Künstliches Gelenk |
|||||||
申请号 | EP09009917.7 | 申请日 | 2009-07-31 | 公开(公告)号 | EP2153800B1 | 公开(公告)日 | 2017-06-07 |
申请人 | Buck, Alfred Ernst; | 发明人 | Buck, Alfred Ernst; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft ein Implantat für den chirurgischen Einsatz bei Menschen oder Wirbeltieren zum Ersatz, zum Teilersatz oder zum Verstärken eines Gelenks oder einer Bandscheibe und ein Verfahren zur Herstellung eines Implantats. Gelenke stellen die Verbindungsstellen zwischen den Knochen dar und sind für die Beweglichkeit des Körpers zuständig. Neben dem Gewährleisten der Beweglichkeit leisten die Gelenke dabei auch das Auffangen bzw. Kompensieren des beim Stehen und Aufspringen entstehenden Drucks auf das Skelettsystem. Aufgrund von Erkrankungen und/oder Verschleiß kann es erforderlich sein, die natürlichen Gelenke durch künstliche Gelenke, die als Implantate in die Knochen eingesetzt werden, auszutauschen. Beispielsweise werden bei einem Gelenk, wie einem Schulter-, Hüft-, oder Kniegelenk, Gelenkkugel bzw. Gelenkkopf und Gelenkpfanne mit Implantaten aus Kunststoff getauscht, welche fest im Knochen verankert werden müssen. Es wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen der Totalendoprothese, bei der sowohl Gelenkkopf als auch Gelenkpfanne ersetzt werden, und der der Teilendoprothese, bei der nur der Gelenkkopf ausgetauscht wird. Die Verankerung der Implantate, zum Beispiel mit einem Knochen, erfolgt im Allgemeinen durch ein Einwachsen von Knochen bzw. Gewebe und/oder durch ein Einzementieren. Zum Teil kann die Verankerung auch über ein Verschrauben erfolgen. Zum Beispiel werden Hüftpfannen in der Regel in den Knochen eingeschraubt. Das Implantat ist im Allgemeinen an die Eigenschaften des zu ersetzenden Gelenks, wie Abmessungen, Form und die statischen und/oder dynamischen Eigenschaften, angepasst, um eine im Rahmen der natürlichen Bewegung uneingeschränkte Bewegung zu ermöglichen. Die dynamischen Eigenschaften, beziehen sich hierbei insbesondere auf die Steifigkeit, Elastizität, Federung und/oder Dämpfung des Implantats. In der Sofern jedoch der dort beschriebene Draht durch ein sogenanntes bioinertes Material, wie zum Beispiel Titan, gebildet wird, kann die Möglichkeit bestehen, dass der Knochen bzw. das Gewebe soweit oder sogar vollständig in das Implantat einwächst, dass das Implantat die Anforderungen, insbesondere bezüglich seiner dynamischen Eigenschaften, nicht mehr erfüllen kann. Es kann hierbei sogar zu einer unerwünschten Versteifung des Implantats führen. Zudem werden auch an die Oberflächen des Implantats, die zueinander bewegt werden, hohe Anforderungen hinsichtlich einer guten Gleitfähigkeit bei minimaler Reibung gestellt. Es sollte auch im Wesentlichen kein Abrieb erzeugt werden. Das Dokument Vor diesem Hintergrund hat sich die vorliegende Erfindung daher zur Aufgabe gestellt, ein Implantat und ein Verfahren zur Herstellung eines Implantats bereitzustellen, welche die vorstehend beschriebenen Nachteile des Standes der Technik zumindest vermindern. Hierbei soll es insbesondere möglich sein, bereits bestehende Implantate derart zu erweitern, dass sowohl eine verbesserte Verankerung des Implantats im Gewebe bzw. im Knochen als auch eine verbesserte Funktionalität des Gelenks bereitgestellt werden. Gelöst werden diese Aufgaben durch die Implantate und die Verfahren gemäß der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche. Die Erfindung betrifft ein Implantat für den chirurgischen Einsatz bei Menschen oder Wirbeltieren zum Ersatz, zum Teilersatz oder zum Verstärken eines Gelenks umfassend einen Verbund aus
