Vorrichtung und verfahren zum gratarmen Schneiden

申请号 EP06007115.6 申请日 2006-04-04 公开(公告)号 EP1710035A1 公开(公告)日 2006-10-11
申请人 Ulrich Huperz Schweisstechnik GmbH & Co. KG; 发明人 Arcidiacone, Franco; Huperz, Ulrich;
摘要 Bei einem Schneidwerkzeug (i) zum spanabhebenden Bearbeiten einer Schnittfläche (10) eines Körpers aus Metall, wobei das Schneidwerkzeug (1) mindestens eine erste und eine zweite Schneidkante (3,4) aufweist, sind zur Vermeidung einer Gratbildung am Werkstück beide Schneidkanten (3,4) zur Bearbeitung mindestens von Abschnitten derselben Schnittfläche (10) bestimmt und die Schnittrichtung der zweiten Schneidkante (4) ist ungleich der Schnittrichtung der ersten Schneidkante (3).
权利要求 Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten einer Schnittfläche (10) eines Körpers aus Metall wobei das Schneidwerkzeug (1) mindestens eine erste und eine zweite Schneidkante (3,4) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
beide Schneidkanten (3,4) zur Bearbeitung mindestens von Abschnitten derselben Schnittfläche (10) bestimmt sind, und dass die Schnittrichtung der zweiten Schneidkante (4) ungleich der Schnittrichtung der ersten Schneidkante (3) ist.
Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (3,2) im Rahmen der vorgegebenen Toleranzen für die Bearbeitung derselben Schnittfläche (10) bestimmt sind.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittrichtung der Schneidkanten (3,4) gegeneinander zeigt.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidkanten (3,4) in einem Winkel zueinander angeordnet sind.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Schneidkante (3,4) gleich oder größer der Länge der Schnittfläche (10) ist.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (1) mehrteilig istSchneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (3,4) auswechselbar sind.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (3,4) einen Spanwinkel von 2° bis 6°, bevorzugt von 4° aufweisen.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Schneidkanten (3,4) gleich ist.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (3,4) eine Länge won 3mm aufweisen.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Schneidkanten (3,4) aus Schnellarbeitsstahl bestehen.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Schneidkanten (3,4) aus Keramik bestehen.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Prägestempel (5) zwischen den beiden Schneidkanten (3,4) angeordnet ist.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Prägestempels (5) in Richtung der Schneidkante (z.B. 3) im wesentlichen gleich der Länge der Schneidkante (z.B. 3) istSchneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (3,4) für translatorische Bewegungen bestimmt sind.Schneidwerkzeug (1) zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Schneidkanten (3,4) jeweils eine oder mehrere Vorschneidkanten (6) in Schnittrichtung der jeweiligen Schneidkante (z.B. 3) vorgelagert sind, wobei die Vorschneidkanten (6) der spanenden Bearbeitung dienen, nicht jedoch der Bearbeitung der Schnittfläche (10).Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall- mittels spanabhebender Bearbeitung des Werkstücks durch ein Werkzeug mit mindestens einer Schneidkante (z.B. 3)- wobei die Schnittfläche (10) mindestens eine Außenkante (z.B. 11) aufweist,dadurch gekennzeichnet, daß- die spanabhebende Bearbeitung in der Weise erfolgt, dass kein Material des Werkstücks über die Außenkante (z.B. 11) hinaus verschoben wird.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach Anspruch 17 mit den Schritten- mindestens abschnittsweises Erzeugen der Schnittfläche (10) durch eine erste spanabhebende Bearbeitung mit einer ersten Schneidkante (3) in einer ersten Schnittrichtung und- Erzeugen eines weiteren Abschnitts oder der vollständigen Schnittfläche (10) durch eine zweite spanabhebende Bearbeitung mit der ersten oder einer zweiten Schneidkante (3,4), wobei die Schnittrichtung bei der zweiten spanabhebenden Bearbeitung ungleich der ersten Schneidrichtung ist.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittrichtung bei der zweiten spanabhebenden Bearbeitung entgegengesetzt der ersten Schnittrichtung ist.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 18-19, dadurch gekennzeichnet, daß- in einem ersten Schritt eine erste Schneidkante (3) zum mindestens abschnittsweisen Erzeugen einer Schnittfläche (10) in einer ersten Schnittrichtung an einer ersten Außenkante (11) in die Oberfläche des Werkstücks eintritt, jedoch in der ersten Schnittrichtung nicht aus der Oberfläche des Werkstücks austritt und- in einem zweiten Schritt eine erste oder zweite Schneidkante (3,4) zum vollständigen Erzeugen derselben Schnittfläche (10) in einer zweiten Schnittrichtung an einer zweiten Außenkante (12) der Oberfläche des Werkstücks eintritt, die nicht gleich ist mit der ersten Außenkante (11), wobei die erste oder zweite Schneidkante (3,4) beim Vervollständigen der Schnittfläche (10) nicht aus einer Außenkante (z.B. 11) der Oberfläche des Werkstücks austritt.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß- bei der Bearbeitung eines Werkstücks mit gewölbter Oberfläche,- wobei mindestens eine Außenkante (z.B. 11) auf der gewölbten Oberfläche liegt,- die in dem ersten und zweiten Schritt an den jeweiligen Außenkanten (11, 12) beginnende spanabhebende Bearbeitung jeweils bis zur Scheitelpunktlinie des gewölbten Profils (8) durchgeführt wird.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 20-21, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem ersten Schritt und vor dem zweiten Schritt mindestens ein Zwischenschritt erfolgt, bei dem die erste und/oder zweite Schneidkante (3,4) Abschnitte der Schnittfläche (10) erzeugen, ohne dass die jeweils zur spanabhebenden Bearbeitung eingesetzte Schneidkante (3,4) aus der Oberfläche des Werkstücks austritt.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 20-21, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schritte gleichzeitig ausgeführt werden.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 17-23, dadurch gekennzeichnet, daß vor der spanabhebenden Bearbeitung eine Prägung des Werkstücks durchgeführt wird.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche der Prägung im wesentlichen der Schnittfläche (10) entspricht.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 17-25, dadurch gekennzeichnet, daß die spanabhebende Bearbeitung ein Schneiden oder Räumen ist.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 17-26, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (z.B.3) das Werkstück in einer translatorischen Bewegung eben oder auf einer Bogenlinie bearbeitet.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 17-27, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitung der Schnittfläche (10) kontinuierlich ist.Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche (10) an einem Werkstück aus Metall nach einem der Ansprüche 17-28, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schneidwerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 1-16 verwendet wird.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug und ein Verfahren zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall.

