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AUTOMATIKTÜR, WIE BEISPIELWEISE EINE SCHIEBETÜR, EINE DREHTÜR ODER DERGLEICHEN

阅读:1028发布:2020-11-21

专利汇可以提供AUTOMATIKTÜR, WIE BEISPIELWEISE EINE SCHIEBETÜR, EINE DREHTÜR ODER DERGLEICHEN专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft eine Automatiktür, wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen, umfassend wenigstens einen Türflügel, der mittels einer Steuerung (1) über eine Antriebseinrichtung antreibbar ist, und wobei am Innen- und/oder am Außenbereich der Automatiktür Anwesenheitssensoren (12) vorgesehen sind zur Überwachung des Durchgangsbereichs der Tür. Gemäß der Erfindung verfügt die Automatiktür neben einer Grundsteuerung (4) über eine Zusatzsteuerung (5), die mit einer Signaleinrichtung beispielsweise mit einer Brandmeldezentrale oder einem Rauchmelder verbunden ist, und die unabhängig von der Grundsteuerung (4) die Schließfahrt bei einem Signal der Signaleinrichtung umgehend auslöst.,下面是AUTOMATIKTÜR, WIE BEISPIELWEISE EINE SCHIEBETÜR, EINE DREHTÜR ODER DERGLEICHEN专利的具体信息内容。

Automatiktür, wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen, umfassend wenigstens einen Türflügel, der mittels einer Steuerung (1) über eine Antriebseinrichtung antreibbar ist, und wobei am Innen- und/oder am Außenbereich der Automatiktür Anwesenheitssensoren (12) vorgesehen sind zur Überwachung des Durchgangsbereichs der Tür,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Automatiktür neben einer Grundsteuerung (4) über eine Zusatzsteuerung (5) verfügt, die mit einer Signaleinrichtung beispielsweise mit einer Brandmeldezentrale oder einem Rauchmelder verbunden ist, und die unabhängig von der Grundsteuerung (4) die Schließfahrt bei einem Signal der Signaleinrichtung umgehend auslöst.
Automatiktür nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzsteuerung (5) im Fall der Signalauslösung mit dem Antriebsstrang in Wirkverbindung steht.
Automatiktür nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzsteuerung (5) als Zusatzplatine über einen Hauptrechner (16) und/oder einen Kontrollrechner (14) verfügt, der unabhängig vom eingestellten und programmierten Zustand der Grundsteuerung (4) für die Automatiktür über die Zusatzsteuerung (5) unmittelbar die Schließbewegung der oder des Türflügels für den Notfall zum Beispiel als Brandabschluss bewirkt.
Automatiktür nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen Grundsteuerung (4) und Zusatzsteuerung (5) optional eine Kommunikation besteht.
Automatiktür nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzsteuerung (5) die Schließbewegung bei anliegender Anforderung durch die Signaleinrichtung und bei Berücksichtigung der Anwesenheitssensoren mit normaler Geschwindigkeit, bzw. bei Dauerbelegung mit niedriger Geschwindigkeit weiter schließt.
Automatiktür nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schließbewegung ohne Anwesenheitssensoren (12) mit geringer Geschwindigkeit erfolgen kann.
Automatiktür nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schließbewegung unter Lastabschaltung erfolgt.
Automatiktür nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzsteuerung (5) nach der Schließbewegung im geschlossenen Zustand der Tür diese selbsttätig mechanisch oder elektrisch verriegelt.
Automatiktür nach Anspruch 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzsteuerung (5), im Fall eines Hindernisses im Durchgangsbereich, zyklische Schließfahrten bewirkt.
Automatiktür nach Anspruch 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei Ausfall der Zusatzsteuerung (5) bzw. bei einem Fehler im Hauptrechner (16), Kontrollrechner (14), in der Notendstufe (18) oder bei einem Fehler im Hauptantrieb die Schließbewegung der Automatiktür über z.B. einen mit einem Akku (13) elektrischen Energiespeicher gespeisten Notstromzweig erfolgt.
Zusatzsteuerung (5) für eine Automatiktür, insbesondere eine Schiebetüranlage nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüchen 1 bis 10.
说明书全文

Technisches Umfeld

Die Erfindung betrifft eine Automatiktür, wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen, umfassend wenigstens einen Türflügel, der mittels einer Steuerung über eine Antriebseinrichtung antreibbar ist, und wobei am Innen- und/oder am Außenbereich der Automatiktür Anwesenheitssensoren vorgesehen sind zur Überwachung des Durchgangsbereichs der Tür.

