ANORDNUNG ZUM ÜBERBRINGEN EINER SENDUNG

申请号 EP15713755.5 申请日 2015-04-01 公开(公告)号 EP3129930A1 公开(公告)日 2017-02-15
申请人 Deutsche Post AG; 发明人 OGILVIE, Thomas; PRUSKI, Matthäus; BENZ, Ramin;
摘要 The invention relates to an assembly comprising an unmanned transport device (1) for delivering a shipment (2) and a transfer device (4), said transfer device (4) being designed to lower the shipment (2) from the unmanned transport device (1) to a receiving container (3), to lift the shipment from the receiving container (3) to the transport device (1) and/or to transfer said shipment between the transport device (1) and the receiving container (3), the shipment being guided in each case by the transfer device (4).
权利要求 Patentansprüche
1. Anordnung mit einer unbemannten Transporteinrichtung
(1) zum Überbringen einer Sendung (2) und einer
Übergabeeinrichtung (4), wobei
die Übergabeeinrichtung (4) ausgestaltet ist, die Sendung (2) von der unbemannten Transporteinrichtung (1) an einen Aufnahmebehälter (3) abzusenken, von dem
Aufnahmebehälter (3) zu der Transporteinrichtung (1) anzuheben und/oder zwischen der Transporteinrichtung (1) und dem Aufnahmebehälter (3) zu übergeben, jeweils geführt durch die Übergabeeinrichtung (4) .
2. Anordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Übergabeeinrichtung (4) als höhen- und/oder horizontal veränderbare Hebebühne (4), als höhen- und/oder horizontal veränderbarer Lift (4), als höhen- und/oder horizontal veränderbare Plattform (4), als höhen- und/oder horizontal veränderbarer Greifarm (4), als Seilwinde (4) und/oder automobil ausgestaltet ist.
3. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Übergabeeinrichtung (4) an der
Transporteinrichtung (1) angeordnet ist und die
Übergabeeinrichtung (4) als Saugeinrichtung (4) zum
Ansaugen sowie zum Absenken und/oder Anheben der Sendung
(2) ausgestaltet ist.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Übergabeeinrichtung (4) eine Führungseinrichtung (5) ausgestaltet zum Führen der Sendung (2) während des Absenkens, Anhebens und/oder Übergebens der Sendung (2) aufweist .
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit dem Aufnahmebehälter (3) , wobei der Aufnahmebehälter (3) einen Behälterinnenraum (7) und eine verschließbare Öffnung (6) aufweist, durch die die Sendung (2) mittels der
Übergabeeinrichtung (4) zwischen der Transporteinrichtung (1) und dem Aufnahmebehälter (3) hindurch übergebbar ist, wobei die Übergabeeinrichtung (4) in dem Behälterinnenraum () derart angeordnet und ausgestaltet ist, dass die
Übergabeeinrichtung (4) bei verschlossener Öffnung (6) innerhalb des Behälterinnenraums (7) angeordnet ist und sich zum Übergeben der Sendung (2) durch die geöffnete Öffnung (6) hindurch erstrecken kann.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Transporteinrichtung (4) eine Aufnahmeeinrichtung (8), insbesondere eine Box und/oder eine Kiste, zum
Aufnehmen der Sendung (2) aufweist und die
Übergabeeinrichtung (4) zum Übergeben der Sendung (2) in die und/oder aus der Aufnahmeeinrichtung (8) ausgestaltet ist.
7. Anordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Aufnahmeeinrichtung (8) wenigstens zwei Etagen (9) und/oder Kammern (9) zum Aufnehmen jeweils wenigstens einer Sendung (2) aufweist und die Übergabeeinrichtung (4) zum Übergeben der Sendung (2) in alle Etagen (9) und/oder Kammern (9) ausgestaltet ist.
8. Anordnung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Aufnahmeeinrichtung (8) an der
Transporteinrichtung (1) derart angeordnet und flugfähig ausgestaltet ist, dass die Transporteinrichtung (1) mit der Aufnahmeeinrichtung (8), insbesondere berührend, auf dem Aufnahmebehälter (3) landen kann.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die unbemannte Transporteinrichtung (1) als
Fluggerät, insbesondere als Luftfahrzeug, als UAV, als Drohne, als Paketkopter, als Helikopter, als Multikopter, als Quadropkopter, als Tiltwing, als Fahrzeug oder als schwimmendes Objekt ausgestaltet ist.
10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit dem Aufnahmebehälter (3) , wobei der Aufnahmebehälter (3) als Briefkasten, Paketkasten, Paketbriefkasten und/oder Packstation zum Aufnehmen der Sendung (2) ausgestaltet ist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Übergabeeinrichtung (4) an der
Transporteinrichtung (1) angeordnet ist und die
Übergabeeinrichtung (4) eine elektronische
Quittiereinrichtung (10) zur Quittierung einer Übergabe der Sendung (2) durch eine Person aufweist, wobei die
Quittiereinrichtung (10) derart an der Übergabeeinrichtung (4) angeordnet ist, dass die Quittiereinrichtung (10) von der Transporteinrichtung (1) weg absenkbar und/oder hin zur Transporteinrichtung (1) anhebbar ist.
12. Verfahren zum Übergeben einer Sendung (2) zwischen einer unbemannten Transporteinrichtung (1) und einem
Aufnahmebehälter (3), mit den Schritten:
Absenken der Sendung (3) von der unbemannten
Transporteinrichtung (1) auf den Aufnahmebehälter (3) geführt durch eine Übergabeeinrichtung (4),
Übergeben der Sendung (2) zwischen der unbemannten Transporteinrichtung (1) und dem Aufnahmebehälter (3) geführt durch die Übergabeeinrichtung (4), und/oder Anheben der Sendung (2) von dem Aufnahmebehälter (3) zu der Transporteinrichtung (1) geführt durch die
Übergabeeinrichtung (1).
说明书全文

