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Scheinwerfer

阅读:420发布:2022-06-05

专利汇可以提供Scheinwerfer专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Es wird ein Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, der mit seinen optisch wirksamen Teilen wie Lichtquelle, Reflektor und gegebenenfalls einer Streuscheibe in einem Gehäuse gehalten ist. Dieses Gehäuse ist von einer Streuscheibe bzw. von einem Deckglas abgeschlossen und um eine im wesentlichen in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende Achse in eine ausgefahrene Gebrauchsstellung und in eine eingefahrene Nichtgebrauchsposition verschwenkbar. Die Achse ist zur Streuscheibe unter einem spitzen Winkel angestellt und der Scheinwerfer bzw. das Gehäuse wird mittels einer Taumelbewegung um diese derart angestellte Achse in zwei Endstellungen (Gebrauchsposition G und Nichtgebrauchsposition N) in Fahrzeugquerrichtung verdreht.,下面是Scheinwerfer专利的具体信息内容。

1. Scheinwerfer für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge, wobei der Scheinwerfer mit seinen optisch wirksamen Teilen, wie Lichtquelle, Reflektor und gegebenenfalls einer Streuscheibe in einem Gehäuse gehalten ist und dieses Gehäuse von einer Streuscheibe bzw. von einem Deckglas abgeschlossen wird und um eine im wesentlichen in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende Achse in eine ausgefahrene Gebrauchsposition und in eine eingefahrene Nichtgebrauchsposition verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (8) zur Streuscheibe (6a) unter einem spitzen Winkel (I) angestellt ist und der Scheinwerfer (3) bzw. das Gehäuse (7) mittels einer Taumelbewegung um diese derart angestellte Achse (8) in die beiden Endstellungen (Gebrauchsposition G und Nichtgebrauchsposition N) in Fahrzeugquerrichtung verdrehbar ist.2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) bzw. der Scheinwerfer (3) um einen Winkel von mindestens 180° verdrehbar ist und seine jeweilige Endstellung bei einem Drehwinkel von 0° (Nichtgebrauchsposition N) und von 180° (Gebrauchsposition G) einnimmt.3. Scheinwerfer nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (8) in einer senkrechten Längsebene (X-X) unter einem Winkel (af) zu einer zur Streuscheibe (6a) rechtwinkelig verlaufenden ideellen Achse (13) geneigt ist und dieser Winkel (α) einer Winkelhalbierenden vom Winkel (α1) zwischen der Streuscheibe in der Gebrauchsposition (G) und der Nichtgebrauchsposition (N) des Scheinwerfers (3) entspricht.4. Scheinwerfer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (6a) sowie die öffnung (2) in der Karosserie rotationssymmetrisch zur Drehachse (8) ausgeführt sind.5. Scheinwerfer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (6a) des Scheinwerfers (3) in der einen Endstellung (Nichtgebrauchsposition N) sichtbar ist und bündig mit der Karosserieoberfläche verläuft und in der weiteren, um 180° verdrehten Endstellung (Gebrauchsposition G) die Streuscheibe (6a) des Scheinwerfers (3) aufgerichtet ist.6. Scheinwerfer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der aufgerichtete Scheinwerfer (3) bzw. das Gehäuse (7) mit seinem unteren Teil (7a) innerhalb der Karosserie (Raum 9) liegt und mit seinem oberen Teil (7b) frei über die Karosseriekontur hinausragt.7. Scheinwerfer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Teil (7b) des aufgerichteten Gehäuses (7) der Reflektor (5) mit der Lichtquelle (4) angeordnet ist und der tiefste Punkt des Reflektors (5) etwa in einer gemeinsamen horizontalen Ebene (C-C) mit dem untersten Punkt der öffnung (2) in der Karosserie liegt.8. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (7) neben dem Hauptscheinwerfer (4, 5) noch ein Zusatzscheinwerfer (10) integriert ist, der in eingefahrener Nichtgebrauchsposition (N) Lichtsignale abgebend angeordnet ist.9. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) in seiner Rückwand eine von einer transparenten Scheibe (12) abgedeckte Öffnung aufweist, hinter der ein ortsfester Zusatzscheinwerfer (11) gehalten wird, der in der eingefahrenen Nichtgebrauchsposition (N) Lichtsignale abgebend angeordnet ist.10. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Achse (8) ein Drehmotor (14) verbunden ist, der unmittelbar hinter dem Gehäuse (7) angeordnet und aufbauseitig abgestützt ist und gleichzeitig eine einfache Lagerung für das Gehäuse (7) aufweist.11. Scheinwerfer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verdrehen des Gehäuses (7) in seine beiden Endstellungen (G und N) zwischen der Achse (8) und dem Gehäuse (7) ein eine Drehbewegung erzeugendes Mittel, wie eine Zahnradübertragung oder einen Riementrieb, vorgesehen ist.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf einen Scheinwerfer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Aus der DE-AS 19 25 317 sind Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge bekannt geworden, die in Querrichtung um eine zentrisch zur Streuscheibe verlaufende Achse in eine Gebrauchs- und eine Nichtgebrauchsposition verdreht werden. Als Betätigungselement wird ein mit den beiden Drehachsen der Scheinwerfer verbundenes Gestänge verwendet, über das eine Synchronbewegung beider Scheinwerfer erfolgt. In der Nichtgebrauchsposition ist der Scheinwerfer im Aufbau versenkt und die Unterfläche des Gehäuses schließt die Karosserieöffnung bündig ab, wozu dieses Gehäuse in besonderer Weise zusätzlich als Klappe ausgebildet ist. Bei dieser Ausführung ist die Drehachse zentrisch zur Streuscheibe verlaufend angeordnet, so daß sie nur in einer vertikalen Ebene bewegbar ist und daher zum vollständigen Versenken einen relativ großen Bauraum innerhalb des Fahrzeugaufbaus benötigt. Ferner ist in aufwendiger Weise ein Gehäuse zum Verschließen der öffnung in der Karosserie erforderlich, das in besonderer Art mit einer lackierten Abschlußklappe versehen ist, wobei das Gehäuse in Gebrauchsposition ebenfalls einen relativ großen Raum im Fahrzeugaufbau in Anspruch nimmt.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Sportwagen, zu schaffen, der in einfacher baulicher Ausführung über eine Drehachse in eine aufrechte Gebrauchsposition und in eine versenkte, aber bündig mit der Karosseriefläche verlaufende Nichtgebrauchsposition verdrehbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung beinhalten die Unteransprüche.

Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile bestehen darin, daß durch eine besondere Anstellung der einzigen Drehachse zur Streuscheibe des Scheinwerfers eine solche Bewegung des Gehäuses bzw. des Scheinwerfers erzielt wird, daß in der Nichtgebrauchsposition die Streuscheibe gleichzeitig als bündige Abschlußklappe für die öffnung in der Karosserie dient, wobei die Streuscheibe selbst von außen sichtbar angeordnet ist. Durch diese sichtbare Anordnung besteht die Möglichkeit . eines einfachen Vorsehens eines weiteren, als Lichtquelle verwendbaren Zusatzscheinwerfers. Dieser ist entweder in das Gehäuse integriert oder ortsfest hinter dem Gehäuse angeordnet.

Durch einen Drehantrieb des Gehäuses über einen E-Motor wird kein Bewegungsgestänge bekannter Art, welches sehr platzaufwendig ist und aus mehreren beweglichen Teilen besteht, benötigt.

Der aufbauseitig abgestützte Motor beinhaltet gleichzeitig den einzigen Lagerort für die Achse, so daß platzeinnehmende zusätzliche Lagerorte entfallen können.

Der Drehmotor ist vorzugsweise als E-Motor ausgeführt, wobei für jeden Scheinwerfer ein Motor vorgesehen ist. Die Motoren sind über eine Steuerschaltung in der Weise miteinander verbunden und ansteuerbar, daß nur eine synchrone Bewegung beider Scheinwerfer möglich ist. In ihren Endstellungen liegen die Scheinwerfer z.B. an einem Anschlag an, der mit einer Halteeinrichtung versehen ist, damit eine konstante Lage auch bei Erschütterungen gewährleistet wird.

Der besondere Bewegungsablauf des Scheinwerfers bzw. des Gehäuses nach Art einer Taumelbewegung bietet die Möglichkeit, mit wenigen Mitteln, insbesondere nur durch eine besondere Anstellung der gerade verlaufenden, einstückig ausgebildeten Drehachse gemäß Anspruch 3, bei jedem beliebigen Formverlauf der Haube die optimalen Positionen nach der Erfindung zu erzielen.

Es hat sich außerdem noch gezeigt, daß die Taumelbewegung des Scheinwerfers begünstigt, daß eine sich über die Scheinwerfer gebildete Eisschicht infolge der sich verlagernden Streuscheibe beim Verdrehen leicht aufbrechbar ist.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.

Es zeigt

  • Fig. 1 eine schematische Darstellung der Lage der Drehachsen zur Streuscheibe in Gebrauchs- und Nichtgebrauchsposition,
  • Fig. 2 die eingefahrene Nichtgebrauchsposition der Scheinwerfer mit als Lichthupe verwendeten weiteren Zusatzscheinwerfern im Gehäuse,
  • Fig. 3 die ausgefahrene Gebrauchsposition der Scheinwerfer,
  • Fig. 4 eine schaubildliche Darstellung der Gebrauchsposition der Scheinwerfer,
  • Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung der Nichtgebrauchsposition der Scheinwerfer im Kraftfahrzeug mit ihren zugehörigen Drehachsen,
  • Fig. 6 eine schaubildliche Darstellung der Gebrauchsposition der Scheinwerfer im Kraftfahrzeug mit den zugehörigen Drehachsen, und
  • Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines verdrehbaren Scheinwerfers mit ortsfest hinter dem Gehäuse angeordnetem Zusatzscheinwerfer.