Stand der Technik

Aus dem Stand der Technik sind Automatiktüren, wie beispielsweise Schiebetüranlagen bekannt, bei denen das Türprogramm Ausgang / Automatik und Offen angewählt werden kann. In dem Türprogramm Ausgang und Automatik öffnet die Tür auf ein Signal von Radar außen oder von Radar innen, wobei diese nach Ablauf der Offenhaltezeit automatisch schließt. Im Türprogramm Offen bleibt die Tür geöffnet, solange das Türprogramm Offen angewählt ist.

Die Absicherung der Schließfahrt erfolgt durch Anwesenheitssensoren, die innen und außen an der Schiebetüranlage montiert sind. Bei jeder Schließphase wird die Funktion der Sensoren geprüft, wobei der komplette Durchgang durch die Tür durch die Anwesenheitssensoren überwacht wird. Wird ein Objekt während der Schließfahrt detektiert, öffnet die Schiebetür umgehend. Die anliegende Netzspannung zum Betreiben der Schiebetüranlage wird von der Steuerung permanent überwacht. Bei Ausfall der Netzspannung wird zwangsläufig auf die Akkuspannung umgeschaltet. Mit Hilfe der gespeicherten Energie im Akku kann die Schiebetür noch verfahren werden, z. B. kann die Tür geschlossen und verriegelt werden. Die Schiebetür kann optional über den Taster bei Netzausfall geöffnet werden.

Eine derartige Schiebetüranlage ist beispielsweise aus der DE 10 2006 020 372 B4 bekannt. Dort ist eine Schiebetüranlage mit mindestens einem Schiebetürflügel beschrieben, der mittels einer durch eine elektrische Steuereinrichtung angesteuerten Antriebseinrichtung antreibbar ist. Die Türanlage ist als Flucht- und Rettungsweg einsetzbar, indem die Antriebseinrichtung so ausgebildet ist, dass der Schiebetürflügel beim Vorliegen eines Notfallsignals zur Freigabe eines Fluchtweges geöffnet wird und die Schiebetüranlage zumindest in einem Betriebszustand durch eine Verriegelungsvorrichtung verriegelbar ist. Eine Freischalteinrichtung ist zur Entriegelung der Verriegelungseinrichtung vorhanden. Bei dieser nach dem Stand der Technik bekannten Schiebetüranlage wird im Fluchtfall der Weg für Personen freigegeben.

Eine weitere Türanlage ist aus der DE 10 2010 002 870 A1 bekannt, wobei bei dieser Schiebetüranlage ebenfalls eine Freischaltung zur Freigabe eines Flucht- und Rettungsweges vorhanden ist. Entsprechendes gilt auch für die auf dem Stand der Technik bekannte DE 10 2010 024 755 A1, die ebenfalls die Funktion einer Fluchtwegtür bereitstellt, mittels der eine Person den Türantrieb während des Störbetriebes bedienen kann, um aus der durch die Brandschutzfunktionseinrichtung indizierte Schließstellung einen Öffnungs- bzw. Schließzyklus des Schiebetürflügels durchzuführen.

Diese aus dem Stand der Technik bekannten Schiebetüranlagen, die in ihrer Funktion die geforderten Merkmale für einen Flucht- und Rettungsweg erfüllen, sind nicht dazu geeignet diese als Brandschutztür / Brandschott einzusetzen, um eine Feuersperre beispielsweise in Gebäuden vorzuhalten, wie dies bei mechanischen Brandschutztüren gegeben ist. Diese wirken hierbei mit mechanischen Kraftspeichern zusammen, die für den Fall, dass eine Brandmeldung erfolgt, die Tür oder die Schiebetür schließen und den Gebäudebereich derart abschotten, dass dieser gegen durchschlagendes Feuer gefordert ist.