Schneidwerkzeuge zum spanabhebenden Bearbeiten von Körpern aus Metall, im Nachfolgenden Werkstück genannt, und Verfahren hierzu sind allgemein im Stand der Technik bekannt. In der Regel wird hierbei das Schneidwerkzeug in einer translatorischen oder rotatorischen Bewegung mit einer oder mehreren Schneidkanten unter definiertem Anpressdruck und Vorschub über das Werkstück geführt. Die von der bzw. den Schneidkanten des Werkzeugs bearbeiteten Flächen werden als Schnittfläche bezeichnet. Die Schnittfläche ist eben oder als Zylinderfläche ausgebildet, stets aber kontinuierlich, das heißt, sie weist keinen Höhenversatz auf. Sie kann jedoch mehrteilig sein, insbesondere Seitenflächen des Werkstücks umfassen, beispielsweise seitlich an einen Schnittflächengrund anschließende, schräg zum Schnittflächengrund stehende Seitenflächen. Die Schnittfläche schneidet die Oberfläche des Werkstücks mindestens an einer Schnittlinie, die als Außenkante bezeichnet ist.

Durch Materialverdrängung an den Außenkanten der Schnittfläche, besonders in Schnittrichtung, entstehen oft scharfkantige Grate. Die zackigen und scharfkantigen Grate stellen eine Verletzungsgefahr dar. Sie sind für nachfolgende Bearbeitungsschritte, wie z.B. Lackauftrag oder Verchromung nachteilig, da Beschichtungen auf den zackigen Graten nicht gut haften und sich bereits bei geringen Beanspruchungen wieder lösen. Die bei der spanabhebenden Bearbeitung entstehende Grate müssen daher vor der Weiterverarbeitung des Werkstücks aufwändig entfernt werden. Die Kosten für diese Nachbearbeitung sind erheblich. Alternativ wird auf die Nachbearbeitung verzichtet, dafür dann aber ein hoher Anteil von Ausschuss in Kauf genommen.

