Einrichtung zur Abtrennung der Luft aus Flotationstrüben

申请号 EP91103529.3 申请日 1991-03-08 公开(公告)号 EP0447887A1 公开(公告)日 1991-09-25
申请人 J.M. Voith GmbH; 发明人 Schweiss, Peter; Dörflinger, Hans-Dieter; Nolte, Michael;
摘要 Die Einrichtung zur Abtrennung von Luft aus Fasersuspensionen von Flotationseinrichtungen, die stark mit Luft und Schaum versetzt sind bzw. ein Gemisch aus Flüssigkeit und Schaum darstellen, weist einen Hydrozyklon (1) auf, dessen Einlaßöffnung (4) mindestens 2,5 m unterhalb der Auslaßöffnung der Flotationseinrichtung für die mit Luft beladene Flüssigkeit bzw. das Gemisch angeordnet ist. Der Trennbereich (3) des Hydrozyklons ist ein schlanker, kegelstumpfförmiger Körper, an dessen spitzem (dünnem) Ende die entlüftete Flüssigkeit abgezogen wird. Dabei wird ein Gegendruck an dieser Auslaßöffnung aufrechterhalten, so daß die Einlaßöffnung nicht völlig von dem Wirbel der Flüssigkeit abgedeckt ist, so daß noch genügend freier Eintrittsquerschnitt für den Schaum verbleibt. Oberhalb des Eintrittsbereichs (2) des Hydrozyklons ist ein mechanischer Schaumzerstörer mit einem Rotor (10) angeordnet, der ein Laufrad aufweist, das mit einer radialen Beschaufelung versehen ist. Ein trichterförmiger Saugstutzen führt das Luft-Schaum-Gemisch dem Laufrad zu.
权利要求 Einrichtung zur Abtrennung der Luft aus der Suspension, die als stark schaumhaltige Trübe in einer Flotationseinrichtung anfällt, gekennzeichnet durcha) einen Hydrozyklon (1) mit an den oben angeordneten Einlaßbereich (2) mit tangentialer Zuführung der Suspension nach unten anschließendem, kegelstumpfförmigem Trennbereich (3), dessen Kegelspitzenwinkel zwischen 8 und 16°, vorzugsweise 8° und 12°, beträgt,a1) und der den Auslaß (6) für den luftarmen Flüssigkeitsanteil im Bereich der Kegelspitze unten angeordnet hat,a2) der in diesem Bereich eine Prallplatte (8) im Abstand von 10 bis 25 % des Durchmessers der (unteren) Auslaßöffnung (6) des Zyklons (1) aufweist, unda3) der in bezug auf die Mittelachse (Y) seiner Einlaßöffnung (4) seines Einlaßbereichs (2) mindestens 2,5 m unterhalb der Ablaßöffnung (41) der stark schaumhaltigen Trübe an der Flotationseinrichtung (50) angeordnet ist,b) einen oberhalb der Einlaßöffnung (4) des Hydrozyklons (1) angeordneten, in einem Aufsatz- oder Ansatzteil (5) des Hydrozyklons vorgesehenen oder über eine Rohrleitung mit dessen Einlaßbereich (2) verbundenen, mechanischen Schaumzerstörer (10), bei dem ein Rotorlaufrad (15, 16) mit radialer Beschaufelung (16) austrittsseitig einem kegelstumpfförmig oder pyramidenförmig ausgebildeten Saugstutzen (14) einer Länge (Höhe) von zwischen dem 1,5- bis 4-fachen der Höhe der Rotorschaufel (16) nachgeschaltet ist, dessen Eintrittsöffnung von seinem engeren Ende gebildet ist.Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine schmale, rechteckige Einlaßöffnung (4) des Hydrozyklons mit einem Verhältnis der Breite (b) zu ihrer Höhe (h) b/h=0,25 bis 0,35.Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zylindrische Wirbelkernstütze (9) in der Auslaßöffnung (6) des Hydrozyklons (1) von einem Durchmesser von 10 bis 20 % und einer Höhe von 3 bis 8 % des Durchmessers der Auslaßöffnung (6) und der auf der Prallplatte (8) aufgesetzt ist.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Gegenplatte (7) zur Prallplatte (8), die an der Austrittsöffnung (6) des Hydrozyklons (1) radial außen vom kegelstumpfförmigen Körper desselben angeordnet ist und die sich parallel zur Prallplatte (8) erstreckt.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser von Prallplatte (8) bzw. Gegenplatte (7) zwischen dem 2- und 3-fachen des Durchmessers der Austrittsöffnung (6) des Hydrozyklons (1) beträgt.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Schaumzerstörer (10) höchstens 8 m oberhalb der Mittelachse (Y) der Einlaßöffnung (4) des Hydrozyklons (1) angeordnet ist.Anlage unter Verwendung einer Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer mit einer Schaumrinne (37) versehenen Flotationseinrichtung (50) die Ablaßöffnung (41) für die stark schaumhaltige Trübe am Boden der Schaumrinne (37) vorgesehen ist und daß sich nach unten hin an diese Ablaßöffnung (41) ein Ablaßtrichter (40) anschließt, dessen Trichterwand eine Neigung gegen die Trichtermittelachse zwischen 1:8 und 1:15 aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Die Abtrennung der Luft aus Suspensionstrüben, die bei der Flotation z.B. von Fasersuspensionen der Altpapieraufbereitung anfallen, ist ein erhebliches Problem. Man hat bereits Schaumzerstörer entwickelt, die jedoch nicht dazu führen können, die gesamte Flotationstrübe zu entlüften.

