专利汇可以提供2-Phenyl-, 2-Naphthyl- und 2-Heterocyclylpyrimidine als Gegenmittel zum Schützen von Kulturpflanzen vor durch Herbizide verursachte phytotoxische Schäden专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- und 2-Heterocyclyl-pyrimidine der Formel I
worin
Hal ein Halogenatom und
Q einen substituierten Phenyl- oder einen Naphthylrest
oder einen ungesättigten ode- teilweise gesättigten
und/oder benzannelierten Heterocyclus bedeuten,
vermögen als Gegenmittel oder "Safener" Kulturpflanzen vor der phytotoxischen Wirkung von Herbiziden zu schützen. Als Kulturpflanzen kommen vorzugsweise Sorghum, Getreide, Mais, Reis und Soja in Frage, als Herbizide Chloracetanilide oder auch andere herbizid wirksame Stoffe.,下面是2-Phenyl-, 2-Naphthyl- und 2-Heterocyclylpyrimidine als Gegenmittel zum Schützen von Kulturpflanzen vor durch Herbizide verursachte phytotoxische Schäden专利的具体信息内容。
Die vorliegende Erfindung betrifft 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- und 2-Heterocyclylpyrimidine, welche sich als Gegenmittel zum Schützen von Kulturpflanzen vor durch Herbizide verursachte phytotoxische Schäden eignen. Dabei werden 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- und 2-Heterocyclylpyrimidine gleichzeitig oder in kurzer Folge mit dem Herbizid den Kulturpflanzungen appliziert. Man kann auch ein Mittel anwenden, welches sowohl das Herbizid wie das 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclylpyrimidin enthält oder man kann die Samen oder das Saatgut der Kulturpflanze mit dem 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclylpyrimidin vorbehandeln (beizen) und nachher die gesäte oder aufgelaufene Kultur mit dem Herbizid applizieren. Die Erfindung betrifft auch Mittel, welche die 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclylpyrimidine enthalten sowie ihre Verwendung.
Es ist bekannt, dass Herbizide aus den verschiedensten Stoffklassen, wie Triazine, Harnstoffderivate, Carbamate, Thiolcarbamate, Halogenacetanilide, Halogenphenoxyessigsäure usw. bei der Anwendung in wirksamer Dosis gelegentlich neben den zu bekämpfenden Unkräutern auch die Kulturpflanzen in gewissem Masse schädigen. Ueberdosen werden oft ungewollt und zufälligerweise appliziert, wenn sich Randzonen beim streifenweisen Spritzen überdecken, sei es durch Windeinwirkung oder durch falsches Einschätzen der Breitenwirkung des Spritzgerätes. Es können klimatische Verhältnisse oder eine Bodenbeschaffenheit vorliegen, so dass die für normale Bedingungen empfohlene Herbizidmenge als Ueberdosis wirkt. Die Qualität des Saatgutes kann bei der Herbizidverträglichkeit auch eine Rolle spielen. Um diesem Problem zu begegnen, sind schon verschiedene Stoffe vorgeschlagen worden, welche befähigt sind, die schädigende Wirkung des Herbizids auf die Kulturpflanze spezifisch zu antagonisieren, d.h. die Kulturpflanze zu schützen, ohne dabei die Herbizidwirkung auf die zu bekämpfenden Unkräuter merklich zu beeinflussen. Dabei hat es sich gezeigt, dass die vorgeschlagenen Gegenmittel sowohl bezüglich der Kulturpflanzen als auch bezüglich des Herbizids und gegebenenfalls auch in Abhängigkeit von der Applikationsart oft sehr artspezifisch wirken, d.h. ein bestimmtes Gegenmittel eignet sich oft nur für eine bestimmte Kulturpflanze und einige wenige herbizide Stoffklassen.
Die 2-Phenyl-, 2-Naphtyl und 2-Heterocyclyl-pyrimidine entsprechen der Formel I
Im Besonderen bedeutet Q einen durch A und (B)n substituierten Phenylrest, einen 1- oder 2-Naphthylrest oder einen ungesättigten oder teilweise gesättigten oder auch benzannelierten Reterocyclus,der unsubstituiert oder ein- oder mehrfach durch Halogen, Nitro, Cyan, eine Gruppe XR3, COR3, COOR3, CONR3R4, NR3R4, S03H oder S02NR3R4 substituiert ist; oder durch eine C1-C6-Alkylgruppe, die ihrerseits unsubstituiert oder durch Halogen, Nitro, Cyan oder eine Gruppe XR3 oder NR3R4 substituiert ist; oder durch eine C2-C6-Alkenylgruppe, die ihrerseits unsubstituiert oder durch Halogen, Cyan oder eine Gruppe XR3 substituiert ist; oder durch eine C2-C6-Alkinylgruppe substituiert sind.In diesen Gruppen beduten
einen über Stickstoff gebundenen Pyrryl-, Piperazolyl-, Imidazolyl- oder Triazolylrest, der unsubstituiert oder durch C1-C4-Alkyl oder Halogen substituiert ist, einen Rest -NR3R7, worin
Der Ausdruck Alkyl allein oder als Teil eines Substituenten umfasst verzweigte oder unverzweigte Alkylgruppen, welche die angegebene Anzahl Kohlenstoffatome enthalten. Beispiele sind Methyl, Aethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, sowie die höheren Homologen Amyl, Isoamyl, Hexyl, Heptyl, Octyl samt ihren Isomeren. Entsprechend können die Alkenyl- und Alkinylgruppen geradkettig oder verzweigt sein. Cycloalkylgruppen sind Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl oder Cyclohexyl. Die Alkenyl- und Alkinylreste können verzweigt oder unverzweigt sein und eine oder mehrere zwei- oder dreifach-Bindungen aufweisen.
