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Die Erfindung betrifft vorrangig eine mobile Personenschleuse für insbesondere ABC-Nachweisfahrzeuge.
Aus der
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Ein weiteres transportables System zur Dekontamination von Personen sowie Gegenständen wird mit der
Auch die
Ein Laboratorium für ortsveränderlichen Einsatz zur Durchführung von Messungen und Untersuchungen insbesondere auf dem Gebiet des Schutzes gegen ionisierende Strahlung publiziert die
Eine Vorrichtung zur Schnelldekontamination von Personen im Zivil- und Katastrophenschutz wird in der
Nachteilig bei diesen bekannten Systemen ist der hohe konstruktive bzw, bauliche Aufwand.
Bei ABC-Nachweisfahrzeugen darf zudem die geschützte Mannschaft das Fahrzeug erst verlassen, nachdem dieses auf einem Dekontaminationsplatz vollständig dekontaminiert wurde.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, ein mobiles Dekontaminierungssystem aufzuzeigen, das neben einem einfachen konstruktiven Aufbau nur einen geringen Bauraum einnimmt.
Gelöst wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
ABC-Nachweisfahrzeuge oder derartige Container sind in der Regel mit einer ABC-Schutzanlage ausgerüstet oder können mit dieser nachgerüstet werden, die für die Besatzung gefilterte Luft mit einem geringen Überdruck zum Außenbereich bereit stelit, so dass beim Einsatz dieser Fahrzeuge / Container in einem kontaminierten Gebiet aufgrund des Druckgefälles keine Kontaminationsverschleppung von außen in den Innenraum erfolgen kann.
Diese Überlegungen weiterführend, liegt der Erfindung die Idee zugrunde, eine Art aufblasbare bzw. sich entfaltende Schleuse an einem Objektzugang, wie beispielsweise einer Tür, durch welche Personen gehen oder Gegenstände / Geräte geführt werden, anzubringen. Des Weiteren wird eine objektelgene oder nachrüstbare ABC-Schutzanlage dazu genutzt, diese Schleuse als Dekontaminationsschleuse arbeiten zu lassen.
Im Schleusenbetrieb ist vorgesehen, dass sich die Schleuse vorzugsweise automatisch aufbaut. Die Struktur wird vom inneren des Objektes mit Druckluft befüllt und kann sich dadurch selbstständig entfalten. Die Schleuse wird durch eine aufblasbare Schleusenkammer gebildet, die zumindest aus einem Bodensegment, Seitentellen und einem Dach sowie einer Außentür. Zur Bildung einer festeren Struktur bzw. Schleuse sind entfaltbare Stützen als Tragestruktur vorgesehen, an den die Schleusenkammer angebracht bzw. angehängt ist. Die Stützen können mittels Luft, Wasser etc. befüllt werden, wobei Luft bevorzugt wird.
Die Schleuse wird mit definiertem Luftdurchlass aus dem Objekt oder Fahrzeug heraus mit gefilterte Luft aus der ABC-Schutzbelüftungsanlage versorgt und entfaltet sich. Das Belüftungssystem erzeugt eine abgestufte Belüftungskaskade vom Objekt / Fahrzeug über das Schleuseneingangssystem bis zur Umgebung hin. Die aus einem Überdruckventil des Objektes / Fahrzeuges abströmende Luft wird in das Schleusenzelt bzw, die Schleusenkammer geleitet. Dabel werden alle Türen und Öffnungen geschlossen gehalten, bis der erforderliche Druck aufgebaut ist. Um den Volumenstrom der ABC-Schutzbelüftungsanlage zum Spülen des Schleusenzeltes innerhalb kürzester Zeit nutzen zu können, wird bei Personentransfer das Glove-Box-Verbundsystem vorzugsweise in einen Save-mode gefahren. Das mit ABC-gefilterter Luft gefüllte Schleuseneingangssystem ist zum Ausschleusen bereit. Die Druckkaskaden bzw. das Druckgefälle zwischen Objekt, Schleuse und Außen ermöglicht so die Schleusung von Material sowie Personen.
