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Geschosshohes Treppenhauselement mit U-förmigem Querschnitt aus Beton

阅读:674发布:2021-08-06

专利汇可以提供Geschosshohes Treppenhauselement mit U-förmigem Querschnitt aus Beton专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Geschoßhohes Treppenhauselement mit einem U-förmigen Quer­schnitt aus Beton mit einem den U-förmigen Querschnitt bildenden Außenwandelement (2) mit einer rechtwinkligen äußeren Begrenzung und einer im Winkelbereich gekrümmten inneren Begrenzung. Die innere Begrenzung verläuft parallel zur Treppenlauflinie (6), wobei die Treppenlauflinie (6) ohne Unter­brechung durchgeführt und mindestens eine Wendelung von 90° aufweist. Im Winkelbereich zwischen der äußeren und inneren Begrenzung des Außenwandelementes (2) ist mindestens ein Instal­lationsschacht vorgesehen. Die beiden Seitenwände des Außenwandelementes (2) sind in Höhe der oberen Geschoßdecke mit einem Balken verbunden. Bei einem derartig ausgebildeten Treppenhauselement sind in vorteilhafter Weise gleichzeitig eine Treppenkonstruktion und eine Konstruktion für Instal­lationsschächte verwirklicht.,下面是Geschosshohes Treppenhauselement mit U-förmigem Querschnitt aus Beton专利的具体信息内容。

1. Geschoßhohes Treppenhauselement mit U-förmigem Querschnitt aus Betona) mit einer rechtwinkligen äußeren Begrenzung,b) mit einer dem Winkel oder den Winkeln gegenüber­liegenden, gekrümmten, parallel zur Treppen­lauflinie (6) geführten inneren Begrenzung, wobei die Treppenlauflinie ohne Unterbrechung durchgeht und mindestens eine Wendelung von 90° aufweist,c) mit mindestens einem Installationsschacht zwischen der äußeren und inneren Begrenzung undd) mit einem die beiden Seitenwände in Höhe der oberen Geschoßdecke verbindenden Balken (14, 15; 16).2. Treppenhauselement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Treppenlauflinie (6) eine Richtungsänderung von 180° aufweist.
3. Treppenhauselement nach Anspruch 1 oder 2 mit einem Innenwandelement (1) aus Fertigbeton an der Innenseite der Treppe, wobei die der Treppe zugewandte Begrenzung des Innenwandelementes parallel zur Treppenlauflinie (6) verläuft.4. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das den U-förmigen Querschnitt bildende Außenwandelement (2) als Außenwand eines Gebäudes dient.5. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenwandelement (1) als Auflager für eine Decke eines Gebäudes dient.6. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenwandelement (1) und das den U-förmigen Querschnitt bildende Außenwand­element (2) mit Auflagern für Trittstufen (4) der Treppe versehen sind.7. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die Treppe bildenden Trittstufen (4) durch Steckverbindungen oder Schraubverbindungen an dem Innenwandelement (1) und dem den U-förmigen Querschnitt bildenden Außenwandelement (2) befestigt sind.8. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das den U-förmigen Querschnitt bildende Außenwandelement (2) und die die Treppe bildenden Triffstufen (4) einstückig aus Fertig­beton ausgebildet sind.9. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenwandelement (1), das den U-förmigen Querschnitt bildende Außenwand­element (2) und die die Treppe bildenden Trittstufen (4) einstückig aus Fertigbeton ausgebildet sind.10. Treppenhauselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es gegebenenfalls mit mehreren vertikal übereinander zug- und druckfest verbundenen Treppenhauselementen den steifen Kern eines Gebäudes bildet und daß Befestigungseinrichtungen für Elemente der anschließenden Gebäudeteile vorgesehen sind.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein geschoßhohes Treppen­hauselement mit U-förmigem Querschnitt aus Beton mit einer rechtwinkligen äußeren Begrenzung, wie es z.B. aus der DE-­U-84 21 784 bekannt ist.

Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein einfach und rational aufgebautes und kostengünstig herstellbares Treppen­hauselement dieser Art zu schaffen, welches eine wirtschaft­lichere Konzeption eines Gebäudes, insbesondere eines Einfamilienhauses mit Versorgungs- und Entsorgungseinrichtun­gen ermöglicht.

Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch ein Treppenhauselement gemäß Anspruch 1 erreicht. Vorteil­hafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Treppenhausele­mentes sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 angeführt.

