Beschlag

阅读:711发布:2022-03-13

专利汇可以提供Beschlag专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft einen Beschlag zum stirnseitigen, insbesondere oberkantenbündigen, querkraftbelastbaren Anschluß eines Holzbalkens, beispielsweise eines Dachbalkens oder einer Dachpfette, an eine quer zu dem Holzbalken verlaufende- insbesondere ebenfalls aus Holz bestehende-Tragkonstruktion, beispielsweise einen Hauptträger oder Binder, wobei ein Steg des Beschlages mit seiner einen Anlagefläche an der Stirnseite des Holzbalkens in Anlage zu bringen ist und von der Anlagefläche wenigstens ein Schenkel im wesentlichen senkrecht zu der im wesentlichen mit der Längsrichtung des Steges übereinstimmenden (Querkraft-) Kraftrichtung vorsteht, der mit dem Holzbalken verbunden ist, und dessen dem Steg abgekehrter freier Endabschnitt durch wenigstens ein im wesentlichen senkrecht zum Schenkel verlaufendes Befestigungsmittel mit dem Holzbalken zu verbinden, jedoch derart ausgebildet ist, daß mit ihm praktisch keine Querkräfte, sondern lediglich Zugkräfte, zu übertragen sind, wobei die im wesentlichen in Richtung des Steges gemessene Dicke des Schenkels im wesentlichen konstant ist, wobei der Schenkel mit Abstand zum Steg einerseits sowie mit Abstand zu seinem freien Ende andererseits eine Schwächung aufweist (Fig 1).,下面是Beschlag专利的具体信息内容。

1. Beschlag zum stirnseitigen, insbesondere'oberkantenbündigen, querkraftbelastbaren Anschluß eines Holzbalkens, beispielsweise eines Dachbalkens oder einer Dachpfette, an eine quer zu dem Holzbalken verlaufende - insbesondere ebenfalls aus Holz bestehende - Tragkonstruktion, beispielsweise einen Hauptträger oder Binder, wobei ein Steg des Beschlages mit seiner einen Anlagefläche an der Stirnseite des Holzbalkens in Anlage zu bringen ist und von der Anlagefläche wenigstens ein Schenkel im wesentlichen senkrecht zu der im wesentlichen mit der Längsrichtung des Steges übereinstimmenden (Querkraft-)Kraftrichtung vorsteht, der mit dem Holzbalken verbunden ist, und dessen dem Steg abgekehrter freier Endabschnitt durch wenigstens ein im wesentlichen senkrecht zum Schenkel verlaufendes Befestigungsmittel mit dem Holzbalken zu verbinden, jedoch derart ausgebildet ist, daß mit ihm praktisch keine Querkräfte, sondern lediglich Zugkräfte, zu übertragen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen in Richtung des Steges (8) gemessene Dicke (d) des Schenkels (13) im wesentlichen konstant ist, wobei der Schenkel (13) mit Abstand (m) zum Steg (8) einerseits sowie mit Abstand (n) zu seinem freien Ende (16) andererseits eine Schwächung (14) aufweist.2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwächung (14) im wesentlichen über die gesamte Breite des Schenkels (13) erstreckt.3. Beschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwächung (14) über die gesamte Breite des Schenkels (13) erstreckt.4. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächung (14) sich von der Oberseite zur Unterseite des Schenkels-(13) hin erstreckt.5. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächung als Einschnitt (14) ausgebildet ist.6. Beschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß; der Einschnitt (14) als relativ dünner bzw. schmaler Schlitz ausgebildet ist.7. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausbildung aus Stahl od.dgl.8. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel (bei 18) ein Stabdübel ist.9. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb des Schenkels (13) angeordneter Auflagerschenkel (21) vorhanden ist, der sich in entgegengesetzter Richtung zum Schenkel (13) vom Steg (8) aus im wesentlichen rechtwinklig nach außen erstreckt.10. Beschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflagerschenkel (21) keine Schwächung (14) aufweist.11. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Schenkel (13, 13a) vorhanden sind. -12. Beschlag nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (13, 13a) im wesentlichen gleich ausgebildet sind.13. Beschlag nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er zumindest im wesentlichen bzw. vollständig in den Holzbalken (2) und/oder die Tragkonstruktion (3) einzubetten ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Beschlag zum stirnseitigen, insbesondere oberkantenbündigen, querkraftbelastbaren Anschluß eines Holzbalkens, beispielsweise eines Dachbalkens oder einer Dachpfette, an eine quer zu dem Holzbalken verlaufende - insbesondere ebenfalls aus Holz bestehende - Tragkonstruktion, beispielsweise einen Hauptträger oder Binder, wobei ein Steg des Beschlages mit seiner (ersten) Anlagefläche an der Stirnseite des Holzbalkens in Anlage zu bringen ist und von der (ersten) Anlagefläche wenigstens ein Schenkel senkrecht zu der im wesentlichen mit der Längsrichtung des Steges überein- stimmenden Kraftrichtung vorsteht, der mit dem Holzbalken zu verbinden ist, und iessen dem Steg abgekehrter freier Endabschnitt durch wenigstens ein im wesentlichen senkrecht zum Schenkel (und damit im wesentlichen parallel zum Steg) verlaufendes Befestigungsmittel, wie beispielsweise einen Nagel oder einen Stabdübel,mit dem Holzbalken zu verbinden, jedoch derart ausgebildet ist, daß mit ihm praktisch keine - im wesentlichen in Stegrichtung (= Kraftrichtung) verlaufenden-Querkräfte, sondern lediglich-im wesentlichen senkrecht zu den Querkräften und damit zum Steg bzw. im wesentlichen in Richtung des Schenkels verlaufende - Zugkräfte zu übertragen sind.

