Zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder |
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申请号 | EP89890089.9 | 申请日 | 1989-03-31 | 公开(公告)号 | EP0381917A1 | 公开(公告)日 | 1990-08-16 |
申请人 | Reiter, Klaus; | 发明人 | Reiter, Klaus; | ||||
摘要 | Zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder, von einer im wesentlichen der Karosserie- bzw. Rahmenform des abzudeckenden Motorrades (1) angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Abdeckhaube (2) gebildet ist, deren nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Motorrades (1) verlaufender unterer Rand (3) ggf. mit Ösen (4) für ein langgestrecktes Sicherungselement, wie einer Schnur od. dgl., versehen ist, und die im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln (5), Prüfplaketten (6) und ggf. Typenschildern (7,7′), mit transparenten Fenstern ausgebildet ist, so daß die Markierungen des Motorrades (1) bei auf das Motorrades (1) aufgesetzter Haube (2) ablesbar sind. Aufgrund der Anbringung von transparenten Fenstern (8,8′ ,8˝ ,11) in der an das Fahrzeug angepaßten Abdeckhaube können Aufsichtspersonen oder Bewachungspersonal jederzeit die wesentlichen Merkmale des Fahrzeuges erkennen, ohne daß die Abdeckung entfernt werden muß. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung bezieht sich auf eine zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder. Es sind verschiedene Abdeckungen dieser Art bekannt geworden. Die meisten Abdeckungen bestehen lediglich aus auf die Oberseite des Fahrzeuges spannbaren und an Motorhaube und Kofferraumdeckel fixierbaren Stoffbahnen. Die Seitenteile des Fahrzeuges bleiben dabei weitgehend ungeschützt. Es sind auch Abdeckungen bekannt geworden, die seitlich von der oberen Stoffbahn sich nach unten erstreckende Lappen aufweisen, welche z.B. Fensterpartien des Fahrzeuges abdecken sollen und im Türbereich festgeklemmt werden. Diese Abdeckungen sind jedoch nicht zufriedenstellend, weil sie ebenfalls keinen hinreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen, sonstiger Beschädigung oder unerwünschter Inbetriebnahme des Fahrzeuges gewährleisten. Es sind auch lose beutelartige Abdeckungen bekannt geworden, die zwar das abgestellte Fahrzeug besser abdecken und auch leicht aufsetzbar sind, aber der Form des Fahrzeuges nicht angepaßt sind und somit vollständigem Witterungsschutz und zufriedenstellenden Sicherheitsbedürfnissen nicht gerecht werden. Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und eine Abdeckung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche in jedem Fall einen individuellen Schutz vor mechanischen Beschädigungen und Witterungseinflüssen gewährleistet und außerdem einen unerwünschten Zugang zum abgestellten Fahrzeug erschwert. Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Abdeckung von einer im wesentlichen der Karosserie- bzw. Rahmenform des abzudeckenden Fahrzeuges angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Abdeckhaube gebildet ist, deren nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Fahrzeuges verlaufender unterer Rand ggf. mit Ösen für ein langgestrecktes Sicherungselement, wie einer Schnur od. dgl., versehen ist, und die im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln, Prüfplaketten und ggf. Typenschildern, mit transparenten Fenstern ausgebildet ist, so daß die Markierungen des Fahrzeuges bei auf das Fahrzeug aufgesetzter Haube ablesbar sind. Aufgrund dieser Ausbildung kann die Abdeckung einerseits leicht angebracht werden und andererseits gegen unerwünschte Inbetriebnahme des Fahrzeuges einen wesentlich besseren Schutz bieten, da, z.B. die aus einer Folie bzw. einem getränkten Gewebe bestehende, Abdeckhaube sich an das abgestellte Fahrzeug anschmiegt. Vor allem können aufgrund der Anbringung von transparenten Fenstern in der an das Fahrzeug angepaßten Abdeckhaube Aufsichtspersonen oder Bewachungspersonal jederzeit die wesentlichen Merkmale des Fahrzeuges erkennen, ohne daß die Abdeckung entfernt werden muß und somit die Möglichkeit einer Beschädigung oder einer unerwünschten Inbetriebnahme des Fahrzeuges besteht. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn das Fahrzeug für längere Zeit geparkt werden muß und es für längere Zeit vom Benützer selbst unbeaufsichtigt bleibt. Ein besonderer Schutz gegen Beschädigung des abgestellten Fahrzeuges, insbesondere gegen Auffahrunfälle, ergibt sich dadurch, daß in Ausgestaltung der Erfindung die Abdeckhaube auch im Bereich von Leuchten, insbesondere Schlußleuchten, Parkleuchten, und/oder Reflektoren mit transparenten Fenstern versehen ist. Eine größere Anpassungsfähigkeit der Abdeckung, insbesondere von Motorrädern und eine bessere Lagesicherung der transparenten Fenster und damit ein noch wesentlich besserer Schutz gegen Beschädigungen können dadurch erzielt werden, daß in der Abdeckhaube speziell angepaßte Ausbuchtungen für vom Fahrzeug abstehende Einrichtungen, wie Balancegriffe, Rückspiegel, Werkzeugkästen u.s.w., vorgesehen sind. Um eine Weiterverwendung der erfindungsgemäßen Abdeckung bei Verschmutzung oder Beschädigung der transparenten Fenster zu gewährleisten, wird im Rahmen der Erfindung weiters vorgeschlagen, daß die transparenten Fenster z.B. mittels Rahmen und/oder Druckknopfverbindungen von innen lösbar am undurchsichtigen Teil der Abdeckhaube befestigt sind. Dadurch ist eine Auswechselbarkeit der Fenster gewährleistet. Die Erfindung wird anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in schaubildlicher Darstellung
Die zusammenlegbare Abdeckung für Motorräder gemäß der Zeichnung, besteht vorzugsweise aus Folienmaterial und ist von einer im wesentlichen der Rahmenform des abzudeckenden Motorrades 1 angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Haube 2 gebildet, die einen nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Fahrzeuges 1 verlaufenden unteren Rand 3 aufweist. Über den Umfang der an das Motorrad 1 angepaßten Abdeckung 2 sind Ösen 4 zum Anbringen eines langgestreckten Sicherungselementes, z.B. eines Sicherungsbandes oder einer Sicherungsschnur (nicht dargestellt) verteilt. Die der Form des Fahrzeuges 1 angepaßte Abdeckhaube 2 ist zum größten Teil undurchsichtig ausgebildet und im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln 5, Prüfplaketten 6 und ggf. Typenschildern 7,7′ mit transparenten Fenstern 8,8′ ,8˝ versehen, so daß die entsprechenden Markierungen, Daten oder Informationen bei auf das Motorrad 1 aufgesetzter Haube 2 ablesbar sind. In Fig. 1 ist die Abdeckung in vollen Linien und der abgedeckte Teil des Motorrades strichliert ausgeführt, um die Funktion der Abdeckung zu veranschaulichen. Dabei kann zumindest ein Teil des undurchsichtigen Bereiches 9 der Abdeckhaube 2 aus lichtreflektierendem Material bestehen. Die Abdeckhaube 2 kann auch im Bereich von Leuchten 10, insbe sondere Schlußleuchten, Parkleuchten oder Reflektoren mit transparenten Fenstern 11 versehen sein. Schlußleuchten, Parkleuchten und Reflektoren sind am Motorrad 1 so angebracht, daß sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Günstig ist es, wenn der undurchsichtige Bereich 9 der Abdeckhaube 2 mindestens zwei Großflächen 12, 13 mit verschiedenen Farbtönen zur Grobmarkierung des Motorrades 1 umfaßt. Dabei bilden Grenzlinien 14 zwischen den verschiedene Farbtöne aufweisenden Großflächen 12, 13 Muster zur Markierung des Motorrades, wobei die Grenzlinien 14 vorzugsweise entlang von Konturen des abgedeckten Motorrades 1 verlaufen. Zur Abdeckung von Motorrädern sind in der Abdeckhaube 2 speziell angepaßte Ausbuchtungen 15 für vom Motorrad 1 abstehende Einrichtungen, wie Balancegriffe, Rückspiegel, Werkzeugkästen u.s.w. vorgesehen. Bei der erfindungsgemäßen Abdeckung kann der undurchsichtige Bereich 9 der Abdeckhaube 2 zumindest teilweise von lichtabsorbierendem Material gebildet sein. Weiters ist es wünschenswert, wenn die Abdeckhaube 2 so gestaltet ist, daß sie umstülpbar und somit beidseitig verwendbar ist. Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, kann die Abdeckhaube aus mindestens zwei verschiedenfarbigen Folienteilen 19, 20 bestehen, die aneinander, z.B. durch Nähte 21, insbesondere Schweißnähte, befestigt sind. Die transparenten Fenster 8, 11 können z.B. mittels, im Detail nicht dargestellter, Rahmen und/oder Druckknopfhalterungen, am übrigen Teil 9 der Abdeckhaube 2 von innen lösbar befestigt sein, so daß sie bei Bedarf ausgetauscht werden können. Die Abdeckhaube 2 kann von einer transparenten Folie gebildet sein, die an undurchsichtig zu gestaltenden Bereichen 9 z.B. mit lichtreflektierenden, lichtabsorbierenden oder verschiedenfärbigen Folienteilen unterlegt ist. Dabei müssen die einzelnen Folienteile fest miteinander verbunden sein. In der Abdeckung können gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung, insbesondere am unteren Rand 3 der Abdeckung (nicht dargestellte) Ausnehmungen vorgesehen sein, über die für die Wartung wesentliche Teile des Fahrzeuges, wie Ständer 22, Türen von Werkzeugkästen 18 oder Transportbehältern 23 u.s.w. zugänglich sind. Der Zugang kann dabei zum Teil über mit Reißverschlüssen oder Druckknopfanordnungen fixierte Folienteile erfolgen. Wenn ein langgestrecktes Sicherungselement durch die Ösen 4 der Haube 2 gefädelt ist, können die Enden des Sicherungselementes über spezielle Verbindungsglieder wie Nummernschlösser od. dgl. miteinander verbunden bzw. gesichert sein. Um ein unerwünschtes Abnehmen der Haube 2 vom Motorrad 1 zu verhindern, kann das Sicherungselement durch am Motorrad 1 fest verankerte Bügel oder Halteringe hindurchgeführt sein. Eine besonders einfache Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckhaube besteht (wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich) aus einem sich über die Längsausdehnung des abzudeckenden Fahrzeuges 1 erstreckenden Mittelteil 24 und aus zwei mit diesem verbundenen Seitenteilen 25 und 26, wobei diese Teile 24, 25, 26 miteinander durch Nähte 27 und 28, insbesondere Schweißnähte verbunden sind, so daß sich die Haube 2 zwecks Anpassung an die Form des Fahrzeuges 1 leicht herstellen und bei Verwendung von verschiedenfarbigen Einzelteilen der Abdekkung eine spezielle Grobmarkierung des Fahrzeuges erzielen läßt. Besonders wichtig ist es für die erfindungsgemäße Abdeckung, daß das Folienmaterial, das aus beliebigem geeigneten Kunststoff, aber auch aus anderem Material bestehen kann, besonders schmiegsam ist, so daß die Fenster 8, 11, durch welche die Daten des Fahrzeuges 1 bei aufgesetzter Haube 2 ersichtlich sein sollen, richtig zu liegen kommen. Die Anpassung der Hauben 2 an die Fahrzeuge erfolgt in der Weise, daß etwa annähernd für eine Typenreihe eine angepaßte Folienserie hergestellt wird. Natürlich kann, wenn dies gewünscht wird, für jede spezielle Art von Fahrzeug eine für dieses Fahrzeug charakteristische Abdeckung erzeugt werden, die exakt den Bedürfnissen dieses Fahrzeuges entspricht. Das Folienmaterial kann eine Kunststoff-Folie sein, kann aber auch aus getränktem Gewebe od. dgl. bestehen, so daß der entsprechende Schutz des Fahrzeuges vor Witterungseinflüssen und sonstigen Einflüssen gegeben ist. |