专利汇可以提供Phenoxyverbindungen als Mikrobizide专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Pyrimidinyl- resp. Pyrazinylderivate der Formel
worin R, bis R, unabhängig voneinander Wasserstoff, Halogen, C,-C 6 -Alkyl, C 1 -C 6 Halogenalkyl, C 1 -C 6 -Alkoxy, C 1 -C 6 -Halogenalkoxy, Cyano, C 1 -C 6 -Alkoxycarbonyl oder Phenyl, R, und R 7 unabhängig voneinander Wasserstoff, C 1 -C 6 -Alkyl, C 3 -C 6 -Alkenyl oder C 3 -C 6 -Alkinyl sowie gegebenenfalls durch Halogen, C 1 -C 6 -Alkyl, C 1 -C 6 -Halogenalkyl, C 1 -C 6 -Alkoxy oder C 1 -C 6 -Halogenalkoxy substituiertes Phenyl oder Benzyl bedeuten, und
und oder R 9 Wasserstoff, C 1 -C 6 -Alkyl, C 1 -C 6 -Alkenyl, C 3 -C 6 -Alkinyl oder gegebenenfalls durch Halogen, C 1 -C 6 -Alkyl, C 1 -C 6 -Halogenalkyl, C 1 -C 6 -Alkoxy, C 1 -C 6 -Halogenalkoxy substituiertes Benzyl bedeuten, stellen wertvolle Mikrobizide dar. Es werden Verfahren zur Herstellung dieser Verbindungen und ihre Verwendung in der Schädlingsbekämpfung, vor allem gegen phytopathogene Bakterien und Pilze beschrieben.,下面是Phenoxyverbindungen als Mikrobizide专利的具体信息内容。
Die vorliegende Erfindung betrifft Phenoxiäthanon- resp. Phenoxi- äthanol-Derivate sowie deren Säureadditionssalze und Metallkomplexe, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung in der Schädlingsbekämpfung. Die neuen Verbindungen haben die Formel I
Wie ersichtlich, betrifft die vorliegende Erfindung Phenoxyäthanonrespektive Phenoxyäthanol-Derivate, bei denen der Substituent R8 einen Sechsring-Heterocyclus mit 2 N-Atomen enthält.
Die Verbindungen der Formel I bilden demgemäss je nach Bedeutung des Substituenten R8 zwei Reihen von Präparaten, die Pyrazinyl-2-Derivate und die Pyrimidinyl-5-Derivate.
Die bei R1 bis Rg in Frage kommenden Alkyl-, Halogenalkyl-, Alkoxy-, Halogenalkoxy-, Alkenyl- und Alkinylgruppen können geradkettig oder verzweigt sein.
Unter dem Begriff Alkyl selbst oder als Bestandteil eines anderen Substituenten wie Alkoxy, Halogenalkyl, Halogenalkoxy etc., sind je nach Zahl der angegebenen Kohlenstoffatome beispielsweise die folgenden Gruppen zu verstehen: Methyl, Aethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl sowie ihre Isomeren, wie z.B. Isopropyl, Isobutyl, tert.-Butyl, Isopentyl usw. Halogen und Halo stehen stellvertretend für Fluor, Chlor, Brom oder Jod. Haloalkyl steht somit für einen einfach bis perhalogenierten Alkylrest, wie z.B. CHClz, CH2F, CCl3, CHzCl; CHFCH3 CH2CH2Br, CF2CF3, C2Cl5, CHzBr, CHBrCl usw., vorzugsweise für CF3 und CHFz. Die vorstehenden Beispiele gelten sinngemäss für Halogenalkoxy. Alkenyl steht z.B. für Propenyl-(1), Allyl, Butenyl-(1), Butenyl-(2) oder Butenyl-(3) sowie Ketten mit mehreren Doppelbindungen. Alkinyl bedeutet z.B. Propinyl-(2), Butinyl-(l), Butinyl-(2), Pentinyl-(4) usw., vorzugsweise Propargyl.
Die vorliegende Erfindung betrifft somit die freien Verbindungen der Formel I, deren Säureadditionssalze und deren Metallkomplexe, wobei die freien Verbindungen bevorzugt sind.