Durch die erfindungsgemäß im Winkelbereich des U-förmig ausgebildeten Außenwandelementes angeordneten Installations­schächte wird der sonst ungenutzte Winkelbereich des Treppen­hauselementes, auch Zwickel genannt, effektiv genutzt, so daß aufwendige Sondermaßnahmen für Installationsschächte in anderen Bereichen des Gebäudes vermieden werden können. Dies führt zu einer erheblichen Kostenreduzierung bei der Errichtung eines Gebäudes, insbesondere eines Einfamilien­hauses ohne jeden Funktionsverlust.

Die Installationsschächte sind zur Aufnahme von Rohren, Leitungen und Installationselementen für die verschiedensten Verwendungszwecke bestimmt. Die Rohre und Leitungen können z.B. für die Wasserversorgung, den Anschluß an das Abwasser­netz, die Zufuhr von elektrischer Energie, die Lüftung, den Schornstein und andere Versorgungs- und Entsorgungseinrich­tungen Verwendung finden. Bei Anordnung eines Kamins in den Installationsschächten kann auf den sonst üblichen gesonderten äußeren Betonkorpus verzichtet werden, da dieser zumindest teilweise vom Außenwandelement des Treppenhausele­mentes selbst gebildet wird. Ferner ist das gut isolierende Außenwandelement auch für die Aufnahme von Speicherrohren für die Solartechnik geeignet. Als Installationselemente sind Toiletten-Spülkästen, Wasserfilter und andere sanitäre Einrichtungen vorgesehen.

Die innere Begrenzung des Außenwandelementes und die der Treppe zugewandte Begrenzung des gegebenenfalls vorhandenen Innenwandelementes verlaufen parallel zur Treppenlauflinie, so daß der Aufgang an allen Stellen eine im wesentlichen gleiche Breite hat. Dadurch wird erreicht, daß die Treppe auf ihren eigentlichen Nutzungsbereich beschränkt wird. Außerdem können die gegebenenfalls noch einzusetzenden Trittstufen serienmäßig in gleicher Länge gefertigt werden.

Das Treppenhauselement kann erfindungsgemäß ein ein- oder zweiteiliges Treppenhauselement aus Schwer- oder Leichtbeton sein. Eine erfindungsgemäße Ausführungsform des Treppen­hauselementes besteht aus einem Außenwandelement aus Fertig­beton und einem Innenwandelement aus Fertigbeton. Bei einteiliger Ausführung dieses Treppenhauselementes werden das Innenwandelement, das Außenwandelement und die aus Fertigbeton bestehenden Trittstufen werkseitig einstuckig hergestellt.

Bei zweiteiliger Ausführungsform dieses Treppenhauselementes werden das Innenwandelement und das Außenwandelement am Ort der Baustelle jeweils mit den Trittstufen aus beliebigem Material verbunden. Das Treppenhauselement kann erfin­dungsgemäß auch nur aus dem Außenwandelement bestehen, mit welchem Trittstufen aus Fertigbeton einstückig werkseitig verbunden sind. Entsprechend der speziellen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Treppenhauselementes können Teile oder das gesamte Treppenhauselement kostengünstig serienmäßig als Fertigteile hergestellt werden, während der Zusammenbau am Ort der Baustelle, soweit überhaupt noch erforderlich, nur geringe Arbeitskosten verursacht. Dies bewirkt eine kostengünstige und rationelle Verlagerung von aufwendigen Bauarbeiten in die Vorfertigung.

Bei zweiteiliger Ausführung können das Innenwandelement und das Außenwandelement schon zu Baubeginn auf einem Fundament montiert und mit provisorischen Trittstufen ausgestattet werden. Dadurch wird in allen Phasen des Rohbaus der Begeh­barkeit des Gebäudes erleichtert. Dieser Vorteil ist natürlich bei der einstückigen Ausbildung von Außenwandele­ment, Innenwandelement und Trittstufen oder bei einem Treppenhauselement mit nur einem Außenwandelement und einstückig mit diesem verbundenen Trittstufen unmittelbar gegeben.