Aufgabe

Der Erfindung stellt sich somit das Problem, hier eine Türsteuerung für eine Automatiktür wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen bereitzustellen, die die Funktion eines selbstschließenden Abschlusses z. B. einer Brandschutzschiebetür bzw. eines Feuerschutzes erfüllt, ohne Vorkehrungen und Anwendungen für den eigentlichen Automatiktürbetrieb bereitstellen zu müssen.

Lösung

Erfindungsgemäß wird das Problem mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Die erfindungsgemäße Zusatzsteuerung leitet unabhängig des eingestellten Türprogramms an der Türsteuerung die Schließfahrt bei einem Signal der Signaleinrichtung z. B. im Brandfall umgehend ein. Die Zusatzsteuerung trennt in dieser der Phase des Signals den Antriebsstrang, dass heißt dass die Motorleitungen bzw. eine oder zwei Antriebsstränge von der Türsteuerung der Grundsteuerung elektrisch getrennt werden. Die Zusatzsteuerung schaltet hierbei auf sich um, so dass die Zusatzsteuerung und nicht die Grundsteuerung der Türsteuerung elektrisch in Wirkverbindung mit dem Antriebsstrang steht.

Optional kann hierbei zwischen der sog. Grundsteuerung und der Zusatzsteuerung auch eine Kommunikation stattfinden, um auf diese Weise Baukomponenten für eine redundant ausgelegte Steuerung der Zusatzsteuerung bereitzustellen.

Die Zusatzsteuerung kann die Tür in der Phase des Signals unter Berücksichtigung optionaler an die Zusatzsteuerung angeschlossener Sicherheitssensoren, wie Schließbereichüberwachung, Anwesenheitssensoren oder auch unter Ausblendung dieser schließen.

Werden die Anwesenheitssensoren in der Signalphase ignoriert, besteht eine Gefährdung von Personen während der Schließfahrt. Dies soll vermieden werden, indem die Zusatzsteuerung die Automatiktür mit einer geringen Geschwindigkeit sowie unter Lastabschaltung durch Motorstrom schließt. Die geringe Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass eine Gefährdung normativ ausgeschlossen werden kann. Erfolgt die Schließfahrt unter Auswertung der optional an die Zusatzsteuerung angeschlossenen Sicherheitssensoren kann die Tür mit normaler Geschwindigkeit verfahren werden. Eine Auslösung der Anwesenheitssensoren in dieser Schließphase bewirkt, dass die Tür umgehend stehen bleibt. Sind die optional an die Zusatzsteuerung angeschlossenen Sicherheitssensoren für einen längeren Zeitraum in dieser Phase belegt, wird das Signal von der Steuerung ignoriert und die Tür schließt mit geringer Geschwindigkeit weiter wie oben beschrieben.

Erfolgt die Schließfahrt ohne Auswertung der Anwesenheitssensoren, schließt die Tür nur mit geringer Geschwindigkeit. Eine Personengefährdung ist somit nicht gegeben.

Die Automatiktür arretiert dann die Geschlossenlage über eine von der Zusatzsteuerung ansteuerbaren und/oder umschaltbaren Verriegelung, wobei die Verriegelung das Aufschieben der Automatiktür in zumindest einer Position bis zum gesamten Bereich der Tür verhindert. Öffnungsversuche durch die Türsteuerung sind durch die Trennung der Antriebseinheiten unterbunden.

Sind Hindernisse im Durchgangsbereich bei einer Notschließung z. B. Brandmeldung gegeben, so fährt die Automatiktür auf das Hindernis auf. Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Zusatzsteuerung für den Fall derart ausgelegt, dass sich ein zyklisches Schließen der Automatiktür einstellt und die Tür dann versucht, den Schließvorgang zu beenden.

Eine Rückstellung bzw. eine Wiederinbetriebnahme der Automatiktür an der Zusatzsteuerung kann erst dann erfolgen, wenn das Notschließsignal nicht mehr anschlägt, so dass dann eine manuelle Bedienung am Programmschalter und/oder weiteren Schaltelementen erst vorgenommen werden kann.

