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Geräteeinbaudose für Kabelkanäle

阅读:1026发布:2020-06-25

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Geräteeinbaudose für Kabelkanäle, im wesentlichen umfassend- ein oben offenes Gehäuse (1) mit einem Boden (2) und drei Seitenwänden (3a, 3b, 3c) die zusammen, von oben gesehen eine C-, J- oder U-artige Form aufweisen und welche jeweils Mittel (4a, 4b, 4c) zum Befestigen eines Elektro-Einbaugerätes besitzen,- mindestens eine, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen (5, 6),- und mindestens eine, am Boden (2) außenseitig angebrachte Haltevorrichtung (7) zur Befestigung des Gehäuses (1) am Kabelkanal,- eine vierte Seitenwand (3d) die als ein schwenkbar angebrachter, umklappbarer Steg ausgebildet ist, der an seinem oberen freien Ende mindestens ein Mittel (4d) aufweist das zumindest mit dem, auf der gegenüberliegenden Seitenwand (3b) liegenden Mittel (4b) zur besagten Befestigung kooperieren kann wenn der Steg senkrecht vom Boden (2) weg hochgeklappt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die vierte Seitenwand (3d), als ein zum Inneren des Gehäuses (1) hin, am Boden umklappbarer Steg ausgebildet ist.Geräteeinbaudose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg am Boden (2) mit einem Filmscharnier (8) verbunden ist.Geräteeinbaudose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg mindestens ein Rastmittel aufweist, das mit einem, im Boden (2) des Gehäuses (1) vorgesehenen, komplementärem Rastmittel zu einer Rastverbindung kooperiert.Geräteeinbaudose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg zwei seitliche längliche Rastnuten (9, 9') aufweist, die mit zwei im Boden (2) des Gehäuses (1) vorgesehenen Rasthacken (10, 10') zu einer Rastverbindung kooperieren.Geräteeinbaudose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breiten der beiden sich gegenüberstehenden freistehenden Seitenwände (3a, 3c) und die Breite der vierten Seitenwand (3d) die Breiten der mindestens einen, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen (5, 6) bestimmen.Geräteeinbaudose nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Mittel (4a, 4b, 4c, 4d) der vier Seitenwände (3a, 3b, 3c, 3d) zum Befestigen eines Elektro-Einbaugerätes als Gewindelöcher (11a, 11b, 11c, 11d) ausgebildet sind, die zumindest paarweise (11a, 11d) bzw. (11b, 11c) zur waagrechten und/oder senkrechten Befestigung durch Anschrauben des Elektro-Einbaugeräts kooperieren.Geräteeinbaudose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen zumindest zwei gegenüberliegenden, vorzugsweise alle Öffnungen der Gewindelöcher (11a, 11b, 11c, 11d) auf einer gleichen Höhe bzw. in einer gleichen Ebene der Seitenwänden (3a, 3b, 3c, 3d) ausgebildet sind.Geräteeinbaudose nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichet, dass der Boden (2) des Gehäuses (1) eine Ausnehmung aufweist die, die vierte Seitenwand (3d) als umgeklappten Steg völlig aufnimmt, und in der Dicke des Bodens (2) so angebracht ist, daß der waagrechte umgeklappte Steg mit dem Rest des Bodens (2) fluchtet.
说明书全文

Es sind bereits Geräteeinbaudosen für Kabelkanäle bekannt, wie zum Beispiel in EP 971466, die es ermöglichen in einem Kabelkanal eingerastet zu werden und dort mit den zu montierenden Elektro-Einbaugeräte bestückt zu werden. Diese können entweder vertikal oder horizontal (relativ zum Fußboden) montiert werden.

Es werden folglich in der Regel zwei Dosenarten benötigt, was umständlich ist. Dosen die für beide Montagefälle einsetzbar sind, weisen hingegen unnötige Wände oder Wandabschnitte z. B. Stege auf die u. a. bei der Verkabelung im Wege stehen und dem Monteur die Arbeit erschweren. Außerdem ist ein breiteres Sortiment kostenungünstig.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Geräteeinbaudose anzugeben, die es erlaubt, sowohl bei einer horizontalen als auch bei einer vertikalen Montage in einem Kabelkanal, dem Monteur stets einen optimalen Zugang zum Inneren der Dose zu gewährleisten um Ihm den elektrischen Anschluß zu erleichtern, so daß er dann einfach das Elektro-Einbaugerät auf die besagte Dose auf der Oberseite des Gehäuses der Dose fixieren, z. B. festschrauben kann.