In einem Kraftfahrzeug 1 sind frontseitig in der Karosserie Öffnungen 2 für vordere Scheinwerfer 3 vorgesehen. Diese Scheinwerfer 3 sind mit ihren optisch wirksamen Teilen wie Lichtquelle 4, Reflektor 5 und gegebenenfalls einer Streuscheibe 6 in einem Gehäuse 7 angeordnet, das von einer Streuscheibe 6a oder einem Deckglas abgeschlossen ist. Der Reflektor 5 kann von einer Streuscheibe abgeschlossen sein, so daß dann das Gehäuse 7 von einem Deckglas verschlossen ist. Wenn der Reflektor keine Streuscheibe aufweist, ist das Gehäuse 7 von einer Streuscheibe abgedeckt. Das Gehäuse 7 bzw. der Scheinwerfer 3 ist um eine Achse 8 in eine ausgefahrene Gebrauchsposition G und in eine eingefahrene Nichtgebrauchsposition N verdrehbar. Die Achse 8 erstreckt sich etwa in einer senkrechten Fahrzeuglängsebene XX und schwenkt in Querrichtung zum Fahrzeug, wie die Pfeile in den Fig. 5 und 6 näher zeigen. Der Verschwenkwinkel von einer Position in die andere Position beträgt etwa 180°, so daß z.B. bei 0° die Endstellung der Nichtgebrauchsposition N und nach einer Drehung um 180° um die Achse 8 die Endstellung der Gebrauchsposition G eingestellt wird.

In der Gebrauchsposition G ist das Gehäuse 7 in der Weise aufgestellt, daß die Lichtquelle 4 wirksam ist. Dagegen ist das Gehäuse 7 .in der Nichtgebrauchsposition N so in die Karosserie eingefahren, daß die Streuscheibe 6a bündig mit der Karosserieoberfläche des Fahrzeugs 1 verläuft.

Die Achse 8 ist zur Streuscheibe 6a unter einem spitzen Winkel angestellt. Der Scheinwerfer 3 bzw. die Streuscheibe 6a führt, wie Fig. 1 zeigt, z.B. von der Position N in die Position G eine sogenannte Taumelbewegung durch, die ein Einfahren und Ausfahren bewirkt.

Insbesondere ist die Drehachse 8 in einer senkrechten Längsebene X-X unter einem Winkel α zu einer zur Streuscheibe 6a rechtwinkelig verlaufenden ideellen Achse 13 geneigt angeordnet. Dieser Winkel α ist die Winkelhalbierende vom Winkel α1 zwischen der Streuscheibe 6a in der Gebrauchsposition G und in der Nichtgebrauchsposition N. Die Streuscheibe 6a sowie die Öffnung 2 sind rotationssymmetrisch ausgeführt, wobei die unter einem Winkel;1 angestellte Drehachse 8 die Streuscheibe 6a zentrisch durchdringt.

Im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 2 und 3 sowie der weiteren Fig. 5 und 6 steht der aufgerichtete Scheinwerfer in der Position G mit seinem unteren Gehäuseteil 7a innerhalb des von der Haube abgedeckten Innenraumes 9. Die Lichtquelle 4 ist aber so angeordnet, daß der Reflektor 5 mit seiner unteren Begrenzung etwas oberhalb einer horizontalen Ebene C-C liegt, deren Lage abhängig von der unteren Begrenzung der öffnung 2 ist.

Das Gehäuse 7 des Scheinwerfers 3 ist so ausgeführt, daß neben dem Hauptscheinwerfer 4, 5 noch ein Zusatzscheinwerfer 10 angeordnet ist. Dieser ist, wie die Fig. 2 und 3 näher zeigen, in der Weise vorgesehen, daß bei Nichtgebrauchsposition N, wenn die Streuscheibe 6a bündig mit der Karosseriefläche verläuft, er eine Arbeitsstellung zur Abgabe von Lichtsignalen als sogenannte Lichthupe einnimmt.

Nach einer weiteren Ausführung gemäß Fig. 7 ist der Zusatzscheinwerfer 11 ortsfest in der Aufbaustruktur angeordnet. Zum Durchtritt von Lichtsignalen weist das Gehäuse 7 eine entsprechende öffnung auf, die von einer transparenten Scheibe 12 abgedeckt ist.

Der Drehantrieb des Gehäuses 7 erfolgt vorzugsweise über einen E-Motor 14, der an der Aufbaustruktur abgestützt ist. Innerhalb des Motors 14 ist die Achse 8 zumindest einfach gelagert, wobei zum Verdrehen zwischen der Achse 8 und dem Gehäuse 7 ein eine Drehbewegung übertragendes Mittel vorgesehen ist. Dieses Mittel kann als Riementrieb, Zahnradtrieb oder einem ähnlichen Element bestehen. Zum genauen Einstellen der beiden Endstellungen G und N des Scheinwerfers können Anschläge dienen, die mit Haltevorrichtungen ausgerüstet sind, damit der Scheinwerfer 3 bei Erschütterungen seine Lage beibehält.

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