Das erfindungsgemäße Implantat kann durch ein Verfahren mit folgenden Schritten hergestellt werden:
Der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt können auch als erster bzw. zweiter Körper bezeichnet werden. Ein gepresster Formkörper ist ein Körper, der durch einen Pressvorgang in eine zu erzielende Form überführt wird. Die Gestalt des Formkörpers wird im Wesentlichen durch den Preßvorgang gebildet. Der Formkörper stellt im Wesentlichen die dynamischen Eigenschaften des Implantats bereit. Für Details zur Herstellung des Formkörpers sei auf die später folgenden Ausführungen verwiesen. Der gepresste Formkörper ist, da er durch Draht gebildet wird oder aus Draht besteht, ein poröser Körper. Diese poröse Struktur ermöglicht, dass der Formkörper oder der Draht des Formkörpers zumindest teilweise oder teilweise in den zweiten Abschnitt eingebettet sein kann. Unter einem Einbetten wird verstanden, dass zum einen die Drähte des Formkörpers in das Volumen oder wenigstens der Oberfläche des zweiten Abschnitts eingedrungen und dort fixiert sind. Durch das Einbetten wird ein Teil der Hohlräume des porösen Formkörpers durch das Material des zweiten Abschnitts gefüllt oder teilweise gefüllt. Um einen stabilen Verbund herstellen und die dynamischen Eigenschaften bereitstellen zu können, ist die Seite des Formkörpers bis zur Hälfte, bevorzugt bis zu einem Drittel, besonders bevorzugt von bis zu einem Fünftel seiner Dicke in dem zweiten Abschnitt eingebettet. In einer Variante der Erfindung sind der erste Abschnitt, vorzugsweise der Formkörper, und der zweite Abschnitt stoffschlüssig miteinander verbunden. Der zweite Abschnitt selbst ist vorzugsweise kein gepresster Formkörper aus Draht. Er besitzt andere Eigenschaften als der erste Abschnitt oder der Formkörper. Der zweite Abschnitt besitzt eine gegenüber dem Formkörper reduzierte Porösität. Der zweite Abschnitt ist vorzugsweise massiv bzw. nicht porös. In einer Ausführungsform wird der zweite Abschnitt durch ein nichtmetallisches Material gebildet. Der zweite Abschnitt ist oder umfasst wenigstens ein Material aus einer Gruppe bestehend aus Keramik und Kunststoff. Vorzugsweise wird der zweite Abschnitt, insbesondere zunächst, zumindest abschnittsweise mit einer derart niedrigen Viskosität bereitgestellt, die ein Einbetten oder Aufnehmen des ersten Abschnitts, vorzugsweise des Formkörpers, ermöglicht. Dies kann im Allgemeinen durch ein Erwärmen des Materials des zweiten Abschnitts erreicht werden, so dass das Material verformbar oder zum Beispiel sogar "flüssig" wird. Durch ein Verfestigen des zweiten Abschnitts wird der stabile Verbund hergestellt. In einer ersten Ausführungsform kann der zweite Abschnitt zum einen direkt als Körper bereitgestellt und dann mit dem ersten Abschnitt verbunden werden. In einer weiteren Ausführungsform ist oder wird der zweite Abschnitt erst auf dem ersten Abschnitt, vorzugsweise dem Formkörper, ausgebildet. Zum Beispiel im Fall der Ausbildung des Implantats durch einen Kunststoff ist oder wird das Material zur Ausbildung des zweiten Abschnitts auf dem ersten Abschnitt, vorzugsweise dem Formkörper, aufgespritzt. Zum Beispiel im Fall der