Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Filtereinsätzen

申请号 EP09002757.4 申请日 2009-02-26 公开(公告)号 EP2116364A2 公开(公告)日 2009-11-11
申请人 GFM Maschinenbau GmbH; 发明人 Gawarecki, Herbert;
摘要 Beschrieben und dargestellt ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Filtereinsätzen (1), insbesondere Filtereinsätze (1) zur Zubereitung eines Kaffee- oder Teefiltrats, umfassend das kontinuierliche Falzen (A) einer Filterpapierbahn (2) zu einer Doppellage (3), das partielle Verbinden (B) der Doppellage (3) zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen (1) durch mindestens eine Prägenaht (4) und das Trennen (D) der zusammenhängenden Filtereinsätze (1) aus der Filtetpapierbahn (2).
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Filtereinsätzen (1) anzugeben, bei dem die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme - zumindest teilweise - vermieden werden und eine Beschädigung der Filterpapierbahn (2) zuverlässig verhindert wird.
Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren der genannten Art gelöst, indem die Filtereinsätze (1) nach dem Falzen (A) mit einer Kennzeichnung (5) versehen werden.
权利要求 Verfahren zur Herstellung von Filtereinsätzen (1), insbesondere Filtereinsätze (1) zur Zubereitung eines Kaffee- oder Teefiltrats, umfassend das kontinuierliche Falzen (A) einer Filterpapierbahn (2) zu einer Doppellage (2), das partielle Verbinden (B) der Doppellage (3) zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen (1) durch mindestens eine Prägenaht (4) und das Trennen (D) der zusammenhängenden Filtereinsätze (1) aus der Filterpapierbahn (2),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Filtereinsätze (1) nach dem Falzen (A) mit einer Kennzeichnung (5) versehen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (5) gleichzeitig mit dem Trennen (D) der Filtereinsätze (1) aus der Filterpapierbahn (2) erfolgt oder alternativ erfolgt das Kennzeichnen (C) der Filtereinsätze (1) vor dem Trennen (D) aus der Filterpapierbahn (2).Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (5) in den Filtereinsatz (1) eingeprägt wird, insbesondere besteht die Kennzeichnung (5) aus Schriftzeichen und/oder einem Symbol, bevorzugt besteht die Kennzeichnung (5) aus einer Füllstandsmarkierung.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Prägung der Kennzeichnung (5) in beiden Lagen der Doppellage (3) erfolgt, bevorzugt ist, dass die geprägte Kennzeichnung (5) - zumindest teilweise - sowohl seitenrichtig als auch spiegelverkehrt eingeprägt ist, so dass ein Teil der Kennzeichnung (5) auf jeder Seite der Filterwand bzw. der Filterwände seitenrichtig angeordnet ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterpapierbahn (2) zunächst kontinuierlich zu einer Doppellage (3) gefalzt wird, die Doppellage (3) durch Prägen - mit wenigstens einer Prägenaht (4) - partiell zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen (1) verbunden wird, die Filtereinsätze (1) nachfolgend durch Prägen mit einer Kennzeichnung (5) versehen werden und anschließend ausgetrennt werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterpapierbahn (2) zunächst kontinuierlich zu einer Doppellage (3) gefalzt wird, Filtereinsätze (1) durch Prägen mit einer Kennzeichnung (5) versehen werden, die Doppellage (3) nachfolgend durch Prägen - mit wenigstens einer Prägenaht (4) - partiell zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen (1) verbunden wird und die Filtereinsätze (1) anschließend aus der Doppellage (3) ausgetrennt werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Prägung der Prägenähte (4) und/oder der Kennzeichnung (5) jeweils mittels einer Prägewalze (6,7) erfolgt, bevorzugt jeweils mit einem Prägewalzenpaar (6a,7a).Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Prägen der Prägenaht (4) der beiden Filterlagen und das Prägen der Kennzeichnung (5) einschrittig erfolgt, insbesondere mit einer einzigen Prägewalze, bevorzugt mit einem einzigen Prägewalzenpaar.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennen (D) der Filtereinsätze (1) aus der Filterpapierbahn (2) mit einer Schneidewalze (8) erfolgt, bevorzugt mit einem Schneidewalzenpaar (8a).Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Falzen (A) zu einer Doppellage (3) durch ein Führen der Filterpapierbahn (2) über ein Falzdreieck (9) erfolgt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterpapierbahn (2) nach dem Falzen (A) von mindestens einer Raffrolle (11) oder mindestens einer Raffstange geführt wird, insbesondere mittels einer Umlenkrolle (10) umgelenkt wird, bevorzugt sind die Raffrolle (11) oder die Raffstange paarweise vorgesehen.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7 oder 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Prägung der Kennzeichnung (5) durch Matrize/Patrize-Prägung, bevorzugt jedoch durch eine Patrize und eine elastische Gegenplatte erzeugt ist, insbesondere durch eine elastische Gegenplatte aus Silikon-Gummi, aus Natur-Gummi oder aus Holz.Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrize und/oder die Patrize in Form einer Walze realisiert sind/ist, insbesondere die Matrizenwalze im Oberflächenbereich aus einem elastischen Material besteht, insbesondere Silikon-Gummi oder Natur-Gummi, bevorzugt aus Holz, wobei besonders bevorzugt der elastische Bereich nur über einen Oberflächenbereich (16) der Matrizenwalze (15) erstreckt ist.Vorrichtung zum Herstellen von Filtereinsätzen (1) aus einer Filterpapierbahn (2), mit einer Falzvorrichtung zum Falzen (A) der Filterpapierbahn (2) zu einer Doppellage (3), einer ersten Prägevorrichtung zum partiellen Verbinden der Doppellage (3), einer zweiten Prägevorrichtung zum Kennzeichnen (C) der Filtereinsätze (1) und einem Schneidevorrichtung zum Trennen (D) der Filtereinsätze (1) aus der Doppellage (3),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Filterpapierbahn (2) mit der Falzvorrichtung zu einer Doppellage (3) falzbar, mit einer nach der Falzvorrichtung angeordneten ersten Prägevorrichtung durch eine Prägenaht (4) verbindbar, mit einer nach der ersten Prägevorrichtung zum Verbinden (B) folgenden zweiten Prägevorrichtung prägend kennzeichenbar und mit einer nach der zweiten Prägevorrichtung zum Kennzeichnen (C) nachfolgenden Schneidevorrichtung trennbar ist, wobei die erste Prägevorrichtung insbesondere als erstes Prägewalzenpaar (6a), die zweite Prägevorrichtung insbesondere als zweites Prägewalzenpaar (7a) und die Schneidevorrichtung insbesondere als Schneidewalzenpaar (8a) ausgestaltet ist.
Vorrichtung zum Herstellen von Filtereinsätzen (1), mit einer Falzvorrichtung, einem Prägewalzenpaar und einem Schneidewalzenpaar (8a),
dadurch gekennzeichnet,
dass mit dem Prägewalzenpaar eine verbindende Prägenaht und eine unverbindende Kennzeichnung prägbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Prägewalzenpaar eine Matrize/Patrize-Kombination für die verbindende Prägenaht (4) und eine Patrize/elastische Gegenplatte-Kombination für die Kennzeichnung (C) aufweist.Vorrichtung zum Herstellen von Filtereinsätzen (1), mit einer Falzvorrichtung, einem Prägewalzenpaar (7a) zum Verbinden und einem Schneidewalzenpaar (8a),
dadurch gekennzeichnet,
dass mit dem Schneidewalzenpaar eine unverbindende Kennzeichnung prägbar ist.
Matrizenwalze (15),
dadurch gekennzeichnet,
dass sie einen elastischen Oberflächenbereich (16) zum Prägen einer Kennzeichnung (5) und eine starren Oberflächenbereich mit Erhebungen und/oder Rücksprüngen (4b) zum Prägen von Prägenähten (4) aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Filtereinsätzen, insbesondere Filtereinsätze zur Zubereitung eines Kaffee-oder Teefiltrats. Das Verfahren umfasst das kontinuierliche Falzen einer Filterpapierbahn zu einer Doppellage, das partielle Verbinden der Doppellage zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen durch mindestens eine Prägenaht und das Trennen der zusammenhängenden Filtereinsätze aus der Filterpapierbahn. Die Vorrichtung ist zur Durchführung des Verfahrens geeignet und umfasst eine Falzvorrichtung zum Falzen der Filterpapierbahn zu einer Doppellage, eine erste Prägevorrichtung zum partiellen Verbinden der Doppellage, eine zweite Prägevorrichtung zum Kennzeichnen der Filtereinsätze und eine Schneidevorrichtung zum Trennen der Filtereinsätze aus der Doppellage.

