Förderanlage zum Fördern, Verschieben, Verteilen und Positionieren von Eisenbahnwaggons |
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申请号 | EP00113615.9 | 申请日 | 2000-06-28 | 公开(公告)号 | EP1065126B1 | 公开(公告)日 | 2004-08-25 |
申请人 | Tiefenbach GmbH; | 发明人 | Burghoff, Jürgen; Lasowski, Manfred; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Förderanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Diese Förderanlage ist durch die DE 41 01 078 und durch das Gebrauchsmuster 298 14 520 bekannt. Sie wird im Eisenbahnbetrieb zum Verschieben, Verteilen und Positionieren von Eisenbahnwaggons eingesetzt, z.B. zum Fördern von Waggons oder ganzen Zügen in Waschstraßen. In jedem Falle dient sie zum Fördern von Eisenbahnfahrzeugen und Eisenbahnwaggons ohne Eigenkraft. Die Förderanlage weist einen Förderwagen auf, der mit dem jeweiligen Waggon kuppelbar ist und der durch Seilzug längs der Verteilgleise, Verladegleise, Richtungsgleise, Waschstraßen verfahrbar ist. Der Förderwagen besitzt ein frei drehbares Fahrwerk und ist dementsprechend nicht mit einem eigenen Antrieb ausgerüstet sondern wird durch einen Seilzug (Endlosseil oder Schleppseil und Rückholseil) in Förderrichtung und Rückholrichtung geschleppt. Durch das o.g. Gebrauchsmuster ist es bekannt, daß die Förderarme bzw. Bremsarme solcher Förderanlagen nicht nur durch Seilzüge sondern auch durch Hydraulikzylinder betätigt werden können. In diesem Falle ist es auch bekannt, über das Schleppseil oder das Bremsseil, in welches eine stromführende Ader eingelassen ist, die zur Erzeugung des hydraulischen Drucks erforderliche Energie zuzuführen. (DE-A 198 55 930.5) Es werden für diese Art der Energiezufuhr also spezielle Seile benötigt, die wegen ihrer stromführenden Einlagen empfindlich sind. Außerdem stellen die erforderlichen Stromkupplungen einen erheblichen technischen Aufwand dar, zumal sie einer intensiven Wartung bedürfen. Dieser Aufwand steht vor dem Hintergrund, daß der Energiebedarf gering ist und nur zeitweilig besteht. Aufgabe der Erfindung ist es, eine Energieversorgung des Förderwagens bereitzustellen, die einen dem Energiebedarf angemessenen technischen Aufwand und Wartungsaufwand erfordert. Die Lösung ergibt sich aus Anspruch 1. Sie zeichnet sich dadurch aus, daß die Energieversorgung zum Betrieb und Steuern des Förderwagens unabhängig von seiner jeweiligen Position ist. Im Gegenteil, es können auch Geräte wie z.B. Entfernungssensoren an dem Förderwagen angebracht und während der Fahrt betrieben werden, die eine Betriebssteuerung in Abhängigkeit von der jeweiligen Position ermöglichen. Je nach Ausgestaltung des Förderwagens und seiner Betätigungselemente und Antriebe kommen unterschiedliche Arten von Energiespeichem in Betracht Chemoelektrische Energiespeicher nach Anspruch 3 haben den Vorteil, daß sie nicht nur für den Betrieb der Kraftantriebe des Förderwagens sondern insbesondere auch als Gleichstromquelle für die Steuerung in Betracht kommen. Überdies ist zum Aufladen nur eine geringe Leistung erforderlich, so daß insbesondere die Aufladung über eine induktive Kupplung und eine Stromschiene ermöglicht wird. Pneumatische oder hydraulische Energiespeicher kommen insbesondere für die Kraftantriebe des Förderwagens in Betracht. Sie sind robust und daher für den rauhen Betrieb in Rangieranlagen besonders geeignet. Sie können insbesondere dann verwandt werden, wenn eine ausreichende Energiezufuhr erfolgen kann, was dann der Fall ist, wenn der Energiespeicher zum zeitweiligen Aufladen nur in der