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N-Oximinoalkyl-anilide, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie ihre Verwendung als Fungizide

阅读:1011发布:2021-08-17

专利汇可以提供N-Oximinoalkyl-anilide, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie ihre Verwendung als Fungizide专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft neue N-Oximinoalkylanilide, mehre-Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung als Fungizide.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel
in welcher R 1 bis R 7 die in der Beschreibung angegebene Bedeutung besitzen, werden erhalten, wenn man Anilinoalkyloxim-ether mit Säurechloriden oder -bromiden bzw. -anhydriden in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt; daneben gibt es noch andere spezielle Herstellungsverfahren.
Die Wirkstoffe sind für den Gebrauch als Pflanzenschutzmittel geeignet und können mit besonders gutem Erfolg zur Bekämpfung von Oomyceten, z.B. gegen den Erreger der Kraut- und Braunfäule der Tomate und Kartoffel (Phytophthora infestans) sowie von Pyricularia oryzae am Reis, eingesetzt werden.,下面是N-Oximinoalkyl-anilide, Verfahren zu ihrer Herstellung sowie ihre Verwendung als Fungizide专利的具体信息内容。

1. N-Oximinoalkyl-anilide der allgemeinen Formelin welcherR1 für Wasserstoff, Alkyl oder Halogen steht,R2 für Wasserstoff oder Alkyl steht,R3 für Wasserstoff oder Alkyl steht,R4 für Wasserstoff oder Alkyl steht,R5 für Wasserstoff oder Alkyl steht,R6 für Wasserstoff, Alkyl, Alkenyl, Alkinyl, Alkoxyalkyl, Alkylthioalkyl oder gegebenenfalls substituiertes Aralkyl steht undR7 für Furyl, Tetrahydrofuryl, Thiophenyl, Tetrahydrothiophenyl; gegebenenfalls durch Alkyl substituiertes Isoxazolyl; gegebenenfalls durch Cyano oder Thiocyano substituiertes Alkyl, Alkenyl und Alkinyl; Dihalogenalkyl, Cycloalkyl; sowie die Gruppierungen -CH2Az, -CH2-OR8, -CH2-SR8, -OR8, -SR8, -CH2 -OSO2R8, -COOR8 undsteht, wobeiR8 für gegebenenfalls substituiertes Alkyl, Alkenyl, Alkinyl und Alkoxyalkyl steht, undAz für Pyrazol-1-yl, 1,2,4-Triazol-1-yl und Imidazol-1-yl steht.2. Verfahren der Herstellung von N-Oximinoalkyl-aniliden der Formel I, dadurch gekennzeichnet, daß mana) Anilinoalkyloxim-ether der Formelin welcherR1, R2, R3, R4, R5 und R6 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben,mit Säurechloriden oder -bromiden bzw. -anhydriden der Formelnbzw. in welchenR7 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat,in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt, oderb) Anilide der Formelin welcherR1, R2, R3 und R7 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben,
mit substituierten Oxim-ethern der Formelin welcherR4, R5 und R die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben undY für Halogen, den Mesylat-oder Tosylat-Rest steht,in Gegenwart eines Säurebinders und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt, oder
c) N-substituierte Anilide der Formelin welcherR1 ,R2 ,R3 ,R4, R5 und R7 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung habenmit Salzen von Hydroxylamin-(Derivaten) der Formel
H2N- O - R6 (VII)in welcherR6 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat,in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt, oder
d) Alkalisalze von Oximen der Formelin welcherR1, R2, R3, R4, R5 und R7 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben, mit Verbindungen der Formelin welcherR9 für Alkyl, Alkenyl, Alkinyl, Alkoxyalkyl, Alkylthioalkyl oder gegebenenfalls substituiertes Aralkyl steht undX für Chlor, Brom, Mesyl, Tosyl oder Methoxysulfonyloxy steht,in Gegenwart eines organischen Verdünnungsmittels oder in Gegenwart eines organisch-wässrigen Zweiphasensystems in Gegenwart eines Phasentransferkatalysators umsetzt, wobei die Alkalisalze der Oxime der Formel (VIII) in situ erzeugt werden, odere) Halogenacetanilide der Formelin welcherR1, R2, R3, R4, R5 und R6 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben undHal für Chlor, Brom cder Jod steht,mit Verbindungen der Formelin welcherB für Wasserstoff oder ein Alkalimetall steht undR10 für Az und die Gruppierungen -OR3 oder -SRs steht,in Gegenwart eines Verdünnurgsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders umsetzt, oderf) Hydroxyacetanilide der Formelin welcherR1, R2, R3, R4, R5 und R6 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung haben,(1) gegebenenfalls nach Aktivierung mittels Alkalimetall mit Halogeniden der Formelin welcherHal doe an Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat undR11 für den Rest R8 sowie die Gruppierung -SO2R8 steht, wobei R8 die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat,in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders umsetzt, oder(2) mit Dihydropyran der Formelin Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Katalysators umsetzt.
3) Fungizide Mittel, gekennzeichnet durch einen Gehalt an mindestens einem N-Oxyminoalkyl-anilid der Formel I.4) Verfahren zur Bekämpfung von Pilzen, dadurch gekennzeichnet, daß man N-Oximinoalkyl-anilide der Formel I auf Pilze oder ihren Lebensraum einwirken läßt.5) Verwendung von N-Oximinoalkyl-anilide der Formel I zur Bekämpfung von Pilzen.6) Verfahren zur Herstellung von fungiziden Mitteln, dadurch gekennzeichnet, daß man N-Oximinoalkyl-anilide der Formel I mit Streckmitteln und/oder cberflächenaktiven Mittel vermischt.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft neue N-Oximinoalkyl- anilide, mehrere Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung als Fungizide.

Es ist bereits bekannt geworden, daß Halogenacetanilide, wie beispielsweise N-Chloracetyl-N-(2-ethyl-6-methylphenyl)-alaninmethylester, mit gutem Erfolg zur Bekämpfung von pilzlichen Pflanzenkrankheiten eingesetzt werden können (vergleiche DE-OS 23 50 944). Deren Wirkung ist jedoch, insbesondere bei niedrigen Aufwandmengen und -konzentrationen, insbesondere auch bei der Bekämpfung von Phytophthora-Arten, nicht immer ganz befriedigend.

Es wurden neue N-Oximinoalkyl-anilide der allgemeinen Formel

in welcher

  • R1 für Wasserstoff, Alkyl oder Halogen steht,
  • R2 für Wasserstoff oder Alkyl steht,
  • R3 für Wasserstoff oder Alkyl steht,
  • R4 für Wasserstoff oder Alkyl steht,
  • R5 für Wasserstoff oder Alkyl steht,
  • R6 für Wasserstoff, Alkyl, Alkenyl, Alkinyl, Alkoxyalkyl, Alkylthioalkyl oder gegebenenfalls substituiertes Aralkyl steht und
  • R7 für Furyl, Tetrahydrofuryl, Thiophenyl, Tetrahydrothiophenyl; gegebenenfalls durch Alkyl substituiertes Isoxazolyl; gegebenenfalls durch Cyano oder Thiocyano substituiertes Alkyl, Alkenyl und Alkinyl; Dihalogenalkyl, Cycloalkyl; sowie die Gruppierungen -CH2Az, -CH2-OR8, -CH2-SR8, -OR8, -SR8, -CH2-OSO2R8, -COOR8 und

    steht, wobei

  • R8 für gegebenenfalls substituiertes Alkyl, Alkenyl, Alkinyl und Alkoxyalkyl steht, und
  • Az für Pyrazol-1-yl, 1,2,4-Triazol-1-yl und Imidazol-1-yl steht,
gefunden.