Ungesättigte oder teilweise gesättigte und/oder benzannelierte 5-6- gliedrige Heterocyclen entsprechend der Definition von Q sind beispielsweise Furan, Pyran, Thiophen, Thiazol, Pyridin, Pyrrolin, Oxazol, Isoxazol, Thioxazol, Isothiazol, Thiadiazol, Oxthiazol, Pyrrol, Imidazol, Pyrazol, Pyrazin, Pyrimidin, Pyridazin, 1,3,5-Triazin, 1,2,4-Triazin, 1,2,4-Triazol, 1,2,3-Triazol, 1,3,4-Triazol, Oxdiazol, Oxazin, Furazan, Pyridin-N-oxid, Thiophen-5-oxid, Benzthiophen, Benzofuran, Isobenzofuran, Chromen, Chroman, Indol, Isoindol, Indazol, Chinolin, Isochinolin, Phthalazin, Chinoxalin, Chinazolin, Cinnolin, Benzthiazol, Benzimidazol.
Diese Ringe sind mit dem Pyrimidinring über ein Kohlenstoffatom gebunden oder im Falle von N-Heterocyclen gegebenenfalls auch über ein Stickstoffatom. Sie können unsubstituiert oder wie oben angegeben substituiert sein.
Die Phenylpyrimidine der Formel I eignen sich hervorragen, Kulturpflanzen wie Kulturhirse, Reis, Mais, Getreidearten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Baumwolle, Zuckerrüben, Zuckerrohr, Soja etc. vor dem Angriff von pflanzenaggressiven Agrarchemikalien, insbesondere von Herbiziden verschiedenster Stoffklassen, wie Triazinen, Phenylharnstoffderivaten, Carbamaten, Thiolcarbamaten, Halogenacetaniliden, Halogenphenoxyessigsäureestern, substituierte Phenoxyphenoxyessigsäureestern und -propionsäureestern, substituierten Pyridinoxyphenoxy-essigsäureestern und propionsäureestern, Benzoesäurederivaten usw. zu schützen, sofern diese nicht oder nicht genügend selektiv wirken, also neben den zu bekämfpenden Unkräutern auch die Kulturpflanzen mehr oder weniger schädigen. Die Erfindung betrifft auch Mittel, welche diese Phenylpyrimidine der Formel 1 zusammen mit Herbiziden enthalten.
Unter den Verbindungen der Formel I haben sich diejenigen bewährt, welche folgenden Untergruppen entsprechen:
Gute Wirkung zeigten die 2-Naphthylpyrimidine der Formel I, in denen Hal Halogenatome, speziell Chlor- oder Bromatome, bedeuten.
Ebenfalls guter Schutz wird mit den Verbindungen der Formel I erzielt, in denen Q einen 5-6-gliedrigen, ungesättigten oder teilweise gesättigten und/oder benzannelierten Heterocyclus bildet, der unsubstituiert oder wie oben angegeben substituiert ist.
Die beste Schutzwirkung zeigten diejenigen Verbindungen der Formel I, in denen Q einen unsubstituierten oder substituiertenNaphthyl-, Furyl-, Thienyl- oder Pyridylrest verkörpert ist, insbesondere auch die Verbindungen:
Als Gegenmittel oder Antidote sind schon verschiedene Stoffe vorgeschlagen worden, welche befähigt sind, die schädigende Wirkung eines Herbizides auf die Kulturpflanze spezifisch zu antagonisieren, d.h. die Kulturpflanze zu schützen, ohne dabei die Herbizidwirkung auf die zu bekämpfenden Unkräuter merklich zu beeinflussen. Dabei kann ein solches Gegenmittel, auch Safener genannt, je nach seinen Eigenschaften, zur Vorbehandlung des Saatgutes der Kulturpflanze (Beizung des Samens oder der Stecklinge) oder vor der Saat in die Saatfurchen oder als Tankmischung zusammen mit dem Herbizid vor oder nach dem Auflaufen der Pflanzen verwendet werden.
So beschreibt die GB-PS 1'277'557 die Behandlung von Samen bzw. Sprösslingen von Weizen und Hirse mit gewissen Oxamsäureestern und Amiden vor dem Angriff durch N-Methoxymethyl-2',6'-diäthyl-chloracetanilid (Alachlor). In andere Literaturstellen (DE-OS 1'952'910, DE-OS 2'245'471, FR-PS 2'021'611) werden Gegenmittel zur Behandlung von Getreide, Mais- und Reis-Samen zum Schutz gegen den Angriff herbizider Thiolcarbamate vorgeschlagen. In der DE-PS 1'576'676 und der US-PS 3'131'509 werden Hydroxy-amino-acetanilide und Hydantoine für den Schutz von Getreidesamen gegen/ber Carbamaten wie IPC, CIPC etc. vorgeschlagen. In der weiteren Entwicklung haben sich alle diese Präparate jedoch als ungenügend erwiesen.
