POSITIONIERVORRICHTUNG, INSBESONDERE WERKZEUGPOSITIONIERVORRICHTUNG, FÜR EIN BEARBEITUNGSZENTRUM UND BEARBEITUNGSZENTRUM MIT DIESER |
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申请号 | EP17159892.3 | 申请日 | 2017-03-08 | 公开(公告)号 | EP3231551B1 | 公开(公告)日 | 2018-09-26 |
申请人 | F. Zimmermann GmbH; | 发明人 | Podiebrad, Christian; Demlang, Daniel; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung, insbesondere Werkzeugpositioniervorrichtung, für ein Bearbeitungszentrum, insbesondere ein Horizontalbearbeitungszentrum, und ein Bearbeitungszentrum mit einer derartigen Positioniervorrichtung. Es sind Werkzeugmaschinen bspw. zur spanabgebenden Bearbeitung von Werkstücken in unterschiedlichen Konfigurationen, von kleinen Tischmaschinen bis zu großen Bearbeitungszentren zur Großteilebearbeitung bekannt. Insbesondere für die Großteilebearbeitung, z.B. beim Werkzeug-, Formen- und Modellbau oder bei der Produktion in der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie und in vergleichbaren Anwendungen, müssen komplexe Oberflächen an großen Werkstücken mit höchster Oberflächengüte und Bearbeitungsgeschwindigkeit ausgebildet werden. Hierzu werden üblicherweise hochpräzise Führungen, insbesondere Linearführungen verwendet, auf denen Schlitten in unterschiedlichen Richtungen verfahrbar geführt sind, um ein Werkstück und/oder eine Bearbeitungseinheit, z.B. einen Fräskopf, in dem Bearbeitungsraum präzise zu positionieren. Die Führungen weisen im Allgemeinen an den Schlitten vorgesehene Führungselemente, wie bspw. Führungsschuhe oder Schienenlaufelemente auf, die durch Rollkörper gelagert auf Führungsschienen geführt sind. Den Schlitten können Linearantriebe zugeordnet sein, um diese motorisch zu verfahren. Es sind Horizontalbearbeitungsmaschinen oder -zentren bekannt, bei denen eine Bearbeitungsspindel, z.B. Frässpindel, in einer horizontalen Stellung an einem Träger gehaltert, in einem Arbeitsraum bewegbar und in beliebigen Drehlagen festlegbar ist, während ein Werkstück z.B. auf einer Werkstückpalette in horizontaler Stellung beladen und in eine vertikale Bearbeitungsstellung umgesetzt wird. Die Bearbeitungsspindel kann für höchste Flexibilität in einer ersten horizontalen Richtung, insbesondere der Längsrichtung einer Bearbeitungsmaschine oder eines Bearbeitungszentrums, einer zweiten horizontalen Richtung, insbesondere einer Querrichtung für eine Zu- und Rückstellbewegung der Bearbeitungsspindel relativ zu dem Werkstück und in einer vertikalen Richtung verfahrbar geführt und positionierbar sein. Dabei sollte bei möglichst hoher Flexibilität bezüglich der Positionierung in einem großen Bearbeitungsraum und bei gleichzeitiger einfacher, kompakter und kostengünstiger Bauweise der Maschine bzw. des Bearbeitungszentrums eine steife, stabile und präzise Führung geschaffen sein. Aus der Ähnliche Werkzeugmaschinen sind auch aus der Ausgehend hiervon ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Positioniervorrichtung für ein Werkstück oder ein Werkzeug und ein Bearbeitungszentrum mit einer derartigen Positioniervorrichtung zu schaffen, die eine hohe Genauigkeit und hohe Flexibilität bezüglich der Positionierung in einem möglichst großen Bearbeitungsraum bei gleichzeitiger einfacher, kompakter und kostengünstiger, jedoch steifer Bauweise ermöglichen. Insbesondere sollte eine steife, stabile und präzise Führung bei möglichst reduzierter Standfläche und möglichst geringen bewegten Maßen geschaffen sein. Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung, insbesondere Werkzeugpositioniervorrichtung, für ein Bearbeitungszentrum mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und das erfindungsgemäße Bearbeitungszentrum zur Bearbeitung von Werkstücken nach Anspruch 11 gelöst. Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist eine Positioniervorrichtung, insbesondere Werkzeugpositioniervorrichtung, für ein Bearbeitungszentrum, mit einem ersten Schlitten und einem damit zusammenwirkenden zweiten Schlitten geschaffen. Der erste Schlitten trägt erste Führungselemente, die zur Wirkverbindung mit ersten Führungen eingerichtet sind, um den ersten Schlitten im Einsatz in einer ersten horizontalen Richtung verfahrbar zu führen. Der erste Schlitten trägt ferner zweite Führungen auf, die im Einsatz in einer zweiten horizontalen Richtung, quer zu der ersten horizontalen Richtung verlaufen. Der zweite Schlitten weist zweite Führungselemente zur Wirkverbindung mit den zweiten Führungen des ersten Schlittens auf, um den zweiten Schlitten im Einsatz in der zweiten horizontalen Richtung an dem ersten Schlitten verfahrbar zu führen. Die zweiten Führungselemente und die zweiten Führungen sind jeweils zum Teil in unterschiedlichen Höhen in einer vertikalen Richtung, die senkrecht zu der ersten und der zweiten horizontalen Richtung verläuft, derart angeordnet, dass