Zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder

申请号 EP89890089.9 申请日 1989-03-31 公开(公告)号 EP0381917A1 公开(公告)日 1990-08-16
申请人 Reiter, Klaus; 发明人 Reiter, Klaus;
摘要 Zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder, von einer im wesentlichen der Karosserie- bzw. Rahmenform des abzudeckenden Motorrades (1) angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Abdeckhaube (2) gebildet ist, deren nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Motorrades (1) verlau­fender unterer Rand (3) ggf. mit Ösen (4) für ein langge­strecktes Sicherungselement, wie einer Schnur od. dgl., verse­hen ist, und die im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln (5), Prüfplaketten (6) und ggf. Typenschildern (7,7′), mit transparenten Fenstern ausge­bildet ist, so daß die Markierungen des Motorrades (1) bei auf das Motorrades (1) aufgesetzter Haube (2) ablesbar sind. Auf­grund der Anbringung von transparenten Fenstern (8,8′ ,8˝ ,11) in der an das Fahrzeug angepaßten Abdeckhaube können Auf­sichtspersonen oder Bewachungspersonal jederzeit die wesentli­chen Merkmale des Fahrzeuges erkennen, ohne daß die Abdeckung entfernt werden muß.
权利要求 1. Zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung von einer im wesentlichen der Karosserie- bzw. Rahmenform des abzudeckenden Motorrades (1) angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Abdeckhaube (2) gebildet ist, deren nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Motorrades (1) ver­laufender unterer Rand (3) ggf. mit Ösen (4) für ein langgestrecktes Sicherungselement, wie einer Schnur od. dgl., versehen ist, und die im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln (5), Prüfplaketten (6) und ggf. Typenschildern (7, 7′), mit transparenten Fenstern (8,8′ ,8˝ ,11) ausgebildet ist, so daß die Markierungen des Motorrades (1) bei auf das Mo­torrades (1) aufgesetzter Haube (2) ablesbar sind.2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) auch im Bereich von Leuchten (10), insbesondere Schlußleuchten, Parkleuchten, und/oder Re­flektoren mit transparenten Fenstern (11) versehen ist. (Fig. 2)3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, insbesondere zur Ab­deckung von Motorrädern, dadurch gekennzeichnet, daß in der Abdeckhaube (2) speziell angepaßte Ausbuchtungen (15) für vom Motorrad (1) abstehende Einrichtungen, wie Balan­cegriffe (16), Rückspiegel (17), Werkzeugkästen (18) u.s.w., vorgesehen sind.4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­kennzeichnet, daß die transparenten Fenster (8, 11) z.B. mittels Rahmen und/oder Druckknopfhalterungen von innen lösbar am undurchsichtigen Teil (9) der Abdeckhaube (2) befestigt sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine zusammenlegbare Abdeckung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorräder.

Es sind verschiedene Abdeckungen dieser Art bekannt geworden. Die meisten Abdeckungen bestehen lediglich aus auf die Ober­seite des Fahrzeuges spannbaren und an Motorhaube und Koffer­raumdeckel fixierbaren Stoffbahnen. Die Seitenteile des Fahr­zeuges bleiben dabei weitgehend ungeschützt.

Es sind auch Abdeckungen bekannt geworden, die seitlich von der oberen Stoffbahn sich nach unten erstreckende Lappen auf­weisen, welche z.B. Fensterpartien des Fahrzeuges abdecken sollen und im Türbereich festgeklemmt werden. Diese Abdeckun­gen sind jedoch nicht zufriedenstellend, weil sie ebenfalls keinen hinreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen, sonsti­ger Beschädigung oder unerwünschter Inbetriebnahme des Fahr­zeuges gewährleisten.

Es sind auch lose beutelartige Abdeckungen bekannt geworden, die zwar das abgestellte Fahrzeug besser abdecken und auch leicht aufsetzbar sind, aber der Form des Fahrzeuges nicht an­gepaßt sind und somit vollständigem Witterungsschutz und zu­friedenstellenden Sicherheitsbedürfnissen nicht gerecht wer­den.

Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und eine Abdeckung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche in jedem Fall einen individuellen Schutz vor mechanischen Be­schädigungen und Witterungseinflüssen gewährleistet und außer­dem einen unerwünschten Zugang zum abgestellten Fahrzeug er­schwert.

Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Ab­deckung von einer im wesentlichen der Karosserie- bzw. Rahmen­form des abzudeckenden Fahrzeuges angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Abdeckhaube gebildet ist, deren nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Fahrzeuges verlaufender unterer Rand ggf. mit Ösen für ein langgestrecktes Sicherungselement, wie einer Schnur od. dgl., versehen ist, und die im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichen­tafeln, Prüfplaketten und ggf. Typenschildern, mit transparen­ten Fenstern ausgebildet ist, so daß die Markierungen des Fahrzeuges bei auf das Fahrzeug aufgesetzter Haube ablesbar sind.

