AUSBRINGVORRICHTUNG FUR EIN UNBEMANNTES UNTERWASSERKLEINFAHRZEUG

申请号 EP08758706.9 申请日 2008-05-23 公开(公告)号 EP2155541A1 公开(公告)日 2010-02-24
申请人 ATLAS Elektronik GmbH; 发明人 LAMBERTUS, Detlef;
摘要 In the case of a deployment apparatus for deploying a small unmanned underwater vehicle into the water from a platform which is floating on the water surface and has at least one pivoting arm (21) which is fixed at the platform end and can be pivoted out over the platform edge, and has a suspension apparatus (22), which is held on the at least one pivoting arm (21), for the small underwater vehicle (17), the at least one pivoting arm (21) is connected such that it can pivot at one end to the suspension apparatus (22) and at the other end to an attachment apparatus (25), for adaptation of the deployment apparatus (20) to the physical requirements of an inflatable boat (10), and the attachment apparatus (25) is designed both to be supported on an edge bead (11) of the inflatable boat (10) and to be fixed on an inside floor, which is in the form of a platform, in the inflatable boat (10).
权利要求
ATLASELEKTRONIKG mb H
Bremen
PATENTANSPRUCHE
1. Ausbringvorrichtung zum Verbringen eines unbemannten Unterwasser-Kleinfahrzeugs von einer an der Wasseroberfläche schwimmenden Plattform ins Wasser, mit mindestens einem plattformseitig festgelegten, über den Plattformrand ausschwenkbaren Schwenkarm (21) und mit einer an dem mindestens einen Schwenkarm (21) gehaltenen Einhängevorrichtung (22) mit Ein- und Ausklinkmitteln für das Unterwasser-Kleinfahrzeug (17) , dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Schwenkarm (21) an seinen beiden Schwenkarmenden je einen Gelenkteil (231, 241) eines Schwenkgelenks (23, 24) trägt, dass der andere Gelenkteil (232) des einen Schwenkgelenks (23) an der Einhängevorrichtung (22) und der andere Gelenkteil
(242) des anderen Schwenkgelenks (24) an einer Befestigungsvorrichtung (25) jeweils so angeordnet ist, dass die Gelenkachsen der beiden Schwenkgelenke (23, 24) parallel zueinander ausgerichtet sind, und dass die Befestigungsvorrichtung (25) einerseits zur Abstützung an einem Randwulst (11) eines als Plattform dienenden Schlauchboots (10) und andererseits zur Festlegung auf einem plattenförmigen Einlegeboden (14) des Schlauchboots
(10) ausgebildet ist.
2. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (25) einen zum Übergreifen des Randwulstes (11) ausgebildeten Abstützbügel (29) und eine zur Auflage auf dem Einlegeboden (14) ausgebildete Fixierungsstrebe (30) aufweist, die an dem einen Bügelende angelenkt ist, und dass die von der Fixierungsstrebe (30) ausgehende Erstreckungslänge des Abstützbügels (29) über den Umfang des Randwulstes (11) so festgelegt ist, dass das freie Ende (291a) des Abstützbügels (29) deutlich unterhalb einer durch die Achse des Randwulstes (11) parallel zum Einlegeboden (14) verlaufenden Ebene (37) liegt.
3. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Anlenkpunkt (31) der Fixierungsstrebe (30) an dem einen Bügelende in Erstreckungsrichtung der Fixierungsstrebe (30) verstellbar ausgebildet ist.
4. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungsstrebe (30) auf dem Einlegeboden (14) des Schlauchboots (10) aufschraubbar ist .
5. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungsstrebe (30) als Kniegelenkhebelanordnung mit zwei durch ein Kniegelenk
(34) miteinander verbundenen Kniehebeln (32, 33) ausgebildet ist, dass der eine Kniehebel (32) endseitig an dem Abstützbügel (29) angelenkt und der andere Kniehebel (33) endseitig in eine an dem Randwulst (11) zum Einstecken des Einlegebodens (14) ausgebildete Tasche
(13) einsteckbar ist und dass das Kniegelenk (34) zur randseitigen Verspannung der Kniegelenkhebelanordnung in Totlage auf den Einlegeboden (14) aufgedrückt ist.
6. Ausbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf die zum Randwulst (11) weisende Unterseite des Abstützbügels (29) eine rutschhemmende Beschichtung (36) aufgebracht ist.
7. Ausbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der befestigungsvorrichtungsseitige Gelenkteil (242) des Schwenkgelenks (24) auf dem Abstützbügel (29) so befestigt ist, dass der Gelenkteil (242) in einer durch die Achse des Randwulstes (11) verlaufenden, rechtwinklig zum Einlegeboden (14) ausgerichteten Ebene liegt.
8. Ausbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstützbügel (29) aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Bügelteilen (291, 292) zusammengesetzt ist und dass der Bügelteil (292) mit der Fixierungsstrebe (30) verbunden ist und der anderer Bügelteil (291) den Gelenkteil (241) trägt.
9. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkpunkt (38) der Bügelteile
(291, 292) in Bügellängsrichtung verschiebbar ausgebildet und mittels einer Arretiervorrichtung (39) gegen Verschieben und Schwenken blockierbar ist.
10. Ausbringvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei voneinander beabstandete Schwenkarme (21) mit je einer Befestigungsvorrichtung (25) vorgesehen sind und dass die beiden Schwenkarme (21) durch eine Stange (26) miteinander verbunden sind, die die schwenkarmseitigen Gelenkteile der Schwenkgelenke (23) zwischen den Schwenkarmen (21) und der Einhängevorrichtung (22) bildet.
11. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der einhängevorrichtungsseitige Gelenkteil (232) des Schwenkgelenks (23) zwischen den Schwenkarmen (21) und der Einhängevorrichtung (22) von mindestens zwei im Abstand voneinander angeordneten Buchsen (27, 28) gebildet sind, in der die Stange (26) schwenkbeweglich aufgenommen ist.
12. Ausbringvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Schwenkarm (21) ein Handgriff (40) zum manuellen Schwenken des Schwenkarms
(21) im Schwenkgelenk (24) zwischen den Schwenkarmen (21) und der Befestigungsvorrichtung (25) vorhanden ist.
说明书全文