Beispiele salzbildender Säuren sind unter den anorganischen Säuren Halogenwasserstoffsäuren wie Fluorwasserstoffsäure, Chlorwasserstoffsäure, Bromwasserstoffsäure oder Jodwasserstoffsäure sowie ferner Schwefelsäure, Phosphorsäure, phosphorige Säure, Salpetersäure, und unter den organischen Säuren Essigsäure, Trifluoressigsäure, Trichloressigsäure, Propionsäure, Glycolsäure, Thiocyansäure, Milchsäure, Bernsteinsäure, Zitronensäure, Benzoesäure, Zimtsäure, Oxalsäure, Ameisensäure, Benzolsulfonsäure, p-Toluolsulfonsäure, Methansulfonsäure, Salicylsäure, p-Aminosalicylsäure, 2-Phenoxybenzoesäure oder 2-Acetoxybenzoesäure.
Metallkomplexe der Formel I bestehen aus dem zugrundeliegenden organischen Molekül und einem anorganischen oder organischen Metallsalz, beispielsweise den Halogeniden, Nitraten, Sulfaten, Phosphaten, Acetaten, Trifluoracetaten, Trichloracetaten, Propionaten, Tartraten, Sulfonaten, Salicylaten, Benzoaten usw. der Elemente der dritten und vierten Hauptgruppe wie Aluminium, Zinn oder Blei sowie der ersten bis achten Nebengruppe wie Chlor, Mangan, Eisen, Kobalt, Nickel, Zirkonium, Kupfer, Zink, Silber, usw. Bevorzugt sind die Nebengruppen-Elemente der 4. Periode. Die Metalle können dabei in die verschiedenen ihnen zukommenden Wertigkeit vorliegen. Die Metallkomplexe der Formel I können ein-oder mehrkernig auftreten, d.h. sie können ein oder mehrere organische Molekülanteile als Liganden enthalten. Komplexe mit den Metallen, Kupfer, Zink, Mangan, Zinn und Zirkonium sind bevorzugt.
Bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, worin
Eine der wichtigen Untergruppen der Verbindungsgruppe I-a sind jene Pyrazinyl-2-Derivate der Formel I mit
worin
Innerhalb der Verbindungsgruppe I-b sind jene Verbindungen bevorzugt, worin
In der Verbindungsgruppe I-c sind jene Vertreter besonders bevorzugt, worin R6 für einen der aliphatischen Substituenten steht.
Eine der wichtigen Untergruppen der Verbindungsgruppe I-a sind jene Pyrimidinyl-5-Derivate der Formel I mit
worin
Innerhalb der Verbindungsgruppe Id sind jene Verbindungen bevorzugt, worin
In der Verbindungsgruppe I-e sind jene Vertreter besonders bevorzugt, worin R6 für einen aliphatischen Substituenten steht.
Unter den bevorzugten Beispielen von Verbindungen der Formel I sind folgende Vertreter:
Die erfindungsgemässen Verbindungen der Formel I, worin R8
Als Basen kommen bei dem Verfahren b) insbesondere tertiäre Amine, wie Trialkylamine und Pyridin, ferner Hydroxide, Oxide, Carbonate und Bicarbonate von Alkali- und Erdalkalimetallen sowie Alkalimetallalkoholate, wie z.B. Kalium-t.butylat oder Alkalihydride in Betracht.
Sollen Verbindungen der Formel I hergestellt werden, bei denen R6 und/oder R7 eine andere Bedeutung als Wasserstoff haben, so ist es zuweilen vorteilhaft, in einem ersten Reaktionsschritt eine Verbindung der Formel IV bzw. IVa, bei der R6 = R? = Wasserstoff bedeutet, mit dem gewünschten Phenol der Formel V zur Reaktion zu bringen, und dann in einem Folgeschritt in die entstandene Verbindung der Formel I den gewünschten Substituenten R6 und/oder R7 an der aktivierten CHz-Gruppe in Form einer Verbindung
Das Verfahren a) wird entweder in Abwesenheit oder bevorzugt in Anwesenheit eines Lösungs- oder Verdünnungsmittels und bei einer Temperatur im Bereich von -130° bis +50°C, vorzugsweise bei -130° bis +20°C, durchgeführt.
Das Verfahren b) wird gleichfalls bevorzugt in einem Lösungsmittel bei Temperaturen von -50° bis +150°C, bevorzugt 0° bis 120°C, durchgeführt.