Anordnung zum Überbringen einer Sendung

Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einer unbemannten Transporteinrichtung zum Überbringen einer Sendung und einer Übergabeeinrichtung. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Übergeben der Sendung zwischen der

unbemannten Transporteinrichtung und einem

Aufnahmebehälter . Infolge steigender Güterverkehre, wie Stück- und

Sammelgutfahrten über LKW Transporte oder

Containertransporte durch See- oder Luftfracht und den Transport von Paketen bei der Nutzung von beispielsweise E- Commerce sowie Online-Versandhandelsangeboten, hat sich die Anzahl von Transportgütern und dabei insbesondere von

Paketsendungen signifikant erhöht. Während eine Bestellung unabhängig von herkömmlichen Ladenöffnungszeiten getätigt werden kann, erfolgt die Auslieferung der Bestellung als Sendung an den Besteller jedoch immer noch mittels

klassischer Zustellverfahren, so beispielsweise durch

Briefträger oder, im Falle von Paketsendungen, durch motorisierte Zustellfahrzeuge. Ein Auslieferungsversuch der Sendung an den Besteller erfolgt in der Regel nur einmal pro Tag.

Ist der Besteller zum Zeitpunkt des Auslieferungsversuches jedoch nicht anzutreffen, so beispielsweise, weil er als Berufstätiger seiner Arbeit nachgeht, wird entweder

versucht, die Sendung noch ein weiteres Mal zuzustellen, oder die Sendung wird in einer Filiale des

Zustellunternehmens zur Abholung durch den Besteller hinterlegt. Seit einiger Zeit besteht zwar die Möglichkeit, die Sendung an Sammelpunkte wie beispielsweise

Paketautomaten, so DHL-Packstationen oder Amazon Lockers, liefern zu lassen, jedoch befinden sich die Sammelpunkte in der Regel nicht in unmittelbare Nähe des Haushalts des Bestellers bzw. Empfängers der Sendung, und damit nicht im unmittelbaren Verfügungsbereich des Empfängers.

In jüngster Zeit sind daher Versuche unternommen worden, Sendungen mittels einer unbemannten Transporteinrichtung, so beispielsweise einem unbemannten Fluggerät, auch

Paketkopter, flugfähiges Transportgerät oder Drohne

genannt, zu überbringen. Bei diesen Versuchen ist oftmals ein im Verfügungsbereich des Empfängers angeordneter

Aufnahmebehälter zur Aufnahme der Sendung vorgesehen, an dem das unbemannte Fluggerät die Sendung überbringen kann bzw. von dem das unbemannte Flugobjekt die Sendung abholen kann. Nachdem die Sendung durch das unbemannte Flugobjekt an den Aufnahmebehälter überbracht worden ist, welcher beispielsweise im Vorgarten eines Hauses des Empfängers aufgestellt ist, kann der Empfänger dem Aufnahmebehälter entnehmen die Sendung entnehmen.