Ein bekannter Schaumzerstörer ist in der DE-OS 35 19 374 beschrieben.

Gemäß der Erfindung ist an den Sammelbehälter für die Flotationstrübe der Flotationseinrichtung ein Hydrozyklon besonderer Bauart in bestimmter Weise angeschlossen. Es wird am Auslaßende des konischen Teils des Hydrozyklons die entlüftete Suspension abgezogen, wobei ein Gegendruck an dieser Öffnung eingestellt wird, der in der Weise geregelt wird, daß eine relativ große, schmale Eintrittsöffnung des Hydrozyklons für die noch stark mit Luft versetzte Suspension nicht vollständig von dem Flüssigkeitswirbel, der sich in dem Hydrozyklon bildet, verschlossen wird, so daß noch genügend Eintrittsquerschnitt für den Eintritt des Schaumanteils in den Hydrozyklon verbleibt. Es bildet sich in dem Hydrozyklon aufgrund einer relativ großen Rotationsgeschwindigkeit ein Gas- bzw. Luftkern, in welchem sich auch der Schaum zu einem großen Teil ansammelt. Dieser Schaum wird durch den vorhandenen Zulaufdruck nach oben gepreßt, wo er zu dem mechanischen, einen mit Radialbeschaufelung versehenen Rotor aufweisenden Schaumzerstörer über einen konischen, kegelstumpfförmigen oder pyramidenstumpfförmigen Saugstutzen gelangt. Es werden dadurch relativ große Scherkräfte auf die Schaumbläschen ausgeübt, so daß sie zerstört werden. Die Luft gelangt nach oben hin ins Freie, während die abgetrennte Flüssigkeit aus dem unteren Teil dieses Schaumzerstörers abfließt.

Dabei ist es günstig, wenn am Austrittsende des in der Kegelspitze des kegelstumpfförmigen Teils des Hydrozyklons sich eine Wirbelkernstütze von rotationssymmetrischer Gestalt befindet, dessen Höhe vorzugsweise 3 bis 8 % des Durchmessers dieser Austrittsöffnung der entlüfteten Flüssigkeit beträgt, wenn diese Wirbelkernstütze auf einer der genannten Austrittsöffnung gegenüberliegend angeordneten Prallplatte befestigt ist, die einen Abstand zu der Auslaßöffnung zwischen 10 und 25 % des Durchmessers dieser Öffnung hat. Vorzugsweise beträgt dabei der Außendurchmesser dieser Prallplatte zwischen dem 2- und 3-fachen des Durchmessers dieser Auslaßöffnung.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand des in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Dabei stellt

Figur 1
eine prinzipielle Darstellung der Schaltung der Flotationseinrichtung einschließlich der Anordnung der Entlüftungseinrichtung, im wesentlichen im Längsschnitt in bezug auf die Flotationseinrichtung,

Figur 2
in etwas vergrößertem Maßstab ebenfalls prinzipiell, und zwar im wesentlichen im Querschnitt der Flotationseinrichtung, die Schaltungsanordnung,

Figur 3
einen prinzipiellen Axialschnitt durch die Entlüftungseinrichtung,

Figur 4
eine Vergrößerung des oberen Teils derselben,

Figur 5
eine Vergrößerung des unteren Teils derselben und

Figur 6
einen Querschnitt durch das Laufrad des Rotors des mechanischen Schaumzerstörers



dar.