Aufgrund dieser Ausbildung kann die Abdeckung einerseits leicht angebracht werden und andererseits gegen unerwünschte Inbetriebnahme des Fahrzeuges einen wesentlich besseren Schutz bieten, da, z.B. die aus einer Folie bzw. einem getränkten Ge­webe bestehende, Abdeckhaube sich an das abgestellte Fahrzeug anschmiegt. Vor allem können aufgrund der Anbringung von transparenten Fenstern in der an das Fahrzeug angepaßten Ab­deckhaube Aufsichtspersonen oder Bewachungspersonal jederzeit die wesentlichen Merkmale des Fahrzeuges erkennen, ohne daß die Abdeckung entfernt werden muß und somit die Möglichkeit einer Beschädigung oder einer unerwünschten Inbetriebnahme des Fahrzeuges besteht. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn das Fahrzeug für längere Zeit geparkt werden muß und es für längere Zeit vom Benützer selbst unbeaufsichtigt bleibt.

Ein besonderer Schutz gegen Beschädigung des abgestellten Fahrzeuges, insbesondere gegen Auffahrunfälle, ergibt sich da­durch, daß in Ausgestaltung der Erfindung die Abdeckhaube auch im Bereich von Leuchten, insbesondere Schlußleuchten, Parkleuchten, und/oder Reflektoren mit transparenten Fenstern versehen ist.

Eine größere Anpassungsfähigkeit der Abdeckung, insbesondere von Motorrädern und eine bessere Lagesicherung der transparen­ten Fenster und damit ein noch wesentlich besserer Schutz ge­gen Beschädigungen können dadurch erzielt werden, daß in der Abdeckhaube speziell angepaßte Ausbuchtungen für vom Fahrzeug abstehende Einrichtungen, wie Balancegriffe, Rückspiegel, Werkzeugkästen u.s.w., vorgesehen sind.

Um eine Weiterverwendung der erfindungsgemäßen Abdeckung bei Verschmutzung oder Beschädigung der transparenten Fenster zu gewährleisten, wird im Rahmen der Erfindung weiters vorge­schlagen, daß die transparenten Fenster z.B. mittels Rahmen und/oder Druckknopfverbindungen von innen lösbar am un­durchsichtigen Teil der Abdeckhaube befestigt sind. Dadurch ist eine Auswechselbarkeit der Fenster gewährleistet.

Die Erfindung wird anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in schaubildlicher Darstellung

  • Fig. 1 eine Ansicht eines durch eine erfindungsgemäße Ab­deckung umhüllten Motorrades,
  • Fig. 2 eine Ansicht einer anderen Ausführungsform der erfin­dungsgemäßen Abdeckung, und
  • Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der Erfindung.

Die zusammenlegbare Abdeckung für Motorräder gemäß der Zeich­nung, besteht vorzugsweise aus Folienmaterial und ist von ei­ner im wesentlichen der Rahmenform des abzudeckenden Mo­torrades 1 angepaßten bzw. auf diese zugeschnittenen Haube 2 gebildet, die einen nahe dem Stand- bzw. Bodenbereich des Fahrzeuges 1 verlaufenden unteren Rand 3 aufweist. Über den Umfang der an das Motorrad 1 angepaßten Abdeckung 2 sind Ösen 4 zum Anbringen eines langgestreckten Sicherungselemen­tes, z.B. eines Sicherungsbandes oder einer Sicherungsschnur (nicht dargestellt) verteilt. Die der Form des Fahrzeuges 1 angepaßte Abdeckhaube 2 ist zum größten Teil undurchsichtig ausgebildet und im Bereich von Markierungen des abgedeckten Fahrzeuges, z.B. Kennzeichentafeln 5, Prüfplaketten 6 und ggf. Typenschildern 7,7′ mit transparenten Fenstern 8,8′ ,8˝ verse­hen, so daß die entsprechenden Markierungen, Daten oder Infor­mationen bei auf das Motorrad 1 aufgesetzter Haube 2 ablesbar sind. In Fig. 1 ist die Abdeckung in vollen Linien und der ab­gedeckte Teil des Motorrades strichliert ausgeführt, um die Funktion der Abdeckung zu veranschaulichen.