Als Lösungs- oder Verdünnungsmittel kommen inerte, hydroxylgruppenfreie Vertreter in Frage, z.B. Aether und ätherartige Verbindungen, wie Diäthyläther, Diisopropyläther, Dioxan, 1,2-Dimethoxyäthan und Tetrahydrofuran; Amide, wie N,N-dialkylierte Carbonsäureamide vom Typ Dimethylformamid; aliphatische, aromatische sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Benzol, Toluol, Xylole, Chloroform und Chlorbenzol; Nitrile wie Acetonitril; Dimethylsulfoxid und Ketone wie Aceton oder Methyläthylketon.
Die nach den oben stehenden Verfahren hergestellten Ketone der Formel I können nach bekannten Methoden durch Hydrierung und, sofern gewünscht, anschliessende Reaktion mit einer Verbindung der Formel VII
C3-C6-Alkenyl, C3-C6-Alkinyl oder Benzyl, das im Ring durch Halogen, C1-C6-Alkyl, C1-C6-Halogenalkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Halogenalkoxy substituiert sein kann, bedeuten. In der Formel VII steht R" für C1-C6-Alkyl, C3-C6-Alkenyl, C3-C6-Alkinyl oder gegebenenfalls durch Halogen, C1-C6-Alkyl, CI-C6-Halogenalkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Halogenalkoxy substituiertes Benzyl. Verbindungen der Formeln II bis VII sind bekannt oder können nach bekannten Verfahren hergestellt werden.
Verbindungen der Formel I können, falls sie ein asymmetrisches Kohlenstoffatom besitzen, in zwei enantiomeren Formen vorliegen. Im allgemeinen entsteht bei der Herstellung dieser Substanzen ein Gemisch beider Enantiomerer; dieses lässt sich auf bekannte Weise in die reinen optischen Antipoden aufspalten. Verbindungen der Formel I mit zwei Asymmetrie-Zentren liegen auch als Gemische von diastereomeren Formen vor, die mittels physikalischer Methoden getrennt werden können. Die vorliegende Erfindung betrifft alle reinen Enantiomeren bzw. Diastereomeren und deren Gemische untereinander.
Verbindungen der Formel I besitzen ein für praktische Bedürfnisse sehr günstiges Mikrobizid-Spektrum gegen phytopathogene Pilze und Bakterien. Sie haben sehr vorteilhafte kurative, systemische und insbesondere präventive Eigenschaften und lassen sich zum Schutz von zahlreichen Kulturpflanzen einsetzen. Mit den Wirkstoffen der Formel I können an Pflanzen oder an Pflanzenteilen (Früchte, Blüten, Laubwerk, Stengel, Knollen, Wurzeln) von unterschiedlichen Nutzkulturen die auftretenden Mikroorganismen eingedämmt oder vernichtet werden, wobei auch später zuwachsende Pflanzenteile von derartigen Mikroorganismen verschont bleiben.
Die Wirkstoffe der Formel I sind gegen die den folgenden Klassen angehörenden phytopathogenen Pilze wirksam: Fungi imperfecti (z.B. Botrytis, Helminthosporium, Fusarium Septoria, Cercospora und Alternaria); Basidiomyceten (z.B. die Gattungen Hemileia, Rhizoctonia, Puccinia); insbesondere wirken sie gegen die Klasse der Ascomyceten (z.B. Venturia, Podosphaera, Erysiphe, Monilinia, Uncinula). Ueberdies wirken die Verbindungen der Formel I systemisch. Sie können ferner als Beizmittel zur Behandlung von Saatgut (Früchte, Knollen, Körner) und Pflanzenstecklingen zum Schutz von Pilzinfektionen sowie gegen im Erdboden auftretende phytopathogene Pilze eingesetzt werden. Die Verbindungen der Formel I besitzen teilweise auch pflanzenregulatorische Wirkung und können in höheren Dosierungen zur Zügelung des übermässigen vegetativen Wachstums an Kulturpflanzen verwendet werden.
Die Erfindung betrifft weiterhin mikrobizide Mittel sowie die Verwendung der Verbindungen der Formel I zur Bekämpfung phytopathogener Mikroorganismen, insbesondere pflanzenschädigender Pilze bzw. die präventive Verhütung eines Befalls an Pflanzen.