der zweite Schlitten an dem ersten Schlitten an wenigstens zwei voneinander getrennten Führungsstellen geführt ist, deren Abstand bei einer Verfahrbewegung des zweiten Schlittens relativ zu dem ersten Schlitten variiert. Bei der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung ist der zweite Schlitten im Einsatz auf dem ersten Schlitten in Führungen gelagert und geführt, die abschnittsweise in unterschiedlichen Höhen oder Ebenen derart angeordnet sind, dass sich der Führungsabstand beim Verfahren des zweiten Schlittens relativ zu dem ersten Schlitten verändert. Insbesondere können die ersten Führungselemente und die ersten Führungen den ersten Schlitten bspw. in Längsrichtung eines Bearbeitungszentrums führen, während die zweiten Führungselemente und die zweiten Führungen einer Führung in Querrichtung dienen können, um z.B. eine Bearbeitungseinheit des Bearbeitungszentrums in Richtung auf ein Werkstück zu zuzustellen oder von diesem weg zurückzustellen. Durch die erfindungsgemäße Konstruktion der zweiten Führungselemente und der zweiten Führungen kann erreicht werden, dass der Führungsabstand bei einer Zustellbewegung vergrößert wird, so dass eine zunehmend breitere und steifere, stabile und hochpräzise Führung, insbesondere in der Bearbeitungsposition, erreicht wird. Es kann ein relativ großer Führungs- und Arbeitsbereich bei reduzierter Standfläche bspw. eines Maschinenbetts oder Maschinengestells des Bearbeitungszentrums erreicht werden. Ein großer Führungsabstand in der Bearbeitungsposition kommt auch der Steifigkeit der Maschine bei der Bearbeitung und der Qualität des Bearbeitungsergebnisses zugute. Soweit hier von Führungen und Führungselementen die Rede ist, sollen die Führungselemente lediglich mit den Führungen zusammenwirkende Gegenführungen bezeichnen. Es handelt sich stets um Linearführungen, die bspw. durch Führungsschienen und zugehörige Schienenlaufelemente gebildet sind, die auf den Führungsschienen vorzugsweise durch Rohrkörper geführt sind. Prinzipiell könnten auch Führungsschuhe in Form von Gleitkörpern in den Führungsschienen gleitend geführt sein. Selbst wenn ausgeführt ist, dass die Führungen Führungsschienen aufweisen und die Führungselemente Laufelemente oder Führungsschuhe aufweisen, soll dies keine spezielle Konstruktion oder Dimension der Schienen und Laufelemente implizieren. Die Führungsschienen können insbesondere kürzer oder länger als die Laufelemente bzw. Führungsschuhe ausgebildet sein. Die Führungsschienen können die Laufelemente oder Führungsschuhe aufnehmen oder von diesen aufgenommen sein. Soweit nichts anders ausgesagt ist, sind die Begriffe Führungen und Führungselemente bzw. Schienen und Schienenlaufelemente/Führungsschuhe gegeneinander austauschbar. In einer bevorzugten Ausführungsform bilden der erste und der zweite Schlitten einen Kreuzschlitten, mit dem ein Werkstück und/oder ein Werkzeug wenigstens in die erste und die zweite horizontale Richtung motorisch verfahrbar ist bzw. sind, wobei die erste und die zweite horizontale Richtung zueinander senkrecht ausgerichtet sind. Die erste horizontale Richtung kann die Längsrichtung einer Maschine bzw. eines Bearbeitungszentrums kennzeichnen, während die zweite horizontale Richtung die Querrichtung kennzeichnen kann, die insbesondere der Zu- und Rückstellrichtung entsprechen kann. Insofern kann hier auf den ersten Schlitten als den Längsschlitten und auf den zweiten Schlitten als den Querschlitten Bezug genommen werden. Der erste Schlitten weist vorzugsweise eine abgesetzt ausgebildete Oberseite auf, die eine erste, im Einsatz horizontale Ebene und eine zweite, im Einsatz horizontale Ebene, aufweist, die im Einsatz in der senkrechten Höhenrichtung oberhalb der ersten horizontalen Ebene angeordnet ist. Die horizontalen Ebenen dienen der Aufnahme der zweiten Führungen. Insbesondere können die zweiten Führungen wenigstens ein erstes Paar paralleler Schienen, d.h. wenigstens zwei oder auch drei oder mehrere zueinander parallele Führungsschienen, aufweisen, die sich in der ersten horizontalen Ebene erstrecken. Ferner können die zweiten Führungen wenigstens ein weiteres Paar paralleler Führungsschienen, also wenigstens zwei, gegebenenfalls auch drei oder mehrere parallele Führungsschienen, aufweisen, die sich in der zweiten horizontalen Ebene erstrecken. Das zweite Paar Führungsschienen kann in der zweiten horizontalen Richtung mit dem ersten Paar Führungsschienen übereinanderliegend ausgerichtet sein oder auch nicht. Jedenfalls ermöglichen die in unterschiedlichen horizontalen Ebenen verlaufenden Paare von Führungsschienen die Variation des Führungsabstands bei einer Verfahrbewegung des zweiten Schlittens relativ zu dem ersten Schlitten. In einer Ausführungsform weist die abgesetzte Oberseite des ersten Schlittens ferner eine Schrägebene auf, die zwischen der