Lager mit Auffangvolumen für Flüssigkeiten

申请号 EP91101087.4 申请日 1987-12-07 公开(公告)号 EP0424366A2 公开(公告)日 1991-04-24
申请人 HOFFMANN INDUSTRIEBAU GMBH; 发明人 Becher, Dietmar, Dipl.-Ing.;
摘要 Lager mit einer ein Auffangvolumen aufweisenden Lagerebene (246), dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerebene durch mehrere im Grundriß rechteckige, nach Art eines Fliesenmusters nebeneinander liegende und flüssigkeitsdicht miteinander verbundene selbsttragende Auffangwannen (238) gebildet wird.
权利要求 Lager mit einer ein Auffangvolumen aufweisenden Lagerebene (246), dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerebene durch mehrere im Grundriß rechteckige, nach Art eines Fliesenmusters nebeneinander liegende und flüssigkeitsdicht miteinander verbundene selbsttragende Auffangwannen (238) gebildet wird.Lager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwannen (238,240) jeweils durch einen auf inneren Vorsprüngen oder Traversen abgestützten Gitterrost (252) abgedeckt sind und daß die Stoßfugen (332) zwischen den aneinandergrenzenden Auffangwannen (238) durch Schienen (250;312-318) abgedeckt sind, die mit einem umgekehrt U-förmigen Profil die Ränder (248) der Auffangwannen übergreifen und zusammen mit den Gitterrosten (252) eine durchgehende ebene Fläche bilden.Lager nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Fugenabdeckung dienenden Schienen (250;312) an den aneinanderstoßenden Ecken der Auffangwannen auf Gehrung miteinander verschweißt sind.Lager nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (312,314,316,318) separate Kreuzstücke (310) und Verbindungsstücke (314,316) bilden und daß die Verbindungsstücke (314,316) jeweils die in einer Linie miteinander ausgerichteten Schenkel (312) zweier benachbarter Kreuzstücke (310) überlappen.Lager nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstücke (314,316) jeweils in ihrem Mittelteil durch zwei ineinander geschachtelte U-Profile gebildet werden, von denen eines (320) in seiner Querschnittsform mit der Querschnittsform der Schenkel (312) der Kreuzstücke (310) übereinstimmt und als Distanzstück den Zwischenraum zwischen den Schenkeln (312) der Kreuzstücke ausfüllt.Lager nach einem der Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstücke (314,316) in ihren Endbereichen einen Innenquerschnitt aufweisen, der etwas größer ist als der Außenquerschnitt der Schenkel (312) der Kreuzstücke, und daß die Verbindungstücke (314,316) die Schenkel (312) der Kreuzstücke von oben übergreifen.Lager mit einer ein Auffangvolumen für Flüssigkeit aufweisenden Lagerebene (220), dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerebene durch eine Folge von nebeneinander liegenden rinnenförmigen Stahlprofilen (230) gebildet wird, die einander an den aufgekanteten Längsrändern nach Art von Stahlspundwand-Profilen überlappen und an den Enden durch Stirnwände (232) oder Sammelrinnen abgeschlossen sind.Lager mit einer ein Auffangvolumen für Flüssigkeit aufweisenden Lagerebene (220), dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerebene durch ein Trapezblech (222) oder durch mehrere überlappende Trapezbleche gebildet wird und daß die rinnenförmigen tiefliegenden Profilbereiche (224) des Trapezbleches an den Enden durch Stirnwände (226), die nach oben über die hochliegenden Profilbereiche des Trapezbleches überstehen, oder durch Sammelrinnen abgeschlossen sind.Lager nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager die Konstruktion einer an sich bekannten Lagerbühne (210:234) mit einer auf Pfeilern (212) abgestützten Lagerebene (220;246) aufweist.Lager nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Auffangvolumen der Lagerebene (220), vorzugsweise an der tiefsten Stelle, eine Leck-Kontrolleinrichtung, beispielsweise ein in den Boden eingearbeitetes Schauglas angeordnet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Lager mit einem Auffangvolumen für Flüssigkeit.

Durch das Auffangvolumen eines solchen Lagers soll verhindert werden, daß Leckflüssigkeit aus eingelagerten Flüsslgkeitsbehältern unkontrolliert in die Umwelt gelangt.