Darüberhinaus schliesst die vorliegende Erfindung auch die Herstellung agrochemischer Mittel ein, die gekennzeichnet ist durch das innige Vermischen der Aktivsubstanz mit einem oder mehreren hierin beschriebenen Substanzen bzw. Substanzgruppen. Eingeschlossen ist auch ein Verfahren zur Behandlung von Pflanzen, das sich durch Applikation der Verbindungen der Formel I bzw. der neuen Mittel auszeichnet.
Als Zielkulturen für die hierin offenbarten Indikationsgebiete gelten im Rahmen dieser Erfindung beispielsweise folgende Pflanzenarten: Getreide: (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Reis, Sorghum und und Verwandte); Rüben: (Zucker- und Futterrüben); Kern-, Stein- und Beerenobst: (Aepfel, Birnen, Pflaumen, Pfirsiche, Mandeln, Kirschen, Erd-, Him- und Brombeeren); Hülsenfrüchte: (Bohnen, Linsen, Erbsen, Soja); Oelkulturen: (Raps, Senf, Mohn, Oliven, Sonnenblumen, Kokos, Rizinus, Kakao, Erdnüsse); Gurkengewächse: (Kürbis, Gurken, Melonen); Fasergewächse: (Baumwolle, Flachs, Hanf, Jute); Citrusfrüchte: (Orangen, Zitronen, Pampelmusen, Mandarinen); Gemüsesorten: (Spinat, Kopfsalat, Spargel, Kohlarten, Möhren, Zwiebeln, Tomaten, Kartoffeln, Paprika); Lorbeergewächse: (Avocado, Cinnamonum, Kampfer) oder Pflanzen wie Mais, Tabak, Nüsse, Kaffee, Zuckerrohr, Tee, Weinreben, Hopfen, Bananen- und Naturkautschukgewächse sowie Zierpflanzen (Compositen).
Wirkstoffe der Formel 1 werden üblicherweise in Form von Zusammensetzungen verwendet und können gleichzeitig oder nacheinander mit weiteren Wirkstoffen auf die zu behandelnde Fläche oder Pflanze gegeben werden. Diese weiteren Wirkstoffe können sowohl Düngemittel, Spurenelement-Vermittler oder andere das Pflanzenwachstum beeinflussende Präparate sein. Es können aber auch selektive Herbizide, Insektizide, Fungizide, Bakterizide, Nematizide, Molluskizide oder Gemische mehrerer dieser Präparate sein, zusammen mit gegebenenfalls weiteren in der Formulierungstechnik üblichen Trägerstoffen, Tensiden oder anderen applikationsfördernden Zusätzen.
Geeignete Träger und Zusätze können fest oder flüssig sein und entsprechen den in der Formulierungstechnik zweckdienlichen Stoffen, wie z.B. natürlichen oder regenerierten mineralischen Stoffen, Lösungs-, Dispergier-, Netz-, Haft-, Verdickungs-, Binde- oder Düngemitteln.
Die Verbindungen der Formel I werden dabei in unveränderter Form oder vorzugsweise zusammen mit den in der Formulierungstechnik üblichen Hilfsmitteln eingesetzt und werden daher z.B. zu Emulsionskonzentraten, streichfähigen Pasten, direkt versprühbaren oder verdünnbaren Lösungen, verdünnten Emulsionen, Spritzpulvern, löslichen Pulvern, Stäubemitteln, Granulaten, durch Verkapselungen in z.B. polymeren Stoffen in bekannter Weise verarbeitet. Die Anwendungsverfahren wie Versprühen, Vernebeln, Verstäuben, Verstreuen, Bestreichen oder Giessen werden gleich wie die Art der Mittel den angestrebten Zielen und den gegebenen Verhältnissen entsprechend gewählt. Günstige Aufwendmengen liegen im allgemeinen bei 50 g bis 5 kg Aktivsubstanz (AS) je ha, bevorzugt 100 g bis 2 kg AS/ha, insbesondere bei 150 g bis 600 g AS/ha.