Produktions- und Lagerkosten werden durch ein einziges Modell für zwei Anwendungen ebenfalls reduziert während gleichzeitig die Montage vereinfacht wird.

Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Geräteeinbaudose mit den Merkmalen des Anspruchs 1.

Weitere vorteilhafte Merkmale werden in den Unteransprüchen angegeben.

Somit betrifft die Erfindung eine Geräteeinbaudose für Kabelkanäle, im wesentlichen umfassend

  • ein oben offenes Gehäuse mit einem Boden und drei Seitenwänden die zusammen, von oben gesehen eine C-, J- oder U-artige Form aufweisen und welche jeweils Mittel zum Befestigen eines Elektro-Einbaugerätes besitzen,
  • mindestens eine, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen,
  • und mindestens eine, am Boden außenseitig angebrachte Haltevorrichtung zur Befestigung des Gehäuses am Kabelkanal,

dadurch gekennzeichnet, dass

  • die vierte Seitenwand, als ein zum Inneren des Gehäuses hin, am Boden schwenkbar angebrachter, umklappbarer Steg ausgebildet ist, der an seinem oberen freien Ende mindestens ein Mittel aufweist, das zumindest mit einem, auf der gegenüberliegenden Seitenwand liegenden Mittel zur besagten Befestigung kooperieren kann wenn der Steg senkrecht vom Boden weg hochgeklappt ist.

Dank der erfindungsgemäßen Geräteeinbaudose kann für das jeweils ausgesuchte Montageverfahren die vierte Seitenwand entweder als Steg benutzt oder umgeklappt werden wobei in der umgeklappten Form der Zugang zum Inneren der Dose erheblich erleichtert wird.

Die Erfindung wird nun an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die nicht einschränkenden Beispielen darstellen, dies im Zusammenhang mit den anliegenden folgenden schematischen Figuren.

Es zeigen:

  • Fig. 1a, b eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Geräteeinbaudose (ohne Elektro-Einbaugerät) mit stehendem vertikalen Steg, bzw. mit umgeklapptem Steg;
  • Fig. 2a, b eine vordere Ansicht des Objekts der Fig. 1a bzw. der Fig 1b; und
  • Fig. 3a, b eine Draufsicht des Objekts der Fig. 1a bzw. der Fig. 1b.

Wie in den Figuren 1a und 1b vereinfacht illustriert, betrifft die vorliegende Erfindung eine Geräteeinbaudose für Kabelkanäle, im wesentlichen umfassend

  • ein oben offenes Gehäuse 1 mit einem Boden 2 und drei Seitenwänden 3a, 3b, 3c die zusammen, von oben gesehen eine C-, J- oder U-artige Form aufweisen und welche jeweils Mittel 4a, 4b, 4c zum Befestigen eines Elektro-Einbaugerätes besitzen,
  • mindestens eine, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen 5, 6,
  • und mindestens eine, am Boden 2 außenseitig angebrachte Haltevorrichtung 7 zur Befestigung des Gehäuses 1 am Kabelkanal (nicht dargestellt),

dadurch gekennzeichnet, dass

  • die vierte Seitenwand 3d, als ein zum Inneren des Gehäuses 1 hin, am Boden 2 schwenkbar angebrachter, umklappbarer Steg ausgebildet ist, der an seinem oberen freien Ende mindestens ein Mittel 4d aufweist das zumindest mit einem, auf der gegenüberliegenden Seitenwand 3b liegenden Mittel 4b zur besagten Befestigung kooperieren kann wenn der Steg senkrecht vom Boden 2 weg hochgeklappt ist.

In der Regel werden symmetrische Dosen bzw. Ausfertigungen stark bevorzugt. Wie im dargestellten Beispiel, besitzt die erfindungsgemäße Dose vorzugsweise eher ein Gehäuse 1, in dem die drei benachbarten und verbundenen sich folgenden Seitenwände 3a, 3b, 3c eine von oben gesehen eine C-artige Form bilden, wobei die zwei Ecken zwischen den vertikalen Seitenwänden 3a, 3b bzw. 3b, 3c, praktischerweise abgerundet werden können.