Daher besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Schneidwerkzeug und ein Verfahren zum spanabhebenden Bearbeiten einer Schnittfläche eines Körpers aus Metall bereitzustellen, welche die Entstehung von Graten vermeiden und dadurch eine vereinfachte und kostengünstige Herstellung ermöglichen.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass ein Schneidwerkzeug zum spanabhebenden Bearbeiten einer Schnittfläche eines Körpers aus Metall mit mindestens einer ersten und einer zweiten Schneidkante dadurch gekennzeichnet ist, dass beide Schneidkanten zur Bearbeitung mindestens von Abschnitten derselben Schnittfläche bestimmt sind, und dass die Schnittrichtung der zweiten Schneidkante ungleich der Schnittrichtung der ersten Schneidkante ist.

Bei einem Verfahren zum Erzeugen einer Schnittfläche an einem Werkstück aus Metall mittels spanabhebender Bearbeitung des Werkstücks durch ein Werkzeug mit mindestens einer Schneidkante, wobei die Schnittfläche mindestens eine Außenkante aufweist, erfolgt die spanabhebende Bearbeitung in der Weise, dass kein Material des Werkstücks über die Außenkante hinaus verschoben wird.

Das Schneidwerkzeug ist zum Bearbeiten von Werkstücken aus metallischen Werkstoffen geeignet, jedoch kann es auch an weiteren Werkstoffen Anwendung finden, wie bspw. an Kunststoffen oder Holzwerkstoffen. Das Schneidwerkzeug weist mindestens eine erste und eine zweite Schneidkante auf, die zur Bearbeitung des entsprechenden Werkstoffs geeignet ist. Unter dem Begriff Schneidkante werden allgemein solche Abschnitte oder Bereiche des Schneidwerkzeugs verstanden, die geeignet sind, einen Span eines Werkstoffs mechanisch abzuheben. Die Schneidkante kann beispielsweise in Form einer Klinge oder einer oder mehrerer Kanten eines Schneidwerkzeugs ausgeführt sein. Beispielsweise kann ein erster Abschnitt der Schneidkante für die Bearbeitung des Schnittflächengrunds des Werkstücks ausgebildet sein, wobei weitere Abschnitte der Schneidkante für die Bearbeitung von Seitenflächen der Schnittfläche ausgebildet sind. Insbesondere können die Schneidkanten je nach zu bearbeitenden Werkstoff optimierte Schliff- und Spanwinkel aufweisen. Des weiteren kann das Schneidwerkzeug im Bereich der Schneidkanten aus einem Werkstoff bestehen, der an das zu bearbeitende Material angepasst ist.

Die erste und die zweite Schneidkante sind zur Bearbeitung mindestens von Abschnitten derselben Schnittfläche bestimmt. Die Schnittrichtung der zweiten Schneidkante ist hierbei ungleich der Schnittrichtung der ersten Schneidkante. Durch die Anordnung der Schneidkanten, nämlich zur Bearbeitung derselben Schnittfläche, jedoch in ungleichen Schnittrichtungen, ist es möglich, eine spanabhebende Bearbeitung an einem Werkstück auf zwei unterschiedliche Arten vorzunehmen. Entweder bearbeitet jede Schneidkante gleiche Abschnitte der Schnittfläche derart, daß der bei der Bearbeitung durch die erste Schneidkante entstehende Grat durch die zweite Schneidkante entfernt wird. Alternativ wird eine spanabhebende Bearbeitung an einem Werkstück so ausgeführt, dass die erste und die zweite Schneidkante des Werkzeugs im wesentlichen nebeneinander liegende Abschnitte der Schnittfläche derart bearbeiten, dass durch die Zuordnung der Abschnitte der Schnittfläche zu den Schnittriehtungen der Schneidkanten kein Grat entsteht. Eine spanabhebende Bearbeitung ist somit gratfrei in einem Arbeitsgang mit einem erfindungsgemäßen Werkzeug möglich.

Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung schneiden die Schneidkanten im Rahmen der vorgegebenen Toleranzen für die Bearbeitung des Körpers aus Metall in der Gebrauchslage in einer Ebene (Anspruch 2). Unter dem Begriff Ebene wird sowohl eine plane Fläche als auch beispielsweise eine Ebene entlang eines Kreisbogens verstanden. Durch eine derartige Ausgestaltung der Schneidkanten ist eine gleichmäßige Schnitttiefe und somit das Erzeugen einer durchgehenden und kontinuierlichen Schnittfläche sichergestellt.