Ausbildung des Implantats durch eine Keramik ist oder wird das Material zur Ausbildung des zweiten Abschnitts auf dem ersten Abschnitt, vorzugsweise dem Formkörper, aufgesintert. Zur Ausbildung einer Gelenkpfanne oder eines Gelenkkopfs ist der erste Abschnitt, vorzugsweise der Formkörper, als eine Art erste Schale mit einer Innenseite und einer Außenseite ausgebildet. Der zweite Abschnitt istan der Innenseite des ersten Abschnitts angeordnet. Vorzugsweise ist der zweite Abschnitt auch als eine Art zweite Schale mit einer Innenseite und einer Außenseite ausgebildet. Die erste Schale und die zweite Schale liegen in einer Version ineinander oder aneinander. Erfindungsgemäß bildet der Innenraum der zweiten Schale den Aufnahmebereich für den Gelenkkopf. Der Gelenkkopf gleitet dabei an der Innenseite der zweiten Schale. Der zweite Abschnitt stellt im Wesentlichen die gleitenden Eigenschaften des Implantats bereit. Er trägt zu den dynamischen Eigenschaften des Implantats bei. Der zweite Abschnitt ist an einer Seite des Implantats angeordnet, welche eine Gleitfläche für eine Bewegung in einem Gelenk bildet. Der zweite Abschnitt bildet somit die oder eine Gleitfläche des Implantats. Bei einem Gelenkkopf ist dies die Oberseite oder Außenseite des Gelenkkopfs. Bei einer Gelenkpfanne ist dies die Unterseite oder Außenseite der Gelenkpfanne. Der erste Abschnitt, vorzugsweise der Formkörper, ist dagegen an einer Seite des Implantats angeordnet, die an das umliegende Gewebe oder an den anliegenden Knochen grenzt, an das bzw. dem die Befestigung oder Verankerung des Implantats erfolgen soll. Der erste Abschnitt, vorzugsweise der Formkörper, bildet den Befestigungsteil. Bei einem Gelenkkopf ist dies die Unterseite oder Innenseite des Gelenkkopfs. Bei einer Gelenkpfanne ist dies die Oberseite oder Innenseite der Gelenkpfanne. In einer Ausführungsform der Erfindung ist der gepresste Formkörper, vorzugsweise der Draht des gepressten Formkörpers, zumindest abschnittsweise beschichtet. Im Detail ist der Draht des gepressten Formkörpers aus einem ersten Material gebildet ist, wobei der Draht des Formkörpers zumindest abschnittsweise oder abschnittsweise eine Beschichtung aus einem zweiten Material aufweist. Vorzugsweise beinhaltet dies das Ausbilden einer Beschichtung, insbesondere einer teilweisen Beschichtung, auf dem Draht mit einem zweiten Material, wobei das erste Material oder das zweite Material durch ein Material bereitgestellt wird, welches, in einem eingesetzten Zustand des Implantats, an einem Grenzbereich zu einem umgebenden Gewebe oder Knochen zumindest abschnittsweise ein Einwachsen oder Ausbilden des Gewebes wenigstens in einen Oberflächenbereich des Formkörpers ermöglicht. Bestimmte Materialien, zum Beispiel Titan, neigen dazu, wie bereits in der Einleitung ausgeführt, in das Gewebe, wie Knochen und/oder Knorpel einzuwachsen bzw. ermöglichen ein Einwachsen des Gewebes in ein Implantat bzw. einen porösen Körper. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein Implantat seine dynamischen Eigenschaften und damit seine Funktion verliert. Dieser vermeintliche Nachteil kann jedoch als Vorteil genutzt werden, da sich eine äußerst feste Verbindung zwischen dem Implantat und dem Gewebe des Körpers ausbildet. Durch eine gezielte Auswahl der Stellen des Implantats oder des Formkörpers, an denen ein Einwachsen oder Verbinden ermöglicht werden soll, kann zum einen eine feste Verbindung zu dem benachbarten oder angrenzenden Gewebe hergestellt werden und zum anderen gleichzeitig die dynamischen Eigenschaften des Implantats erhalten werden. Die Auswahl, ob das erste Material oder das zweite Material mit dem "verbindenden" Material bereitgestellt wird, ist abhängig davon, welches Material den Randbereich zu dem umliegenden Gewebe oder Knochen bildet, so dass ein stabiler Verbund mit dem Gewebe oder Knochen ausgebildet werden kann. Vorzugsweise soll das Einwachsen oder das Verbinden in dem Grenzbereich zwischen Gewebe und Implantat ermöglicht werden. Bei einem Implantat in der Ausgestaltung einer Bandscheibe ist bzw. sind dies die Oberseite und/oder die Unterseite der Bandscheibe. Hierbei ist der Formkörper nierenförmig mit einer gebogenen konvexen Seite und einer gegenüberliegenden konkaven Seite ausgebildet. Bei einem Implantat in der Ausgestaltung einer Gelenkpfanne oder eines Gelenkkopfes ist dies die Rückseite der Gelenkpfanne bzw. des Gelenkkopfes. Hierbei kann der Formkörper als eine Art Schale ausgebildet sein. In einer Ausführungsform der Erfindung wird der Draht vor dem Ausbilden des Formkörpers an den Stellen, die nach dem Ausbilden des Formkörpers den gewünschten Abschnitt des Implantats bilden, entsprechend ihrer Funktion bearbeitet. Fördert zum Beispiel das ausgewählte Material des Drahtes, wie Titan und/oder seine Legierungen, ein Einwachsen des Gewebes, so wird der Draht abschnittsweise oder vollständig mit einer Beschichtung versehen, die ein Einwachsen im Wesentlichen reduziert oder unterdrückt. Ein Beispiel für ein solches Material stellt ein Kunststoff, wie zum Beispiel Silikon und/oder Teflon, und/oder ein Edelmetall, wie zum Beispiel Gold, dar. Wird jedoch durch das ausgewählte Material des Drahtes ein Einwachsen des Gewebes unterdrückt, so wird der Draht abschnittsweise oder vollständig mit einer Beschichtung versehen, die das Einwachsen im Wesentlichen fördert oder ermöglicht. Ein Beispiel für ein solches Material stellt, wie bereits vorstehend ausgeführt, Titan und/oder seine Legierungen dar. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Draht, insbesondere der Draht an sich oder der beschichtete Draht, erst nach dem Ausbilden des Formkörpers an den Stellen, die nach dem Ausbilden des Formkörpers den gewünschten Abschnitt des Implantats bilden, entsprechend ihrer Funktion bearbeitet. Vorzugsweise soll das Einwachsen in einem Grenzbereich zwischen Gewebe und Implantat zumindest abschnittsweise ermöglicht werden. Ist der Draht mit einer Beschichtung versehen, die kein Einwachsen ermöglicht, so kann der Grenzbereich des Implantats derart bearbeitet werden, dass wenigstens in einem Oberflächenbereich ein Einwachsen ermöglicht wird. Als eine Bearbeitung bietet sich ein Entfernen der Beschichtung an. In einer Ausführungsform erfolgt das Entfernen durch ein Ätzen. Hierbei bietet sich ein einfaches Eintauchen des Implantats an. Über die Eintauchtiefe und/oder die Eintauchdauer wird bzw. werden die Eigenschaften in dem Grenzbereich eingestellt. Somit besitzt der Formkörper in einer Ausführungsform keine Beschichtung an wenigstens einer seiner Seiten, welche, im eingesetzten Zustand des Implantats, an ein umgebendes Gewebe grenzt, so dass ein Einwachsen des Gewebes, insbesondere in einen Oberflächenbereich, des Formkörpers ermöglicht wird. Dazu wird nach