Ein Beschlag der vorstehend beschriebenen Gattung ist aus der DE-PS 31 30 445 bekannt. Bei diesem vorbekannten Beschlag erfolgt die im wesentlichen querkraftübertragungsfreie Ausbildung des dem Steg abgekehrten freien Endabschnittes des Schenkels derart, daß die Dicke des Schenkels im Bereich des freien Endabschnittes (erheblich) dünner ausgebildet ist als in demjenigen Abschnitt des Schenkels, der dem Steg unmittelbar benachbart ist.

Die DE-PS 31 30 445 offenbart darüber hinaus zwar noch andere Ausgestaltungsbeispiele für einen derartigen Beschlag (bei denen nämlich der (die) Schenkel bis zum freien Ende hin durchgehend mit gleicher Dicke ausgebildet ist (sind), und wobei dann mithin für die Aufnahme und Übertragung von Zugkräften wenigstens eine von dem (den) Schenkel(n) gesondert ausgebildet und örtlich getrennt angeordnete, zu dem (den) Schenkel(n) parallele dünne Metallasche vorgesehen ist, die mit dem Holzbalken zu verbinden bzw. in diesem zu verankern ist),doch unterfallen diese weiteren Ausgestaltungsvorschläge der DE-PS 31 30 445 nicht der hier in Rede stehenden Gattung von Beschlägen, welche zwischenzeitlich auch bereits erfolgreich auf dem Markt Eingang gefunden hat.

Die DE-PS 31 30 445 geht ihrerseits von einem Stand der Technik aus, wie er aus der US-Z "Progressive Architecture", October 1969, S. 250, bekanntgeworden ist, nämlich von einem Beschlag, dessen im eingebauten Zustand im allgemeinen senkrecht verlaufender Steg - wie bei dem gattungsgemäßen Beschlag - mit seiner einen Anlagefläche an der Stirnseite des anzuschließenden Holzbalkens anliegt, wobei sowohl am oberen als auch am unteren Ende des Beschlages bzw. dessen Steges jeweils ein zum Steg senkrecht und damit horizontaler, gelochter bzw. zu lochender Schenkel vorsteht, der mit Bolzen, Schrauben o.ä. an einem dem Holzbalken zugeordneten, im Rahmen der obigen Gattungsbeschreibung mit Tragkonstruktion bezeichneten Bauteil zu befestigen ist, wobei bei jener seinerzeit bereits vorbekannten Beschlagausbildung der Holzbalken zwischen die beiden horizontalen Schenkel bis an die Anlagefläche des Steges herangeschoben und mittels Schrauben, Bolzen, Stiften o.ä. verankert wird, welche sich jeweils durch Löcher in den horizontalen Schenkeln erstrecken.