Ueberraschenderweise besitzen Phenylpyrimidine der Formel I die Eigenschaft, Kulturpflanzen vor dem Angriff pflanzenaggressiver Agrarchemikalien zu schützen, insbesondere vor Herbiziden der verschiedensten Stoffklassen, wie beispielsweise Chloracetanilide, Chloracetamide, Carbamate und Thiocarbamate, Diphenyläther und Nitrodiphenyläther, Benzoesäurederivate, Triazine und Triazinone, Phenylharnstoffe, Nitroaniline, Oxidazolone, Pyridyloxyphenoxyderivate, Phosphate und Pyrazole, sofern diese nicht oder ungenügend kulturenrolerant sind.
Vorzugsweise werden die Kulturpflanzen vor den Herbiziden der Klassen Chloracetanilide, Chloracetamide, Thiocarbamate, Phosphate durch die erfindungsgenässen Phenylpyrimidine geschützt.
Ein solches Gegenmittel oder Antidote der Formel I kann je nach Anwendungszweck zur Vorbehandlung des Saatgutes der Kulturpflanze (Beizung des Samens oder der Stecklinge) eingesetzt oder vor oder nach der Saat in den Erdboden gegeben werden oder aber für sich allein oder zusammen mit dem Herbizid vor oder nach dem Auflaufen der Pflanzen appliziert werden. Die Behandlung der Pflanze oder des Saatgutes mit dem Antidote kann daher grundsätzlich unabhängig vom Zeitpunkt der Applikation der phytotoxischen Chemikalie erfolgen. Sie kann jedoch auch gleichzeitig durchgeführt werden (Tankmischung). Vorauflauf-Behandlung schliesst sowohl die Behandlung der Anbaufläche vor der Aussaat (ppi = "pre plant incorporation") als auch die Behandlung der angesäten, aber noch nicht bewachsenen Anbauflächen ein.
Die Aufwandmengen des Antidotes im Verhältnis zum Herbizid richten sich weitgehend nach der Anwendungsart. Sofern eine Feldbehandlung vorgenommen wird, entweder als Tankmischung oder bei getrennter Applikation von Herbizid und Gegenmittel, verhalten sich die Mengen von Gegenmittel zu Herbizid in der Regel wie 1:100 bis 10:1, bevorzugt wird jedoch der Bereich 1:5 bis 8:1, besonders 1:1.
Bei Samenbeizung und ähnlich gezielten Schutzmassnahmen werden jedoch weit geringere Mengen Gegenmittel im Vergleich mit den z.B. später pro Hektar Anbaufläche verwendeten Herbizidmengen benötigt. Bei der Samenbeizung werden üblicherweise pro kg Samen 0,1-10 g Gegenmittel benötigt, die bevorzugte Menge liegt zwischen 1 und 2 Gramm. Falls das Gegenmittel kurz vor der Aussaat durch Samenquellen appliziert werden soll, werden z.B. Gegenmittel-Lösungen, welche den Wirkstoff in einer Konzentration von 1-10 000 ppm enthalten, bevorzugt 100-1000 ppm, verwendet.
In der Regel folgen sich protektive Massnahmen wie Samenbeizung mit einem Gegenmittel der Formel I und mögliche spätere Feldbehandlung mit Agrarchemikalien in zeitlich grösserem Abstand. Vorbehandeltes Saat- und Pflanzengut kann später in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft mit unterschiedlichen Chemikalien in Berührung kommen. Die Erfindung bezieht sich daher auch auf kulturpflanzenprotektive Mittel, die als Wirkstoff ein Gegenmittel der Formel I zusammen mit üblichen Trägerstoffen enthalten. Solche Mittel können gegebenenfalls zusätzlich mit jenen Agrarchemikalien gemischt sein, vor deren Einfluss die Kulturpflanze geschützt werden soll, z.B. mit einem Herbizid.
Als Kulturpflanzen gelten im Rahmen vorliegender Erfindung alle Pflanzen, die in irgendeiner Form Ertragsstoffe produzieren (Samen, Wurzeln, Stengel, Knollen, Blätter, Blüten, Inhaltsstoffe wie Oele, Zucker, Stärke, Eiweiss etc.) und zu diesem Zweck angebaut und gehegt werden. Zu diesen Pflanzen gehören beispielsweise sämtliche Getreidearten, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, daneben vor allem Reis, Kulturhirse, Mais, aber auch Baumwolle, Zuckerrüben, Zuckerrohr, Soja, Bohnen, Erbsen.
Das Gegenmittel soll überall dort eingesetzt werden, wo eine Kulturpflanze vor der Phytotoxizität einer Chemikalie geschützt werden soll.