Ruheposition des Förderwagens durch Kontakt mit einer Energiequelle verbindbar ist (Anspruch 2) oder für die Energiezufuhr ausreichende Zeit zur Verfügung steht (insbes. Anspruch 4). Bei der Förderanlage Anspruch 5 und den zusätzlichen Gestaltungen nach einem der Ansprüche 6 bis 8 wird die Förderung oder Bremsung des Waggons ohne Eingriff des Energiespeichers bewirkt, so daß gewährleistet ist, daß der führerlose Waggon auch bei Ausfall eines Energie- oder Kraftspeichers sich nicht selbständig machen kann. Wenn eine Förderanlage nach einem der Ansprüche 5 bis 8 ausgerüstet ist, muß ein Kraftgeber vorhanden sein, welcher die Mitnehmerarme (Förder- bzw. Bremsarme) außer Eingriff mit dem Waggonrad bringen kann. Daneben ist es jedoch auch wünschenswert, daß ein Waggonrad, das aus der jeweiligen Gegenrichtung kommt, den Mitnehmerarme überfahren kann, ohne daß der Kraftgeber zuvor betätigt wird. Dies wird nach Anspruch 9 erreicht. Dabei stützt sich der steuerbare Kraftgeber über einen Freilauf an dem Förderwagen ab, so daß eine Kraft auf den jeweiligen Mitnehmerarm im Sinne des Einfahrens in die Förderposition zwar aufgebracht, das schnelle Einziehen des Arms in die Neutralposition durch eine von außen kommende Kraft, d.h. ein in die Förderstrecke fahrendes Waggonrad jedoch nicht behindert wird. Die Ausgestaltung nach Anspruch 9 ist daher auch unabhängig von der Realisierung der Ausgestaltung nach den Ansprüchen 1 bis 4 vorteilhaft. Die Erfindung (Anspruch 10) gestattet es, Meßsensoren, Funkgeräte oder Steuergeräte an dem Förderwagen anzubringen. Wenn z.B. ein Abstandssensor an dem Förderwagen angebracht und über den elektrischen Energiespeicher dauernd mit dem erforderlichen Strom versorgt wird, kann der Abstand zu dem nächsten Waggon laufend erfaßt werden. Dadurch wird es möglich, den Förderwagen bei ausreichend großem Abstand im Schnellgang zu betreiben und bei Annäherung an den Waggon den Antrieb automatisch oder von Hand auf Schleichgang umzuschalten. Dabei kann die Verbindung mit der ortsfesten Steuer- und Antriebseinrichtung über eine Steuerleitung oder per Funk geschehen. Die durch den Energiespeicher betriebenen Geräte können insbesondere elektrische Geräte (Kraftgeber) zum Aufbringen von Antriebskräften und Verstellkräften (z.B. Pumpenantriebe zum Speichern pneumatischer oder hydraulischer Energie) oder Steuergeräte (Ventile, Betätigungsmagnete von Ventilen) sein. Wie bereits erwähnt, ist der Waggon oder Zug vor allem in Waschanlagen führerlos und antriebslos. Die Ausgestaltung nach Anspruch 12 gestattet es trotzdem, den Waggon sicher zu führen und an den vorgesehenen Positionen anzuhalten. Die Energieübertragung zum Aufladen des Speichers kann durch Kontakt mit einer Energiequelle geschehen. Dies ist zwingend, wenn pneumatische oder hydraulische Energiespeicher eingesetzt werden und der Förderwagen keine Pumpe mitfuhrt. Besonders vorteilhaft werden aufladbare elektrische Energiespeicher eingesetzt. Dabei kann die Ladungsmenge und Entladeleistung derartiger Energiespeicher beschränkt sein, wenn zusätzlich noch weitere Energiespeicher, insbesondere mit anderen Energieformen, insbesondere aufladbare pneumatische hydraulische oder elektrische Energiespeicher mitgeführt werden, zu deren Aufladung nicht nur die nur kurze Ruhezeit des Förderwagens in seiner Ruheposition sondern eine größere Zeit zur Verfügung steht. Ein kleiner Energiespeicher mit geringer Ladungsmenge und Entladeleistung ist auch dann ausreichend, wenn die zum Aufladen erforderliche elektrische