Je nach Länge der seitlichen Seitenwände 3a bzw. 3c kann diese C-artige Form auch eher in eine U oder J-artige Form umgewandelt werden. Die vierte komplementäre Wand 3d, die die quadratartige (von oben bzw. der Seite gesehen) Dose bildet ist erfindungsgemäß als vertikaler Steg oder vierte Teil-seitenwand ausgebildet. Die Breite und Höhe der vierten Wand 3d sind auf jeden Fall so bemessen, dass sie immer ein komplettes Zurückklappen der vierten Wand 3d ins Innere des Gehäuses 1 ermöglichen. Bei dem auf den Figuren dargestellten Beispiel beträgt die Breite der vierte Wand 3d, die nicht mit den anderen drei Seitenwänden 3a, 3b und 3c verbunden ist, nur etwa ein Drittel der Breite der gegenüberliegenden Seitenwand 3b, während die zwei anderen Seitenwänden 3a und 3c beide etwa nur die hälfte der Breite der gegenüberliegenden Seitenwand 3b als Breite aufweisen. Alle vier Seitenwände 3a, 3b, 3c und 3d haben vorzugsweise, die gleiche Höhe oder zumindest sind sie so gestaltet, dass die notwendigen Mittel 4a, 4b, 4c, und 4d in der gleichen Ebene auf der gleichen Höhe liegen, so dass sich das Elektrogerät, insbesondere durch einen in der Regel quadratischen Rahmen, z. B. aus Metall, auf das Gehäuse 1 fixieren läßt. Dazu kann z. B. der Rahmen auf das Gehäuse geschraubt werden, wie es in einer besonders bevorzugten Variante später beschrieben wird und wie man es von den Figuren her schon von den angedeuteten zwei Schrauben erahnen kann.

Wie auf den Figuren 1a, 1b und 3a, 3b besonders gut zu erkennen, ist auf jeden Fall genügend Platz zwischen den zwei lateralen Seitenwänden 3a, 3c und der vierten freien Seitenwand oder Steg 3d vorhanden um zumindest eine, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen 5, 6 zu bilden durch welche die Kabel ins Innere des Gehäuses 1 durchgeführt werden können um dort später mit dem montierten Elektrogerät angeschlossen zu sein.

Die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose ist dadurch gekennzeichnet, dass der Steg am Boden 2 mit einem Filmscharnier 8 verbunden ist. Dieses Filmscharnier 8 kann die ganze Breite der Seitenwand 3d einnehmen oder nur punktweise z. B. wie dargestellt als zwei punktartige Verbindungen ausgebildet werden.

Dies ermöglicht das Zurückklappen der vierten Wand 3d bzw. des Steges. Wie z. B. auf der Fig. 2b zu erkennen, ist das Filmscharnier 8 am äußeren Rand des Bodens 2 befestigt. Somit kann die Seitenwand 3d bzw. der Steg komplett nach Innen in das Gehäuse 1 gekippt werden und von der vertikalen Stellung (90° zur Bodenebene) bis zu der auf der Fig. 3b sichtbaren horizontalen Stellung (0°). Alle Stellungen dazwischen sind theoretisch möglich, z. B. 45° wenn ein komplettes Wegklappen (insbesondere mit Einrasten) nicht gewünscht oder erforderlich sein sollte. Sollte die Seitenwand 3d bzw. der Steg nur zeitweise störend oder unbenutzt sein kann dieser nur ein wenig weggeklappt werden um später wieder in die aufrechte Haltung (90°) zurückgebracht werden wo er dann z. B. zur Fixierung dank des Mittels 4d verwendet wird, insbesondere als zusätzliche dritte Festigungsmöglichkeit bei Verwendung der zwei lateralen Mitteln 4a, 4c der entsprechenden lateralen Seitenwände 3a, 3c.