Das Außenwandelement kann als tragende Wand des Gebäudes dienen. Das gegebenenfalls vorhandene Innenwandelement bzw. der Balken, welcher die beiden Seitenwände des Außen­wandelementes am oberen Ende untereinander oder mit den ent­sprechenden Enden des Innenwandelementes verbindet, können als Auflage für die Deckenkonstruktion dienen. Besonders bevorzugt ist es, das Außenwandelement als Außenwand eines Gebäudes zu verwenden.

Weiterhin ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, das Innenwand­delement als geschlossene Treppenwand auszubilden. Dies ist insbesondere angezeigt, wenn das Innenwandelement noch eine Stützfunktion für die Deckenkonstruktion übernehmen soll. Dadurch wird ein zusätzliches Treppengeländer ein­gespart und als Führung für den Benutzer der Treppe kann ein einfacher Handlauf dienen, welcher an der der Treppe zugewandten Begrenzung des Innenwandelementes angebracht wird.

Vorzugsweise bestehen die als gleichlange Fertigteile ausgebildeten Trittstufen aus Stahl, Holz, Beton, Kunststein oder Marmor.

Ferner weist das Innenwandelement vorteilhafterweise eine Außenfläche auf, deren der Treppe abgewandte Seite offen ist, wodurch das Innenwandlement in sich einen U-förmigen Querschnitt erhält. Dadurch wird der Innenraum des Gebäudes erhöht und zusätzlicher Platz für die Aufnahme von Einrich­tungsgegenständen geschaffen.

Für die Verbindung der Trittstufen mit dem Außen- bzw. Innenwandelement werden erfindungsgemäß Steck- bzw. Schraub­verbindungen verwendet. Vorteilhafterweise können die Trittstufen auf Winkelauflagern oder auskragenden Stabwangen aufgelet und an dem jeweiligen Element unverschieblich gesichert werden.

Falls bei einem Gebäude mehrere erfindungsgemäß ausgebildete Treppenhauselemente übereinander angeordnet werden, ist es erfindungsgemäß angezeigt, diese Treppenhauselemente un­tereinander mit Hilfe üblicher Mittel zug- und druckfest miteinander zu verbinden, damit das Gebäude entsprechenden Belastungen, insbesondere Windbelastungen, widersteht und die Treppenhauselemente in einfacher Weise einen steifen Kern des Gebäudes bilden.

Im Nachfolgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindugn mit der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen:

  • Fig. 1a und 1b schematisch eine Draufsicht und eine Seiten­ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungs­gemäßen Treppenhauselementes,
  • Fig. 2a und 2b schematisch eine Draufsicht und eine Seitenan­sicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungs­gemäßen Treppenhauselementes, und
  • Fig. 3a und 3b schematisch eine Draufsicht und eine Seitenan­sicht einer dritten Ausführungsform des erfindungs­gemäßen Treppenhauselementes.

In den Figuren 1a und 1b ist ein Treppenhauselement mit einem Innenwandelement 1 und einem Außenwandelement 2 dargestellt. Das Innenwandelement 1 hat einen geraden Teil 1a und daran anschließende gekrümmte Teile 1b. Das Außen­wandelement 2 hat die gleiche Gestaltung an seiner inneren Begrenzung bzw. seinem der Treppe zugewandten Teil mit einem geraden Teil 2a und daran anschließenden gekrümmten Teilen 2b. Zwischen den gekrümmten Teilen 2b und der rechtwinkligen äußeren Wandbegrenzung des Außenwandelementes 2 sind sogenannte Treppenzwickel 3 vorgesehen. Trittstufen 4 sind sowohl am Innenwandelement 1 als auch am Außenwandele­ment 2 mit Hilfe von schematisch dargestellten Befestigungs­einrichtungen 5 befestigt. Diese Befestigungseinrichtungen 5 können z.B. Steck- oder Schraubverbindungen sein, die jeweils im Innen- und Außenelement 1, 2 bzw. den Trittstufen 4 vorgesehen sind. Diese Befestigungseinrichtungen 5 können z.B. auch derart ausgebildet sein, daß die Trittstufen auf Winkelauflagern oder auskragenden Stabwangen aufgelegt und am Innenwandelement 1 und am Außenwandelement 2 unverschieb­lich gesichert sind. Andere dem Durchschnittsfachmann geläufige Befestigungseinrichtungen können ebenfalls zur Befestigung der Trittstufen 4 an den Elementen 1, 2 verwen­det werden.