ersten horizontalen Ebene und der zweiten horizontalen Ebene angeordnet ist und diese miteinander verbindet, wobei die Schrägebene zu der ersten und der zweiten horizontalen Richtung und zu der vertikalen Richtung geneigt verläuft. Trotz kompakter Bauweise kann bei vergrößertem Führungsabstand und reduzierter Standfläche eine hohe Torsionssteifigkeit der Positioniervorrichtung erreicht werden. Bei jeder beliebigen vorstehend erwähnten Ausführungsform der Positioniervorrichtung, bei der der erste Schlitten eine abgesetzte Oberseite aufweist, kann der zweite Schlitten ebenfalls eine abgesetzt ausgebildete Unterseite aufweisen, die vorzugsweise passend zu der abgesetzt ausgebildeten Oberseite des ersten Schlittens ausgebildet ist. Insbesondere kann die Unterseite des zweiten Schlittens eine erste horizontale Fläche, die der ersten horizontalen Ebene des ersten Schlittens zugeordnet ist, und eine zweite horizontale Fläche aufweisen, die der zweiten horizontalen Ebene des ersten Schlittens zugeordnet ist. Die erste horizontale Fläche kann wenigstens ein erstes Paar Schienenlaufelemente, also wenigstens zwei oder mehrere im Abstand zueinander angeordnete Schienenlaufelemente, der zweiten Führungselemente aufnehmen, die zur Wirkverbindung mit dem ersten Paar Führungsschienen des ersten Schlittens angeordnet und eingerichtet sind. Die zweite horizontale Fläche weist vorzugsweise wenigstens ein weiteres Paar Schienenlaufelemente, also wenigstens zwei oder auch drei oder mehrere voneinander beabstandete Schienenlaufelemente, der zweiten Führungselemente auf, die zur Wirkverbindung mit dem weiteren Paar Führungsschienen des ersten Schlittens angeordnet und eingerichtet sind. Es kann ferner eine die beiden horizontalen Flächen verbindende mittlere Schrägfläche, entsprechend der Schrägfläche der Oberseite des ersten Schlittens, an der Unterseite des zweiten Schlittens vorgesehen sein. Insbesondere können die Schienenlaufelemente an der ersten oder zweiten Fläche des zweiten Schlittens und die Führungsschienen an der ersten und zweiten horizontalen Ebene des ersten Schlittens derart verteilt angeordnet und ausgerichtet sein, dass im Einsatz ein Führungsabstand zwischen einer ersten Führungsstelle, an der das erste Paar Schienenlaufelemente mit dem ersten Paar Führungsschienen im Eingriff steht, und einer zweiten Führungsstelle, an der das weitere Paar Schienenlaufelemente mit dem weiteren Paar Führungsschienen im Eingriff steht, variiert, während der zweite Schlitten relativ zu dem ersten Schlitten in der zweiten horizontalen Richtung verfahren wird. Insbesondere kann vorteilhafterweise erreicht werden, dass der Führungsabstand während einer Zustellbewegung eines von einem Werkzeug und einem Werkstück relativ zu dem anderen zunehmend vergrößert wird, um den maximalen Führungsabstand in der Bearbeitungsposition zu erhalten. Um dies zu erreichen, können in einer Ausführungsform die erste Ebene und die an dieser vorgesehenen Führungsschienen eine größere Dimension in der zweiten horizontalen Richtung als die zweite Ebene und die an dieser vorgesehenen Führungsschienen aufweisen, während die erste Fläche und die an dieser vorgesehenen Schienenlaufelemente eine geringere Dimension in der zweiten horizontalen Richtung als die zweite Fläche und die an dieser vorgesehenen Schienenlaufelemente aufweisen können. Dann werden bei einer Zustellbewegung der Führungsabstand und die Steifigkeit und Stabilität der Führung zunehmend vergrößert. In einigen Ausführungsformen kann der erste Schlitten ferner eine abgesetzte Unterseite aufweisen, die zu den Ebenen der Oberseite parallele Ebenen aufweist. Die Unterseite ist dann vorzugsweise passend zu einer entsprechend abgesetzt gestalteten Oberseite oder Tragfläche eines Maschinengestells oder -betts ausgebildet, das die ersten Führungen trägt. Eine derartige Gestaltung des ersten Schlittens reduziert dessen Masse und somit die bewegte Masse während einer geführten Bewegung des ersten Schlittens, was eine Ersparnis der Antriebsenergie und eine Reduktion des Verschleißes im Betrieb zur Folge hat. In einer bevorzugten Anwendung wird die Positioniervorrichtung einer beliebigen vorstehend erwähnten Art zur Positionierung einer Bearbeitungseinheit in einem Bearbeitungszentrum, insbesondere einem Horizontalbearbeitungszentrum verwendet, wobei der zweite Schlitten ein Träger für eine Bearbeitungseinheit, wie bspw. eine Fräseinheit oder dgl., trägt. Der zweite Schlitten kann auch integral mit einem derartigen Träger ausgebildet sein. Der Träger kann ferner eine Vertikalführung zum vertikalen Verfahren der Bearbeitungseinheit aufweisen. Die Bearbeitungseinheit kann eine beliebige Bearbeitungsspindel zur Aufnahme eines Werkzeugs, wie bspw. eines Schleif-, Bohr-, Erodierwerkzeugs, eines Laserkopfs, eines Fräskopfs, etc. aufweisen. In einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Bearbeitungszentrum zur Bearbeitung von Werkstücken, insbesondere von Großteilen beim Werkzeug-, Formen- und Modellbau oder bei der Produktion in der Automobil- oder Flugzeugindustrie, geschaffen. Das Bearbeitungszentrum weist eine Bearbeitungsstation, die eine Bearbeitungseinheit zur Bearbeitung eines Werkstücks trägt, und eine Positioniervorrichtung, wie vorstehend beschrieben, auf, die zur Positionierung des Werkstücks und der Bearbeitungseinheit relativ zueinander eingerichtet ist. Dem ersten und dem zweiten Schlitten sind Antriebseinrichtungen zugeordnet, um sie in der ersten bzw. zweiten horizontalen Richtung entlang der ersten bzw. zweiten Führung motorisch zu verfahren. Die Positioniervorrichtung kann beliebige der vorstehend erläuterten Ausführungsformen einnehmen und Merkmale aufweisen, wobei die Vorteile der Positioniervorrichtung, insbesondere die hochpräzise und hochflexible Positionierung, eine steife, stabile und genaue Führung, ein einfacher, kompakter und kostengünstiger, jedoch steifer Aufbau, eine geringere Standfläche und reduzierte bewegte Massen, auch dem Bearbeitungszentrum insgesamt zugutekommen. In einer bevorzugten Anwendung bildet das Bearbeitungszentrum ein Horizontalbearbeitungszentrum, bei dem die Bearbeitungseinheit in einer im Wesentlichen horizontalen Stellung an einem Träger gehaltert ist und Werkstücke auf einer Werkstückpalette in horizontaler Stellung beladen und in vertikaler Stellung bearbeitet werden können. Das Bearbeitungszentrum kann ferner eine Rüststation zum Aufspannen von Werkstücken auf eine Werkstückpalette und/oder eine Pufferstation zur vorübergehenden Zwischenlagerung einer Werkstückpalette mit darauf aufgespanntem Werkstück sowie Werkstückpositioniermittel aufweisen, die dazu eingerichtet sind, eine Werkstückpalette mit dem Werkstück während eines Transports zwischen einer von der Rüststation, der Pufferstation und der Bearbeitungsstation und einer anderen der Stationen von einer Horizontalstellung in eine Vertikalstellung oder umgekehrt umzusetzen. Das Bearbeitungszentrum weist ferner die Positioniervorrichtung auf, die dann zur Positionierung der Bearbeitungseinheit relativ zu dem Werkstück dienen kann. Die Bearbeitungseinheit weist vorzugsweise eine Bearbeitungsspindel, insbesondere Frässpindel, auf, und die Bearbeitungsspindel kann weitere Dreh-, Schwenk- und/oder Bearbeitungsachsen aufweisen. Es können auch andere Bearbeitungseinheiten, wie bspw. Schleif-, Erodier- oder Bohreinheiten, Laserköpfe und andere Bearbeitungseinheiten verwendet werden. Das Bearbeitungszentrum weist vorzugsweise ein Maschinengestell oder Maschinenbett auf, dessen Längserstreckung eine Längsrichtung definiert, die parallel zu der ersten horizontalen Richtung verläuft oder dieser entspricht. An dem Maschinenbett kann der erste Schlitten der Positioniervorrichtung in der Längsrichtung bewegbar gelagert und geführt sein. Insbesondere kann der erste Schlitten mit einem konstanten Führungsabstand an der ersten Führung bewegbar gelagert und geführt sein. Es kann ein langer Bewegungsweg in der Längsrichtung, von bis zu 30m oder sogar mehr, durch Vorsehen mehrerer in Reihe verbundener Module des Maschinenbetts mit den ersten Führungen geschaffen werden. Das Maschinenbett oder Maschinengestell kann ein langgestreckter Körper mit einer Basisseite sein, die zum Aufstellen auf einer Stellfläche in einem Bearbeitungsraum vorgesehen ist, oder kann auch mit der Stellfläche des Bearbeitungsraums integral ausgebildet sein. In einer Ausführungsform kann das Maschinenbett eine obere Tragfläche aufweisen, die in Längsrichtung verlaufende Maschinenbett-Führungsschienen trägt, die die ersten Führungen bilden, auf denen der erste Schlitten in der ersten horizontalen Richtung, also der Längsrichtung verfahrbar geführt ist. Der zweite Schlitten kann z.B. auf dem ersten Schlitten in der zweiten horizontalen Richtung oder Querrichtung auf ein in einer Bearbeitungsposition befindliches Werkstück zu und von diesem weg verfahrbar sein. Der erste Schlitten kann auch als Längsschlitten bezeichnet werden, während der zweite Schlitten als Querschlitten bezeichnet werden kann. Wie bereits erwähnt, kann der Führungsabstand bei einer Zustellbewegung vorteilhafterweise vergrößert werden, was die Führungsstabilität erhöht. In manchen Ausführungsformen kann die obere Tragfläche des Maschinenbetts eine abgesetzte Konfiguration mit einem ersten horizontalen Tragflächenabschnitt auf einer ersten vertikalen Höhe, der wenigstens eine oder mehrere der Maschinenbett-Führungsschienen trägt, und einem zweiten horizontalen Tragflächenabschnitt auf einer zweiten vertikalen Höhe aufweisen, der wenigstens eine weitere der Maschinenbett-Führungsschienen trägt, wobei der erste und der zweite horizontale Tragflächenabschnitt durch einen