Alternativ kann die nicht benutzte Seitenwand 3d als Steg auch vom Boden definitiv abgetrennt werden, z. B. abgeschnitten oder einfach durch mehrmaliges umbiegen bis zur Trennung abgebrochen werden, da das Filmscharnier 8 aus nur wenig und relativ leichtbrüchigem Material besteht. Üblicherweise besteht das Filmscharnier 8 aus dem gleichen Material, insbesondere Kunststoff oder Verbundkunststoff wie alle anderen Teile des Gehäuses 1. Das Gehäuse 1 kann durch jedes übliche Gies- oder Spritz-giesverfahren serienmäßig hergestellt werden.

In einer bevorzugten Variante ist die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg mindestens ein Rastmittel aufweist, das mit einem, im Boden 2 des Gehäuses 1 vorgesehenen, komplementärem Rastmittel zu einer Rastverbindung kooperiert.

Vorzugsweise und wie z. B. auf den Figuren 1a, 1b oder 3b schematisch angedeutet, ist die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose ferner dadurch gekennzeichnet, dass der Steg zwei seitliche längliche Rastnuten 9, 9' aufweist, die mit zwei im Boden 2 des Gehäuses 1 vorgesehenen Rasthacken 10, 10' zu einer Rastverbindung kooperieren. Diese Lösung ist besonders günstig, da diese Teile direkt bei der Herstellung des Gehäuses 1 gebildet werden können indem die entsprechende Formen (Vorspünge und Ausnehmungen, usw.) direkt in der Giesform vorgesehen werden. Somit läßt sich das Gehäuse 1 einfach aus einem einzigen Teil bilden und weitere Einzelteile oder zusätzliche Montageschritte werden einfach vermieden.

Das Gleiche gilt für die am Boden 2 außenseitig angebrachte Haltevorrichtung 7 zur Befestigung des Gehäuses 1 am nicht dargestellten Kabelkanal. Diese an sich bekannten Haltevorrichtungen arbeiten wie elastische Rastelemente, die sich auf eine zentrale Schiene des Kabelkanals einfach aufstecken lassen und das Gehäuse 1 dort der Schiene entlang gleiten lassen.

Die Lösung der Rastnuten 9, 9' mit den Rasthacken 10, 10' ermöglicht eine einfache und feste (falls gewünscht sogar eine reversibele) Verbindung die nur einmal betätigt werden muss um die Seitenwand 3d oder den Steg im Boden 2 festzuhalten.

Wie schon oben erwähnt und gemäß einem weiteren Merkmal, bestimmen die Breiten der beiden sich gegenüberstehenden freistehenden Seitenwände 3a, 3c und die Breite der vierten Seitenwand 3d die Breiten der mindestens einen, vorzugsweise zwei Kabeleinführungsöffnungen 5, 6.

In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose noch dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Mittel 4a, 4b, 4c, 4d der vier Seitenwände 3a, 3b, 3c, 3d zum Befestigen eines Elektro-Einbaugerätes als Gewindelöcher 11a, 11b, 11 c, 11d ausgebildet sind, die zumindest paarweise 11a, 11c bzw. 11b, 11d zur waagrechten und/oder senkrechten Befestigung durch Anschrauben des Elektro-Einbaugeräts kooperieren (siehe Fig. 1a).

Die Dicke der Seitenwände 3a, 3b, 3c, 3d ist zumindest an den Stellen wo die Mittel 4a, 4b, 4c, 4d vorhanden sind entsprechend stark, wie auf den Figuren deutlich zu erkennen.

Die anderen Bereiche dieser Wände können dünner ausgeführt werden um Material zu sparen.

Zweckmäßigerweise ist die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose ebenfalls, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen zumindest zwei gegenüberliegenden, vorzugsweise alle Öffnungen der Gewindelöcher auf einer gleichen Höhe bzw. in einer gleichen Ebene der Seitenwänden 3a, 3b, 3c, 3d ausgebildet sind.

Auf der Figur 2a wurde die Höhe der vierten Seitenwand 3d etwas niedrieger als die Höhe der anderen Seitenwänden 3a, 3b, 3c gewählt. Die Öffnungen der Gewindelöcher 11a, 11b und 11c liegen dennoch in der gleichen Ebene. Die Tatsache, dass das vierte Gewindeloch 11 d etwas tiefer liegt kann z. B. mit einer entsprechend längeren Schraube ausgeglichen werden.