Im Stand der Technik ist eine Vielzahl von Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung von Filtereinsätzen, insbesondere von Kaffee- und Teefiltern bekannt. Die Verfahrensabfolge ist dabei üblicherweise so vorgesehen, dass eine Filterpapierbahn zunächst zu einer Doppellage gefalzt wird und diese Doppellage anschließend partiell mit Prägenähten versehen wird, wobei die Prägenähte zumindest teilweise die Außenkontur der Filtereinsätze definieren. Anschließend werden die verprägten Filtereinsätze aus der Filterpapierbahn herausgetrennt und weiterverarbeitet. Falls auf dem Filtereinsatz ein Symbol oder beispielsweise eine Füllstandsanzeige vorgesehen ist, erfolgt das Einprägen des Symbols oder der Füllstandsanzeige vor dem Falten der Filterpapierbahn in der einlagigen Filterpapierbahn. Diese verfahrenstechnische Anordnung, also die Prägung einer Kennzeichnung vor dem Falzen vorzusehen, hat den Nachteil, dass viel Bauraum für die Anordnung der Prägeeinrichtung benötigt wird. Die eingeprägte Kennzeichnung ist zudem bei dieser Anordnung nur auf einer Seite des Filtereinsatzes zu erkennen, so dass dieser zum Ablesen immer richtig positioniert sein muss. Des Weiteren hat diese Anordnung den Nachteil, dass eine Prägung meist eine lokale Schwächung des Materials hervorruft, wodurch das Material beispielsweise bei der weiteren Verarbeitung lokal beschädigt werden kann und der Produktionsprozess infolgedessen gestoppt wird.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Filtereinsätzen anzugeben, bei denen die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme - zumindest teilweise - vermieden werden und eine Beschädigung der Filterpapierbahn zuverlässig verhindert wird.

Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, indem die Filtereinsätze nach dem Falzen mit einer Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung der Filtereinsätze beispielsweise mit einem Symbol oder einer Füllstandsanzeige nach dem Falzen hat den Vorteil, dass die Kennzeichnung ohne weitere Einschränkung auf beide Seiten des Filtereinsatzes aufgebracht werden kann, da die Filterpapierbahn nach dem Falzen bereits doppellagig vorliegt und so einfach in einem einzigen Verfahrenschritt von beiden Seiten behandelt, also gekennzeichnet werden kann. Da die Filterpapierbahn doppellagig vorliegt, wird sie zudem durch die Fördereinrichtungen weniger stark beansprucht und kann nicht so leicht beschädigt werden. Des Weiteren führt diese Anordnung zur Reduzierung des benötigten Bauraums, da alle Einrichtungen zur Be- und Verarbeitung der doppellagigen Filterpapierbahn kompakt aneinander vorgesehen werden können.

Der Bauraum für die Be- und Verarbeitungseinrichtung reduziert sich zusätzlich dadurch, dass lediglich eine Filterpapierbahn mit der halben Breite - die Doppellage - verarbeitet werden muss, da die Filterpapierbahn bereits durch die Falzung zusammengelegt ist. Speziell muss in einer Einrichtung zum Aufbringen der Kennzeichnung nur noch eine Filterpapierbahn mit der halben Breite verarbeitet werden, wodurch die Einrichtung eine geringere Baugröße aufweist.

Eine bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass die Kennzeichnung der Filtereinsätze gleichzeitig mit deren Trennung aus der Filterpapierbahn erfolgt. Das hat den Vorteil, dass zwei Verfahrensschritte zusammengelegt werden und der Prozess dadurch vereinfacht wird. Alternativ wird die Kennzeichnung vor der Trennung der Filtereinsätze vorgenommen. Beide Ausgestaltungen haben den Vorteil, dass die einzelnen Filterpapiereinsätze bei der Be- bzw. Verarbeitung besser geführt werden können, da sie durch die Filterpapierbahn miteinander verbunden sind. Es ist zudem denkbar, dass die Kennzeichnung der Filtereinsätze, beispielsweise mit einem Symbol oder einer Füllstandsanzeige, erst nach dem Trennen aus der Filterpapierbahn erfolgt, so dass jeder Filtereinsatz, beispielsweise in einem diskontinuierlichen Arbeitsschritt, einzeln mit einer Kennzeichnung versehen wird.

Das Verfahren zeichnet sich in einer bevorzugten Ausgestaltung dadurch aus, dass als Kennzeichnung beispielsweise ein Symbol oder eine Füllstandsanzeige unmittelbar in das Material der Filtereinsätze eingeprägt wird. Das Einprägen der Kennzeichnung unmittelbar in das Material der Filtereinsätze hat den Vorteil, dass bezüglich der Kennzeichnung vergleichsweise wenige Hygienevorschriften beachtet werden müssen, da keine Zusatzstoffe, z. B. Farbstoffe, eingebracht werden. Die Kennzeichnung besteht dabei bevorzugt aus einem Schriftzeichen und/oder einem Symbol, beispielsweise einem Firmenlogo. Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, eine Kennzeichnung in Form einer Füllstandsmarkierung an den Filtereinsätzen vorzusehen, so dass der Benutzer bei der Verwendung eine Füllvorgabe zur Orientierung hat. Bei einer geprägten Kennzeichnung ergibt sich zudem ein weiter Vorteil der erfindungsgemäßen Verfahrensanordnung - die Anordnung der Kennzeichnung nach dem Falzen -, nämlich dass die eingeprägte Kennzeichnung nicht durch den Falzvorgang beschädigt oder in ihrer Kontur geschwächt wird, da der Falzvorgang bereits abgeschlossen ist.

Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorgesehen, dass die Prägung der Kennzeichnung beide Lagen der Doppellage erfasst, so dass die Kennzeichnung von beiden Seiten des Filtereinsatzes erkennbar ist. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die geprägte Kennzeichnung, beispielsweise ein Firmenlogo, zumindest teilweise sowohl seitenrichtig als auch spiegelverkehrt eingeprägt wird. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass das Firmenlogo auf jeder Seite der Filterwand bzw. der Filterwände seitenrichtig angeordnet ist und gelesen bzw. erkannt werden kann.

Als besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrensablaufs hat es sich herausgestellt, die Filterpapierbahn zunächst kontinuierlich zu einer Doppellage zu falzen. Dabei ist die Falz im Wesentlichen in der Mitte der Querbreite der Filterpapierbahn vorgesehen, so dass sich eine exakte Überdeckung der beiden Filterpapierbahnhälften beim Übereinanderfalzen ergibt. Die so entstandene Doppellage wird nachfolgend durch einen Prägevorgang mit wenigstens einer Prägenaht pro Filtereinsatz zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen verbunden. Die einzelnen Lagen der Doppellage aus der Filterpapierbahn werden dabei partiell formschlüssig und fest miteinander verbunden, wodurch bereits im Wesentlichen die Kontur der Filtereinsätze definiert ist. Anschließend wird jeder einzelne Filtereinsatz - der jedoch noch mit der Filterpapierbahn verbunden ist - mit einer geprägten Kennzeichnung versehen, die sich über beide Lagen des Filtereinsatzes erstreckt, jedoch die Doppellage nicht verbindet. Die Kennzeichnung, also beispielsweise Linien für eine Füllstandsanzeige, sind so von beiden Seiten des Filtereinsatzes erkennbar. Abschließend werden die einzelnen Filtereinsätze aus der Filterpapierbahn herausgetrennt und z. B. übereinandergestapelt und verpackt. Das Heraustrennen aus der Filterpapierbahn kann durch Schneiden, Stanzen oder durch einen anderen Trennvorgang erfolgen.

Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrensablaufs sieht vor, dass die Filterpapierbahn zunächst kontinuierlich zu einer Doppellage gefalzt wird und die so entstandene Doppellage nachfolgend durch Prägen mit einer nichtverbindenden Kennzeichnung versehen wird. Der Ausdruck "nichtverbindend" meint, dass obwohl sich die Prägung über beide Lagen der Doppellage erstreckt, keine Verbindung der beiden Filterpapierlagen erfolgt. Nach dem Kennzeichnen wird die Doppellage mit wenigstens einer verbindenden Prägenaht partiell verbunden, so dass eine Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen entsteht. Diese Filtereinsätze werden nachfolgend von einer Schneidewalze aus der Filterpapierbahn bzw. der Doppellage herausgetrennt und weiterverarbeitet. Der Unterschied zur vorhergehenden Verfahrensreihenfolge besteht darin, dass das Prägen der - nichtverbindenden - Kennzeichnung vor dem Prägen der die Doppellage partiell verbindenden Prägenähte erfolgt.

Sowohl die Prägung der Nähte als auch die Prägung der Kennzeichnung erfolgt nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens jeweils mittels einer Prägewalze, die sich beispielsweise auf einem beweglichen oder unbeweglichen Untergrund abdrückt. Der Untergrund ist dabei derart ausgestaltet, dass eine nichtverbindende Prägung für die Kennzeichnung und eine verbindende Prägung für die Prägenähte herstellbar ist. Als sehr vorteilhaft hat es sich herausgestellt, sowohl für die Prägung der Nähte als auch für die Prägung der Kennzeichnung jeweils ein Prägewalzenpaar vorzusehen, da durch das kontinuierliche Bewegen beider Walzen ein unterbrechungsfreier Prägevorgang entlang der gesamten Filterpapierbahn möglich ist.

Zur weiteren Reduzierung des benötigten Bauraums und zur Vereinfachung des Verfahrens insgesamt, ist es besonders bevorzugt, das Prägen der Prägenaht, also das Verbinden der beiden Filterlagen und das Prägen der Kennzeichnung in einem einzigen Verfahrensschritt zu vollziehen. Für diesen Verfahrensschritt ist lediglich eine Prägewalze und eine entsprechende Gegenplatte vorgesehen, wobei sowohl die Prägenähte als formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Filterlagen geprägt wird als auch die Kennzeichnung vorgenommen wird, ohne die Filterpapierlagen durch die Kennzeichnung zu verbinden. Die Zusammenfassung von zwei Verfahrensschritten zu einem Verfahrensschritt führt zu einer wesentlichen Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, für diesen Verfahrenschritt ein einziges Prägewalzenpaar vorzusehen, das sowohl die verbindende Prägung der Prägenähte als auch die nichtverbindende Prägung der Kennzeichnung in einem Verfahrenschritt vornimmt.

Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich in einer besonders bevorzugten Variante dadurch aus, dass das Trennen der einzelnen Filtereinsätze aus der Filterpapierbahn mit einer Schneidewalze erfolgt, die die einzelnen Filtereinsätze kontinuierlich aus der Filterpapierbahn heraustrennt. Der anfallende Abfallrest wird aus dem Prozess abgezogen. Als sehr vorteilhaft hat es sich herausgestellt, für den Trennvorgang ein Schneidewalzenpaar vorzusehen, insbesondere wobei auf einer ersten Schneidewalze beispielsweise Nuten vorgesehen sind, in die beispielsweise die Schneidmesser der zweiten Schneidewalze eingreifen und dabei die Filterpapierlagen durchtrennen. Ferner ist vorzugsweise alternativ vorgesehen, dass die erste Schneidewalze unprofiliert ist

Das Herstellen von Filtereinsätzen aus einer Filterpapierbahn ist häufig ein kontinuierlicher Prozess, weshalb auch das Falzen der Filterpapierbahn zu einer Doppellage als kontinuierlicher Prozess ausgebildet sein sollte. Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, den Falzprozess durch ein Führen der Filterpapierbahn über ein Falzdreieck zu realisieren, wodurch es möglich ist, die Filterpapierbahn gleichmäßig und kontinuierlich - im Wesentlichen entlang ihrer längserstreckten Mittellinie - zu falzen. Das Falzdreieck bzw. der Falzbereich ist dabei entsprechend so lang ausgestaltet, dass eine Beschädigung der Filterpapierbahn durch den Falzvorgang zuverlässig vermieden wird. Die Seiten der Filterpapierbahn werden bei dem Falzvorgang jeweils um 90° gedreht. Damit dieses Drehen nicht zu einem Reißen der Filterpapierbahn führt, muss die Winkeländerung langsam über eine entsprechend lange Strecke vorgesehen werden.

Nach dem Falzen ist die Filterpapierbahn derart gefalzt, dass eine Doppellage entstanden ist. Diese Doppellage wird nach dem Falzvorgang vorzugsweise von mindestens einer Raffrolle derart geführt, dass ein Faltenwurf innerhalb der Filterpapierbahn verhindert wird. Alternativ zur Raffrolle ist vorzugsweise auch eine Raffstange vorgesehen, die eine entsprechende Führung der Doppellage gewährleistet. Besonders bevorzugt ist es, die Raffrolle bzw. die Raffstange paarweise vorzusehen, so dass die Filterpapierbahn zwischen den beiden Raffrollen bzw. Raffstangen hindurchgeführt wird und eine gleichmäßige Beanspruchung gewährleistet ist. Bevorzugt wird die Doppellage, nach der Führung durch die Raffrollen bzw. Raffstangen, mittels einer Umlenkrolle um im Wesentlichen 90° umgelenkt, so dass der weitere Bearbeitungsprozess der Filterpapierbahn insbesondere in einer horizontalen Anordnung stattfindet.

Eine bevorzugte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass die Prägung der Kennzeichnung durch einen Prägevorgang stattfindet, bei dem eine Matrize und eine Patrize zusammenwirken. Damit die beiden Filterpapierlagen durch das Prägen der Kennzeichnung nicht miteinander verbunden werden, hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Prägung der Kennzeichnung durch eine Patrize und eine elastische Gegenplatte erzeugt wird, da durch diese Ausgestaltung der Prägeseinrichtung für die Kennzeichnung ein Zusammenprägen, d. h. ein Verbinden der beiden Filterpapierlagen zuverlässig verhindert wird, da die elastische Gegenplatte ein nur unzureichendes Widerlager für eine verbindende Prägung bildet. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass die elastische Gegenplatte aus Silikon-Gummi, aus Natur-Gummi oder beispielsweise aus Holz besteht, so dass jedenfalls ein elastisches Widerlager beim Prägevorgang gewährleistet ist.

Eine letzte besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Matrize und die Patrize in Form einer Walze realisiert sind. Dadurch wird gewährleistet, dass auch die Prägung der Kennzeichnung in einem kontinuierlichen Prozess erfolgen kann. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Matrizenwalze im Oberflächenbereich aus einem elastischen Material besteht, wobei dafür insbesondere Silikon-Gummi oder Natur-Gummi oder aber auch Holz vorgesehen ist. Bei dem Prägevorgang für die Kennzeichnung drückt nun die Patrizenwalze ihre Oberflächenstruktur bzw. der Patrizenstempel gegen die mit einer elastischen Oberfläche ausgestattete Matrizenwalze ab und erzeugt dabei eine kennzeichnende, aber nicht verbindende Prägung der beiden Filterpapierlagen.