Als Herbizide, vor deren Wirkung es die Kulturpflanzen zu schützen gilt, seien beispielsweise folgende genannt:
Das 2-Phenyl-, 2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclyl-pyrimidin der Formel I oder das Mittel, welches dieses Gegenmittel enthält, kann wahlweise vor oder nach der Applikation des Herbizides oder auch gleichzeitig mit diesem angewendet werden. Besonders rationell hat sich das Behandeln der Samen durch eine das Gegenmittel enthaltende Lösung (Samenbeizung) erwiesen. Dabei kann das Lösungsmittel verdunstet werden und der Samen trocken, mit einem Gegenmittel-Belag behaftet zur Anwendung kommen oder man kann den Samen in einer wässerigen, das Gegenmittel enthaltenden Lösung vorquellen und in diesem Zustand aussäen, wie es beispielsweise bei Reis üblich ist.
Die 2-Phenyl-2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclyl-pyrimidine der Formel I können hergestellt werden durch Umsetzen eines Naphthylcyanides oder heterocyclischen Cyanides der Formel II
Gemäss einem anderen Herstellungsverfahren kann das Cyanid der Formel II in einem aromatischen Kohlenwasserstoff als Lösungsmittel mit Natriumamid direkt zum Amidin der Formel IV umgewandelt werden. Dieses wird dann mit einem Malonsäuredialkylester kondensiert.
Gemäss einem weiteren Verfahren kann das Cyanid der Formel II mit Salzsäuregas und einem Alkohol in einem inerten Lösungsmittel ins Hydrochlorid des Methoxyimins der Formel III und durch weitere Behandlung mit methanolischem Ammoniak ins Hydrochlorid des Amidins der Formel IV umgewandelt werden.
Das erfindungsgemässe Verfahren zur Herstellung der 2-Naphthyl- oder 2-Heterocyclylpyrimidine der Formel I ist dadurch gekennzeichnet, dass man ein 4,6-Dihydroxy-2-naphthyl- oder -2-heterocyclyl-pyrimidin der Formel V
Diese Reaktionen werden bei Temperaturen zwischen -20°C und dem Siedepunkt des Lösungsmittels vorgenommen, vorzugsweise bei Raumtemperatur. Als Lösungsmittel eignen sich Alkanole, Ketone, Aether, aromatische Kohlenwasserstoffe aber auch z.B. Dimethylsulfoxyd, Dimethylformamid.
Die 2-Phenylpyrimidine der Formel I können für sich allein oder zusammen mit den zu antagonisierenden Herbiziden verwendet werden.
Dabei werden Verbindungen der Formel I in unveränderter Form oder vorzugsweise zusammen mit den in der Formulierungstechnik üblichen Hilfsmitteln eingesetzt und werden daher z.B. zu Emulsionskonzentraten, direkt versprühbaren oder verdünnbaren Lösungen, verdünnten Emulsionen, Spritzpulvern, löslichen Pulvern, Stäubemitteln, Granulaten, auch Verkapselungen in z.B. polymeren Stoffen in bekannter Weise verarbeitet. Die Anwendungsverfahren wie Versprühen, Vernebeln, Verstäuben, Verstreuen oder Giessen werden gleich wie die Art der Mittel den angestrebten Zielen und den gegebenen Verhältnissen entsprechend gewählt.
Die Formulierungen, d.h. die den Wirkstoff der Formel I und gegebenenfalls einen festen oder flüssigen Zusatzstoff enthaltenden Mittel, Zubereitungen oder Zusammensetzungen werden in bekannter Weise hergestellt, z.B. durch inniges Vermischen und/oder Vermahlen der Wirkstoffe mit Streckmitteln, wie z.B. mit Lösungsmitteln, festen Trägerstoffen, und gegebenenfalls oberflächenaktiven Verbindungen (Tensiden).
Als Lösungsmittel können in Frage kommen: Aromatische Kohlenwasserstoffe, bevorzugt die Fraktionen C8 bis C12' wie z.B. Xylolgemische oder substituierte Naphthaline, Phthalsäureester wie Dibutyl- oder Dioctylphthalat, aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan oder Paraffine, Alkohole und Glykole sowie deren Aether und Ester, wie Aethanol, Aethylenglykol, Aethylenglykolmonomethyl- oder äthyläther, Ketone wie Cyclohexanon, stark polare Lösungsmittel wie N-Methyl-2-pyrrolidon, Dimethylsulfoxid oder Dimethylformamid, sowie gegebenenfalls epoxydierte Pflanzenöle woe epoxydiertes Kokosnussöl oder Sojaöl; oder Wasser.
Als feste Trägerstoffe, z.B. für Stäubemittel und dispergierbare Pulver,werden in der Regel natürliche Gesteinsmehle verwendet, wie Calcit, Talkum, Kaolin, Montmorillonit oder Attapulgit. Zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften können auch hochdisperse Kieselsäure oder hochdisperse saugfähige Polymerisate zugesetzt werden. Als gekörnte, adsorptive Granulatträger kommen poröse Typen, wie z.B. Bimsstein, Ziegelbruch, Sepiolit oder Bentonit, als nicht sorptive Trägermaterialien z.B. Calcit oder Sand in Frage. Darüberhinaus kann eine Vielzahl von vorgranulierten Materialien anorganischer oder organischer Natur wie insbesondere Dolomit oder zerkleinerte Pflanzenrückstände verwendet werden.