dem Pressen des Formkörpers an der zumindest einen Seite des Formkörpers die Beschichtung entfernt, so dass die Oberfläche des Drahts freigelegt wird. Wird der Draht mit einem Material bereitgestellt, welches kein Einwachsen ermöglicht, so kann der Grenzbereich des Implantats derart bearbeitet werden, dass wenigstens in einem Oberflächenbereich ein Einwachsen ermöglicht wird. Als eine Bearbeitung bietet sich das Aufbringen einer Beschichtung auf dem Draht an. In einer Ausführungsform erfolgt ein Galvanisieren des Drahtes. Hierbei bietet sich ein einfaches Eintauchen des Implantats an. Über die Eintauchtiefe und/oder die Eintauchdauer wird bzw. werden die Eigenschaften in dem Grenzbereich eingestellt. Somit ist in einer weiteren Ausführungsform das Implantat im eingesetzten Zustand an einem Grenzbereich zu einem umgebenden Gewebe beschichtet, so dass ein Einwachsen des Gewebes, vorzugsweise wenigstens in einem Oberflächenbereich, ermöglicht wird. Diese Beschichtung an der zumindest einen Seite des Formkörpers wird nach dem Pressen ausgebildet. Um ein zu tiefes Einwachsen des Gewebes zu unterbinden, verbleiben die Drähte des Formkörpers, welche des Kern des Formkörpers bilden, mit einem Material oder einer Beschichtung, welches bzw. welche das Einwachsen des Gewebes in den Kern des Formkörpers unterdrückt. Das erste Material oder das zweite Material ist oder umfasst ein im Wesentlichen bioinertes und/oder bioaktives Material. Das erste Material und das zweite Material besitzen unterschiedliche Eigenschaften. Boinerte Materialien sind zum Beispiel Titan, Aluminium und/oder Zirkonium. Ohne an diese Theorie gebunden zu sein, wird davon ausgegangen, dass es zu einer Kontaktosteogenese kommt. Ein bioinertes Material wird dabei von dem Gewebe oder einem fibrösen Bindegewebe umgeben. Es scheint eine Art morphologische Fixierung zu sein, bei der sich nicht poröse inerte Materialien mit dem umgebenden Gewebe durch das Einwachsen des Knochens in die oberflächlichen Unebenheiten verbinden. Die Gewebefreundlichkeit von Titan oder seiner Legierungen beruht wohl auf einer vorhandenen Oxidschicht. Diese trennt das Implantat vom dem umgebenden Gewebe oder Bindegewebe. Es wird somit eine direkte Knochenbindung ermöglicht. Das gleiche scheint auch für Aluminium bzw. Aluminiumoxid und/oder Zirkonium bzw. Zirkoniumoxid zu gelten. Bioaktive Materialien sind zum Beispiel Glaskeramiken und/oder Hydroxylapatite. Ohne an diese Theorie gebunden zu sein, wird davon ausgegangen, dass eine Verbundosteogenese gebildet wird. Bioaktive Materialen gehen eine direkte Verbindung mit dem Umgebungsgewebe ein. Es ist wohl eine physikalisch-chemische Verbindung mit dem Knochen, wodurch ein stabiler Verbund gebildet wird. Die folgenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf den gepressten Formkörper an sich. Dieser wird durch einen Draht gebildet. Je nach Anforderung besteht der Draht aus oder umfasst der Draht im Allgemeinen Titan, eine Titanlegierung, Edelstahl oder eine Edelstahllegierung. Der Draht besitzt einen Durchmesser von etwa 0,01 mm bis 5 mm, bevorzugt von etwa 0,05 mm bis etwa 1 mm, besonders bevorzugt von etwa 0,2 mm bis etwa 0,3 mm. In einer Ausgestaltung der Erfindung ist oder wird der gepresste Formkörper aus einer Maschenware ausgebildet. Um eine regelmäßige Struktur zu erhalten, ist oder wird die Maschenware vorzugsweise als ein Gestrick ausgebildet. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist oder wird das Gestrick als ein Rundgestrick ausgebildet. Dadurch können Kanten und das Auftreten von möglichen Inhomogenitäten in dem Formkörper wirksam unterbunden werden. Die Maschenware kann zudem noch mit einer Prägung versehen werden. Der gepresste Formkörper ist oder wird insbesondere aus einer gefalteten und/oder aufgerollten Maschenware ausgebildet. Durch das Falten und/oder Rollen kann bzw. können die dynamischen Eigenschaften, insbesondere über die Dichte der Maschenware, eingestellt werden. Vorzugsweise wird die Maschenware zunächst gefaltet und dann aufgerollt. Der Pressvorgang bzw. der formgebende Schritt zur Ausbildung des Formkörpers erfolgt mit einem hydraulischen oder pneumatischen Presswerkzeug in einer der Gestalt des Formkörpers entsprechenden Negativform. Der gebildete Formkörper weist einen Porositätsgrad zwischen 20% und 80%, bevorzugt zwischen 30% und 70%, besonders bevorzugt zwischen 20% und 60% auf. Der Formkörper besitzt eine Maschenweite von 0,01 mm bis 50 mm, bevorzugt von 0,5 mm bis 20 mm, besonders bevorzugt von 3 mm bis 8 mm. Das Implantat oder der Formkörper ist zumindest abschnittsweise elastisch. Es bzw. er besitzt gemäß der Erfindung eine Federkonstante, die, insbesondere anfänglich, zwischen 50 und 3000 N/mm, bevorzugt zwischen 100 und 1000 N/mm, besonders bevorzugt-zwischen 150 und 800 N/mm beträgt. Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele im Einzelnen erläutert. Hierzu wird auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen. Die gleichen Bezugszeichen in den einzelnen Zeichnungen beziehen sich auf die gleichen Teile.
Der zweite Abschnitt 20 ist im Innenraum des ersten Abschnitts 10 bzw. des Formkörpers 11 angeordnet. Der Formkörper 11 umgreift sozusagen den zweiten Abschnitt 20. Vorzugsweise liegt die Außenseite 20a des zweiten Abschnitts 20 an der Innenseite 10b des Formkörpers 11 an. Um einen stabilen und dauerhaften Verbund zu gewährleisten, sind der erste Abschnitt 10 und der zweite Abschnitt 20 stoffschlüssig miteinander verbunden. In der genannten Ausgestaltung des zweiten Abschnitts 20 durch einen Kunststoff, wird dieser vorzugsweise auf den ersten Abschnitt 10 oder Formkörper 11 aufgetragen oder aufgespritzt. Dabei stellt der Formkörper 11 bzw. die Innenseite 10b des Formkörpers 11 eine Art Negativform dar. Der zweite Abschnitt 20 soll im Wesentlichen eine gleitende Bewegung eines Gelenkkopfs 32 in der Gelenkpfanne 31 ermöglichen. Dagegen soll der Formkörper 11 im Wesentlichen die dynamischen Eigenschaften des Implantats 100 bereitstellen und eine stabile Verankerung mit dem umliegenden Gewebe 50 oder Knochen 50 ermöglichen. Die zum Knochen 50 oder Gewebe 50 hin orientierte Außenseiten 10a der Implantate 100 ist, da der Formkörper 11 als gepresste Maschenware vorliegt, porös. Durch die Porösität des Formkörpers 11 wird das Einwachsen des Gewebes 50 in das Implantat 100 ermöglicht. Jedoch sollen hierbei die dynamischen Eigenschaften des Implantats 100 nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dies kann insbesondere erzielt werden, indem das Einwachsen des Gewebes 50 gezielt beeinflusst wird. Dazu zeigt Dies wird zum Beispiel dadurch erzielt, dass die Drähte 12, die in der Außenseite 10a des Formkörpers 11 liegen, eine andere Oberfläche besitzen als die Drähte 12, die im Kern des Formkörpers 