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Einkaufswagen

阅读:811发布:2021-01-25

专利汇可以提供Einkaufswagen专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft einen Einkaufswagen, sog. S-B-Wagen mit korbartigem Drahtgestell auf einem Fahrgestell montiert mit Schiebe-Handgriff an einer Stirnseite, über welchem eine Informationstafel angeordnet ist quer zur Blickrichtung des den Wagen schiebenden Einkäufers, welche Tafel vorzugsweise mit elektronischen Anzeigeelementen zur Fernübertragung von einer Zentrale aus bestückt ist.,下面是Einkaufswagen专利的具体信息内容。

1. Einkaufswagen zur Aufnahme und zum Transport von einzukaufendem Gut - Ware - insbesondere zur Verwendung in Selbstbedienungsläden - sogen. S-B-Wagen - bestehend aus einem korbartigen, auf einem Fahrgestell angeordneten Drahtgestell , welches an einer seiner Stirnseiten mit einem Schiebe-Handgriff versehen ist, der die Gestellbreite übergreift und an beidseitigen Auslegern am Gestelloberrand angebracht ist, gekennzeichnet durch die Anordnung einer Informationstafel (3) an einer der beiden Stirnseiten (1a, 1b) quer zur Blickrichtung des den Wagen schiebenden Einkäufers, insbes. oberhalb des Handgriffs (3) an einem brückenförmigen Bügel (4), welcher beidseits am Handgriff (3) oder mit denselben an den Auslegern (2) befestigt ist.2. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der brückenförmige Bügel (4) einstückig mit der Informationstafel (5), insbes. aus Kunststoff in Weichplastik gebildet ist.3. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der brückenförmige Bügel (4) und/oder die Informationstafel (5) aus Metall, insbes. Draht gebildet ist.4. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationstafel (5) aus einem Rahmen (6) besteht, in welchem ein beschriftbarer Schild (7) einschiebbar ist.5. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationstafel (5) durch ein beschriftbares, an beiden Breitseiten aufwickelbares Band gebildet ist.6. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationstafel bei Anordnung über den Handgriff auf der Rückseite mit Spielzeug, wie Rechenkugeln und dgl. bestückt ist.7. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationstafel (5) mit elektronischen Anzeigeelementen (9) bestückt ist, welche vorzugsweise über einen Empfängerteil von stationären Sendern betätigbar sind.8. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationstafel einen Empfänger mit Flachlautsprecher zur Wiedergabe akustische Informationen enthält.9. Einkaufswagen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Energiequelle für die elektronisch und/oder akustische Anzeige einschl. Empfängerteil Batterien und/oder Solarzellen dienen, welche vorallem im letzteren Falle neben den Anzeigeelementen an der Informationstafel angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Einkaufswagen zur Aufnahme und zum Transport von einzukaufendem Gute - Ware - insbesondere zur Verwendung in Selbstbedienungsläden - sogen. SB-Wagen - bestehend aus einem korbartigen, auf einem Fahrgestell angeordneten Drahtgestell, welches an einer der Stirnseiten mit einem Schiebe-Handgriff versehen ist, der die Gestellbreite übergreift und an beidseitigen Auslegern am Gestelloberrand angebracht ist.

Vorallem in größeren Selbstbedienungsläden ist der Gebrauch solcher Einkaufswagen üblich, damit die ausge- wählte Ware gut sichtbar untergebracht zur Zahlstelle zu transportieren ist. Beim Einkauf ist somit ein Einkaufswagen am Handgriff zu ergreifen und durch den Laden zum Einfüllen der einzukaufenden Ware zu schieben. Um dies zu ermöglichen, sind zwischen den einzelnen, der zu verkaufenden Waren aufnehmenden Regalen, Einkaufsstraßen vorgesehen, wobei diese im allgemeinen jeweils bestimmten Warenarten zugeordnet sind. Es besteht aber oft eine gewisse Schwierigkeit, bestimmte Güter zu finden, vorallem weil in diesen Selbstbedienungsläden kaum Hilfestellung durch Bedienungspersonal erwartet werden kann. Es besteht demnach der Bedarf nach Information, wo bestimmte Güter gefunden werden können.

Weiter besteht auch seitens der Verkaufs leitung der Wunsch nach Werbung, besonders auch für Waren, welche schnellstmöglich umgesetzt werden müssen, aber naturgemäß auch zur Umsatzsteigerung bei anderen Waren.

Aufgabe der Erfindung ist es nun diesem Informationsbedarf abzuhelfen. Dies wird gemäß der Erfindung mit Einkaufswagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erreicht durch die Anordnung einer Informationstafel an einer der beiden Stirnseiten quer zur Blickrichtung des den Wagen schiebenden Einkäufers, welcher beidseits am Handgriff oder mit demselben an den Auslegern befestigt ist.

Da jedermann beim Einkauf einen solchen Einkaufswagen zu benutzen hat, fällt sein Blick beim Schieben des Einkaufswagens zwangsläufig auch auf die so angebrachte Informationstafel, auf welcher neben Informationen, die dem Käufer zum Finden der von ihm einzukaufenden Waren dienen, auch Werbehinweise angebracht sein können, die auf b2vorzugt zu verkaufende Artikel u.a. mehr aufmerksam machen.

Der Informationsgehalt dieser Tafeln kann noch dadurch erweitert werden, daß sie veränderbar sind, so kann die Informationstafel aus einem Rahmen gebildet sein, in welchem ein beschriftbarer Schild aus Kunststoff, Pappe od. dgl. einschiebbar ist. So können diese Schilder leicht durch Austausch aktualisiert werden.