Bei vorgenannten Versuchen hat sich jedoch die eigentliche Übergabe der Sendung von dem unbemannten Fluggerät an den Aufnahmebehälter als äußerst schwierig erwiesen. So liegt eine erste Herausforderung darin, dass das unbemannte

Fluggerät zielgenau auf dem Aufnahmebehälter zu landen hat, damit dann in der Folge die Sendung übergeben werden kann. Ein „Abwerfen" der Sendung von dem unbemannten Fluggerät auf den Aufnahmebehälter hat sich als unpraktikabel

erwiesen, da dadurch nicht selten zerbrechliche in der Sendung enthaltene Güter beschädigt werden. In anderen

Fällen kann aus geographischen oder baulichen Gegebenheiten das unbemannte Fluggerät nicht auf dem Aufnahmebehälter landen, so dass die Sendung beispielsweise über eine

Distanz von 2 m zwischen dem neben dem Aufnahmebehälter gelandeten unbemannten Fluggerät und dem Aufnahmebehälter übergeben werden muss. Neben unbemannten Fluggeräten existieren weitere unbemannte Transporteinrichtungen, wie selbststeuernde Fahrzeuge oder Schiffe, bei denen sich analoge Probleme auftun. In Summe stellt also die Übergabe der Sendung über den sogenannten „letzten Meter" („last meter") zwischen unbemannter Transporteinrichtung und

Aufnahmebehälter ein nicht zu vernachlässigendes Problem dar .

Ausgehend von dieser Situation ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Möglichkeit anzugeben, wie eine Sendung in sicherer Weise von einer unbemannten

Transporteinrichtung an einen Aufnahmebehälter übergeben werden kann, so insbesondere derart, dass der Inhalt der Sendung bei Übergabe über den „letzten Meter" unversehrt bleibt .

Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.

Demnach wird die Aufgabe gelöst durch eine Anordnung mit einer unbemannten Transporteinrichtung zum Überbringen einer Sendung und einer Übergabeeinrichtung, wobei die

Übergabeeinrichtung ausgestaltet ist, die Sendung von der unbemannten Transporteinrichtung an einen Aufnahmebehälter abzusenken, von dem Aufnahmebehälter zu der

Transporteinrichtung anzuheben und/oder zwischen der

Transporteinrichtung und dem Aufnahmebehälter zu übergeben, jeweils geführt durch die Übergabeeinrichtung.

Ein wesentlicher Punkt der Erfindung ist somit , dass die Sendung gerade nicht von der unbemannten Transporteinrichtung „fallengelassen" wird, sondern

stattdessen durch die Übergabeeinrichtung während der

Übergabe geführt wird. Das bedeutet, dass während des

Absenkens, des Anhebens und/oder des Übergebens der Sendung die Sendung jeweils, aufgrund der Ausgestaltung der

Übergabeeinrichtung, durch die Übergabeeinrichtung in ihrer Position relativ zur Transporteinrichtung und/oder dem Aufnahmebehälter und vorzugsweise dediziert geführt wird. Im Gegensatz dazu, wenn also beispielsweise ein unbemanntes Fluggerät als unbemannte Transporteinrichtung den

Aufnahmebehälter anfliegt und in einem Abstand von einem Meter oberhalb des Aufnahmebehälters verbleibt, wird durch ein Fallenlassen der Sendung von dem Fluggerät hin zum Aufnahmebehälter gerade keine dedizierte Führung der

Sendung durch die Übergabeeinrichtung erreicht.

Mittels der vorgeschlagenen Anordnung lassen sich also zerbrechliche Güter als Sendungen zwischen einer

unbemannten Transporteinrichtung und einem Aufnahmebehälter in sicherer Weise übergeben, so insbesondere durch Absenken oder Anheben der Sendung, ohne dass dabei Beschädigungen an der Sendung zu befürchten sind. Somit wird es insbesondere möglich, leicht zerbrechliche Güter des täglichen Bedarfs, wie Eier oder Joghurts, mittels der unbemannten

Transporteinrichtung unabhängig von Ladenöffnungszeiten an einen Besteller bzw. Empfänger in unversehrter Weise zu überbringen .