Die Verbindungen der Formel (I) können in der syn- oder anti-Form vorliegen; vorwiegend fallen sie als Gemische beider Formen an.

Weiterhin wurde gefunden, daß man die N-Oximinoalkyl- anilide der Formel (I) erhält, wenn man

  • a) Anilinoalkyloxim-ether der Formel

    in welcher

    • R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5 und R6 die oben angegebene Bedeutung haben,
    mit Säurechloriden oder -bromiden bzw. -anhydriden der Formeln

    bzw.

    in welchen

    • R7 die oben angegebene Bedeutung hat,
    in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt, oder
  • b) Anilide der Formel

    in welcher

    • R1 ,R2, R3 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben,


    mit substituierten Oxim-ethern der Formel

    in welcher

    • 4 5 ε R ,R und R die oben angegebene Bedeutung haben und
    • Y für Halogen, den Mesylat-oder Tosylat-Rest steht,
    in Gegenwart eines Säurebinders und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt, oder
  • c) N-substituierte Anilide der Formel

    in welcher

    • R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben,


    mit Salzen von Hydroxylamin-(Derivaten) der Formel

    H2N - 0 - R6 (VII)

    in welcher

    • R6 die oben angegebene Bedeutung hat,


    in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt, oder

  • d) Alkalisalze von Oximen der Formel

    in welcher

    • R1 ,R2 ,R3 ,R4, R5 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben,
    mit Verbindungen der Formel

    X - R9 (IX) in welcher

    • R9 für Alkyl, Alkenyl, Alkinyl, Alkoxyalkyl, Alkylthioalkyl oder gegebenenfalls substituiertes Aralkyl steht und
    • X für Chlor, Brom, Mesyl, Tosyl oder Methoxysulfonyloxy steht,
    in Gegenwart eines organischen Verdünnungsmittels oder in Gegenwart eines organisch-wässrigen Zweiphasensystems in Gegenwart eines Phasentransferkatalysators umsetzt, wobei die Alkalisalze der Oxime der Formel (VIII) in situ erzeugt werden, oder
  • e) Halogenacetanilide der Formel

    in welcher

    • R1 ,R2 ,R3 ,R4, R5 und R6 die oben angegebene Bedeutung haben und
    • Hal für Chlor, Brom oder Jod steht,
    mit Verbindungen der Formel

    B - R10 (XI)

    • in welcher
    • B für Wasserstoff oder ein Alkalimetall steht und
    • R10 für Az und die Gruppierungen -OR8 oder -SR8 steht,
    in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders umsetzt, oder
  • f) Hydroxyacetanilide der Formel

    in welcher

    R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5und R6 die oben angegebene Bedeutung haben,

    • (1) gegebenenfalls nach Aktivierung mittels Alkalimetall mit Halogeniden-der Formel

      Hal - R11 (XIII)

      • in welcher
      • Hal die oben angegebene Bedeutung hat und
      • R11 für den Rest R8 sowie die Gruppierung -SO2R8 steht, wobei
      • R8 die oben angegebene Bedeutung hat,
      in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders umsetzt, oder
    • (2) mit Dihydropyran der Formel

      in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gege-benenfalls in Gegenwart eines Katalysators umsetzt.

Die neuen N-Oximinoalkyl-anilide weisen starke fungizide Eigenschaften auf. Dabei zeigen überraschenderweise die erfindungsgemäßen Verbindungen eine erheblich höhere Wirkung als der aus dem Stand der Technik bekannte N-Chloracetyl-N-(2-ethyl-6-methylphenyl)-alaninester, welcher chemisch und wirkungsmäßig eine naheliegende Verbindung ist. Die erfindungsgemäßen Stoffe stellen somit eine Bereicherung der Technik dar.

Die erfindungsgemäßen N-Oximinoalkyl-anilide sind durch die Formel (I) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 ,R4 und R5 vorzugsweise für Wasserstoff und geradkettiges oder verzweigtes Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen. R1 steht außerdem vorzugsweise für Halogen, wie insbesondere Fluor, Chlor oder Brom. R6 steht vorzugsweise für Wasserstoff, geradkettiges oder verzweigtes Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkenyl und Alkinyl mit jeweils 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkoxyalkyl und Alkylthioalkyl mit jeweils 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkylteil und 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkoxy bzw. Alkylthio-Teil, sowie für gegebenenfalls substituiertes Aralkyl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylteil und 1 bis 2 Kohlenstoffatomen im Alkylteil, wie insbesondere Benzyl, wobei als Substituenten vorzugsweise infrage kommen:' Halogen, geradkettiges oder verzweigtes Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Halogenalkyl mit 1 bis 2 Kohlenstoff-und 1 bis 5 Halogenatomen, wobei als Halogene vorzugsweise Fluor und Chlor genannt seien, Alkoxy und Alkylthio mit jeweils 1 bis 2 Kohlenstoffatomen, sowie Cyano und Nitro.

R? steht vorzugsweise für Furyl, Tetrahydrofuryl, Thiophenyl, Tetrahydrothiophenyl, für gegebenenfalls durch Methyl oder Ethyl substituiertes Isoxazolyl sowie für gegebenenfalls durch Cyano oder Thiocyano substituiertes Alkyl mit 1 bis 4 und Alkenyl sowie Alkinyl mit jeweils 2 bis 4 Kohlenstoffatomen; ferner vorzugsweise für Dihalogenalkyl mit 1 bis 2 Kohlenstoffatomen, wobei als Halogenatome vorzugsweise Fluor und Chlor genannt seien und Cycloalkyl mit 3 bis 7 Kohlenstoffatomen, sowie für die Gruppierungen -CH2 -Az, -CH2-OR8, -CH2-SR8, -OR8, -SR8, -CH2-OSO2 R8, -COOR8 und -CH2 -O-O-Az steht dabei vorzugsweise für Pyrazol-1-yl, 1,2,4-Triazol-1-yl und Imidazol-1-yl. R8 steht vorzugsweise für gegebenenfalls durch Halogen, insbesondere Fluor, Chlor und Brom, Cyano und Thiocyano substituiertes Alkyl mit 1 bis 4 und Alkenyl sowie Alkinyl mit jeweils 2 bis 4 Kohlenstoffatomen und für Alkoxyalkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in jedem Alkylteil. Ganz besonders bevorzugt sind diejenigen substituierten N-Oximinoalkyl-anilide der Formel (I), in denen R1,R2 und R3 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Isopropyl, sek.-Butyl und tert.-Butyl stehen; R1 außerdem für Chlor oder Brom steht; R4 für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht; R5 für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht: R6 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Isopropyl, n-Propyl, n-Butyl, sek. -Butyl, tert.-Butyl, Vinyl, Allyl, Propargyl, Methoxymethyl, Ethoxymethyl, Ethoxyethyl, Methylthiomethyl und gegebenenfalls durch Chlor und/ oder Methyl und/oder Methoxy und/oder Methylthio und/ oder Trifluormethyl substituiertes Benzyl steht; und R7 für 2-Furyl, 2-Thienyl, 2-Tetrahydrofuryl, 5-Methyl- isoxazol-3-yl, Methoxymethyl, Ethoxymethyl, Allyloxymethyl, Propargyloxymethyl, Ethoxymethoxymethyl, Methylmercaptomethyl, Methoxy, Ethoxy, Methylmercapto. Methylsulfonyloxymethyl, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Dichlormethyl, Cyclopropyl, Cyclohexyl, Pyrazol-1-yl- methyl, Imidazol-1-yl-methyl, 1,2,4-Triazol-1-yl-methyl und Tetrahydropyran-2-yl-oxymethyl steht. Im einzelnen seien außer den bei den Herstellurgsbeispielen genannten Verbindungen die folgenden Verbindungen der allgemeinen Formel (I) genannt:

