ABGABEVORRICHTUNG

申请号 EP14723704.4 申请日 2014-04-19 公开(公告)号 EP3104980A1 公开(公告)日 2016-12-21
申请人 Aptar Dortmund GmbH; 发明人 BARENHOFF, Swen; JASPER, Bernd;
摘要 Disclosed is a dispensing device comprising a housing, a spray head, and a protective cap. By overcoming a resistance, the protective cap can be rotated between a blocked position and a released position. The protective cap is transparent and is rotationally coupled to the spray head.
权利要求 Patentansprüche:
1. Abgabevorrichtung (1) für ein vorzugsweise flüssiges Produkt (2),
mit einem Gehäuse (5), einem Sprühkopf (9) und einer Schutzkappe (1 1 ), wobei die Schutzkappe (1 1 ) den Sprühkopf (9) außenseitig überdeckt,
wobei die Schutzkappe (1 1 ) zusammen mit dem Sprühkopf (9) zur Produktabgabe und/oder zum Pumpen des Produkts (2) niederdrückbar ist,
wobei die Schutzkappe (1 1 ) zwischen einer Freigabestellung und einer Sperrstellung manuell drehbar ist,
wobei die Schutzkappe (11 ) in der Freigabestellung zusammen mit dem Sprühkopf (9) manuell niederdrückbar ist, und
wobei die Schutzkappe (1 1 ) in der Sperrstellung gegen manuelles Niederdrücken gesperrt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abgabevorrichtung (1 ) einen Widerstand bildet, der beim Drehen der Schutzkappe (1 1 ) von der Freigabestellung in die Sperrstellung und/oder umge- kehrt überwunden werden muss, und/oder
dass die Schutzkappe (11 ) und der Sprühkopf (9) über eine Drehkopplung vorzugsweise direkt derart gekoppelt sind, dass die Schutzkappe (1 1 ) und der Sprühkopf (9) beschränkt relativ zueinander verdrehbar sind, insbesondere so dass beim Drehen der Schutzkappe (1 1) aus der Sperrstellung in die Freigabestellung der Sprühkopf (9) in eine vorbestimmte Ausgaberichtung (A) mitgedreht wird, wenn der Sprühkopf (9) zur Sperrstellung hin verdreht ist, und/oder
dass die Schutzkappe (1 1) transparent ausgebildet ist.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Abgabevorrichtung (1 ) einen Vorsprung bzw. eine Schulter (5G) zur Bildung des Widerstands aufweist.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (1 1) mindestens einen vorzugsweise radial vorstehenden Halteabschnitt (1 1 D) aufweist, der in eine Ausnehmung (5D) im Gehäuse (5) eingreift und entlang einer Kulisse bzw. Bewegungsbahn in der Ausnehmung (5D) beim Drehen und Niederdrücken der Schutzkappe (1 1 ) bewegbar ist.
4. Abgabevorrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) den Vorsprung bzw. die Schulter (5G) im Bereich der Bewegungsbahn aufweist oder bildet, um diese insbesondere zu verengen und/oder den Widerstand zu bilden.
5. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (1 ) rastend und/oder durch axiales Einstecken und/oder unlösbar mit dem Gehäuse (5) verbunden ist.
6. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (1 1 ) mittels des Halteabschnitts (1 1 D) gegen axiales Abziehen von dem Gehäuse (5) gesichert ist.
7. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehkopplung axial in den Sprühkopf (9) eingreift.
8. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehkopplung ein an der Schutzkappe (1 1 ) innen und/oder stirnseitig angeordnetes Eingriffselement (1 1 E) aufweist.
9. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehkopplung eine vorzugsweise stirnseitige Eingriffsöffnung (9D) am Sprühkopf (9) aufweist.
10. Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsöffnung (9D) ringabschnittsförmig ausgebildet ist.
1 1. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, dass der Sprühkopf (9) eine Austrittsöffnung oder Düse (10) zur sprühenden Ausgabe des Produkts (2) aufweist.
12. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe (1 1 ) eine Durchtrittsöffnung (1 1A) aufweist, die insbesondere nur in der Freigabestellung eine Ausgabeöffnung oder Düse (10) des Sprühkopfs (9) freigibt.
13. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgabevorrichtung (1 ) oder das Gehäuse (5) eine Pumpe (4) aufweist oder bildet.
14. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgabevorrichtung (1 ) oder das Gehäuse (5) eine Ver- schraubung zur Befestigung an einem Behälter (3) aufweist oder bildet.
15. Abgabevorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, dass die Abgabevorrichtung (1) einen Behälter (3) mit dem oder für das Produkt (2) aufweist.
说明书全文