bezüglich einer Horizontal- und einer Vertikalebene vorzugsweise schräg verlaufenden mittleren Flächenabschnitt miteinander verbunden sind. Die Tragflächenabschnitte können also an den Verlauf der ersten oder der zweiten Ebene der Unterseite des ersten Schlittens angepasst sein bzw. diesem folgen. Der erste Schlitten mit der entsprechend abgesetzten Unterseite sowie einer abgesetzten Oberseite weist eine reduzierte Masse auf, die bewegt werden muss. In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist der zweite Schlitten integraler Teil eines Trägers, insbesondere eines Trägers für eine Bearbeitungseinheit, wobei der Träger ferner vertikal ausgerichtete Führungen aufweisen kann, an denen ein Vertikalschlitten, insbesondere ein die Bearbeitungseinheit tragender Vertikalschlitten, in der vertikalen Richtung motorisch verfahrbar gelagert und geführt sein kann. Die Bearbeitungseinheit kann dann in allen drei kartesischen Koordinaten in einem Raum weitgehend flexibel und genau positioniert werden. Die durch die Positioniervorrichtung ermöglichte Steifigkeit und Führungsstabilität macht das Bearbeitungszentrum auch für Großteilebearbeitung mit hohen Anforderungen an die Bearbeitungsgeschwindigkeit und -genauigkeit, wie sie bspw. von der Automobil- und Luftfahrtindustrie gestellt werden, besonders geeignet. Dabei sind schnelle und hochdynamische Verfahrbewegungen und präzise Positionierungen möglich, die eine hohe Oberflächenqualität bei der Bearbeitung auch größter Teile ermöglichen. Um ein Beispiel anzugeben, können bspw. Werkstücke aus Stahl mit einer Masse von mehreren, sogar mehr als 10 Tonnen in einem Arbeitsraum bearbeitet werden, der eine beliebige Länge, sogar mehr als 10 m, und eine Breite von bspw. 2-4 m, sowie eine Höhe von bspw. 2-3 m haben kann, wobei die Positioniervorrichtung für eine präzise Positionierung innerhalb dieses Arbeitsraums sorgt. Weitere vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Zeichnung und der zugehörigen Beschreibung. Die Erfindung ist nachstehend anhand einer Zeichnung näher beschrieben, die beispielhafte, keinesfalls beschränkende Ausführungsformen der Erfindung zeigt, wobei gleiche Bezugszeichen in allen Figuren verwendet werden, um gleiche Elemente zu bezeichnen. Es zeigen:
Wie aus Die Bearbeitungseinheit 7 ist auf in Wie aus den Zur Bereitstellung des Werkstücks 12, zur Beschickung des Werkstücks 12 in den Arbeitsraum 3 und zum Entfernen desselben aus dem Arbeitsraum 3 ist das Handhabungssystem 4 vorgesehen. Dieses umfasst in der hier dargestellten beispielhaften Ausführungsform des Bearbeitungszentrums 1 eine Rüststation 14, eine Pufferstation 16 und ein Linearachsensystem 17. Die Rüststation 14 weist eine Ablage 18 auf, die durch einen Ablagetisch oder einen speziell eingerichteten Ablagebereich des Fundaments gebildet sein kann und auf der eine Werkstückpalette 19 positioniert werden kann, die das Werkstück 12 für die Bearbeitung aufnimmt. Die Verwendung einer Werkstückpalette 19 als Träger für das Werkstück 12 für den Transport und bei der Bearbeitung in dem Bearbeitungszentrum 1 ist insbesondere bei Großteilen mit großen Dimensionen und hohem Gewicht von Vorteil, wenngleich in manchen Anwendungen nicht unbedingt erforderlich. Die Werkstückpalette 19 kann durch einen im Wesentlichen quaderförmigen Körper gebildet sein, ist prinzipiell aber auf keine spezielle Form beschränkt. Auf der Oberseite der Werkstückpalette 19 wird das Werkstück 12 in der Rüststation 14 positioniert und für die Bearbeitung passend vorbereitet und fixiert. Das Werkstück 12 ist in Neben der Rüststation 14 ist vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise ferner die Pufferstation 16 vorgesehen, die einer Zwischenlagerung des in der Rüststation 14 eingerichteten und auf die Werkstückpalette 19 aufgespannten Werkstücks 12 dient, bevor dieses in den Arbeitsraum beschickt und dort bearbeitet wird, wie auch danach. Die Pufferstation 16 oder mehrere derartige Pufferstationen 16 ermöglichen es, Werkstücke 12 dem Arbeitsraum 3 zuzuführen, in diesem zu bearbeiten oder von diesem zu entfernen, während andere Werkstücke gleichzeitig in der Rüststation 14 vorbereitet werden, was zu einer Verkürzung der gesamten Bearbeitungszeit beitragen kann. Die Pufferstation 16 kann in gleicher Weise wie die Rüststation 14 mit einer hier nicht näher bezeichneten Ablage in Form eines Ablagetisches oder eines an dem Fundament speziell eingerichteten Ablagebereiches eingerichtet sein. Zur Beschickung des auf der Werkstückpalette 19 aufgespannten Werkstücks 12 in den Arbeitsraum 3 und zum Entfernen desselben ist das Linearachsensystem 17 vorgesehen. Dieses umfasst eine erste und eine zweite Linearachsenanordnung 21, 22, die auf beiden Seiten der Rüststation 14 und der Pufferstation 16, betrachtet in Längsrichtung x des Bearbeitungszentrums 