Ist ein Höhenunterschied zwischen dem Objektzugang und dem Bodenniveau vorhanden, beispielsweise bei einem Objekt mit höher angebrachtem Zugang, so wird dieser mit der Schleuse ausgeglichen. Trittleiter oder dergleichen unterstützen hier ein Ein- bzw. Aussteigen.
Die aufgebaute Schleuse bietet Platz zum Aufschwenken beispielsweise einer Zugangtür zum Objekt / Fahrzeug und für das Ablegen sowie Verstauen zumindest des Schutzanzuges einer Person.
Das Bodensegment der Schleuse ist bevorzugt aus rutschfestem Material und sollte im Bereich erhöhter Beanspruchungen verstärkt sein. Das Bodensegment dient zudem zum Auffangen einer Dekontaminationsflüssigkeit. Diese wird nach Beendigung des Reinigungsvorganges mit einem Schlauch oder dergleichen vom Benutzer aufgefangen bzw. aufgesaugt.
Zum Verlassen und Betreten der Schleuse dient die Außentür. Diese muss wie die gesamte Schleuse luftdicht geschlossen werden können. Zum Ausschleusen gelangt man durch Öffnen des Objektzuganges (beispielsweise einer Tür, eines Fensters etc.) in die Schleuse. Nach dem Schließen des Zuganges kann die Schleuse durch die schleuseneigene Außentür verlassen werden. Für das Einschleusen wird die schleusensigene Außentür geöffnet und danach ordnungsgemäß verschlossen. Die Person / der Gegenstand werden dekontaminiert. Nachdem Person und Ausrüstung gereinigt sind, kann der Zugang wieder geöffnet werden. Diese Zeit muss so lange sein, dass die Luft in der Schleusenkammer komplett mit frischer Luft aus dem Objektraum ausgetauscht ist.
Das Material der Schleuse ist ein ABC-resistentes Material, dass sich selbst leicht dekontaminieren lässt.
Auf dem Rückweg dekontaminiert sich die mit einem ABC-Vollschutz ausgerüstet Person in dieser Schleusenkabine mit geeigneten Dekontaminationsmittel und bereitet sich für den Wiedereintritt in den sauberen Objektraum vor. Ein Behälter am Objekt bevorratet das Dekontaminationsmittel in einer ausreichenden Menge. Benutztes Dekontaminationsmittel kann aus der Schleuse abgepumpt und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Insbesondere bei mobilen Objekten wird sichergestellt, dass die Menge an Dekontaminationsmitteln für mehrere Durchgänge ausreichend ist.
Nach Beendigung des Schlausenbetriebs, wenn sich der Bediener wieder im Inneren des Objektes befindet, kann die Schleuse zusammengefaltet werden. Das Falten kann mit bekannten mechanischen Mitteln, beispielsweise schleusenseitig angebrachte Gummlzüge, passiv erfolgen. Bevorzugt wird jedoch eine einfache aktive Variante. Dabei kann das Nachströmen der Luft durch ein bevorzugt objekteigenes Überdruckventil gestoppt und sowohl die Tragestruktur als auch der Innenraum der Schleuse aktiv entlüftet werden.
Bei Anwendung an einem mobilen Objekt, wie beispielsweise einem Fahrzeug und um die Mobilität der Fahrzeuge nicht einzuschränken, wird die Schleuse nach jedem Gebrauch zusammengefaltet. Prinzipiell sollte die Schleuse, welche luftdicht an das Fahrzeugheck integriert wird, nur bei Bedarf auf lhr eigentliches Nutzvolumen in kürzester Zeit expandiert werden. Die Schleuse an einem ABC-Nachweisfahrzeug nutzt als Barriereeinheit zum Mehrzweckaufbau des Fahrzeugs vorrangig eine vorhandene Tür im Heckbereich. Für die Weiterfahrt des Fahrzeuges ist ein einfaches Zusammenfalten des Zeites mit Hilfe von einfachen mechanischen Faltmitteln oder das Entziehen der Luft aus dem Zeit angedacht, so dass die Schleuse am Heck des Fahrzeuges anliegt, eine weitere Nutzung jedoch möglich bleibt. Auch schleusenseitig angebrachte Gummizüge können die Schleuse in diese so genannte Fahrstellung bringen. Wird ein selbstständiges Zusammenfalten angestrebt, so hat sich auch hier als vorteilhafte Variante gezeigt, dass Nachströmen der Luft durch ein vorzugsweise fahrzeugelgenes Überdruckventil zu stoppen und auch hier die Tragstruktur als auch den Innenraum der Schleuse aktiv zu entlüften.