Energie mittels einer längs der Förderstrecke verlegten Stromleitung, z.B. Stromschiene und einer induktiven Kupplung übertragen wird. In diesem Falle wird die Stromschiene mit Wechselspannung beschickt und mittels induktiven Magnetspulen, die am Förderwagen angebracht sind, abgetastet. Die induktive Wechselspannung der Magnetspulen wird gleichgerichtet und ist zum Aufladen des elektrischen chemoetektrischen Energiespeichers ausreichend, da dieser im wesentlichen für meß- und steuerungstechnische Aufgaben und nur sporadisch und kurzzeitig zur Aufbringung größerer Kräfte in Anspruch genommen wird. Alternativ oder zusätzlich zu der bisher geschilderten Ausgestaltung können die elektrischen Energiespeicher über eine elektrische Kupplung zwischen dem Förderwagen und dem angekuppelten Waggon mit einem elektrischen Gerät (Kraftgeber, Antrieb, Meßwertgeber oder dergl.) in dem Waggon verbunden sein, um an dem zu dieser Zeit führerlosen Waggon Funktionen oder Meßaufgaben durchzuführen. Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Die Förderanlage weist einen Förderwagen 1 auf. Dieser ist auf Rollen 3 auf den Füßen 4 der Schienen 5 im sogenannten Laschenraum geführt. Zur seitlichen Führung dienen Führungsrollen 6, die sich seitlich an dem Schienensteg 7 abstützen. Jeder der Förderwagen wird durch ein Förderseil 8, das an ihm befestigt ist, in Förderrichtung und durch ein Rückholseil 9 gegen die Förderrichtung (Rückholrichtung) bewegt. Dazu sind die Seile durch Treibrollen oder Winden angetrieben. Ebenso können Endlosseile benutzt werden, die in Förderrichtung und in Rückholrichtung antreibbar sind. Zum Antrieb der Seile dienen Treibrollen und Umlenkrollen, die -im Falle der Verwendung von Endlosseilen- pro Förderwagen durch einen Motor oder durch Antriebs- und Rückholmotoren antreibbar sind. Förder- und Rückholseil bzw. das Endlosseil 8,9 des Förderwagens 1 ist unabhängig von den Seilen des anderen Wagens antreibbar. Zum Antrieb der Motoren dient eine Steueranlage mit einem gemeinsamen Bedienpult. Das Bedienpult befindet sich z.B. am Eingang der Waschhalle bzw. Waschstraße und kann von dem Zugführer des einfahrenden Zuges bedient werden. Der Förder- und Rückholhub beider Förderwagen erstreckt sich über die gesamte Waschstraße, so daß die Hubendpunkte kurz vor und Kurz hinter der Einfahrt bzw. der Ausfahrt der Waschstraße bzw. Waschhalle liegen. Infolge dessen liegen auch die Förderrollen und Umlenkrollen, Winden und Motoren außerhalb der Waschstraße und außerhalb des Einflußbereichs der Waschmitteldämpfe. Wenn ein Zugführer seinen Zug in die Waschstraße einfahren soll, so macht er an dem Bedienpult eine entsprechende Eingabe. Damit wird ihm die Inbetriebnahme der Förderanlage signalisiert und er kann die Antriebsmotoren der Lokomotive ausstellen und die Lokomotive verlassen. Nunmehr fährt der Förderwagen 1 heran und wird mit seinen beiden Förderarmen 17 (siehe hierzu Fig. 1 und 2 sowie weiter unten) mit dem jeweiligen Spurkranz der beiden gleichachsigen Räder 19 gekoppelt. Gleichzeitig legen sich zwei Bremsarme 20 auf die gegenüber liegende Seite des Spurkranzes 18 der beiden Räder 19, so daß das Radpaar 19 und damit der Zug in Förderrichtung und in Bremsrichtung fest eingespannt ist. Jeder Förderwagen weist eine Plattform 21 auf. Die Plattform 21 ist auf vier schwach kegeligen Fahrrollen 3 fahrbar Jede Fahrrolle rollt auf dem Innenfuß 4 der beiden Eisenbahnschienen in dem sogenannten Laschenraum. Der Laschenraum ist dazu freigemacht und ausgeschliffen. Jede