Abgabevorrichtung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Unter dem Begriff "Abgabevorrichtung" ist bei der vorliegenden Erfindung insbesondere eine Sprüheinrichtung oder Pumpeinrichtung zu verstehen, die vorzugsweise an einem Behälter angebracht oder anbringbar ist. Insbesondere kann die Abgabevorrichtung den Behälter, ggf. einen Druckbehälter, umfassen.

Die Abgabevorrichtung dient vorzugsweise der sprühenden Aus- bzw. Abgabe eines Produkts.

Unter dem Begriff "Produkt" sind insbesondere auch Flüssigkeiten, Suspensionen und Fluide, ggf. mit Gasphasen, zu verstehen. Das Produkt kann als Paste, Strahl oder Nebel oder in sonstiger Weise, beispielsweise auch als Schaum oder Gel, ausgegeben werden.

Die DE 1 037 378 A offenbart einen Sprühkopf für einen Druckbehälter mit einer drehbaren, unlösbaren Schutzkappe.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgabevorrichtung anzugeben, die bei einfachem und kostengünstigem Aufbau eine intuitive und/oder sichere Handhabung ermöglicht bzw. unterstützt.

Die obige Aufgabe wird durch eine Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.

Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass die Abgabevorrichtung vor- zugsweise einen Widerstand bildet, der beim Drehen der Schutzkappe von der Freigabestellung in die Sperrstellung und/oder umgekehrt überwunden werden muss. Dies ist einer sicheren Handhabung zuträglich und verhindert ein ungewolltes Drehen der Schutzkappe von einer Stellung in die andere. Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Abgabevorrichtung vorzugsweise eine Schutzkappe und einen Sprühkopf auf, die über eine Drehkopplung vorzugsweise direkt derart gekoppelt sind, dass diese nur be- schränkt relativ zueinander verdrehbar sind, insbesondere wobei beim Drehen der Schutzkappe aus der Sperrstellung in die Freigabestellung der Sprühkopf in eine vorbestimmte Ausgaberichtung mitgedreht wird, wenn der Sprühkopf zur Sperrstellung hin verdreht ist. Dies ist einer sicheren Handhabung zuträglich, insbesondere da ein ungewolltes Verdrehen des Sprühkopfes in eine Undefinierte Ausgaberichtung verhindert wird. Weiter wird ein einfacher Aufbau ermöglicht wird da der niederdrückbare Sprühkopf nicht drehfest an dem zugeordneten Gehäuse bzw. in der Abgabevorrichtung geführt sein muss. Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Schutzkappe vorzugsweise transparent ausgebildet. Dies ist einer intuitiven Betätigung zuträglich, insbesondere da ein Benutzer den Sprühkopf und besonders bevorzugt dessen Düse bzw. Ausgabeöffnung auch in der Sperrstellung erkennen kann. Die vorgenannten und sich aus der weiteren Beschreibung ergebenden Aspekte der vorliegenden Erfindung können unabhängig voneinander, aber auch in beliebiger Kombination realisiert werden.

Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfin- dung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform anhand der Zeichnung. Es zeigt:

Fig. 1 einen schematischen Schnitt einer vorschlagsgemäßen Abgabevorrichtung mit einem Behälter im unbetätigten Zustand;

Fig. 2 einen schematischen Schnitt der Abgabevorrichtung ohne Behälter im betätigten Zustand;

Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Abgabevorrichtung in einer

Sperrstellung ohne Behälter;

Fig. 4 eine schematische Seitenansicht der Abgabevorrichtung

Freigabestellung ohne Behälter;