Zu jenem bereits seinerzeit vorbekannten Stand der Technik führt die DE-PS 31 30 445 zutreffend als Nachteil aus, daß bei ihm sowohl die vor- und nachstehend auch als Querkräfte bezeichneten, senkrechten Auflagerkräfte als auch die aus der zwangsläufig exzentrischen Krafteinleitung resultierenden, quer zu den Auflager- bzw. Querkräften resultierenden Zugkräfte über die (horizontalen) Schenkel abgetragen werden, welche - was in der DE-PS 31 30 445 als außerordentlich nachteilig angesehen wird - über ihre gesamte Länge eine durch die nach der Montage entstehenden Auflagerkräfte (= Querkräfte) vorgegebene konstante Dicke aufweisen.

Die DE-PS 31 30 445 sieht den seinerzeit vorbekannten Beschlag mit seinen über ihre gesamte Länge gleich starken Schenkeln u.a. und insbesondere auch deswegen als nachteilig an, weil die Schenkel über ihre gesamte Länge die durch die erwarteten Querkräfte (= Auflagerkräfte) bestimmte gleiche Stärke aufweisen, was nach Auffassung der DE-PS 31 30 445 unnötiges Material für den Beschlag erfordere und sein Gewicht unnötig erhöhe, da die Schenkel für eine Aufnahme von Verankerungsschrauben o.dgl. wesentlich länger ausgebildet werden müßten, als dieses zur Aufnahme der Auflagerkräfte (= Querkräfte) tatsächlich erforderlich sei. Dadurch werde - so die DE-PS 31 30 445 in Sp. 2, Z. 22 ff. - der Auflagerdruckpunkt weiter als nötig von der Anlagefläche des Steges entfernt, was wiederum eine weitere (also zusätzliche) Verstärkung (über die durch die Auflagerkräfte vorgegebene Dimensionierung hinaus) der Schenkel und ihrer Einspannung in den Steg erforderlich mache. Nach Auffassung der DE-PS 31 30 445 bekämen die horizontalen Schenkel damit eine solche Stärke, daß sie nur noch mit reinen Metallwerkzeugen bearbeitet werden könnten.

Demgemäß sieht es die DE-PS 31 30 445 - ausgehend von dem Stand der Technik gemäß der US-Z "Progressive Architecture" - als Aufgabe an, einenhochbelastbaren und feuerbeständigen Beschlag zum querkraftbelastbaren Anschluß an die Stirnseite von Holzbalken zu schaffen, dem die vorstehend erwähnten vermeintlichen Nachteile nicht anhaften, und der insbesondere einfach herstellbar und mit einfachen Mitteln an der Balkenstirnseite zu befestigen sei, was, wie ausgeführt, durch den Vorschlag der DE-PS 31 30 445 durch mindestens eine zu den Schenkeln parallele dünne Metallasche gelöst worden ist, die im Holzbalken zu verankern ist.