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethylanilinomethylmethylketoxim-methylether und Methoxyessigsäurechlorid als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahren a):

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-anilin und Chlormethylaldoxim-methylether als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahren b):

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethyl-N-acetonylmethoxy-acetanilid und 0-Methyl-hydroxylamin als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahrenc)

Verwendet man beispielsweise das Natriumsalz von 2,6-Dimethyl-methoxyacetanilido-methyl-methylketoxim und Benzylchlorid als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahren d):

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethyl-N-(2'-meth- oxyimino-ethyl)-chloracetanilid und 1,2,4-Triazol als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden(Verfahren e):

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethyl-N-(2'-methoxy- imino-ethyl)hydroxylacetanilid und Ethoxymethylchlorid als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahren f/1):

Verwendet man beispielsweise 2,6-Dimethyl-N-(2'-meth- oxyimino-ethyl)-hydroxy-acetanilid und 3,4-Dihydro-2H-pyran als Ausgangsstoffe, so kann der Reaktionsablauf durch das folgende Formelschema wiedergegeben werden (Verfahren f/2) :

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens(a) als Ausgangsstoffe benötigten Anilinoalkyloxim-ether sind durch die Formel (II) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5 und R6 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diese Reste genannt wurden.

Als Beispiele für Verbindungen der Formel (II) seien im einzelnen die folgenden Verbindungen genannt:

Die Anilinoalkyloximether der Formel (II) sind noch nicht bekannt. Sie sind jedoch in einer eigenen, älteren Anmeldung beschrieben, die noch nicht bekannt ist (vergleiche die Deutsche Patentanmeldung P 28 47 827[LeA 19 240 vom 3.11.1978). Danach können sie erhalten werden, indem man z.B. Aniline der Formel

in welcher R1,R2 und R3 die oben angegebene Bedeutung haben, mit substituierten Oxim-ethern der Formel

in welcher R4,R5,R6und Y die oben angegebene Bedeutung haben, in Gegenwart eines Säurebinders, wie beispielsweise Alkalicarbonate, und gegebenenfalls in Gegenwart eines inerten organischen Lösungsmittels, wie beispielsweise Toluol oder Dimethylformamid, bei Temperaturen zwischen 20 und 160°C umsetzt.

Die als Ausgangsstoffe benötigten Aniline der Formel (XV) sind allgemein bekannte Verbindungen der organischen Chemie. Als Beispiele seien genannt:

  • Anilin; 2-Methylanilin; 2-Ethylanilin; 2-Isopropylanilin; 2-sek.-Butylanilin; 2-tert.-Butylanilin; 2,6-Dimethylanilin; 2,3-Dimethylanilin; 2,5-Dimethylanilin; 3,5-Dimethylanilin; 2,6-Diethylanilin; 2-Ethyl-6-methylanilin; 2,3,4-Trimethylanilin; 2,4,6-Trimethylanilin; 2,4,5-Trimethylanilin; 2-Ethyl-4,6-dimethylanilin; 2,6-Diethyl-4-methylanilin; 2,6-Diisopropyl-4-methylanilin; 2,3,5- Trimethylanilin; 2,3,6-Trimethylanilin; 6-Chlor-2-methylanilin; 2-Brom-6-methylanilin; 2-Chlor-6-tert.-butyl- anilin.

Die außerdem als Ausgangsstoffe benötigten substituierten Oxim-ether der Formel (V) sind teilweise bekannt (vergleiche US-Patentschrift 3 896 189 sowie J.Org.Chem.36, (1971) 3467) bzw. lassen sich nach den dort angegebenen Verfahren leicht herstellen (vergleiche entsprechende allgemeine Angaben beim Verfahren b).

Die außerdem für das erfindungsgemäße Verfahren (a) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Säurechloride oder -bromide bzw. -anhydride sind durch die Formeln (IIIa) und (IIIb) allgemein definiert. In diesen Formeln steht R7 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diesen Substituenten genannt wurden.

Die Säurechloride oder -bromide bzw. -anhydride der Formeln (IIIa) und (IIIb) sind allgemein bekannte Verbindungen der organischen Chemie.

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (b) als Ausgangsstoffe benötigten Anilide sind durch die Formel (IV) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 und R7 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diese Substituenten genannt wurden.

Die Anilide der Formel (IV) können in allgemein bekannter Art und Weise erhalten werden, indem man entsprechende Aniline mit einem Säurechlorid oder -bromid bzw. -anhydrid der Formeln (IIIa) und (IIIb) gemäß den Bedingungen des Verfahrens (a) in Gegenwart eines inerten organischen Lösungsmittels,wie beispielsweise Toluol oder Methylenchlorid, gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels, wie z.B. Kaliumcarbonat oder Triethylamin, oder in Gegenwart eines Katalysators, wie z.B. Dimethylformamid, bei Temperaturen zwischen 0 und 100°C umsetzt.

Als Beispiele für die Ausgangsstoffe der Formel (IV) seien genannt:

Die außerdem für das erfindungsgemäße Verfahren (b) als Ausgangsstoffe zu verwendenden substituierten Oxim-ether sind durch die Formel (V) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R4 R5und R6 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise genannt wurden. Y steht vorzugsweise für Chlcr, Brom,den Mesylat- und Tosylat-Rest.

Die substituierten Oxim-ether der Formel (V) sind bekannt (vgl.z.B. US-Patentschrift 3 896 189); bzw. können sie in allgemein bekannter Art und Weise erhalten werden, indem man entsprechende Carbonylverbindungen mit Hydroxylamin-(Derivaten) in Gegenwart eines Lösungsmittels, vorzugsweise eines Alkohols, bei Temperaturen zwischen 20°C und 100°C, vorzugsweise zwischen 50°C und 80°C umsetzt. Dabei wird das Hydroxylamin-(Derivat) vorzugsweise in Form eines Salzes, insbesondere als Hydrochlorid, gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels, wie beispielsweise Natriumacetat, eingesetzt. Die Isolierung der Endprodukte erfolgt in üblicher Weise. Die substituierten Oxim-ether der Formel (V) können auch erhalten werden, wenn Oxim-ether der Formel

in welcher R4 ,R5 und R6 die oben angegebene Bedeutung haben, in üblicher Weise halogeniert (vergleiche hierzu J.Org. Chem. 36 (1971) 3467).