Fig. 5 eine schematische Seitenansicht der Abgabevorrichtung im niedergedrückten Zustand ohne Behälter; Fig. 6 einen schematischen Schnitt eines Gehäuses der Abgabevorrichtung mit einem eingreifenden Halteabschnitt einer Schutzkappe in der Sperrstellung;

Fig. 7 einen schematischen Schnitt des Gehäuses der Abgabevorrichtung mit dem eingreifenden Halteabschnitt der Schutzkappe in der Freigabestellung;

Fig. 8 einen schematischen Schnitt des Gehäuses der Abgabevorrichtung mit dem eingreifenden Halteabschnitt der Schutzkappe im niedergedrückten Zustand;

Fig. 9 einen schematischen Schnitt zur Veranschaulichung des Eingriffs der

Schutzkappe bzw. des Halteabschnitts in das Gehäuse; und

Fig. 10 eine Draufsicht der Abgabevorrichtung mit aufgeschnittener Schutzkappe.

In den teilweise nicht maßstabsgerechten, nur schematischen Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.

Fig. 1 zeigt in einem schematischen Schnitt eine vorschlagsgemäße Abgabevorrichtung 1 zur Abgabe eines Produkts 2, wie einer Flüssigkeit o. dgl.

Das Produkt 2 kann höher viskos sein als Wasser oder ggf. sogar pastös.

Insbesondere kann das Produkt 2 auch einen Schaum oder ein Gel bilden.

Das Produkt 2 kann auch Gas in flüssiger und/oder sonstiger Form enthalten.

Es ist anzumerken, dass grundsätzlich auch jede Art der Abgabe des Produkts 2 - vorzugsweise als Strahl oder als Sprühnebel - in Frage kommt.

Insbesondere ist die Abgabevorrichtung 1 zur sprühenden Abgabe des Produkts 2 ausgebildet. Jedoch ist auch eine nicht-sprühende Ausgabe möglich. Die Abgabevorrichtung 1 ist vorzugsweise mit einem Reservoir, insbesondere einem Behälter 3, für das auszugebende Produkt 2 versehen oder verbunden bzw. verbindbar. Das Reservoir kann also einen Teil der Abgabevorrichtung 1 bilden o- der kann an diese angeschlossen oder anschließbar sein. Vorzugsweise weist die Abgabevorrichtung den Behälter 3 auf.

Beim Darstellungsbeispiel ist das Reservoir als vorzugsweise starrer Behälter 3 ausgebildet. Der Behälter 3 ist insbesondere länglich und/oder zylindrisch und/oder starr ausgebildet.

Die Abgabevorrichtung 1 weist vorzugsweise eine Pumpe 4 auf oder ist vorzugsweise als solche ausgebildet, um das Produkt 2 aus dem Reservoir bzw. Behälter 3 zu saugen bzw. zu fördern bzw. unter Druck zu setzen und auszugeben. Jedoch kann das Produkt 2 alternativ auch im Reservoir bzw. Behälter 3 unter Druck stehen oder setzbar sein. Beispielsweise kann dann der Behälter 3 oder das Produkt 2 ein geeignetes Treibmittel enthalten.

Die Abgabevorrichtung 1 weist ein Gehäuse 5 auf, das bzw. dessen Befestigungs- abschnitt 5A vorzugsweise über eine Schraubverbindung oder auf sonstige geeignete Weise mit dem Behälter 3 verbindbar ist.

Besonders bevorzugt ist das Gehäuse 5 lösbar mit dem Behälter 3 verbindbar, insbesondere um das Produkt 2 nachfüllen zu können und/oder den Behälter 3 tau- sehen zu können. Jedoch ist auch eine nicht lösbare Verbindung möglich.

Vorzugsweise ist die Pumpe 4 in das Gehäuse 5 eingesetzt bzw. eingebaut, insbesondere rastend davon aufgenommen. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.

Die Abgabevorrichtung 1 bzw. Pumpe 4 weist vorzugsweise eine Steigleitung 6, beispielsweise einen Schlauch, auf, um das Produkt 2 aus dem Behälter 3 saugen bzw. aufnehmen zu können. Die Steigleitung 6 ist an einen Einlass der Pumpe 4 angeschlossen, insbesondere in einen Stutzen eingesteckt oder aufgesteckt.