Als Lösungsmittel können in Frage kommen: Aromatische Kohlenwasserstoffe, bevorzugt die Fraktionen C8 bis C12, wie z.B. Xylolgemische oder substituierte Naphthaline, Phthalsäureester wie Dibutyl- oder Dioctylphthalat, aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan oder Paraffine, Alkohole und Glykole sowie deren Ether und Ester, wie Ethylenglykolmonomethyl-ether, Ketone, wie Cyclohexanon, stark polare Lösungsmittel wie N-Methyl-2-pyrrolidon, Dimethylsulfoxid oder Dimethylformamid, sowie gegebenenfalls epoxydierte Pflanzenöle oder Sojaöl; oder Wasser.
Als feste Trägerstoffe, z.B. für Stäubemittel und dispergierbare Pulver, lassen sich Calcit, Talkum, Kaolin, Montmorillonit oder Attapulgit, hochdisperse Kieselsäure oder saugfähige Polymerisate verwenden. Als gekörnte, adsorptive Granulatträger kommen Bimsstein, Ziegelbruch, Sepiolit oder Bentonit, als nicht-sorptive Träger z.B. Calcit oder Dolomit in Frage. Es können auch zerkleinerte Pflanzenrückstände verwendet werden.
Als oberflächenaktive Verbindungen kommen je nach Art des zu formulierenden Wirkstoffes der Formel I nichtionogene, kation-und/oder anionaktive Tenside mit guten Emulgier-, Dispergier- und Netzeigenschaften in Betracht. Unter Tensiden sind auch Tensidgemische zu verstehen.
Die in der Formulierungstechnik gebräuchlichen Tenside sind u.a. in folgenden Publikationen beschrieben:
Besonders vorteilhafte, applikationsfördernde Zuschlagstoffe sind ferner natürliche oder synthetische Phospholipide aus der Reihe der Kephaline und Lecithine, wie z.B. Phosphatidylethanolamin, Phosphatidylserin, Phosphatidylglycerin, Lysolecithin.
Die agrochemischen Zubereitungen enthalten in der Regel 0,1 bis 99 %, insbesondere 0,1 bis 95 % Wirkstoff der Formel I, 99,9 bis 1 %, insbesondere 99,9 bis 5 % eines festen oder flüssigen Zusatzstoffes und 0 bis 25 %, insbesondere 0,1 bis 25 % eines Tensides.
Während als Handelsware eher konzentrierte Mittel bevorzugt werden, verwendet der Endverbraucher in der Regel verdünnte Mittel.
Die Mittel können auch weitere Zusätze, wie Stabilisatoren, Entschäumer, Viskositätsregulatoren, Bindemittel, Haftmittel sowie Dünger oder andere Wirkstoffe zur Erzielung spezieller Effekte enthalten.
Zu einer Lösung von 20 g 2-Methyl-2-(4-chlorphenoxy)-propionsäure- äthylester und 21,7 g Jodpyrazin in 350 ml Diäthyläther werden bei -70°C während 20 Minuten 80 ml einer 1,6 N Lösung von Butyllithium in Hexan zugetropft. Das Reaktionsgemisch wird 1 Stunde bei -70°C gerührt, dann mit 10 Tropfen einer gesättigten Ammoniumchloridlösung versetzt und auf 20°C erwärmt. Anschliessend wird die organische Phase mit gesättigter Ammoniumchloridlösung und 3mal mit je 100 ml Sole (konz. NaCl-Lösung) gewaschen, über MgSO4 getrocknet und eingeengt.
Nach der Reinigung des Rohproduktes mittels Säulenchromatographie an Kieselgel (Eluiermittel: Toluol/Essigester 95:5) erhält man die Verbindung Nr. 1.04, Smp. 84-85°C.
Zu einer Lösung von 0,12 g Natriumborhydrid in 1 ml Wasser wird bei 0°C während 30 Minuten eine Lösung von 2,8 g 1-(2-Pyrazinyl)-2-methyl-2-(4-chlorphenoxy)-propan-l-on in 7 ml Tetrahydrofuran zugetropft. Das Reaktionsgemisch wird 2 Stunden bei 20°C gerührt und anschliessend mit Aether verdünnt. Die organische Phase wird mit 15 ml gesättigter Ammoniumchloridlösung und 3 mal mit je 15 ml Sole gewaschen, über MgS04 getrocknet und eingeengt. Nach der Reinigung des Rohproduktes mittels Säulenchromatographie an Kieselgel (Eluiermittel: Toluol/Essigester 4:1) erhält man die Verbindung Nr. 3.17, n23°D= 1,5697.