Als Beispiele für die Ausgangsstoffe der Formel (V) seien genannt:

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (c) als Ausgangsstoffe benötigten N-substituierten Anilide sind durch die Formel (VI) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5und R7 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diese Substituenten genannt wurden.

Die N-substituierten Anilide der Formel (VI) sind noch nicht bekannt. Sie lassen sich jedoch in einfacher Weise nach mehreren Verfahren herstellen, indem man z.B.:

  • α) Anilide der Formel

    in welcher

    R1 ,R2 ,R3 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben, mit Keto-Derivaten der Formel

    in welcher

    R4, R5 und Y die oben angegebene Bedeutung haben, in Gegenwart eines Säurebinders und in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt, oder

  • ß) Anilide der Formel

    in welcher

    R1, R2, R3 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben, mit Propargylhalogeniden der Formel

    in welcher

    R4 und Y die oben angegebene Bedeutung haben, in Gegenwart eines Säurebinders und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt und die entstehenden Propargyl-acetanilide der Formel

    in welcher

    R1 ,R2 ,R3 ,R4 und R7 die oben angegebene Bedeutung haben, in üblicher Weise hydratisiert, oder

  • y) Anilin-Derivate der Formel

    in welcher

    R1, R2, R3 ,R4und R5 die oben angegebene Be-deutung haben, mit bekannten Säurechloriden oder -bromiden der Formel

    in welcher

    R7 die oben angegebene Bedeutung hat, in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels umsetzt.

Bei der Herstellung der N-substituierten Acetanilide der Formel (VI) nach den Verfahren (α),(ß) und (y) können als Säurebindemittel alle üblichen Säureakzeptoren verwendet werden. Vorzugsweise in Betracht kommen Alkalicarbonate, wie Kalium- oder Natriumcarbonat.

Als Verdünnungsmittel können bei den Verfahren (α),(ß) und (y) alle üblichen inerten organischen Lösungsmittel eingesetzt werden. Vorzugsweise in Betracht kommen aromatische Lösungsmittel, wie insbesondere Toluol, sowie Dimethylformamid.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird die Umsetzung gemäß Verfahren (a) und (ß) in einem Zweiphasensystem, wie beispielsweise wässrige Natron- oder Kalilauge/ Toluol oder Methylenchlorid, gegebenenfalls unter Zusatz von 0,1-1 Mol eines Phasentransferkatalysators, wie beispielsweise einer Ammonium- oder Phosphoniumverbindung, durchgeführt.

Die Reaktionstemperaturen können bei den Verfahren (a), (ß) und (y) innerhalb eines größeren Bereiches variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 0°C und 180°C, vorzugsweise zwischen 20°C und 160°C.

Bei der Durchführung gemäß Verfahren (α), (ß) und (y) arbeitet man vorzugsweise in äquimolaren Mengen. Die Aufarbeitung und Isolierung der Reaktionsprodukte erfolgt nach üblichen Methoden.

In manchen Fällen erweist es sich als vorteilhaft, die N-substituierten Acetanilide der Formel (VI) durch saure Hydrolyse der erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) herzustellen.

Die außerdem für das erfindungsgemäße Verfahren (c) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Hydroxylamin-(Derivate) sind durch die Formel (VII) allgemein definiert. In dieser Formel steht R6 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diesen Substituenten genannt wurden. Die Verbindungen der Formel (VII) werden vorzugsweise in Form ihrer Hydrohalogenide, wie insbesondere als Hydrochlorid, eingesetzt.

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) neben den erfindungsgemäßen Oximen der Formel (VIII) als Ausgangsstoffe benötigten Verbindungen sind durch die Formel (IX) allgemein definiert. In dieser Formel steht R9 vorzugsweise für geradkettiges oder verzweigtes Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkenyl und Alkinyl mit jeweils 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkoxyalkyl und Alkylthioalkyl mit jeweils 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkylteil und 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkoxy- bzw. im Alkylthio-Teil, sowie für gegebenenfalls substituiertes Aralkyl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylteil und 1 bis 2 Kohlenstoffatomen im Alkylteil, wobei vorzugsweise Benzyl genannt seilund als Substituenten vorzugsweise die bei R6 bereits vorzugsweise genannten Arylsubstituenten in Frage kommen.

Die Hydroxylamin-(Derivate) der Formel (VII) und die Verbindungen der Formel (IX) sind allgemein bekannte Verbindungen der organischen Chemie.

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (e) als Ausgangsstoffe benötigten Halogenacetanilide sind durch die Formel (X) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5 und R6 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diese Substituenten genannt wurden.

Die Halogenacetanilide der Formel (X) sind noch nicht bekannt. Sie sind jedoch Gegenstand einer eigenen, älteren Anmeldung, die noch nicht bekannt ist (vergleiche die Deutsche Patentanmeldung 28 47 827 [LeA 19 240] vom 3.11.1978). Sie können nach den dort angegebenen Verfahren erhalten werden, indem man z.B. Anilinoalkyloxim-ether der Formel (II) mit Halogenessigsäurechloriden oder -bromiden bzw. -anhydriden gemäß Verfahren (a) umsetzt; oder indem man Halogenacetanilide mit substituierten Oxim-ethern der Formel (V) gemäß Verfahren (b) umsetzt.

Die außerdem für das erfindungsgemäße Verfahren (e) noch als Ausgangsstoffe zu verwendenden Verbindungen sind durch die Formel (XI) allgemein definiert. In dieser Formel stehen Az und R8 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise genannt wurden. B steht vorzugsweise für Wasserstoff, Natrium und Kalium.

Die Verbindungen der Formel (XI) sind allgemein bekannte Verbindungen der organischen Chemie.

Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (f) als Ausgangsstoffe benötigten Hydroxyacetanilide sind durch die Formel (XII) allgemein definiert. In dieser Formel stehen R1 ,R2 ,R3 ,R4 ,R5 und R6 vorzugsweise für diejenigen Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diese Substituenten genannt wurden.

Die Hydroxyacetanilide der Formel (XII) können auf allgemein bekannte Art und Weise erhalten werden, indem man Acyloxyacetylanilide der Formel

in welcher

R1, R; R3, R; R5 und R6 die oben angegebene Bedeutung haben und R12 für Alkyl mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen steht, mit Natron- oder Kalilauge bzw, mit einem Alkalialkoholat eines niederen Alkohols wie z.B. Natriummethylat oder Natriumethylat, bei Temperaturen zwischen 20 und 40°C verseift und nach Ansäuern in üblicher Weise die Verbindungen der Formel (XII) isoliert.

Die Acyloxyacetylanilide der Formel (XVII) können in allgemein üblicher und bekannter Art und Weise erhalten werden, indem man z.B. bei Halogenacetaniliden der Formel (X) den reaktionsfähigen Substituenten Hal durch Reaktion mit einer niederen Alkancarbonsäure austauscht, wobei die Säure vorzugsweise in Form ihrer Alkali- oder Erdalkalisalze eingesetzt wird, oder indem man Anilinoalkyl-oxim-ether der Formel (II) mit entsprechenden Acyloxyacetylhalogeniden umsetzt.

Die außerdem für das erfindungsgemäße Verfahren (f/1) als Ausgangsstoffe zu verwendenden Halogenide sind durch die Formel (XIII) allgemein definiert. In dieser Formel steht R8 vorzugsweise für die Reste, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Stoffe der Formel (I) vorzugsweise für diesen Substituenten genannt wurden. Hai steht vorzugsweise für Chlor, Brom oder Jod.