ATLASELEKTRONIKG mb H

Bremen

AUSBRINGVORRICHTUNG FUR EIN UNBEMANNTES UNTERWASSERKLEINFAHRZEUG

Die Erfindung betrifft eine Ausbringvorrichtung zum Verbringen eines unbemannten Unterwasser-Kleinfahrzeugs von einer an der Wasseroberfläche schwimmenden Plattform ins Wasser nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Eine bekannte Ausbringvorrichtung zum Einsetzen eines insbesondere ferngelenkten Unterwasserlaufkörpers ins Wasser von einer insbesondere schwimmenden Plattform aus (DE 196 43 329 Al) , weist einen auf einer Plattform installierten Mast, der um seine Hochachse drehbar ist, einen an dem Mast schwenkbar angelenkten starren Ausleger sowie eine über Pendel an dem Ausleger aufgehängte

Einhängevorrichtung für den Laufkörper auf . Durch Drehen des Mastes um seine Hochachse kann der Ausleger über den Rand der Plattform hinaus geschwenkt werden, so dass die Einhängevorrichtung oberhalb der Wasseroberfläche hängt . Die Pendel sind einerseits an dem frei auskragenden Ende des Auslegers und andererseits an der Einhängevorrichtung jeweils mit Abstand in Richtung der Pendelbewegung voneinander angelenkt. Die Einhängevorrichtung ist so ausgebildet, dass sie sich in Abhängigkeit von einer bestimmten Schwingposition während der Pendelbewegung selbstständig löst . Eine solche Ausbringvorrichtung ist schon aufgrund der Mast- und Auslegerkonstruktion sehr Schwergewichtig, benötigt lasttragende, steife Fixierpunkte auf der Plattform und nimmt erheblichen Bauraum in Anspruch. Sie ist daher nur für lasttragfähige Plattformen, wie Oberflächenschiffe, brauchbar.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine leichtgewichtige und bauraumsparende Ausbringvorrichtung für die Anwendung in Schlauchbooten zu schaffen.

Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst .

Die erfindungsgemäße Ausbringvorrichtung hat den Vorteil, dass sie in ein Schlauchboot integriert werden kann, obwohl dieses infolge seiner Aufblasbarkeit nicht über feste, tragfähige Strukturpunkte verfügt, die bei bekannten Auslegevorrichtungen für deren Montage auf der Plattform erforderlich sind. Durch die erfindungsgemäße duale Anbindung der Befestigungsvorrichtung am Schlauchboot, nämlich einerseits durch Abstützung an dem aufgeblasenen Randwulst und andererseits durch Fixierung auf dem in Wulstfalten eingesteckten Einlegeboden des Schlauchboots, ist die Ausbringvorrichtung sicher im Schlauchboot fixiert, und die Einhängevorrichtung kann mittels des mindestens einen an der Befestigungsvorrichtung schwenkbar gehaltenen Schwenkarms von Hand problemlos und mit wenig Kraftaufwand aus ihrer Ablage auf dem Einlegeboden über den Randwulst hinaus ins Wasser geschwenkt werden. Die Befestigungsvorrichtung selbst benötigt keinen Bauraum innerhalb des Schlauchboots, so dass auf dem Einlegeboden nur Platz für die Einhängevorrichtung vorgehalten werden muss, unabhängig davon, ob diese mit einem Unterwasser-Kleinfahrzeug bestückt ist oder nicht.

Zweckmäßige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Ausbringvorrichtung mit vorteilhaften Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen.

Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind zwei voneinander beabstandete Schwenkarme mit je einer Befestigungsvorrichtung vorgesehen, die an ihren die Einhängevorrichtung für das Unterwasser-Kleinfahrzeug aufnehmenden Enden durch eine Stange miteinander verbunden sind. Die Stange bildet den schwenkarmseitigen Gelenkteil für beide Schwenkgelenke zwischen den Schwenkarmen und der Einhängevorrichtung, während der der Einhängevorrichtung zugehörige Gelenkteil dieser Schwenkgelenke von zwei im Abstand voneinander angeordneten Buchsen gebildet ist, in denen die Tragstange schwenkbeweglich gelagert ist. Durch das Vorsehen der beiden parallelen Tragarmen mit jeweils gesonderter Befestigungsvorrichtung wird eine sehr große Steifigkeit der Ausbringvorrichtung und damit eine zuverlässige Funktionalität erreicht.

Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:

Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Schlauchboots mit einer bestückten Ausbringvorrichtung für ein unbemanntes Unterwasser-Kleinfahrzeug, im Transportmodus, Fig. 2 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 mit bestückter Ausbringvorrichtung, im Aussetzmodus,

Fig. 3 eine schematisierte Darstellung eines

Querschnitts des Schlauchboots in Fig. 1 mit einer montierten Befestigungsvorrichtung der Ausbringvorrichtung in Fig. 1 und 2,

Fig. 4 ausschnittweise eine gleiche Darstellung wie in Fig. 3 mit einer Modifizierung der Befestigungsvorrichtung,

Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer

Einhängevorrichtung der Ausbringvorrichtung in Fig . 1 und 2.

Das in Fig. 1 und 2 perspektivisch und in Fig. 3 schematisiert im Schnitt dargestellte Schlauchboot 10 weist einen aufgeblasenen U-förmigen Randwulst 11 mit zwei annähernd parallel ausgerichteten, einander gegenüberliegenden Wulstschenkeln 111 und 112 auf. An der Unterseite des Randwulstes 11 ist eine mit dem Randwulst 11 einstückige Bodenplane 12 aufgespannt, die das Schlauchboot 10 nach unten abdichtet. Zwischen Randwulst 11 und Bodenplane 12 ist eine umlaufende Tasche 13 aus dem gleichen Material wie Randwulst 11 und Bodenplane 12 vorgesehen, in die ein steifer Einlegeboden 14 randseitig eingeschoben ist. Der Einlegeboden 14 ist außerdem mittig gegen die Bodenplane 12 abgestützt (Fig. 3) . Das Heck des Schlauchboots 10 ist durch eine steife Heckplatte 15 abgeschlossen, die zwischen den Wulstschenkeln 111, 112 eingeklemmt ist. An der Heckplatte 15 sind zwei Außenbordmotoren 16 befestigt. Um das Aussetzten und Bergen von mitgeführten unbemannten Unterwasser-Kleinfahrzeugen 17 zu ermöglichen, ist im Schlauchboot 10 eine Ausbringvorrichtung 20 installiert, mit der ein mitgeführtes Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 vom Schlauchboot 10 aus ins Wasser eingesetzt werden kann. Die Ausbringvorrichtung 20 umfasst zwei Schlauchbootseitig festgelegte Schwenkarme 21 und eine an den Schwenkarmen 21 gehaltene Einhängevorrichtung 22 für das Unterwasser- Kleinfahrzeug 17. Jeder Schwenkarm 21 trägt an einem Ende einen Gelenkteil 231, 241 eines Schwenkgelenks 23 bzw. 24, deren Gelenkachsen parallel zueinander ausgerichtet sind. Der andere Gelenkteil 232 des Schwenkgelenks 23 ist an der Einhängevorrichtung 22 und der andere Gelenkteil 242 des Schwenkgelenks 24 an einer Befestigungsvorrichtung 25 angeordnet, so dass die beiden Schwenkgelenke 23 eine Verbindung zwischen den Schwenkarmen 21 und der Einhängevorrichtung 22 und die Schwenkgelenke 24 eine Verbindung zwischen den Schwenkarmen 21 und den Befestigungsvorrichtungen 25 herstellen.