Nachfolgend wird zunächst die Entlüftungseinrichtung anhand der Figuren 3 bis 6 erläutert.

Der Hydrozyklon 1 weist einen zylindrischen Eintrittsbereich 2 und einen kegelstumpfförmigen Trennbereich 3 auf, dessen Kegelspitzenwinkel zwischen 8 und 16° beträgt. Die Einlaßöffnung 4 für das stark mit Luft versetzte Gemisch aus Flüssigkeit und Schaum ist relativ schmal ausgeführt mit einem Verhältnis der Breite b zur Höhe h b/h = 2:5 bis 1:4, vorzugsweise 1:3. Am Austrittsende für die entlüftete Flüssigkeit an der Kegelstumpfspitze befindet sich eine Prallplatte 8 mit einem Abstand gegenüber der Auslaßöffnung 6 zwischen 10 und 25 % des Durchmessers dieser Öffnung. Eine Wirbelkernstütze 9 ist auf dieser Prallplatte 8 zentral angeordnet, die eine Höhe zwischen 3 und 8 % und einen Durchmesser zwischen 10 und 20 % des Durchmessers dieser Auslaßöffnung 6 aufweist. Gegenüber der Prallplatte befindet sich eine Gegenplatte 7 gleichen Durchmessers, die an der Austrittsöffnung an dem Hydrozyklon befestigt ist. Der Abstand zwischen den beiden Platten wird durch Flanschstücke 30 hergestellt, die mittels Schraubbolzen 31 und Schraube 32 jeweils festgelegt sind. Der Durchmesser der Prallplatte 8 (der gleich dem Außendurchmesser der Gegenplatte 7 ist) beträgt zwischen dem 2- und 3-fachen des Durchmessers der Auslaßöffnung 6.

In den Figuren 3 und 4 ist durch die strichpunktierten Linien die Flüssigkeitssäule angedeutet, die sich als Wirbel in dem Hydrozyklon einstellt. Man erkennt, daß dieser Wirbel durch Gegendruckaufbau so eingestellt ist, daß an der Eintrittsöffnung 4 genügend Raum für den Eintritt von Schaum verbleibt. Dieser Schaum wird samt der abgeschiedenen Luft nach oben gedrückt, wo er durch einen Zufuhrstutzen 20 in einen Saugstutzen 14 des Rotors 10 des mechanischen Schaumzerstörerteils 5 gelangt. In diesem Fall ist dieses Teil 5 als ein Aufsatzteil zum Hydrozyklon 1 ausgebildet. Der Rotor 10 weist ein Laufrad auf, das mit radialen Schaufeln 16 und einer Deckplatte 15 ausgebildet ist. Dieses Laufrad wird über eine Welle 22 von einem Motor 21 angetrieben, der auf dem Aufsatzteil 5 mittels einem Lagerbock 23 abgestützt ist.

Der Saugstutzen weist eine Eintrittsöffnung 17 auf, die wesentlich kleiner ist als der Außendurchmesser der Rotorbeschaufelung 16. Der Öffnungswinkel dieses kegelstumpfförmig ausgebildeten Saugstutzens beträgt zwischen 70 und 105°. Durch die Saugwirkung werden große Scherkräfte auf die Schaumbläschen ausgeübt, die, sofern sie am Ende des Saugstutzens noch nicht zerstört sind, durch die Prallwirkung der Radialbeschaufelung und die dort weiter erfolgende Beschleunigung noch weiter zerstört werden. Die abgetrennte Luft kann somit oben aus dem Stutzen 12 entweichen, und die entlüftete Flüssigkeit tritt durch den Stutzen 13 am unteren Teil des mechanischen Schaumzerstörers aus. Jedoch enthält diese Flüssigkeit noch einen beträchtlichen Anteil an Luft, vor allem aber auch an Druckfarbe für den Fall, daß es sich bei der Suspension um Altpapierfasersuspension aus bedrucktem Papier, wie Zeitungen, Karton o.ä., handelt. Diese Flüssigkeitsmenge wird vorzugsweise in einer Sekundär-Flotationsanlage weiter gereinigt. Dies ist in Fig. 2 mit der Pumpe 39 angedeutet, die die entlüftete Flüssigkeit über Leitung 46 der Sekundär-Flotationseinrichtung 60 zuführt, nachdem sie über Leitung 42 in einen Sammelbehälter 38 eingeleitet wurde.