Die Halogenide der Formel (XIII) sind allgemein bekannte Verbindungen der organischen Chemie.

Das für das erfindungsgemäße Verfahren (f/2) außerdem als Ausgangsstoffe zu verwendende Dihydropyran ist ebenfalls eine bekannte Verbindung der organischen Chemie. Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (a) vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel in Frage. Hierzu gehören vorzugsweise Ketone, wie Diethylketon, insbesondere Aceton und Methylethylketon; Nitrile, wie Propionitril, insbesondere Acetonitril; Ether, wie Tetrahydrofuran oder Dioxan; aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Petrolether, Benzol, Toluol oder Xylol; halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie Methylenchlorid, Tetrachlorkohlenstoff, Chloroform oder Chlorbenzol; und Ester, wie Essigester.

Das erfindungsgemäße Verfahren (a) kann gegebenenfalls in Gegenwart von Säurebindern (Halogenwasserstoff-Akzeptoren) durchgeführt werden. Als solche können alle üblichen Säurebindemittel verwendet werden. Hierzu gehören vorzugsweise organische Basen, wie tertiäre Amine, beispielsweise Triethylamin, oder Pyridin, ferner anorganische Basen, wie beispielsweise Alkalihydroxide und Alkalicarbonate.

Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (a) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 0°C und 120°C, vorzugsweise zwischen 20 und 100°C.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (a) setzt man vorzugsweise auf 1 Mol der Verbindungen der Formel (II) 1 bis 1,5 Mol Acylierungsmittel und 1 bis 1,5 Mol Säurebinder ein. Die Isolierung der Verbindungen der Formel (I) erfolgt in üblicher Weise.

Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (b) vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel infrage. Hierzu gehören vorzugsweise die bei dem Verfahren (a) bereits genannten Solventien.

Als Säurebindemittel kommen bei dem Verfahren (b) vorzugsweise die bei dem Verfahren (a) bereits genannten Stoffe in Frage.

Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens(b) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 0°C und 150°C, vorzugsweise zwischen 20°C und 100°C.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (b) arbeitet man vorzugsweise mit äquimolaren Mengen. Es ist jedoch auch möglich, eine der Komponenten in einem Ueberschuß einzusetzen. Die Aufarbeitung und Isolierung der Reaktionsprodukte erfolgt nach üblichen Methoden.

In einer bevorzugten Ausführungsform wird die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (b) in einem Zweiphasensystem, wie beispielsweise wässrige Natron-oder Kalilauge/Toluol oder Methylenchlorid, gegebenenfalls unter Zusatz von 0,1 - 1 Mol eines Phasen-transfer-Katalysators, wie beispielsweise einer Ammonium-oder Phosphoniumverbindung, beispielsweise seien Benzyldodecyl-dimethyl-ammoniumchlorid und Triethyl-benzyl-ammoniumchlorid genannt, durchgeführt.

Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (c) vorzugsweise Alkohole bzw. wäßrige Alkohole in Frage.

Werden die Verbindungen der Formel (VII) bei der Durchführung des Verfahrens (c) in Form ihrer Salze, vorzugsweise als Hydrochloride, eingesetzt, so wird in Gegenwart eines Säurebindemittels gearbeitet. Hierzu gehören vorzugsweise Alkalicarbonate und -acetate.

Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (c) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 20 und 120°C, vorzugsweise zwischen 40°C und 100°C.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (c) arbeitet man vorzugsweise mit äquimolaren Mengen. Es ist jedoch auch möglich, eine der Komponenten in einem Ueberschuß einzusetzen. Die Aufarbeitung und Isolierung der Reaktionsprodukte erfolgt nach üblichen Methoden.

Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (d) alle inerten organischen Lösungsmittel infrage. Hierzu gehören vorzugsweise Ether, wie Diethylether und Dioxan; aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Toluol und Benzol; in einzelnen Fällen auch chlorierte Kohlenwasserstoffe, wie Chloroform, Methylenchlorid und Tetrachlorkohlenstoff; sowie Hexamethylphosphorsäure-triamid und Dimethylformamid.

Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 20 und 150°C, vorzugsweise bei Raumtemperatur. In einzelnen Fällen ist es vorteilhaft, bei der Siedetemperatur des Lösungsmittels, beispielsweise zwischen 60 und 100°C, zu arbeiten.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) setzt man auf 1 Mol Alkalisalz eines Oxims der Formel (VIII) vorzugsweise 1 bis 3 Mol an Verbindung der Formel (IX) ein. Die Aufarbeitung und Isolierung der Reaktionsprodukte erfolgt nach üblichen Methoden.

In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens (d) wird zweckmäßigerweise so verfahren, daß man von einem Oxim der Formel (VIII) ausgeht, letzteres in einem geeigneten inerten organischen Lösungsmittel mittels Alkalimetall-hydrid oder -amid in das Salz überführt, und letzteres ohne Isolierung sofort mit einem Halogenid der Formel (IX) umsetzt, wobei unter Austritt von Alkalihalogenid die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) in einem Arbeitsgang erhalten werden.

Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens (d) werden zweckmäßigerweise die Herstellung der Salze der Oxime der Formel (VIII) sowie die erfindungsgemäße Umsetzung in einem Zweiphasensystem, wie beispielsweise wässrige Natron- oderKalilauge/Toluol oder Methylenchlorid, unter Zusatz von 0,1 - 1 Mol eines Phasen-transfer-katalysators, wie beispielsweise einer Ammonium- oder Phosphoniumverbindung, durchgeführt.

Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (e) vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel infrage. Hierzu gehören vorzugsweise die beim Verfahren (a) bereits genannten Lösungsmittel.

Die Umsetzung nach Verfahren (e) kann gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders durchgeführt werden. Man kann alle üblicherweise verwendbaren anorganischen oder organischen Säurebinder zugeben, wie Alkalicarbonate, beispielsweise Natriumcarbonat, Kaliumcarbonat und Natriumhydrogencarbonat, oder wie niedere tertiäre AlkYlamine, Cycloalkylamine oder Aralkylamine, beispielsweise Triethylamin, Dimethylbenzylamin; oder wie Pyridin und Diazabicyclooctan. Vorzugsweise verwendet man einen Ueberschuß an Azol.

Die Reaktionstemperaturen können beim Verfahren (e) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen etwa 20 bis 150°C, vorzugsweise bei 60 bis 120°C. Bei Anwesenheit eines Lösungsmittels wird zweckmäßigerweise beim Siedepunkt des jeweiligen Lösungsmittels gearbeitet.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (e) setzt man auf 1 Mol der Verbindungen der'Formel (X) vorzugsweise 1 bis 2 Mol der Verbindungen der Formel (XI) und gegebenenfalls 1 bis 2 Mol Säurebinder ein. Die Isolierung der Verbindungen der Formel (I) erfolgt in üblicher Weise.

Als Verdünnungsmittel kommen für die erfindungsgemäße Umsetzung gemäß Verfahren (f) vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel infrage. Hierzu gehören vorzugsweise die beim Verfahren (a) bereits genannten Lösungsmittel.