Als oberflächenaktive Verbindungen kommen je nach der Art des zu formulierenden Wirkstoffes der Formel I nichtionogene, kation- und/ oder anionaktive Tenside mit guten Emulgier-, Dispergier- und Netzeigenschaften in Betracht. Unter Tensiden sind auch Tensidgemische zu verstehen.
Geeignete anionische Tenside können sowohl sog. wasserlösliche Seifen wie wasserlösliche synthetische oberflächenaktive Verbindungen sein.
Als Seifen eignen sich die Alkali-, Erdalkali- oder gegebenenfalls substituierten Ammoniumsalze von höheren Fettsäuren (C10-C22), wie z.B. die Na- oder K-Salze der Oel- oder Stearinsäure, oder von natürlichen Fettsäuregemischen, die z.B. aus Kokosnuss- oder Talgöl gewonnen werden können. Ferner sind auch die Fettsäure-methyl-taurinsalze zu erwähnen.
Häufiger werden jedoch sog. synthetische Tenside verwendet, insbesondere Fettsulfonate, Fettsulfate, sulfonierte Benzimidazolderivate oder Alkylarylsulfonate.
Die Fettsulfonate oder -sulfate liegen in der Regel als Alkali-, Erdalkali- oder gegebenenfalls substituierte Ammoniumsalze vir und weisen einen Alkylrest mit 8 bis 22 C-Atomen auf, wobei Alkyl auch den Alkylteil von Acylresten einschliesst, z.B. das Na- oder Ca-Salz der Ligninsulfonsäure, des Dodecylschwefelsäureesters oder eines aus natürlichen Fettsäuren hergestellten Fettalkoholsulfatgemisches. Hierher gehören auch die Salze der Schwefelsäureester und Sulfonsäuren von Fettalkohol-Aethylenoxid-Addukten. Die sulfonierten Benzimidazolderivate enthalten vorzugsweise 2 Sulfonsäuregruppen und einen Fettsäurerest mit 8-22 C-Atomen. Alkylarylsulfonate sind z.B. die Na-, Ca- oder Triäthanolaminsalze der Dodecylbenzolsulfonsäure, der Dibutylnaphthalinsulfonsäure, oder eines Naphthalinsulfonsäure-Formaldehydkondensationsproduktes.
Ferner kommen auch entsprechende Phosphate, wie z.B. Salze des Phosphorsäureesters eines p-Nonylphenol-(4-l4)-Aethylenoxid-Adduktes in Frage.
Als nichtionische Tenside kommen in erster Linie Polyglykolätherderivate von aliphatischen oder cycloaliphatischen Alkoholen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren und Alkylphenolen in Frage, die 3 bis 30 Glykoläthergruppen und 8 bis 20 Kohlenstoffatome im (aliphatischen) Kohlenwasserstoffrest und 6 bis 18 Kohlenstoffatome im Alkylrest der Alkylphenole enthalten können.
Weitere geeignete nichtionische Tenside sind die wasserlöslichen, 20 bis 250 Aethylenglykoläthergruppen und 10 bis 100 Propylenglykoläthergruppen enthaltenden Polyäthylenoxidaddukte an Polypropylenglykol, Aethylendiaminopolypropylenglykol und Alkylpolypropylenglykol mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette. Die genannten Verbindungen enthalten üblicherweise pro Propylenglykol-Einheit 1 bis 5 Aethylenglykoleinheiten.
Als Beispiele nichtionischer Tenside seien Nonylphenolpolyäthoxy- äthanole, Ricinussölpolyglykoläther, Polypropylen-Polyäthylenoxyaddukte, Tributylphenoxypolyäthoxyäthanol, Polyäthylenglykol und Octylphenoxypolyäthoxyäthanol erwähnt.
Ferner kommen auch Fettsäureester von Polyoxyäthylensorbitan wie das Polyoxyäthylensorbitan-trioleat in Betracht.
Bei den kationischen Tensiden handelt es sich vor allem um quartäre Ammoniumsalze, welche als N-Substituenten mindestens einen Alkylrest mit 8 bis 22 C-Atomen enthalten und als weitere Substituenten niedrige, gegebenenfalls halogenierte Alkyl-, Benzyl- oder niedrige Hydroxyalkylreste aufweisen. Die Salze liegen vorzugsweise als Halogenide, Methylsulfate oder Aethylsulfate vor, z.B. das Stearyltrimethylammoniumchlorid oder das Benzyldi(2-chloräthyl)äthylammoniumbromid.
Die in Der Formulierungstechnik gebräuchlichen Tenside sind u.a. in folgenden Publikationen beschrieben:
Die pestiziden Zubereitungen enthalten in der Regel 0,1 bis 99Z, insbesondere 0,1 bis 95%, Wirkstoff der Formel I, 1 bis 99% eines festen oder flüssigen Zusatzstoffes und 0 bis 25Z, insbesondere 0,1 bis 25%, eines Tensides.
Während als Handelsware eher konzentrierte Mittel bevorzugt werden, verwendet der Endverbraucher in der Regel verdünnte Mittel.
Die Mittel können auch weitere Zusätze wie Stabilisatoren, Entschäumer, Viskositätsregulatoren, Bindemittel, Haftmittel, sowie Dünger oder andere Wirkstoffe zur Erzielung spezieller Effekte enthalten.