Wenngleich nicht in Abrede gestellt wird, daß mit der DE-PS 31 30 445 ein gattungsgemäßer Beschlag geschaffen worden ist, der sich gegenüber den seinerzeit vorbekannten Beschlägen in vorteilhafter Weise auszeichnet und demgemäß auch entsprechende Resonanz im Markt gefunden hat, ist nicht zu übersehen, daß die Ausführungen der DE-PS 31 30 445 zu dem seinerzeit vorbekannten Stand der Technik gemäß US-Z "Progressive Architecture" und damit insbesondere bzgl. eines Holzbalken-Anschluß-Beschlages mit Schenkeln konstanter Dicke auf Trugschlüssen bzw. fachlichen Vorurteilen beruhen, wenn man in die entsprechende Ausgestaltungsbeurteilung nicht allein Oberlegungen zum Stand der Technik gemäß der US-Z "Progressive Architecture" einfließen läßt, sondern darüber hinaus u.a. Überlegungen, die gerade der DE-PS 31 30 445 zugrundeliegen, jedoch von der einschlägigen Fachwelt bisher nicht erkannt bzw. falsch beurteilt worden sind.

Hierzu wird - gleichsam als Ausgangsüberlegung - zunächst einmal darauf hingewiesen, daß es bekanntlich grundsätzlich, und damit regelmäBig,stets (erheblich) einfacher ist, irgendwelche Profile mit (zumindest weitgehend) gleicher Dicke der einzelnen Abschnitte herzustellen,als Profile, die Abschnitte (insbesondere erheblich) unterschiedlicher Dicke aufweisen. Dieses gilt nicht nur für Gußverfahren, sondern auch beispielsweise Strangpreßverfahren und - wenngleich aus völlig anderen Gesichtspunkten - insbesondere bekanntlich auch dann, wenn ausgehend von größeren .Wandstärken - bestimmte Abschnitte durch spanabhebende Bearbeitung zu Abschnitten geringerer Wandstärke umzuarbeiten sind.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen wäre es daher fertigungstechnisch an sich besser (da erheblich kostensparender), entsprechende Bauteile - und damit auch die in Rede stehenden Beschläge - so auszubilden bzw. so ausbilden zu können, daß die einzelnen Abschnitte eines Beschlages im wesentlichen gleiche Wandstärke aufweisen. Der in der DE-PS 31 30 445 u.a. angeführte Gesichtspunkt an sich unnötiger Materialkosten trifft zwar qualitativ zu, doch tritt er bekanntlich quantitativ gegenüber den Fertigungskosten ganz erheblich zurück. Weiterhin sind die Bearbeitungskosten für die Einschnitte von zwei verschieden breiten Schlitzen-höher als der Aufwand, den ein einheitlich breiter Schlitz verursacht; zumal dann auch mit den heute verfügbaren Schlitzfräsen der verdeckte Einbau möglich ist, ohne daß nachträglich Schlitzöffnungen ausgeleimt werden müssen.

Nun ist dem Autor der DE-PS 31 30 445 andererseits aber darin zuzustimmen, daß Beschläge gemäß der US-Z "Progressive Architecture", also derartige Beschläge mit Schenkeln konstanter Dicke, in der Tat nicht optimal sind, zumal sich die in der DE-PS 31 30 445 erwähnte Verlagerung des Auflagerdruckpunktes gleichsam in der Art einer "Rückkopplung" in einer zusätzlich erforderlichen Verstärkung der Schenkeldicke niederschlägt....., wenn man die Beschläge gemäß der US-Z "Progressive Architecture" ausbildet.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Beschlag der eingangs beschriebenen Gattung so zu verbessern, daß er zunächst einmal mit optimal geringen Fertigungskosten zu fertigen ist, wobei die in der DE-PS 31 30 445 erwähnten, oben zitierten Nachteile aber dennoch vermieden werden sollen und ein neuer Beschlag geschaffen werden soll, der insbesondere für eine hohe Festigkeitsklasse geeignet ist, wobei bzgl. des neuen Beschlages zudem relativ geringe Abmessungen und ein erhöhter Brandschutz angestrebt wird, und der neue Beschlag trotz angestrebter relativ geringer Dimensionen insbesondere auch für relativ schwere Holzbalken, wie beispielsweise Holzleimbalken größerer Dimension,geeignet sein soll.

Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen in Richtung des Steges gemessene Dicke des Schenkels (in aus der US-Z "Progressive Architecture" in an sich bekannter Weise) im wesentlichen konstant ist, wobei dann aber der Schenkel mit Abstand zum Steg einerseits, sowie mit Abstand zu seinem freien Ende andererseits,eine Schwächung aufweist, die gleichsam als "Gelenk" zwischen den beiden Abschnitten des Schenkels wirkt und demgemäß bewirkt, daß (lediglich) der dem Steg unmittelbar benachbarte Abschnitt des Schenkels in der Lage ist, Querkräfte (und dementsprechend auch Momente) zu übertragen, während der jenseits der Schwächungsstelle liegende freie Endabschnitt des Schenkels hierzu nicht in der Lage ist, sondern (im wesentlichen lediglich) Zugkräfte aufnimmt und überträgt, die rechtwinklig zu den Querkräften,und damit zur Auflagerlast, verlaufen.

Die erfindungsgemäße Schwächung des über seine gesamte Länge zumindest im wesentlichen gleichstarkten Schenkels kann sich in Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung im wesentlichen über die gesamte Breite und in einer speziellen Ausgestaltung hierzu tatsächlich über die gesamte Breite des Schenkels erstrecken. Sie verläuft sinnvoller- und demgemäß zweckmäßigerweise bevorzugt von der Oberseite zur Unterseite des Schenkels hin und kann gemäß einer sehr bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung als schmaler Einschnitt, also als relativ dünner Schlitz, ausgebildet sein, der schon aufgrund des relativ geringen abzutragenden Spanvolumens mühelos und demgemäß entsprechend kostensparend an der aufgrund statischer Berechnungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Auflagerkräfte ohne weiteres zu erstellenden statischen Berechnung in den zumindest im wesentlichen gleich dicken Schenkel eingebracht werden kann.

Eine derartige Ausgestaltung ist ersichtlich nicht allein bei erfindungsgemäßen Beschlägen möglich, die aus Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung bestehen, sondern insbesondere auch bei Beschlägen aus Stahl od.dgl., also aus Materialien relativ hoher Festigkeit, die aufgrund ihrer Festigkeitswerte entsprechend kleinere Dimensionierungen (bei gleichen Beanspruchungen) erfordern, wobei erfindungsgemäß insbesondere für eine Ausgestaltung aus Stahl als Befestigungselemente Stabdübel vorgesehen sind.

Für den einschlägigen Fachmann ist ohne weiteres einsichtig, daß bei einem erfindungsgemäßen Beschlag auch zwei oder mehr Schenkel vorhanden sein können.

Im übrigen besteht eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung darin, daß ein oberhalb eines bzw. des Schenkels angeordneter Auflagerschenkel vorhanden sein kann, der sich in entgegengesetzer Richtung zum Steg ersteckt, so daß der Beschlag mithin eine im wesentlichen Z-förmige Form aufweist und der Auflagerschenkel mithin beispielsweise auf einen Hauptträger aufgelagert werden kann, beispielsweise um einen oberkantenbündigen Anschluß des betreffenden Holzbalkens an diesen-zu verwirklichen.

Weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.

Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt:

  • Fig. 1 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Beschlag, mit dem ein Dachbalken mit einem Hauptträger verbunden ist, im montierten Zustand; und
  • Fig. 2 die mit einem strichpunktierten Kreis II eingerahmte Einzelheit, welche u.a. die Schwächung des Schenkels enthält, in gegenüber Fig. 1 - und auch den natürlichen Abmessungen - vergrößerter Darstellung.

Die Zeichnung zeigt einen im ganzen mit 1 bezeichneten Beschlag zum Anschluß eines mit einer Dreipunkt-Strichlinie angedeuteten Holzbalkens 2, bei dem es sich um einen Dachbalken handelt, an einen quer zu dem Holzbalken 2 verlaufenden, ebenfalls aus Holz bestehenden Hauptträger 3, der in der Zeichnung mit einer Zweipunkt-Strich-Linie angedeutet ist, und zwar ist der Holzbalken 2 mit seiner einen Stirnseite 4 oberkantenbündig an den Hauptträger 3 angeschlossen, wie die zueinander fluchtenden Oberseiten 6 bzw. 7 des Holzbalkens 2 bzw. des Hauptträgers 3 in Fig. 1 erkennen lassen. Dabei ist der Anschluß des Holzbalkens 2 mit der auftretenden Querkraft Q belastbar, wie weiter unten noch erläutert ist.