Als sehr vorteilhaft hat es sich herausgestellt, dass der elastische Bereich der Matrizenwalze sich nur über einen definierten Teilbereich der Oberfläche der Matrizenwalze erstreckt, so dass der Restbereich beispielsweise für eine Verprägung, d. h. eine verbindende Prägung vorgesehen werden kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht insbesondere das Vornehmen einer verbindenden Prägung und einer nicht verbindenden, also nur kennzeichnenden Prägung in einem Arbeitsschritt, mit einem Prägewalzenpaar. Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, dass nur die Matrize oder nur die Patrize in Form einer Walze realisiert ist und sich jeweils auf einem zwar beweglich, aber flächig ausgestalteten Gegenbereich abdrückt bzw. sich dieser Gegenbereich auf der Walze abdrückt, dabei kann entweder die Oberfläche der Walze elastisch und die Gegenplatte Patrizenstempel aufweisen oder umgekehrt.

Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eignet sich in besonderem Maße die erfindungsgemäße Vorrichtung, die zum Herstellen von Filtereinsätzen aus einer Filterpapierbahn dient und eine Falzvorrichtung zum Falzen der Filterpapierbahn zu einer Doppellage, eine erste Prägevorrichtung zum partiellen Verbinden der Doppellage, eine zweite Prägevorrichtung zum Kennzeichnen der Filtereinsätze und eine Schneidevorrichtung zum Trennen der Filtereinsätze aus der Doppellage aufweist. Die Vorrichtung ist so aufgebaut, dass als erste Einrichtung, die die Filterpapierbahn verarbeitet, eine Falzvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Filterpapierbahn etwa auf der Hälfte ihrer Breite zu einer Doppellage falzbar ist. Nach der Falzvorrichtung ist eine erste Prägevorrichtung - erstes Prägewalzenpaar - angeordnet, die derart ausgestaltet ist, dass damit die beiden Lagen der Doppellage durch eine feste Prägenaht miteinander verbindbar sind. Die Prägenaht definiert im Wesentlichen die Außenkontur der herzustellenden Filtereinsätze. Nach dem Prägewalzenpaar zum Verbinden ist eine zweite Prägevorrichtung -zweites Prägewalzenpaar - angeordnet, mit der die Filtereinsätze durch eine Prägung kennzeichenbar sind, wobei die Prägewalzen des zweiten Prägewalzenpaares so ausgestaltet sind, dass durch die Prägung der Kennzeichnung keine Verbindung zwischen den beiden Lagen der Doppellage entsteht. Als letzte Einrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Schneidevorrichtung - Schneidewalzenpaar - angeordnet, mit der die von der Vorrichtung verbundenen und gekennzeichneten Filtereinsätze aus der Doppellage bzw. der Filterpapierbahn heraustrennbar sind.

Eine weitere erfmdungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen von Filtereinsätzen bzw. zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist derart ausgestaltet, dass sie eine Falzvorrichtung, ein einziges Prägewalzenpaar und ein Schneidewalzenpaar aufweist, wobei das Prägewalzenpaar derart ausgestaltet ist, dass in einem einzigen Verfahrensschritt mit dem Prägewalzenpaar eine verbindende Prägenaht und eine unverbindende Kennzeichnung prägbar ist. Diese erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, dass lediglich ein Prägewalzenpaar benötigt wird, um die Filtereinsätze zu verbinden und zu kennzeichnen, wodurch eine Reduzierung des benötigten Bauraums erreicht wird.

Bei einer zusätzlichen erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit einer Falzvorrichtung, einem Prägewalzenpaar und einem Schneidewalzenpaar ist vorgesehen, dass die Vorrichtung derart gestaltet ist, dass das Schneidewalzenpaar gleichzeitig mit dem Trennvorgang eine unverbindende, geprägte Kennzeichnung der Filtereinsätze realisiert. Dazu sind auf der Schneidewalze nicht nur z. B. Schneidemesser, sondern zusätzlich Erhebungen für die Prägung der Kennzeichnung vorgesehen und auf der Gegenwalze eine korrespondierende Ausnehmung.

Neben dem Verfahren und der Vorrichtung umfasst die Erfindung zusätzlich eine Matrizenwalze, die sich dadurch auszeichnet, dass sie einen elastischen Oberflächenbereich zum Prägen der Kennzeichnung und einen starren Oberflächenbereich zum Prägen von Prägenähten aufweist. Der elastische Oberflächenbereich zum Prägen von Kennzeichnungen ist dafür notwendig, dass die prägende Patrize mit dem elastischen Oberflächenbereich zusammenwirkt und so die zwischen Patrize und elastischem Oberflächenbereich eingebrachte Filterpapierbahn zwar mit einer kennzeichnenden Prägung versehen, jedoch nicht verbunden wird. Der starre Oberflächenbereich in der Matrizenwalze mit entsprechenden Erhebungen und/oder Rücksprüngen zum Prägen von Prägenähten ist dafür vorgesehen, dass die Erhebungen und/oder Rücksprünge mit Erhebungen und/oder Rücksprüngen auf der Patrizenwalze derart korrespondieren, dass feste Prägenähte entstehen und die beiden Lagen der Doppellage - zumindest partiell - miteinander verbunden werden. Das Zusammenspiel von Patrizenstempel und elastischem Gegenbereich führt also zu einer nichtverbindenden Prägung, während das Zusammenspiel von zwei im Wesentlichen nicht elastischen Oberflächenbereichen mit Erhebungen und/oder Rücksprüngen zu einer verbindenden Prägung führt.

Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten das erfmdungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits auf die den Patentansprüchen 1 und 14 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die folgende Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen

Fig. 1
eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Rückansicht,

Fig. 2
die Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in der Hauptansicht,

Fig. 3
die Vorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Seitenansicht,

Fig.4
einen Ausschnitt einer Abwicklung einer Matrizenrolle zur Durchführung einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens und

Fig. 5
einen Ausschnitt einer Abwicklung einer Patrizenrolle zur Durchführung einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens.

In Fig. 1 ist eine Vorrichtung dargestellt, mit der das erfindungsgemäße Verfahren durchführbar ist. Das erfmdungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Filtereinsätzen 1 umfasst die Verfahrensschritte, kontinuierliches Falzen A einer Filterpapierbahn 2 zu einer Doppellage 3, partielles Verbinden B der Doppellage 3 zu einer Vielzahl von zusammenhängenden Filtereinsätzen 1 durch mindestens eine Prägenaht 4, Kennzeichnen C der Filtereinsätze 1 mit einer Kennzeichnung 5 und Trennen D der Filtereinsätze 1 aus der Filterpapierbahn 2 bzw. der Filtereinsätze 1 aus der Doppellage 3. Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung weist eine erste Prägewalze 6 zum Verbinden B der Doppellage 3 mit einer Prägenaht 4, eine zweite Prägewalze 7 zum Kennzeichnen C mit einer Kennzeichnung 5, eine Schneidewalze 8, ein Falzdreieck 9, eine Umlenkrolle 10 und eine Raffrolle 11 auf. Die erste Prägewalze 6 für die Prägenähte 4, die zweite Prägewalze 7 für die Kennzeichnung 5, die Schneidewalze 8 und die Raffrolle 11 sind jeweils paarweise vorhanden, so dass sich jeweils ein erstes Prägewalzenpaar 6a, ein zweites Prägewalzenpaar 7a, ein Schneidewalzenpaar 8a und ein Raffrollenpaar 11a ergibt. Die erste Prägewalze 6 für die Prägenähte 4, die zweite Prägewalze 7 für die Kennzeichnung 5 und die Schneidwalze 8 sind in Fig. 1 nur als Mittellinie der entsprechenden Walze dargestellt.

Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur bevorzugten Durchführung des Verfahrens wird die Filterpapierbahn 2 von unten nach oben über das Falzdreieck 9 geführt, wodurch das Falzen A der Filterpapierbahn 2 zu einer Doppellage 3 erfolgt. Die Filterpapierbahn 2 wird dabei etwa auf der Hälfte ihrer Breite gefalzt, so dass die Doppellage 3 etwa die Hälfte der Breite der Filterpapierbahn 2 aufweist. Nach dem Falzen A durch das Falzdreieck 9 wird die entstandene Doppellage 3 oberhalb des Falzdreiecks 9 von einem Raffrollenpaar 11a, bestehend aus zwei Raffrollen 11, geführt. Die Führung durch das Raffrollenpaar 11a verhindert eine Beschädigung der Filterpapierbahn 1 bzw. der Doppellage 3. Nachfolgend wird die Doppellage 3 von einer Umlenkrolle 10 auf um etwa 90° aus einer vertikalen Bewegung in eine horizontale Bewegung umgelenkt. Anschließend tritt die Doppellage 3 zwischen das Prägewalzenpaar 6a ein, wo das partielle Verbinden B der Doppellage 3 durch eine Prägenaht 4 erfolgt. Die Prägenaht 4 stellt eine feste Verbindung zwischen den beiden Lagen der Doppellage 3 her und definiert die Außenkanten des Filtereinsatzes 1. Die Doppellage 3 mit den Prägenähten 4 wird nachfolgend zwischen das Prägewalzenpaar 7a geführt, wo das Kennzeichnen C durch eine geprägte Kennzeichnung 5 erfolgt. Die Kennzeichnung 5 wird in beide Lagen der Doppellage 3 eingeprägt, ohne dass eine Verbindung der beiden Lagen erfolgt. Abschließend erfolgt das Trennen D der Filtereinsätze 1 aus der Filterpapierbahn 2 durch ein Schneidewalzenpaar 8a. Nach dem Heraustrennen der Filtereinsätze 1 aus der Filterpapierbahn 2 entsteht eine Vielzahl einzelner Filtereinsätze 1 und eine entsprechende Anzahl an Abfallresten 12. Die Abfallreste 12 werden aus dem Prozess entfernt und ggf. verwertet.