Bei auftretenden Fehlern am Antrieb oder an der Zusatzsteuerung ist aufgrund der Ausgestaltung eine Schließung immer sicher gestellt, so dass die Automatiktür immer schließt und verriegelt. Der Zustand der Fehlermeldung kann optisch angezeigt werden. Die sichere Schließung des Systems beruht darauf, dass entweder eine Redundanz auf der Zusatzsteuerung implementiert ist oder das die Zusatzsteuerung mit der Grundsteuerung zur Redundanz kommuniziert.

Wird ein Hindernis bei defekten, optional an die Zusatzsteuerung angeschlossenen Sicherheitssensoren, wie Schließbereichsüberwachung und Anwesenheitssensoren während der Schließfahrt erkannt, stoppt der Antrieb. Der Schließvorgang wird zeitverzögert automatisch wieder gestartet. Nach z. B. fünf Fehlversuchen bleibt der Antrieb am Hindernis stehen und schaltet ab. Die Anzahl der Fehlversuche kann hierbei geändert werden. Bei Auftreten einer Brandmeldung wird jedoch zyklisch weiterversucht zu schließen.

Liegt während der gewollten Schließfahrt eine Dauerauslösung der optional an die Zusatzsteuerung angeschlossenen Sicherheitssensoren an, dann wird dieses Signal nach einer Zeit x von der Zusatzsteuerung optisch und/oder akustisch angezeigt. Erfolgt in dieser Zeit ein Signal von der Signaleinrichtung z. B. eine Brandmeldung, dann schließt die Zusatzsteuerung die Tür jedoch mit reduzierter Geschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit gewährleistet, dass eine Personengefährdung nicht vorliegt. Die Schiebetür wird nach Erreichen der Geschlossenposition selbsttätig verriegelt und die Zusatzsteuerung schaltet ab. Ein erneuter Betrieb ist erst dann wieder möglich, wenn der Anwender die Zusatzsteuerung wieder bewusst startet und die Zusatzsteuerung keinen Fehler im System feststellt.

Ein kritischer Fehler wäre z. B. ein Ausfall bzw. ein Fehler im Hauptrechner oder ein Ausfall bzw. ein Fehler im Hauptantrieb. Diese Fallsituation würde dazu führen, dass die Schließfahrt wenn möglich über den Hauptantrieb oder den Notantrieb erfolgt. Können die optional an die Zusatzsteuerung angeschlossenen Sicherheitssensoren nicht ausgewertet werden, wird die Automatiktür mit reduzierter Geschwindigkeit geschlossen. Diese reduzierte Geschwindigkeit ist so gewählt, dass eine Gefährdung von Personen nicht gegeben ist. Die automatische Schiebetür wird nach Erreichen der Geschlossenposition verriegelt und die Zusatzsteuerung schaltet ab. Ein erneuter Betrieb ist erst dann wieder möglich, wenn der Anwender die Tür wieder bewusst startet und die Tür keinen Fehler im System feststellt.

Gemäß der Erfindung wird merkmalsgemäß vorgeschlagen, dass für die Steuerung der Tür als Grundsteuerung eine Zusatzsteuerung vorgesehen ist, die mit einer Signaleinrichtung beispielsweise mit einer Brandmeldezentrale oder einem Rauchmelder verbunden ist und die unabhängig von der Grundsteuerung die Schließfahrt bei einem Signal der Signaleinrichtung umgehend auslöst. Die Zusatzsteuerung an der Automatiktür ist mit einer Signaleinrichtung z. B. einer Brandmeldezentrale oder einem Rauchmelder verbunden, wobei eine Steuerung des Signals der Signaleinrichtung über einen Hauptrechner und/oder einen Kontrollrechner auswertet, der unabhängig vom eingestellten und programmierten Zustand der Grundsteuerung der Automatiktür über die Steuerung die unmittelbare Schließbewegung der oder des Türflügels bewirkt, zur Bereitstellung der Automatiktür als Brandschutztür oder Brandschott, sofern nicht über die Kommunikation und Überwachung der Bewegung der Türsteuerung eine Schließung von der Zusatzsteuerung gewährleistet werden kann. Dies wird über die Trennung und Umschaltung des Antriebsstranges von der Türsteuerung gewährleistet.

Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass die durch die Zusatzsteuerung erweiterte Automatiktür auch als Brandschutzschiebetür bzw. Brandschutz eingesetzt werden kann bzw. Verwendung finden kann. Die Automatiktür bedarf hier nicht der Ausrüstung mechanischer Mittel wie beispielsweise einen Federspeicher oder eines Gewichtsspeichers, um z. B. im Brandfall eine Brandabschottung herbeizuführen. Bei der erfindungsgemäßen Automatiktür wird dies über die elektronische Zusatzsteuerung bereitgestellt.

Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Schließbewegung mit geringer Geschwindigkeit und unter Lastabschaltung. Die Automatiktür verriegelt in geschlossenem Zustand hierbei selbsttätig. In Weiterbildung bewirkt die Zusatzsteuerung der Automatiktür im Falle eines Hindernisses im Durchgangsbereich, dass ein zyklisches Schließfahren vorgenommen wird. Bei einem Verbleiben des Hindernisses im Durchgangsbereich schaltet die Tür ab. Eine Öffnung durch die Türsteuerung wird jedoch verhindert.

In Weiterbildung der Erfindung erfolgt bei Ausfall der Zusatzsteuerung bzw. bei einem Fehler im Hauptrechner, oder bei einem Fehler im Hauptantrieb, oder bei einem Ausfall der Spannungsversorgung, die Schließbewegung der Automatiktür über einen redundanten Pfad, um die Tür zu schließen. Somit wird sichergestellt, dass, wenn z. B. im Brandfall die Stromversorgung oder die Antriebseinheit oder die Steuerungen gänzlich ausfallen, die Abschaltung dennoch erfolgt.

Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird ein Fehler bei Ausfall der Steuerung optisch angezeigt. Eine Wiederinbetriebnahme der Automatiktür kann nur bei Nichtvorliegen einer Brandmeldung erfolgen. Bei Inbetriebnahme der Automatiktür kann dies nur mit manueller Bedienung der Zusatzsteuerung erfolgen. Sollte ein Öffnen der Schutztür erforderlich sein, besteht immer noch die Möglichkeit, diese dann manuell zu öffnen, wobei generell ein Schließmechanismus im Brandfall immer durch die Steuerung gegeben ist.

Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung gewährleistet die Ausfallsicherheit der Schließung dahingehend, dass über eine sicherheitsrelevante Kommunikation zwischen Grundsteuerung und Zusatzsteuerung ein Teil der Redundanz auf der Zusatzsteuerung liegt und ein zweiter Teil auf der Grundsteuerung liegt. Dies hat zur Folge, dass eine Schließung bzw. ein Brandschutzabschluss mit geringem Bauteilaufwand erzielt werden kann. Dies gilt auch, wenn die Grundsteuerung oder Zusatzsteuerung einem kritischen Fehler unterliegt.

Bei auftretenden Fehlern am Antrieb oder an der Zusatzsteuerung ist aufgrund der redundanten Ausgestaltung eine Schließung sichergestellt, so dass die Automatiktür immer schließt und verriegelt. Der Zustand der Fehlermeldung kann dabei optisch und/oder akustisch angezeigt werden.

Beschreibung der Zeichnungen

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:

Figur 1
eine schematische Darstellung der Automatiktürsteuerung gemäß der Erfindung;

Figur 2
eine Spezifizierung der Darstellung gemäß der Figur 1 ;

Figur 3
eine Detailansicht für einen speziellen Teil der Zusatzsteuerung hier der Umschaltung gemäß der Erfindung;

Figur 4
eine weitere schematische Darstellung der Automatiktürsteuerung gemäß der Erfindung bei der die Möglichkeit der Kommunikation zwischen Grund- und Zusatzsteuerung besteht; und

Figur 5
eine Detailansicht für einen speziellen Teil der Zusatzsteuerung hier der Umschaltung gemäß der Ausführung in der Figur 4;

Ausführungsbeispiele

Die Figur 1 zeigt eine Türsteuerung 1 für eine Automatiktür,wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen. Diese umfasst wenigstens einen Türflügel, der mittels eines Motors 2 und/oder eines Motors 3 angetrieben wird. Die Türsteuerung 1 umfasst hierbei eine Grundsteuerung 4 sowie eine Zusatzsteuerung 5, die jeweils beide über eine Umschaltung 6 mit den Motoren 2, 3 verbunden sind. Die Umschaltung 6 ist in der Figur 3 und in der Figur 5 hierbei detaillierter dargestellt.