Der Beschlag 1 besitzt einen im montierten Zustand vertikal verlaufenden Steg 8 konstanter Wandstärke, wobei der Holzbalken 2 mit dem ausgenommenen, rückversetzten Abschnitt 4' seiner Stirnseite an der einen Anlagefläche 9 des Steges 8 anliegt, während die andere Anlagefläche 11 des Steges 8 an der einen Seitenfläche 12 des Hauptträgers 3 anliegt, wie aus Fig. 1 erkennbar ist.

Der bereits angedeutete Versatz der beiden Stirnseitenabschnitte 4 und 4' des Holzbalkens ergibt sich aus dem Umstand, daß dieser im eingebauten Zustand von der Unterseite her nicht sichtbar sein soll, so daß er im Stirnseitenabschnitt 4' entsprechend der Stärke s des Steges 8 ausgenommen ist.

Eine weitere Ausnehmung erstreckt sich senkrecht hierzu, und zwar zur Aufnahme eines rechtwinklig zum Steg 8 verlaufenden Schenkels 13 des Beschlages 1, der integral mit dem Steg 8 ausgebildet ist und bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wie dieser aus Stahl besteht.

Auch diese weitere Ausnehmung des Holzbalkens 2 ist insbesondere vorgesehen, um den Beschlag 1 von unten her nicht erkennen zu können, was bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ersichtlich der Fall ist, da sich unterhalb des Schenkels 13 noch Holzmaterial von der Dicke h befindet.

Wie die Zeichnung erkennen läßt, ist die Dicke d des Schenkels 13 konstant, indes mit Ausnahme einer als schlitzförmiger schmaler Einschnitt ausgebildeten Schwächung 14, die einerseits mit Abstand m zur Anlagefläche 9 des Steges 8 und andererseits mit einem Abstand n zum freien Ende 16 des Steges 8 angeordnet ist, sowie mit Ausnahme von Bohrungen 17 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, die im vorliegenden Falle bevorzugt aus Stabdübeln bestehen und in der Zeichnung lediglich mit ihrer Längsachse 18 angedeutet sind.

Die erfindungsgemäß vorgesehene Schwächung 14 des Steges 8 hat zur Folge, daß dieser lediglich auf seinem dem Steg 8 benachbarten, sich über die Länge m erstreckenden Abschnitt 13' in der Lage ist, Auflasten aufzunehmen, d.h. Querkräfte zu übertragen, während er auf seinem sich über die Länge n erstreckenden freien Endabschnitt 13", in dem sich die Bohrung(en) 17 zur Aufnahme des (der) durch ihre Längsachse 18 angedeuteten Befestigungsmittel (= hier Stabdübel) befindet, bestimmungsgemäß lediglich in der Lage ist, eingeprägte Zugkräfte Z aufzunehmen bzw. zu übertragen.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf verwiesen, daß der Beschlag 1 darüber hinaus noch einen Auflagerschenkel 21 aufweist, der sich - wie der Schenkel 13 - im montierten Zustand horizontal, und damit senkrecht, zum Steg 8 erstreckt, jedoch in entgegengesetzter Richtung und auf dem Hauptträger 3 - genauer gesagt, in einer Ausnehmung 22 des Hauptträgers 3 - auf diesem aufliegt, deren Länge der Länge des Auflagerschenkels 21 und deren Tiefe der größten Dicke des Auflagerschenkels 21 entspricht, die sich an dem stegnahen Ende des Auflagerschenkels 21 be- findet.