Auslassseitig weist die Pumpe 4 ein vorzugsweise rohrförmiges oder stutzenartiges Auslasselement 7 auf. Durch Niederdrücken des Auslasselements 7 ist die Pumpe 4 betätigbar. Fig. 1 zeigt die Pumpe 4 in einer nicht betätigten Ausgangsstellung, in die das Auslasselement 7 bzw. die Pumpe 4 durch Federkraft, hier durch die Kraft einer Rückstellfeder 8, wieder zurückgekehrt.

Die Abgabevorrichtung 1 weist einen Sprühkopf 9 zur vorzugsweise sprühenden Ausgabe des Produkts 2 vorzugsweise über eine Ausgabeöffnung oder Düse 10 am bzw. im Sprühkopf 9 auf. Beim Darstellungsbeispiel ist die Düse 10 in den Sprühkopf 9 eingesteckt. Es erfolgt insbesondere eine sprühende Ausgabe des Produkts 2.

Der Sprühkopf 9 ist fluidisch an die Pumpe 4 bzw. deren Auslasselement 7 angeschlossen, besonders bevorzugt mit einem Einlass 9A, wie einem Anschlussstutzen, auf das Auslasselement 7 aufgesteckt.

Anstelle der Pumpe 4 kann die Abgabevorrichtung 1 bzw. der Behälter 3 auch ein Abgabeventil aufweisen, insbesondere wenn das Produkt 2 im Behälter 3 unter Druck steht. In diesem Fall bildet dann das Auslasselement 7 ein Ventilelement des Abgabeventils. Der Sprühkopf 9 bzw. dessen Einlass 9A ist dann an das Abgabe- ventil bzw. dessen Ventilelement angeschlossen.

Die Abgabevorrichtung 1 weist eine Schutzkappe 1 1 auf, die den Sprühkopf 9 überdeckt bzw. umgibt. Insbesondere deckt die Schutzkappe 1 1 den Sprühkopf 9 auf der Oberseite bzw. stirnseitig und auch seitlich bzw. über den Umfang ab.

Die Schutzkappe 11 weist vorzugsweise eine Durchtrittsöffnung 12 auf, durch die das Produkt 2 bei Betätigung der Abgabevorrichtung 1 , insbesondere bei Niederdrücken des Sprühkopfs 9 bzw. der Schutzkappe 1 1 , ausgebbar ist. Fig. 1 zeigt die Abgabevorrichtung 1 bzw. die Schutzkappe 1 1 in einer Sperrstellung. Die Schutzkappe 1 1 ist in dieser Sperrstellung gegen manuelles Niederdrücken gesperrt. Dementsprechend ist damit auch der Sprühkopf 9 gegen manuelles Niederdrücken gesperrt. In der Sperrstellung deckt die Schutzkappe 1 1 vorzugsweise die Ausgabeöffnung bzw. Düse 10 des Sprühkopfs 9 ab. Die in Fig. 2 gezeigte Durchtrittsöffnung 1 1A befindet sich also nicht vor der Auslassöffnung bzw. Düse 10 in der Sperrstellung. Fig. 2 zeigt die Abgabevorrichtung 1 in einem schematischen Schnitt ohne Behälter 3. Aus Vereinfachungsgründen ist auch die Steigleitung 6 weggelassen.

Die Schutzkappe 1 1 befindet sich in der Freigabestellung, die Durchtrittsöffnung 1 1 A befindet sich vor der Ausgabeöffnung bzw. Düse 0 des Sprühkopfs 9 und gibt diese frei.