Herstellung der Verbindung 1-(2-Pyrazinyl)-1-methoxy-2-(2,4-dichlor- phenoxy)-butan der Formel
Herstellung der Verbindung 1-(5-Pyrimidinyl)-2-(2,4-dichlorphenoxy)-2-phenyl-äthan-1-on der Formel
In eine Lösung von 22 g 2-(2,4-Dichlorphenoxy)-2-phenyl-essigsäure- methylester der Formel
Auf diese oder analoge Weise werden folgende Verbindungen hergestellt:
Auf analoge Weise werden auch folgende Verbindungen hergestellt:
Auf analoge Weise werden auch folgende Verbindungen hergestellt:
Auf analoge Weise werden auch folgende Verbindungen hergestellt:
Aus solchen Konzentraten können durch Verdünnen mit Wasser Emulsionen jeder gewünschten Konzentration hergestellt werden.
Die Lösungen sind zur Anwendung in Form kleinster Tropfen geeignet.
Der Wirkstoff wird mit den Zusatzstoffen gut vermischt und in einer geeigneten Mühle gut vermahlen. Man erhält Spritzpulver, die sich mit Wasser zu Suspensionen jeder gewünschten Konzentration verdünnen lassen.
Der fein gemahlene Wirkstoff wird mit den Zusatzstoffen innig vermischt. Man erhält so ein Suspensions-Konzentrat, aus welchem durch Verdünnen mit Wasser Suspensionen jeder gewünschten Konzentration hergestellt werden können.
Weizenpflanzen werden 6 Tage nach der Aussaat mit einer aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellten Spritzbrühe (0,02 % Aktivsubstanz) besprüht. Nach 24 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit einer Uredosporensuspension des Pilzes infiziert. Nach einer
Inkubation während 48 Stunden bei 95-100 % relativer Luftfeuchtigkeit und ca. 20°C werden die infizierten Pflanzen in einem Gewächshaus bei ca. 22°C aufgestellt. Die Beurteilung der Rostpustelnentwicklung erfolgt 12 Tage nach der Infektion.
Zu Weizenpflanzen werden 5 Tage nach Aussaat eine aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellte Spritzbrühe gegossen (0,006 % Aktivsubstanz bezogen auf das Bodenvolumen). Nach 48 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit einer Uredosporensuspension des Pilzes infiziert. Nach einer Inkubation während 48 Stunden bei 95-100 % relativer Luftfeuchtigkeit und ca. 20°C werden die infizierten Pflanzen in einem Gewächshaus bei ca. 22°C aufgestellt. Die Beurteilung der Rostpustelnentwicklung erfolgt 12 Tage nach der Infektion.
Verbindungen aus den Tabellen zeigen gegen Puccinia-Pilze eine sehr gute Wirkung. Unbehandelte aber infizierte Kontrollpflanzen zeigen einen Puccinia-Befall von 100 %. Die Verbindungen Nr. 1.34, 1.37, 1.45-1.51, 2.08, 2.14, 2.32, 2.43-2.48, 3.04, 3.07, 3.26, 3.38-3.45, 4.25, 4.37-4.42 und andere hemmen den Puccinia-Befall auf 10 % oder weniger.
10-15 cm hohe Erdnusspflanzen werden mit einer aus Spritzpulver der Wirksubstanz hergestellten Spritzbrühe (0,006 Aktivsubstanz) besprüht und 48 Stunden später mit einer Konidiensuspension des Pilzes infiziert. Die infizierten Pflanzen werden während 72 Stunden bei ca. 21°C und hoher Luftfeuchtigkeit inkubiert und anschliessend bis zum Auftreten der typischen Blattflecken in einem Gewächshaus aufgestellt. Die Beurteilung der fungiziden Wirkung erfolgt 12 Tage nach der Infektion basierend auf Anzahl und Grösse der auftretenden Flecken.