In dem deutschen Gebrauchsmuster G 85 35 954 wird ein Lagercontainer beschrieben, bei dem das Auffangvolumen durch eine in den Container integrierte, durch einen Gitterrost abgedeckte Auffangwanne gebildet wird. Bei diesem Lagercontainer kann jedoch die Gefahr einer Verseuchung des Bodens oder des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise die Wand eines eingelagerten Fasses durch die Gabel eines Gabelstaplers oder dergleichen durchstoßen wird und der Inhalt des Fasses infolge des statischen Flüssigkeitsdruckes strahlförmig austritt und über den Rand der Auffangwanne hinausspritzt.

In der Druckschrift CH-A-595 261 wird ein Umschlagplatz für umweltgefährdende Flüssigkeiten beschrieben, der durch mehrere in den Boden eingelassene und flüssigkeitsdicht aneinandergrenzende Betonwannen gebildet wird, die jeweils durch einen Gitterrost abgedeckt sind. Die mittlere Betonwanne ist durch Schienenfahrzeuge wie beispielsweise Zisternenwagen befahrbar. Wenn beim Befüllen oder Entleeren der Zisternenwagen Flüssigkeit verschüttet wird, so kann diese in den angrenzenden Auffangwannen aufgefangen werden. Für die Herstellung eines solchen Umschlagplatzes mit in den Boden eingelassenen Auffangwannen sind jedoch aufwendige bauliche Maßnahmen erforderlich.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lager zu schaffen, das sich einfach installieren läßt und es dennoch gestattet, Leckflüssigkeit und/oder Löschwasser zuverlässig aufzufangen.

Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe sind in den unabhängigen Ansprüchen 1,7 und 8 angegeben.

Erfindungsgemäß ist die Lagerebene des Lagers so gestaltet, daß sie ein großflächiges zusammenhängendes Auffangvolumen bildet.

Gemäß Anspruch 1 besteht die Lagerebene aus einer Vielzahl in Reihen nebeneinander und hintereinander angeordneter rechteckiger Auffangwannen, die durch umgekehrt U-förmige, die aufgekanteten Ränder der Auffangwannen übergreifende Profile flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind.

Flexible und einfach zu handhabende Systeme zur flüssigkeitsdichten Verbindung der Auffangwannen sind in den Unteransprüchen 2 bis 6 angegeben.

Gemäß den Ansprüchen 7 und 8 wird die Lagerebene durch Trapezbleche bzw. durch einander überlappende rinnenförmige Stahlprofile ähnlich den Profilen von Stahlspundwänden gebildet. Auf diese Weise wird eine selbsttragende Konstruktion erreicht. Das Auffangvolumen wird durch die einzelnen Rinnen der Profile bzw. Trapezbleche gebildet, die an den Enden durch eingeschweißte Stirnwände oder dergleichen flüssigkeitsdicht verschlossen sind. Wahlweise können die Rinnen auch an wenigstens einem Ende durch eine Sammelrinne miteinander verbunden sein. Durch auf die Trapezbleche oder die Profile aufgelegte Gitter- oder Lattenroste kann in üblicher Weise ein begehbarer oder befahrbarer Oberflächenbelag gebildet werden.

Die erfindungsgemäßen Lagerebenenkonstruktionen können gemäß Anspruch 9 auch nach Art einer Lagerbühne aufgeständert werden. Bei selbsttragenden Lagerebenenkonstruktionen, beispielsweise gemäß Anspruch 7 oder 8, kann die Lagerebene unmittelbar durch über die Stützen der Lagerbühne verlaufende Pfetten abgestützt werden. Bei einer durch einzelne Auffangwannen gebildeten Lagerebene erfolgt die Abstützung durch quer zu den Pfetten verlaufende Traversen.

Die Gestaltung des erfindungsgemäßen Lagers als Lagerbühne ermöglicht eine effektive Nutzung des vorhandenen Lagerraumes und bietet zugleich eine bequeme Möglichkeit, die Unterseite des Leck-Auffangvolumens zu überprüfen, so daß Korrosionsschäden ggf. frühzeitig festgestellt und vorbeugend behandelt werden können.

Wenn eine Nutzung des Raumes unter der Lagerbühne als zusätzlicher Lagerraum nicht gewünscht wird oder wenn keine ausreichende Hallenhöhe zur Verfügung steht, können die Pfeiler der Lagerbühne auch derart gekürzt werden, daß unterhalb der Lagerbühne lediglich ein niedriger "Kriechkeller" gebildet wird, der die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten gestattet.

