in der Felgenebene (Y-Y) des Raumes (6) größer ist als dessen Tiefe (a).Felge nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die außenliegende Wandung (10) der Speiche (5) mit der innenliegenden Wandung (11) über die Verstärkungsrippe (7) miteinander verbunden sind.Felge nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (7) sich über die gesamte Länge der Hohlspeiche (5) erstreckt.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Felge für ein Kraftfahrzeug mit einer mehrere radiale Hohlspiechen umfassenden Radschüssel, die in einem-Kokillenwerkzeug hergestellt wird und mit einem Felgenbett verbunden ist, wobei eine gegossene Radschüssel mit einem aus einem umgeformten Teil bestehenden Felgenbett über eine Reibschweißung im Bereich eines Felgenhornes verbunden wird und die Radschüssel an einer Innenseite mindestens eine als Kreisring umlaufende ebene Schweißfläche aufweist, die korrespondierend zu einer weiteren gegenüberstehenden ebenen Schweißfläche des Felgenbettes angeordnet ist.

Nach der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung gemäß Art. 54 (3) EPÜ, EP 92117150.0, besteht die Radfelge aus zwei getrennten Bauelementen, wie eine Felgenschüssel und ein Felgenbett, die miteinander durch eine Reibschweißung verbunden werden. Die Felgenschüssel umfaßt Hohlspeichen, welche sich durchgehend bis zur Nabe erstrecken und am Felgenrand in eine Öffnung auslaufen.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Felge zu schaffen, deren mit einer relativ geringen Wandstärke ausgebildeten Hohlrippen mit einer großen Festigkeit ausgebildet sind.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale beinhalten die Unteransprüche.

Die mit der Erfindung hauptsachlich erzielten Vorteile bestehen darin, daß die Hohlrippen bei einer relativ dünnen Wandstärke über eine innenliegende Rippe verstärkt werden. Diese Verstärkungsrippe erstreckt sich radial von der Radnabe etwa bis zum Felgenbett hin und verbindet eine Außenwand mit einer Innenwand des Hohlraumes in der Verstärkungsrippe. Sie ist in Hochrichtung in einer senkrechten, durch die Raddrehachse verlaufenden Ebene ausgerichtet und unterteilt den rechteckförmigen Hohlraum in zwei etwa gleich große Kammern. Dieser Hohlraum weist seine größte Breite zwischen zwei Öffnungen der Felge auf.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.

Es zeigen

  • Fig. 1 eine Vorderansicht einer teilweise dargestellten Felge und
  • Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.

Die Felge 1 besteht im wesentlichen aus zwei Bauteilen, einer Felgenschüssel 2 und einem Felgenbett. Diese beiden Teile werden in verschiedenen Verfahren hergestellt und miteinander beispielsweise über eine Reibschweißung verbunden. Die Felgenschüssel 2 besteht aus einer Aluminiumlegierung und wird im Druckguß in einem Kokillenwerkzeug hergestellt und das Felgenbett wird entweder aus einem gegossenen Rohling, durch Warmumformung auf einer Rollendruckmaschine hergestellt oder es kann auch aus einem stranggepreßten Rohrstück gefertigt werden. Die Felgenschüssel 2 wird in einem Kokillenwerkzeug, das aus einem Unterkern und einem Oberkern besteht, gegossen.

Die in der Felgenschüssel 2 zwischen jeweils zwei Luftöffnungen 3 und 4 angeordneten radialen Hohlspeichen 5 weisen einen Hohlraum 6 mit rechteckförmigem Querschnitt mit einer mittigen Verstärkungsrippe 7 auf. Dieser Hohlraum 6 erstreckt sich mit einer größeren Abmessung (Breite b) in der Ebene Y-Y der Felgenschüssel 2, wobei die kleinere Abmessung (Höhe a) quer zu dieser Ebene der Felgenschüssel 2 angeordnet ist.

Die Verstärkungsrippe 7 unterteilt den Hohlraum 6 in zwei gleiche Hohlräume 8 und 9, in der Weise, daß die Rippe 7 mit einer Außenwandung 10 und einer Innenwandung 11 verbunden ist. Insbesondere erstreckt sich die Rippe 7 mit ihrer Höhe h in einer senkrechten, durch die Raddrehachse 12 verlaufenden Ebene X-X. Die Dicke d der Verstärkungsrippe 7 entspricht in etwa der Außenwanddicke d1.

Die Länge der Verstärkungsrippe 7 ist entsprechend der aufzunehmenden Belastung ausgeführt. Im gezeigten Beispiel gemäß Fig. 1 verläuft die Rippe 7 von der Nabe 13 bis zu einer Austrittsöffnung 14 am Rand 15 der Felgenschüssel 2.

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