Fig. 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Rückansicht. Die Filterpapierbahn 2 wird von unten nach oben über das Falzdreieck 9 geführt, wodurch das Falzen A der Filterpapierbahn 2 zu einer Doppellage 3 erfolgt. Im oberen Bereich des Falzdreiecks 9 wird die Doppellage 3 von einem Raffrollenpaar 11a aufgenommen und anschließend von einer Umlenkrolle 10 um einen Winkel von etwa 90° umgelenkt, so dass eine horizontale Weiterverarbeitung der Doppellage 3 möglich ist. Anschließend erfolgt das Verbinden B durch das erste Prägewalzenpaar 6a mit einer Prägenaht 4, das Kennzeichnen C der Filtereinsätze mit einer geprägten Kennzeichnung 5 durch das zweite Prägewalzenpaar 7a und das Trennen D der Filtereinsätze aus der Doppellage 3 mit dem Schneidewalzenpaar 8a.

Fig. 3 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 und 2, zur Durchführung des erfmdungsgemäßen Verfahrens in einer Seitenansicht. Die horizontal geführte Filterpapierbahn 2, wird bei dieser Ausgestaltung zunächst von einer zweiten Umlenkrolle 13 in eine vertikale Laufrichtung umgelenkt und so von unten nach oben über das Falzdreieck 9 geführt, dass die Filterpapierbahn 2 zu einer Doppellage 3 gefalzt wird. Anschließend wird die Doppellage 3 von einem Raffrollenpaar 11a geführt und von einer Umlenkrolle 10 umgelenkt, so dass eine horizontale Weiterverarbeitung erfolgt.

Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt einer Abwicklung einer Patrizenwalze 14, die als eine Prägewalze - als Teil eines Prägewalzenpaares 6a, 7a - die Filtereinsätze prägt. Die Oberfläche der dargestellten Patrizenwalze 14 kombiniert die Funktionalität einer ersten Prägewalze 6, mit der die Prägenähte 4 geprägt werden und die Funktionalität einer zweiten Prägewalze 7, mit der die Kennzeichnung 5 geprägt wird, dadurch, dass die Prägenaht 4 und die Kennzeichnung 5 mit einem einzigen Prägewalzenpaar bzw. mit einer einzigen Prägewalze in einem Arbeitsschritt geprägt werden. Die Oberfläche der Patrizenwalze 14 gemäß Fig. 4 weist dafür sowohl Erhebungen 4a zum Prägen der Prägenähte 4 als auch Erhebungen 5a zum Prägen der Kennzeichnung 5 auf.

In Fig. 5 ist ein Ausschnitt einer Abwicklung einer Matrizenwalze 15 dargestellt, die die Ergänzung der Patrizenwalze 14 gemäß Fig. 4 zu einem Prägewalzenpaar darstellt. Die Oberfläche der Matrizenwalze 15 weist dabei Erhebungen und Rücksprünge 4b auf, die mit den Erhebungen 4a der Patrizenwalze 14 korrespondieren, so dass eine verbindende Prägung mit einer festen Prägenaht erfolgt. Weiterhin weist die Oberfläche der Matrizenwalze 15 einen Oberflächenbereich 16 auf, in dem die Oberfläche beispielsweise aus einem Silikon- oder Natur-Gummi besteht. Dieser elastische Oberflächenbereich 16 ermöglicht, dass die Erhebungen 5a der Patrizenwalze 14 eine Kennzeichenprägung in dem Filtereinsatz verursachen, wobei die Elastizität des Oberflächenbereichs 16 jedoch verhindert, dass die beiden Lagen des Filtereinsatzes durch die geprägte Kennzeichnung miteinander verbunden werden.

Bezugszeichenliste:

A
Falzen

B
Verbinden

C
Kennzeichnen

D
Trennen

1.
Filtereinsatz

2.
Filterpapierbahn

3.
Doppellage

4.
Prägenaht

4a.
Erhebungen zum Prägen der Prägenähte

4b.
Erhebungen und Rücksprünge zum Prägen der Prägenähte

5.
Kennzeichnung

5a.
Erhebungen zum Prägen der Kennzeichnung

6.
Prägewalze für Prägenaht

6a.
Prägewalzenpaar für Prägenaht

7.
Prägewalze für Kennzeichnung

7a.
Prägewalzenpaar für Kennzeichnung

8.
Schneidewalze

8a.
Schneidewalzenpaar

9.
Falzdreieck

10.
Umlenkrolle

11.
Raffrolle

11a.
Raffrollenpaar

12.
Abfallrest

13.
zweite Umlenkrolle

14.
Patrizenwalze

15.
Matrizenwalze

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