Dabei kann zumindest ein Teil des undurchsichtigen Bereiches 9 der Abdeckhaube 2 aus lichtreflektierendem Material bestehen. Die Abdeckhaube 2 kann auch im Bereich von Leuchten 10, insbe­ sondere Schlußleuchten, Parkleuchten oder Reflektoren mit transparenten Fenstern 11 versehen sein. Schlußleuchten, Parkleuchten und Reflektoren sind am Motorrad 1 so angebracht, daß sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Günstig ist es, wenn der undurchsichtige Bereich 9 der Abdeckhaube 2 min­destens zwei Großflächen 12, 13 mit verschiedenen Farbtönen zur Grobmarkierung des Motorrades 1 umfaßt. Dabei bilden Grenzlinien 14 zwischen den verschiedene Farbtöne aufweisenden Großflächen 12, 13 Muster zur Markierung des Motorrades, wobei die Grenzlinien 14 vorzugsweise entlang von Konturen des abge­deckten Motorrades 1 verlaufen. Zur Abdeckung von Motorrädern sind in der Abdeckhaube 2 speziell angepaßte Ausbuchtungen 15 für vom Motorrad 1 abstehende Einrichtungen, wie Balance­griffe, Rückspiegel, Werkzeugkästen u.s.w. vorgesehen.

Bei der erfindungsgemäßen Abdeckung kann der undurchsichtige Bereich 9 der Abdeckhaube 2 zumindest teilweise von lichtab­sorbierendem Material gebildet sein. Weiters ist es wünschens­wert, wenn die Abdeckhaube 2 so gestaltet ist, daß sie um­stülpbar und somit beidseitig verwendbar ist.

Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, kann die Abdeckhaube aus mindestens zwei verschiedenfarbigen Folienteilen 19, 20 beste­hen, die aneinander, z.B. durch Nähte 21, insbesondere Schweißnähte, befestigt sind. Die transparenten Fenster 8, 11 können z.B. mittels, im Detail nicht dargestellter, Rahmen und/oder Druckknopfhalterungen, am übrigen Teil 9 der Abdeck­haube 2 von innen lösbar befestigt sein, so daß sie bei Bedarf ausgetauscht werden können. Die Abdeckhaube 2 kann von einer transparenten Folie gebildet sein, die an undurchsichtig zu gestaltenden Bereichen 9 z.B. mit lichtreflektierenden, lichtabsorbierenden oder verschiedenfärbigen Folienteilen un­terlegt ist. Dabei müssen die einzelnen Folienteile fest mit­einander verbunden sein. In der Abdeckung können gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung, insbesondere am un­teren Rand 3 der Abdeckung (nicht dargestellte) Ausnehmungen vorgesehen sein, über die für die Wartung wesentliche Teile des Fahrzeuges, wie Ständer 22, Türen von Werkzeugkästen 18 oder Transportbehältern 23 u.s.w. zugänglich sind. Der Zugang kann dabei zum Teil über mit Reißverschlüssen oder Druckknopf­anordnungen fixierte Folienteile erfolgen.

Wenn ein langgestrecktes Sicherungselement durch die Ösen 4 der Haube 2 gefädelt ist, können die Enden des Siche­rungselementes über spezielle Verbindungsglieder wie Nummern­schlösser od. dgl. miteinander verbunden bzw. gesichert sein. Um ein unerwünschtes Abnehmen der Haube 2 vom Motorrad 1 zu verhindern, kann das Sicherungselement durch am Motorrad 1 fest verankerte Bügel oder Halteringe hindurchgeführt sein. Eine besonders einfache Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckhaube besteht (wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich) aus einem sich über die Längsausdehnung des abzudeckenden Fahrzeuges 1 erstreckenden Mittelteil 24 und aus zwei mit die­sem verbundenen Seitenteilen 25 und 26, wobei diese Teile 24, 25, 26 miteinander durch Nähte 27 und 28, insbesondere Schweißnähte verbunden sind, so daß sich die Haube 2 zwecks Anpassung an die Form des Fahrzeuges 1 leicht herstellen und bei Verwendung von verschiedenfarbigen Einzelteilen der Abdek­kung eine spezielle Grobmarkierung des Fahrzeuges erzielen läßt.

Besonders wichtig ist es für die erfindungsgemäße Abdeckung, daß das Folienmaterial, das aus beliebigem geeigneten Kunst­stoff, aber auch aus anderem Material bestehen kann, besonders schmiegsam ist, so daß die Fenster 8, 11, durch welche die Da­ten des Fahrzeuges 1 bei aufgesetzter Haube 2 ersichtlich sein sollen, richtig zu liegen kommen. Die Anpassung der Hauben 2 an die Fahrzeuge erfolgt in der Weise, daß etwa annähernd für eine Typenreihe eine angepaßte Folienserie hergestellt wird. Natürlich kann, wenn dies gewünscht wird, für jede spezielle Art von Fahrzeug eine für dieses Fahrzeug charakteristische Abdeckung erzeugt werden, die exakt den Bedürfnissen dieses Fahrzeuges entspricht. Das Folienmaterial kann eine Kunst­stoff-Folie sein, kann aber auch aus getränktem Gewebe od. dgl. bestehen, so daß der entsprechende Schutz des Fahrzeuges vor Witterungseinflüssen und sonstigen Einflüssen gegeben ist.

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