Die Umsetzung nach Verfahren (f/1) kann gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebinders durchgeführt werden. Man kann alle üblicherweise verwendbaren anorganischen oder organischen Säurebinder zugeben. Hierzu gehören vorzugsweise die beim Verfahren (a) bereits genannten Verbindungen.

Die Reaktionstemperaturen können beim Verfahren (f/l) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 20 und 150°C, vorzugsweise bei der Siedetemperatur des Lösungsmittels, beispielsweise zwischen 60 und 100°C.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (f/l) setzt man auf 1 Mol der Verbindungen der Formel (XII), gegebenenfalls nach Zugabe von 1 bis 2 Mol einer starken Base, wie z.B. eines Alkalihydrids, 1 Mol Halogenid der Formel (XIII) und gegebenenfalls 1 bis 2 Mol Säurebinder ein. Zur Isolierung der Endprodukte wird das Reaktionsgemisch vom Lösungsmittel befreit und der Rückstand mit Wasser und einem organischen Lösungsmittel versetzt. Die organische Phase wird abgetrennt und in üblicher Weise aufgearbeitet.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens (f/1) wird zweckmäßigerweise so verfahren, daß man von einem Hydroxyacetanilid der Formel (XII) ausgeht, letzteres in einem geeigneten inerten Lösungsmittel mittels Alkalimetall-hydrid oder -bromid in das Alkalimetall-alkanolat überführt, und letzteres ohne Isolierung sofort mit einem Halogenid der Formel (XII) umsetzt, wobei unter Austritt von Alkalihalogenid die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) in einem Arbeitsgang erhalten werden.

Die Umsetzung nach Verfahren (f/2) kann gegebenenfalls in Gegenwart eines Katalysators durchgeführt werden. Hierzu verwendet man vorzugsweise Chlorwasserstoff (vgl. J.Am.Chem.Soc. 69, 2246 (1947), ibid. 70, 4187(1948)) .

Die Reaktionstemperaturen können beim Verfahren (f/2) in einem größeren Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 0 und 100°C, vorzugsweise zwischen 20 und 60°C.

Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens (f/2) arbeitet man vorzugsweise in molaren Mengen, Die Isolierung der Verbindungen der Formel (I) erfolgt in üblicher Weise.

Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe weisen eine starke mikrobizide Wirkung auf und können zur Bekämpfung von unerwünschten Mikroorganismen praktisch eingesetzt werden. Die Wirkstoffe sind für den Gebrauch als Pflanzenschutzmittel geeignet.

Fungizide Mittel im Pflanzenschutz werden eingesetzt zur Bekämpfung von Plasmodiophoromycetes, Oomycetes, Chytridiomycetes, Zygomycetes, Ascomycetes, Basidiomycetes, Deuteromycetes.

Die gute Pflanzenverträglichkeit der Wirkstoffe in den zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten notwendigen Konzentrationen erlaubt eine Behandlung von oberirdischen Pflanzenteilen, von Pflanz- und Saatgut, und des Bodens.

Als Pflanzenschutzmittel können die erfindungsgemäßen Wirkstoffe mit besonders gutem Erfolg zur Bekämpfung von Oomyceten, z.B. gegen den Erreger der Kraut- und Braunfäule der Tomate und Kartoffel (Phytophthora infestans) sowie von Pyricularia oryzae am Reis, eingesetzt werden. Besonders hervorzuheben ist, daß die erfindungsgemäßen Wirkstoffe nicht nur eine protektive, sondern auch eine kurativ/eradikative Wirkung entfalten. Außerdem besitzen sie systemische Eigenschaften. So gelingt es, Pflanzen gegen Pilzbefall zu schützen, wenn man den Wirkstoff über den Boden und die Wurzel oder über das Saatgut den oberirdischen Teilen der Pflanze zuführt.

Die Wirkstoffe können in die üblichen Formulierungen übergeführt werden, wie Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Pulver, Schäume, Pasten, Granulate, Aerosole, Wirkstoff-imprägnierte Natur- und synthetische Stoffe, Feinstverkapselungen in polymeren Stoffen und in Hüllmassen für Saatgut, ferner in Formulierungen mit Brennsätzen, wie Räucherpatronen, -dosen, -spiralen u.ä., sowie ULV-Kalt- und Warmnebel-Formulierungen.

Diese Formulierungen werden in bekannter Weise hergestellt, z.B. durch Vermischen der Wirkstoffe mit Streckmitteln, also flüssigen Lösungsmitteln, unter Druck stehenden ver- flüssigten Gasen und/oder festen Trägerstoffen, gegebenenfalls unter Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln, also Emulgiermitteln und/oder Dispergiermitteln und/oder schaumerzeugenden Mitteln. Im Falle der Benutzung von Wasser als Streckmittel können z.B'. auch organische Lösungsmittel als Hilfslösungsmittel verwendet werden. Als flüssige Lösungsmittel kommen im wesentlichen in Frage: Aromaten, wie Xylol, Toluol, oder Alkylnaphthaline, chlorierte Aromaten oder chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Chlorbenzole, Chloräthylene oder Methylenchlorid, aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Cyclohexan oder Paraffine, z.B. Erdölfraktionen, Alkohole, wie Butanol oder Glycol- sowie deren Äther und Ester, Ketone, wie Aceton, Methyläthylketon, Methylisobutylketon oder Cyclohexaron. stark polare Lösungsmittel ; wie Dimethylformamid und Dimethylsulfoxid, sowie Wasser; mit verflüssigten gasförmigen Streckmitteln oder Trägerstoffen sind solche Flüssigkeiten gemeint, welche bei normaler Temperatur und unter Normaldruck gasförmig sind, z.B. Aerosol-Treibgas, wie Halogenkohlenwasserstoffe sowie Butan, Propan, Stickstoff und Kohlendioxid; als feste Trägerstoffe kommen in Frage: z.B. natürliche Gesteinsmehle, wie Kaoline, Tonerden, Talkum, Kreide, Quarz, Attapulgit, Montmorillonit oder Diatomeenerde und synthetische Gesteinsmehle, wie hochdisperse Kieselsäure, Aluminiumoxid und Silikate; als feste Trägerstoffe für Granulate kommen in Frage: z.B. gebrochene und fraktionierte natürliche Gesteine wie Calcit, Marmor, Bims, Sepiolith, Dolomit sowie synthetische Granulate aus anorganischen und organischen Mehlen sowie Granulate aus organischem Material wie Sägemehl, Kokosnußschalen, Maiskolben und Tabakstengel: als Emulgier- und/oder schaumerzeugende Mittel kommen in Frage: z.B. nichtionogene und anionische Emulgatoren, wie Polyoxyäthylen-FettsäureEster, Polyoxyäthylen-Fettalkohol-Äther, z.B. Alkylarylpolyglykol-äther, Alkylsulfonate, Alkylsulfate, Arylsulfonate sowie Eiweißhydrolysate; als Dispergiermittel kommen in Frage: z.B. Lignin-Sulfitablaugen und Methylcellulose.

Es können in den Formulierungen Haftmittel wie Carboxymethylcellulose, natürliche und synthetische pulverige, körnige oder latexförmige Polymere verwendet werden, wie Gummiarabicum, Polyvinylalkohol, Polyvinylacetat.