1, parallel zueinander angeordnet sind. Die erste und die zweite Linearachsenanordnung 21, 22 sind im Wesentlichen identisch ausgebildet und jede weist wenigstens eine horizontale Linearachse 23 und wenigstens eine vertikale Linearachse 24 auf. Jede Linearachse 23, 24 ist durch ein Modul gebildet, das einen durch einen hier nicht näher dargestellten Motor angetriebenen Schlitten oder ein sonstiges angetriebenes Element aufweist, das entlang der jeweiligen horizontalen bzw. vertikalen Achse verfahren werden kann. Die beiden Linearachsenanordnungen 21, 22 sind dazu eingerichtet, eine Werkstückpalette 19 von beiden Seiten zu ergreifen und in vertikaler Richtung sowie in horizontaler Richtung zu transportieren. Die Linearachsenanordnungen 21, 22 sind hier ferner zur Verschwenkung der Werkstückpalette 19 eingerichtet, um sie von einer Horizontalstellung auf der Ablage 17 der Rüststation 14 oder der Pufferstation 16 in eine Vertikalstellung zur Bearbeitung in dem Arbeitsraum 3 und umgekehrt zu überführen. Zu diesem Zweck könnte aber auch eine gesonderte Dreh- bzw. Schwenkeinrichtung vorgesehen sein. Jedenfalls wird bei dem hier dargestellten beispielhaften Horizontalbearbeitungszentrum 1 die Werkstückpalette 19 mit dem Werkstück 12 in einer definierten Bearbeitungsposition in dem Arbeitsraum 3 positioniert und gehalten, während die Bearbeitungsspindel 11 durch eine Positioniervorrichtung 26 in die gewünschten Arbeitspositionen in den Raumrichtungen x, y und z verfahren wird, um das Werkstück 12 zu bearbeiten und komplexe Oberflächen an diesem zu schaffen. Die Positioniervorrichtung 26 ist zusätzlich in Unter Bezugnahme auf die Die obere Tragfläche 33 des Maschinenbetts 6 weist hier eine abgesetzte Konfiguration mit einem ersten horizontalen Tragflächenabschnitt 34a, einem zweiten horizontalen Tragflächenabschnitt 34b, der in vertikaler Richtung y zu dem ersten horizontalen Abschnitt 34a versetzt und oberhalb dessen verläuft, sowie einen mittleren Tragflächenabschnitt 34c auf, der die beiden horizontalen Tragflächenabschnitte 34a, 34b miteinander verbindet und als eine Schrägfläche ausgebildet ist, die gegenüber der horizontalen und der vertikalen Ebene geneigt verläuft. Wie veranschaulicht, ist die Breite bzw. die Dimension des ersten horizontalen Tragflächenabschnitts 34a in der zweiten horizontalen Richtung z deutlich größer als die entsprechende Breite bzw. Dimension des zweiten horizontalen Abschnitts 34b. Der erste horizontale Tragflächenabschnitt 34a trägt hier zwei Führungsschienen 8a, 8b der Längsführungen 8, während die dritte Führungsschiene 8c auf dem zweiten Tragflächenabschnitt 34b angeordnet ist. Dies ergibt eine steife Führungsanordnung für die auf dem Maschinenbett 6 gelagerten und geführten Komponenten, wobei die abgesetzte Konfiguration des Maschinenbetts 6 und die Anordnung der ersten Führungen 8 auch einer hohen Torsionssteifigkeit und Stabilität bei der Bearbeitung des Werkstücks 12 mit der Bearbeitungsspindel 11 zugutekommt. Gegebenenfalls kann in manchen Anwendungen auch die Oberseite 33 durch eine einzige ebene horizontale Fläche gebildet sein, und es können auch lediglich zwei Führungsschienen als Längsführungen 8 ausreichen oder auch mehr als drei Führungsschienen vorgesehen sein. Auf den Führungsschienen 8a-c ist der Kreuzschlitten 27 durch einen in den Der erste Schlitten 28 weist eine der Oberseite 33 des Maschinenbetts 6 zugewandte Unterseite 38 und eine dieser gegenüberliegende Oberseite 39 auf, wobei die Seiten 38, 39 eine entsprechende abgesetzte Konfiguration aufweisen, zueinander parallel verlaufen und die Abschnitte 37a-c begrenzen. Der erste Schlitten 28 mit der Unterseite 38 bzw. der Oberseite 39 ist zusätzlich isoliert in Perspektivansichten in den Die Unterseite 38 weist einen ersten horizontalen Flächenabschnitt 41a, der im geringen Abstand parallel zu dem ersten horizontalen Tragflächenabschnitt 34a verläuft, einen zweiten horizontalen Flächenabschnitt 41b, der in geringem Abstand und parallel zu dem zweiten horizontalen Tragflächenabschnitt 34b verläuft, und einen dazwischen verlaufenden, die Flächenabschnitte 41a, 41b miteinander verbindenden mittleren Schrägflächenabschnitt 41c auf, der in geringem Abstand und parallel zu dem schrägen Tragflächenabschnitt 34c verläuft. Der erste horizontale Flächenabschnitt 41a der Unterseite 38 des ersten Schlittens 28 weist hier zwei Führungselemente 42a, 42b auf, die hier als längliche Schienenlaufelemente ausgebildet sind und als erste Führungselemente bezeichnet werden, die mit den ersten Führungen 8, genauer gesagt den Führungsschienen 8a, 8b zur Führung des ersten Schlittens 28 zusammenwirken. An dem zweiten horizontalen Flächenabschnitt 41b ist ein weiteres erstes Führungselement 42c vorgesehen, das als ein längliches Schienenlaufelement (vgl. Es sollte beachtet werden, dass