Während die Vorbereitung der Holzbalken 2, 3 für den einschlägigen Fachmann zumindest nach Kenntnis der vorstehenden Ausführungen und mit einem Blick auf die beigefügte Zeichnung ohne weiteres ersichtlich sein dürfe, zumal sie grundsätzlich aus der DE-PS 31 30 445 in ganz ähnlicher Weise bekannt ist, besteht u.a. das Neue darin, daß die Ausnehmung des Holzbalkens 2 zur Aufnahme des Schenkels 13 im Hinblick auf dessen Ausgestaltung in beiden im Querschnitt konstant sein kann und demgemäß erheblich einfacher herzustellen ist, als dieses bei einem vergleichbaren Beschlag gemäß der DE-PS 31 30 445 der Fall sein kann.

Obwohl der Schenkel 13 über seine gesamte Länge (m + n) eine konstante Dicke d aufweist, demgemäß auch seinerseits besonders einfach herzustellen ist (was mithin für den gesamten Beschlag 1 gilt, da dieser ersichtlich insgesamt eine nahezu gleichbleibende Wandstärke aufweist), und obwohl der Beschlag bzw. dessen Schenkel 13 mithin auch keiner spanabhebenden Bearbeitung oder/und entsprechend stufig ausgebildeten Werkzeuge od.dgl. bedarf, kommt es ersichtlich nicht zu den in der DE-PS 31 30 445 (s.d. insbesondere Sp. 2) erwähnten, vermeintlichen wesentlichen Nachteilen, daß nämlich beispielsweise der Auflagerdruckpunkt weiter als nötig von der Anlagefläche 9 des Steges 8 wegrückt (was unter diesen Umständen aufgrund der damit verbundenen größeren Biegemomentenbelastung zu einer notwendigen Verstärkung des Schenkels 13 einschließlich seiner Verbindungsstelle mit dem Steg 8 führen müßte, da die als dünner schlitzförmiger Einschnitt vorgesehene Schwächung 14 zwischen den beiden Abschnitten 13' und 13" des Schenkels 13 dieses ver- ; hindert. Denn der verbleibende Verbindungsabschnitt 23 zwischen den beiden Schenkelabschnitten 13' und 13", dessen Höhe t so dimensioniert ist, daß die auftretenden Zugkräfte Z im Rahmen zulässiger Beanspruchungsgrenzen übertragen werden können, wirkt zwischen den beiden Schenkelabschnitten 13', 13" bzgl. der auftretenden Querkräfte gleichsam als Gelenk, über welches keine Momente zu übertragen sind, so daß die auftretenden Auflagerlasten bzw. die sich hieraus ergebenden Querkräfte praktisch ausschließlich über den Schenkelabschnitt 13' abgetragen werden und der Schenkelabschnitt 13" im wesentlichen ausschließlich einem Abtrag der auftretenden Zugkraft Z dient. Hierfür ist, wie bereits ausgeführt, der Schenkelabschnitt 13" mit wenigstens einer (bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel mehreren) Bohrung 17 versehen, in welche in Richtung des Pfeiles 24, also von unten her, ein Stabdübel eingetrieben wird, so daß über die auftretenden Reibungen etc. hinaus eine zusätzliche Halterung im Holzbalken 2 gewährleistet ist und die auftretenden Zugkräfte Z aufgenommen und übertragen werden können.

Verglichen mit den aus der DE-PS 31 30 445 vorbekannten Beschlägen hat der erfindungsgemäße Beschlag mithin funktionsmäßig dieselben Vorteile und darüber hinaus insbesondere in fertigungstechnischer Hinsicht weitere, oben bereits z.T. beschriebene Vorteile, während die im Rahmen eines offensichtlichen Vorurteils in der Fachwelt vermuteten Nachteile bei derartigen Beschlägen mit einem Schenkel gleichmäßiger Dicke aufgrund des erfindungsgemäßen "Tricks" der Schaffung einer Schwächung 14 tatsächlich nicht vorhanden sind bzw. hierdurch ausgeschaltet werden.