Vorteilhaft zeigt die Schnittrichtung der Schneidkanten gegeneinander (Anspruch 3). Hierbei ist vorteilhaft, dass ein bei der abschnittsweisen Bearbeitung der Schnittfläche durch die erste Schneidkante entstehender Grat durch eine entgegengesetzte Bewegung des Schneidwerkzeuges mittels der zweiten Schnittkante besonders gut entfernt werden kann. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Schneidkanten - und damit das Schneidwerkzeug - für transiatorische Schnittbewegungen entlang einer Achse in eine erste und eine zweite Richtung bestimmt (Anspruch 15).

Bevorzugt sind die Schneidkanten in einem Winkel zueinander angeordnet (Anspruch 4). Unter dem Schneidkanten-Winkel wird derjenige verstanden, der in der Ebene der Schnittfläche zwischen Schnittrichtung und Schneidkante gebildet ist. Durch die Wahl eines geeigneten Winkels ist es möglich, bspw. eine Schneidkante für den Hauptschnitt durch Wahl eines bestimmten Schneidwinkels anzupassen, während für das Entgraten die jeweils andere Schneidkante optimiert ist. Auch ist so eine Anpassung eines eventuell vorteilhaften Schnittwinkels in Hinblick auf das Material möglich.

Zweckmäßig ist der Abstand der ersten zu der zweiten Schneidkante gleich oder größer der Länge der Schnittfläche (Anspruch 5) gewählt. Hierdurch ist die Positionierung des Schneidwerkzeugs am Werkstück leicht möglich. Bei Schnittflächen, die bedingt durch die Form des Werkstücks nicht aus allen Richtungen frei zugänglich sind, ist eine Bearbeitung mit dem erfindungsgemäßen Werkzeug nach dieser Ausführungsform trotzdem möglich, solange die Schnittfläche aus einer Richtung über die gesamte Länge zugänglich ist.

Zweckmäßig ist das Schneidwerkzeug mehrteilig (Anspruch 6). So ist das Schneidwerkzeug bevorzugt aus einem ersten Werkzeugteil mit der ersten Schneidkante und aus einem zweiten Werkzeugteil mit der zweiten Schneidkante zusammengesetzt. Erstes und zweites Werkzeugteil werden mittels einer Halterung in definierter Stellung zueinander fixiert. Die Halterung kann integriert an den Werkzeugteilen angeordnet sein. Ein Auswechseln einzelner Werkzeugkomponenten ist, bedingt durch den je nach Anwendung vorhandenen Verschleiß, somit vorteilhafterweise leicht möglich. Auch die Positionierung des Schneidwerkzeugs bei geometrisch kompliziert geformten Werkstücken ist so verbessert.

Zweckmäßig sind die Schneidkanten auswechselbar (Anspruch 7). Da die Schneidkanten einem besonders hohem Verschleiß ausgesetzt sind, ist ein einfaches Auswechseln dieser vorteilhaft. Auch eine Anpassung desselben Schneidwerkzeugs an unterschiedliche Materialien des Werkstücks durch entsprechende Wahl einer Schneidkante ist somit gewährleistet.

Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weisen die Schneidkanten einen Spanwinkel von 2° bis 6°, vorzugweise 4° auf (Anspruch 8). Der Spanwinkel ist hierbei der Winkel zwischen Schneidkante und Normale der Werkstückoberfläche. Ein Spanwinkel von 4° hat sich für eine Vielzahl von Werkstückmaterialien verwendbar gezeigt.

Zweckmäßig ist die Länge der Schneidkanten gleich (Anspruch 9). So ist sichergestellt, dass die Schneidkanten eine gleichmäßige Schnittbreite aufweisen. Bevorzugt weisen die Schneidkanten eine Länge von 3 mm auf (Anspruch 10).

Vorteilhaft bestehen die Schneidkanten aus Schnellarbeitsstahl (Anspruch 11). Schnellarbeitsstähle erlauben eine hervorragende Arbeitsgeschwindigkeit bei gleichzeitig geringem Verschleiß. Die Schneidkanten sind so vielseitig an verschiedenen Werkstückmaterialien anwendbar. Alternativ bestehen die Schneidkanten aus Keramik (Anspruch 12). Durch die Verwendung von Keramik erweitert sich der Anwendungsbereich der Schneidkanten nochmals. Der Materialversehleiß der Schneidkanten wird nochmals reduziert und somit die Standzeit des Schneidwerkzeugs deutlich erhöht.

