Bremsvorrichtung für einen Rollstuhl

申请号 EP96119107.9 申请日 1996-11-28 公开(公告)号 EP0782947A1 公开(公告)日 1997-07-09
申请人 MEYRA WILHELM MEYER GMBH & CO. KG; 发明人 Schubert, Franz;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Bremsvorrichtung (1) für einen Rollstuhl (2). Die Bremsvorrichtung (1) weist zumindestens eine Bremse, insbesondere Trommelbremse (3) für ein Rollstuhlrad (4) auf, die mit einem Bremshebel (5) versehen ist. Eine erste Betätigungseinrichtung (10) ist für eine Begleitperson vorgesehen und eine zweite Betätigungseinrichtung (11) ist für einen Rollstuhlfahrer vorgesehen. Erfindungsgemäß sind beide Betätigungseinrichtungen (10, 11) mittels einer einzigen Bremsleitung (13) mit einem Bremshebel (5) der Bremse (3) verbunden.
权利要求 Bremsvorrichtung (1) für einen Rollstuhl (2)- mit zumindest einer Bremse, insbesondere einer Trommelbremse (3), für ein Rollstuhlrad (4), die einen zwischen einer Lösestellung (L) und einer Bremsstellung (B) bewegbaren Bremshebel (5) aufweist;- mit einer ersten Brems-Betätigungseinrichtung (10), die für eine Begleitperson vorgesehen ist und die mit dem Bremshebel (5) in Wirkverbindung steht; und- mit einer zweiten Brems-Betätigungseinrichtung (11), die für einen Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, und die ebenfalls mit dem Bremshebel (5) in Wirkverbindung steht,
dadurch gekennzeichnet,
- daß die erste und die zweite Brems-Betätigungseinrichtung (10 bzw. 11) mittels einer einzigen Bremsleitung (12) mit dem Bremshebel (5) verbunden sind.
Bremsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsleitung (12) als Bowdenzug ausgebildet ist.Bremsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bowdenzug (12) eine Litze (13) aufweist, die an einem Ende (15) mit der ersten Brems-Betätigungseinrichtung (10) und an einem anderen Ende (16) mit der zweiten Brems-Betätigungseinrichtung (11) verbunden ist.Bremsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bowdenzug (12) eine Hülle (14) aufweist, deren eines Ende (19) an einem rahmenfestem Gehäuseteil (17) der ersten Brems-Betätigungseinrichtung (10) und deren anderes Ende (20) am Bremshebel (5) abgestützt ist, und daß in diesem Bereich (19, 29, 30, 31) die Litze (13) durch die Hülle (14) verläuft.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Brems-Betätigungseinrichtung (10) als Fahrradhandbremse ausgebildet ist, die einen im rahmenfesten Gehäuseteil (17) schwenkbeweglich Handbremshebel (18) aufweist, an dem das eine Ende (15) der Litze (13) festgelegt ist.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Brems-Betätigungseinrichtung (11) eine fest mit dem Rollstuhlrahmen (6) verbundene Halteplatte (21) aufweist, an der ein schwenkbar gelagerte Handgriff (22) zur Brems-Betätigung und eine schwenkbar bewegliche Befestigungslasche (23) für das andere Ende (16) der Litze (13) angeordnet ist.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Brems-Betätigungseinrichtung (11) verstellbar am Rollstuhlrahmen (6) angeordnet ist.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feineinstelleinrichtung (24) für die Litze (13) des Bowdenzugs (12) vorgesehen ist.Bremsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feineinstelleinrichtung als Rändelschraube (24) benachbart zu einer Aufnahmehülse (25) für die Hülle (14) des Bowdenzugs (12) ausgebildet ist.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Bremshebel (5) in seiner Lösestellung (L) federbelastet ist.Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bowdenzug (12) in dem Bereich, in dem die Litze (13) in der Hülle (14) verläuft, zumindest einen bogenförmig geführten Abschnitt (31) aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Bremsvorrichtung für einen Rollstuhl nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Zu den bisher bekannten derartigen Bremsen manuell betätigter Rollstühle gehören Bremsen, die üblicherweise als Kniehebelbremse ausgebildet sind. Diese Bremsvorrichtungen haben den Nachteil, daß die Bremswirkung in Abhängigkeit vom Luftdruck des Reifens beeinträchtigt wird, falls der Luftdruck nicht dem Normwert entspricht.