Fig. 2 zeigt die Abgabevorrichtung 1 im betätigten Zustand, also bei niedergedrückter Schutzkappe 11 und niedergedrücktem Sprühkopf 9. Während des Niederdrü- ckens erfolgt das Pumpen des Produkts 2 und die Ausgabe des von der Pumpe 4 unter Druck gesetzten Produkts 2 bzw. die Betätigung der Pumpe 4 über den Sprühkopf 9 bzw. dessen Düse 10, vorzugsweise als Sprühstrahl oder Sprühnebel, wie in Fig. 2 schematisch angedeutet. Die Ausgaberichtung A ist in der normalen Gebrauchslage vorzugsweise zumindest im Wesentlichen horizontal und/oder verläuft quer, vorzugsweise senkrecht, zu der Betätigungsrichtung bzw. Niederdrückrichtung B, die in Fig. 2 schematisch angedeutet ist. Das Gehäuse 5 weist vorzugsweise einen oberen Abschnitt bzw. Ringkragen 5B auf, der insbesondere nach oben zur Aufnahme des Sprühkopfs 9 und der Schutzkappe 1 1 offen ist.

Der Befestigungsabschnitt 5A und der Ringkragen 5B können durch separate Teile gebildet sein, die beispielsweise rastend miteinander verbunden sind. Alternativ können diese aber auch einstückig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist dann das Gehäuse 5 insgesamt einstückig ausgebildet. Dies ist einer kostengünstigen Herstellung bzw. Montage zuträglich. Der Sprühkopf 9 ist vorzugsweise kappenartig ausgebildet. Er ragt vorzugsweise mit einem Ringabschnitt oder Hülsenabschnitt 9B in das Gehäuse 5 bzw. dessen Ringkragen 5B hinein, besonders bevorzugt sowohl in der nicht betätigten bzw. nicht niedergedrückten Stellung (Fig. 1 ) als auch in der betätigten Stellung bzw. niedergedrückten Stellung (Fig. 2). Beim Betätigen kann der Sprühkopf 9 also ent- sprechend in das Gehäuse 5 eingefahren bzw. eingeschoben werden.

Die Schutzkappe 11 ist vorzugsweise transparent ausgebildet. Dies ist einer intuitiven Benutzung bzw. Handhabung der Abgabevorrichtung zuträglich. Die Schutzkappe 1 1 überdeckt den Sprühkopf 9 vorzugsweise zumindest im Wesentlichen vollständig, insbesondere so, dass der Sprühkopf 9 nicht direkt manuell betätigbar oder niederdrückbar, sondern nur durch Niederdrücken der Schutzkappe 11 selber niedergedrückt werden kann, um die Pumpe 4 zu betätigen oder ein nicht gezeigtes Abgabeventil zu öffnen.

Besonders bevorzugt überdeckt die Schutzkappe 11 bzw. deren Hülsenabschnitt 11 B vorzugsweise den Sprühkopf 9 stirnseitig bzw. oberseitig und/oder umfangs- seitig. Besonders bevorzugt weist die Schutzkappe 1 1 einen Mantel oder Hülsenabschnitt 11 B auf, der den Hülsenabschnitt 9B des Sprühkopfs 9 überdeckt.

Beim Darstellungsbeispiel überragt die Schutzkappe 1 1 den Sprühkopf 9 in Richtung der Betätigungsrichtung B bzw. zum Behälter 3 hin, springt also weiter zum Behälter 3 hin vor als der Sprühkopf 9.

Die Schutzkappe 1 ist zwischen der Freigabestellung und der Sperrstellung drehbar. Die Schutzkappe 1 1 ist relativ zu dem Sprühkopf 9 drehbar bzw. verdrehbar.

Vorzugsweise wird die Schutzkappe 1 1 durch den in die Ausgangslage vorgespannten Sprühkopf 9 - beim Darstellungsbeispiel durch die Kraft der Rückstellfeder 8 - in der oberen bzw. unbetätigten Position gehalten. Die Federkraft ist vor- zugsweise derart gewählt, dass der Sprühkopf 9 und die Schutzkappe 11 sicher in die unbetätigte Stellung bzw. Ausgangsstellung nach einer Betätigung wieder selbsttätig zurück kehren, aber nicht so hoch, dass eine manuelle Betätigung, insbesondere durch Drücken auf die äußere bzw. freie Stirnfläche der Schutzkappe 1 für einen nicht dargestellten Benutzer zu schwergängig ist.

Um das Verdrehen der Schutzkappe 1 1 relativ zum Sprühkopf 9 nicht zu schwergängig zu machen, ist vorzugsweise eine Drehlagerung zwischen beiden vorgesehen. Diese ist besonders bevorzugt als zentrale oder punktförmige Drehlagerung ausgebildet.