Die Sendung kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein, so beispielsweise als Postsendung, als Paket, als

Einschreiben, als Brief oder sonstiges transportables Gut, und kann beispielsweise in einem Behälter, einer Kiste und/oder einer Box angeordnet sein. Der Aufnahmebehälter ist bevorzugt im Verfügungsbereich eines Empfängers bzw. Bestellers der Sendung angeordnet, so exemplarisch in einem Vorgarten eines Hauses und/oder auf einem Dach des Hauses, so dass, im Falle eines unbemannten Fluggerätes als

Transporteinrichtung, der Aufnahmebehälter in besonders einfacher Weise durch die Transporteinrichtung angeflogen werden kann. Weiter bevorzugt erfolgt das Absenken, das Anheben und/oder das Übergeben der Sendung zwischen

Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter dann, wenn der Abstand zwischen Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter weniger als 5 m, 3 m, 2 m, I m, 0,5 m oder 0,25 m beträgt, oder wenn die Transporteinrichtung berührend an dem

Aufnahmebehälter anliegt, so beispielsweise im Falle eines unbemannten Fluggerätes das Fluggerät auf dem

Aufnahmebehälter gelandet ist. Weiter bevorzugt erfolgt das Absenken, Anheben und/oder Übergeben mit einer konstanten Geschwindigkeit von beispielsweise 1 m/s, 0,5 m/s, 0,2 m/s oder 0,1 m/s .

Grundsätzlich existieren verschiedene Möglichkeiten für die Ausgestaltung der Übergabeeinrichtung. Nach einer

bevorzugten Weiterbildung ist jedoch vorgesehen, dass die Übergabeeinrichtung als höhen- und/oder horizontal

veränderbare Hebebühne, so insbesondere als

Scherenhubtisch, als höhen- und/oder horizontal

veränderbarer Lift, als höhen- und/oder horizontal

veränderbarer Plattform, als höhen- und/oder horizontal veränderbarer Greifarm, als Seilwinde und/oder automobil ausgestaltet ist. Bevorzugt sind vorgenannte Mittel über eine Distanz von wenigstens 0,2 m, 0,5 m, I m, 2 m oder 5 m höhen- und/oder horizontal veränderbar. Die Mittel können einerseits fest mit der Transporteinrichtung und/oder mit dem Aufnahmebehälter verbunden sein. Ebenso ist es möglich, dass sowohl die Transporteinrichtung als auch der

Aufnahmebehälter jeweils, exemplarisch, einen Greifarm aufweist. Der Greifarm ist weiter bevorzugt zur Vereinzelung von einer Mehrzahl von Sendungen ausgestaltet und als eine in x-und y-bewegliche Konstruktion unterhalb der flugfähig ausgestalteten Transporteinrichtung

angeordnet. Weiter bevorzugt ist der Greifarm durch eine mechanische, hydraulische und/oder pneumatische Einrichtung in vorgenannte Richtungen beweglich ausgestaltet.

Sofern nun im Falle eines flugfähigen Transportgerätes als unbemannte Transporteinrichtung das Transportgerät auf einem als Kasten ausgestalteten Aufnahmebehälter gelandet ist, so mit Kufen des Transportgerätes den Kasten berührt, kann in einer beispielhaften Ausgestaltung die Hebebühne hin zu der Sendung in die Höhe fahren, bis dass eine

Oberfläche der Hebebühne berührend an der unterhalb des

Transportgerätes fixierten Sendung zu liegen kommt. Sofern dann die Sendung von dem Fluggerät gelöst wird, entfällt, gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten

Ausgestaltungen, ein Herabfallen der Sendung von dem

Transportgerät auf den Aufnahmebehälter. Die Hebebühne kann daraufhin weg von dem Transportgerät hin zum

Aufnahmebehälter abgesenkt werden, damit in der Folge die Sendung beispielsweise in einem Innenraum des

Aufnahmebehälters zur Abholung durch den Besteller gelagert werden kann.

Sofern jedoch die unbemannte Transporteinrichtung als ein selbstfahrendes Fahrzeug ausgestaltet ist, welches sich zum Übergeben der Sendung bis auf eine geringe Distanz von beispielsweise weniger als einem Meter hin zum

Aufnahmebehälter bewegt hat, führt die Übergabeeinrichtung zum Übergeben der Sendung eine Bewegung in horizontaler Richtung aus. Einerseits kann dazu die Übergabeeinrichtung exemplarisch als horizontal veränderbare Plattform ausgestaltet sein, welche sich zum Übergeben der Sendung, exemplarisch ausgestaltet als horizontal veränderbare

Plattform, in horizontaler Richtung hin zum

Aufnahmebehälter bewegt. Im Falle einer automobilen

Ausgestaltung der Übergabeeinrichtung ist bevorzugt, dass sich die Übergabeeinrichtung selbststeuernd, selbstbewegend und/oder autonom in einem Bereich zwischen

Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter zum Übergeben der Sendung bewegen kann. In diesem Fall kann die

Übergabeeinrichtung über einen Antrieb und Räder oder ähnliche Mittel verfügen.