Es können Farbstoffe wie anorganische Pigmente, z.B. Eisenoxid, Titanoxid, Ferrocyanblau und organische Farbstoffe, wie Alizarin-, Azol-Metallphthalocyaninfarbstoffe und Spurennährstoffe wie Salze von Eisen, Mangan, Bor, Kupfer, Kobalt, Molybdän und Zink verwendet werden.

Die Formulierungen enthalten im allgemeinen zwischen 0,1 und 95 Gewichtsprozent Wirkstoff, vorzugsweise zwischen 0,5 und 90 %.

Die erfindungsgemäßen Wirkstoffe können in den Formulierungen oder in den verschiedenen Anwendungsformen in Mischung mit anderen bekannten Wirkstoffen vorliegen, wie Fungiziden, Bakteriziden, Insektiziden, Akariziden, Nematiziden, Herbiziden, Schutzstoffen gegen Vogelfraß, Wuchsstoffen, Pflanzennährstoffen und Bodenstrukturverbesserungsmitteln.

Die Wirkstoffe können als solche, in Form ihrer Formulierungen oder der daraus durch weiteres Verdünnen bereiteten Anwendungsformen, wie gebrauchsfertige Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Pulver, Pasten und Granulate angewendet werden. Die Anwendung geschieht in üblicher Weise, z.B. durch Gießen, Tauchen, Spritzen, Sprühen, Vernebeln, Verdampfen, Injizieren, Verschlämmen, Verstreichen, Stäuben, Streuen, Trockenbeizen, Feuchtbeizen, Naßbeizen, Schlämmbeizen oder Inkrustieren.

Bei der Behandlung von Pflanzenteilen können die Wirkstoffkonzentrationen in den Anwendungsformen in einem größeren Bereich variiert werden. Sie liegen im allgemeinen zwischen 1 und 0,0001 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 0,001 %.

Bei der Saatgutbehandlung werden im allgemeinen Wirkstoffmengen von 0,001 bis 50 g je Kilogramm Saatgut, vorzugsweise 0,01 bis 10 g, benötigt.

Bei Behandlung des Bodens sind Wirkstoffkonzentrationen von 0,00001 bis 0,1 Gew.-%, vorzugsweise von 0,0001 bis 0,02 %, am Wirkungsort erforderlich.

In den nachfolgenden Beispielen wird die nachstehend angegebene Verbindung als Vergleichssubstanz eingesetzt:

N-Chloracetyl-N-(2-ethyl-6-methylphenyl)-alaninethyl- ester

Beispiel A

Phytophthora-Test (Tomaten)/ Protektiv

Lösungsmittel: 4,7 Gewichtsteile Aceton

Emulgator : 0,3 Gewichtsteile Alkyl-aryl-polyglykolether Wasser : 95,0 Gewichtsteile Man vermischt die für die gewünschte Wirkstoffkonzentration in der Spritzflüssigkeit nötige Wirkstoffmenge mit der angegebenen Menge des Lösungsmittels und verdünnt das Konzentrat mit der angegebenen Menge Wasser, welches die genannten Zusätze enthält.

Mit der Spritzflüssigkeit bespritzt man junge Tomatenpflanzen mit 2 bis 4 Laubblättern bis zur Tropfnässe. Die Pflanzen verbleiben 24 Stunden bei 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70% im Gewächshaus. Anschließend werden die Tomatenpflanzen mit einer wässrigen Sporensuspension von Phytophthora infestans inokuliert. Die Pflanzen werden in eine Feuchtkammer mit einer 100%igen Luftfeuchtigkeit und einer Temperatur von 18 bis 20°C gebracht.

Nach 5 Tagen wird der Befall der Tomatenpflanzen bestimmt. Die erhaltenen Boniturwerte werden auf Prozent Befall umgerechnet. 0 % bedeutet keinen Befall, 100 % bedeutet, daß die Pflanzen vollständig befallen sind.

In diesem Test zeigen z.B. folgende Verbindungen eine sehr gute Wirkung, die derjenigen der aus dem Stand der Technik bekannten Verbindung(A)deutlich überlegen ist: Verbindungen gemäß Herstellungsbeispielen 5,3,6,8 und 1.

Beispiel B

Phytophthora-Test (Tomaten)/ Systemisch

Lösungsmittel : 4,7 Gewichtsteile Aceton Dispergiermittel: 0,3 Gewichtsteile Alkyl-aryl-polyglykolether

Wasser : 95,0 Gewichtsteile

Man vermischt die für die gewünschte Wirkstoffkonzentration in der Gießflüssigkeit nötige Wirkstoffmenge mit der angegebenen Menge des Lösungsmittels und verdünnt das Konzentrat mit der angegebenen Menge Wasser, welches die genannten Zusätze enthält.

In Einheitserde angezogene Tomatenpflanzen mit 2 bis 4 Laubblättern werden mit 10 ml c.er Gießflüssigkeit in der angegebenen Wirkstoffkonzentration, bezogen auf 100 ml Erde,gegossen.

Die so behandelten Pflanzen werden nach der Behandlung mit einer wässrigen Sporensuspension von Phytophthora infestans inokuliert. Die Pflanzen werden in eine Feuchtkammer mit einer Luftfeuchtigkeit von 100% und einer Temperatur von 18 bis 20°C gebracht. Nach 5 Tagen wird der Befall der Tomatenpflanzen bestimmt. Die so erhaltenen Boniturwerte werden auf Prozent: Befall umgerechnet. 0 % bedeutet keinen Befall, 100 % tedeutet, daß die Pflanzen vollständig befallen sind.

In diesem Test zeigen z.B. folgende Verbindungen eine sehr gute Wirkung, die derjenigen der aus dem Stand der Technik bekannten Verbindung (A)deutlich überlegen ist:

  • Verbindungen gemäß Herstellungsbeispielen 3,2,8 und 1.

Herstellungsbeispiele

Beispiel 1

(Verfahren a) 10,3g (0,05 Mol) N-(1-Methoximino-prop-2-yl)-2,6-dimethyl-anilin und 5g (0,063 Mol) wasserfreies Pyridin werden in 100 ml wasserfreiem Tetrahydrofuran gelöst und unter Rühren bei 60°C mit 6,8g (0,063 Mol) Methoxyessigsäurechlorid versetzt. Es wird noch 1 Stunde unter Rückfluß erhitzt, anschließend das Lösungsmittel im Vakuum abdestilliert und der Rückstand mit Wasser/ Methylenchlorid aufgenommen. Die organische Phase wird abgetrennt, über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Der ölige Rückstand wird im Vakuum in einer Kugelrohrapparatur destilliert. Man erhält 11,5g (83 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-(1-methox-imino-prop-2-yl)-N-methoxyacetyl-anilin vom Siedepunkt 140°C/0,2 Torr und mit einem Brechungsindex von = 1,5261.

Herstellung des Ausgangsproduktes

42,4g (0,35 Mol) 2,6-Dimethylanilin und 25g (0,17 Mol) gepulvertes Kaliumcarbonat werden in 100 ml Dimethylformamid unter Rühren auf 80°C erhitzt und tropfenweise mit 29g (0,17 Mol) 2-Brom-l-methoximino-propan versetzt. Die Temperatur steigt hierbei auf 95°C an. Es wird noch 2 Stunden bei 80°C gerührt, das anorganische Salz abgesaugt und das Filtrat destilliert. Nach Abdestillieren des Lösungsmittels und des überschüssigen 2,6-Dimethylanilins erhält man 25,4g (72,5 % der Theorie) N-(1-Methoximino-prop-2-yl)-2,6-dimethylanilin vom Siedepunkt 107-109°C/0,1 Torr.