In den Boden der Lagerbühne können Schaugläser eingearbeitet sein, so daß sich bereits von unten aus bequem feststellen läßt, ob einer der eingelagerten Behälter ein Leck aufweist und Flüssigkeit ausgelaufen ist. Wahlweise kann die Lagerebene auch ein geringfügiges Gefälle aufweisen und so gestaltet sein, daß die auslaufende Leckflüssigkeit an einer Stelle zusammenläuft, an der das Schauglas oder ein geeigneter Flüssigkeitsmelder angeordnet ist.

Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.

Es zeigen:

Fig. 1
eine teilweise aufgebrochene perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitslagers in Form einer Lagerbühne;

Fig. 2
einen Schnitt durch die tragende Konstruktion einer Lagerebene;

Fig. 3
einen Teilschnitt durch eine aus einzelnen Auffangwannen gebildete Lagerebene;

Fig. 4
eine Einzelheit der Lagerebene gemäß Figur 3;

Fig. 5
eine perspektivische, teilweise aufgeschnittene Explosionsdarstellung einer Vorrichtung zur flüssigkeitsdichten Verbindung der Auffangwannen; und

Fig. 6
einen Schnitt durch den Stoßbereich zwischen zwei Aufangwannen.

Figur 1 zeigt eine Lagerbühne 210 mit einer Anzahl senkrechter Pfeiler 212, die an den oben Enden durch Pfetten 214 miteinander verbunden sind und eine über eine Treppe 16 zugängliche und durch ein Geländer 218 gesicherte Lagerebene 220 abstützen. Die Lagerebene 220 wird ihrerseits durch unmittelbar auf die Pfetten 214 aufgelegte Trapezbleche 222 gebildet, deren Profil quer zur Längsrichtung der Pfetten verläuft. Die durch die Trapezbleche 222 gebildeten Profilrinnen 224 werden an den Enden durch angeschweißte Stirnwände 226 flüssigkeitsdicht verschlossen und bilden somit zusammen ein relativ großes Auffangvolumen für Leckflüssigkeit. Die Stirnwände 226 stehen nach oben etwas über die hochstehenden Profilbereiche der Trapezbleche 222 über, so daß auch von den hochstehenden Profilbereichen keine Leckflüssigkeit am Rand der Lagerebene herabtropfen kann. Die Stirnwände 226 dienen zugleich zur Einfassung und Lagesicherung von auf die Trapezbleche aufgelegten Gitterrosten 228, die auf der Lagerebene 220 einen begehbaren und befahrbaren, jedoch für Leckflüssigkeit durchlässigen Oberflächenbelag bilden.

Der Oberflächenbelag kann wahlweise auch durch Riffelbleche, Spanplatten oder dergleichen gebildet werden, sofern durch ein hinreichend dichtes Netz von Fugen oder Durchbrüchen oder durch eine umlaufende Sammelrinne sichergestellt ist, daß die aus den eingelagerten Behältern auslaufende Flüssigkeit in das durch die Profilrinnen 224 gebildete Auffangvolumen abfließen kann.

Anstelle der Trapezbleche 222 können für die Lagerebene 220 auch rinnenförmige Stahlprofile 230 verwendet werden, die einander mit ihren aufgekanteten Rändern in der in Figur 2 gezeigten Weise überlappen und an den Enden durch eingeschweißte Stirnwände 232 verschlossen sind.

Figur 3 zeigt ein Beispiel einer aus einzelnen Auffangwannen 238 bestehenden Lagerebene 246 für eine Lagerbühne oder ein ebenerdiges Lager. Die einzelnen Auffangwannen 238 werden durch an den Rändern 248 aufgekantete Bleche gebildet. Aufgrund der Randaufkantungen 248 weisen die Auffangwannen eine relativ hohe Eigensteifigkeit auf, so daß sie ähnlich den Trapezblechen gemäß Figur 1 unmittelbar auf die Pfetten 214 der Lagerbühne aufgelegt werden können. Die Auffangwannen werden nach Art eines Fliesenmusters verlegt, so daß sie mit ihren aufgekanteten Rändern unmittelbar aneinanderstoßen. Die Stoßfugen sind durch Schienen 250 mit einem umgekehrt-U-förmigen Profil abgedeckt. Die oberen Oberflächen der

Schienen 250 fluchten mit den oberen Oberflächen von Gitterrosten 252,die sich ebenso wie die Schienen 250 auf in die Auffangwannen eingeschweißten Traversen 254 abstützen. Durch die Gitterroste 252 und die Schienen 250 wird somit eine durchgehende begehbare Fläche gebildet. An den Eckpunkten der Im Grundriß rechteckigen Auffangwannen 258 sind die Schienen in der in Figur 12 gezeigten Weise auf Gehrung miteinander verschweißt, so daß auf der gesamten Fläche der Lagerebene eine lückenlose Überdeckung gewährleistet ist.