In Figur 1 und 2 ist prinzipiell die Schaltung und die mit 50 bezeichnete Primär-Flotationseinrichtung und die mit 60 bezeichnete Sekundär-Flotationseinrichtung dargestellt. Die Primär-Flotationseinrichtung besteht aus lauter parallel geschalteten einzelnen Flotationszellen 50', 50'' usw., die durch Leitungen 51' und 51'' in Reihenschaltung miteinander verbunden sind. Diese Leitungen münden jeweils in Gemisch-Zufuhreinrichtungen 52', 52'' usw., die die zu flotierende Suspension mit Luft vermischt in die einzelnen Flotationszellen einleiten. Allen Flotationszellen gemeinsam ist jeweils eine Schaumrinne, die in bezug auf die Primär-Flotationseinrichtung mit 37 in Fig. 2 angedeutet ist. Am Boden dieser Schaumrinne befindet sich die Auslaßöffnung 41 für die stark mit Schaum und Luft vermischte Trübe des Flotationsprozesses, die über einen Ablauftrichter 40 in die Rohrleitung 36 eingeleitet wird, die die Suspensionsmischung dem Hydrozyklon 1 zuführt. Das Neigungsverhältnis der Trichterwandung in bezug auf die Mittelachse des Ablauftrichters liegt vorzugsweise zwischen 1:8 und 1:15. Der Höhenabstand h₁ zwischen der Auslaßöffnung 41 der Schaumrinne 37 und der Mittelachse Y der Eintrittsöffnung 4 des Hydrozyklons 1 sollte mindestens 2,5 m betragen.

Die Auslaßöffnung für die entlüftete Flüssigkeit des Hydrozyklons an seiner Kegelstumpfspitze ist in einem Sammelbehälter 38 angeordnet, in welcher sich ein Suspensionsspiegel einstellt, der so geregelt wird, daß der gewünschte Gegendruck zu der Wirbelströmung im Hydrozyklon erzeugt wird. Dieses Flüssigkeitsniveau soll etwa 1,5 bis 2 mWS entsprechen. Die in der Entlüftungseinrichtung abgetrennte Luft kann z.B. über Leitung 45 wieder in den Bereich der Schaumrinne 37 der Primär-Flotationseinrichtung eingeleitet werden. Man erhält so hinsichtlich der Geruchsbelästigung ein geschlossenes System.

Als Bemessungshinweis für den Ablauftrichter der Schaumrinne 37 kann man folgende, ungefähre Werte annehmen:

D1F = 500 mm, D2F = 300 mm,

welcher Durchmesser dann auch der Rohrleitung 36 entspricht, und

LF = 1000 mm.

Vorzugsweise ist der Saugstutzen 14 Bestandteil des Rotors des mechanischen Schaumzerstörers 5. Dieser braucht jedoch nicht unbedingt als Aufsatzteil für den Hydrozyklon ausgeführt zu sein, sondern kann mit der Auslaßöffnung 20 desselben über eine Rohrleitung verbunden sein, so daß er sich dann z.B. etwa auf dem Niveau des Bodens der Schaumrinne 37 befinden kann. Auch eine noch höhere Anordnung ist durchaus möglich. Ferner ist es auch möglich, diesen Schaumzerstörer so anzuordnen, daß die Rotationsachse seines Rotors horizontal liegt. Die Höhendifferenz zwischen dem Boden der Schaumrinne 37 und der Einlaßöffnung 4 des Hydrozyklons ist im wesentlichen abhängig von den Eigenschaften des Schaumes (z.B. seines Widerstandes gegen Zerfallen).

QQ群二维码
意见反馈