Die Grundsteuerung 4 treibt im Normalfall die Automatiktür an, sofern nicht die Umschaltung 6 von einem redundanten System 7 der Zusatzsteuerung 4 betätigt wird. Mit dem redundanten System 7 ist ein Netzteil 9 sowie ein Akku 8 als auch eine Auslösung 10 wie z. B. ein Brandmelder verbunden. Das redundante System 7 steht in Wirkverbindung mit dem Umschalter 6 und ist somit mit den Motoren 2, 3 und der Verriegelung 11 verbunden. Darüber hinaus kann an das redundante System 7 eine Schließbereichsüberwachung 12 angeschlossen werden.

Wird die Auslösung 10 infolge eines Signals betätigt, werden die Motoren 2, 3 von der Grundsteuerung 4 der Türsteuerung 1 mittels der Umschaltung 6 getrennt und auf die erfindungsgemäße Zusatzsteuerung 5 geschaltet. Die Zusatzsteuerung 5 bewirkt unmittelbar die Schließbewegung der oder des Türflügels, um auf diese Weise die Automatiktür 1 als Brandschutztür oder als Brandschott zu nutzen.

Die Figur 2 zeigt die Zusatzsteuerung 5 und hier insbesondere das redundante System 7 detaillierter für eine Automatiktür, wie beispielsweise eine Schiebetür, eine Drehtür oder dergleichen. Diese umfasst wenigstens einen Türflügel, der mittels eines Motors 2, 3 angetrieben wird. Die Türsteuerung 1 ist über die Umschaltung 6 mit den Motoren 2, 3 verbunden und kann diese im Normalfall antreiben, sofern nicht das redundante System 7, bestehend aus einer Akkuladung 13, einem Kontrollrechner 14 und einer Motoransteuerung 15, nicht die Umschaltung 10 betätigt. Das System 7 besteht hierbei aus einem Hauptrechner 16 und einem Kontrollrechner 14, welche sich gegenseitig überwachen und so die redundante Motoransteuerung 15 bestehend aus Motorendstufe 17 und Notstufe 18 betreiben und die die Umschaltung 6 betätigen. Das System 7 wird vom Netzteil 9 oder dem Akku 8 versorgt, so dass eine dauerhafte Versorgung gewährleistet ist. Mit dem System 7 und somit jeweils mit dem Hauptrechner 16 und dem Kontrollrechner 14 ist direkt die Auslösung 10, über die das Signal empfangen wird, verbunden. Eine optional zusätzliche Schließbereichsüberwachung 12 ist mit dem System 7 ebenfalls verbunden. Die Motoransteuerung 15 besteht wie schon gesagt aus der Motorendstufe 17 und der Notstufe 18, welche vom Netzteil 9 oder dem Akku 8 versorgt werden. Die Versorgung steht hierbei über die Umschaltung 6 in Verbindung mit den Motoren 2, 3.

Durch die in der Motoransteuerung 15 enthaltene Redundanz kann der oder die Motoren 2, 3 selbst bei Ausfall einer Komponente, beispielsweise der Motorendstufe 17, noch den oder die Motoren 2, 3 antreiben, so dass eine sichere Schließung möglich ist.

Des Weiteren ist die Verriegelung 11 mit der Umschaltung 6 verbunden, so dass diese von der Zusatzsteuerung 5 kontrolliert werden kann.