Im Falle eines Seilgewindes ist das Seilgewinde bevorzugt an dem flugfähigen Transportgerät derart angeordnet, das entweder bei einer Landung des Fluggerätes auf dem

Aufnahmebehälter oder sogar während des Fluges die Sendung mittels des Seilgewindes hin zum Aufnahmebehälter abgeseilt und/oder vom Aufnahmebehälter hin zum Transportgerät heraufgezogen werden kann. Vorgenannte Ausgestaltungen der Übergabeeinrichtung stellen in jedem Fall technische Mittel dar, mittels derer eine geführte Übergabe der Sendung zwischen Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter

bewerkstelligt werden kann, wobei während der Übergabe die Sendung bevorzugt berührend an dem jeweiligen Mittel anliegt. Weiter bevorzugt weisen die Hebebühne, der Lift, die Plattform, der Greifarm und/oder das Seilgewinde jeweils eine Greifeinrichtung auf, mittels derer die

Sendung an der Übergabeeinrichtung fixierbar ist, somit also die Sendung während der Übergabe nicht ungewollt herunterfallen oder der Übergabeeinrichtung entgleiten kann .

Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die

Übergabeeinrichtung an der Transporteinrichtung angeordnet und die Übergabeeinrichtung ist als Saugeinrichtung zum Ansaugen sowie zum Absenken und/oder Anheben der Sendung ausgestaltet. Vorzugsweise ist die Saugeinrichtung als Staubsauger oder vergleichbares Mittel derart ausgestaltet, das die Sendung einerseits aufgrund eines durch die

Saugeinrichtung erzeugten Unterdrucks durch die

Saugeinrichtung angesaugt und dadurch in geführter Weise abgesenkt bzw. angehoben werden kann, so beispielsweise von einem flugfähigen Transportgerät , welches auf dem

Aufnahmebehälter gelandet ist. Durch eine derartige mittels der Saugeinrichtung verwirklichten „Rüsselfunktion" lässt sich in besonders sicherer und kontrollierter Weise die Sendung zwischen Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter übergeben .

Nach einer noch weiter bevorzugten Ausgestaltung weist die Übergabeeinrichtung eine Führungseinrichtung ausgestaltet zum Führen der Sendung während des Absenkens, Anhebens und/oder Übergebens der Sendung auf. Die

Führungseinrichtung kann durch eine Schiene ausgestaltet sein, durch welche die Sendung während der Übergabe geführt ist und nicht ungewollt fallen kann. Ebenso kann die

Führungseinrichtung als eine Klammer oder eine

Fixiereinrichtung zum Fixieren der Sendung während des Absenkens, Anhebens bzw. Übergebens der Sendung

ausgestaltet sein. Durch die Führungseinrichtung wird erreicht, dass die Sendung während der Übergabe jeweils in einer definierten bzw. dedizierten Position verbleibt und nicht aufgrund eines ungewollten Fallens oder Verrutschens beschädigt werden kann.

Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung weist die Anordnung den Aufnahmebehälter auf, wobei der

Aufnahmebehälter einen Behälterinnenraum und eine verschließbare Öffnung aufweist, durch welche die Sendung mittels der Übergabeeinrichtung zwischen der

Transporteinrichtung und dem Aufnahmebehälter hindurch übergebar ist, wobei die Übergabeeinrichtung in dem

Behälterinnenraum derart angeordnet und ausgestaltet ist, das die Übergabeeinrichtung bei verschlossener Öffnung innerhalb des Behälterinnenraums angeordnet ist und sich zum Übergeben der Sendung durch die geöffnete Öffnung hindurch erstrecken kann. Durch diese Ausgestaltung ist die Übergabeeinrichtung geschützt vor Witterungseinflüssen innerhalb des Behälterinnenraums angeordnet.