51,9g (0,6 Mol) 1-Methoximino-propan und 106,7g (0,6 Mol) N-Brom-succinimid werden in 400 ml Tetrachlorkohlenstoff zum Sieden erhitzt und unter UV-Bestrahlung 2,5 Stunden unter Rückfluß erhitzt. Nach Abkühlen . und Abfiltrieren des Succinimids wird das Filtrat zunächst unter Normaldruck und dann am Wasserstrahlvakuum destilliert. Man erhält 68g (68 % der Theorie) 2-Brom-1-methoximino-propan vom Siedepunkt 49-50°C/ 20 Torr mit einem Brechungsindex von = 1,4750.

Beispiel 2

(Verfahren c) 20g (0,08 Mol) 2,6-Dimethyl-N-methoxyacetyl-N-acetonylanilin, 7,5 g (0,09 Mol) 0-Methyl-hydroxylamin-hydrochlorid und 9,1g (0,09 Mol) Triethylamin werden in 100ml Ethanol 5 Stunden unter Rückfluß erhitzt. Nach Abdestillieren des Lösungsmittels in Vakuum wird der Rückstand zwischen Wasser/Methylenchlorid verteilt. Die organische Phase wird abgetrennt, über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Der Rückstand kristallisiert nach Zugabe von Petrolether. Man erhält 21 g (94 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-(2-methoximino-prop-l-yl)-N-methoxyacetyl-anilin vom Schmelzpunkt 56-57°C.

Herstellung des Ausgangsproduktes

23,1g (0,1 Mol) 2,6-Dimethyl-N-methoxyacetyl-N-propargyl-anilin werden in 150 ml 85%-iger Ameisensäure auf 80°C erhitzt und die Reaktionsmischung wird anschließend mit 0,5g Quecksilbersulfat versetzt. Es wird noch 6 Stunden bei 80°C gerührt, die Lösung nach Abkühlen mit gesättigter Ammoniumsulfat-Lösung versetzt und mit Methylenchlorid extrahiert. Nach Neutralisation der Methylenchloridphase mit Natriumhydrogencarbonat-Lösung wird die organische Phase mit Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Man erhält 20,5g (77 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-acetonyl-N-methoxyacetyl-anilin vom Schmelzpunkt 56-57°C.

30g (0,155 Mol) 2,6-Dimethyl-N-methoxyacetyl-anilin und 0,3g Triethyl-benzyl-ammoniumchlorid werden in einem Zweiphasensystem-gemisch aus 100 ml 50%-iger Natronlauge und 250 ml Toluol gelöst und unter heftigem Rühren mit 19g (0,016 Mol) Propargylbromid versetzt. Man läßt 4 Stunden rühren, trennt die Toluolphase ab, wäscht sie mehrfach mit Wasser, trocknet über Natriumsulfat und engt durch Abdestillieren des Lösungsmittels im Wasserstrahlvakuum ein. Der Rückstand wird im Hochvakuum destilliert. Man erhält 26,5g (74 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-methoxyacetyl-N-propargyl-anilin vom Siedepunkt 1400/0,5 Torr und vom Schmelzpunkt 49-51°C.

55g (0,5 Mol) Methoxyacetylchlorid werden bei 5 bis 15°C unter Rühren und Kühlen in eine Lösung von 6lg (0,5 Mol) 2,6-Dimethylanilin und 50,5g (0,5 Mol) Triethylamin in 250 ml Toluol getropft. Man läßt 2 Stunden bei 20°C nachrühren, filtriert, engt ein und nimmt den Rückstand mit Wasser auf. Man extrahiert mit Methylenchlorid, trocknet über Natriumsulfat und engt durch Abdestillieren des Lösungsmittels ein. Der Rückstand wird im Hochvakuum destilliert. Man erhält 55g (57 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-methoxyacetyl-anilin vom Siedepunkt 122-132°C/0,1 Torr und vom Schmelzpunkt 61-63°C.

Beispiel 3

(Verfahren c) 27,1g (0,1 Mol) 2,6-Dimethyl-N-acetonyl-N-(2-furoyl)-anilin, 14g (0,2 Mol) Hydroxylammoniumchlorid und 15m1 Triethylamin werden in 150 ml Ethanol 3 Stunden unter Rückfluß erhitzt. Anschließend wird die Reaktionsmischung im Vakuum weitgehend vom Lösungsmittel befreit, der Rückstand mit Methylenchlorid aufgenommen, mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Der kristalline Rückstand wird mit Ether verrieben und abgesaugt. Man erhält 24,4g (85 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-N-(2-hydroximino-prop-1-yl)-anilin vom Schmelzpunkt 155-155°C.

Herstellung des Ausgangsproduktes

Entsprechend Beispiel 2 durch Umsetzung von 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-N-propargyl-anilin. Man erhält in 84%-iger Ausbeute 2,6-Dimethyl-N-acetonyl-N-(2-furoyl)-anilin vom Schmelzpunkt 90-91°C.

15,9g (0,1 Mol) 2,6-Dimethyl-N-propargyl-anilin und 8g (0,1 Mol) Pyridin werden in 100 ml Tetrahydrofuran zum Sieden erhitzt und vorsichtig mit 13g (0,1 Mol) Furan-2-carbonsäurechlorid versetzt. Man läßt 15 Minuten unter Rückfluß rühren und engt dann die Reaktionsmischung durch Abdestillieren des Lösungsmittels im Vakuum ein. Der Rückstand wird mit Methylenchlorid aufgenommen und mit Wasser gewaschen.

Man trennt die organische Phase ab, trocknet über Natriumsulfat und engt ein. Der Rückstand kristallisiert nach dem Verreiben mit Petrolether. Man erhält 22,5g (89 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-N-propargyl-anilin vom Schmelzpunkt 109-112°C.

Beispiel 4

(Verfahren d) 7g (0,024 Mol) 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-N-(2-hydrox- imino-prop-1-yl)-anilin (Beispiel 3) und 0,5g Triethylbenzylammoniumchlorid werden in einem ZweiphasenGemisch aus 30 ml 50%-iger Natronlauge und 100 ml Methylenchlorid gelöst und unter heftigem Rühren mit 3,7g (0,03 Mol) Dimethylsulfat versetzt. Die Temperatur steigt dabei von ca. 20°C auf ca. 32°C an. Nach 12- stündigem Rühren bei Raumtemperatur werden die Phasen getrennt. Die organische Phase wird nochmals mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt.Das resultierende dunkle Oel wird in einer Kugelrohrapparatur destilliert (Siedepunkt 170°C/0,1 Torr). Das auskristallisierte Produkt (2,3g) wird in Petrolether umkristallisiert. Man erhält 1,4g (20 % der Theorie) 2,6-Dimethyl-N-(2-furoyl)-N-(2-methoximino-prop-l-yl)-anilin vom Schmelzpunkt 108-109°C.

Entsprechend den Beispielen 1 bis 4 sowie entsprechend den Verfahrensvarianten (a) bis (f) werden die Verbindungen der allgemeinen Formel

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