In den nachfolgenden Beispielen sind die Temperaturen in Celsiusgraden angegeben, Prozente und Angaben von "Teilen" beziehen sich auf das Gewicht.
Beispiel 1: Herstellung von 2-(3,4-Methylendioxyphenyl)-4,6-dichlorpyrimidin
Man kocht während 3 Stunden am Rückfluss ein Gemisch von 7 g 2-(3,4-Methylendioxyphenyl)-4,6-dihydroxypyrimidin, 6 ml Phosphortrichlorid,
7,6 ml N,N-Dimethylanilin und 30 ml Toluol. Die entstandene Lösung wird schliesslich eingedampft, der Rückstand in Methylenchlorid aufgenommen mit Bleicherde behandelt, über Magnesiumsulfat getrocknet und kristallisiert. Man erhält so 6,3 g Titelprodukt vom Schmelzpunkt 148 - 150°.
Das als Ausgangsmaterial verwendete 2-(3,4-Methylendioxyphenyl)-4,6-dihydroxy-pyrimidin wird wie folgt hergestellt:
Beispiel 2: Herstellung von 2-(4-Benzylideniminophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin
Eine Lösung von 12 g 2-(4-Aminophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin, 6 g Benzaldchyd und 100 mg p-Toluolsulfonsäure werden in 100 ml Toluol während 4 Stunden am Wasserabscheider gekocht. Die Reaktionslösung wird dann bis auf die Hälfte eingedampft, und mit 50 ml Hexan versetzt. Beim Abkühlen kristallisiert aus der Lösung 10,5 g 2-(4-Benzylideniminophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin, welches sich bei 190°C zersetzt.
Beispiel 3: Herstellung von 2-(4-Benzoylamidophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin
Zu einer Lösung von 6 g 2-(4-Aminophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin, 3 g Triäthylamin und 200 mg 4-Dimethylaminopyridin in 100 ml Tetrahydrofuran werden unter Rühren 3,5 g Benzoylchlorid getropft und nach beendeter Zugabe über Nacht bei Raumtemperatur weitergerührt.
Dann giesst man die Reaktionslösung auf Wasser filtriert den erhaltenen Niederschlag, wäscht und trocknet ihn. Man erhält so 8,8 g 2-(4-Benzoylamidophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin, welches einen Schmelzpunkt von 198 - 200°C aufweist.
Beispiel 4: Herstellung von 2-[4-(2',2'-Dihydroxyäthylamino)-phenyl)-4,6-dichlorpyrimidin
Man gibt portionenweise unter Rühren bei 0°C in eine Lösung von 12,5 g Aethylenoxyd in 300 ml Toluol, 48 g 2-(4-Aminophenyl)-4,6-dichlorpyrimidin und 0,5 ml Bor-trifluorid Aetherat. Die entstandene Suspension wird weitergerührt, 30 Minuten bei 5 - 10°C,
eine Stunde bei Raumtemperatur und schliesslich noch eine Stunde bei 60°C. Dann wird das Produkt abfiltriert, mit Toluol gewaschen und getrocknet. Man erhält so 33 g Titelprodukt, das aus Tetrahydrofuran/Hexan umkristallisiert wird und bei 169 - 171°C schmilzt.
Beispiel 5: Herstellung von 2-[4-(2'-Carboxy-2'-cyanoäthyl)-phenyl]-4,6-dichlorpyrimidin
Eine Lösung von 12,5 g 2-(4-Formylphenyl)-4,6-dichlorpyrimidin, 45 g Cyanessigsäure, 0,2 ml Essigsäure und 0,05 ml Pyrrolidin in 150 ml Toluol wird während einer Stunde am Wasserabscheider gekocht. Dann wird etwas Toluol abdestilliert und die Lösung abgekühlt. Dabei kristallisiert das 2-[4-(2'-Cyano-2-carboxyäthenyl)-phenyl]-4,6-dichlorpyrimidin aus. Man erhält so 15,9 g dieses Produktes, welches bei 240°C schmilzt.
Herstellung von 4,6-Dichlor-2-(2'-furyl)-pyrimidin
Man kocht während 3 Stunden unter Rückfluss ein Gemisch von 10 g 4,6-Dihydroxy-2-(2'-furyl)-pyrimidin, 10 ml N,N-Dimethylanilin und 50 ml Phosphortrichlorid. Dann wird die Reaktionslösung am Rotationsverdampfer im Vakuum eingeengt und der Rückstand auf Eis/Wasser gegossen. Die wässrige Lösung wird mit Aethylacetat mehrmals extrahiert, die organischen Phasen werden gewaschen, mit Bleicherde behandelt, getrocknet und eingeengt. Der Rückstand wird aus Aether/ Hexan umkristallisiert. Man erhält so 6,5 der Titelverbindung mit einem Schmelzpunkt von 70-72°C.