die ersten Führungselemente 42a-c hier nur beispielhaft als längliche Laufelemente veranschaulicht sind, die in die Führungsschienen 8a-c eingreifen. Die Schienenlaufelemente 42a-c, wie auch weitere nachstehend erläuterte Schienenlaufelemente, können an den Führungsschienen durch hier nicht näher dargestellte Wälzkörper, z.B. Kugeln, geführt sein, die zwischen Laufbahnen einerseits an dem ersten Schlitten 28 und andererseits an den Führungsschienen 8a-c reibungsarm abrollen. Es sollte ferner beachtet werden, dass hier, wie auch im Folgenden, die Führungselemente oder Schienenlaufelemente allgemein als Gegenführungen zu den jeweiligen Führungen bzw. Führungsschienen zu verstehen sind, so dass die Führungen und die Führungselemente generell gegeneinander austauschbar sind. Prinzipiell sind, z.B. bei kleineren Werkzeugmaschinen, auch Gleitführungen möglich. Zurückkehrend zu den Wie insbesondere aus Bezugnehmend auf die An der ersten horizontalen Fläche 49a ist ein erstes Paar der zweiten Führungselemente 46a parallel und im Abstand zueinander, entsprechend dem Abstand der Führungsschienen 44a angeordnet. An der zweiten horizontalen Fläche 49b ist ein zweites Paar 46b der zweiten Führungselemente 46 parallel und im Abstand zueinander, entsprechend dem Abstand der Führungsschienen 44b angeordnet. Die zweiten Führungselemente 46a, 46b erstrecken sich jeweils über die gesamte Breite (in z-Richtung) der ersten bzw. zweiten horizontalen Fläche 49a bzw. 49b hinweg. Wie aus den Weiterhin bezugnehmend auf die An der Vorderseite 51 trägt die Säule 50 vertikale Führungen 56 auf, die durch zwei im Abstand und parallel zueinander in der vertikalen Richtung y verlaufende Führungsschienen 56a, 56b gebildet sind. Die Führungsschienen 56a, 56b erstrecken sich hier über die gesamte Höhe der Vorderseite 51 hinweg. Die Führungsschienen 56a, 56b stehen in Wirkverbindung mit Führungselementen 57, die in Form von Führungsschuhen oder Laufschienenelementen 57a, 57b an dem dritten Schlitten 31 im Abstand zueinander, entsprechend dem Abstand der Führungsschienen 56a, 56b angeordnet sind. Zum Verfahren des dritten Schlittens 31 längs der Führungen 56 in der Vertikalrichtung y sind an der Säule 50 Motoren 58 vorgesehen, die insbesondere aus den Der dritte Schlitten 31, der über die Führungselemente 57 an den Führungsschienen 56a, 56b in vertikaler Richtung verfahrbar ist und somit als Vertikalschlitten bezeichnet werden kann, trägt die Bearbeitungsspindel 11. Die Bearbeitungsspindel 11 kann insbesondere eine Frässpindel sein. Sie kann aber auch durch eine beliebige sonstige geeignete Werkzeugspindel, einen Laserkopf oder dgl. gebildet sein. In der vorliegenden Ausführungsform weist die Frässpindel 7 vorzugsweise eine zusätzliche Schwenkachse A um eine horizontale Achse, die im Wesentlichen parallel zu der ersten horizontalen Richtung x verläuft, sowie eine hierzu senkrechte Drehachse C auf. Es könnte auch eine weitere, zu der Schwenkachse A senkrechte Schwenkachse B vorgesehen sein. Die Bearbeitungsspindel 11 könnte auch keine zusätzlichen Dreh- und Schwenkachsen außer einer Bearbeitungsachse aufweisen. Zur Erläuterung der Funktionsweise, der insoweit beschriebenen Positioniervorrichtung 26 wird zusätzlich auf die Es wird angenommen, dass sich das Werkstück 12 in der in den Zum Verfahren in der ersten horizontalen Richtung oder Längsrichtung x wird der Motor 36 durch eine hier nicht näher dargestellte Steuereinrichtung, insbesondere eine CNC-Steuerung, in der Längsrichtung x an den Längsführungen 8 des Maschinenbetts 6 geführt verfahren. Bei der Bewegung in der Längsrichtung x ist der Kreuzschlitten 27, insbesondere der erste Schlitten oder Längsschlitten 28, in den Führungsschienen 8a, 8b und 8c mit einem konstanten Führungsabstand steif und stabil geführt, so dass eine hohe Bewegungsdynamik mit hohen Verfahrgeschwindigkeiten in der Längsrichtung x ermöglicht sind. Durch die abgesetzte Form des ersten und zweiten Schlittens 28, 29 und die mit Öffnungen und Durchbrüchen ausgesparte Ausführungsform des Trägers 9 ist die bewegte Masse vorteilhafterweise reduziert, was die hohe Bewegungsdynamik zusätzlich fördert. Gleichzeitig oder nach dem Verfahren in der Längsrichtung x kann die Bearbeitungseinheit 7 auch in die zweite horizontale Richtung oder Querrichtung z auf das Werkstück 12 zu (Zustellbewegung) verfahren werden. Hierzu wird der wenigstens eine Motor 47 für den zweiten Schlitten oder Querschlitten 29 geeignet angesteuert, um den Querschlitten 29 entsprechend zu verfahren. Dabei wird der Querschlitten 29 in den Querführungen 44 präzise geführt. Insbesondere steht hierzu das erste Paar 46a der zweiten Führungselemente, z.B. Laufschienenelemente, mit dem Führungsschienenpaar 44a in Eingriffs- oder Wirkverbindung, während das zweite Paar 46b der zweiten Führungselemente 46 des