Es wird somit gewährleistet, dass das Elektro-Einbaugerät sicher und ordnungsgemäß montiert werden kann und, dass z. B. im Falle eines Metallrahmens der auf das Gehäuse 1 fixiert wird dieser vorzugsweise parallel zum Boden des Kabelkanals ausgerichtet ist.

In einer bevorzugten Form ist die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose ebenfalls dadurch gekennzeichnet, dass der Boden 2 des Gehäuses 1 eine Ausnehmung aufweist die, die vierte Seitenwand 3d als umgeklappten Steg völlig aufnimmt, und in der Dicke des Bodens 2 so angebracht ist, dass der waagrechte umgeklappte Steg mit dem Rest des Bodens 2 fluchtet (siehe Fig. 1b und 2b).

Dank der vorliegenden Erfindung hat der Arbeiter für die Montage eine praktische Geräteeinbaudose, die einfach und preiswert herzustellen ist, und vor Ort einfach eingesetzt werden kann, um in kurzer Zeit und ohne Mühe eine sichere Montage und Verbindung eines Elektrogerätes sowohl in einer horizontalen so wie vertikalen Lage im Kanal zu ermöglichen.

Im nicht begrenzendem Beispiel, das auf den beiliegenden Figuren dargestellt ist können somit eins bis vier, jedoch bevorzugt je ein Paar Schrauben benützt werden um das nicht dargestellte Elektro-Einbaugerät am Gehäuse 1 zu fixieren. Je nach Ausrichtung des besagten Elektro-Einbaugerätes in der quadrat-förmigen Dose können z. B. die Schrauben als gegenüberliegende Mittel 4a, 4c auf den lateralen Seitenwänden 3a, 3c (Fig. 3b) und/oder die gegenüberliegenden Mittel 4b, 4d der zwei anderen Seitenwände 3b, 3d benützt werden (siehe Fig. 3a).

In der Position der Figur 3b kann eine horizontale (waagrechte) Montage durch die angedeuteten Schrauben (bei 4a, 4c), bei der Figur 3a eine horizontale und/oder vertikale (senkrechte) Montage durch die Mittel 4a, 4c und/oder 4b, 4d vorgenommen werden.

Je nach Beschaffenheit des Elektro-Einbaugerätes kann Letzteres in der passenden, gewünschten oder praktischen, vertikalen oder horizontalen Richtung dank des erfindungsgemäßen Gehäuses 1 problemlos montiert werden.

Bei Bedarf kann die vierte Seitenwand 3d oder Steg einfach abgebrochen oder in das Gehäuse 1 weggeklappt werden, wo es im Boden 2 untergebracht sein kann (Fig. 2b) und somit noch weniger stört oder stehen bleiben um ggf. noch ein zusätzliches Mittel 4d anzubieten um das Elektro-Einbaugerät zu befestigen. Dieses kann also zumindest über zwei gegenüberliegenden Mittel 4a, 4c (Fig. 3b) bzw. 4b, 4d (Fig. 3a) am Gehäuse 1 befestigt werden, oder über drei oder sogar vier Mittel 4a, 4b, 4c, 4d der drei oder vier Seitenwänden 3a, 3b, 3c, 3d je nach Kombination mit oder ohne dem Mittel 4d der vierten Seitenwand 3d (bei stehendem vertikalen Steg) befestigt werden.

Die erfindungsgemäße Geräteeinbaudose bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich:

  • ein umklappbarer Steg zum einfachen Anschluß von z. B. mehrfach-Datendosen;
  • eine Montage durch Einrasten in den Kabelkanal wie bei herkömmlichen Dosen;
  • eine leichte Demontage mittels Schraubendreher;
  • ein erhöhter Halt im Kanal;
  • alle Vorteile in einer einzigen Dose;
  • ein deutliches, wertiges Einrastgeräusch.

Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt. Änderungen, z. B. in den Ausführungformen der verschiedenen Bestandteile oder Ersetzungen durch technische Äquivalente sind, soweit sie im Rahmen des beanspruchten Schutzbegehrens der Ansprüche bleiben, jederzeit möglich.

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