Daher weist eine dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechende Bremsvorrichtung eine Trommelbremse auf, die ein Luftdruck-unabhängiges Bremssystem darstellt. Hierfür sind folgende Betätigungsarten üblich:

  • Betätigung durch den Fahrer, oder
  • Betätigung durch die Begleitperson, oder
  • Betätigungsmöglichkeit sowohl durch den Fahrer als auch durch die Begleitperson.

Bei der gattungsgemäßen Bremsvorrichtung ist eine Betätigungseinrichtung für die Begleitperson vorgesehen, die mit ein oder zwei Handbremshebeln versehen sein kann, der bzw. die wiederum mit einem Trommelbremshebel der Trommelbremse verbunden sind. Der Bremshebel für den Fahrer ist bei der bekannten Bremsvorrichtung mittels eines Gestänges mit dem Trommelbremshebel der Trommelbremse verbunden. Somit ist diese Bremsvorrichtung vorteilhafterweise redundant ausgeführt.

Der hauptsächliche Nachteil der gattungsgemäßen Bremsvorrichtung ist jedoch in einem relativ hohen konstruktiven Aufwand zu sehen, da die Betätigungseinrichtung für die Begleitperson mittels eines Bowdenzuges mit dem Trommelbremshebel verbunden ist, während für die Verbindung für die Betätigungseinrichtung des Rollstuhlfahrers ein Gestänge vorgesehen ist.

Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bremsvorrichtung für einen Rollstuhl der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, die konstruktiv einfach ausgeführt ist, eine sichere, redundante Bremsbetätigung ermöglicht und die kostengünstig herstellbar ist.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 1.

Dadurch, daß die Betätigungseinrichtung für die Begleitperson und die Betätigungseinrichtung für den Rollstuhlfahrer mittels einer einzigen Bremsleitung mit dem Bremshebel verbunden sind, wird der konstruktive Aufwand der Bremsvorrichtung erheblich reduziert und damit die Herstellkosten gesenkt, gleichzeitig jedoch die sichere, da redundante Betätigungsmöglichkeit aufrecht erhalten.

Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.

Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Bremsleitung als Bowdenzug ausgebildet. Die Betätigungseinrichtung für den Rollstuhlfahrer ist hierbei so ausgebildet, daß die Betätigung der Bremse über Zugkräfte erfolgt. Hierdurch kann das bei der bekannten Bremsvorrichtung vorgesehene Gestänge durch den gleichen Bowdenzug ersetzt werden, der auch für die Verbindung der Betätigungseinrichtung für die Begleitperson mit dem Bremshebel vorgesehen ist.

Um einen gleichen Wirkweg zu erzielen, weist der Bowdenzug bei der besonders bevorzugten Ausführungsform eine Litze auf, die an einem Ende mit der Betätigungseinrichtung für die Begleitperson und am anderen Ende und der Betätigungseinrichtung für den Rollstuhlfahrer verbunden ist. Ferner weist der Bowdenzug vorteilhafterweise eine Hülle auf, die an einem Ende an einem rahmenfesten Gehäuseteil der Betätigungseinrichtung für die Begleitperson und am zweiten Ende am Bremshebel der Trommelbremse abgestützt ist. Im Bereich zwischen diesen Enden läuft die Litze des Bowdenzugs durch die Hülle.

Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform kann die Betätigungseinrichtung für die Begleitperson als Fahrradhandbremse ausgebildet sein. Die Fahrradhandbremse weist hierbei ein am Rahmen fixiertes Gehäuseteil auf, in dem schwenkbeweglich ein Handbremshebel angeordnet ist, an dem eines der Enden der Litze festgelegt ist.