Das Ausgangsmaterial 4,6-Dihydroxy-2-(2'-furyl)-pyrimidin wird wie folgt hergestellt:
Herstellung von 4,6-Dichlor-2-(3-thienyl)-pyrimidin
Man kocht während 2 Stunden am Rückfluss ein Gemisch von 14.g 4,6-Di- hydroxy-2-(3-thienyl)-pyrimidin, 10 ml N,N-Dimethylanilin und 40 ml Phosphortrichlorid. Die Reaktionslösung wird dann am Rotationsverdampfer unter Vakuum eingedampft und auf Eis/Wasser gegossen. Die wässrige Lösung wird dann mehrmals mit Aethylacetat extrahiert, die organischen Phasen werden gewaschen, mit Bleicherde behandelt, getrocknet und eingeengt. Der Rückstand wird aus Aether/Hexan umkristallisiert und man erhält 7 g kristallines Titelprodukt vom Schmelzpunkt 86-90°C.
Das als Ausgangsmaterial benützte 4,6-Dihydroxy-2-(3-thienyl)-pyrimidin wird wie folgt hergestellt:
Herstellung von 4,6-Dichloro-2-(1-naphthyl)-pyrimidin
Man kocht während 2 Stunden am Rückfluss 5 g 4,6-Dihydroxy-2-(1-naphthyl)-pyrimidin, 5 ml N,N-Dimethylanilin und 20 ml Phosphortrichlorid. Die erhaltene Lösung wird dann unter Vakuum am Rotationsverdampfer eingeengt und der Rückstand auf Eis/Wasser gegossen.
Die wässrige Lösung wird mit Aether extrahiert, gewaschen, getrocknet, mit Bleicherde behandelt und eingeengt. Der Rückstand wird aus Aether/ Hexan umkristallisiert. Man erhält so 3,1 g kristallines Titelprodukt vom Schmelzpunkt 111-113°C.
Das als Ausgangsmaterial benötigte 4,6-Dihydroxy-2-(1-naphthyl)-pyrimidin wird wie folgt hergestellt:
In analoger Weise zu diesen Beispielen werden folgende Verbindungen hergestellt:
Die Verbindungen der Formel I werden im allgemeinen nicht als solche in der Landwirtschaft eingesetzt. Man verwendet gebrauchsfertige formulierte Mittel, welche entweder direkt oder mit Wasser verdünnt eingesetzt werden können.
Zur Herstellung eines a) 5%igen und b) 2%igen Stäubemittels werden die folgenden Stoffe verwendet:
95 Teile Talkum,
1 Teil hochdisperse Kieselsäure,
97 Teile Talkum.
Die Wirkstoffe werden mit den Trägerstoffen vermischt und vermahlen und können in dieser Form zur Anwendung verstäubt werden.
Zur Herstellung eines 5Zigen Grnaulates werden die folgenden Stoffe verwendet:
Die Aktivsubstanz oder die Mischung wird mit dem Pflanzenöl vermischt und mit 6 Teilen Aceton gelöst, hierauf wird Polyäthylenglykol und Cetylpolyglykoläther zugesetzt. Die so erhaltene Lösung wird auf Kaolin aufgesprüht, und anschliessend wird das Aceton im Vakuum verdampft. Ein derartiges Mikrogranulat lässt sich vorteilhaft in Saat furchen einarbeiten.
Zur Herstellung eines a) 70%igen, b) 40%igen, c) und d) 25%igen, e) 10%igen Spritzpulvers werden folgende Bestandteile verwendet:
Die Wirkstoffe werden in geeigneten Mischern mit den Zuschlagstoffen innig vermischt und auf entsprechenden Mühlen und Walzen vermahlen. Man erhält Spritzpulver von vorzüglicher Benetzbarkeit und Schwebefähigkeit, die sich mit Wasser zu Suspensionen der gewünschten Konzentration verdünnen und insbesondere zur Blattapplikation (zwecks Wuchsverzögerung oder für Fungizideinsatz) verwenden lassen.
Zur Herstellung eines 25Zigen emulgierbaren Konzentrates werden folgende Stoffe verwendet:
Zur Herstellung einer 45%igen Paste werden folgende Stoffe verwendet:
Die Aktivsubstanz wird mit den Zuschlagstoffen in dazu geeigneten Geräten innig vermischt und vermahlen. Man erhält eine Paste, aus der sich durch Verdünnen mit Wasser Suspensionen jeder gewünschten Konzentration herstellen lassen.
Die Fähigkeit der Verbindungen der Formel I, Kulturpflanzen vor der phytotoxischen Wirkung starker Herbizide zu schützen, kann aus dem folgenden Beispiel ersehen werden. In den Versuchsbeschreibungen werden die Verbindungen der Formel I als Antidote (Gegenmittel) bezeichnet. Die relative Schutzwirkung ist in X angegeben. 0% bedeutet die Wirkung des Herbizides wenn allein appliziert; 100% bedeutet das angestrebte normale Wachstum der Kulturpflanze.
Reissamen werden während 48 Stunden mit Lösungen der als Antidote zu prüfenden Substanz von 100 ppm getränkt. Anschliessend werden die Samen etwa 2 Stunden trocknen gelassen, bis sie nicht mehr kleben. Plasrik Container (25 cm lang, 17 cm breit und 12 cm hoch) werden bis 2 cm unter dem Rand mit sandigem Lehm gefüllt. Die vorgequollenen Samen werden auf der Bodenfläche des Containers gesät und nun ganz schwach gedeckt. Die Erde wird in einem feuchten (nicht sumpfigen) Zustand gehalten. Dann wird das Herbizid in verdünnter Lösung auf die Bodenoberfläche versprüht. Der Wasserstand wird entsprechend dem Wachstums sukzessive erhöht. 21 Tage danach wird die realtive Schutzwirkung des Antidots in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit dem Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (100% Wachstum). Die Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst.