Die Schutzkappe 1 1 weist zur Drehlagerung vorzugsweise einen Lagerabschnitt 11 C auf, der insbesondere axial am Sprühkopf 9 angreift und/oder einem leichten Verdrehen der Schutzkappe 11 relativ zum Sprühkopf 9 zuträglich ist. Vorzugsweise ist der Lagerabschnitt 1 1 C zentral bzw. mittig angeordnet.

Der Lagerabschnitt 1 1 C ist vorzugsweise als linsenförmige Erhebung ausgebildet und/oder auf der Innenseite der Schutzkappe 1 1 bzw. deren Stirnfläche angeordnet oder angeformt.

Der Lagerabschnitt 11 C greift vorzugsweise in eine zumindest im Wesentlichen komplementäre Vertiefung im Sprühkopf 9 ein.

Besonders bevorzugt sorgt die Drehlagerung bzw. der Lagerabschnitt 1 1 C dafür, dass die Schutzkappe 1 1 nicht vollflächig stirnseitig am Sprühkopf 9 aufliegt, um das Drehen der Schutzkappe 1 1 relativ zum Sprühkopf 9 zu erleichtern. Alternativ kann der Lagerabschnitt auch am Sprühkopf 9 gebildet sein und in eine entsprechende Vertiefung in der Schutzkappe 1 1 eingreifen.

Fig. 3 zeigt die Abgabevorrichtung 1 ohne Behälter 3 in einer Seitenansicht in der Sperrstellung, also in der zur Fig. 1 korrespondierenden Stellung der Schutzkappe 1 1. Die Durchtrittsöffnung 1 1 A ist hier gegenüber der Düse 10 verdreht, so dass die Schutzkappe 11 bzw. deren Hülsenabschnitt 1 1 B die Düse 10 des Sprühkopfs 9 abdeckt. Dies signalisiert einem Benutzer, dass die Abgabevorrichtung 1 in diesem Zustand nicht betätigbar bzw. benutzbar ist. Fig. 4 zeigt in einer zu Fig. 3 korrespondierenden Darstellung die Abgabevorrichtung 1 ohne Behälter 3 mit der Schutzkappe 1 1 in der Freigabestellung im unbetä- tigten Zustand. Die Durchtrittsöffnung 11 B gibt hier die Düse 10 frei.

Fig. 5 zeigt in einer zu Fig. 4 korrespondierenden Darstellung die Abgabevorrich- tung 1 im betätigten Zustand, also bei niedergedrückter Schutzkappe 1 1.

Vorzugsweise weist das Gehäuse 5 bzw. deren Ringkragen 5B eine Vertiefung bzw. Aussparung 5C am oberen Rand auf, so dass in der niedergedrückten Endposition des Sprühkopfs 9 die Düse 10 bis in den Ringkragen 5B einfahren und durch die Aussparung 5C das Produkt in gewünschter Weise ausgeben kann. Die Schutzkappe 1 1 ist vorzugsweise nur in der Freigabestellung niederdrückbar. In der Sperrstellung ist die Schutzkappe 1 1 hingegen gegen ein Niederdrücken gesperrt. Dies wird nachfolgend anhand der Fig. 6 und 7 näher erläutert. Die Abgabevorrichtung 1 bzw. deren Gehäuse 5, insbesondere der Ringkragen 5B, weist beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise eine Ausnehmung 5D auf, die eine Kulisse bzw. Bewegungsbahn für einen vorzugsweise radial vorstehenden Halteabschnitt 11 D der Schutzkappe 1 bildet. Fig. 6 veranschaulicht in einem schematischen Schnitt des Gehäuses 5 eine bevorzugte Ausgestaltung der Ausnehmung 5D und deutet gestrichelt die Lage des Abschnitts 1 1 D in der Sperrstellung der Schutzkappe 11 an.

Die Ausnehmung 5D bzw. Kulisse umfasst einen ersten, sich in Umfangsrichtung erstreckenden Abschnitt und einen zweiten, sich in Betätigungsrichtung B bzw. in axialer Richtung erstreckenden Abschnitt.