Die Betätigungseinrichtung für den Rollstuhlfahrer kann als Kniehebel-Betätigungseinrichtung ausgebildet sein. Hierbei ist eine Halteplatte am Rahmen des Rollstuhls fixiert. An der Halteplatte ist ein Betätigungshebel schwenkbeweglich angeordnet, der über einen im wesentlichen parallel zu einem Rahmenrohr verlaufenden Verbindungshebel mit einem Anlenkhebel verbunden ist, der ebenfalls schwenkbeweglich an der Halteplatte angeordnet ist. Am freien Ende dieses Anlenkhebels ist das andere Ende der Litze des Bowdenzugs befestigt.

Vorteilhafterweise können zur Bremseinstellung bzw. zur Bremsnachstellung einfache Mechanismen vorgesehen sein. Zur Grobeinstellung ist es möglich, die Längsposition der Betätigungseinrichtung für den Rollstuhlfahrer zu verändern. Zur Feineinstellung kann beispielsweise eine Rändelschraube an der Aufnahme der Bowdenzughülle am Bremshebel der Trommelbremse oder auch an der als Fahrradhandbremse ausgebildeten Betätigungseinrichtung für die Begleitperson vorgesehen sein.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.

Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematisch vereinfachte Seitenansicht eines Rollstuhls mit einer erfindungsgemäßen Bremsvorrichtung.

Im einzelnen zeigt die Figur der Zeichnung eine Bremsvorrichtung 1 für einen Rollstuhl 2, der schematisch vereinfacht durch strichlierte Andeutung eines Rollstuhlrahmens 6 mit einem horizontalen Rahmenrohr 7 und einem vertikalen Rahmenrohr 8 symbolisiert ist.

Der Rollstuhl 2 weist ein Rollstuhlrad 4 auf, das mit einer mit einer Trommelbremse 3 versehenen Nabe ausgestattet ist. Die Konstruktion des Rollstuhlrades 4 mit seiner Trommelbremse 3 entspricht üblichem Standard.

An einem Griff 9, der an einem im wesentlichen horizontalen Abschnitt des ansonsten vertikal verlaufenden Rahmenrohres 8 angeordnet ist, ist eine erste Brems-Betätigungseinrichtung 10 für eine Begleitperson angebracht.

Am horizontalen Rahmenrohr 7 des Rollstuhlrahmens 6 ist eine zweite Betätigungseinrichtung 11 für den Rollstuhlfahrer vorgesehen.

Wie die Figur verdeutlicht, sind die beiden Brems-Betätigungseinrichtungen 10 und 11 mittels einer einzigen Bremsleitung 12 mit einem Bremshebel 5 der Trommelbremse 3 verbunden. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Bremsleitung 12 als Bowdenzug ausgebildet. Der Bowdenzug 12 weist eine Litze 13 und eine Hülle 14 auf. Ein Ende 15 der Litze 13 ist an einem schwenkbeweglich in einem rahmenfesten Gehäuseteil 17 der ersten Brems-Betätigungseinrichtung 10 angeordneten Handbremshebel 18 fixiert.

Das andere Ende 16 der Litze 13 ist an der zweiten Brems-Betätigungseinrichtung 11 fixiert, was nachfolgend näher beschrieben wird.

Die Figur verdeutlicht ferner, daß ein Ende 19 der Hülle 14 des Bowdenzugs 12 am rahmenfesten Gehäuseteil 17 abgestützt ist. Das andere Ende 20 der Hülle 14 ist in einer Aufnahmehülse 25 abgestützt, die wiederum am Bremshebel 5 fixiert ist. Wie die Figur verdeutlicht, ist benachbart zur Aufnahmehülse 25 eine Feineinstelleinrichtung 24, vorzugsweise in Form einer auf einem Gewindestift geführten Rändelschraube, angeordnet.

Die zweite Betätigungseinrichtung 11 für den Rollstuhlfahrer weist eine Halteplatte 21 auf, die über eine Lasche 33 fest mit dem horizontalen Rahmenrohr 7 verbunden ist. An der Halteplatte 21 ist ein Handgriff 22 schwenkbeweglich gelagert. Der Handgriff 22 ist mit einem nicht näher dargestellten Verbindungshebel mit einer Befestigungslasche 23 bzw. einem im wesentlichen aufrecht bzw. vertikal stehenden Schwenkhebel 23 gelenkig verbunden, an dem wiederum das andere Ende 16 der Litze 13 fixiert ist.