Auch ist es möglich die Informationstafel, die aus einem beschriftbaren, an beiden Breitseiten aufwickelbarem Band besteht, das entweder vom Verkäufer oder auch vom Einkaufenden in die gewünschte Position gebracht werden kann. So können beispielsweise die Warengruppen alphabetisch mit ihrem Standort auf dem Band aufgetragen sein, so daß der Kunde diesen Standort leichter finden kann.

Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung kann die Informationstafel auch mit elektronischen Anzeigeelementen bestückt sein, welche vorzugsweise über einen Empfängerteil von stationären Sendern betätigbar sind. Diese können jeweils beim Durchgang durch die Einkaufsstraße auf stationäre Sender ansprechen und die hier greifbaren Artikel oder auch bevorzugt zu verkaufende Waren anzeigen oder es kann deren Anzeige auch von zentralen Sendern allein oder zusätzlich betrieben werden.

Der brückenförmige Bügel kann in einer ersten Ausführungsform mit dem Handgriff verbunden oder mit diesem auch einstückig sein oder er kann auch mit beidseitigen Flanschen an den Auslegern des Drahtgestells zusammen mit dem Handgriff an denselben befestigt sein. Die erste Ausführungsform empfiehlt sich insbesondere bei der Erst-Herstellung dieser Einkaufswagen, die zweite Ausführung vorallem dann, wenn derartige Informationstafeln nachträglich an Einkaufswagen anzubringen sind.

Vorzugsweise soll die Informationstafel nach der Erfindung mit einem brückenförmigen Bügel über dem Handgriff angebracht sein. Hierbei kann der Bügel aus Kunststoff bestehen, oder Draht gebildet sein, ebenso wie auch die Informationstafel aus entsprechenden Materialien herzustellen ist. In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform kann der brückenförmige Bügel einstückig mit der Informationstafel, insbesondere auch Weichplastik hergestellt sein. Weichplastik ist deshalb zu empfehlen, weil es sehr beständig, insbesondere gegen mechanische Angriffe ist und auch, da solche Einkaufswagen oft im Freien stehen, wetterfest ausgeführt werden kann. Diese Ausführung ermöglicht es auch, an der Rückseite der Informationstafel Kinderspielzeug anzubringen, zumal oft kleine Kinder zum Einkaufen mitgenommen werden und diese gern im Einkaufswagen sitzen und sich dabei so mit dem Spielzeug, wie beispielsweise Rechenkugeln und dgl. beschäftigen können.

Die Wagen sind auch für die elektronisch - optische und/oder eine akustische Anzeige bzw. Information, die letztere mit einem Flachlautsprecher in der Informationstafel und jeweiligem Empfangsteil mit Batterie und/oder Solarzellen zu versehen.

In der Zeichnung sind beispielsweise bevorzugte Ausführungsformen des Gegenstandes der Erfindung schematisch dargestellt und zwar zeigen:

  • Figur 1 die Ansicht einer Gestellstirnseite mit Handgriff und Informationstafel und
  • Figur 2 die perspektivische Ansicht eines Einkaufwagens mit wahlweiser Anordnung einer elektronischen Anzeigetafel.

Nach Figur 1 ist am korbförmigen Drahtgestell 1, welches auf einem hier nicht dargestellten Fahrgestell angeordnet ist, an dessen (1) Stirnseite 1a am Gestelloberrand über Ausleger 2 ein Handgriff 3, bevorzugt aus Kunststoff, angebracht. Nach der Darstellung ist über diesem Handgriff 3 ein brückenförmiger Bügel 4 angeordnet und fest mit dem Handgriff 3 verbunden; auch kann der Bügel 4 mittels Flanschen zusammen mit dem Handgriff 3 an den Auslegern 2 befestigt sein. Mit dem brückenförmigen Bügel 4 ist eine Informationstafel 5 verbunden, welche hier aus einem Rahmen 6 besteht mit in diesen Rahmen 6 einschiebbarem Schild 7. In einem Feld 8, zwischen dem brückenförmigen 13ügel 4 und der Informationstafel 5 kann noch der Name des Selbstbedienungsladens angebracht werden, um der Mitnahme solcher Wagen vorzubeugen.

In Figur 2 ist sodann in perspektivischer Ansicht das korbförmige Drahtgestell 1 dargestellt auf einem Fahrgestell 10 montiert, wobei wiederum über Ausleger 2 ein Handgriff 3 an der Stirnseite 1a vorgesehen ist mit einem Bügel 4, auf welchem eine Informationstafel 5 mit elektronischen Anzeigeelementen 9 bestückt ist. Letztere (9) können über ein Empfängerteil von stationären Sendern aus betätigt werden. Wie strichpunktiert dargestellt, kann hierbei die Informationstafel 5a mit elektr. Anzeigeelementen 9a auch an der Stirnseite 1b des Drahtgestells 1 vom Einkaufswagen angeordnet sein, in jedem Falle in Blickrichtung des den Wagen schiebenden Einkäufers.

Im übrigen kann auch, wie hier nicht besonders dargestellt, die Informationstafel einen Empfänger mit Flachlautsprecher zur Weitergabe akustisch Informationen allein oder zusätzlich enthalten. In beiden Fällen können Batterien und/oder Solarzellen als Energiequellen dienen, wobei die ersteren beispielsweise im Handgriff und die letzteren beispielsweise auf der Informationstafel angeordnet werden können.

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