Im Vergleich zu unbehandelten, aber infizierten Kontrollpflanzen (Anzahl und Grösse der Flecken = 100 %), zeigen Erdnusspflanzen, die mit Wirkstoffen aus den Tabellen behandelt werden, einen stark reduzierten Cercospora-Befall. Die Verbindungen der Formel I, z.B. Nr. 1.16, 1.19, 1.34, 1.37, 1.45, 1.48, 2.43-2.48, 3.07, 3.20, 3.21, 3.38, 3.40, 4.25, 4.37-4.42, verhindern das Auftreten von Flecken fast vollständig (0-10 % Befall).
Ca. 8 cm hohe Gerstenpflanzen werden mit einer aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellten Spritzbrühe (0,02 % Aktivsubstanz) besprüht. Nach 3-4 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit Konidien des Pilzes bestäubt. Die infizierten Gerstenpflanzen werden in einem Gewächshaus bei ca. 22°C aufgestellt und der Pilzbefall nach 10 Tagen beurteilt.
Zu ca. 8 cm hohen Gerstenpflanzen wird eine aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellte Spritzbrühe gegossen (0,006 % Aktivsubstanz bezogen auf das Erdvolumen). Es wird dabei darauf geachtet, dass die Spritzbrühe nicht mit den oberirdischen Pflanzenteilen in Berührung kommt. Nach 48 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit Konidien des Pilzes bestäubt. Die infizierten Gerstenpflanzen werden in einem Gewächshaus bei ca. 22°C aufgestellt und der Pilzbefall nach 10 Tagen beurteilt.
Verbindungen der Formel I zeigen gute Wirkung gegen Erysiphe-Pilze. Unbehandelte, aber infizierte Kontrollpflanzen zeigen einen Erysiphe-Befall von 100 %. Die Verbindungen der Nr. 1.01, 1.04, 1.05, 1.07-1.11, 1.16, 1.25, 1.34, 1.37-1.51, 2.05, 2.07, 2.08, 2.32, 2.35-2.48, 3.01, 3.04, 3.05, 3.07, 3.11, 3.12, 3.20, 3.21, 3.25-3.45, 4.04, 4.19, 4.20, 4.25-4.42 hemmen den Pilzbefall bei Gerste auf 0 bis 5 %.
Apfelstecklinge mit 10-20 cm langen Frischtrieben werden mit einer aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellten Spritzbrühe (0,006 % Aktivsubstanz) besprüht. Nach 24 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit einer Konidiensuspension des Pilzes infiziert. Die Pflanzen werden dann während 5 Tagen bei 90-100 % relativer Luftfeuchtigkeit inkubiert und während 10 weiteren Tagen in einem Gewächshaus bei 20-24°C aufgestellt. Der Schorfbefall wird 15 Tage nach der Infektion beurteilt. Verbindungen der Formel I hemmen den Krankheitsbefall auf weniger als 10 %. Unbehandelte aber infizierte Kontrolltriebe werden dagegen 100%ig befallen.
Ca. 10 cm hohe Bohnen-Pflanzen werden mit einer aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellten Spritzbrühe (0,02 % Aktivsubstanz) besprüht. Nach 48 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit einer Konidiensuspension des Pilzes infiziert. Nach einer Inkubation der infizierten Pflanzen während 3 Tagen bei 95-100 % relativer Luftfeuchtigkeit und 21°C erfolgt die Beurteilung des Pilzbefalls. Die Verbindungen aus der Tabelle hemmen in vielen Fällen die Pilzinfektion sehr stark. Bei einer Konzentration von 0,02 % erweisen sich die Verbindungen Nr. 2.14, 2.32, 3.04, 4.11, 4.39 als voll wirksam. Der Krankheitsbefall liegt bei 0 bis 8 %.
Reispflanzen werden nach zweiwöchiger Anzucht mit einer aus Spritzpulver des Wirkstoffes hergestellten Spritzbrühe (0,02 % Aktivsubstanz) besprüht. Nach 48 Stunden werden die behandelten Pflanzen mit einer Konidiensuspension des Pilzes infiziert. Nach 5 Tagen Inkubation bei 95-100 % relativer Luftfeuchtigkeit und 24°C wird der Pilzbefall beurteilt.
Reispflanzen, die mit einer Spritzbrühe behandelt worden sind, die als Aktivsubstanz eine der Verbindungen der Formel I enthält, zeigen im Vergleich zu unbehandelten Kontrollpflanzen (100 % Befall) weniger als 10 % Pilzbefall.
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