Weiter bevorzugt weist der Aufnahmebehälter einen

Näherungssensor und/oder eine Kommunikationseinrichtung auf, welche in Kommunikationsverbindung mit der

Transporteinrichtung steht. Sofern nun durch den

Aufnahmebehälter festgestellt wird, das sich die

Transporteinrichtung dem Aufnahmebehälter zum Übergeben der Sendung nähert, so beispielsweise durch Empfang einer drahtlos und/oder drahtgebundenen Mitteilung, öffnet sich bevorzugt die Öffnung, damit die Übergabe der Sendung mittels der Übergabeeinrichtung durch die Öffnung hindurch erfolgen kann. Der Begriff Übergeben der Sendung ist insofern gleichbedeutend mit Anheben oder Absenken zu verstehen.

Grundsätzlich kann die Sendung durch die

Transporteinrichtung ungeschützt gegen Witterungseinflüsse transportiert werden, so beispielsweise mittels einer

Greifeinrichtung an einer flugfähigen Transporteinrichtung befestigt sein. Nach einer besonders bevorzugten

Ausgestaltung weist die Transporteinrichtung eine

Aufnahmeeinrichtung auf, so insbesondere eine Box und/oder eine Kiste, zum Aufnehmen der Sendung, wobei die Ubergabeeinrichtung zum Ubergeben der Sendung in die und/oder aus der Aufnahmeeinrichtung ausgestaltet ist.

Bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung aus einem

witterungsresistenten, feuchtigkeitsresistenten und/oder stoßresistenten Material ausgestaltet, was den Vorteil bietet, das die in der Aufnahmeeinrichtung transportierte Sendung während des Transports mittels der

Transporteinrichtung beispielsweise gegen Beschädigung durch Regen geschützt ist. Weiter bevorzugt ist die

Aufnahmeeinrichtung aus einem Styropor oder sonstigem

Hartschaum ausgestaltet, welches im Falle von einer

flugfähigen Transporteinrichtung aufgrund des geringen Gewichtes vorteilig ist.

Weiter bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung verschließbar ausgestaltet, so beispielsweise zweiteilig als Kiste mit einem die Kiste verschließbaren Deckel. Noch weiter

bevorzugt ist die Übergabeeinrichtung ausgestaltet, die Sendung in einen Innenraum der Aufnahmeeinrichtung hinein zu übergeben, so beispielsweise durch Absenken oder

Anheben, und/oder aus dem Innenraum der Aufnahmeeinrichtung heraus die Sendung zu entnehmen. Nach einer zusätzlichen Ausgestaltung weist die Aufnahmeeinrichtung wenigstens zwei Etagen und/oder Kammern zum Aufnehmen jeweils wenigstens einer Sendung auf und die Übergabeeinrichtung ist zum

Übergeben der Sendung in alle Etagen und/oder Kammern ausgestaltet. Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass eine Mehrzahl von Sendungen in der Aufnahmeeinrichtung

aufgenommen und gleichzeitig durch die Transporteinrichtung transportiert werden können. Durch die Übergabeeinrichtung kann eine jeweilige Sendung entnommen und an den

Aufnahmebehälter übergeben werden. Derart ausgestaltet kann die Transporteinrichtung, als unbemanntes flugfähiges

Transportgerät , eine Mehrzahl von Aufnahmebehältern nacheinander anfliegen, und an den Aufnahmebehältern jeweils Sendungen durch Übergabe mittels der

Übergabeeinrichtung aufnehmen und/oder abgeben, die dann innerhalb der Aufnahmeeinrichtung in einer jeweiligen Etage bzw. Kammer aufgenommen bzw. entnommen werden.

Nach einer noch weiter bevorzugten Ausgestaltung ist die Aufnahmeeinrichtung an der Transporteinrichtung derart angeordnet und ausgestaltet, das die flugfähig

ausgestaltete Transporteinrichtung mit der

Aufnahmeeinrichtung, insbesondere berührend, auf dem

Aufnahmebehälter landen kann. Auf diese Weise kommt die Aufnahmeeinrichtung in direkten Kontakt mit dem

Aufnahmebehälter, was die Übergabe der Sendung mittels der Übergabeeinrichtung weiter vereinfacht, da die Sendung über eine wesentlich geringere Distanz zwischen

Transporteinrichtung und Aufnahmebehälter zu übergeben ist, als wenn beispielsweise die flugfähig ausgestaltete

Transporteinrichtung nicht auf dem Aufnahmebehälter landet und stattdessen in einem Abstand von 1 m oberhalb des

Aufnahmebehälters fliegend verharrt, um die Sendung zu übergeben .

Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist die unbemannte Transporteinrichtung als Fluggerät, insbesondere als Luftfahrzeug, als UAV als Abkürzung von Englisch unmanned, uninhabited oder unpiloted aerial vehicle, als Paketkopter, als Drohne, als Fahrzeug, so als

selbststeuerndes Fahrzeug, und/oder als schwimmendes Objekt ausgestaltet. Mögliche Ausprägungsformen des unbemannten Fluggerätes bzw. UAV können Helikopter, Multikopter, so beispielsweise Quadrokopter oder Tiltwing sein, um nur einige Möglichkeiten aufzuzählen. Wenn im Rahmen der

Erfindung von Fluggerät oder Drohne gesprochen wird, so sind ebenso alle möglichen Ausprägungsformen sowie UAV etc., wie vorab ausgeführt, gemeint.

Weiter bevorzugt weist die unbemannte Transporteinrichtung mechanische und/oder informationstechnologische

Eigenschaften, nachfolgend „Intelligenz" genannt, auf, die die unbemannte Transporteinrichtung befähigen, selbständig den Aufnahmebehälter zu erreichen. Die Intelligenz kann als Mikroprozessor, als Steuerungseinrichtung und/oder als speicherprogrammierbare Steuerung ausgestaltet sein, vorzugsweise um ein autonomes Verhalten der

Transporteinrichtung zu ermöglichen. Zudem kann die

Transporteinrichtung über Sensoren verfügen, die die optische, akustische, olfaktorische und/oder

datensignalbasierte Identifikationen zur Interpretation von UmweltSignalen ermöglichen und/oder über mechanische

Komponenten, die die autonome und/oder automatische

Bewegung im Raum hin zum bzw. weg vom zum Aufnahmebehälter sowie die für die Übergabe und/oder Übernahme der Sendung notwendigen Komponenten enthalten. Schließlich kann die Transporteinrichtung über eine Kommunikationseinrichtung verfügen, um mit einer zentralen Servereinrichtung und/oder dem Aufnahmebehälter in Kommunikationsverbindung zu treten. Der Aufnahmebehälter kann grundsätzlich beliebig

ausgestaltet sein und weist bevorzugt ein Gehäuse auf, wobei an dem Gehäuse ein oder mehrere Türen vorgesehen sind, durch die ein Empfänger oder Besteller der Sendung Zugriff auf die Sendung erlangen kann und/oder eine Sendung in dem Aufnahmebehälter zur Abholung durch die

Transporteinrichtung hinterlegen kann. Ganz besonders bevorzugt ist der Aufnahmebehälter jedoch als Briefkasten, Paketkasten, Paketbriefkasten und/oder Packstation zum Aufnehmen der Sendung ausgestaltet. Nach einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Übergabeeinrichtung an der Transporteinrichtung angeordnet, wobei die Übergabeeinrichtung eine elektronische

Quittiereinrichtung zur Quittierung einer Übergabe der Sendung durch eine Person aufweist und die

Quittiereinrichtung derart an der Übergabeeinrichtung angeordnet ist, dass die Quittiereinrichtung von der

Transporteinrichtung weg absenkbar und/oder hin zur

Transporteinrichtung anhebbar ist. Die Quittiereinrichtung ist bevorzugt als touchpad ausgestaltet, so dass die Peron, bevorzugt der Besteller bzw. Empfänger der Sendung, in einfacher Weise durch Unterschrift ein Empfang der Sendung bestätigen bzw. quittieren kann.

Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst durch ein

Verfahren zum Übergeben einer Sendung zwischen einer unbemannten Transporteinrichtung und einem

Aufnahmebehälter, mit den Schritten:

Absenken der Sendung von der unbemannten

Transporteinrichtung auf den Aufnahmebehälter geführt durch die Übergabeeinrichtung,

Übergeben der Sendung zwischen der unbemannten

Transporteinrichtung und dem Aufnahmebehälter geführt durch die Übergabeeinrichtung, und/oder

Anheben der Sendung von dem Aufnahmebehälter zu der

Transporteinrichtung geführt durch die Übergabeeinrichtung.

Durch das vorgeschlagene Verfahren lässt sich die Übergabe der Sendung zwischen der unbemannten Transporteinrichtung und dem Aufnahmebehälter besonders einfach dadurch

gestalten, das während der gesamten Übergabe die Sendung durch die Übergabeeinrichtung geführt und insofern nicht unbeabsichtigt fallen und dadurch zu Schaden kommen kann. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich für den Fachmann in Analogie zu der zuvor beschriebenen Anordnung .

Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung anhand einer bevorzugten

Ausführungsform näher erläutert.

In der Zeichnung zeigen Fig. 1 eine schematische Ansicht der Anordnung gemäß

einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der

Erfindung

Fig. 1 zeigt eine Anordnung gemäß einem bevorzugten

Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer schematischen Ansicht mit einer unbemannten Transporteinrichtung 1, welche vorliegend als flugfähiges Transportgerät , so als Drohne bzw. Paketkopter, ausgestaltet ist. Die

Transporteinrichtung 1 ist eingerichtet zum Überbringen einer Sendung 2, so vorliegend eine Paketsendung, an einen Aufnahmebehälter 3, welcher vorliegend als Paketkasten ausgestaltet ist.

Zum Ubergeben der Sendung 2 ist eine Ubergabeeinrichtung 4 vorgesehen, die gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel an der Transporteinrichtung 1 angeordnet ist. Die

Übergabeeinrichtung 4 ist ausgestaltet, die Sendung 2 durch Absenken von der Transporteinrichtung 1 hin zum

Aufnahmebehälter 3 an den Aufnahmebehälter 3 zu übergeben, wobei die Sendung 2 während der Übergabe durch die

Übergabeeinrichtung 4 geführt ist. Zur Führung ist eine als Schiene ausgestaltete Führungseinrichtung 5 vorgesehen, welche während des Absenkens der Sendung 2 von der

Transporteinrichtung 1 hin zum Aufnahmebehälter 3 die Sendung 2 berührend entlang der Führungseinrichtung 5 führt .

Die Übergabeeinrichtung 4 ist vorliegend als Greifarm ausgestaltet, welcher an einer aus x- und y-Achsen

bestehenden Konstruktion unterhalb des flugfähigen

Transportgerätes 1 angeordnet ist und derart in x- und y- Richtung bewegbar ist. Der Greifarm 4 ist mittels eines mechanisch-hydraulischen Antriebes über ein Seilgewinde in z-Richtung bewegbar, also einerseits hin zum

Aufnahmebehälter 3 sowie in Richtung der

Transporteinrichtung 1. Derart ausgestaltet ist die Sendung 2 von der Transporteinrichtung 1 hin zum Aufnahmebehälter 3 absenkbar, so durch eine verschließbare Öffnung 6 des

Aufnahmebehälters 3 hindurch in einem Behälterinnenraum 7 des Aufnahmebehälters 3 ablegbar.

Ferner umfasst die Transporteinrichtung 4 eine

Aufnahmeeinrichtung 8, welche vorliegend als Box zum

Aufnehmen der Sendung 2 ausgestaltet ist, so dass die

Sendung 2 während des Transports mittels der

Transporteinrichtung 1 gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. In der Aufnahmeeinrichtung 8 sind mehrere Etagen 9 bzw. Kammern 9 vorgesehen, so dass eine Mehrzahl von

Sendungen 2 unterschiedlicher Größen in der

Aufnahmeeinrichtung 8 beförderbar sind. Die Dimensionierung der Aufnahmeeinrichtung 8 ist derart gewählt, dass das flugfähige Transportgerät 1 mit der Aufnahmeeinrichtung 8 voran auf dem Aufnahmebehälter 3 landen kann, wobei die Aufnahmeeinrichtung 8 längs kürzer als die x- und y-

Achsenkonstruktion und der an der Aufnahmeeinrichtung 8 befestigte Greifarm 4 ist. Schließlich weist die Übergabeeinrichtung 4 noch eine Quittiereinrichtung 10 auf, welche als touchpad

ausgestaltet ist, so dass ein Empfänger bzw. Besteller der Sendung 2 mittels Unterschrift einen Empfang der Sendung 2 auf dem touchpad quittieren kann. Die Quittiereinrichtung 10 ist von der Transporteinrichtung 4 weg absenkbar bzw. hin zur Transporteinrichtung 4 anhebbar.

Bezugszeichenliste

Transporteinrichtung 1

Sendung 2 Aufnahmebehälter 3

Übergabeeinrichtung 4

Führungseinrichtung 5

Öffnung 6

Behälterinnenraum 7 Aufnahmeeinrichtung 8

Etage, Kammer 9

Quittiereinrichtung 10

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