Ausgehend von der in Fig. 6 angedeuteten Position des Halteabschnitts 1 D in der Sperrstellung wird beim Drehen der Schutzkappe 1 1 von der Sperrstellung in die Freigabestellung der Halteabschnitt 11 D entlang des ersten Abschnitts in der Aus- nehmung 5D, also in Umfangsrichtung, bewegt.

In der Freigabestellung steht der Halteabschnitt 1 1 D über dem zweiten Abschnitt der Ausnehmung 5D. Dieser Zustand ist in Fig. 7 angedeutet. Zu dieser Darstellung erscheint durch die Krümmung der Halteabschnitt 1 1 D schmaler.

In der Freigabestellung kann die Schutzkappe 1 1 niedergedrückt werden. Hierdurch wird der Haltabschnitt 1 1 D in der Ausnehmung 5D entlang des zweiten Abschnitts nach unten bzw. in das Gehäuse 5 weiter hinein bewegt. Fig. 8 veranschaulicht die niedergedrückte Endstellung.

Fig. 9 zeigt in einem schematischen Schnitt den Eingriff der Schutzkappe 1 1 mit einem Eingriffsabschnitt, insbesondere einem vorzugsweise außen angeordneten bzw. radial nach außen vorstehenden Halteabschnitt 1 1 D, in das Gehäuse 5 bzw. dessen Ausnehmung 5D.

Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere drei Eingriffs- bzw. Halteabschnitte 1 1 D und entsprechende Ausnehmungen 5D über den Umfang verteilt, um eine sichere Führung und/oder Halterung der Schutzkappe 4 am bzw. im Gehäuse 5 zu gewähr- leisten. Besonders bevorzugt soll nämlich ein Verkippen der Schutzkappe 1 1 bei Belastung, z. B. Niederdrücken, in der Sperrstellung verhindert werden.

Besonders bevorzugt ist die Schutzkappe 1 1 unlösbar mit der Abgabevorrichtung 1 bzw. dem Gehäuse 5 verbunden. Dies wird beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Ausnehmung 5D zum freien Ende des Gehäuses 5 bzw. Ringkragens 5B hin geschlossen oder abgegrenzt ist, besonders bevorzugt durch eine radial nach innen vorspringende Kante 5E, so dass der Halteabschnitt 11 D nicht aus der Ausnehmung 5D axial herausbewegt bzw. herausgezogen wer- den kann. Dadurch wird die Schutzkappe 1 1 vorzugsweise unlösbar am Gehäuse 5 und damit an der Abgabevorrichtung 1 gehalten bzw. gesichert. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.

Besonders bevorzugt ist die Schutzkappe 1 1 rastend mit der Abgabevorrichtung 1 bzw. dem Gehäuse 5 verbindbar, insbesondere durch axiales Einführen oder Einstecken der Schutzkappe 1 1 mit ihren Halteabschnitten 1 1D in die zugeordneten Ausnehmungen 5D. Hierzu ist beim Darstellungsbeispiel die jeweilige Kante 5E vorzugsweise mit einer Einführschräge 5F versehen, wie in Fig. 9 angedeutet. Die Abgabevorrichtung 1 bildet vorzugsweise einen Widerstand, der beim Drehen der Schutzkappe 11 von der Sperrstellung in die Freigabestellung und/oder umgekehrt überwunden werden muss. Vorzugsweise wird der Widerstand durch eine Rippe, Verengung oder Schulter 5G in der Bewegungsbahn bzw. Ausnehmung 5D gebildet. Die Verengung bzw. Schulter 5G wird beim Darstellungsbeispiel beson- ders bevorzugt durch einen axialen Vorsprung der Wandung der Ausnehmung 5D gebildet.

Besonders bevorzugt ist die Rippe, Verengung oder Schulter 5G im ersten Abschnitt der Ausnehmung 5D und/oder zwischen der Sperrstellung und Freigabestel- lung des Halteabschnitts 1 1 D in der Ausnehmung 5D angeordnet, wie in Fig. 6 bis 8 schematisch angedeutet. Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen möglich.