Die Trittstufen 4 erzeugen eine Treppenlauflinie 6, welche entsprechend dem Verlauf der inneren Begrenzung bzw. des Innenumfangs 2a, 2b des Außenwandelementes 2 und der der Treppe zugewandten Begrenzung bzw. des Außenumfangs 1a, 1b des Innenwandelementes 1 einen geraden Teil 6a und zwei daran anschließende gekrümmte Teile 6b aufweist.

In den Treppenzwickeln 3 des Außenwandelementes 2 sind Hohlräume, insbesondere vertikale Hohlräume als Instal­lationsschächte ausgebildet, die zur Aufnahme von Leitungen, Rohren und Installationselementen für die verschiedensten Verwendungszwecke bestimmt sind. So ist z.B. ein Puffer­speicher 7 gezeigt, der als Wasserreservoir für die Wasser­versorgung oder die Heizung dienen kann. Ferner ist ein Spülkästen 8 für die Toilettenspülung gezeigt. Außerdem ist beispielsweise ein Kamin 9 mit einem inneren Schamot­terohr 10, welches auch kreisförmig ausgebildet sein kann, und einer dieses umgebenden Wärmeisolierung 11 gezeigt. Das Schamotterohr 10 und die Wärmeisolierung 11 können im Außenwandelement 2 vorgefertigt oder an der Baustelle eingebaut werden. Der üblicherweise bei einem solchen Kamin vorgesehene äußere Betonkorpus wird im vorliegenden Fall in rationeller Weise vom Außenwandelement 2 selbst gebildet. Schließlich ist z.B. ein Lüftungsschacht 12 im Treppenzwickel 3 vorgesehen.

Das Innenwandelement 1 kann als zusätzliches Auflager für eine eingezogene Decke dienen.

Bei der Montage des Treppenhauselementes gemäß den Figuren 1a und 1b werden die Elemente 1 und 2 krangerecht von oben z.B. auf ein entsprechedes Fundament herabgelassen und mittels eines Gurtungsbalkens 13, welcher nach dem Einbau des Treppenbauselementes wieder entfert wird, zu Montagez­wecken miteinander verbunden. Anschließend werden die Trittstufen 4 einzeln an den Elementen 1 und 2 mit Hilfe geeigneter, oben beispielhaft beschriebener Befestigungsein­richtungen 5 befestigt.

In den Figuren 2a und 2b ist eine weitere Ausführungsform des Treppenhauselementes gezeigt, bei welchem das Außenwand­element 2, das Innewandelement 1 und die Trittstufen 4 eine einzige einstückige Einheit aus Fertigbeton bilden, wobei das Innenwandelement 1 und das Außenwandelement 2 am oberen Ende durch z.B. abgestufte Balken 14 und 15 aus Fertigbeton verbunden sind, welche als Auflager für eine Decke dienen. Im übrigen entspricht diese Ausführungsform der in den Figuren 1a und 1b gezeigten und oben beschriebenen Ausführungsform.

In den Figuren 3a und 3b ist eine noch weitere Ausführungs­form des Treppenhauselementes gezeigt, bei welchem lediglich ein Außenwandelement 2 vorgesehen ist, welches mit freitra­genden Trittstufen 4 aus Fertigbeton einstückig als vor­gefertigte Einheit ausgebildet ist. An der freitragenden Innenseite der Trittstufen 4 sind Befestigungseinrichtun­gen 5′ (schematisch dargestellt) vorgesehen, welche die Befestigung eines inneren Treppengeländers ermöglichen. Die Enden 2c und 2d des Außenwandelementes 2 sind am oberen Ende des Außenwandelementes 2 mit einem abgestuften Balken 16 aus Fertigbeton einstückig verbunden, der als Auflager für eine Decke dient.

Der Anschluß von Wänden, Decken oder Fußböden an das Treppen­hauselement erfolgt mit üblichen Mitteln, bei Mauerwerk oder Holskonstruktionen z.B. durch Halfeneisen und Maueranker und Laschen bzw. mittels Gewindehülsen mit Gewindestangen oder bei Stahlbeton mit Verschlaufungen oder ähnlichem, die einen druck- und zugfesten Anschluß gewährleisten. Das Innenwandelement wird bis zum Betonieren der einbindenden Decke mit Stahl- oder Holzgurtungen an einbetonierten Gewindehülsen gehalten und durch die Trittstufen oder Anker gegen Verschiebungen gesichert.

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