Besteht der erfindungsgemäße Beschlag - wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel - nicht aus einem Leichtmetall wie beispielsweise Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung, so sind mit ihm nicht nur entsprechend relativ geringe Dimensionen zu verwirklichen, sondern es ist mit ihm auch ein gegenüber Alu-Beschlägen od.dgl. erheblich erhöhter Brandschutz zu realisieren, wobei insbesondere ein solcher erfindungsgemäßer Beschlag selbst für höchste Festigkeitsklassen einsetzbar und beispielsweise auch dann verwendbar ist, wenn ein schwerer Holzleimbalken mit einer entsprechenden Tragkonstruktion zu verbinden ist.

Die erfindungsgemäße Schwächung 14 muß sich nicht notwendigerweise über die gesamte quer zur Zeichnungsebene gemessene Breite des Beschlages 1 erstrecken, doch besteht hierin - u.a. schon aus fertigungstechnischen Gründen - eine bevorzugte Ausbildung.

Es sei noch darauf verwiesen, daß ein erfindungsgemäßer Beschlag 1 grundsätzlich ersichtlich auch mehr als einen Schenkel 13 aufweisen kann, also beispielsweise einen zweiten, in Fig. 1 mit gestrichelten Linien angedeuteten Schenkel 13a, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in identischer Weise ausgebildet ist wie der Schenkel 13 und mit Abstand parallel oberhalb diesem verläuft, also dann ebenfalls in den Holzbalken 2 eingelassen ist, um auf diese Weise entsprechend hohe Auflasten aufnehmen und abtragen zu können, ohne eine entsprechende Wandstärkenerhöhung des Schenkels 13 vornehmen zu müssen.

Wie bereits angedeutet, kann der gesamte Beschlag 1 im wesentlichen oder auch vollständig in das Holz der Holzträger 2, 3 eingebettet und demgemäß auch schmaler als der Holzbalken 2 sein, wie dieses für den Fachmann ohne weiteres erkennbar ist.

Die Verbindung des Beschlages 1 mit dem Hauptträger 3 od.dgl. muß ersichtlich nicht notwendigerweise so erfolgen, wie dieses bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel der Fall ist, also mittels eines (oder mehreren) Auflagerschenkels 21, sondern es kann beispielsweise an der der Anlagefläche 9 gegenüberliegenden weiteren Anlagefläche 11 des Steges 8 eine Verzahnung, hakenförmiger Zinken od.dgl. vorhanden sein, mittels dessen der Beschlag 1 formschlüssig mit dem Hauptträger 3 bzw. einem mit dem Hauptträger 3 verbundenen, vorzugsweise aus Metall (im vorliegenden Fall also ebenfalls aus-Stahl) bestehenden Bauteil zu verbinden ist.

BEZUGSZEICHENLISTE

(LIST OF REFERENCE NUMERALS)

  • 1 Beschlag 1
  • 2 Holzbalken (= Dachbalken)
  • 3 Hauptträger
  • 4' Stirnseite (von 2) 4
  • 5 - 5
  • 6 Oberseite (von 2) 6
  • 7 Oberseite (von 3) 7
  • 8 Steg (von 1) 8
  • 9 Anlagefläche (von 8) 9
  • 0 - 10
  • 1 Anlagefläche (von 8) 11
  • 2 Seitenfläche (von 3) 12
  • 3a Schenkel (von 1) 13', 13" - Schenkelabschnitte 13
  • 4 Schwächung 14
  • 5 - 15
  • 6 freies Ende (von 8) 16
  • 17 Bohrungen 17
  • 18 Längsachse 18
  • 19 - 19
  • 20 - 20
  • 21 Auflagerschenkel 21
  • 22 Ausnehmung (in 3) 22
  • 23 Verbindungsabschnitt (zwischen 13'/13") 23
  • 24 Pfeil 24
  • 25 -
  • 26
  • 27 - 27
  • 28 - 28
  • 29 - 29
  • 30 - 30

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