Die Schleuse ermöglicht somit, dass die Besatzung in kontaminiertem. Gelände sowohl im Fahrzeug (Objekt) arbeitien kann und auch unter Schutzbekleidung außen operieren kann. Die Schleuse gewährt ein gefährdungsfreies Aus- und wieder Einsteigen.
Der Einsatz einer solchen Schleuse ist auch bei stationären Objekten möglich, da die Schleuse selbst in jedem Fall transportabel und an Jeder Tür oder einem anderen Zugang, wie beispielsweise einem Fenster, nachrüstbar ist.
Anhand zweier Ausführungsbeispiele mit Zeichnungen soll die Erfindung näher erläutert werden. Es zeigt:
Die Schleuse 1 kann an einem zu ebener Erde liegenden Ausgang / Zugang etc. angebracht werden, beispielsweise an einen Container (nicht näher dargestellt) mit einer darin integrierten Zugengstür (8). Die Stützen 3 sind beispielsweise mit Luft befüllt worden und haben sich dadurch in die Funktionsstellung gebracht. Die Seitenwände 4 der Schleuse 1 wurden aus dem eingefalteten Zustand (
In
Die
Vor dem Erstgebrauch ist die Schleuse 1, 10 hinter einer Abdeckung (nicht näher dargestellt) untergebracht und an einem Ausgang / Zugang eines Objektes, wie Fahrzeug, Gebäude etc. angebracht. Für den Gebrauch der Schleuse 1, 10 werden die Stützen 3 der Schleuse 1, 10 aus dem Objekt / Fahrzeug 20 heraus mit Druckluft befüllt und entfaltet sich selbstständig, nehmen dabei die zur Schleuse 1, 10 gehörenden Seitenwände 4, das Bodensegment 5 sowie das Dach 6 mit. Die sich dadurch bildende Schleusenkammer (-struktur) wird durch ein Ventil oder dergleichen mit definiertem Luftdurchlass aus dem Objekt / Fahrzeug 20 heraus mit gefilterter Luft aus einer ABC-Schutzbelüftungsanlage (nicht näher dargestellt) versorgt. Das Belüftungssystem erzeugt eine abgestufte Belüftungskaskade vom Objekt über das Schleuseneingangssystem bis zur Umgebung hin. Die beispielsweise aus einem Überdruckventil abströmende Luft wird in das Schleusenzeit bzw. die -kammer 11 geleitet. Dabei werden alle Türen und Öffnungen geschlossen gehalten, bis der erforderliche Druck aufgebaut Ist.
Der Ausstieg aus der Schleusenkammer 11 in die Umgebung erfolgt durch die Tür 7 in der Schleuse 1, 10.
Diverse Dekontaminationseinrichtungen oder -mittel, beispielsweise eine Dusche und Wasser, können aus dem Objekt / Fahrzeug 20 heraus bereitgestellt werden.
Die Dekontaminationsmittel werden vom Bodensegment 5 im Zusammenspiel mit den Seitenwänden 4 aufgefangen, sind von dort absaugbar und werden später vorschriftsmäßig entsorgt.
Nach funktionalem Gebrauch kann die Schleuse 1, 10 wieder zusammengefaltet werden.
Eine weitere Variante der Schleuse ist noch in
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