Zur Realisierung des Schwenkgelenks 23 sind die beiden Enden der voneinander beabstandeten Schwenkarme 21 über eine Stange 26 miteinander verbunden, die in zwei an der Einhängevorrichtung 22 angeordneten Buchsen 27, 28 drehbeweglich aufgenommen ist. Die beiden die Verbindung zwischen den Schwenkarmen 21 und den

Befestigungsvorrichtungen 25 herstellenden Schwenkgelenke 24 sind identisch ausgebildet, ebenso wie die Befestigungsvorrichtungen 25.

In dem in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel weist jede Befestigungsvorrichtung 25 einen zum Übergreifen des Wulstschenkels 111 des Randwulstes 11 ausgebildeten Abstützbügel 29 und eine zur Auflage auf dem Einlegeboden 14 des Schlauchboots 10 ausgebildete Fixierungsstrebe 30 auf, die an dem einen Ende des Abstützbügels 29 angelenkt ist. Der Anlenkpunkt 31 der Fixierungsstrebe 30 an dem einen Bügelende ist so ausgebildet, dass er in Erstreckungsrichtung der Fixierungsstrebe 30 verstellbar ist. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 ist die Fixierungsstrebe 30 als Kniegelenkhebelanordnung aus zwei über ein Gelenk 34 miteinander verbundenen Kniehebeln 32, 33 ausgebildet. Der eine Kniehebel 32 ist endseitig im Anlenkpunkt 31 an dem Abstützbügel 29 angelenkt, und der andere Kniehebel 33 ist endseitig in die Tasche 13 zwischen Wulstschenkel 112 und Bodenplane 12 einsteckbar, wie dies in Fig. 3 strichliniert dargestellt ist. Zur Festlegung der Fixierungsstrebe 30 auf dem Einlegeboden 14 wird das Kniegelenk 34 auf den Einlegeboden 14 aufgedrückt und damit in die Totlage überführt, so dass die Kniegelenkhebelanordnung zwischen den Wulstschenkeln 111, 112 steif eingespannt ist. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 4 ist die Fixierungsstrebe 30 auf dem Einlegeboden 14 aufgeschraubt . Die Schraubverbindungen 35 sind in Fig. 4 schematisch angedeutet.