Wie die Darstellung der besonders bevorzugten Ausführungsform der Bremsvorrichtung 1 gemäß der Figur zeigt, weist der Bowdenzug 12 ausgehend von der ersten Betätigungseinrichtung 10 einen ersten Bogenabschnitt 26 auf, entlang dem sowohl die Litze 13 als auch die Hülle 14 verlaufen. Der Bogenabschnitt 26 wird ausgehend von einer am vertikalen Rahmenrohr 8 befestigten Führungshülse 27 entlang einem geraden Abschnitt 29 parallel zur Längsachse des vertikalen Rahmenrohrs 8 zu einer zweiten Führungshülse 28 geführt. Dieser gerade Abschnitt 29 betrifft ebenfalls sowohl die Litze 13 als auch die Hülse 14. Ausgehend von der zweiten Führungshülse 28 folgt ein zweiter vom vertikalen Rahmenrohr 8 weg verlaufender Bogenabschnitt 30, an den sich ein dritter gegenläufiger Bogenabschnitt 31 anschließt, der in der Aufnahmehülse 25 endet. Die Figur verdeutlicht, daß dieser Bereich des Bowdenzugs (ausgehend von dem Abschnitt 19 bis zum letzten Abschnitt 31) sowohl die Litze 13 als auch die Hülse 14 betrifft. Ab der Aufnahmehülse 25 verläuft die Litze 13 in einem geraden hüllenfreien Litzenabschnitt 32 vom Bremshebel 5 bis zu ihrem anderen Ende 16, das an der zweiten Betätigungseinrichtung 11 fixiert ist. Die Litze 13 verläuft hierbei durch einen am Bremshebel 5 angeordneten Führungskanal, ohne daß sie am Bremshebel 5 selber einen unmittelbaren Fixierungspunkt aufweist.

In der Figur sind durch strichlierte Stellungen des Handbremshebels 18 und des Handgriffs 22 bzw. durch mit ausgezogenen Linien dargestellte Stellungen dieser Hebel unterschiedliche Betätigungszustände verdeutlicht. Die strichlierten Stellungen zeigen eine Bremsstellung, während die Stellungen mit ausgezogenen Linien die Lösestellung der Bremsvorrichtung 1 zeigen.

Demgemäß wird mittels der ersten Betätigungseinrichtung 10 die Trommelbremse 3 in ihrer Bremsstellung betätigt, wenn der Handbremshebel 18 in die strichlierte dem Griff 9 angenäherte Stellung verschwenkt wird. Hierbei drückt die Hülle 14 des Bowdenzugs 12 aufgrund einer Relativbewegung zur Litze 13 den Bremshebel 5 von der Stellung "L" in die Bremsstellung "B". Die Bremsstellung "B" ist durch eine strichpunktierte Darstellung des Bremshebels 5 in der Figur verdeutlicht.

Durch Betätigung bzw. Verschwenkung des Handgriffs 22 von der Stellung mit voll ausgezogenen Linien in die Stellung mit strichlierten Linien wird der Bremshebel 5 ebenfalls von Lösestellung "L" in die Bremsstellung "B" verschwenkt, wobei hier die Verschwenkbewegung des Bremshebels 5 durch eine Zugwirkung der Litze 13 erfolgt. Durch die besonders bevorzugte Ausbildung der zweiten Brems-Betätigungseinrichtung 11 als Kniehebelpresse kann die strichlierte Stellung des Handgriffs 22 eine fixierte Stellung (Übertotpunktlage) sein.

Da der Bremshebel 5 der Trommelbremse 3 in die Lösestellung "L" federbelastet ist, nimmt er die Lösestellung "L" selbsttätig ein, wenn der Handbremshebel 18 der ersten Betätigungseinrichtung 10 losgelassen wird, bzw. wenn der Handgriff 22 von seiner Übertotpunktlage seines Kniehebelgestänges gelöst wird.

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