Querschlittens 29 mit dem zweiten Paar 44b Führungsschienen an dem Längsschlitten 28 in Eingriffs- bzw. Wirkverbindung steht. Die im Wesentlichen äußerste Führungsstelle, an der die ersten Paare Führungsschienen und Führungselemente 44a, 46a miteinander in Eingriff stehen, ist in Wie aus den In der in Gleichzeitig oder nach dem Verfahren in der Längsrichtung x und der Querrichtung z kann die Bearbeitungseinheit 7 auch in die vertikale Richtung y verfahren werden. Hierzu werden die Motoren 58 geeignet angesteuert, um den dritten Schlitten 31 in der vertikalen Richtung y anzutreiben. Bei der entsprechenden vertikalen Verfahrbewegung wird der dritten Schlitten 31 in den Vertikalführungen 56 präzise geführt. Bei der Positionierung in allen drei Richtungen x, y, und z ist stets eine stabile, steife und genaue Führung geschaffen, wobei die Stabilität und Steifigkeit in der Bearbeitungsposition vorteilhafterweise zusätzlich erhöht ist. Der Aufbau der Positioniervorrichtung 26 ist sehr einfach, kompakt, struktursteif und kostengünstig. Er erfordert eine nur geringe Standfläche, wobei die Basisseite 32 des Maschinenbetts 6 reduziert sein kann. Die Positioniervorrichtung 26 ermöglicht einen großen Führungs- und Arbeitsbereich bei nur relativ gering über das Maschinenbett 6 hinaus vorragendem Kreuzschlitten 27. Ferner sorgen die optimierte Form der Säule 50, die darin vorgesehenen Aussparungen und die abgesetzten Ausgestaltungen der beiden Schlitten 28, 29 des Kreuzschlittens 27 für eine Reduktion der bewegten Masse und somit eine Erhöhung der Bewegungsdynamik. Die Form fördert kurze, wirksame Kraftableitungswege der bei der Bearbeitung des Werkstücks 12 auf die Bearbeitungsspindel 11 einwirkenden Kräfte. Im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Modifikationen möglich. Während die Erfindung hier im Zusammenhang mit einem Bearbeitungszentrum 1 dargestellt ist, das sich zur Großteilebearbeitung eignet, kann das Bearbeitungszentrum auch durch eine kleinere Einzelbearbeitungsmaschine gebildet sein. Während ferner hier ein Horizontalbearbeitungszentrum 1 veranschaulicht und beschrieben ist, kann die Positioniervorrichtung 26 auch zur Positionierung eines Werkzeugs in einem Vertikalbearbeitungszentrum oder einer Vertikalbearbeitungsmaschine verwendet werden. Alternativ oder zusätzlich könnte die Positioniervorrichtung 26 auch zur Positionierung des Werkstücks in die Bearbeitungsposition eingesetzt werden. Während ferner in der dargestellten Ausführungsform das Maschinenbett 6 mit einer abgesetzt ausgebildeten Oberseite 33 veranschaulicht ist, ist diese Ausgestaltung nicht zwingend erforderlich, so dass die Oberseite 33 des Maschinenbetts 6 auch eben ausgebildet sein könnte. Wichtig ist, dass der Kreuzschlitten 27, insbesondere der erste und der zweite Schlitten 28, 29 eine entsprechend abgesetzte Konfiguration aufweisen, die auch die entsprechende Anordnung der Führungen und Führungselemente 44, 46 ermöglicht, um den Führungsabstand 63 bei einer Zustellbewegung des Werkzeugs (bzw. Werkstücks) und somit die Steifigkeit, Stabilität und Genauigkeit der Führung vergrößern zu können. Die abgesetzte Konfiguration des Maschinenbetts 6 sorgt jedoch zusätzlich für eine Reduktion der bewegten Masse, eine bessere Steifigkeit, einschließlich Torsionssteifigkeit des Aufbaus sowie eine gute Abstützung und Ableitung von Kräften während der Bearbeitung. Es ist eine Positioniervorrichtung 26, insbesondere Werkzeugpositioniervorrichtung, für ein Bearbeitungszentrum 1 geschaffen, die einen Kreuzschlitten 27 mit einem ersten Schlitten 28, der in einer Längsrichtung x des Bearbeitungszentrums 1 verfahrbar ist, und einem zweiten Schlitten 29, der in einer Querrichtung z relativ zu dem ersten Schlitten 28 verfahrbar ist, aufweist. Der erste und der zweite Schlitten 28, 29 weisen eine zueinander passende abgesetzte Konfiguration der einander gegenüberliegenden Seiten 39, 48 auf, die miteinander wirkende Führungen 44 und Führungselemente 46 tragen, um den zweiten Schlitten 29 in der Querrichtung z zu führen. Diese Führungen 44 und Führungselemente 46 sind zum Teil in unterschiedlichen Höhen in einer vertikalen Richtung y derart angeordnet, dass der zweite Schlitten 29 an dem ersten Schlitten 28 an wenigstens zwei voneinander getrennten Führungsstellen 61, 62 geführt ist, wobei der Führungsabstand 63 zwischen den Führungsstellen 61, 62 bei einer Verfahrbewegung des zweiten Schlittens 29 relativ zu dem ersten Schlitten 28 in der Querrichtung z variiert. Insbesondere kann der Führungsabstand 63 bei einem Zustellvorgang der Positioniervorrichtung 26 vergrößert werden, um die Steifigkeit und Stabilität der Führung für die Bearbeitung zu erhöhen. Ferner ist ein Bearbeitungszentrum 1, insbesondere ein Horizontalbearbeitungszentrum, mit einer derartigen Positioniervorrichtung 26 geschaffen. |