Wird die Auslösung 10 infolge eines Signals betätigt werden die Motoren 2, 3 von der Türsteuerung 1 durch die Umschaltung 6 von der Grundsteuerung 4 getrennt und auf die erfindungsgemäße Zusatzsteuerung 5 geschaltet. Die Zusatzsteuerung 5 wird nun unmittelbar die Schließbewegung der oder des Türflügels unter Berücksichtigung der Schließbereichsüberwachung 12 bewirken, um auf diese Weise die Automatiktür 1 als Brandschutztür oder als Brandschott zu nutzen, um den Abschluss zu gewährleisten. Dabei werden der Hauptrechner 16 und/oder der Kontrollrechner 14 angesteuert, so dass jeweils das Signal für die Motorendstufe 17 oder eine Notstufe 18 zur Inbetriebnahme der Motoren 2, 3 weitergegeben wird.

Die Figur 3 zeigt beispielhaft die in der erfindungsgemäßen Zusatzsteuerung 5 enthaltene Umschaltung 6. Die Umschaltung 6 besteht aus einer Spannungsumschaltung 19, eine Motorumschaltung 20, einer Verriegelungsumschaltung 21 und einer Motoransteuerungsumschaltung 22, die in Wirkverbindung mit dem System 7 der Grundsteuerung 4, den Motoren 2, 3, der Motorsteuerung 15 und dem Akku 8 und der Verriegelung in Verbindung steht.

Der Akku 8 und das Netzteil 9 können von dem System 7 über die Spannungsumschaltung 19 auf die Motoransteuerung 15 geschaltet werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Motoransteuerung 15 immer mit Spannung versorgt ist. Wird die Grundsteuerung 4 der Standardtürsteuerung über die Motoransteuerungsumschaltung 22 und das System 7 von dem oder den Motoren 2, 3 getrennt, kann die redundante versorgte Motoransteuerung 15 die Motoren 2, 3 zur Schließung antreiben. Durch die Motoransteuerungsumschaltung 22 wählt das System 7 einen der beiden oder beide Motoren 2, 3 aus, um die Schließung zu vollziehen, so dass bei einem Defekt einer der beiden Motoren 2 oder 3 gewährleistet ist, dass dennoch eine Schließung erfolgt.

Die Figur 4 und 5 zeigen in einer weiteren Ausführung die Türsteuerung 1 bestehend aus Grundsteuerung 4 und Zusatzsteuerung 5, wobei zwischen der Zusatzsteuerung 5 und der Grundsteuerung 4 die Möglichkeit der Kommunikation besteht, um auf diese Weise die Redundanz der Zusatzsteuerung 5 zu gewährleisten. Der Vorteil dieser Ausführung besteht darin, dass Bauteilkomponenten wie der Hauptrechner 16 und die Motorendstufe 17 eingespart werden können.

Die in den Figuren 4 und 5 beschriebene und dargestellte Ausführungsform verhält sich dabei derart, dass, wenn die Auslösung 10 infolge eines Signals betätigt wird, über die Kommunikation der Grundsteuerung 4 ein Schfießbefehl von der Zusatzsteuerung 5 gegeben wird. Diese Schließbewegung wird von der Zusatzsteuerung 5 überwacht. Wird festegestellt, dass keine Schließung durch die Grundsteuerung 4 erfolgt, werden die Motoren 2, 3 von der Grundsteuerung 4 der Türsteuerung 1 mittels der Umschaltung 6 getrennt und auf die erfindungsgemäße Zusatzsteuerung 5 geschaltet. Die Zusatzsteuerung 5 bewirkt unmittelbar die Schließbewegung der oder des Türflügels, um auf diese Weise die Automatiktür 1 als Brandschutztür oder als Brandschott zu nutzen.

Bezugszeichenliste

01
Türsteuerung

02
Motor

03
Motor

04
Grundsteuerung

05
Zusatzsteuerung

06
Umschaltung

07
Redundantes System

08
Akku

09
Netzteil

10
Auslösung/Signal

11
Verriegelung

12
Schließbereichsüberwachung / Anwesenheitssensoren

13
Akkuladung

14
Kontrollrechner

15
Motoransteuerung

16
Hauptrechner

17
Motorendstufe

18
Notstufe

19
Spannungsumschaltung

20
Motorumschaltung

21
Verriegelungsumschaltung

22
Motoransteuerungsumschaltung

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