Ein modifiziertes System zur Abdeckung der Fugen zwischen den Auffangwannen ist in Figuren 5 und 6 dargestellt.

In Figur 5 sind zwei Kreuzstücke 310 erkennbar, die durch vier am Kreuzungspunkt miteinander verschweißte umgekehrt U-förmige Profilschienen 312 gebildet werden. Jedes der Kreuzstücke 310 wird so auf die aneinanderstoßenden Ecken von vier rechteckigen, nach Art eines Fliesenmusters verlegten flachen Auffangwannen aufgelegt, daß die Schenkel 312 die parallel verlaufenden Ränder der Auffangwannen übergreifen. Auf diese Weise wird durch das Kreuzstück der Zwischenraum zwischen den vier Auffangwannen abgedeckt. Zwischen den einzelnen Kreuzstücken 310 sind Verbindungsstücke 314,316 angeordnet, die an die Länge bzw. Breite der einzelnen Auffangwannen angepaßt sind und jeweils die in einer Linie ausgerichteten Schenkel 312 zweier benachbarter Kreuzstücke übergreifen. Die Kreuzstücke 310 und die Verbindungsstücke 314,316 bilden somit zusammen eine Gitterkonstruktion, durch die die Stoßfugen zwischen den Auffangwannen aufgrund der Überlappung zwischen den Verbindungsstücken 314,316 und den Schenkeln 312 der Kreuzstücke vollständig abgedeckt werden, so daß keine Leckflüssigkeit in die Stoßfugen eindringen kann.

Der Innenquerschnitt der Verbindungsstücke 314,316 stimmt annähernd mit dem Außenquerschnitt der Schenkel 312 überein, so daß die Verbindungsstücke die Schenkel der Kreuzstücke mit geringem Spiel übergreifen. In einer abgewandelten Ausführungsform können jedoch auch die Verbindungsstücke unmittelbar auf die Ränder der Auffangwannen aufgelegt sein, während die Schenkel der Kreuzstücke die Enden der Verbindungsstücke übergreifen.

An den Rändern der Lagerfläche sind anstelle der Kreuzstücke 310 Endstücke 318 angeordnet, deren Profil dem Profil der Schenkel 317 der Kreuzstücke entspricht und die von den Enden der Verbindungsstücke 314 bzw. 316 übergriffen werden.

Die Verbindungsstücke 314,316 werden in ihrem Mittelteil jeweils durch zwei ineinandergeschachtelte U-Profile gebildet, von denen das innere Profil mit dem Profil des Schenkels 312 und der Endstücke 318 übereinstimmt und als Distanzstück 320 den Zwischenraum zwischen den Enden der angrenzenden Schenkel 312 bzw. Endstücke 318 ausfüllt. Auf diese Weise wird ein stabiler Verband geschaffen, der auch beim Befahren oder Begehen der Lagerfläche nicht verrutscht. Auf die Kreuzstücke 310 ist jeweils am Kreuzungspunkt ein quadratisches Füllstück 322 aufgeschweißt, das die Lücke zwischen den vier am Kreuzungspunkt zusammenlaufenden Verbindungsstücken 314,316 ausfüllt.

Figur 6 zeigt zwei Auffangwannen 238, die jeweils durch einen auf Trägern 254 aufliegenden Gitterrost 252 abgedeckt sind. Die Seitenwände 248 der Auffangwannen liegen parallel nebeneinander, und die zwischen ihnen gebildete Stoßfuge 332 ist durch eines der Verbindungsstücke 314 und das in dieses eingeschweißte Distanzstück 320 abgedeckt. Die obere Oberfläche der Gitterroste 252 fluchtet mit den oberen Oberflächen des Distanzstücks 314 und des in Figur 6 nicht erkennbaren Füllstücks 322 so daß insgesamt eine durchgehende begehbare und befahrbare Lagerfläche gebildet wird. Die Verbindungsstücke 314,316 und die Schenkel 312 der Kreuzstücke stützen sich mit ihren unteren Rändern auf den Trägern 254 für die Gitterroste 252 ab, so daß die oberen Ränder der Seitenwände 248 der aus Blech hergestellten Auffangwannen auch bei Belastung der Kreuzstücke und der Verbindungsstücke nicht verbogen werden.

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