Jeder Abstützbügel 29 der beiden voneinander beabstandet im Schlauchboot 10 festgelegten Befestigungsvorrichtungen 25 weist an seiner auf dem Randwulst 11 aufliegenden Unterseite eine rutschhemmende Beschichtung 36 auf (Fig. 3 und 4) . Jeder Abstützbügel 29 umgreift ausgehend von der auf dem Einlegeboden 14 aufliegenden Fixierungsstrebe 30 den Wulstschenkel 111 des Randwulstes 11 mit einer solchen Erstreckungslänge, dass das freie Ende 291 des Abstützbügels 29 deutlich unterhalb einer durch die Achsen der beiden Wulstschenkel 111, 112 verlaufenden, zum Einlegeboden 14 parallelen Ebene 37 liegt, wie sie in Fig. 3 und 4 strichpunktiert eingezeichnet ist . Der Gelenkteil 242 des Schwenkgelenks 24, der der Befestigungsvorrichtung 25 zugeordnet ist, ist an der höchsten Stelle des über den Wulstschenkel 111 sich erstreckenden Abstützbügels 29 angeordnet und liegt damit in einer Ebene, die senkrecht zur Ebene 37 bzw. dem Einlegeboden 14 durch die Achse des Wulstschenkels 111 verläuft. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 ist der Gelenkteil 242 als am Abstützbügel 29 befestigte Buchse ausgeführt, in der der als Zapfen ausgebildete Gelenkteil 232 am Schwenkarm 21 schwenkbeweglich aufgenommen ist . Zur vereinfachten und leicht handhabbaren Montage des Abstützbügels 29 ist der Abstützbügel 29, wie dies in Fig. 4 skizziert ist, aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Bügelteilen 291, 292 zusammengesetzt, dessen einer Bügelteil 292 mit der Fixierungsstrebe 30 verbunden ist und dessen anderer Bügelteil 291 mit dem freien Bügelende 291a den Gelenkteil 242 des Schwenkgelenks 24 trägt. Um den Abstützbügel 29 an unterschiedliche Durchmesser des Randwulstes 11 anzupassen, ist der Drehpunkt 38, über den die beiden Bügelteil 291, 292 miteinander verbunden sind, in Bügellängsrichtung verschiebbar ausgebildet, so dass der Durchmesser des Abstützbügels 29 an in Grenzen sich ändernde Durchmesser des Wulstschenkels 111 so anpassbar ist, dass der Abstützbügel 29 über seine gesamte Erstreckungslänge an der Außenhaut des Wulstschenkels 111 weitgehend gleichmäßig anliegt. Eine in Fig. 4 nur schematisiert angedeutete Arretiervorrichtung 39 blockiert nach manueller Betätigung sowohl die Verschiebbarkeit des Drehpunktes 38 als auch die Schwenkbarkeit des Bügelteils 291 am Bügelteil 292.

Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, ist an jedem Schwenkarm 21 ein Handgriff 40 angeordnet. Mit den Handgriffen 40 können die beiden Schwenkarme 21 von einer oder zwei Personen manuell geschwenkt werden und dadurch das in der Einhängevorrichtung 22 eingehängte Unterwasser-Kleinfahrzeug 17, das im Transportmodus auf dem Einlegeboden 14 des Schlauchboots 10 aufliegt (Fig. 1), über den Wulstschenkel 111 des Randwulstes 11 hinweg in eine Ausbringposition verbracht werden, so dass nunmehr im Aussetzmodus (Fig. 2) die Einhängevorrichtung 22 mit Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 unmittelbar über der Wasseroberfläche liegt. Werden nunmehr Ausklinkmittel an der Einhängevorrichtung 22 betätigt, so fällt das Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 aus der Einhängevorrichtung 22 heraus und taucht ins Wasser ein.

Die Einhängevorrichtung 22 ist in Fig. 5 vergrößert in perspektivischer Ansicht dargestellt. Sie weist eine Tragplatte 41 auf, an deren Unterseite zwei Formkörper 42, 43 zum formschlüssigen Andrücken des Unterwasser-Kleinfahrzeugs 17 angeordnet sind. Als Ein- und Ausklinkmittel für das Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 ist ein Halter 44, der von der Unterseite der Tragplatte 41 nahe deren hinterem Ende absteht und in den das Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 mit seinem Heckteil eingesteckt wird, und ein dem Halter 44 axial gegenüberliegend an der Tragplatte 41 schwenkbar festgelegter Haltearm 45 vorgesehen, der bei an die Formstücke 42, 43 angelehntem und heckseitig in den Halter 44 eingesetztem Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 auf dessen Frontseite aufgeschwenkt wird und das Unterwasser-Kleinfahrzeug 17 in der Einhängevorrichtung 22 festlegt, wie dies in Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Wird der Haltearm 45 in Fig. 5 im Uhrzeigersinn etwas geschwenkt, so hebt dieser von der Frontseite des Unterwasser-Kleinfahrzeugs 17 ab, und letzteres fällt aus der Einhängevorrichtung 22 heraus. Die einhängevorrichtungsseitigen Gelenkteile 232 der Schwenkgelenke 23 zwischen den Schwenkarmen 21 und der Einhängevorrichtung 22 sind in ihrer Ausführung als Buchsen 27, 28 (Fig. 1 und 2) auf der Oberseite der Tragplatte 41 angeordnet. In Fig. 5 ist der Übersichtlichkeit halber nur die Buchse 27 und die in der Buchse 27 drehbeweglich gelagerte Stange 26, die die beiden Schwenkarme 21 miteinander verbindet, ausschnittweise dargestellt.

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