Als Herbizid wird 2-Chlor-2,6-diäthyl-N-(2"-propyloxyäthyl)-acetanilid ("Pretilachlor") in einer Aufwandmenge von 0,25 kg pro Hektar verwendet.
Reissamen werden während 48 Stunden in Wasser vorgequollen. PlastikContainer (25 cm lang, 17 cm breit und 12 cm hoch) werden mit Erde gefüllt, in die die vorgequollenen Reissamen eingesät werden. Anschliessend wird die als Antidote zu prüfende Substanz zusammen mit dem Herbizid als Tankmischung versprüht. Der Wasserstand wird entsprechend dem Wachstum der Reispflanzen sukzessive erhöht. 18 Tage nach dem Verpflanzen wird die Schutzwirkung des Antidots in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (100% relative Schutzwirkung).
Die Resultate sind untenstehend zusammengefasst.
Herbizid: 2-Chlor-2',6'-diäthyl-N-(2"-propyloxyäthyl)-acetanilid ("Pretilachlor")
Reispflanzen werden bis zum 1 1/2-2 Blattstadium in Erde aufgezogen. Die Pflanzen werden dann büschelweise (immer 3 Pflanzen zusammen) in Container (47 cm lang, 29 cm breit und 24 cm hoch) in sandigen Lehm verpflanzt. Die Bodenoberfläche wird anschliessend mit Wasser von 1,5-2 cm Höhe beschichtet. 2-3 Tage nach dem Verpflanzen wird das Herbizid zusammen mit der als Antidote zu prüfenden Substanz als Tankmischung direkt ins Wasser appliziert. 24 Tage nach dem Verpflanzen wird die Schutzwirkung des Antidots in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwikrung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (100Z Schutzwirkung).
Die Resultate sind wie folgt:
Reissamen werden mit der als Safener zu prüfenden Substanz in einen Glasbehälter gemischt. Samen und Produkt werden durch Schütteln und Rotation gut zusammengemischt. Dann werden Container (47 cm lang, 29 cm breit und 24 cm hoch) mit sandiger Erde gefüllt und die gebeizten Samen werden eingesät. Nach dem Bedecken des Samens wird das Herbizid in einer verdünnten Lösung auf die Bodenoberfläche versprüht. Etwa 20 Tage nach der Saat (3-Blattstadium der Reispflanzen) wird die Bodenoberfläche mit 4 cm Wasser Höhe beschichtet. 30 Tage nach der Herbizidapplikation wird die Schutzwirkung des Safeners in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (= 100% relative Schutzwirkung).
Die Resultate sind wie folgt:
Reissamen werden mit der als Safener zu prüfenden Substanz in einen Glasbehälter gemischt. Samen und Produkt werden durch Schütteln und Rotatiin gut zusammengemischt. Anschliessend werden Plastikcontainer (47 cm lang, 29 cm breit und 24 cm hoch) mit sandiger Lehmerde gefüllt und die gebeizten Samen werden eingesät. Nach dem Bedecken des Samens wird das Herbizid auf die Bodenoberfläche versprüht. 18 Tage nach der Saat wird die Schutzwirkung des Safeners in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (= 100% relative Schutzwirkung).
Die Resultate sind wie folgt:
Töpfe, welche einen oberen Durchmesser von 6 cm haben, werden mit sandiger Lehmerde gefüllt und Sorghumsamen der Sorte G522 werden eingesät. Nach dem Bedecken der Samen wird die als Safener zuprüfende Substanz zusammen mit dem Herbizid in verdünnter Lösung als Tankmischung auf die Bodenoberfläche versprüht. 21 Tage nach der Herbizidapplikation wird die Schutzwirkung des Safeners in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (= 100% relative Schutzwirkung.
Die Resultate sind wie folgt:
Weizensamen der Sorte "Farnese" werden in Plastiktöpfe (oberer Durchmesser 11 cm), die 0,5 1 Erde enthalten, im Gewächshaus ausgesät. Nach dem Bedecken der Samen wird die als Safener zu prüfende Substanz zusammen mit dem Herbizid als Tankmischung im Nachauflaufverfahren appliziert. 20 Tage nach der Applikation wird die Schutzwirkung des Safeners in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (= 100Z relative Schutzwirkung).
Die Resultate sind wie folgt:
Plastikcontainer (25 cm lang, 17 cm breit und 12 cm hoch) werden mit sandiger Lehmerde gefüllt und Sojasamen der Sorte "HARK" eingesät. Nach dem Nedecken der Samen werden die als Safener zu prüfende Substanz zusammen mit dem Herbizid in verdünnte Lösung als Tankmischung auf die Bodenoberfläche gesprüht. 30 Tage nach der Applikation wird die Schutzwirkung des Safeners in Prozent bonitiert. Als Referenzen dienen dabei die mit dem Herbizid allein behandelten Pflanzen (keine Schutzwirkung) sowie die vollständig unbehandelte Kontrolle (= 100% relative Schutzwirkung). Das Resultat ist wie folgt:
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