Nach einer vorteilhaften Ausführung ist ein Prägestempel zwischen den beiden Schneidkanten angeordnet. (Anspruch 13). Insbesondere beim Bearbeiten von hohlen metallischen Körpern kann eine grundlegende Formgebung bereits durch die Prägung erfolgen. Es ist dann vorteilhafterweise nur noch eine Nachbearbeitung mit den Schneidkanten erforderlich. Der Prägestempel sollte hierbei so ausgeführt sein, dass er einem üblichen Pressdruck beim Prägen standhält. Eine ausreichende Kraftübertragung durch das Schneidwerkzeug sollte des weiteren gewährleistet sein. Der Prägestempel ist bevorzugt zwischen den beiden Schneidkanten angeordnet, kann aber auch als einzelnes Werkzeug ausgeführt oder an anderer Stelle am Schneidwerkzeug angeordnet sein.

Bevorzugt ist die Breite des Prägestempels in Richtung der Schneidkante im wesentlichen gleich der Länge der Schneidkante (Anspruch 14). Die Anwendbarkeit des Prägestempels ist durch die Längenanpassung an die Schneidkante nochmals verbessert.

Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind den Schneidkanten jeweils eine oder mehrere Vorschneidkanten in Schnittrichtung der jeweiligen Schneidkante vorgelagert, wobei die Vorschneidkanten der spanenden Bearbeitung dienen, nicht jedoch der Bearbeitung der Schnittfläche (Anspruch 16). Die Vorschneidkanten sind derart ausgelegt, das diese das zu schneidende Material des Werkstücks teilweise entfernen, wodurch insbesondere bei großer Schnittiefe eine ausreichende Schnittqualität bei gleichzeitig hohem Vorschub erreicht wird. Für eine reduzierte Gratbildung ist jedoch wichtig, daß die Vorschneidkanten die durch die Schneidkanten am Werkstück erzeugte Schnittfläche nicht bearbeiten. Weiter bevorzugt sind daher die Vorschneidkanten kürzer als die jeweilige zugeordnete Schneidkante. Insbesondere bevorzugt sind jeder Schneidkante 5-6 Vorschneidkanten vorgelagert.

Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Schnittfläche am Werkstück so gebildet, daß kein Material des Werkstücks über eine Außenkante hinaus verschoben wird. Hierdurch entsteht - wenn überhaupt - nur eine sehr geringe Gratbildung.

Bevorzugt wird die Schnittfläche durch mindestens abschnittsweises Erzeugen der Schnittfläche durch eine erste spanabhebende Bearbeitung mit einer ersten Schneidkante in einer ersten Schnittrichtung und Erzeugen eines weiteren Abschnitts oder der vollständigen Schnittfläche durch eine zweite spanabhebende Bearbeitung mit der ersten oder einer zweiten Schneidkante, wobei die Schnittrichtung bei der zweiten spanabhebenden Bearbeitung ungleich der ersten Schneidrichtung ist, gebildet (Anspruch 18). Durch die erste spanabhebende Bearbeitung wird ein Span erzeugt, aber noch nicht vom Werkstück getrennt. Erst mit der zweiten spanabhebenden Bearbeitung wird der Span vom Werkstück getrennt. Das Abtrennen des Spans erfolgt jedoch nicht an einer Außenkante des Werkstücks. Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, daß beim Abheben des Spans kein Material des Werkstücks über eine Außenkante des Werkstücks hinaus verschoben wird.

Durch die Bearbeitung in mehreren Bearbeitungsgängen und/oder mit mehreren Schneidkanten findet vorteilhaft eine nochmals verringerte Gratbildung statt. Dadurch, daß bei jedem Bearbeitungsgang die Schnittfläche nur teilweise bearbeitet wird, kann die Bearbeitung an die Formgebung des Werkstücks so angepasst werden, daß dass durch die Zuordnung der Abschnitte der Schnittfläche zu den Schnittrichtungen der Schneidkanten die Gratbildung weiter reduziert wird. Die Bearbeitungsgänge können nacheinander, aber auch gleichzeitig durchgeführt werden.

Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Schnittrichtung bei der zweiten spanabhebenden Bearbeitung entgegengesetzt der ersten Schnittrichtung (Anspruch 19). Hierdurch ist die Durchführung des Verfahrens verbessert, da die Schnittrichtungen der Schneidkanten und somit die Bewegungen der Schneidkanten sämtlich in einer Ebene liegen.

Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird die Schnittfläche dadurch gebildet, daß in einem ersten Schritt eine erste Schneidkante zum mindestens abschnittsweisen Erzeugen einer Schnittfläche in einer ersten Schnittrichtung an einer ersten Außenkante in die Oberfläche des Werkstücks eintritt, jedoch in der ersten Schnittrichtung nicht aus der Oberfläche des Werkstücks austritt und in einem zweiten Schritt eine erste oder zweite Schneidkante zum vollständigen Erzeugen derselben Schnittfläche in einer zweiten Schnittrichtung an einer zweiten Außenkante der Oberfläche des Werkstücks eintritt, die nicht gleich ist mit der ersten Außenkante, wobei die erste oder zweite Schneidkante beim Vervollständigen der Schnittfläche bzw. beim Abheben des Spans nicht an einer Außenkante aus der Oberfläche des Werkstücks austritt (Anspruch 20).

Die Aufteilung der Bearbeitung der Schnittfläche ist insbesondere dadurch vorteilhaft, da das Werkzeug während eines Bearbeitungsvorgangs keinen Span an einer Außenkante des Werkstücks abschneidet und verhindert wird, daß durch eine nach Außen gerichtete Schnittbewegung an einer Außenkante Material über die Außenkante verschiebt. Es sind somit vorteilhaft nur Bearbeitungsgänge vorgesehen, die ein Abheben des Spans an einer Außenkante des Werkstücks vermeiden. Entsprechend der dadurch verbesserten Kantenfonnung ist die Gratbildung hierdurch nochmals weiter reduziert. Die Aufteilung der Bearbeitung der Schnittfläche zwischen den beiden Bearbeitungsschritten ist grundsätzlich frei wählbar, es wird jedoch weiterhin bevorzugt in jedem Schritt jeweils eine Hälfte der Schnittfläche gebildet.

Bevorzugt wird bei der Bearbeitung eines Werkstücks mit gewölbter Oberfläche, z. B. eines Rohres oder eines Rundstabes, wobei mindestens eine Außenkante auf der gewölbten Oberfläche liegt, die in dem ersten und zweiten Schritt an den jeweiligen Außenkanten beginnende spanabhebende Bearbeitung jeweils bis zur Scheitelpunktlinie des gewölbten Profils durchgeführt (Anspruch 21). Die Scheitelpunktlinie des gewölbten Profils bezeichnet die Stelle, an der, bezogen auf die jeweilige Teilschnittfläche, die bereits teilweise in das Werkstück eingetretene Schneidkante nicht weiter während der spanabhebenden Bearbeitung in das Werkstück eintritt, sondern bei weiterer, gleichgerichteter Bewegung beginnt, aufgrund der überschrittenen Scheitelpunktlinie aus dem Werkstück auszutreten. Hierdurch kann vorteilhaft auch am gewölbten Profil des Werkstücks die Gratbildung verringert werden kann.

Bei der bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird die Schnittfläche entsprechend der Wölbung des Werkstücks so zwischen den Bearbeitungsschritten aufgeteilt, daß der Eingriff der jeweiligen Schneidkante in das Werkstück während eines Bearbeitungsschnittes zunimmt.

Zweckmäßig erfolgt nach dem ersten Schritt und vor dem zweiten Schritt mindestens ein Zwischenschritt, bei dem die erste und/oder zweite Schneidkante Abschnitte der Schnittfläche erzeugen, ohne dass die jeweils zur spanabhebenden Bearbeitung eingesetzte Schneidkante aus der Oberfläche des Werkstücks austritt (Anspruch 22). Durch das Vorsehen mindestens eines Zwischenschrittes kann insbesondere bei großen Schnittiefen eine verbesserte Schnittqualität erzielt werden. Auch kann bei Werkstükken, die ein kompliziertes Oberflächenprofil aufweisen, die Gratbildung weiter reduziert werden.

Zweckmäßig werden beide Schnitte gleichzeitig ausgeführt (Anspruch 23). Hierdurch wird die Bearbeitungszeit vorteilhaft verringert.

Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird vor der spanabhebenden Bearbeitung eine Prägung durchgeführt (Anspruch 24). Durch eine Prägung vor der spanabhebenden Bearbeitung ist es vorteilhaft möglich, die Schnittfläche vorzuformen. Hierdurch kann das Verfahren effizienter ausgeführt werden. Durch eine Prägung ist es des weiteren insbesondere bei Hohlkörpern möglich, Material der Hohlkörperwandung zunächst in die Ebene der Schnittfläche zu verlagern, um dann eine Schnittfläche zu erzeugen. Für eine Prägung sind grundsätzlich Prägestempel aus jeglichen Materialien und mit beliebigen Formgebungen einsetzbar, es wird jedoch bevorzugt, einen keilförmigen Prägestempel zu verwenden.

Zweckmäßig entspricht die Fläche der Prägung im wesentlichen der Schnittfläche (Anspruch 25). Bei der spanabhebenden Bearbeitung ist somit vorteilhaft für die Formung der Schnittfläche nur noch eine minimale Bearbeitung notwendig. Die Prägung sollte bevorzugt jedoch nicht wesentlich größer sein, als die anschließend geformte Schnittfläche.

Nach einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die spanabhebende Bearbeitung ein Schneiden oder Räumen (Anspruch 26). Diese beiden Verfahren ermöglichen eine schnelle Bearbeitung des Werkstücks bei gleichzeitiger günstiger Herstellung eines entsprechenden Schneidwerkzeugs. Des weiteren kann bei einer Räumbearbeitung oder einem Schneiden vorteilhaft eine sehr ebene Schnittfläche erzeugt werden.

Zweckmäßig bearbeitet die Schneidkante das Werkstück in einer translatorischen Bewegung eben oder auf einer Bogenlinie (Anspruch 27). Hierdurch sind einfache Bewegungsabläufe bei der Bearbeitung gegeben.

Bevorzugt ist die Bearbeitung der Schnittfläche kontinuierlich (Anspruch 28), d.h. durchgängig ohne daß durch die Bearbeitung in mehreren Schritten Absätze oder Stufen entstehen, die ausserhalb der Toleranz des jeweiligen Werkstücks liegen.

Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. In den Figuren zeigt:

Fig. 1a
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs;

Fig.1b
eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs;

Fig. 1c
eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs;

Fig. 2
eine perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 1a anhand eines ersten Bearbeitungsschrittes;

Fig. 3
eine perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1a in einem zweiten Bearbeitungsschritt und

Fig. 4
eine perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1a nach der Bearbeitung.

Fig. 1a zeigt eine erste Ausführungsform des Schneidwerkzeugs 1 zum spanabhebenden Bearbeiten einer Schnittfläche. Das Schneidwerkzeug 1 weist eine Aussparung 2 auf, welche durch eine erste Schneidkante 3 und eine zweite Schneidkante 4 begrenzt ist. Die beiden Schneidkanten 3, 4 sind derart angeordnet, daß die Schnittrichtungen der beiden Schneidkanten 3, 4 gegeneinander zeigen. Zur effizienten Bearbeitung von metallischen Werkstücken weisen die Schneidkanten 3,4 einen Schnittwinkel von 4° auf. Das Schneidwerkzeug 1 besteht aus einem Schnellarbeitsstahl und weist eine nicht gezeigte Halterung zur Aufnahme in üblichen Werkzeugmaschinen auf. Der Abstand der beiden Schneidkanten 3, 4 ist größer als die Länge der Schnittfläche des beabsichtigten Schnitts am Werkstück um eine einfache Anordnung des Werkzeugs am Werkstück zu ermöglichen.

In Fig. 1b ist eine zweite Ausführungsform des Schneidwerkzeugs 1 gezeigt. Gegenüber der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1a weist die zweite Ausführungsform einen Prägestempel 5 auf, welcher in der Aussparung 2 angeordnet ist. Der Prägestempel 5 ist massiv ausgeführt und ermöglicht insbesondere bei der Bearbeitung von Hohlkörpern eine Vorformung der Schnittfläche durch ein Einpressen oder ein Eindrücken des Werkstückmaterials.

Eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs ist in Fig. 1c gezeigt. Die dritte Ausführungsform unterscheidet sich von der in Fig. 1b gezeigten zweiten Ausführungsform des Schneidwerkzeugs dadurch, daß der ersten und zweiten Schneidkante 3, 4 jeweils zwei Vorschneidkanten 6 vorgelagert sind. Die Vorschneidkanten 6 sind zur gratfreien Bearbeitung derart angeordnet, daß diese das zwischen Schnittfläche und Oberfläche des Werkstücks vorhandene Material bereits vor der Erzeugung der Schnittfläche durch die Schneidkanten 3, 4 teilweise entfernen. Insbesondere bei hohen Schnitt-Tiefen wird durch die Vorlagerung von Vorschneidkanten 6 eine ausreichende Schnittqualität gewährleistet.

Die Anwendung der ersten, in Fig. 1a gezeigten Ausführungsform des Schneidwerkzeugs in dem erfindungsgemäßen Verfahren ist in Fig. 2 in einem Ausführungsbeispiel eines ersten Bearbeitungsschritts gezeigt.

In dem ersten Bearbeitungsschritt wird mit Hilfe der ersten Schneidkante 3 ein erster Teil der Schnittfläche 10 erzeugt. Hierzu wird das Metallrohr 7 in die Aussparung 2 des Schneidwerkzeugs geführt. Unter entsprechender Vorschubkraft wird die erste Schneidkante 3 auf das Rohr gedrückt und tritt an einer ersten Außenkante 11 durch die Oberfläche in das Werkstück ein, wodurch der Schneidvorgang beginnt. Der Vortrieb des Schneidwerkzeugs 1 wird so bemessen, daß die erste Schneidkante 3 bis zur Scheitelpunktlinie des gewölbten Profils 8 des Rohres in das Metallrohr vordringt. Dieser Zustand ist in Fig. 2 gezeigt. Durch diese Bearbeitung entsteht an den in Schneidrichtung der ersten Schneidkante 3 zunehmenden Flanken der Seitenkanten der Schnittfläche 9 kein Materialaustritt und somit keine Gratbildung. An der ersten Außenkante 11 der Bearbeitung der ersten Schneidkante 3 entsteht durch die einwärtsgerichtete Bewegung der ersten Schneidkante 3 ebenfalls kein Grat.

In einem zweiten Verfahrensschritt wird das Schneidwerkzeug 1 nun in entgegengesetzter Richtung bewegt, wodurch die erste Schneidkante 3 an der ersten Außenkante 11 die Schnittfläche 10 verläßt und die zweite Schneidkante 4 darauf folgend den zweiten Teil der Schnittfläche 10 beginnend an der zweiten Außenkante 12 durch spanabhebende Bearbeitung erzeugt. Der Vortrieb der zweiten Schneidkante 4 wird wiederum so bemessen, daß die zweite Schneidkante 4 bis zur Scheitelpunktlinie des gewölbten Profils 8 des Rohres in das Metallrohr eindringt. Dieser Zustand ist in Fig. 3 gezeigt. Durch die wiederum in Schnittrichtung der zweiten Schneidkante 4 ansteigende Flanke der Seitenkanten der Schnittfläche 9 tritt an den Seitenkanten 9 kein Material aus, wodurch keine Gradbildung entsteht. Bei weiterem Vortrieb des Schneidwerkzeugs 1 in Schnittrichtung der zweiten Schneidkante 4 wird der entstandene Span durch die zweite Schneidkante 4 mitgenommen und kann bei Verlassen der Schnittfläche 10 seitlich des Metallrohrs 7 abgesaugt werden.

Das fertig bearbeitete Metallrohr 7 mit einem nutenförmigen Schnitt ist in Fig. 4 gezeigt. Das Metallrohr 7 verfügt über eine durchgehende Schnittfläche 10, wobei an den Kanten der Schnittfläche 9 kein Grat vorhanden ist.

Das dargestellte Verfahren ist in gleicher Weise auch mit den Ausführungsformen des Schneidwerkzeugs 1 gemäß Fig. 1b und Fig. 1c durchführbar. Unter Verwendung des Schneidwerkzeugs 1 gemäß der zweiten oder dritten Ausführungsform geht dem soeben dargestellten Verfahren lediglich ein weiterer Prägeschritt vor, bei dem der Prägestempel 5 durch Ausübung eines geeigneten Druckes über das Schneidwerkzeug 1 die Schnittfläche 10 vorformt.

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