Die Schutzkappe 1 1 und der Sprühkopf 9 sind vorzugsweise über einen Drehkopp- lung insbesondere derart gekoppelt, dass diese beschränkt relativ zueinander verdrehbar sind, beispielsweise um 20 bis 45°, insbesondere so dass beim Drehen von der Freigabestellung in die Sperrstellung und umgekehrt die Schutzkappe 1 1 relativ zu dem Sprühkopf 9 beschränkt drehbar ist und/oder dass beim Drehen der Schutzkappe 1 1 aus der Sperrstellung in die Freigabestellung der Sprühkopf 9 in eine vorbestimmte Ausgaberichtung mitgedreht wird, wenn der Sprühkopf 9 zur Sperrstellung hin verdreht ist. Hierdurch wird erreicht, dass der Sprühkopf 9 eine definierte Drehlage bzw. Orientierung in der Freigabestellung einnimmt und dem- entsprechend bei Betätigung der Abgabevorrichtung 1 in einer vorbestimmten Richtung ausgerichtet ist und das Produkt 2 ausgibt.

Die Drehkopplung ist vorzugsweise derart ausgeführt, dass die Schutzkappe 1 nur um einen bevorzugten Winkel relativ zu den Sprühkopf 9 verdrehbar ist, der dem Winkel zum Drehen zwischen der Freigabestellung und Sperrstellung bzw. umgekehrt entspricht. Hierdurch bildet die Drehkopplung normalerweise einen rotatorischen Freilauf zwischen der Schutzkappe 1 1 und dem Sprühkopf 9. Wenn der Sprühkopf 9 jedoch sich in unerwünschter Weise verdreht (hat), wird durch die Drehkopplung ein zwangsweises Zurückdrehen des Sprühkopfs 9 in die gewünsch- te zu der Durchtrittsöffnung 1 1A und Vertiefung 5C fluchtenden Drehlage gewährleistet, wenn die Schutzkappe 1 von der Sperrstellung in die Freigabestellung gedreht wird.

Beim Darstellungsbeispiel weist die Schutzkappe 1 1 vorzugsweise ein insbesonde- re rippenartiges Eingriffselement 1 1 E auf, das axial bzw. stirnseitig in eine Eingriffsöffnung 9C des Sprühkopfs 9 eingreift, wie in Fig. 10 schematisch angedeutet, die die Abgabevorrichtung 1 ohne Behälter 3 in einer Draufsicht mit aufgeschnittener Schutzkappe 1 1 zeigt. Besonders bevorzugt bildet der Eingriff des Eingriffselements 1 1 E in die Eingriffsöffnung 9D die genannte Drehkopplung.

Das Eingriffselement 1 E ist vorzugsweise rippenartig ausgebildet.

Das Eingriffselement 1 1 E ist innen vorzugsweise an der Schutzkappe 1 1 beispielsweise am geschlossenen Ende angeordnet, vorzugsweise angeformt.

Die Eingriffsöffnung 9D ist vorzugsweise am stirnseitigen oder oberen Ende des Sprühkopfs 9 gebildet.

Die Eingriffsöffnung 9D ist vorzugsweise ringabschnittsförmig ausgebildet.

Jedoch sind auch andere konstruktive Lösungen zur Realisierung der Drehkopplung möglich. Einzelne Aspekte der vorliegenden Erfindung können auch unabhängig voneinander und in beliebiger Kombination realisiert werden.

Bezugszeichenliste:

1 Abgabevorrichtung

2 Produkt

3 Behälter

4 Pumpe

5 Gehäuse

5A Befestigungsabschnitt

5B Ringkragen

5C Aussparung

5D Ausnehmung

5E Kante

5F Einführschräge

5G Schulter

6 Steigleitung

7 Auslasselement

8 Rückstellfeder

9 Sprühkopf

9A Einlass

9B Hülsenabschnitt

9C Vertiefung

9D Eingriffsöffnung

10 Düse

11 Schutzkappe

1 1A Durchtrittsöffnung

11 B Hülsenabschnitt

1 1 C Lageabschnitt

11 D Halteabschnitt

11 E Eingriffselement

A Ausgaberichtung

B Betätigungsrichtung

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