11 liegen. Zum Beispiel ermöglicht Titan oder eine Titanlegierung ein Einwachsen von Gewebe 50 in einen porösen Körper. Edelstahl oder manche Kunststoffe dagegen verhindern oder behindern ein Einwachsen von Gewebe 50. Somit sind zwei Kombination zum Beispiel Titan/Edelstahl und Titan/Kunststoff. In einer Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Ausbilden der Beschichtung 14 am bereits gebildeten Formkörper 11. Vorzugsweise besitzt der Formkörper 11 hierbei bereits sein finales Aussehen. Im Detail wird die Außenseite 10a, vorzugsweise bis zu einer gewünschten Tiefe, präpariert. In einer ersten Ausführungsform wird der Draht 12 des Formkörpers 11 aus einem Material, wie zum Beispiel Edelstahl, welches ein Einwachsen von Gewebe 50 unterdrückt, gebildet. Durch ein Beschichten des Drahtabschnitts, welcher die Außenseite 10a des Implantats 100 bildet, mit einem Material, wie zum Beispiel Titan oder eine Titanlegierung, kann ein Einwachsen des Gewebes 50 in die Außenseite 10a des Implantats 100 ermöglicht werden. Das Beschichten kann aus einem gasförmigen Zustand, zum Beispiel durch Aufdampfen, aus einem flüssigen oder pastenförmigen Zustand, zum Beispiel durch Spritzlackieren, und/oder durch elektrochemische Abscheidung aus Lösungen, zum Beispiel durch Galvanisieren, erfolgen. Das Galvanisieren ist insbesondere vorteilhaft, da über die Eintauchtiefe und/oder die Eintauchzeit des Implantats 100 bzw. der Außenseite 10a des Implantats 100 in eine Lösung die Tiefe und/oder die Dicke der Beschichtung 14 in dem Implantat gezielt eingestellt werden kann. In einer zweiten Ausführungsform wird der Draht 12 des Formkörpers 11 aus einem Material, wie zum Beispiel Titan oder eine Titanlegierung gebildet, welches ein Einwachsen des Gewebes 50 ermöglicht. Der Draht 12 selbst ist dann, insbesondere bereits vor dem Verstricken, mit einem Überzug oder einer Beschichtung 14 aus einem Material, wie zum Beispiel Edelstahl oder einem Kunststoff, versehen, welches ein Einwachsen des Gewebes 50 unterdrückt. Durch ein Ablösen des Überzugs oder der Beschichtung 14 in dem Abschnitt, welcher die Außenseite 10a des Implantats 100 bildet, kann ein Einwachsen des Gewebes 50 in die Außenseite 10a des Implantats 100 ermöglicht werden. Das Ablösen kann zum Beispiel durch ein Ätzen erfolgen. Das Ätzen ist insbesondere vorteilhaft, da über die Eintauchtiefe und/oder Eintauchzeit des Implantats 100 bzw. der Außenseite 10a des Implantats 100 in eine ätzende Lösung oder Flüssigkeit die Tiefe des freigelegten Bereichs 14, hier des Titans oder der freigelegten Titanlegierung, in dem Formkörper 11 gezielt eingestellt werden kann. Die Die Um ein definiertes Einwachsen des Gewebes 50 oder des Knochens 50 zu ermöglichen, ist vorliegend sowohl die Oberseite 10a als auch die Unterseite 10b, vorzugsweise bis zu einer gewünschten Tiefe oder in einem Oberflächenbereich, des Implantats entsprechend ausgebildet. Abschließend zeigt die Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die beschriebenen Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind. Die Erfindung ist nicht auf diese beschränkt, sondern kann in vielfältiger Weise variiert werden kann, ohne den Geist der Erfindung zu verlassen. Merkmale einzelner Ausführungsformen und die im allgemeinen Teil der Beschreibung genannten Merkmale können jeweils untereinander als auch miteinander kombiniert werden.
|