Plattform weist vorne eine Befestigungslasche 22 zum Befestigen des Schleppseils 8 und hinten eine Befestigungslasche 23 zum Befestigen des Rückholseils 9 auf. Auf der Plattform jedes Wagens ist ein Paar von Förderarmen 17 und ein Paar von Bremsarmen 20 angebracht. Es handelt sich um einarmige Hebel 24, die jeweils in einer Schwenkachse 25 schwenkbar gelagert sind. An dem freien Ende jedes Hebels 24 ist eine frei drehbare Druckrolle 26 gelagert. In der Eingriffsposition der Hebel 24 befinden sich die Druckrollen 26 etwa 20 cm über der Fahrschiene, so daß sie parallel zu der Achse 27 der beiden Eisenbahnräder ausgerichtet sind und in den Fahrweg des Spurkranzes 18 der Waggonräder 19 greifen. Andererseits ist die Schwenkachse 25 derart räumlich, z.B.schräg zu der Senkrechten zur Fahrtrichtung gelagert, daß die Druckrolle in der Ruheposition der Hebel 24 nicht mehr in den Fahrweg der Räder 19 ragen und die Plattform 21 seitlich nicht überragen. Die Förder- und Bremsarme werden durch Antriebe zwischen ihrer Ruheposition und Ihrer Eingriffsposition verschwenkt, die von den Hubenden und der Steueranlage her steuerbar sind. Als Antrieb dient eine Druckfeder 10, die zwischen dem Förderwagen und dem Arm abgestützt ist. Diese Druckfeder drückt den Arm in eine Eingriffsposition, in der die Verbindungslinie der Schwenkachse der Mitnehmerarme und der Mitnahmerollen 26 oberhalb der Achse 16 eines in Förderung befindlichen Waggonrades mit Spurkranz 18 liegt. Diese Eingriffsposition ist durch den Anschlag 13 festgelegt. Um den Mitnehmerarm/Förderarm 17 zurückzuholen und in seine Neutralposition zu bringen, ist eine Zylinder/Kolbeneinheit (Rückholzylinder) 11 vorgesehen, der in seinem Druckraum 14 mit Öldruck derart belastet werden kann, daß der Kolben eingezogen wird. Die Zylinder/Kolbeneinheit greift einerseits an dem Förderarm 17 und andererseits an einer Kulissenführung an. Diese Kulissenführung 2 ist Bestandteil der Plattform des Förderwagens 1 und wirkt als Freilauf; d.h.: wenn der Kolben eingezogen wird, greift die Zylinder/Kolbeneinheit einerseits mit ihrem Mitnehmerstift formschlüssig an dem Ende der Kulissenführung und dem Förderwagen und andererseits an dem Mitnehmerarm an. Wenn dagegen der Mitnehmerarm von der anderen Seite her von einem Rad überfahren und niedergedrückt wird, so kann der Mitnehmerstift der Zylinder/Kolbeneinheit widerstandslos in der Kulissenführung gleiten, so daß auch die Zylinder/Kolbeneinheit dem Mitnehmerarm keinen Widerstand entgegensetzt. Zur Druckölversorgung der Zylinder/Kolbeneinheit dient eine Energieversorgungseinheit 37, die an dem Förderwagen mitgeführt wird. Die Energieversorgungseinheit 37 weist folgende Elemente auf:
In Fig.4B ist zur Energieversorgung eine Stromschiene, welche mit Wechselspannung gespeist ist und längs des Förderweges des Förderwagens verlegt ist, ohne Berührung mit ihm zu haben. An dem Förderwagen ist eine induktive Spule angebracht, die zwar keine Berührung mit der Schiene hat, jedoch einen möglichst engen Spalt mit dieser bildet. In diesem Falle enthält das Steuergerät 34 noch einen Gleichrichter, so daß die induzierte Spannung zum Aufladen des Energiespeichers 33 benutzt werden kann. In diesem Falle erfolgt eine ständige Aufladung des Speichers auch während der Fahr des Förderwagens. Im Falle der Ausgestaltung nach Fig. 4A wird der Energiespeicher 33 nur aufgeladen, während der Förderwagen sich in seiner Ruheposition befindet, die in Fig. 4A dargestellt ist.
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